Verwaltungsbehörden 14.03.1984 83.943
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Interpellation Stucki
83.943 Interpellation Bührer Eidgenössische Kommission für Behindertenfragen Commission fédérale pour les handicapés
Wortlaut der Interpellation vom 14. Dezember 1983
Im Laufe des Jahres 1981, dem UNO-Jahr des Behinderten, ist der Ruf nach einer eidgenössischen Kommission für Behindertenfragen laut geworden.
Ich frage den Bundesrat an, ob er die Schaffung einer solchen Kommission geprüft hat, wie weit gegebenenfalls die Vorarbeiten gediehen sind und ob bereits Vorstellungen über Zusammensetzung, Organisation und Arbeitsweise einer derartigen Kommission entwickelt worden sind.
Texte de l'interpellation du 14 décembre 1983
En 1981, que l'ONU a déclaré année des handicapés, un appel public a été lancé en vue de créer une Commission fédérale pour les handicapés.
Je demande au Conseil fédéral s'il a déjà étudié le projet de création d'une telle commission. Dans l'affirmative, où en sont les travaux préparatoires? Est-ce que des propositions ont déjà été faites au sujet de la composition, de l'organisa- tion et de la méthode de travail de cette commission?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Belser, Meylan, Miville, Piller, Weber (5)
Frau Bührer: Im Laufe des Jahres 1981, dem UNO-Jahr des Behinderten, ist von seiten der im Aktionskomitee für das Jahr des Behinderten zusammengefassten rund 60 Organi- sationen das Postulat aufgestellt worden, es solle eine eid- genössische Kommission für Behindertenfragen gebildet werden. Dieses Postulat ist nicht zuletzt deshalb entstanden, weil die Behinderten und ihre Vertreter die Bedeutung der Arbeiten anderer eidgenössischer Kommissionen, wie derje- nigen für Frauenfragen, für Jugendfragen, für Ausländerfra- gen, für die Diskussion der in jenen Bereichen anstehenden Fragen erkannt haben.
Auch wenn die Vorstellungen im einzelnen; was die Zusam- mensetzung, die Organisation und Arbeitsweise der Kom- mission betrifft, recht weit auseinandergehen, in der Beja- hung der Notwendigkeit und bezüglich der Stossrichtung der Kommissionsarbeit herrscht Einigkeit. Diese Kommis- sion hätte die Nachteile der enormen Zersplitterung im Behindertenwesen aufzufangen und die grundlegenden Probleme der Behinderten zu bearbeiten. Zentrale Thematik müsste die Integration der Behinderten in unserer Gesell- schaft sein. Wir sind heute von einer Integration weit entfernt, ja, es fehlen sogar bei einer grossen Zahl von Behinderten die materiellen Voraussetzungen dazu.
IV-Rentner, die in Armut leben, sind nicht in der Lage, am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen. Die Lage der IV-Rentner müsste dringend untersucht und dargestellt wer- den. Die Anzeichen mehren sich, dass die IV-Rentner durch die Maschen unseres sozialen Netzes fallen. Die Kommis- sion für Behindertenfragen könnte zum Beispiel Entschei- dungsgrundlagen bereitstellen zuhanden der AHV/IV-Kom- mission. Diese - zugegeben wichtigen - materiellen Fragen müssten aber in einen grösseren Zusammenhang gestellt werden. Die materielle Sicherheit ist nur eine der Vorausset- zungen für die Teilnahme der Behinderten am Leben unse- rer Gesellschaft. Auch behinderte Menschen leben nicht vom Brot allein.
