Verwaltungsbehörden 21.03.1984 83.485
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Postulat (Jelmini)-Darbellay
Erst nachdem ich diese Interpellation eingereicht habe, ist aufgrund einer speziellen Untersuchung am Frauenhofer- Institut für Toxikologie und Aerosolforschung in Hannover bekanntgeworden, dass Cadmiumchlorid aus der Luft beim Einatmen oder Inhalieren von Zigarettenrauch zu den kan- zerogenen Stoffen gehört.
Sind analoge Untersuchungen in schweizerischen For- schungsinstituten gemacht worden? Insbesondere stellt sich damit die Frage über die Gefährlichkeit der Abgase aus den Kehrichtverbrennungsanlagen, aus denen eindeutig der grösste Teil an Cadmiumchlorid in unsere Atmungsluft aus- gestossen wird.
Bundesrat Egli: Es ist natürlich nicht sehr einfach, sich mit einem Apotheker über chemische Fragen auszulassen. Ich hatte schon Mühe, meine juristischen Examen zu bestehen; es reichte nicht noch für chemische Studien!
Aber ich kann Sie doch daran erinnern, dass seit der Ant- wortserteilung an Sie - die Antwort stammt vom 22. Septem- ber 1982 - das Umweltschutzgesetz fertig beraten worden ist. Es ist zwar heute noch nicht in Kraft, soll aber - wie ich Ihnen mehrmals gesagt habe - im Verlaufe dieses Jahres in Kraft treten. Damit werden wir eine noch bessere Möglich- keit haben - gerade in dem Bereich, den Sie hier angespro- chen haben -, um einzuschreiten und auch auf die Kantone mehr Einfluss zu nehmen. Die Kantone sind ja verpflichtet, das Umweltschutzgesetz zu vollziehen.
Wie es sich mit der Krebsgefährdung verhält, kann ich nicht sagen; ich will mir aber die Informationen beschaffen und Sie informieren.
Le président: L'interpellateur n'est pas satisfait de la ré- ponse.
83.487 Interpellation Ruffy Gewässerschutzgesetz. Anwendung Loi sur la protection des eaux. Application
Siehe Jahrgang 1983, Seite 1866 Voir année 1983, page 1866
Diskussion - Discussion
M. Ruffy: Dans mon interpellation du 21 juin dernier, j'avais tenté d'attirer l'attention du Conseil fédéral sur l'urgente nécessité d'abandonner les systèmes unitaires d'évacuation des eaux usées et d'encourager le plus possible les sys- tèmes séparatifs, cela pour deux raisons: d'une part, pour réduire le calibre des stations d'épuration et, d'autre part, pour augmenter leur efficacité. Or, d'après les réponses fournies par le Conseil fédéral, ce dernier ne semble pas partager ce point de vue, invoquant les coûts, le manque de connaissances au niveau communal et précisant qu'il ne faut pas confondre les eaux pluviales avec le rejet des eaux claires.
S'abritant derrière une pratique largement reconnue à l'étranger, le Conseil fédéral déclare que la solution du problème ne peut se présenter sous la forme d'un règlement qui exigerait des systèmes séparatifs.
Or, depuis le dépôt de cette interpellation, des nouvelles alarmantes sont encore tombées. Elles devraient nous inci- ter à prendre d'urgence des mesures importantes.
Selon des experts dignes de foi, le lac Léman, le plus grand lac d'Europe occidentale, va mourir d'asphyxie par eutrophi- sation dans quelques années. Si nous n'arrivons pas aujour- d'hui à réduire les quantités de phosphates qui se déversent dans ses eaux, nous ne pourrons pas le sauver car sa charge
annuelle admissible en phosphates est de 400 tonnes et, aujourd'hui, il s'y déverse plus de mille tonnes par année. L'eutrophisation totale est amorcée et on peut dire que, d'ici deux ou trois ans, le lac Léman pourrait mourir.
Devant cette menace, les moyens de lutte sont très peu nombreux. Outre la suppression des phosphates dans les produits de lessive, que nous appelons de nos vœux depuis plusieurs années, la seule mesure qui pourrait encore nous procurer quelque espoir réside dans une généralisation rapide et systématique des systèmes séparatifs.
