Verwaltungsbehörden 23.03.1984 83.926
20012328Vpb23.03.1984Originalquelle öffnen →
Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion
419
und die Produktionsrichtung. Über die Ergebnisse der ver- schiedenen Betriebsgruppen und über die Streuungsver- hältnisse wird von der Forschungsanstalt Tänikon in einer jährlichen Publikation eingehend orientiert.
Die heutige Regelung mit Bezug auf die Auswahl der Testbe- triebe - das ist abschliessend festzuhalten - ist das Ergebnis jahrelanger, sorgfältiger Abklärungen, die vom Bundesamt für Landwirtschaft unter Mitwirkung von Experten, auch solchen des Schweizerischen Bauernsekretariates, durch- geführt worden sind. Es besteht deshalb kein Bedürfnis für eine besondere Expertengruppe im Sinne der Motionärs. Selbstverständlich ist indessen, dass die schwierigen, mit der Abgrenzung der Testbetriebe und mit der Auswertung verbundenen Fragen sorgfältig weiter verfolgt und, wenn nötig überprüft und angepasst werden.
Der Bundesrat ist im übrigen in formeller Hinsicht der Auf- fassung, dass es nicht möglich ist, ihn durch eine Motion zu einem bestimmten Vorgehen in einem Bereich zu ver- pflichten, der eindeutig in seiner Kompetenz liegt. Er ist jedoch bereit, die Motion im Sinne der vorstehenden Aus- führungen als Postulat entgegenzunehmen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Überwiesen als Postulat Transmis comme postulat
83.926
Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Motion du groupe radical-démocratique Conditions d'activité de l'économie
Wortlaut der Motion vom 8. Dezember 1983
Der Bundesrat wird eingeladen, Bericht und Anträge zur umfassenden Verbesserung der Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft vorzulegen. Dabei ist insbesondere fol- genden Anliegen Rechnung zu tragen:
a. Steuerliche und andere Vorschriften, welche die Bildung von Eigenkapital und die Selbstfinanzierung der Unterneh- men behindern oder welche die Investitionen gegenüber dem Konsum benachteiligen, sind zu beseitigen oder zu mildern.
b. Es sind Vorschläge zu unterbreiten, wie durch die Ände- rung von Anlagevorschriften und durch begrenzte steuerli- che Anreize für Leute in unteren und mittleren Einkommens- kategorien vermehrt private Risikokapitalquellen erschlos- sen werden können.
c. Es sind Vorschläge zu unterbreiten, wie die Belastung der Wirtschaft (insbesondere auch der kleinen und mittleren Unternehmen) durch administrative Auflagen vermindert werden kann. Bestehende Auflagen sind abzubauen, zu vereinfachen und/oder zu koordinieren, unvermeidliche neue (z. B. auf dem Gebiet des Umweltschutzes) sollen auf bestehende abgestimmt und möglichst einfach gestaltet werden. In den Botschaften ist darüber jeweilen eingehend zu berichten.
d. Die im Einflussbereich des Bundes stehende Bildungspo- litik ist besser an die Bedürfnisse der Wirtschaft und rascher an die technologische Entwicklung anzupassen.
e. Die vom Bund geförderte Forschung ist auf wesentliche Schwerpunkte zu konzentrieren, wobei die Bedürfnisse der Wirtschaft vermehrt zu berücksichtigen sind.
f. In Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden hat der Bund Vorkehren zu treffen, um den kleinen und mittleren Unternehmungen den Zugang zu den Ergebnissen der staat- lich geförderten Forschung organisatorisch zu erleichtern. g. Um dem vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen häufig in unregelmässigen zeitlichen Abständen auftreten- den Finanzbedarf für Innovation und Entwicklung Rech- nung zu tragen, sind zweckgerichtete steuerfreie Rückstel- lungen zuzulassen.
Texte de la motion du 8 décembre 1983
Le Conseil fédéral est chargé de présenter un rapport et des propositions sur les moyens d'améliorer l'ensemble des conditions d'activité de l'économie. Ces mesures devraient notamment avoir pour objet:
a. De supprimer ou d'atténuer les dispositions fiscales et autres qui entravent la constitution, par les entreprises, de capital propre et l'autofinancement de celles-ci, ou qui favo- risent la consommation au détriment des investissements.
b. De soumettre au Parlement des propositions sur les moyens de favoriser les investissements privés en capital- risque, par une modification des dispositions relatives aux placements et par l'octroi limité d'avantages fiscaux aux personnes appartenant aux catégories de revenus infe- rieures et moyennes.
c. De soumettre aux Chambres des propositions en vue d'alléger (notamment pour les petites et moyennes entre- prises) les servitudes administratives imposées à notre éco- nomie. Les prescriptions existantes doivent être suppri- mées, simplifiées ou coordonnées, et les prescriptions nou- velles que l'on est obligé d'introduire (p. ex. dans le domaine de la protection de l'environnement) doivent tenir compte de celles qui existent déjà et être aussi simples que possible. Chaque message du Conseil fédéral devra contenir un rap- port détaillé sur cet aspect de la question.
d. D'adapter mieux que précédemment aux besoins de notre économie et plus vite que jusqu'à présent à l'évolution technologique la politique de formation relevant de la Con- fédération.
e. D'axer sur certains problèmes importants la recherche encouragée par la Confédération, en tenant mieux compte des besoins de notre économie.