Die Diskussion rund um diese eidgenössische Kommission für Behindertenfragen ist in der Öffentlichkeit nie mehr abgebrochen. Ich werte dies als Zeichen dafür, dass die Notwendigkeit bejaht und die Möglichkeiten einer solchen Kommission positiv beurteilt werden. Es ist festzustellen,
dass im Kreise der Betroffenen mehr und mehr eine gewisse Ungeduld spürbar wird. Es scheint, dass man sich da und dort die Frage stellt, ob wohl das Eis, das während des Jahres des Behinderten so erfreulich und sichtbar aufgebro- chen wurde, sich langsam in aller Stille wieder zu Packeis verfestigt. Ich verspürte die Sorge, die sich in dieser Unge- duld manifestiert, in zahlreichen Kontakten mit Behinderten. Diese Ungeduld ist eine Ungeduld des Herzens. Ich habe mich von ihr anrühren lassen und diese Interpellation einge- reicht. Ich weiss, dass die Antwort des Departementsvorste- hers bei den Betroffenen und bei den Organisationen auf grösstes Interesse stossen wird, und ich danke ihm jetzt schon dafür.
Bundesrat Egli: Mitte Januar dieses Jahres ist dem Bundes- rat namens einer grossen Zahl von Organisationen der Behindertenhilfe und -Selbsthilfe eine Eingabe eingereicht worden, in der der Bundesrat ersucht wird, eine eidgenössi- sche Kommission für Behindertenfragen zu schaffen. Der Bundesrat hatte sich bereits im Jahre 1976 mit einem gleich- lautenden Begehren zu befassen. Er sprach sich damals gegen die Schaffung einer solchen Kommission aus, und zwar mit der Begründung, es sei nicht Aufgabe einer staatli- chen Kommission, bestimmten Bevölkerungsgruppen eine besondere Plattform für die Verteidigung ihrer Rechte und ihrer Interessen zu verschaffen. Inzwischen hat sich die Ausgangslage insofern geändert, als seither eidgenössische Kommissionen ins Leben gerufen worden sind, die gerade der Vertretung spezifischer Gruppeninteressen gewidmet sind. Ich erinnere an die eidgenössische Kommission für Frauenfragen, an die Kommission für Jugendfragen und eventuell noch weitere.
Obwohl allgemein bezüglich der Schaffung neuer, perma- nenter Kommissionen Zurückhaltung geboten ist und obwohl angesichts der grossen Zahl von Invalidenorganisa- tionen die personelle Besetzung dieser Kommissionen noch einige Umtriebe und Querelen verursachen wird, ist der Bundesrat bereit, das Begehren nach Schaffung einer eid- genössischen Kommission für Behindertenfragen erneut zu prüfen. Eine definitive Entscheidung kann er jedoch erst nach Klärung der personellen und finanziellen Konsequen- zen treffen. Ich darf dieser schriftlichen Antwort des Bun- desrates noch beifügen, Frau Bührer, dass ich in meinem Departement bereits Weisung erteilt habe, die Vorarbeiten für die Schaffung dieser Kommissionen zu beginnen, obwohl - ich möchte Ihnen das jetzt auch noch sagen - mein Departement bereits schon mit etwa 120 Kommissio- nen gesegnet ist, die ich zu betreuen habe. Sie verstehen deshalb unsere Zurückhaltung. Trotzdem prüfen wir die Frage und werden Ihnen zu gegebener Zeit Bescheid geben.
Frau Bührer: Ich danke dem Departementsvorsteher für die positive Stellungnahme. Ich bin von der Antwort des Bun- desrates befriedigt.
83.938 Interpellation Stucki Berufliche Vorsorge. Wohneigentumsförderung Prévoyance professionnelle. Encouragement de l'accession à la propriété de logements
Wortlaut der Interpellation vom 13. Dezember 1983
Gemäss Artikel 37 Absatz 4 BVG kann der Versicherte einen Teil der Altersleistungen in Form einer Kapitalabfindung verlangen, soweit er das Kapital zum Erwerb von Wohnei- gentum zum Eigenbedarf oder zur Amortisation von Hypo-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Jahr
1984
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Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
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Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
83.943
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Datum
14.03.1984
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Seite
103-103
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20 012 421
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