Verwaltungsbehörden 21.03.1984 82.507
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Postulat Bircher
340
N 21 mars 1984
Le président: M. Hofmann accepte la transformation de sa motion en postulat. Le postu at est-il combattu par un mem- bre du conseil? Ce n'est pas le cas.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
82.507 Postulat Bircher Arbeitsmarktstatistik. Verbesserung Marché de l'emploi. Amélioration des statistiques
Siehe Jahrgang 1982, Seite 1796 Voir année 1982, page 1796
Diskussion - Discussion
Allenspach: Der Postulat verlangt einen wirksamen Ausbau der Arbeitsmarktforschung und eine bessere Arbeitslosen- statistik. Die Arbeitsmarktforschung ist bereits in vollem Gange. Entsprechende Studien, inbegriffen der Versuch einer Arbeitskraftgesamtrechnung, sind bereits im Rahmen des nationalen Forschungsprogrammes IX an die Hand genommen worden. Die Arbeitsmarktforschung wird auch in die allgemeine demographische, wirtschaftspolitische, strukturpolitische und regionalpolitische Forschung einge- baut. Das Bundesgesetz über die Arbeitslosenversicherung sieht zudem die Förderung der Arbeitsmarktforschung vor. Die Aufsichtskommission der Arbeitslosenversicherung, bestehend unter anderem aus Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, entscheidet nach Artikel 89 Absatz 3 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes über Beiträge an die Arbeitsmarktforschung. In diesem Sinne ist das Postulat bereits erfüllt; und man müsste meinen, man sollte es nicht mehr bekämpfen.
Ich opponiere aus einem anderen Grunde gegen dieses Postulat. Dabei gehe ich davon aus, dass auch Postulate · ernst zu nehmen seien und Forderungen, die in Postulaten gestellt sind, auf ihre Durchführbarkeit und ihren Sinn über- prüft werden sollen. Im Postulat Bircher ist die Meldepflicht für offene Stellen vorgesehen. Dieser Meldepflicht für offene Stellen möchte ich opponieren.
Die Vollbeschäftigung kann nicht von den Arbeitsmarktbe- hörden gewährleistet werden, sondern einzig von den Unternehmen, welche sich rasch neuen Situationen auf den Weltmärkten anzupassen vermögen, von Unternehmen, die innovativ tätig sind. Sie brauchen dazu günstige Rahmenbe- dingungen und nicht Massnahmen zur administrativen Erschwerung. Administrative Erschwerungen belasten die Wirtschaft. Gerade diese Meldepflicht für offene Stellen führt in den Betrieben zu ur nötigen Kosten.
Wo keine freien Stellen in der Wirtschaft zu vergeben sind, nützt auch die Meldepflicht für offene Stellen nichts, denn diese Meldepflicht schafft ja keinen einzigen Arbeitsplatz. Soll die Meldepflicht nur statistischen Zwecken dienen, so ist sie ein gewaltiger administrativer Leerlauf. Soll sie hinge- gen der verbesserten Arbeitsvermittlung dienstbar gemacht werden, so ist sie kontraproduktiv.
Wir müssen uns einmal vorstellen, wie eine solche Melde- pflicht ausgestaltet werden kann. Sie muss natürlich in einem Gesetz geordnet werden. Zuerst müsste definiert werden, was eine offene Stelle ist. Es gibt offene Stellen, die der Arbeitgeber nicht oder noch nicht wiederbesetzen möchte. Gilt diese Meldepflicht auch dann? Wenn eine Meldepflicht besteht, müssen auch Sanktionen vorgesehen werden. Wer kontrolliert, ob diese Meldepflicht erfüllt wird? Machen die Arbeitsämter Ir spektionen in den Betrieben? Oder stellen sie fingierte Offerten auf Stelleninserate, um in
Erfahrung zu bringen, ob die in diesem Stelleninserat ausge- schriebene Stelle vorher als offen gemeldet worden ist? Dazu kommen die Fragen der Abmeldung. Wir hätten einige tausend An- und Abmeldungen im Monat zu bewältigen. Wer bezahlt diese Kosten?