f. De prendre, en collaboration avec les associations écono- miques, des mesures visant à faciliter aux petites et moyennes entreprises l'accès aux résultats de la recherche encouragée par l'Etat.
g. D'autoriser la constitution de réserves exonérées d'im- pôts et destinées à un usage déterminé, afin de tenir compte du fait que, dans les petites et moyennes entreprises notam- ment, les besoins financiers pour l'innovation et le dévelop- pement se font souvent sentir à intervalles réguliers.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Seit Mitte der siebziger Jahre befindet sich die Weltwirt- schaft in einer Phase der Stagnation und der Rezession. Die Folgen davon sind für die einzelnen Volkswirtschaften teil- weise gravierend: Stagnation oder Rückgang der Reallöhne, Arbeitslosigkeit, Ertragszerfall bei den Unternehmen, unge- nügende Investitionen, aufkeimender Protektionismus, Abnahme der Tragkraft der Fundamente der Sozialversiche rungen, Ungleichgewichte der öffentlichen Haushalte usw. Für diese bedenkliche Entwicklung sind verschiedene Gründe verantwortlich, etwa die Ölschocks, die Destabilisie- rung der Währungsrelationen, die Verschuldung verschie- dener Abnehmerländer, das Aufkommen aggressiver Exportländer im Fernen Osten oder die nicht überall bewäl- tigte technologische Revolution. Daneben haben aber auch wirtschaftspolitische Fehlentwicklungen zum Erlahmen der Wachstumskräfte geführt. Beispiele dafür sind der wach- sende Fiskaldruck, die Benachteiligung der Investitionen gegenüber dem Konsum, die Einengung des unternehmeri- schen Freiraumes durch überbordende staatliche Auflagen
Motion du groupe radical-dér ocratique
420
N
23 mars 1984
und Vorschriften sowie generell die Zunahme des wirt- schaftspolitischen Interventicnismus.
Die Schweiz konnte sich naturgemäss als Exportland den weltwirtschaftlichen Entwicklungen nicht entziehen. Immer- hin ist festzustellen, dass die Situation bei uns verhältnis- mässig besser ist als in anderen Industriestaaten. Insbeson- dere ist die Arbeitslosigkeit im Mittel geringer. Die Gründe dafür liegen in der besseren Sozialpartnerschaft, in unserer noch einigermassen intakten marktwirtschaftlichen Grund- ordnung und in den vergleichsweise besseren staatlichen Rahmenbedingungen (Steuerbelastung, Bildungswesen, Infrastruktur, Rechtssicherhe t usw.).
Es ist nun aber nicht zu übersehen, dass sich auch bei uns die Rahmenbedingungen in den letzten Jahren erheblich verschlechtert haben. Das bestätigt auch der Bundesrat in seinem Bericht über die Klein- und Mittelbetriebe. Der rela- tive Vorsprung gegenüber dem Ausland hat sich abgebaut. Einige Beispiele sollen dies verdeutlichen:
Das sogenannte Steuerparadies Schweiz hat erheblich an Glanz eingebüsst. Die Steuerbelastungen sind in den letzten Jahren sukzessive angestiegen. Der an sich begrüssens- werte Ausbau des Sozialstaates hat der Wirtschaft erhebli- che Kosten auferlegt. So ist cie gesamte Fiskalbelastung in der Schweiz (Steuern plus obligatorische Sozialversiche rungsabgaben) zwischen 1965 und 1978 um nicht weniger als 50 Prozent gestiegen. Zudem beginnen strukturelle Män- gel in den Steuersystemen mi: wachsenden Sätzen spürbare negative Wirkungen zu entfa ten.
Die zunehmende Dichte staatlicher Regelungen hat ein Ausmass erreicht, das die Unternehmen in ihrer Entwick- lung ernsthaft zu bedrohen beginnt. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen verfügen weder über die Speziali- sten noch über den Überblick, um die mannigfachen Aufla- gen zu bewältigen. Damit wird die im Strukturwandel drin- gend benötigte Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft be- droht.
Unser früher so vorbildliches Bildungswesen scheint ebenfalls Schwächen zu zeigen. Es ist nicht mehr in der Lage, den Absolventen das Wissen über die modernsten Technologien zu vermitteln. Zudem erleben viele junge Leute in unseren Schulen ein Klima der Wirtschaftsverteufe- lung. Dies alles führt dazu, dass in unserer Wirtschaft wert- volle Spezialisten fehlen, während andererseits ein Über- schuss an Akademikern in brotlosen Berufen besteht.
Ein kleines Land kann in der Forschung nicht auf allen Gebieten Spitzenleistungen erbringen. Es entsteht oft der Eindruck, dass durch eine Verzettelung der Forschungsan- strengungen auch dort keine Spitzenleistungen mehr erbracht werden, wo dies auch für uns noch möglich sein sollte. Zudem kann man feststellen, dass vor allem kleine und mittlere Unternehmen von der staatlichen Forschung ungenügend profitieren, weil sie weder über Kontakte zur Hochschule noch über Spezialisten verfügen. Es mangelt diesen Unternehmen meist weniger an den finanziellen Möglichkeiten als am Überblick und an den Kontakten zu den Forschungsinstitutionen.
Unsere Exportwirtschaft hat mehr und mehr mit Aus- wüchsen des Protektionismus zu kämpfen.
