Verwaltungsbehörden 21.03.1984 83.429
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Postulat Günter
Bundesrat Egli: Ich glaube - Herr Allenspach -, Sie verken- nen den rechtlichen Charakter dieses Postulates. Sie wis- sen, dass wir seit einigen Jahren in unserer Bundesverfas- sung die Rechtsgleichheit von Mann und Frau aufgenom- men haben und dass wir verpflichtet sind, unsere Gesetzge- bung danach durchzuforsten, wo dieses Rechtsgleichheits- gebot nicht erfüllt ist. Das ist nicht nur ein heilsamer Rat, sondern es ist die Pflicht des Bundesrates, das zu tun. Ich glaube, weder Sie noch ich sind der Meinung, dass wir morgen schon mit einer Gesetzesvorlage aufwarten werden, wonach die Männer bei 63 Jahren in das Rentenalter treten. Aber Sie können uns nicht davon abhalten, dass wir diese Frage prüfen müssen und demzufolge auch prüfen werden.
Allenspach: Nach diesen Erklärungen des Postulanten, der deutlich gemacht hat, dass es lediglich um die Prüfung und nicht um die Durchsetzung dieser Frage geht und nach der Erklärung von Herrn Bundesrat Egli, dass er nicht gedenke, morgen oder übermorgen schon ein diesbezügliches Gesetz zu erlassen bzw. die entsprechenden Vorschriften zu ändern, sondern dass diese Prüfung nur im Rahmen der Prüfungen der Gleichbehandlung von Mann und Frau erfolgt, kann ich auf die Opposition gegen die Überweisung dieses Postulates verzichten.
Le président: M. Allenspach renonce à son opposition. Le postulat n'est pas combattu.
Überwiesen - Transmis
83.414
Motion Gehler
Medikamente. Verfalldatum
Médicaments. Date de péremption
Wortlaut der Motion vom 18. März 1983
Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendige Revision der rechtlichen Grundlagen vorzunehmen, damit in der Schweiz keine Medikamente mehr verkauft oder abgegeben werden dürfen, ohne dass sie ein Verfalldatum (letztes Gebrauchs- datum bei vorschriftsgemässer Lagerung) im Rahmen der Produktedeklaration aufweisen.
Texte de la motion du 18 mars 1983
Le Conseil fédéral est chargé de préparer une révision des dispositions légales afin qu'aucun médicament ne soit plus vendu ni délivré en Suisse sans que la date de péremption (date limite d'utilisation dans les conditions d'entreposage prescrites) ne figure dans la déclaration de la composition du produit.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Akeret, Basler, Bühler- Tschappina, Dürr, Fischer-Weinfelden, Fischer-Hägglingen, Flubacher, Graf, Günter, Nebiker, Oehen, Roth, Schüle, Teuscher, Weber-Schwyz (15)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Le motionnaire renonce à développer sa motion et souhaite une réponse écrite.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Réponse du Conseil fédéral
Le Conseil fédéral n'est pas habilité à préparer une révision des dispositions légales concernant les médicaments. Le contrôle de ceux-ci - hormis quelques exceptions - est du ressort des cantons. Ces derniers ont créé l'Office intercan- tonal de contrôle des médicaments (OICM) pour exécuter
certaines tâches. Après entente avec l'OICM, le Conseil fédéral répond ce qui suit au motionnaire:
les préparations que l'on peut qualifier de conservables lorsqu'elles sont entreposées et utilisées conformément aux prescriptions et
les préparations qui ne sont conservables que durant une . période limitée, même lorsque les conditions d'entreposage sont conformes aux prescriptions.
Ces dernières doivent porter une date de péremption si leur conservabilité ne dépasse pas trois ans. Les prescriptions de l'OICM sont conformes aux recommandations du Conseil de l'Europe. Quant aux préparations dites conservables on peut admettre qu'elles peuvent se conserver cinq ans au moins, et souvent beaucoup plus longtemps si elles sont conservées dans un emballage fermée et dans les condi- tions prescrites.
Le président: Le Conseil fédéral propose le rejet de la motion. M. Gehler accepte ce rejet.
83.429 Postulat Günter Verstärkte Salzfluorierung Augmentation du fluor dans le sel
Wortlaut des Postulates vom 6. Juni 1983
Die Sanitätsdirektorenkonferenz hat beschlossen, einer massiv verstärkten Fluorierung des Kochsalzes zuzustim- men, um die Prophylaxe der Zahnkaries zu verstärken. Zwei- fellos kommt dem Fluor eine wichtige Bedeutung bei der Erhaltung kariesfreier Zähne zu. Auf der andern Seite hat die nach den Entscheid in der Öffentlichkeit entstandene Dis- kussion gezeigt, dass möglicherweise durch eine Kumula- tion der Fluoraufnahme bei einzelnen Menschen neue Pro- bleme entstehen können.
