Verwaltungsbehörden 13.03.1984 83.936
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Motion Andermatt
mission zurückgeben, damit diese Änderung überarbeitet und neu vorgelegt wird.
Die Kommission hat sich ja vor allem mit dem zweiten Teil der Vorlage befasst. Sie wird in der nächsten Session wieder vor den Rat treten müssen; sie könnte diese Vorlage dort auch noch mitnehmen. Dieser Beschluss sollte in der Kom- mission nicht erstmals - aber vielleicht erstmals ausführlich - geprüft werden. Die praktischen Auswirkungen werden nicht gross sein, denn die Bürgschaftsgewährung bleibt ja bis dahin in Kraft.
Der Kanton Bern hat bereits in der Vernehmlassung - und das wird in der Botschaft auch erwähnt - Vorbehalte gegen- über dieser Vorlage gemacht und eine gänzliche Überarbei- tung gefordert. Dienststellen, die erfahren sind in der Anwendung dieser Bürgschaftsgewährungen in Berggebie- ten, machen darauf aufmerksam, dass in der Praxis die Zinskostenbeiträge im Berggebiet von geringer Bedeutung sein werden, dies im Vergleich zu den Bürgschaftsgewäh- rungen, die sich bewährt haben. Der Kanton Bern schreibt in seiner Vernehmlassung ausdrücklich: «Die vorgesehene Art der Zinsverbilligung scheint uns undifferenziert, allzu gross- zügig konzipiert, und mit unvorhersehbaren Kostenfolgen verbunden.» Insbesondere ist diesem Beitragssystem vorzu- werfen, dass wieder eine typische Splittersubventionierung durch den Bund gewährt wird, die einen unverhältnismässig grossen administrativen Aufwand verursacht, aber nur eine kleine Wirkung erzielt. Es dürfte einen anderen, wahrschein- lich praktikableren Weg geben, der vielleicht darin besteht, dass man die erheblichen Kosten, die dem Gesuchsteller aus den Bürgschaftsgewährungen entstehen, abdecken könnte und die lokalen Bürgschaftsgenossenschaften gewisse Beiträge für ihren Aufwand bekämen.
Herr Muheim hat heute morgen bei den Zinskostenbeiträgen im Beschluss A, den wir behandelt haben, diese Zinskosten- beiträge als marginal bezeichnet, als nur in Grenzfällen überhaupt wirksam, praktisch bedeutungslos. Es bleibt ja den Kantonen überlassen, in solchen marginalen Fällen zu helfen und die Bundesvorlage dann zu ergänzen. Der Kan- ton Bern tut das übrigens seit Jahren durch Zinskostenbei- träge.
Ich bin der Meinung, dass wir dieses Gesetz heute nicht beraten, sondern es zurück an die Kommission geben und zusammen mit dem letzten, zweiten Abschnitt der Botschaft im Sommer behandeln sollten.
Knüsel: Die Kommission hat in den einzelnen Eintretensde- batten auch ausführlich zum bevorstehenden Bundesgesetz über die Bürgschaftsgewährung im Berggebiet diskutiert. Anhand dieser Diskussion ist sie dann einstimmig - ich möchte das betonen - zum Ergebnis gekommen, dass eine Verstärkung des Bürgschaftsgedankens mit Zinskostenbei- trägen an Unternehmen mit einer ganz bestimmten Aus- strahlungskraft in der Region, die eine gewisse Kontinuität gewähren und mit einem Produkt auf dem Markt sind, für das eine gewisse minimale Nachfrage besteht, zu befürwor- ten ist. Ich habe den Eindruck, dass dieses Bundesgesetz mit einer zusätzlichen Aktion der Zinsverbilligung eine wert- volle Ergänzung erfährt. Die Kommission hat diesen Vor- schlag ja auch nicht diskutiert, aber nachdem die Kommis- sion einstimmig Eintreten beschlossen hat und keinen die- ser vorgeschlagenenen Artikel zur Abänderung oder zur Streichung vorgeschlagen hat, möchte ich Ihnen Eintreten beliebt machen.
Bundesrat Furgler: Die Gedanken, die Herr Ständerat Hän- senberger jetzt erwähnt hat, sind in der Kommission tatsäch- lich ausgelotet worden.
Unser System mit den zwei Kammern gestattet ja, auch in dieser Phase im Zweitrat allfällige Erkenntnisse, die hier in Form von konkreten Anträgen geltend gemacht würden, erneut zu berücksichtigen. Ich sehe aus meiner Sicht keinen Anlass, hier gleichsam die Debatte abzubrechen. Das ist für mich keineswegs eine Frage von Sein oder Nichtsein. Aber an und für sich würde es dem Kommissionsverfahren entsprechen, wenn wir die dort ausgereiften Vorlagen inklu-
sive der jetzt noch zur Diskussion stehenden letzten heute erledigen würden. Dann kann vor allem auch der andere Rat, wenn er will, mit dieser Arbeit weiterfahren, während- dem Sie in der zweiten Tranche dann die IRG behandeln würden. Wie gesagt, arbeitsmethodisch ist das ja hier aus- schliesslich Ihr Entscheid, in den ich mich nicht einzumi- schen habe.
Le président: Le Conseil fédéral ne désire pas le renvoi du projet à la commission comme le propose M. Hänsenberger.
Abstimmung - Vote Für den Antrag Hänsenberger 3 Stimmen Für den Antrag der Kommission 27 Stimmen
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I, II Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I et II Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Gesetzentwurfes 36 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
82.502
Motion des Nationalrates (Rothen) Wirtschaftlich bedrohte Regionen. Massnahmen
Motion du Conseil national (Rothen) Régions économiquement menacées. Mesures à prendre
Beschluss des Nationalrates vom 14. März 1983 Décision du Conseil national du 14 mars 1983.
Knüsel, Berichterstatter: Ich kann mich ganz kurz halten. Ich möchte Ihnen beliebt machen, dass wir die Motion des Nationalrates abschreiben, weil alle Forderungen erfüllt sind.
Abgeschrieben - Classé
Abschreibung - Classement
Le président: Il est également proposé de classer les inter- ventions suivantes: 82.521, postulat de M. Donzé; 82.571 motion et postulat de M. Piller; 82.589, postulat de M. Guntern.