Unsere Wirtschaft hat in der Vergangenheit bewiesen, dass sie sich an neue wirtschaftliche und technologische Gege- benheiten anpassen kann. Es ist nicht einzusehen, warum sie dazu in Zukunft nicht in cer Lage sein sollte. Dazu sind allerdings günstige Rahmenbedingungen nötig, damit diese Anpassung nicht künstlich behindert wird. Die Rahmenbe- dingungen müssen deshalb cort nachhaltig verbessert wer- den, wo sie sich während der letzten Jahre verschlechtert haben, und sie müssen dort erhalten werden, wo sie noch intakt sind. Im erwähnten Bericht über Klein- und Mittelbe- triebe hat der Bundesrat eine zutreffende Analyse der Pro- bleme unserer Wirtschaft vorgelegt, hat aber die sich auf- drängenden konkreten Folgerungen daraus kaum gezogen. Der Trend zur weiteren Verschlechterung der Rahmenbe- dingungen muss nun gebrochen und deren Verbesserung
unter Einhaltung der ordnungspolitischen Abgrenzungen zwischen Staat und Wirtschaft durch die Änderung ein- schlägiger Vorschriften eingeleitet werden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
In der Regel werden unter Rahmenbedingungen alle Fakto- ren verstanden, die das einzelne Unternehmen beeinflussen, auf die das Unternehmen aber nicht selbst Einfluss nehmen kann. Rahmenbedingungen sind nicht ausschliesslich das Ergebnis nationalen staatlichen Handelns. Diese können durch gesellschaftliche, wirtschaftliche und soziale Entwick- lungen verursacht sein, die vom schweizerischen Staatswe- sen nicht oder nur in geringem Ausmass beeinflusst werden können. Beispiele dafür sind etwa die Zinssätze auf interna- tionalen Finanzmärkten, Wechselkurse, protektionistische Praktiken, Preise international gehandelter Rohwaren. Dazu gehören auch Veränderungen der Geburtenrate, die Verlän- gerung der Lebenserwartung oder die Lohnentwicklung. Die Verbesserung staatlich beeinflussbarer Rahmenbedin- gungen ist wohl eine erwünschte, nicht jedoch bereits eine hinreichende Voraussetzung zur Stärkung der internationa- len Wettbewerbsfähigkeit. Diese kann nur durch gemein- same oder gleichgerichtete Anstrengungen von Staat und Wirtschaft erreicht werden. Der Beitrag des Staates ist oft nur subsidiär und muss vom Willen der Wirtschaft zur Anpassung an veränderte Gegebenheiten mitgetragen wer- den. Trotz dieser Vorbehalte ist der Bundesrat der Meinung, dass sich der autonome Handlungsspielraum der Unterneh- men in den letzten Jahren - nicht zuletzt durch neue Rege- lungen im Interesse übergeordneter Ziele - verengt hat. Er teilt deshalb die Auffassung, dass auch das Verhalten des Staates die veränderten Verhältnisse mitberücksichtigen soll, soweit dies möglich ist. Er ist denn auch willens, insbe- sondere bei den administrativen Anforderungen sowie bei der Ausgestaltung von Steuern und Abgaben der Lage der Wirtschaft Rechnung zu tragen. Er hat dabei aber auch die von Ökonomen und andern Kreisen seit längerer Zeit gefor- derte vermehrte Berücksichtigung externer Kosten in seine Überlegungen miteinzubeziehen, d. h. dem Verursacher- prinzip verstärkt zum Durchbruch zu verhelfen. Häufig wird es notwendig sein, einen tragbaren Mittelweg zwischen den verschiedenen Anforderungen zu suchen.
Zu den verschiedenen aufgeworfenen Problemkreisen möchten wir wie folgt Stellung nehmen:
a. und g. Steuerliche Vorschriften/Bildung von Risikokapi- tal: Die Schweiz gehört zu den Industrieländern mit den niedrigsten Staatsquoten am Bruttosozialprodukt. Die Bela- stung der Unternehmungen durch Steuern und Sozialversi- cherungsabgaben ist immer noch mässig. Zum Teil ist die stärkere Belastung der natürlichen Personen fast aller Ein- kommensgruppen eine Folge der zurückhaltenden Besteue- rung der Erwerbsgesellschaften. Eine Verlagerung von den direkten Steuern insbesondere der natürlichen Personen zu Verbrauchssteuern ist durch Volksentscheide verhindert worden. Diese Abstimmungsergebnisse zeigen, dass weite- ren Verlagerungen der Steuerbelastung im Sinne der Motion politisch enge Grenzen gezogen sind.
Das bescheidene gesamtwirtschaftliche Wachstum seit rund einem Jahrzehnt hat sich auch auf die Lohnentwicklung ausgewirkt. Sie verlief weniger günstig als jene der Einkom- men aus festverzinslichen Anlagen. Dies zeigt unter ande- rem die teilweise unerwartet starke Zunahme der Erträge der Verrechnungssteuer. Bei der Beurteilung der Anliegen der Motion muss auch diesen Faktoren Rechnung getragen werden. Sie gehören ebenso zum Gesamtbild der Wirtschaft unseres Landes wie der verschärfte Wettbewerbs- und Anpassungsdruck, dem ein grosser Teil der Unternehmun- gen ausgesetzt ist.