Manchmal habe ich das Gefühl, es werde alles getan, um die Beschäftigung von Menschen zu verhindern und zu erschweren und dafür zu sorgen, dass in erster Linie Auto- maten und Maschinen beschäftigt werden. Das wollen doch Sie nicht, und das wollen auch wir nicht!
Es ist bezeichnend, dass im Entwurf zum künftigen Bundes- gesetz über die Arbeitsvermittlung ein Bundesobligatorium der Meldung offener Stellen als undurchführbar abgelehnt worden ist.
Aus gleicher Erkenntnis heraus hat das BIGA bei verschie- denen Gelegenheiten deutlich gemacht, dass es eine Melde- pflicht für offene Stellen nicht einzuführen beabsichtige, da eine solche überflüssig und kontraproduktiv sei. Wir schlies- sen uns dieser Auffassung des BIGA voll an und bitten Sie, dieses Postulat abzulehnen.
Bircher: Zu meinem ersten Punkt des Postulates, zur Gesamtrechnung der Arbeitskräfteverschiebung: Sie sehen ja selbst, Herr Allenspach, dass das Postulat vom 22. Sep- tember 1982 datiert ist. Es ist keineswegs meine Schuld, wenn einzelne Teile - allerdings unwesentliche Teile - bereits mit der neuen gesetzgeberischen Arbeit in Erfüllung gingen. Allerdings, Herr Allenspach, muss ich Sie doch darauf aufmerksam machen: Eine Gesamtrechnung der Arbeitskräfteverschiebungen, wie ich sie skizziert habe, exi- stiert noch nicht in unserem Land.
Arbeitskräfteverschiebungen nach Branchen, Wirtschafts- sektoren oder Regionen sind doch auch für die Arbeitgeber sehr nützlich. Wenn beispielsweise der sekundäre Wirt- schaftssektor, der Industriebereich, immer mehr zurück- geht, umgekehrt der Dienstleistungsbereich sich immer stärker ausdehnt, dann können doch - wenn das seriös erfasst wird - daraus schlüssige Ergebnisse beispielsweise für die berufliche Ausbildung zu Nutzen gezogen werden. Es muss doch auch Ihnen dienen, wenn Angebot und Nach- frage in den einzelnen Berufszweigen einigermassen über- einstimmen. Ich möchte also doch meinen: Auch dieser erste Punkt, eine Gesamtrechnung (regional, branchenmäs- sig, sektoriell) der Arbeitskräfteverschiebungen sollte uns von Nutzen sein.
Sie opponieren aber in erster Linie der Meldepflicht für offene Stellen. Da würde ich meinen: Eine solche Melde- pflicht wäre doch für unsere öffentliche Arbeitsvermittlung eine Hilfe. Wenn die Arbeitsämter mit EDV-Informationssy- stemen den Stellensuchenden jederzeit über die offenen Stellen ins Bild setzen können, dann ist doch eine Stellen- vermittlung viel eher möglich. Das sollte doch sicher im Interesse beider Parteien sein. Wir haben ja kein Interesse, dass Stellensuchende über Gebühr lange die Arbeitslosen- kasse belasten. Da müssten doch sicher auch Sie vom finanz- und volkswirtschaftlichen Standpunkt aus ein Inter- esse daran haben. Es sollte doch auch jenen Betrieben geholfen sein, die effektiv jemanden suchen bzw. einen Arbeitsuchenden einstellen möchten. Auch dieser Seite sollte geholfen sein.
Mir ist nicht klar, weshalb Sie einer so logischen, in Postu- latsform vorgebrachten Idee opponieren. Sie können das nachlesen. Sie werden selbstverständlich - das begreife ich - den Text des Postulates nicht mehr vor sich haben. Der Bundesrat ist bereit, dieses Postulat entgegenzunehmen. Ich kann Sie zuletzt noch, um Sie nicht länger hinzuhalten, einfach darauf aufmerksam machen, dass fünf Kantone (Aargau, Solothurn, Bern, Basel-Land und Basel-Stadt) bereits einen solchen Versuch mit Hilfe von EDV-Informa- tionssystemen lanciert haben. Soweit ich orientiert bin, ist dieser Versuch bis jetzt geglückt. Aber Sie müssen den Arbeitsämtern Gelegenheit geben, auch solche offene Stel- len gemeldet zu erhalten. Deshalb ist diese Meldepflicht in Postulatsform hier aufgeführt.
