Verwaltungsbehörden 15.03.1984 83.060
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Landesmuseum. Zweigstelle Prangins VD
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Landesmuseum. Zweigstelle Prangins VD Musée national. Siège romand Prangins VD
Botschaft, Beschluss- und Gesetzentwürfe vom 17. August 1983 (BBI III, 1001) Message, projets de loi et d'arrêté du 17 août 1983 (FF III, 1025)
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Andermatt, Berichterstatter: Am 27. Juni 1890 beschlossen die eidgenössischen Räte, ein schweizerisches Landesmu- seum zu errichten. Ein Jahr später wurde die Stadt Zürich zum Sitz des Landesmuseums erklärt. Die Botschaft des Bundesrates hielt damals fest: «Der Zweck des Landesmu- seums ist, ein möglichst vollständiges Bild von der Kunst und Kulturentwicklung auf den Gebieten der heutigen Schweiz von vorgeschichtlicher Zeit bis zum Ende des 18. Jahrhunderts zu geben.»
Im Laufe der Zeit ist der Auftrag etappenweise bis zur Gegenwart ausgedehnt worden. Dies führte zu einer immer grösseren Raumknappheit. Es war deshalb schon lange das Bestreben der zuständigen Instanzen, eine Erweiterung des Museums vorzunehmen. Im Vordergrund stand eine Zweig- stelle in der Westschweiz, um eine kulturelle Brücke zwi- schen der deutschen und der welschen Schweiz zu schlagen.
1974 konnten die Stände Waadt und Genf die Domäne Prangins zum Preis von 2,5 Millionen Franken erwerben. Sie schenkten das Gut 1975 der Eidgenossenschaft mit der Auflage, in Prangins eine Zweigstelle des Landesmuseums zu errichten. Das Dorf Prangins liegt etwa 2 Kilometer nord- östlich von Nyon auf einer leichten Anhöhe. Die Domäne selbst befindet sich am Südrand des Dorfes. Vom Schloss und von der Schlossterrasse aus hat man einen schönen Ausblick auf den Genfersee und bei guter Sicht auch auf die Savoyeralpen. Die Liegenschaft besteht aus dem Schloss mit rund 3000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche auf vier Etagen verteilt, zwei weiteren kleinen Gebäuden mit etwa 370 Quadratmeter Bruttogeschossfläche auf zwei Etagen und Gärten und Wiesen von rund 49 000 Quadratmetern. Die Anlage stammt aus der Mitte des 18. Jahrhunderts und wurde vom damals in Paris lebenden St. Galler Bankier Louis Guiguer erbaut. Das Gut blieb bis 1814 im Besitz der Familie Guiguer. Nach verschiedenen Handänderungen beherbergte Schloss Prangins von 1873 bis 1920 eine Inter- natsschule, um dann wieder in privaten Besitz überzugehen. In den letzten Jahren vor der Übernahme durch den Bund war die Liegenschaft so gut wie unbewohnt. Schloss und Park stellen ein historisches Kunstdenkmal dar. Das Gebäude ist dank der sehr soliden Bauweise, trotz mangeln- dem Unterhalt, immer noch in relativ gutem Zustand. Um Schloss und Gärten zu renovieren und für eine Zweigstelle des Landesmuseums herzurichten, rechnet das Amt für Bundesbauten mit Kosten in der Höhe von 19,85 Millionen Franken. Davon entfallen rund 6,7 Millionen auf Bauarbeiten und Haustechnik, 3,9 Millionen auf Mobiliar, feste Ausstat- tung und ausstellungsbezogene technische Einrichtungen, 5 Millionen auf Versorgung und Entsorgung, Tiefbauten und Gartenarbeiten und rund 4,2 Millionen auf Unterhaltsarbei- ten. Die jährlichen Betriebsauslagen werden auf 350 000 Franken geschätzt.
Die für den Betrieb notwendigen neuen Personaleinheiten sollen teils durch das Schweizerische Landesmuseum, teils durch das Eidgenössische Departement des Innern freige- stellt werden.