Im Verlauf der letzten Jahre sind erhebliche Anstrengungen unternommen worden, um die Bildung von Eigenkapital durch Selbstfinanzierung zu erleichtern. Erinnert sei insbe- sondere an die im Rahmen der Massnahmen zur Milderung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Ende 1978 einge-
Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion
421
führte Erhöhung der Abschreibungssätze und die Verlänge- rung der Verlustvortragsperiode bei der Wehrsteuer (direkte Bundessteuer). In seiner Botschaft zu Bundesgesetzen über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sowie über die direkte Bundessteuer sieht der Bundesrat die gleichen Erleichterungen bei der direkten Bundessteuer vor. Daneben enthält die erwähnte Vorlage eine Reihe weiterer Erleichterungen und Vereinfachungen, die gerade auch den Unternehmen zugute kommen werden. So soll bei einer Verlegung des Sitzes einer Unternehmung in einen anderen Kanton die sogenannte Wegzugssteuer, d. h. die Besteuerung der stillen Reserven, entfallen. Dane- ben soll die steuerfreie Ersatzbeschaffung im Bereiche des Geschäftsvermögens über die Kantonsgrenzen hinaus in der ganzen Schweiz möglich sein. Ferner ist die Vereinheitli- chung der Steuererklärung und der Beilagen vorgesehen, was nicht zuletzt auch den Unternehmen erhebliche admini- strative Vereinfachungen bringen wird. Allfällige weiterge- hende Massnahmen können bei der parlamentarischen Beratung der Vorlage zur Steuerharmonisierung geprüft werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Förde- rung ausserfiskalischer Ziele mit dem Steuerrecht an verfas- sungsrechtliche Grenzen stösst. Der Bundesrat hat bereits in seiner Botschaft zur Steuerharmonisierung darauf auf- merksam gemacht, dass der Bund nur dort fiskalische Anreize vorsehen kann, wo er eine Sach- oder Förderungs- kompetenz hat (BBI 1983 III 44ff.). Solche Kompetenzen sind namentlich im Konjunkturartikel und im Artikel über die berufliche Vorsorge enthalten. Hingegen hat der Bund keine Kompetenz, die Bildung von Eigenkapital, insbesondere von Risikokapital, ganz generell steuerlich zu begünstigen. Die Förderungskompetenzen ausserhalb des Konjunkturartikels sind nämlich auf «einzelne Wirtschaftszweige» beschränkt. Schliesslich ist zu erwähnen, dass der Bund die Kantone mangels verfassungsrechtlicher Ermächtigung nicht ver- pflichten könnte, die fragliche Förderung in ihrem Steuersy- stem vorzusehen.
Die Höhe der steuerlich anerkannten Abschreibungssätze muss bei der Beurteilung der Forderung nach einer steuer- freien Bildung nicht abschreibungsbedingter Rückstellun- gen mit in Betracht gezogen werden. Einer Kumulation beider steuerlicher Erleichterungen sind politische Grenzen gesetzt.
Immerhin werden in nächster Zeit zwei in Richtung der Motion zielende Erlasse von den eidgenössischen Räten zu behandeln sein: das revidierte Bundesgesetz über die Bil- dung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven und die Einführung eines proportionalen Steuertarifs für juristi- sche Personen bei der direkten Bundessteuer. Obschon mit dem Vorschlag nach Zulassung steuerfreier Rückstellungen nicht deckungsgleich, wird das beantragte Instrument der steuerfreien Arbeitsbeschaffungsreserven den Unterneh- men ermöglichen, die in Zeiten guter Ertragsentwicklung geäufneten Reserven in wirtschaftlich schwierigen Lagen auch für die genannten Zwecke einzusetzen. Würde die Bildung von sogenannten «zweckgerichteten steuerfreien Rückstellungen» zugelassen, hätte dies beim geltenden pro- gressiven Steuertarif zur Folge, dass durch Gewinnschwan- kungen verursachte unterschiedliche Steuerbelastungen geglättet werden könnten. Mit dem vorgesehenen Übergang zu einem proportionalen Steuertarif entfiele das Interesse dafür.
Auch der Bundesrat ist entschieden der Meinung, dass vermehrte Anstrengungen zur Risikokapitalbildung in der schweizerischen Wirtschaft vonnöten sind. Steuerliche Erleichterungen allein für Bezüger mittlerer und insbeson- dere kleinerer Einkommen können indessen mangels ein- schlägiger verfassungsrechtlicher Sach- und Förderungs- kompetenz nicht vorgesehen werden.
Dazu kommt, dass über die Grössenordnung kleiner oder mittlerer Einkommen erhebliche Meinungsverschiedenhei- ten bestehen. Der Bundesrat möchte in diesem Zusammen- hang daran erinnern, dass gemäss der im letzten Jahr veröf- fentlichten Untersuchung des Institutes für Wirtschaftsfor- schung der Universität Basel die steuerbaren Einkommen
von 60 Prozent der Steuerpflichtigen im Jahre 1978 unter 40 000 Franken lagen. Die Sparziele dieser Gruppen konzen- trieren sich erfahrungsgemäss auf den Erwerb von selbstbe- wohntem Wohnraum, die Anschaffung dauerhafter Konsum- güter, den Kauf teurer Dienstleistungen sowie die individu- elle und kollektive Vorsorge.