Der Bundesrat wird daher gebeten:
a. anzugeben, auf welche ausländische Originaluntersu- chungen sich die Landesregierung stützt bei der Annahme, dass die Langzeitwirkung erhöhter Fluorzufuhr bekannt sei; b. für das fluorierte Salz durch das Bundesamt für Gesund- heit einen Aufdruck vorschreiben zu lassen. Der Aufdruck soll den Konsumenten orientieren, dass dieses vermehrt fluorierte Salz die allenfalls bisher von ihm und seinen Kindern eingenommenen Fluortabeletten ersetzt, dass diese Tabletten also bei Anwendung des Salzes nicht mehr genommen werden sollten, da sonst eine zu hohe Aufnahme von Fluor mit möglichen gesundheitlichen Folgen in Einzel- fällen nicht auszuschliessen ist;
c. eine Untersuchung zu veranlassen und einen Bericht zu erstatten, wie die Aufnahme von Fluor aus verschiedenen Quellen in der Schweiz sich auswirken kann. Es wäre denk- bar, dass besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen (Kinder, Schwangere), regionale Bevölkerungen (mit Fluor in der Umgebung) oder durch ihre besonderen Lebensge- wohnheiten exponierte Personengruppen heute durch eine Kumulation der Fluoraufnahme aus Tabletten, Kochsalz,
Postulat Günter
316
N
21 mars 1984
Zahnputzaktionen (mit verstärkt fluorhaltiger Flüssigkeit), Trinkwasser, Umgebung, Beruf usw. langfristig gesundheit- lich geschädigt werden. Nachdem die beschlossene starke Erhöhung der Kochsalz-Fluorierung in dieser Hinsicht und bezüglich der Langzeitauswirkungen in der Schweiz wissen- schaftlich wenig untermauert st, drängt sich zumindest jetzt eine breitangelegte landeseigene Studie auf.
Texte du postulat du 6 juin 1983
La Conférence des directeurs cantonaux des affaires sani- taires a décidé qu'il convenait d'accroître massivement la quantité de fluor ajoutée au sel de cuisine afin d'améliorer la prévention de la carie dentaire. Nul doute que le fluor joue un rôle important dans le maintien des dents saines. Le débat public suscité par cette décision a cependant montré que l'accumulation de fluor pouvait donner lieu à des trou- bles chez certaines personnes.
Nous prions en conséquence le Conseil fédéral:
a. d'indiquer sur quelles études étrangères originales il s'appuie pour affirmer que les effets à long terme d'une teneur en fluor plus élevée sont connus;
b. de faire publier par l'Office fédéral de la santé publique un imprimé informant les consommateurs que le sel présen- tant une teneur plus élevée en fluor remplace les tablettes de fluor qu'ils prennent ou font prendre à leurs enfants, autre- ment dit, rappelons que ces tablettes ne devraient plus être prises lorsqu'on consomme du sel fluoré, car une absorp- tion excessive de fluor pourrait avoir des répercussions nuisibles sur la santé:
c. d'ordonner une analyse suivie d'un rapport montrant quels pourraient être les effets sur la population suisse de la consommation de fluor provenant de diverses sources. Il est concevable en effet que certains segments particulièrement vulnérables de la population (enfants, femmes enceintes), ceux vivant dans un milieu déjà fortement fluoré, ou encore ceux qui en raison de leur mode de vie sont particulièrement exposés au fluor, puissent à long terme être atteints dans leur santé par l'absorption conjuguée de fluor provenant de tablettes, du sel fluoré ou de l'eau potable, du détartrage des dents au moyen de produits fluorés, ou encore du milieu naturels ou professionnel. Étant donné que la décision d'augmenter fortement la teneur en fluor du sel de cuisine et ses effets éventuels à long terme ne sont pas suffisamment étayés scientifiquement, une enquête approfondie s'impose dans notre pays.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Alder, Biel, Jaeger, Oester, Weber Monika, Widmer, Zwygart (7)
Begründung - Développement
Der Postulant verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
Artikel 9 Absatz 3 der Lebensmittelverordnung (LMV) regelt die Beimischung von Substanzen wie Fluoriden oder Jodi- den zu Lebensmitteln wie folgt: «Die zuständige kantonale Behörde entscheidet über die Beimischung und Deklaration von Substanzen zu Lebensm tteln aus volkshygienischen oder prophylaktischen Grüncer (Zusätze von Vitaminen, Jodiden, Fluoriden oder weiteren Spurenelementen usw.). Sie teilt ihre Entscheide dem Bundesamt mit.»