Administrativ soll das zukünftige Museum Prangins der Direktion des Schweizerischen Landesmuseums in Zürich unterstellt werden.
Entsprechend den Vereinbarungen zwischen den beiden Kantonen Waadt und Genf einerseits und der Schweizeri- schen Eidgenossenschaft andererseits soll sich in Prangins die Dauerausstellung mit dem 18. und 19. Jahrhundert befassen und auch einen Ausblick auf das 20. Jahrhundert geben. In Prangins ist somit vorgesehen, eine der bedeu- tungsvollsten Entwicklungsepochen unseres Bundesstaates zur Darstellung zu bringen.
Im Ostflügel des Erdgeschosses sollen Wechselausstellun- gen untergebracht werden. Es sollen kulturelle und politi- sche Themen, aber auch die zeitgenössische Kunst zur Darstellung kommen.
Angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes fragte man sich in der Kommission, ob es richtig sei, für ein Museum heute 20 Millionen Franken mit den unvermeidba- ren Folgekosten auszugeben. Kommission und Bundesrat haben sich eingehend mit dieser Frage auseinandergesetzt. Wir kamen einhellig zur Überzeugung, dass gerade in der heutigen Situation die Errichtung einer Zweigstelle des Lan- desmuseums in der welschen Schweiz in verschiedener Hinsicht von grosser Bedeutung wäre.
1889 wurde das Landesmuseum in Zürich errichtet, um den Schweizern einen geschichtlichen Rückblick bis zum Ende des 18. Jahrhunderts zu ermöglichen. Bedeutende und prä- gende geschichtliche Entwicklungen haben sich im 19. Jahrhundert und zu Beginn des 20. Jahrhunderts ereig- net. Deren Darstellung ist vor allem für die jüngere Genera- tion von grosser Bedeutung. Was im Landesmuseum Zürich begonnen wurde, soll in Prangins weitergeführt werden. Dass dies in der welschen Schweiz geschehen kann, ist auch von staatspolitischer Bedeutung, hat doch das wel- sche Element gerade in der darzustellenden Epoche einen sehr grossen Beitrag zur Gestaltung unseres Bundesstaates geleistet. Wir können mit diesem Museum den Brücken- schlag zwischen dem welschen und dem deutschen Sprach- gebiet verstärken. An dieser Stelle dürfen wir auch den beiden Ständen Waadt und Genf für ihre Initiative in dieser Sache danken.
Neben der staatspolitischen Bedeutung des neuen Museums gilt es auch noch kulturpolitische Aspekte zu beachten. Mit Wechselausstellungen wird es möglich sein, das Zusammenleben von vier Kulturen und vier Sprachen darzustellen und so ein aktuelles gesamtschweizerisches Begegnungszentrum zu schaffen.
Aufgrund des Augenscheines in Prangins, nach Überprü- fung der Kostenvoranschläge und in Würdigung der staats- politischen, kulturellen und bildungspolitischen Aspekte des Vorhabens kam die Kommission einstimmig zum Schluss, Ihnen Eintreten auf die Vorlage des Bundesrates und Zustimmung zu den beiden Bundesbeschlüssen zu empfehlen.
Miville: Ich bin für Eintreten und stimme der Vorlage zu. Erlauben Sie mir hierzu noch einige ganz wenige Bemer- kungen.
Wenn es hier darum ginge, ein Baudenkmal zu erwerben, so hätte ich gewisse Zweifel. Ich finde es - entschuldigen Sie mir diese Einschränkung - kein besonders schönes Schloss. Es ist beeindruckend in seinen Dimensionen und in seinen Proportionen, aber es ist natürlich von calvinistischer Strenge und lässt also beispielsweise im Hinblick auf die Treppenaufgänge und auf das Entrée die Allüre des Hoch- barockes - während welcher Epoche es ja gebaut worden ist - vollständig vermissen. Aber nun geht es ja nicht um ein Baudenkmal. Es geht darum, Platz zu finden für eine wel- sche Filiale des Landesmuseums. Dafür eignet sich dieses Gebäude mit seinen vielen Räumen in ganz hervorragender Weise.