Neben dem nun gesetzlich verankerten Anspruch auf Abzug der Prämien für die berufliche Vorsorge vom steuerbaren Einkommen ist auch an den Abzug anderer Versicherungs- prämien und Zinsen von Sparkapitalien bei der direkten Bundessteuer hinzuweisen. In der Vorlage über die Steuer- harmonisierung wird ein entsprechender Abzug für die direkte Bundessteuer und die Einkommenssteuer der Kan- tone vorgesehen bzw. beibehalten. In der parlamentarischen Beratung kann allenfalls der Einbezug von Dividenden oder als weiterer Anreiz zur Risikokapitalbildung zum Beispiel eine unter gewissen Voraussetzungen zu gewährende Befreiung von Mitarbeiteraktien von der Einkommenssteuer erörtert werden.
Gelegentlich wird die Stempelabgabe auf Beteiligungsrech- ten (Emissionsabgabe) als Behinderung der Bildung von Risikokapital dargestellt. Die stetige und relativ starke Zunahme der Zahl der Aktiengesellschaften spricht gegen diese These. Deren Nettozunahme beläuft sich in den letzten Jahren trotz der steigenden Konkursrate im Schnitt auf rund 4000. Aufgrund dieser Entwicklung darf wohl kaum gesagt werden, die Stempelabgabe behindere generell die Bildung von Risikokapital. Diese wird angesichts der vielen Vorteile, welche die Rechtsform der AG bietet, in Kauf genommen. Allerdings kann zum Beispiel bei Firmen mit hohen Entwick- lungsrisiken die Emissionsabgabe eine starke Belastung darstellen. Der Bundesrat ist deshalb bereit, die Probleme im Zusammenhang mit der Finanzierung dieser Risiken zu prüfen.
Die Motion verlangt ferner die Beseitigung oder Milderung der steuerlichen Vorschriften, welche die Investitionen gegenüber dem Konsum benachteiligen. Über die Eliminie- rung der taxe occulte ist im vergangenen Jahr ein Vernehm- lassungsverfahren durchgeführt worden. Bei der Auswer- tung soll auch der Übergang zu einer moderneren Umsatz- besteuerung unter Einrechnung der Dienstleistungen in die Überlegungen einbezogen werden. Eine allfällige Beseiti- gung der taxe occulte setzt voraus, dass die entstehenden Einnahmenausfälle kompensiert werden.
b. Anlagevorschriften: Angesichts der von den Pensionskas- sen und Lebensversicherungsgesellschaften verwalteten umfangreichen Mittel kommt diesen auch eine grosse volks- wirtschaftliche Bedeutung in der Anlagepolitik zu. Heute sind die Anlagevorschriften der Pensionskassen im kantona- len Recht geregelt. Mit dem Bundesgesetz über die berufli- che Vorsorge wurde die gesetzliche Grundlage zu deren gesamtschweizerischen Vereinheitlichung geschaffen. Die entsprechende Verordnung liegt erst im Entwurf vor. Die vorgeschlagenen Anlagevorschriften sind gesamthaft gese- hen liberaler als bei der bisherigen Regelung. Anlagen in Sachwerten würden im Schnitt in wesentlich grösserem Ausmass als bisher zugelassen. Damit würden Zeichnungen von risikotragendem Kapital erleichtert. Auch die Bewer- tungsvorschriften für Sachwerte befinden sich in Überprü- fung. Der Forderung der Motion wird somit schon weitge- hend entsprochen.
c. Verminderung administrativer Auflagen: Der Bundesrat ist sich der Belastung bewusst, die sich insbesondere für die kleinen und auch mittleren Unternehmen aus administrati- ven Auflagen ergibt. Er hat sich bisher stets bemüht, deren Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Es werden bei- spielsweise Kleinbetriebe von statistischen Erhebungen ausgenommen, soweit dadurch ihr Aussagewert nicht beeinträchtigt wird (BG über Konjunkturbeobachtung und Konjunkturerhebungen). Den speziellen Verhältnissen.die- ser Betriebe wird zudem generell im Rahmen der Berück- sichtigung des Verhältnismässigkeitsprinzips und der wirt- schaftlichen Tragbarkeit Rechnung getragen.
Daneben gibt es aber auch Bereiche, in denen neue Rege-
Motion du groupe radical-derr ocratique
422
N
23 mars 1984
lungen im Interesse übergeordneter Ziele nicht zu umgehen sind. Dies gilt nicht zuletzt auch für das in der Motion erwähnte Gebiet des Umweltschutzes. Bundesrat und Ver- waltung sind bestrebt, die sich in Vorbereitung befindlichen Verordnungen zum Umweltschutzgesetz administrativ mög- lichst einfach auszugestalten.
Im Lärm- und Luftbereich werden wo immer möglich Emis- sionsgrenzwerte vorgegeben. Zu deren Einhaltung bleibt dem Normadressaten die grundsätzliche Flexibilität bei der Wahl der Mittel erhalten. In besonderen Belastungsgebieten dürfte allerdings der Erlass von detaillierten Vorschriften kaum zu umgehen sein.