Abgeschrieben - Classé
83.936 Motion Andermatt. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Verbesserung Conditions d'activité de l'économie
Wortlaut der Motion vom 13. Dezember 1983
Der Bundesrat wird eingeladen, Bericht und Anträge zur umfassenden Verbesserung der Rahmenbedingungen für
Motion Andermatt
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unsere Wirtschaft vorzulegen. Dabei ist insbesondere fol- genden Anliegen Rechnung zu tragen:
a. Steuerliche und andere Vorschriften, welche die Bildung von Eigenkapital und die Selbstfinanzierung der Unterneh- men behindern oder welche die Investitionen gegenüber dem Konsum benachteiligen, sind zu beseitigen oder zu mildern.
b. Es sind Vorschläge zu unterbreiten, wie durch die Ände- rung von Anlagevorschriften und durch begrenzte steuerli- che Anreize für Leute in unteren und mittleren Einkommens- kategorien vermehrt private Risikokapitalquellen erschlos- sen werden können.
c. Es sind Vorschläge zu unterbreiten, wie die Belastung der Wirtschaft (insbesondere auch der kleinen und mittleren Unternehmen) durch administrative Auflagen vermindert werden kann. Bestehende Auflagen sind abzubauen, zu vereinfachen und/oder zu koordinieren, unvermeidliche neue (z. B. auf dem Gebiet des Umweltschutzes) sollen auf bestehende abgestimmt und möglichst einfach gestaltet werden. In den Botschaften ist darüber jeweilen eingehend zu berichten.
d. Die im Einflussbereich des Bundes stehende Bildungs- politik ist besser an die Bedürfnisse der Wirtschaft und rascher an die techno ogische Entwicklung anzupassen.
e. Die vom Bund geförderte Forschung ist auf wesentliche Schwerpunkte zu konzentrieren, wobei die Bedürfnisse der Wirtschaft vermehrt zu berücksichtigen sind.
f. In Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden hat der Bund Vorkehren zu treffen, um den kleinen und mittleren Unternehmungen den Zugang zu den Ergebnissen der staat- lich geförderten Forschung organisatorisch zu erleichtern.
g. Um dem vor allem bei kleinen und mittleren Unterneh- men häufig in unregelmässigen zeitlichen Abständen auftre- tenden Finanzbedarf für Innovation und Entwicklung Rech- nung zu tragen, sind zweckgerichtete steuerfreie Rückstel- lungen zuzulassen.
Texte de la motion du 13 décembre 1983
Le Conseil fédéral est chargé de présenter un rapport et des propositions sur les moyens d'améliorer l'ensemble des conditions d'activité de l'économie. Ces mesures devraient notamment avoir pour objet:
a. De supprimer ou d'atténuer les dispositions fiscales et autres qui entravent la constitution, par les entreprises, de capital propre et l'autofinancement de celles-ci, ou qui favo- risent la consommation au détriment des investissements.
b. De soumettre au Parlement des propositions sur les moyens de favoriser les investissements privés en capital- risque, par une modification des dispositions relatives aux placements et par l'octroi limité d'avantages fiscaux aux personnes appartenant aux catégories de revenus infé- rieures et moyennes.
c. De soumettre aux Chambres des propositions en vue d'alléger (notamment pour les petites et moyennes entre- prises) les servitudes administratives imposées à notre éco- nomie. Les prescriptions existantes doivent être suppri- mées, simplifiées ou coordonnées, et les prescriptions nou- velles que l'on est obligé d'introduire (p. ex. dans le domaine de la protection de l'environnement) doivent tenir compte de celles qui existent déjà et être aussi simples que possible. Chaque message du Conseil fédéral devra contenir un rap- port détaillé sur cet aspect de la question.
d. D'adapter mieux que précédemment aux besoins de notre économie et plus vite que jusqu'à présent à l'évolution technologique la politique de formation relevant de la Con- fédération.
e. D'axer sur certains problèmes importants la recherche encouragée par la Confédération, en tenant mieux compte des besoins de notre économie.
f. De prendre, en collaboration avec les associations écono- miques, des mesures visant à faciliter aux petites et
moyennes entreprises l'accès aux résultats de la recherche encouragée par l'Etat.
g. D'autoriser la constitution de réserves exonérées d'im- pôts et destinées à un usage déterminé, afin de tenir compte du fait que, dans les petites et moyennes entreprises notam- ment, les besoins financiers pour l'innovation et le dévelop- pement se font sentir souvent à intervalles irréguliers.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Brahier, Bürgi, Ducret, Hänsenberger, Hefti, Knüsel, Letsch, Masoni, Moll, Schoch (11)
Andermatt: Wir haben uns nun mehr als vier Stunden über neue, langfristige Ausgaben zugunsten eines Teiles der Wirtschaft unterhalten, und ich möchte Sie bitten, noch einige Minuten auszuharren und sich mit den Problemen der Wirtschaft ganz allgemein zu befassen. Sie muss uns diese Mittel, die wir bereits ausgegeben haben, durch ihre Arbeit und durch ihre Steuern beschaffen.
Die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingun gen ist ein allgemeines Anliegen, und es lohnt sich, bei diesen Problemen noch einen Moment zu verweilen.
Wir stellen fest, dass seit rund zehn Jahren die Weltwirt- schaft in einer allgemeinen Krise steckt. Die Folgen dieser Entwicklung haben die einzelnen nationalen Volkswirtschaf- ten unterschiedlich getroffen. Zum Teil waren die Folgen sehr gravierend. Es zeigen sich Ertragszerfall der Unterneh- mungen, ungenügende Investitionen, Protektionismus, Defi- zite der öffentlichen Haushalte, Arbeitslosigkeit und auch Rückgang der Reallöhne. Als Exportland wurde auch die Schweiz von dieser weltweiten wirtschaftlichen Krise stark betroffen. Wir dürfen aber feststellen, dass die Situation bei uns verhältnissmässig besser ist als bei anderen Industrie- nationen. Vor allem ist die Arbeitslosigkeit bei uns geringer; dies vor allem deshalb, weil ein grosser Teil der Arbeits- plätze, die am einen Ort verloren gingen, an anderen Orten wieder durch neue Unternehmungen und neue Betriebe geschaffen wurden.
Unsere Wirtschaft ist immer noch im vollen Strukturwandel, und es findet dabei seit Jahren laufend eine Umverteilung der Arbeitsplätze statt. Dieser Anpassungsprozess ist in unserem Land bisher erfolgreich vor sich gegangen, ist aber nicht beendet und wir werden mit diesem Anpassungspro- zess noch mehrere Jahre leben müssen. Unsere Volkswirt- schaft hat diese Herausforderung gut bestanden, wenn auch - und das dürfen und müssen wir feststellen - die Rahmen- bedingungen auch für unsere Wirtschaft im Laufe der letz- ten zehn Jahre schlechter geworden sind.