Ich möchte nun eigentlich nur noch auf einen Punkt hinwei- sen. Wir alle sind ja bemüht, das Gleichgewicht und das gute Auskommen auch zwischen deutscher und welscher Schweiz hier sorgfältig zu pflegen und zu hüten. In diesem
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Rahmen spielt das, was uns hier nun vorgelegt wird, eine besondere Rolle. Es ist richtig, dass unsere französischspre- chenden Miteidgenossen in ihrem Landesteil auch ein Stück Landesmuseum haben sollen. Es ist zudem erfreulich, dass dies konzeptionell gesehen ein Museum modernsten Zuschnitts sein wird. Unsere Vorfahren werden hier nicht vor allem mit ihrem Kriegshandwerk und ihren Waffen usw. gezeigt, sondern das Museum wird sie in ihren sozialen, politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Bezügen zur Darstellung bringen.
Ich meine nun im Hinblick auf das Verhältnis Deutsch- Welsch: bis jetzt sind Schulklassen aus dem französisch- sprachigen Teil unseres Landes ins Landesmusem nach Zürich gefahren. Es sollte nun nicht - und das ist ein Appell, der mir sehr ernst ist -- , im Gegensatz zu dem, was wir hier als Brückenschlag definieren, darauf hinauslaufen, dass die Deutschschweizer Schulklassen und sonstigen Interes- senten nach Zürich fahren und die Welschen nach Prangins. Man sollte sich wirklich beidseits vornehmen, dieses Museum zum Brückenschlag werden zu lassen, indem eben auch Deutschschweizer Schulklassen und Deutschschwei- zer Vereinigungen kultureller Art den Weg nach Prangins unter die Füsse bzw. unter die Räder nehmen. Es lohnt sich!
Bundesrat Egli: Nach dem ersten Geschäft, das wir heute morgen behandelt haben. und der Stellungnahme des Bun- desrates dazu, mag es Sie vielleicht überraschen, dass der Bundesrat Ihnen in dieser Zeit, da er praktisch in allen Bereichen zu Einsparungen gezwungen ist, einen Kredit von nahezu 20 Millionen Franken für die Errichtung eines Museums beantragt. Man fragt sich, ob Museen nicht doch eher zu jenen elitären Dingen gehören, die man sich allenfalls noch in opulenten Zeiten zu leisten vermag. Der Bundesrat hat sich mit dieser Frage natürlich ernsthaft aus- einandersetzen müssen.
Sie sollten berücksichtigen, dass der Plan für dieses Werk schon seit vielen Jahren - man kann sagen seit zehn oder noch mehr Jahren - besteht, also aus einer Zeit stammt, als die Bundesfinanzen roch etwas anders standen als heute. Der Bundesrat schlägt Ihnen die Realisierung dieses Vorha- bens heute trotzdem vor, weil es gerade in unserer Zeit eine wichtige Funktion - sowohl in staatspolitischer wie in kultu- reller und in bildungspolitischer Hinsicht - erfüllt. Der Herr Referent hat auf die einzelnen Gesichtspunkte und deren Bedeutung hingewiesen.
Ich möchte vorerst noch etwas zur staatspolitischen Bedeu- tung hinzufügen: Die Schweiz ist - man kann es so nennen - eine «Willensnation». Sie basiert nicht auf einer Sprache oder auf einer Religion; sie ist nicht einmal geografisch in sich geschlossen. Es bedarf immer wieder neuer Anstren- gungen, um sich der geistigen und geschichtlichen Grund- lagen unserer nationalen Zusammengehörigkeit zu verge- wissern und diese lebendig und fruchtbar zu erhalten. Die Errichtung des Schweizerischen Landesmuseums im Jahre 1889 war ein Ausdruck dieses damaligen Bestrebens. Wir dürfen sagen, dass das Landesmuseum in Zürich dieser Bestrebung damals einen grossen Dienst geleistet hat. Heute geht es darum, diese staatspolitische Aufgabe - unter den veränderten Bedingungen - weiterhin zu erfüllen.