Die Notwendigkeit administrativer Vorschriften hängt auch davon ab, wieweit es den Anbietern von Investitions- und Konsumgütern gelingt, emissionsarme Produkte und Ver- fahren zu entwickeln. Je effizienter und kostengünstiger diese sind, desto höher wird deren Verbreitungsgrad sein. Je mehr die technische Entwicklung eigenständig in Rich- tung umwelt- und gleichzeitig auch anwenderfreundlicher Produkte geht, desto geringer kann voraussichtlich die administrative Regelungsdichte gehalten werden.
Einen Einfluss auf die Regelungsdichte hat auch die Bereit- schaft zur Zusammenarbeit der von einem Umweltschutz- problem betroffenen Wirtschaftskreise. Um detaillierte und aufwendige administrative Vorschriften zu vermeiden, wird in Erwägung gezogen, Jahreshöchstwerte des Gesamtver- brauches einzelner umweltgefährdender Stoffe zu vereinba- ren. Der entsprechenden Branche bliebe es dann überlas- sen, sich über die Art und Weise der Zielerreichung zu verständigen. Dazu braucht es aber einvernehmliche Lösun- gen zwischen den Beteiligter.
Vom Konsens über die wesentlichen Elemente einer ziel- und problemgerechten Lösung hängt es ab, ob eine System- optimierung mit einem möglichst geringen wirtschaftlichen und administrativen Aufwanc verwirklicht werden kann. Der Bundesrat ist bereit, an der Suche nach einvernehmli- chen Lösungen mitzuwirken. Deren Zustandekommen hängt in jedem Einzelfall aber auch von der Kooperations- und Konsensbereitschaft der anderen Verhandlungspartner ab.
d. Bildungspolitik: Der Bundesrat misst der Anpassung der Bildungspolitik an die Bedürfnisse der Gesellschaft und der Wirtschaft sowie an die technologische Entwicklung hohe Bedeutung zu. Aus diesem Grund hat er in der dem Bund unterstellten Berufsbildung -- im Rahmen der begrenzten finanziellen Möglichkeiten - bereits Massnahmen vorge- kehrt und eingeleitet, die der beschleunigten technologi- schen Entwicklung Rechnung tragen. In breitem Umfang werden Lehrkräften der Beru'sschulen in enger Zusammen- arbeit mit der Wirtschaft und den höheren Fachschulen die notwendigen Grundlagen der Informatik vermittelt und die Berufsschulen in der Anpassung des entsprechenden Unter- richtsmaterials unterstützt. Auch die höheren Fachschulen (Ingenieurschulen, Technike schulen, Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschulen) stehen durch Dozenten und Stu- dierende in einem dauernden und vielfältigen Bezug zur Praxis. Die Bearbeitung in der Wirtschaft formulierter Pro- blemstellungen im Unterricht und eine bessere apparative Ausstattung sollten die Absolventen befähigen, Kaderfunk- tionen in der Wirtschaft zu übernehmen und dort innovativ tätig zu sein.
Das Tempo der Entwicklung auf dem Gebiete der Informatik, deren Bedeutung für die Bildung und Ausbildung auf allen Stufen erst seit Beginn dieses Jahrzehntes deutlich zutage getreten ist, hat sowohl für cie Schulen wie für die Ausbil- dung in der Wirtschaft grosse Probleme aufgeworfen. Die föderalistische Struktur unseres Bildungswesens sowie die Zersplitterung der Schulhoheiten und der Träger der ver- schiedenen Schulen haben ebenfalls nicht dazu beigetra- gen, die gegenseitige Abstimmung der Ausbildungspro- gramme zwischen den verschiedenen Schulen und Schulty- pen zu erleichtern. Sie erschweren es auch, die notwendi- gen personellen und finanzieilen Mittel für eine Revision der Unterrichtskonzepte, die Entwicklung der Programme und
Unterlagen für neue Unterrichtsstufen und für die Aus- und Weiterbildung von Dozenten aufzubringen. Auch der Wirt- schaft ist es zum Teil nur mit Verzögerung gelungen, sich über Anpassungen der Bildungs- und Ausbildungsinhalte zu einigen. Ein Konsens über neue in den Pflichtstoff aufzuneh- mende Lehrstoffe bedeutet noch keine Einigkeit über die Herabsetzung des Zeitaufwandes für die Behandlung bishe- riger Unterrichtsstufen. Wenn neue Technologien erst in wenigen Unternehmen des Einzugsgebietes einer Schule angewendet werden, ergeben sich dadurch auch Schwierig- keiten für den berufsbegleitenden Unterricht. Dies ist insbe- sondere für jene Stoffgebiete der Fall, zu deren Behandlung kostspielige Einrichtungen erforderlich sind.
Was die bundeseigenen Hochschulen betrifft, so sind im Schweizerischen Schulrat die interessierten Kreise, also auch die Industrie, vertreten und können ihren Einfluss auf die Bildungspolitik geltend machen. Die Personalplafonie- rung und die Mittelknappheit haben allerdings die Anpas- sungen der Forschungs- und Lehrprogramme erschwert. Insbesondere die Bedürfnisse der Studienrichtungen mit ansteigenden Studentenzahlen können nicht ausschliess- lich durch Umlagerungen von Mitteln gedeckt werden. Die- selben Gründe erschweren es auch, die Weiterbildung im wünschbaren Ausmass auszubauen. Selbst in Wirtschafts- zweigen, deren Entwicklung von jener der technischen Hochschulen, der Ingenieurschulen und anderer höherer Fachschulen stark beeinflusst wird, fällt es einzelnen Unter- nehmungen hin und wieder schwer, für diese Anliegen früh- zeitig das notwendige Verständnis aufzubringen.
