Verwaltungsbehörden 12.03.1984 81.440
20012415Vpb12.03.1984Originalquelle öffnen →
59
Motion Guntern
81.440 Motion (Guntern) Bundesamt für Medienwesen Motion (Guntern) Office fédéral des médias
Fortsetzung - Suite Siehe Jahrgang 1982, Seite 55 - Voir année 1982, page 55
Hefti, Berichterstatter: Bei der Behandlung dieser Motion ist es nun in unserer Kommission etwas rasch gegangen. Es hat niemand opponiert, denn unsere Meinung ist - kurz gefasst - die folgende: Die Sache soll geprüft werden, aber von uns aus können wir erst aufgrund eines Berichtes des Bundesrates näher Stellung nehmen. Dass wollen wir abwarten, sofern der Bundesrat auf die Sache eingehen will. Darum ist das Postulat die richtige Form. Die Kommission beantragt einstimmig Überweisung als Postulat.
Gadient: Wenn schon die Überprüfung durch den Bundes- rat stattfindet, bin ich doch der Meinung, dass einige Überle- gungen in dieses Prüfungsverfahren mitgegeben werden sollten, denn die heutige Situation ist insbesondere im Bereiche der elektronischen Medien prekär. Mit einer Hand- voll Leuten sind im Rahmen des Generalsekretariates EVED Aufgaben zu bewältigen, die sowohl bezüglich Umfang als auch Komplexität dem Aufgabenbereich eines Bundesam- tes entsprechen. Ich rekapituliere nur stichwortartig: Verfas- sungsartikel Radio und Fernsehen, Vollzugsgesetzgebung zum Verfassungsartikel, Aufsicht über SRG, Lokalrundfunk- versuche, Abonnementsfernsehen, Fernmeldesatellit, Satel- litenrundfunk, neue Medien, Videotex, Teletext usw. Diese Aufgabenfülle ist mit der gegebenen Infrastruktur kaum mehr zuverlässig oder - nach der heutigen Diskussion zu formulieren - «sachgerecht» zu bewältigen. Die Schaf- fung eines Medienamtes hat indessen seinen Preis.
Ein Teil der Gegnerschaft sieht in einem Medienamt vor allem ein neues Bundesamt, das eine Infrastruktur benötigt. Auch wenn zu Beginn bescheiden eingestiegen wird, wer- den Ansprüche entstehen und auf uns zukommen, also mehr Staat, mehr Verwaltung, mehr Beamte.
Eine politisch anders situierte Gegnerschaft befürchtet durch ein solches Amt eine allzu starke Beeinflussung der Medien. Man will aus dieser Sicht keinen Medienvogt. Frei- räume für Journalisten und nicht Aufsichtsbeamte sind gefragt. Ähnliche Reaktionen sind aus dem Lager der Zei- tungsverleger zu vernehmen. Danach genügt es, die Presse- freiheit zu gewährleisten; parallel wird verständlicherweise gefordert, die PTT-Zeitungstaxen tief zu halten. Der Vorteil der heutigen Integration des Medienbereiches im EVED liegt meines Erachtens vorab im technischen Sektor. Die unzähli- gen im täglichen Verkehr ins Gewicht fallenden Berüh- rungspunkte mit der Technik PTT können nicht übersehen werden. Die Beibehaltung der heutigen Regelung wäre mei- nes Erachtens unter der Voraussetzung tragbar, dass beim Generalsekretariat EVED der Radio- und Fernsehdienst qua- litativ und quantitativ unter Berücksichtigung der entspre- chenden Anforderungen aufgestockt würde. Möchte man dennoch ein eigentliches Medienamt schaffen, müsste das noch keine ins Gewicht fallende personelle Aufstockung bedeuten. Der Zusammenzug der heute schon bestehenden Dienste dürfte an sich ausreichen. Aber ein solches Medien- amt sollte aus den dargelegten Gründen in das EVED einver- leibt werden. Nur so liessen sich aufwendige Doppelspurig- keiten und Überschneidungen mit entsprechenden Rei- bungsverlusten vermeiden.
Hefti, Berichterstatter: Ich möchte präzisieren, wenn das nicht schon vorher zum Ausdruck gekommen sein sollte: Für die Kommission war nicht nur das «Wie», sondern auch
das «Ob» offen. Das breite Spektrum, dass Herr Kollege Gadient nun erwähnt hat, hat auch schon der Bundesrat vorgelegt. Er wird sich also dieser Reihe von Aufgaben bewusst sein.
Bundespräsident Schlumpf: Herr Ständerat Hefti hat die Meinung des Bundesrates richtig interpretiert, und ich danke ihm.
Überwiesen als Postulat Transmis comme postulat
Schluss der Sitzung um 20.00 Uhr La séance est levée à 20 h 00
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion (Guntern) Bundesamt für Medienwesen Motion (Guntern) Office fédéral des médias
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
81.440
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
12.03.1984 - 18:15
Date
Data
Seite
59-59
Page
Pagina
Ref. No
20 012 415
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.