Für das Verständnis unserer heutigen Situation und unseres heutigen Staates sind vorab die Epochen des 18. und 19. Jahrhunderts wichtig. Gerade diese Epochen sollen in dieser Zweigstelle des Landesmuseums - in Prangins - zur Darstellung gelangen.
Aber die grösste staatspolitische Bedeutung messen wir diesem Museum bei, weil es in der welschen Schweiz steht. Heute, da das Minoritätenproblem wieder eine grössere Rolle zu spielen beg nnt und auch immer in vermehrtem Masse ausgeschlachtet und vorgebracht wird, ist es eine staatspolitische Tat, wenn wir in der Romandie eine solche Zweigstelle des Landesmuseums errichten.
Zur kulturpolitischen Bedeutung: Wie Sie auch der Bot- schaft entnehmen können, wird die Dauerausstellung im Schloss Prangins dem 18. und 19. Jahrhundert gewidmet sein. Sie soll die Entwicklung von der alten Eidgenossen-
schaft zu unserem heutigen Bundesstaat illustrieren. Sie wird insbesondere zeigen, wie wichtig der Beitrag ist, den die welschen Kantone für die Stärkung der Eidgenossen- schaft geleistet haben. Die so gewählte Thematik ist deshalb in besonderer Weise geeignet, Chancen und Möglichkeiten des Zusammenlebens in unserem Land - mit unseren vier Sprachen und Kulturen - aufzuzeigen. Zu erwähnen ist ferner, dass unser Vorhaben ein Kulturdenkmal ersten Ranges rettet und der Öffentlichkeit zugänglich macht. Herr Miville, auch wenn Sie den kulturhistorischen Wert dieses Gebäudes in Zweifel ziehen, so sind Sie doch mit mir einig, dass es mit Rücksicht auf die Zeit, aus der es stammt, und auf den Ort, wo es steht, doch als einzigartiges Zeugnis der Vergangenheit gewertet werden darf.
Zur bildungspolitischen Bedeutung: Es liegt uns sehr daran, dass insbesondere auch die Jugend Interesse findet. Wir werden uns bemühen, dieses Museum durch vorüberge- hende Ausstellungen besonders auch für die Jugend attrak- tiv zu machen.
Auch der Gesichtspunkt, den Herr Miville hervorgehoben hat, ist wichtig, nämlich, dass sich die welsche Jugend nicht nur in Prangins einfindet unc die alemannische in Zürich. Es sollen nur eine wechselseitige Befruchtung und ein wechsel- seitiger Austausch stattfinden. Die Lehrerschaft und alle Bil- dungsbeauftragten der Kantone haben hier eine Aufgabe wahrzunehmen.
Auch ich möchte abschliessend sowohl der Gemeinde Pran- gins wie auch den Kantonen Genf und Waadt den Dank des Bundesrates ausdrücken. Denn ohne ihre grossherzige Tat wäre es kaum so schnell zur Gründung einer Zweigstelle des Landesmuseums in der Romandie gekommen.
Bundesbeschluss über die Errichtung einer Zweigstelle des Schweizerischen Landesmuseums im Welschland auf Schloss Prangins VD
Arrêté fédéral concernant l'installation du siège romand du Musée national suisse au château de Prangins VD
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 37 Stimmen (Einstimmigkeit)
Bundesbeschluss betreffend die Errichtung elnes Schweizerischen Landesmuseums Arrêté fédéral concernant la création d'un musée national suisse
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Ziff. I, II Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
ASUAG. Veräusserung der Bundesbeteiligung
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Titre et préambule, Ch. I, Il Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté
Ziff. III Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Andermatt Abs. 2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Ch. III
Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Proposition Andermatt Al. 2 Le Conseil fédéral fixe la date de l'entrée en vigueur.