Les autorités communales sont désormais dans une situa- tion des plus délicates, à supposer qu'elles veuillent prendre au sérieux les rapports scientifiques, car elles doivent dans de brefs délais recueillir les sommes élevées qui leur per- mettront de relever un des défits écologiques les plus in- quiétants.
Devant le caractère impopulaire de ces coûteux pro- grammes, il faut que les différents niveaux institutionnels concernés par la politique de la protection des eaux coor- donnent leurs efforts et donnent la priorité à des interven- tions qui se révèlent les plus efficaces, peut-être les seules en réalité capables de stopper une dégradation progressive. C'est la raison pour laquelle j'invite le Conseil fédéral à revoir sa position dans le sens de mon interpellation car voir les lacs de la Suisse mourir après quinze ans d'efforts et un investissement de 20 milliards, cela confine au fiasco.
Bundesrat Egli: Soviel ich verstanden habe, geht es immer noch um die Frage, ob in die Abwasserkanalisation auch reines Wasser eingeführt werden soll. Das kann Regenwas- ser sein oder Wasser aus den Bächen bzw. anderes Ober- flächenabwasser.
Wir haben Ihnen schon in der schriftlichen Antwort darge- legt, dass es beide Systeme gibt. Sie ziehen das getrennte System vor: Natürlich hat es - so wie ich es sehe - vor allem den Vorteil, dass man nicht soviel Wasser verarbeiten muss, wenn nicht auch noch klares Wasser in die Abwässer hinein- gegeben wird.
In der Fachwelt werden offenbar beide Systeme zugelassen, und ich muss mich auf meine Fachleute verlassen, nach denen beide Systeme zulässig sind. Der Bund subventio- niert ja auch beide Systeme. Ich kann hier nicht von dem abweichen, was mir meine Fachleute sagen.
Im Hinblick auf das Phosphat kann ich Ihnen zumindest tröstend mitteilen, dass das Bundesamt für Umweltschutz momentan - auf meine Weisung - an einer Verordnung arbeitet, wonach Waschmittel in Zukunft überhaupt kein Phosphat mehr enthalten dürfen.
Le président: M. Ruffy n'est pas satisfait de la réponse du Conseil fédéral.
83.485 Postulat (Jelmini)-Darbellay AHV-Alter. Herabsetzung AVS. Abaissement de l'âge
Siehe Jahrgang 1983, Seite 1506 Voir année 1983, page 1506
Diskussion - Discussion
Le président: Le Conseil fédéral accepte le postulat. Est-il combattu au sein de l'assemblée ?
Allenspach: Ich möchte Sie zuerst auf den Inhalt dieses Postulates aufmerksam machen. Ich nehme an, dass sich die meisten nicht mehr an dessen Inhalt erinnern.
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N
21 mars 1984
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Postulat (Jelmini)-Darbellay
Es geht darum, im Rahmen der 10. AHV-Revision den Bun- desrat zu beauftragen, eine variante zu prüfen, welche die generelle Herabsetzung des Fentenalters für Männer auf 63 Jahre vorsieht. Es ist selbstverständlich, dass es noch wei- tere Varianten gibt, die man prüfen könnte. Man könnte dem Bundesrat eine ganze Menge derartiger Prüfungsaufträge übergeben.
Ich nehme aber an, dem Postulanten geht es nicht einfach um die Prüfung verschiedener Varianten, sondern er möchte hier eine bestimmte Variante für die 10. AHV-Revi- sion in den Vordergrund stellen.
Die Auswirkungen der vom Postulanten in den Vordergrund gestellten Variante sind einigermassen klar. Man kennt sie. Es bedeutet, dass zwei Männerjahrgänge früher AHV-Ren- ten erhalten, sie also früher aus dem Erwerbsleben aus- scheiden und weniger Beiträge an die AHV entrichten. Diese Operation kostet die AHV rund eine Milliarde Franken und verursacht dem Bund jährliche zusätzliche Ausgaben in der Grössenordnung von 200 Millionen Franken.