Wir sind uns bewusst, dass wir als Exportland nicht nur mit den internen schweizerischen Rahmenbedingungen zu tun haben, sondern auch mit den weltweiten konfrontiert wer- den. Auf die letzteren haben wir nur einen sehr geringen oder gar keinen Einfluss. Wir müssen uns aber damit ausein- andersetzen, so wie sie sich uns bieten. Die schweizerische Wirtschaft hatte dieses Handicap schon immer. Sie hat sich bisher mit diesem Handicap auch erfolgreich auseinander- gesetzt. Wir können und müssen dafür sorgen, dass sich die innerschweizerischen Rahmenbedingungen nicht noch mehr verschlechtern, sondern dass sie im Gegenteil wieder verbessert werden. Ziel der Motion ist es, den Bundesrat und auch das Parlament auf die Schwierigkeiten, die unsere Wirtschaft längerfristig im Inland bedrängen, aufmerksam zu machen. Wir wollen darauf hinweisen, wo die Rahmenbe- dingungen verbessert werden könnten, und was zu unterlas- sen ist, dass sie sich nicht noch weiter verschlechtern. Die Motion fordert vom Bundesrat Massnahmen und Vorkehren zur Verbesserung der Rahmenbedingungen unserer Wirt- schaft in folgenden sechs Bereichen:
Im Bereich der Steuergesetzgebung und der Steuern selbst. Die Schweiz ist längst kein Steuerparadies mehr. Im Laufe der letzten Jahrzehnte ist die Steuerbelastung der Wirtschaft auch im Zusammenhang mit dem an sich begrüs- senswerten Ausbau des Sozialstaates massiv angestiegen. Der Trend, die Investitionen zugunsten des Konsumes
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Motion Andermatt
immer mehr zu belasten, hält an. Die Politik des Bundesra- tes ist in gewisser Beziehung widersprüchlich.
In einer Botschaft des Bundesrates werden Vorkehrungen für die Schaffung von Risikokapital vorgeschlagen, in der anderen Botschaft - es betrifft dies die direkte Bundessteuer - bringt es der gleiche Bundesrat fertig, die Eigenkapitalfi- nanzierung gegenüber der Fremdkapitalfinanzierung noch mehr zu diskriminieren. Betroffen werden vor allem die juristischen Personen mit schwacher und mittlerer Rendite. Der vom Bundesrat ohne weitere Änderung vorgeschlagene Proportionaltarif für juristische Personen von durchgehend 8 Prozent ergibt gegenüber dem heutigen Dreistufentarif von 3,63 bis 9,8 Prozent eine stärkere Belastung der ertrags- schwachen und eine Entlastung der ertragsstarken Unter- nehmen. Betrachtet man das zusammen mit der jetzt schon bestehenden Doppelbelastung des Eigenkapitals, kann man wirklich nicht von einem volkswirtschaftlichen und steuer- politischen Meisterstück sprechen.
Die kleinen und mittleren Betriebe, die keine eigene For- schungsabteilung unterhalten können, sehen sich perio- disch gezwungen, relativ grosse Summen für innovative Massnahmen freizumachen, um neue Produkte anbieten zu können und um sich Marktanteile im In- und Ausland zu erhalten und eventuell auch neue zu erschliessen. Es wäre sehr erwünscht, dass diesen Unternehmungen zweckge- richtete steuerfreie Rückstellungen gestattet würden.
Mit der gesetzlichen Verankerung der zweiten Säule für alle Arbeitnehmer werden sich im Laufe des nächsten Jahr- zehntes grosse Anlageprobleme stellen. Diese Kapitalien stammen aus der Wirtschaft und vermindern das Risikokapi- tal. Es sollten Mittel und Wege gesucht werden, um einen gewissen Teil dieser Gelder auch als Risikokapital wieder dem wirtschaftlichen Kreislauf dienlich zu machen.
Seit Jahren beklagen wir uns immer wieder über die zunehmende Regelungsdichte, verursacht durch die auf Hochtouren laufende Gesetzesmaschinerie. Die immer grös- ser werdende administrative Belastung trifft besonders die Klein- und Mittelbetriebe.
In einem Bericht über die Klein- und Mittelbetriebe legt der Bundesrat eine zutreffende Analyse vor. Aus dieser Analyse werden aber - wie ich meine - kaum sich aufdrängende konkrete Folgerungen gezogen.
Die eidgenössischen Hochschulen üben, durch den Bund unterstützt, einen nicht unbedeutenden Einfluss auf die Bildungspolitik aus. Jahrzehntelang war unser Poly an der Spitze aller vergleichbaren Institute. Im Laufe der letzten Jahrzehnte wurde dieses Institut laufend ausgebaut und erweitert. Dabei lief offensichtlich die Quantität der Qualität den Rang ab. Es nützt uns sehr wenig, wenn wir sehr viele Ingenieure ausbilden, diese aber nach dem Studium den Anforderungen der Wirtschaft nicht gewachsen sind. Unser eidgenössisches Bildungsinstitut müsste sich rascher und besser an die Bedürfnisse der Wirtschaft und auch an die technologischen Veränderungen anpassen können. Die Institute müssen auch in der Lage sein, Ingenieure der Wirtschaft in Kursen auf den neuesten Stand der Wissen- schaft «aufzudatieren». Dies soll aber nicht dadurch gesche- hen, dass wir immer nur neue Abteilungen und neue Profes- suren schaffen, sondern auch dadurch, dass überholte Strukturen abgebaut oder umgebaut werden.
Der Bund gibt jährlich via Nationalfonds rund 150 Millio- nen Franken für wissenschaftliche Forschung aus. Bevor dieses Geld ausgegeben werden kann, muss es auch ver- dient werden. Die Wirtschaft leistet mit ihren Steuern einen bedeutenden Beitrag an diese Summe. Ist sie dazu nicht mehr in der Lage, so bleiben auch die Forschungsbeiträge aus. Wir meinen, dass im Bereiche der eidgenössischen Forschung eine härtere Selektion zwischen wirtschaftspoli- tisch notwendigen und wissenschaftspolitisch wünschens- werten Projekten durchgesetzt werden sollte.