Andermatt, Berichterstatter: Der Bundesrat hat seinerzeit vorgeschlagen, dass dieses Gesetz auf 1. Juli 1984 in Kraft treten soll. Dies ist nicht mehr möglich. Es wurde in der Beratung der Kommission gesagt, man solle den Zweitrat eventuell über das Inkrafttretensdatum entscheiden lassen. Um aber Differenzen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, dass der Bundesrat - nachdem der Nationalrat dieses Gesetz behandelt haben wird - das Inkrafttreten bestimmt. In diesem Sinne schlagen wir Ihnen vor, Absatz 2 zu ändern und festzuhalten: «Der Bundesrat bestimmt das Inkraft- treten.»
Le président: M. Egli, conseiller fédéral, se rallie à la propo- sition du président de la commission.
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 40 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
Schluss der Sitzung um 8.35 Uhr La séance est levée à 8 h 35
Neunte Sitzung - Neuvième séance
Dienstag, 20. März 1984, Vormittag Mardi 20 mars 1984, matin 10.00 h Vorsitz - Présidence: M. Debétaz
83.069 ASUAG. Veräusserung der Bundesbeteiligung ASUAG. Aliénation de la participation de la Confédération
Botschaft und Beschlussentwurf vom 14. September 1983 (BBI |II, 945) Message et projet d'arrêté du 14 septembre 1983 (FF III, 973)
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
M. Aubert, rapporteur: Nous sommes réunis ce matin pour célébrer un enterrement. Un enterrement discret, dans la plus stricte intimité. Le défunt avait 53 ans. Je ne parle pas de l'ASUAG, qui a été malade, nous le savons, mais elle est en voie de guérison et nous avons de grands espoirs. Je parle de la participation de la Confédération à l'ASUAG et du but de politique économique qui l'avait jadis justifiée. Je ne ferai pas ici d'oraison funèbre, je rappellerai simple- ment dans quelles circonstances l'ASUAG a été créée. C'était en 1931. A cette époque-là, l'industrie horlogère était touchée (déjà) par la concurrence internationale et il régnait en Suisse une idée très simple de politique économique, qui était l'interdiction du chablonnage, c'est-à-dire l'interdiction d'exporter des parties composantes de la montre, de manière que l'industrie suisse se réserve l'ensemble du processus de fabrication, jusqu'au produit fini. Manière inté- ressante de répartir les rôles économiques sur la planète, décidée par un pays producteur!
On aurait pu couler cette idée de politique économique dans l'un de deux moules. On aurait pu édicter une loi. Il y aurait eu une base dans les articles 28 à 30 de la constitution, éventuellement dans l'ancien article 34ter. Ce n'était peut-être pas très solide, mais, en ce temps-là, la Confédération a fait bien d'autres choses. On a préféré suivre une autre voie, celle de la création d'un «holding» avec les entreprises et les banques, c'est-à-dire d'une société anonyme du droit privé, qui pourrait imposer aux membres du groupe l'observation d'un certain comportement, à savoir justement l'interdiction du chablonnage. C'est ce qui a été décidé par l'arrêté fédéral du 26 septembre 1931, et la Confédération prit une part d'actions assez élevée, pas majoritaire il est vrai - 6 millions de francs sur 16 millions - mais qui lui donnait tout de même une très réelle influence.
Depuis lors, plus d'un demi-siècle s'est écoulé et les choses ont changé. D'abord, l'ASUAG n'est plus ce qu'elle était. Et puis la participation fédérale a fondu.
L'ASUAG, au cours de ces dernières années, a traversé diverses maladies dont je ne parlerai pas. Mais une chose est claire: le but de 1931, qui était de réaliser une certaine idée de politique économique, le refus du chablonnage, a complètement disparu. Aujourd'hui, l'ASUAG est une société privée qui affronte les difficultés de la concurrence internationale selon les principes du libéralisme économi- que. Si la Confédération avait sa place dans un holding qui
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Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
08
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Seduta
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Datum 15.03.1984 - 08:00
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107-109
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