Aus dem genannten Grunde ist es auch die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz, cie den Beschluss gefasst hat, den Zusatz von Fluoriden zu Kochsalz zu erhöhen. Sie stützte sich dabei auf die Empfehlungen des Senats der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissen- schaften und der Eidgenössischen Ernährungskommission sowie auf umfangreiche Untersuchungen von Herrn Prof. Dr. T. M. Marthaler («Wissenschaftliche Grundlagen für neue Empfehlungen zur Kariesprophylaxe mit Fluori- den») und Herrn Dr. A. Hefti («Praktische Empfehlungen zur Kariesprophylaxe nach Einführung des Salzes mit 250 Milli-
gramm Fluorid pro Kilo»). Beide Arbeiten sind in der «Schweizerischen Monatsschrift für Zahnheilkunde» 92 Nr. 4/1982 erschienen. Die einschlägige ausländische Litera- tur ist dabei recht ausführlich zitiert.
Die gezielte Information der Bevölkerung erachten auch die kantonalen Sanitätsdirektoren als ausserordentlich wichtig. Dies kommt im Entscheid der Schweizerischen Sanitätsdi- rektorenkonferenz zum Ausdruck, der einen entsprechen- den Aufdruck auf den Salzpaketen verlangt. Auf jedem Paket, das 250 Milligramm Fluorid pro Kilo Kochsalz enthält, wird dieser Zusatz mengenmässig deklariert, und es steht gewissermassen als Warnung geschrieben «fluorhaltige Präparate nebst diesem Kochsalz nur auf ärztliche Empfeh- lung einnehmen». Zusätzlich wird eine gezielte Information über Medizinalpersonen (Zahnärzte, Kinderärzte, Frauen- ärzte, Schulzahnärzte und Schulärzte) geleistet. Mit all die- sen Massnahmen sollte die Gefahr einer zu grossen Ein- nahme von Fluoriden vermieden werden.
Die Auswirkungen der verstärkten Salzfluoridierung wird von den zuständigen kantonalen Instanzen überwacht und in wissenschaftlichen Arbeiten publiziert werden.
Die im Postulat gestellten Fragen betreffen die kantonale Gesetzgebung. Der Bundesrat hat, wie eingangs erwähnt, nicht über den Zusatz von Fluoriden zu Kochsalz zu bestim- men. Er sieht keine Veranlassung, zusätzlich zu den auf kantonaler Ebene durchgeführten wissenschaftlichen Arbei- ten eigene Untersuchungen durchzuführen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Günter: Es geht um folgendes Problem: Die Sanitätsdirekto- renkonferenz hat vor einiger Zeit beschlossen, den Gehalt an Fluor des Kochsalzes massiv zu erhöhen. Zwei- bis drei- mal mehr Fluor soll neuerdings im Kochsalz sein als zuvor. Ich habe in diesem Zusammenhang ein Postulat eingereicht mit drei Punkten.
Der erste Punkt ist von mir aus gesehen erledigt.
Zum zweiten Punkt: Ich habe gewünscht, dass auf den Packungen ein Hinweis aufgedruckt wird, aus dem hervor- geht, dass die Kumulation von Fluor gefährlich sein kann. Wir nehmen Fluor ja heute in vielfältigsten Formen zu uns. Zuerst einmal das Fluor im Kochsalz. Es ist mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit erwiesen, dass Fluor hilft, die Zähne weniger kariesanfällig zu erhalten. Es ist aber natürlich ein Kurzschluss zu meinen, wenn etwas in einer bestimmten Dosis wirkt, sei viel davon noch besser. Wenn Fluor nützt, um die Zähne gesund zu erhalten, bleibt trotzdem die Tatsa- che bestehen, dass es noch besser wäre, die Zähne zu putzen, um sie gesund zu erhalten. Fluorierung ist eine Notmassnahme. Warum hat man das Fluor nun so stark erhöht? Die Begründung der Sanitätsdirektorenkonferenz beruht darauf, heute werde weniger Salz konsumiert. Das ist an und für sich eine sehr erfreuliche Tatsache; denn Salz ist ein wichtiger Grund dafür, dass viele Leute unter Bluthoch- druck leiden. Es wird weniger Salz konsumiert im Durch- schnitt, also wird der Fluorgehalt heraufgesetzt. Ich muss Ihnen sagen, dass ich daran zweifle, ob um so viel weniger Kochsalz konsumiert wird, als jetzt der Gehalt erhöht wird. Ich möchte Sie auf ein Problem aufmerksam machen, das immer entsteht, wenn man mit Durchschnitten arbeitet im Bereich der Medizin. Man vergisst, dass es dabei auch Spitzenwerte gibt. Ich bin davon überzeugt, es gibt auch heute zum Beispiel noch Leute, die nach wie vor sehr viel Salz konsumieren und die einfach nun dreimal mehr Fluor einnehmen. Um Ihnen zu zeigen, zu was für Situationen das führen kann, zitiere ich den Fall Basel, wo das Fluor ins Trinkwasser gegeben wird. Im Bereich Basel muss der Lebensmittelinspektor dafür besorgt sein, dass kein fluori- diertes Kochsalz verkauft wird; denn sonst würde man die doppelte Dosis erhalten. Also muss der arme Lebensmittel- inspektor überall bei den Grossverteilern dafür sorgen, dass ja nicht das falsche Kochsalz auf die Gestelle kommt, näm- lich dasjenige, welches für die übrige Schweiz gedacht ist.