Für die kleinen und mittleren Betriebe ist der Zugang zur staatlich geförderten Forschung recht schwierig. Dieser Zugang sollte durch organisatorische Vorkehren erleichtert
werden. Dies könnte durch eine bessere Zusammenarbeit des Bundes mit den Wirtschaftsverbänden geschehen.
Ich nehme an, dass Sie mit den Unterzeichnern der Motion dahingehend einig sind, dass nur eine starke, innovative Wirtschaft den Fortbestand unserer Wohlfahrt garantieren kann. Ich nehme auch an, dass Sie mit mir einig sind im Bestreben, dieser Wirtschaft nicht weiter durch staatliche, oft gegebenermassen unbedachte und unüberlegte Schika- nen das Leben sauer zu machen. Ich nehme an, dass auch der Bundesrat bestrebt ist, alles zu unterlassen, was die Rahmenbedingungen der Wirtschaft verschlechtert, dass er im Gegenteil bereit ist, die Rahmenbedingungen zu verbes- sern und gewillt ist, uns auch entsprechende Berichte und Anträge zu unterbreiten.
In diesem Sinne bitte ich den Bundesrat, die Motion entge- genzunehmen.
Bundesrat Furgler: Wirtschaftliche Rahmenbedingungen sind, wie Herr Andermatt zu Recht sagt, für unsere freie, soziale Marktwirtschaft von entscheidender Bedeutung. Sie sind dementsprechend auch in aller Leute Mund. Gelegent- lich werden sie sogar als wirtschaftspolitisches Zauberwort verwendet. Ich bedanke mich bei Ihnen, dass Sie in Präzisie- rung dieses Gedankens namhafte Mittel und Wege vorschla- gen und uns zu einer Stellungnahme für den gemeinsamen Marsch durch diese schwierige Zeit auffordern.
Begriffliche Klarheit ist Voraussetzung für ein gutes Gespräch. In der Regel werden unter dem Begriff «Rahmen- bedingungen» in Anlehnung an die mikroökonomische Theorie - die Theorie der Unternehmung - all jene Gegeben- heiten verstanden, auf welche der Unternehmer keinen Ein- fluss nehmen kann, da er diese als von aussen gegeben betrachtet. Dazu gehören sowohl staatliche Bestimmungen, wie Regulationen, Vorschriften, Kontrollen, fiskalische Abgaben aller Art und Sozialversicherungsbeiträge, als auch Faktoren, die uns von aussen, zum Beispiel durch Staatsver- träge oder aber durch weltwirtschaftliche Gegebenheiten auferlegt werden. Die Rahmenbedingungen unterliegen zudem einem laufenden Wandel und gelten nicht für alle Betroffenen im gleichen Umfang.
Sie gehen von der Annahme aus, dasss eine Verschlechte- rung der Rahmenbedingungen stattgefunden habe. Ich möchte, obwohl ich manchen Punkt Ihrer Sorge mittragen möchte, hier gleich zu Beginn sagen, dass es keine eindeuti- gen Kriterien gibt, an denen der behauptete Sachverhalt gemessen und nachgewiesen werden könnte. Aber ich benütze wie Sie gewisse Hilfsgrössen. Sie sprachen von den Zahlen der in Kraft gesetzten Erlasse, von der Regelungs- dichte, vom Ausmass der administrativen Belastungen, vom Anteil der öffentlichen Ausgaben am Bruttosozialprodukt bzw. Bruttoinlandprodukt. Wenn ich gleich mit der Staats- quote beginne, so, weil etwas doch sehr signifikant ist. Wir haben an der jüngsten Konferenz im OECD-Kreis in Paris die Staatsquoten, bezogen auf das Bruttoinlandprodukt, vergli- chen. Wir haben dann festgestellt, dass die OECD-Länder im Schnitt eine Staatsquote von 50 Prozent aufweisen, wäh- rend wir in den Raum von etwas unter 30 Prozent zu stehen kommen, wobei darunter die Steuern, die Sozialversiche rungsbeiträge und alles mögliche subsummiert werden müssen. Wir haben also noch einen deutlich grösseren Freiraum. Ich benutze diese Aussage nicht, um zu sagen, die von Ihnen geschilderten Probleme bestünden nicht. Aber es tut doch gut, wenn man zu Beginn eines Gespräches weiss, dass wir eine immer noch praktikable, in Ihrem Sinn ausbau- fähige Staatsquote haben.
Wenn ich die Ausgaben der öffentlichen Verwaltungen in Relation zum Bruttosozialprodukt setze, dann ist das in Ergänzung zum oben Gesagten auch noch von einigem Interesse. Dieser Anteil belief sich 1978 auf 27,1 Prozent und bewegte sich 1982 um etwa 26,5 Prozent. Der Anteil der Ausgaben für Anstalten, Betriebe und Sozialversicherungen am Brottosozialprodukt erhöhte sich zwischen 1970 und 1981 geringfügig von 11,0 auf 12,2 Prozent. Aber auch das ist noch respektabel, verglichen mit all den anderen Län- dern. Wenn Sie bei der klassischen Staatsquote nur die
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Steuern und Sozialversicherungsbeiträge einbuchen, kom- men Sie zur geschilderten 30-Prozent-Summe, die ich Ihnen angegeben habe.
Soviel zum Einstieg ir dieses Problem. Die Verbesserung staatlich beeinflussbarer Rahmenbedingungen scheint mir eine Daueraufgabe der Regierung im Bund, aber auch der Regierungen in den Kantonen, ja sogar in den Gemeinden zu sein, um die von Ihnen beschriebene Wettbewerbsfähig- keit zu stärken. Nun sind wir uns aber alle sicher im klaren, dass die Verbesserung der Rahmenbedingungen allein wohl eine erwünschte, aber niemals eine hinreichende Vorausset- zung zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähig- keit ist. Ich habe schon mehrfach erklärt und lasse mich selbstverständlich dabei behaften, dass wir - auch in diesem Departement und im Bundesrat - bezogen auf die Industrie, bezogen auf das Gewerbe, bezogen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die ich als Gemeinschaft empfinde, alles daran setzen müssen, um ihnen möglichst optimale Voraus- setzungen für den harten wirtschaftlichen Kampf zu geben. Das hat mit der Besteuerung, aber auch mit administrativem Masshalten sehr viel zu tun. Ich komme auf diese Details gemäss Ihren Fragen zurück.