Ich bitte Sie deshalb, dem Postulat zuzustimmen.
Motion Carobbio
341
Bundesrat Furgler: Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ich meine aber, dass die Befürchtung von Herrn Allenspach hier durchaus aufgegriffen und besei- tigt werden kann. Ich darf ganz kurz folgendes festhalten: Der Bund und die Sozialpartner haben die Notwendigkeit einer intensiveren Arbeitsmarktforschung erkannt. Sie selbst haben im neuen Arbeitslosenversicherungsgesetz in Artikel 73 festgehalten, dass die Arbeitslosenversicherung im Hinblick auf die Schaffung eines ausgeglichenen Arbeits- marktes die angewandte Arbeitsmarktforschung durch Bei- träge fördern kann. Auch im Rahmen der nationalen For- schungsprogramme - und dort vor allem unter dem Pro- gramm «Wirtschaftsentwicklung und Regionalprobleme« - werden arbeitsmarktliche Probleme erforscht. Unter ande- rem wurden die Grundlagen für die jetzt von beiden Herren angesprochenen Fragen zur Arbeitskräftegesamtrechnung dort erarbeitet.
Im weiteren wird es mit der kürzlich realisierten Neukonzep- tion der Beschäftigungsstatistik in naher Zukunft möglich sein, vierteljährlich die Beschäftigungsentwicklung auch regional für die Kantone und die Grossstädte zu verfolgen. Als offene Stellen werden die den Arbeitsämtern gemelde- ten Stellen - ich betone: die den Arbeitsämtern gemeldeten - statistisch erfasst und angeboten. Bei diesen Stellenange- boten handelt es sich vor allem um jene, von denen der Arbeitgeber annimmt, dass sie dank den Vermittlungsbemü- hungen der Arbeitsämter besetzt werden können.
Eine Meldepflicht kennen fünf Kantone: Uri, Graubünden, Wallis, Neuenburg und Genf. Die freiwillige Meldung an die Arbeitsämter hängt also in erster Linie davon ab, ob der Arbeitgeber an einen Vermittlungserfolg glaubt oder nicht. Je attraktiver die öffentliche Arbeitsvermittlung, desto eher und zahlreicher werden den Arbeitsämtern die offenen Stel- ·len gemeldet. Das dürfte im Interesse der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer und deren Organisationen liegen.
Diese Überlegungen, die ich soeben erwähnt habe, führten uns dazu, mit der Idee einer EDV-unterstützten Arbeitsver- mittlung und Arbeitsmarktstatistik ernst zu machen, nicht in dem Sinne, hier etwas gegen den Willen der Beteiligten zu erzwingen, sondern im Sinne einer Dienstleistung. Daher die Idee, dieses Projekt als Versuchsbetrieb in fünf Pilotkanto- nen zu lancieren. Wir werden Sie über deren Ergebnisse informieren, und Sie werden gestützt auf den Versuchsbe- trieb, den wir AVAM nennen, überprüfen und je nach Ergeb- nissen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sagen, wie man sich hier noch besser finden könnte.
Mit anderen Worten: In der Postulatsform scheint uns der Gedanke, den Herr Bircher hier vorgetragen hat, auch für die Arbeitgeber interessant, aber ich wiederhole: ohne eine Meldepflicht, die Herr Allenspach hier bekämpft hat. Ich betone also: keine Meldepflicht.
Le président: Le Conseil fédéral est prêt à accepter le postulat. M. Bremi avait proposé de le rejeter. C'est M. Al- lenspach qui s'exprime à ce sujet.