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Arbeitslosenversicherungsgesetz. Persönliche Vorstösse
Was geschieht mit denjenigen Kunden, die dummerweise im Gebiet der Stadt Basel wohnen, aber vielleicht im Gebiet des Kantons Baselland einkaufen, wo diese Regelung nicht gilt? Sie sehen, es gibt hier etliche Probleme.
Wir haben das Fluor aber nicht im Kochsalz, sondern vor allem auch in der Zahnpasta. Sie kennen die Reklame: je mehr Fluor drin ist, desto besser die Zahnpasta. Was für mich das Gefährliche ist: es gibt immer mehr Zahnpasten, die in ihrem Aussehen und ihrem Geschmack gar nicht mehr einer Zahnpasta entsprechen, sondern vielmehr einer Schleckerei gleichen. Es besteht nun die leidige Tatsache, dass die Kinder dann nicht mehr geneigt sind, die Zahnpasta auszuspucken, sondern vermehrt schlucken. Und diese Zahnpasta enthält viel Fluor. Die Kinder bekommen auch vielerorts in den Schulen die Zähne mit dem speziellen Fluorgel geputzt, der dann nochmals eine sehr stark erhöhte Fluorkonzentration enthält. Dieser Fluorgel wird vielerorts appliziert, ohne dass man die Eltern fragt (was man noch diskutieren kann) oder - was schlimmer ist - ohne dass man die Eltern orientiert. Es gibt auch viele gewissenhafte Eltern, die den Kindern immer noch die Fluortabletten geben, die man vor einigen Jahren für alle empfohlen hatte.
Wenn Sie das nun sehen: All überall ist Fluor, und offen- sichtlich besteht die Gefahr, dass es nun Gruppen gibt, die einfach zuviel bekommen. Fluor ist aber an und für sich kein harmloser Stoff. Das wissen all diejenigen, die die Fricktal- Probleme, all diejenigen, die die Alusuisse-Probleme im Wallis kennen: Fluor kann eben auch ein Gift sein. Bei uns in der Anästhesie verhält es sich zum Beispiel so, dass eine ganze Reihe neuer Anästhesiegase entwickelt wurden, nur weil die alten im Körper Fluor abgespalten haben und dies zu Nierenschädigungen führte. Ich will den Teufel nicht an die Wand malen. Aber es scheint mir klar, dass man mit der erhöhten Fluoridierung des Kochsalzes Gefahr läuft, dass Randgruppen plötzlich gesundheitsschädigende Dosen an Fluor bekommen können.
Ich möchte den Bundesrat daher dringend ersuchen, die Auswirkungen der neuen Massnahme kontrollieren zu las- sen. Zu dieser Kontrolle gehört, dass man stichprobenweise diejenigen Bevölkerungskreise untersucht, die gefährdet sein könnten.
Um Ihnen nur ein Beispiel zu nennen: dazu gehören ganz sicher die schwangeren Frauen mit den ungeborenen Kin- dern. Da sollte man sich nun wirklich vergewissern, ob die Fluorkonzentrationen in dem Bereich liegen, den man für harmlos hält.