Sie haben nach unserem Empfinden - hier treffen wir uns zu einer ersten Feststellung - recht, wenn Sie sagen, dass der autonome Handlungsspielraum der Unternehmen in den letzten Jahren enger geworden ist infolge der Veränderun- gen in der Wirtschaft; diese waren zum Teil technologiebe- dingt, zum Teil auch bedingt durch das Aufkommen vieler Bereiche, die man früher noch gar nicht kannte (denken Sie an den Nuklearbereich), zum Teil aber auch durch die Admi- nistration. Aus diesen Überlegungen heraus möchten wir alles daran setzen, um diesen Handlungsspielraum nicht immer noch enger werden zu lassen, wie wenn das ein Trend wäre, dem man nicht wirksam begegnen könnte. Wir sind demzufolge willens, bei administrativen Anforderun gen, bei der Ausgestaltung von Steuern und Abgaben der Lage der Wirtschaft Rechnung zu tragen. Wir werden dabei auch die von Ökonomen und anderen Partnern in diesem Staat immer wieder zur Diskussion gestellte Bewertung der sogenannten externen Kosten in unsere Überlegungen mit- einbeziehen, um dem Verursacherprinzip letzten Endes noch besser zum Durchbruch zu verhelfen.
Zu den verschiedenen aufgeworfenen Problemkreisen darf ich möglichst knapp Stellung nehmen: Steuerliche Vor- schriften, Bildung von Risikokapital. Ich sagte soeben, dass die Schweiz zu den Industrieländern mit den niedrigsten Staatsquoten - am Bruttoinland- bzw. Bruttosozialprodukt - gehöre. Die Belastung der Unternehmen durch Steuern und Sozialversicherungsabgaben ist demzufolge im internatio- nalen Vergleich noch erträglich. Zum Teil ist die stärkere Belastung der natürlichen Personen fast aller Einkommens- gruppen eine Folge der eher zurückhaltenden Besteuerung der Erwerbsgesellschaften, obwohl auch dort von Ihnen zu Recht gewisse Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt worden sind. Eine Verlagerung von den direkten Steuern, insbesondere der natürlichen Personen, zu Verbrauchssteu- ern, wie wir sie beantragt haben, ist durch Volksentscheide verhindert worden. Da kann ich nur sagen: «don't fight the problem», das muss ich als Bürger dieses Staates - genauso wie Sie - akzeptieren, obwohl ich überzeugt bin, dass eine langfristige Sanierung der Bundesfinanzen - um das klassi- sche Beispiel zu nennen - nur möglich sein wird, wenn wir das Steuersystem noch einmal überdenken, wie das unter anderem auch Herr Ständerat Muheim in seiner Motion verlangt hat. Das muss gesagt werden, damit man nicht gleichsam den falschen Pianisten in seinem Spiel stört. Hier ist das Volk zu gegebener Zeit beizuziehen, um besser über die Runden zu kommen.
Die Höhe der steuerlich anerkannten Abschreibungssätze muss bei der Beurteilung der Forderung nach einer steuer- freien Bildung nicht abschreibungsbedingter Rückstellun- gen mit in Betracht gezogen werden. Wir werden in nächster Zeit über diese Fragen sorgfältig zu diskutieren haben, und ich bringe sie in wenigen Minuten als gesonderte «Ein- schaltüberlegung» in ihren Gesamtzusammenhang. Sie
haben das Verhältnis der Eigenkapitalbildung durch Selbst- finanzierung mit angesprochen, Herr Andermatt. Ich erin- nere hier daran, dass wir 1978 die Erhöhung der Abschrei- bungssätze und die Verlängerung der Verlustvortragspe- riode bei der Wehrsteuer beschlossen haben.
Das ist immer noch gültig. Es betrifft also einen Teil dessen, was wir hier tun können. Aber es bedarf alles der Ergänzung durch die entsprechenden kantonalen Vorschriften.
Nebst der Botschaft zu Bundesgesetzen über die Harmoni- sierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, auf die Sie verwiesen haben, hat der Bundesrat sodann eine Reihe weiterer Erleichterungen in Aussicht gestellt, Ver- einfachungen, die ich für die Unternehmen unter admini- strativen und fiskalischen Aspekten als wichtig erachte. So soll bei einer Verlegung des Sitzes einer Unternehmung in einen anderen Kanton die sogenannte Wegzugssteuer entfallen. Daneben soll die steuerfreie Ersatzbeschaffung im Bereiche des Geschäftsvermögens über die Kantons- grenze hinaus in der ganzen Schweiz möglich sein. Die Vereinheitlichung der Steuererklärung wird unter admini- strativen Gesichtspunkten ebenfalls dem Unternehmen dienen.
Nun muss ich in aller Bescheidung beifügen: Überall dort, wo wir mit dem Steuerrecht ausserfiskalische Ziele errei- chen möchten, sind uns durch das Verfassungsrecht recht enge Grenzen gesetzt. Das trifft übrigens für viele Kantone auch zu. Man möchte gerne manches machen, stösst aber an rechtliche Grenzen. Wir haben jedoch in der Botschaft zur Steuerharmonisierung deutlich darauf aufmerksam gemacht, dass wir dort, wo wir eine Sach- und Förderungs- kompetenz haben, fiskalische Anreize vorsehen. Solche Kompetenzen sind namentlich im Konjunkturartikel und auch im Artikel über die berufliche Vorsorge enthalten. Ich hoffe, dass wir miteinander im Bereich des Risikokapitals noch sinnvolle Lösungen fincen werden, obwohl auch dort der Rechtsboden noch recht karg ist.