Anpassungen unseres föderalistischen Schulsystems erfor- dern ein hohes Mass an Konsens. Unter dem Druck der beschleunigten strukturellen Veränderungen in der Wirt- schaft scheint sich in jüngster Zeit ein verstärktes Problem- bewusstsein herausgebildet zu haben. Um eine frühzeitigere Konsensbildung zu erleichtern, hat der Bundesrat den Wis- senschaftsrat ermächtigt, Früherkennungsstudien durchzu- führen. Ergänzende Untersuchungen wurden und werden von einzelnen Bundesämtern, dem Schweizerischen Schul- rat, vom Nationalfonds und der Hochschulkonferenz durch- geführt oder in Auftrag gegeben. Mit den beiden Impulspro- grammen konnten Anstösse ausgelöst werden, die sich nun in grösserer Breite auszuwirken beginnen. Sobald genü- gend konkrete Ergebnisse und Empfehlungen vorliegen, wird der Bundesrat bemüht sein, zu deren Realisierung beizutragen. Für das Gebiet der Mikrotechnik, insbesondere der Mikro- und Optoelektronik, wird er noch dieses Jahr Vorschläge unterbreiten.
e. Schwerpunktbildung in der vom Bund geförderten For- schung: Im Bereich der exakten und Naturwissenschaften sowie der entsprechenden Ingenieurwissenschaften besteht eine relativ starke Konzentration auf traditionelle For- schungsgebiete wie Chemie- und Pharmaforschung, Land- wirtschaft, Elektrotechnik und klassische Methoden der Energieerzeugung, Kerntechnik und Festkörperphysik. Die behauptete Verzettelung der Forschung beschränkt sich auf neuere Gebiete wie zum Beispiel die Mikro- und Opto- elektronik, die Informatik, die Bereiche, die für den Über- gang von den biologischen Grundlagenwissenschaften in die Ingenieurtechnik reif sind, und die Materialforschung. Mit Hilfe der projektbezogenen Forschungsförderung ist im Laufe der letzten Jahre aber eine verstärkte Schwerpunktbil- dung auch in diesen Bereichen erfolgt. Dazu beigetragen haben sowohl die Forschungsförderung durch den Natio- nalfonds, einschliesslich der Nationalen Programme, als auch vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement partnerschaftlich mit Industriefirmen finanzierte, wirtschaft- lich motivierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Die Mittelknappheit hat die Vertiefung und die systemati- sche längerfristige Planung aber zunehmend behindert. Zudem hat sich wiederholt gezeigt, dass die projektbezo- gene Forschungsförderung auf die Dauer nicht genügt, um gleichgewichtige Forschungsanstrengungen in den neue- ren Gebieten der wissenschaftlich motivierten Forschung und den in industrielle Anwendungen überleitenden Inge-
Motion (Räz)-Basler
423
nieurtechniken zu erreichen. Dies gilt ebenso für den Einbe- zug dieser Domänen in die Lehre.
Trotz zum Teil hervorragender Einzelleistungen ist die Umsetzung in die Wirtschaftspraxis auch durch die nur schwache Entwicklung des Marktes für Risikokapital erschwert worden. Dies trifft insbesondere für Anwendungs- gebiete zu, die in der schweizerischen Wirtschaftsstruktur noch nicht stark verbreitet und verankert sind.
Mit dem Forschungsgesetz besteht nun eine Rechtsgrund- lage für eine bessere Abstimmung insbesondere zwischen der wissenschaftlich motivierten Forschung und der inge- nieurtechnischen sowie der wirtschaftlich motivierten For- schung und Entwicklung. Diese Zielsetzung wird aber kaum nur durch die Umlagerung von Mitteln und von Personal insbesondere in den Ingenieurschulen und in den techni- schen sowie den kantonalen Hochschulen zu erreichen sein. Solange darüber kein ausreichender auch politischer Konsens besteht, werden zwischen Zielsetzungen und Mit- teln weiterhin Disproportionen bestehen.
f. Zugang zu den Ergebnissen staatlich geförderter For- schungen: Es werden bereits grosse, in diese Richtung zielende Anstrengungen unternommen. Dies gilt insbeson- dere für die anwendungsorientierte Forschung. Bei For- schungs- und Entwicklungsvorhaben, welche aus Mitteln des Bundesamtes für Konjunkturfragen mitfinanziert wer- den, erfolgen die Verbreitung und Auswertung der Ergeb- nisse durch jene Wirtschaftskreise, die sich zur Mitarbeit und zur hälftigen Übernahme der Kosten verpflichtet haben. Die Forschungsberichte sind, soweit keine Geheimhaltungs- klausel vereinbart wurde (z. B. vor Patentanmeldung), nach Ablauf einer gewissen Frist allgemein zugänglich. Häufig erfolgt die Publikation auch in Form von Aufsätzen in Fach- zeitschriften oder von Dissertationen. Daneben werden die Ergebnisse auch an Seminarien, Symposien oder Informa- tionstagungen weitergegeben. Zudem erhalten Unterneh- men Informationen über eingespielte und bewährte indu- strienahe Kanäle wie Branchenforschungskommissionen (z. B. Textil- und Bekleidungsindustrie, Nahrungsmittelindu- strie), Förderungsgesellschaften (z. B. Werkzeugmaschi- nenbau) oder über Fachvereinigungen.