Diese zusätzlichen Ausgaben sind in den Finanzplänen, über die wir zu beraten haben, nicht enthalten. Die Regie- rungsrichtlinien sprechen davon, dass die 10. AHV-Revision kostenneutral erfolgen werde, also nicht zu zusätzlichen Belastungen des Bundes oder der Versicherten führen solle. Wird dieses Postulat realisiert dann wird die Forderung der Kostenneutralität nicht mehr aufrecht zu erhalten sein.
Ich erinnere daran, dass der AHV-Fonds in seiner Grössen- ordnung einer Jahresausgabe der AHV entsprechen sollte. Der Deckungsgrad des AHV-Fonds ist aber inzwischen auf 80 Prozent gesunken und wirc - nach den Perspektiven des AHV-Verwaltungsrates - noch in dieser Legislaturperiode sogar auf 75 Prozent zurückgehen. Die gesetzliche Forde- rung, dass der AHV-Fonds einer Jahresausgabe entspre- chen soll, ist also schon längst nicht mehr erfüllt; falls dieses Postulat realisiert wird, ist es noch viel weniger möglich, dieser Gesetzesbestimmung rachzukommen.
Wir dürfen nicht übersehen, dass es nicht nur um die AHV geht: Wenn wir das AHV-Rentenalter für Männer auf 63 Jahre herabsetzen, wird das früher oder später auch seine Auswirkungen auf die privaten Pensionskassen haben. Wir haben in diesem Rat das BVG durchberaten und dort das Rentenalter auf 65 festgesetzt. Wir haben dieses BVG noch gar nicht in Kraft gesetzt. Wer n Sie jetzt hingehen und das Rentenalter herabsetzen wollen, wird es kaum möglich sein, das BVG ordnungsgemäss in Kraft zu setzen und durchzu- führen, so wie es dieser Rat geplant hat. Gemäss BVG sind die letzten Jahre vor Erreichen der Altersgrenze wegen der progressiv steigenden Altersgutschriften für die Renten- höhe entscheidend. Gerade diese letzten, für die Altersgut- schriften entscheidenden Jahre würden gekürzt.
Aus diesen Erwägungen glaube ich, dass dieses Postulat nicht überwiesen werden sol te. Es ist auch nicht nötig, dieses Postulat zu überweisen, weil der Rat im Zusammen- hang mit der POCH-Initiative uber diese Frage diskutieren kann und auch diskutieren rruss. Diese Initiative sieht ja eine Herabsetzung des Rentenalters vor.
Meines Wissens soll die Botschaft zu dieser POCH-Initiative in den nächsten Wochen der AHV-Kommission zugeleitet werden. Sie ist offenbar schon weitgehend fertig. Deshalb möchte ich an den Bundesrat die Frage stellen: Enthält die Botschaft zu dieser Initiative einen Vorschlag im Sinne der Postulanten? Wenn ja, müsste man sagen, dieses Postulat renne offene Türen ein; wenn nein, haben wir eine Diskre- panz zwischen dem Entscheid des Bundesrates, wie er im Botschaftsentwurf niedergelegt ist, und einem allfälligen Entscheid in diesem Rat.
Wenn man dann im Zusammer hang mit der POCH-Initiative zum Schluss kommt, das Postulat sei wieder abzuschreiben, hat es gar keinen Sinn, diesem Postulat hier zuzustimmen, weil es ja am Entscheid des Bundesrates über die POCH- Initiative und deren Behandlung kaum mehr etwas ändert. Es stellt sich deshalb die Frage, wie der Bundesrat in seiner Botschaft zur POCH-Initiative diese Frage zu behandeln gedenkt.
Aus diesen Gründen möchte ich Ihnen beliebt machen,
dieses Postulat als unrealistisch, aber auch als für die wei- tere Behandlung dieses Themas in diesem Rate überflüssig abzulehnen.
Frau Mascarin: Unsere Fraktion unterstützt die Überwei- sung des Postulates. Ich bin mit Herrn Allenspach insofern einverstanden, dass es bei der Diskussion mit dieses Postu- lat quasi um ein Vorgeplänkel über die grundsätzliche Dis- kussion geht, wie das Rentenalter in der Schweiz ausgestal- tet werden soll. Unsere Initiative verlangt ja bekanntlich, dass das Rentenalter für Männer auf 62 und für Frauen auf 60 Jahre gesenkt werden und so dem europäischen Schnitt angepasst werden soll.