Ich sagte, dass ich eine Einschaltüberlegung mit Blick auf zwei in Ihrer Motion erwähnte Erlasse machen möchte. Es betrifft dies die Arbeitsbeschaffungsreserven, wo das revi- dierte Bundesgesetz von Ihnen in naher Zukunft ausdisku- tiert werden soll, wie die von Ihnen miterwähnten proportio- nalen Bundessteuern für die juristischen Personen. Es geht darum, ob man die drei Staffelungen beibehalten will oder nicht. Ich möchte darauf verzichten, die zur Diskussion stehenden Systeme jetzt gleich gegeneinander auszuspie- len. Die Zeit reicht jetzt nicht, und wir haben dannzumal nicht nur die Zeit, sondern die Pflicht, darüber zu diskutie- ren. Auf jeden Fall sind wir der Meinung, dass wir durch die Arbeitsbeschaffungsreserven den Unternehmen ebenfalls ermöglichen, die in Zeiten guter Ertragsentwicklung geäuf- neten Reserven in wirtschaftlich schwierigen Zeiten für gute Zwecke einzusetzen. Hier geht es um die Frage, ob wir die Bildung von sogenannten zweckgerichteten steuerfreien Rückstellungen akzeptieren. Das hätte beim geltenden pro- gressiven Steuertarif zur Folge, dass durch Gewinnschwan- kungen verursachte unterschiedliche Steuerbelastungen geglättet werden könnten. Mit dem vorgesehenen Übergang zu einem proportionalen Steuertarif würde dieses Interesse dahinfallen. Das war eine Überlegung, die zu diesem Vor- schlag führte, ob er durchkommt oder ob genügend gegen- läufige Argumente - einen Teil davon haben Sie eingebracht - zu einem Nein führen - das lasse ich vorläufig offen. Wir sind aber - das möchte ich noch einmal festhalten - mit Ihnen der Meinung, dass vermehrte Anstrengungen zur Risi- kokapitalbildung in der schweizerischen Wirtschaft von- nöten sind. Inwieweit wir das steuerlich noch besser machen können, werden wir bis zum Juni mitbedenken, weil der Antrag von Herrn Muheim, der von Ihrer Kommission beschlossen worden ist, das von uns verlangt. Steuerliche Erleichterungen allein für Bezüger mittlerer und insbeson- dere kleiner Einkommen können indessen mangels ein- schlägiger verfassungsrechtlicher Sach- und Förderungs- kompetenz nicht vorgeseher. werden. Dazu kommt, dass über die Grössenordnung kleinerer oder mittlerer Einkom- men ganz erhebliche Meinungsunterschiede bestehen. Darf
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ich daran erinnern, dass wir gemäss der letztes Jahr veröf- fentlichten Untersuchung des Institutes für Wirtschaftsfor- schung der Universität Basel die steuerbaren Einkommen von 60 Prozent der Steuerpflichtigen im Jahre 1978 als unter 40 000 Franken liegend feststellten. Die Sparziele dieser Gruppe konzentrieren sich erfahrungsgemäss auf den Erwerb von selbstbewohntem Wohnraum, die Anschaffung dauerhafter Konsumgüter, den Kauf teurer Dienstleistungen sowie die individuelle und kollektive Vorsorge. Hier kann ich mir ein Wort nicht ersparen. Wenn wir hier auch konsumen- tenfreundlich, bürgerfreundlich, operieren wollen, sind sicher die Kantone ebenfalls gehalten, die Eigenmietwerte, die da und dort recht hoch sind, mitzuüberdenken im Sinne dessen, was man immer wieder fordert, nämlich der Kapital- bildung und Eigentumsförderung bei möglichst vielen unse- rer Mitbürger. Mir liegt auch aus staatspolitischen Gründen an solchen Möglichkeiten. Sie wissen, dass wir hier nur zusammen mit den Kantonen zu Fortschritten kommen können.
Betriebe im Rahmen der Berücksichtigung des Verhältnis- mässigkeitsprinzipes und der wirtschaftlichen Tragbarkeit Rechnung tragen. Meine Leute haben ganz klare Weisun- gen, in dieser Richtung alles zu durchforsten, wo wir zustän- dig sind.
Auf dem Gebiet des Umweltschutzes wird im Lärm- und Luftbereich - wie Sie wissen - im Zusammenhang mit den unerlässlichen Taten manche Norm zwar umzusetzen sein in die Praxis; wir möchten aber gegenüber den Normadres- saten möglichst flexibel sein bei der Wahl der Mittel. Einen Einfluss auf die Regelungsdichte hat auch die Bereitschaft zur Zusammenarbeit bei den von den Umweltschutzproble- men betroffenen Wirtschaftskreisen. Wir stellten in den letz- ten Jahren fest, dass hier ganz namhafte Fortschritte erzielt werden konnten. Sie erinnern sich an Wirtschaftskundige - ich nenne nur Herrn Prof. Christian von Weizsäcker hier in Bern -, die zu Recht darauf aufmerksam machen, auch die Wirtschaft sei ja daran interessiert, dass die Kosten des Umweltschutzes durch sinnvolle Belastung der Verursacher
In der parlamentarischen Beratung über all das, was im . klar erkennbar werden. Dadurch wird die Wahl möglich: Will Zusammenhang steht mit der direkten Bundessteuer - mit ich etwas, das umweltproblematischer ist, teurer, oder begnüge ich mich mit etwas Günstigerem, das eben umwelt- freundlicher ist. Mir scheinen diese Konsensoperationen dringlich zu sein. der Vorlage über die Steuerharmonisierung und mit einem entsprechenden Abzug für die direkte Bundessteuer - wer- den wir sicher auch die Frage des Einbezugs von Dividen- den oder einer eventuell als weiteren Anreiz zur Risikokapi- . Ein Wort noch zur Bildungspolitik: Sie haben sie zu Recht angesprochen. Ich wage zu behaupten, dass einer der Hauptvorteile dieses Staates in einem sehr gut ausgebauten Bildungssystem liegt; dieses ist auch zur Bewältigung der heutigen Wirtschaftsprobleme unerlässlich. Ich füge nicht ohne Stolz bei: Neben dem, was die Kantone in ihrem hervorragenden Primarschul-, Sekundarschul- und Gymna- sialwesen leisten, verdanken wir es auch der Berufsschule, wo wir immer in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen die Kompetenz besitzen, dass wir weit weniger arbeitslose Jugendliche haben als andere Staaten. Wir müssen auch der Anpassung der Lehrpläne, der Anpassung der Professuren - um nur in wenigen Fragmenten Ihre Ideen aufzugreifen - Rechnung tragen. Sie haben selbst in Ihrem hohen Hause Hochschullehrer; Sie werden mir darin beipflichten, dass wir nicht einfach einmal Gewordenes für alle Zeit beibehalten können. Ich habe den Dauerkontakt mit den Universitäten und Hochschulen und weiss, dass das auch nicht die Absicht der Hochschullehrer oder der Instanzen an der ETH und an den Universitäten ist; hier greift ganz sicher die von Ihnen gewünschte Anpassung, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gegebenheiten, Platz. talbildung unter gewissen Voraussetzungen zu gewähren- den Befreiung von Mitarbeiteraktien von der Einkommens- steuer zu erörtern haben. Sie sehen also: wir