Zur Diffusion der Ergebnisse trägt wesentlich auch die Zusammenarbeit mit kantonalen Innovationsberatungsstel- len und jener Minderheit von Handelskammern bei, die Kontakte zu Forschungsstätten vermitteln. Aus diesem Grund hat der Bundesrat im Rahmen der Massnahmen zur Stärkung der mittel- und langfristigen Anpassungsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft eine Förderung von Innova- tionsberatungsstellen in wirtschaftlich bedrohten Regionen auf kantonaler und regionaler Ebene vorgeschlagen. Der enge Kontakt dieser Stellen mit der klein- und mittelbetrieb- lichen Wirtschaft ihres Kantons oder ihrer Region kann dazu beitragen, dass die Forschungskapazitäten und For- schungsergebnisse von Universitäten und Hochschulen auch von jenen Unternehmen genutzt werden, die bisher keinen Zugang dazu gefunden haben.
Für eine Verbreitung der Ergebnisse tragen auf Bundesseite ferner die an beiden technischen Hochschulen zur Verfü- gung stehenden Kontaktstellen bei.
Dieser weitgefächerte Informationsfluss gewährleistet eine breite Streuung der Forschungsergebnisse, zumal für jene Unternehmen, die tatsächlich daran interessiert sind. Der Bundesrat ist der Meinung, der berechtigten Forderung der Motion sei schon weitgehend entsprochen worden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
82.427 Motion (Räz)-Basler Index der Konsumentenpreise. Neue Berechnung Indice des prix à la consommation. Nouveau mode de calcul
Wortlaut der Motion vom 17. Juni 1982
Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA) zu veranlassen, den Indexwaren- korb in zwei Gruppen aufzuteilen und getrennt zu be- rechnen:
a. Gruppe Zwangsbedarf, der die normal üblichen Güter des täglichen Bedarfs aufweist (Grundnahrungsmittel, Bekleidung, Miete usw.).
b. Gruppe Wunschbedarf (Wahlbedarf), der die nicht dem Lebensbedarf dienenden Warengruppen einschliesst (Genuss- und Luxusartikel wie Tabak, alkoholische Getränke, Kosmetika usw.).
Die neue Strukturierung des Indexes ist dem Parlament zur Genehmigung vorzulegen.
Texte de la motion du 17 juin 1982
Le Conseil fédéral est chargé de demander à l'Office fédéral de l'industrie, des arts et métiers et du travail de partager en deux groupes le panier-type de biens et services et d'en calculer séparément l'indice des prix:
a. Groupe des marchandises et services indispensables qui comprendra les biens courants destinés à couvrir les besoins quotidiens normaux (alimentation de base, habille- ment, loyer, etc.).
b. Groupe des marchandises et services facultatifs qui ne comprendra pas les marchandises servant à couvrir les besoins vitaux (denrées et articles de luxe, tels que tabac, boissons alcooliques, produits de beauté).
La nouvelle structure de l'indice des prix devra être soumise à l'approbation du parlement. -
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-Bern, Aregger, Augsburger, Basler, Blocher, Bühler-Tschappina, Bürer- Walenstadt, Columberg, (Dürr), Eisenring, Fischer-Weinfel- den, Flubacher, Frei-Romanshorn, Geissbühler, Graf, Hari, Hofmann, Hösli, Houmard, (Jost), Jung, (Kaufmann), Kühne, Landolt, Martignoni, (Messmer), Müller-Scharnachtal, Nebi- ker, Nef, Nussbaumer, Oehen, Oehler, Ogi, Reichling, Risi- Schwyz, (Roth), Röthlin, Rutishauser, Rüttimann, Schnyder- Bern, Schüle, Schwarz, (Teuscher), Thévoz, Vetsch, (Zwygart) 46)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Landesindex der Konsumentenpreise ist zurzeit als Folge der erwiesenen methodisch-systematischen Fehlbe- rechnung Gegenstand breiter Diskussionen. Es ist ein offe- nes Geheimnis, dass die für die Berechnung einbezogenen Warengruppen Gebrauchsgüter enthalten, die nicht zum normalen täglichen Lebensbedarf gehören.
Der schlimmste Ausgabenmechanismus von heute ist der Index. Die Bundesfinanzen und die leere Bundeskasse sind Zeugen davon.
Die gesamte Wirtschaft kommt in ihrem Konkurrenzkampf zunehmend in grössere Schwierigkeiten (Betriebsschlies- sungen, Betriebsverlegungen ins Ausland, Kurzarbeit, Ar- beitsplatzverluste).
Das Berechnungssystem führte und führt zu zu hohen Teue- rungsraten und zu überhöhten Auszahlungen. Beim Teue- rungsausgleich müsste die Gruppe Wunschbedarf (Wahlbe- darf) wesentlich schwächer gewichtet werden. Es ist eindeu- tig und klar erwiesen, dass durch diesen Berechnungsmo- dus mit dem längst fragwürdigen Warenkorb unsere öffentli-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Motion du groupe radical-démocratique Conditions d'activité de l'économie
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.926
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.03.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
419-423
Page
Pagina
Ref. No
20 012 328
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.