Ich möchte den Bundesrat dringend ersuchen, dass zu diesem Teil des Postulates ein Bericht erstellt wird über die Auswirkungen, und es genügt nicht, wenn man sich auf frühere Berichte abstützt, die unter anderen Bedingungen verfasst wurden. Normalerweise verlangt man ja das Umge- kehrte, dass zuerst der Beweis bis ins letzte Detail angetre- ten wird, bevor eine so eingreifende Massnahme geschieht. Hier sind wir nun nolens volens einfach damit zufrieden, dass man das Problem wenigstens hinterher untersucht. Ich darf darauf hinweisen, dass der Nationalfonds alle mögli- chen medizinischen Untersuchungen unterstützt. Wir haben es uns leisten können, Herr Bundesrat, für drei oder vier Millionen zu untersuchen, woher der Herzinfarkt kommt; das war wahrscheinlich die tausendunderste Studie über dieses Thema, nachdem die Amerikaner 1948 fast dieselben Studien in Framingham schon gemacht haben. Es war sicher sehr lehrreich für die Leute, die dabei mitgemacht haben; aber herausgekommen ist überhaupt nichts Neues. Jetzt sollten wir in einem Bereich, wo ein Gesundheitspro- blem wirklich nicht beantwortet ist, uns wenigstens die Mühe nehmen, etwas Geld zu investieren, um eine Untersu- chung bei Risikogruppen zu unternehmen.
Ich möchte Sie bitten, diesen Teil des Postulates entgegen- zunehmen.
Bundesrat Egli: Es mag unbestritten sein - Herr Günter -, dass die Anliegen, die zu Ihrem Postulat führten, berechtigt sind. Aber wie wir Ihnen bereits in der schriftlichen Antwort dargelegt haben, betreffen sie samt und sonders die kanto-
nale Hoheit. Wir haben also keine Möglichkeit, auf diesem Gebiet tätig zu werden. Sie müssen das einsehen!
Das Höchste, was wir tun können, ist, dass wir die Konferenz der kantonalen Sanitätsdirektoren auf das Problem auf- merksam machen. Aber direkt tätig werden in einem Gebiet, in dem die Kantone zuständig sind, können wir nicht.
Le président: Le Conseil fédéral vous propose de rejeter le postulat et M. Günter de le maintenir.
Abstimmung - Vote Für Überweisung des Postulates Dagegen
29 Stimmen 59 Stimmen
84.331
Dringliche Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Arbeitslosenversicherungsgesetz. Einführung Interpellation urgente du groupe socialiste Loi sur l'assurance-chômage. Introduction
Wortlaut der Interpellation vom 6. März 1984
Die Einführung des neuen Arbeitslosenversicherungsgeset- zes löst bei den Arbeitnehmern, den Arbeitgebern und den Kantonen viel Kritik aus. Die Kritiken betreffen nicht nur die Härten des Gesetzes - es werden dadurch Entlassungen begünstigt -, sondern und vor allem auch die Art und Weise, wie die Bundesverwaltung den Vollzug geregelt hat.
Die hauptsächlichsten Vorwürfe betreffen folgende Punkte:
administrative Schwerfälligkeiten und übertriebener Pa- pierkrieg;
langfädige Verfahren;
Übertragung einiger administrativer Aufgaben auf die Kantone;
zusätzliche Schwierigkeiten, die durch die gleichzeitige Einführung der Datenverarbeitung entstehen.
All dies führt insbesondere dazu, dass die Entschädigungen mit sehr grosser Verzögerung ausbezahlt werden. Um diese Verzögerungen auszugleichen, leisten verschiedene Kan- tone Vorschüsse auf eigenes Risiko.
. Der Bundesrat wird gebeten anzugeben, welche Massnah- men er treffen will, damit diese Probleme rasch gelöst wer- den können. Ist er insbesondere bereit:
a. zusätzliches Personal - eventuell nur für beschränkte Zeit - einzusetzen, damit die hängigen Fälle sehr kurzfristig erledigt werden können?
b. unverzüglich die Stellungnahme der Kantone sowie der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände zu diesen Proble- men einzuholen?
c. die Resultate dieser Konsultation auszuwerten und unverzüglich die erforderlichen Reformen durchzuführen?
Texte de l'interpellation du 6 mars 1984
La mise en route de la nouvelle loi sur l'assurance-chômage provoque de nombreuses critiques de la part des travail- leurs, des employeurs et des cantons. Ces critiques ne concernent pas seulement les rigueurs de la loi, qui malheu- reusement favorisent un certain nombre de licenciements, mais aussi, voire surtout la manière dont l'administration fédérale a réglé l'application de la loi.
Les principaux reproches concernent les points suivants:
lourdeurs administratives et paperasserie excessive;
lenteur des procédures;
report de certaines tâches administratives sur les can- tons;
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Günter Verstärkte Salzfluorierung Postulat Günter Augmentation du fluor dans le sel
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
83.429
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
21.03.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
315-317
Page
Pagina
Ref. No
20 012 270
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