sind hier mitten im Denkprozess engagiert. Gelegentlich wird die Stempel- abgabe auf Beteiligungsrechten als Behinderung der Bil- dung von Risikokapital empfunden und dargestellt. Die ste- tige und relativ starke Zunahme der Aktiengesellschaften zwingt uns immerhin zur Frage: Wird das von den Gründern jeweils so gewichtig empfunden, ja oder nein? Ich habe das im anderen Departement noch sehr direkt bei der Vorberei- tung der Aktienrechtsrevision mitgestaltet. Die Nettozu- nahme an Aktiengesellschaften beläuft sich ja - wie Sie wissen - trotz steigender Konkursrate im Schnitt auf 4000 pro Jahr. Trotz den bestehenden Stempelabgabeverpflich- tungen sind also Gründungen noch nicht behindert oder zumindest nicht verhindert worden. Ich prüfe auch diese Fragen unter dem Aspekt der Förderung der Wirtschaft. Nun ein Wort zu den Anlagevorschriften. Angesichts der von den Pensionskassen und Lebensversicherungsgesellschaf- ten verwalteten sehr umfangreichen Mitteln kommt diesen - wie Sie zu Recht sagen - eine unerhört grosse volkswirt- schaftliche Bedeutung zu. Heute sind die Anlagevorschrif- Das Tempo, das wir im Bereich der Informatik erleben, zwingt uns ohne Zweifel, diesen Bereichen des Technolo- gieprozesses eine besondere Bedeutung zu geben. Das Tempo der Entwicklung auf diesem Gebiet, die Bedeutung für die Bildung und Ausbildung auf allen Stufen, ist erst seit kurzem zutage getreten. Wir sind bemüht, zusammen mit all diesen Bildungsanstalten mitzuwirken, dass bis hinab in die jungen Jahrgänge dieses Gedankengut Platz greift. Voraus- setzung ist eine menschliche. Die Jungen sind sofort bereit; sie können es auch sehr rasch. Wie Einstein sagte: Spiel- trieb und intellektuelle Neugierde sind immer noch Hauptur- sachen schöpferischer Leistungen - auch im Bereich der Wirtschaft und im Bereich der Kunst. Wenn wir hier auch als Mittelalterliche und Ältere die innere Bereitschaft aufbrin- gen, zu akzeptieren, dass wir uns in einem dauernden Lern- prozess befinden, dann werden wir mit diesen wirtschaftli- chen Schwierigkeiten besser fertig. ten im kantonalen Recht geregelt. Mit dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge wurde die gesetzliche Grund- lage zur gesamtschweizerischen Neuordnung geschaffen. Die entsprechende Verordnung liegt erst im Entwurf vor. Ich meine aber, dass die vorgesehenen Anlagevorschriften auf jeden Fall liberaler sein werden, also freiheitlicher, grosszü- giger, mehr Möglichkeiten erschliessend als die bisherigen. Anlagen in Sachwerten werden im Schnitt in wesentlich grösserem Ausmass zugelassen als bisher. Das würde auch die Zeichnung von risikotragendem Kapital erleichtern. Wir sind alle brennend daran interessiert, dass das möglich ist. Und dass in diesem Zusammenhang auch die Bewertungs- vorschriften für Sachwerte in Überprüfung genommen wer- den müssen, versteht sich von selbst. Sie erkennen daraus, Herr Andermatt, dass wir diesem Teil Ihrer Motion bereits weitgehend entsprochen haben. Ich hoffe, dass der Ertrag dann Ihren eigenen Wertungen grosso modo gleichkommt. Ein Wort zur Verminderung administrativer Auflagen.
Wir sind uns im Bundesrat der Belastung bewusst, die die Administration insbesondere im Gewerbe, für mittlere und kleine Unternehmen, bewirken kann. Wir werden uns sehr energisch bemühen, mit allen Mitbetroffenen in den Kanto- nen hier grössere Fortschritte zu erzielen. Es werden bei- spielsweise Kleinbetriebe von statistischen Erhebungen ausgenommen, soweit dadurch ihr Aussagewert als Statistik nicht tel quel dahinfällt. Ich verweise auf das Bundesgesetz über die Konjunkturbeobachtung und Konjunkturerhebun- gen. Wir werden auch den speziellen Verhältnissen dieser
Ich akzeptiere also das, was Sie über die Unterrichtskon- zepte, über die Entwicklung der Programme, über neue Unterrichtsstufen gesagt haben und bin auch gerne bereit, weil es hier den Rahmen sprengt, das was wir bereits erar- beitet haben im Bund, im Berufsbildungsbereich des BIGA, zusammen mit den Kantonen Ihnen direkt zu unterbreiten, wenn es Sie interessiert.
Schwerpunktbildung im Bereich der vom Bund geförderten Forschung: Im Bereich der exakten und der Naturwissen- schaften, der Ingenieurwissenschaften besteht eine starke Konzentration auf traditionelle Forschungsgebiete wie Che- mie und Pharmaforschung - mit Erfolg -, Landwirtschaft,
Motion Andermatt
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E
13 mars 1984
Elektrotechnik, klassische Methoden der Energieerzeu- gung, Kerntechnik und Festkörperphysik. Die von Ihnen behauptete Verzettelung der Forschung beschränkt sich auf neuere Bereiche, wie Mikro- und Optoelektronik und Infor- matik. Ich glaube nicht, dass hier von einem eigentlichen Krankheitsbild gesprochen werden könnte.
Neben den Grundlagenwissenschaften, die es zu fördern gilt, eine Hauptaufgabe auch des Bundesstaates, werden wir in der angewandten Forschung noch mehr zu erbringen haben in enger Absprache mit der Wirtschaft. Die bevorste- hende Vorlage über eine Beteiligung an einem Forschungs- zentrum für Mikrotechnik in Neuenburg wird unter diesem Aspekt zu gewichten sein. Ich bitte Sie, dort vor allem den Zusammenhang zwischen der ETH Zürich, ETH Lausanne und dieser «Annexanstalt», die wir in Neuenburg haben, voll zu gewichten. Es ist unerlässlich, dass wir das, was die Neuenburger Regierung, der Bund und die Wirtschaft glei- stet haben, nicht kaputt gehen lassen, sondern in eine sichere Zukunft führen, so dass im Zusammenwirken der beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen und Neuenburgs in diesem mikroelektronischen Bereich eine dauernde Forschungsstätte und auch die Umsetzung in die angewandte Forschung möglich wird. Projektbezogene For- schungsförderung, wie wir sie auch im EVD zum Teil mitfi- nanzieren, erfolgt immer unter klarer Berücksichtigung von Schwerpunkten. Ich bin gerne bereit, alle Details, sei es Ihnen persönlich, sei es Ihrer Kommission, zu zeigen. Aber ich wage zu behaupten, dass mein Bundesamt für Konjunk- turfragen genau in dieser Ihrer Zielvorstellung arbeitet. Wir wollen hier auch im allerengsten Schulterschluss mit der Industrie laufend à jour sein, also modern genug, um Gegenwarts- und nicht Vergangenheitsprobleme zu mei- stern. Dass noch viel zu tun bleibt, das sei nicht verschwie- gen. Das sind heisse Eisen. Wir versuchen sie mit Ihnen gemeinsam, natürlich handschuhbewehrt, anzufassen.