Allenspach: Herr Furgler hat soeben erklärt, das Postulat sei nicht so zu interpretieren, dass aufgrund dieses Postulates nun eine gesetzliche Meldepflicht vorgesehen werde. Es sollen die Erfahrungen des Projektes AVAM abgewartet werden, das nicht von einer gesetzlichen Meldepflicht aus- geht, sondern auf einer freiwilligen Meldung der offenen Stellen an die Arbeitsämter beruht. Ich bin überzeugt, dass die Zusicherungen von Herrn Bundesrat Furgler vom Gesamtbundesrat eingehalten werden. Jedenfalls ist im Entwurf zum neuen Arbeitsvermittlungsgesetz keine Melde- pflicht für offene Stellen von Bundes wegen vorgesehen. Ich habe dieses Postulat bekämpft, weil ich vermeiden wollte, dass aufgrund dieses Postulates die Meldepflicht für offene Stellen in diesem Gesetz verankert wird. Aufgrund der Zusi- cherung des Bundesrates und dieser Interpretation möchte ich der Überweisung dieses Postulates nicht mehr oppo- nieren.
Überwiesen - Transmis
82.574 Motion Carobbio Arbeitsmarktkontrolle Marché du travail. Mesures de contrôle Mercato del lavoro. Misure di controllo
Wortlaut der Motion vom 7. Oktober 1982
Die zahlreichen Entlassungen und die immer weitergehende Einführung der Kurzarbeit in zahlreichen Betrieben werfen die konkrete Frage der Überwachung des Arbeitsmarktes auf.
Der Bundesrat wird gebeten:
a. zu untersuchen, ob nicht Gesetzesbestimmungen einge- führt werden könnten, die den Grundsatz festlegen, dass Entlassungsmassnahmen oder die Einführung von Kurzar- beit im voraus mit Begründung den zuständigen kantonalen oder eidgenössischen Behörden und den Arbeitnehmerver- tretern zu unterbreiten sind;
b. zu prüfen, ob für die Betriebe nicht die Pflicht eingeführt werden könnte, die freien Stellen zu melden.
Texte de la motion du 7 octobre 1982
Les nombreux licenciements et l'introduction sur une échelle toujours plus grande de l'horaire réduit dans beau- coup d'entreprises posent le problème concret de la surveil- lance du marché du travail.
Le Conseil fédéral est prié:
a. D'étudier la possibilité de créer des dispositions légales établissant le principe selon lequel les mesures de licencie- ment ou celles visant à introduire un horaire réduit doivent être soumises préalablement, ainsi que les motifs qui les justifient, aux autorités compétentes, cantonales ou fédé- rales, et aux représentants des travailleurs;
b. D'étudier la possibilité de rendre obligatoire l'annonce des postes vacants.
Testo della mozione del 7 ottobre 1982
I numerosi licenziamenti, nonchè l'introduzione sempre più larga dell'orario ridotto in numerose aziende, pone il pro- blema concreto della sorveglianza del mercato del lavoro. Il Consiglio federale è pregato:
a. Di studiare la possibilità di introdurre disposizioni legali che stabiliscono il principio secondo il quale misure di licenziamento o di introduzione dell'orario parziale devono essere preventivamente sottoposte, con le motivazioni che le giustificano, alle autorità competenti, cantonali o federali, e ai rappresentanti dei lavoratori;
b. Di studiare la possibilità di introdurre l'obbligo di annun- ciare i posti vacanti.
Mitunterzeichner - Cosignataires - Cofirmatari: (Crevoisier), Dafflon, Herczog, (Magnin), Mascarin (5)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Motivazione scritta
I licenziamenti sempre più frequenti, l'introduzione sempre più larga dell'orario ridotto in numerose aziende di parec- chie regioni del paese e di diversi settori dell'economia sollevano il problema di una più efficace sorveglianza del mercato del lavoro. E ciò per le spiacevoli consequenze che tali misure hanno per i lavoratori colpiti e per intere regioni del paese, nonchè più in generale per l'economia del paese. In ogni caso, proprio per i problemi che i licenziamenti pongono, non possono più essere lasciati alla libera scelta di una parte sola, quella padronale.
In particolare quando si tratta di misure di licenziamento o di introduzione dell'orario ridotto per motivi economici o come consequenza di ristrutturazioni è importante che tutte le
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Sessione
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Rat
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Conseil
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Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.507
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
21.03.1984 - 15:00
Date
Data
Seite
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Page
Pagina
Ref. No
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