Zum Zugang zu den Ergebnissen staatlich geförderter For- schung. Es werden bereits grosse, in diese Richtung zie- lende Anstrengungen unternommen. Das gilt vor allem für die anwendungsorientierte Forschung. Bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, welche aus Mitteln des vorer- wähnten Bundesamtes für Konjunkturfragen mitfinanziert werden, erfolgt die Verbreitung und Auswertung der Ergeb- nisse durch jene Wirtschaftskreise, die sich zur Mitarbeit und zur hälftigen Übernahme der Kosten verpflichtet haben. Es ist ein typisch schweizerisches Modell, das wir gewählt haben und mit Erfolg praktizieren. Mir scheint, dass das auch von seiten der Wirtschaft - ich bin ja in dauerndem Kontakt mit dem Vorort, dem VSM, auch mit den Gewerk- schaften - mitgetrager wird.
Die Forschungsberichte sind - soweit keine Geheimhal- tungsklausel vereinbart wurde, zum Beispiel vor Patentan- meldung - nach Ablauf einer gewissen Frist allgemein zugänglich. Daneben werden die Ergebnisse an Seminarien, Symposien und Informationstagen weitergegeben. Zudem erhalten Unternehmen Informationen über eingespielte und bewährte industrienahe Kanäle wie Branchenforschungs- kommissionen (z. B. in der Textil- und Bekleidungsindustrie und in der Nahrungsmittelindustrie) oder via Förderungsge- sellschaften (ich denke an die Werkzeugmaschinenbaufir- men) oder über Fachvereinigungen.
Zur Diffusion der Ergebnisse trägt wesentlich auch die Zusammenarbeit mit kantonalen Innovationsberatungsstel- len und jene Minderheit von Handelskammern bei, die Kon- takte zu Forschungsstätten vermitteln. Aus diesem Grund hat der Bundesrat im Rahmen der Massnahmen zur Stär- kung der mittel- und längerfristigen Anpassungsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft eine Förderung von Innova- tionsberatungsstellen in den wirtschaftlich bedrohten Regionen vorgeschlagen. Ich bedanke mich bei Ihnen, dass Sie heute morgen diese Massnahme akzeptiert haben. Fazit: Herr Ständerat Andermatt hat ein besonders bedeut- sames Gebiet unserer schweizerischen Wirtschaftspolitik angeschnitten. Ich danke ihm dafür. Ich habe darzustellen versucht, dass ein grosser Teil der von ihm einzeln geschil- derten Massnahmen in Vorbereitung ist. Das ist der einzige
Grund, weshalb ich ihn ersuchen möchte, der Umwandlung in ein Postulat beizupflichten. Damit vermeiden wir formalju- ristische Schwierigkeiten, indem wir die Motion überneh- men, dann aber wegen bereits laufenden Gesetzesarbeiten, die in naher Zukunft bei Ihnen auf dem Tisch des Hauses liegen werden, doch nicht dem vollen Motionstext Folge leisten können. Es ist also ein Akt der intellektuellen Red- lichkeit, wenn ich Sie ersuche, der Umwandlung in ein Postulat zuzustimmen.
M. Meylan: Étant donné l'heure avancée, j'ai promis au président de ne pas retenir votre attention plus de deux minutes pour vous exposer les raisons de notre opposition à cette motion.
Les membres socialistes de ce conseil devront s'y opposer, bien que le développement qu'en a donné M. Andermatt soit très modéré et intéressant, cela pour les raisons suivantes. Premièrement, nous ne croyons pas que la pression fiscale soit d'aucune façon à l'origine des difficultés économiques que connaissent des régions et des entreprises de notre pays. Deuxièmement, nous avons promis à nos électeurs de lutter contre toute tentative de mise en péril de nos acquis sociaux. Or, limiter l'octroi d'avantages fiscaux pour les personnes disposant de revenus faibles et moyens est mani- festement une attaque contre un acquis social.
En ce qui concerne la recherche, les propositions conte- nues dans la motion de M. Andermatt ne sont pas condam- nables en elles-mêmes, mais elles reflètent un état d'esprit qui est très dangereux à l'heure actuelle. Je suis membre du conseil des Ecoles polytechniques fédérales et je constate lors de chaque séance que, sous prétexte de difficultés économiques, on veut privilégier les recherches immédiate- ment utiles par rapport à la recherche fondamentale. Je me réfère aux déclarations faites à ce propos par le professeur Speiser et qui ont été citées par M. Binder. La doctrine économique professée par M. Speiser est entièrement libé- rale; néanmoins, il a exprimé dans des conférences et des articles sa vive inquiétude devant cette tendance à ne faire que de l'utilitaire.
Andermatt: Ich möchte Herrn Bundesrat Furgler für die Beantwortung meiner Ausführungen danken, und ich möchte auch für das Verständnis, das er - und somit der Bundesrat - den vorgebrachten Anliegen entgegenbringt, danken. Es wäre übertrieben, wenn ich sagen würde, ich sei von der Antwort vollkommen befriedigt. Ich meine, dass es immer so bleiben wird, dass die Wirtschaft sich gegen staatliche Auflagen und gegen staatliche Eingriffe zur Wehr setzen muss.
Wir werden dieses Spannungsfeld immer vorfinden, und darin sind natürlich verschiedene Standpunkte möglich. Ich meine, dass die Aufgabe. dass wir uns immer wieder über dieses Spannungsfeld werden aussprechen müssen, so oder so erhalten bleibt, ob mein Vorstoss nun als Motion oder als Postulat eingereicht wird, und in diesem Sinne bin ich einverstanden mit der Umwandlung in ein Postulat.
Überwiesen als Postulat Transmis comme postulat
Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr La séance est levée à 13 h 00
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Andermatt. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Verbesserung Motion Andermatt. Conditions d'activité de l'économie
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Dans
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.936
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 13.03.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
83-88
Page
Pagina
Ref. No
20 012 418
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