Ich kann nicht annehmen - wenn ich die Vorschläge der eidgenössischen AHV- und IV-Kommission zur 10. AHV- Revision betrachte -, dass in der Botschaft des Bundesrates zu unserer Initiative Kompromissvorschläge vorhanden seien, die zu einer effektiven Senkung des Rentenalters für beide Geschlechter führen. Falls diese Kompromissvor- schläge trotzdem drin sind, werde ich natürlich angenehm überrascht sein, wenn ich dann die Botschaft lese. Das spricht aber nicht gegen die Überweisung des Postulates. Das Postulat kann ja auch dort mitabgehandelt werden.
Die 10. AHV-Revision soll für den Bund - und gemäss Herrn Allenspach für die Versicherten - kostenneutral sein. Die Vorschläge der eidgenössischen AHV- und IV-Kommission erfüllen höchstens den ersten Teil. Der zweite Teil stimmt auf keinen Fall. Kostenneutral für die Versicherten sind diese Vorschläge nicht. Wer zahlen muss, sind in erster Linie die Frauen, die das flexible Rentenalter für die Männer mit der Erhöhung des eigenen Rentenalters auf 63 Jahre bezah- len sollen. Diese Vorschläge sind derart skandalös und fern jeder politischen Realität, dass die Opposition dagegen gesichert ist und sie nie in dieser Form zustande kommen werden.
Nun, 63 Jahre nur für Männer, wie es Herr Darbellay in Übernahme des Postulates Jelmini verlangt, hat natürlich auch einen Nachteil: dass nämlich wiederum die Frauen ausschliesslich die Mehrkosten bezahlen, ohne dass sie etwas dafür bekommen. Das heisst, die Frauen müssten (wie die übrigen Versicherten) wahrscheinlich etwas mehr Lohn- prozente bezahlen, damit nur die Männer zwei Jahre früher in Pension gehen können. Das ist natürlich ein Konzept, das wir ablehnen. Es muss tatsächlich ein Weg gefunden wer- den, damit das AHV-Alter für Mann und Frau gesenkt wer- den kann. Das Postulat Darbellay/Jelmini ist dazu quasi eine Zwischenstufe, und es wird für den Bundesrat ein Leichtes sein, dieses Postulat im Gesamtzusammenhang all dieser Fragen zu beantworten.
Wenn Herr Allenspach hier gegen dieses wirklich sehr gemässigte Postulat antritt, dann tritt er gegen jede Sen- kung des AHV-Alters an. Gerade auch aus diesem Grunde unterstützt unsere Fraktion dieses Postulat, weil wir für diese Senkung sind, obwohl das Postulat an sich nicht sehr glücklich ist und nur den Männern etwas bringen würde.
M. Darbellay: La dixième révision de l'AVS est censée faire un pas en avant dans la voie de l'égalité entre l'homme et la femme et apporter des améliorations au statut de la femme. Les résultats de l'étude de la commission fédérale AVS/AI sont connus, ainsi que les réactions qu'elle a suscitées. Un des points les mieux marqués a été la proposition de porter l'âge de l'AVS pour la femme de 62 à 63 ans. Le moins que l'on puisse dire, c'est qu'elle n'a pas été accueillie avec un très large enthousiasme et nous nous demandons s'il ne serait pas opportun d'étudier une variante faisant aussi un pas vers l'égalité, en abaissant l'âge du droit à la retraite pour l'homme, de 65 à 63 ans. Nous sommes bien cons- cients que ce faisant, nous renoncerions à la neutralité des coûts. Il serait intéressant de connaître outre les coûts, les répercussions bénéfiques que cette variante pourrait avoir sur le marché du travail, et plus précisément pour les jeunes. Je vous invite en l'occurrence à accepter ce postulat et à le transmettre au Conseil fédéral.
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Postulat Günter
Bundesrat Egli: Ich glaube - Herr Allenspach -, Sie verken- nen den rechtlichen Charakter dieses Postulates. Sie wis- sen, dass wir seit einigen Jahren in unserer Bundesverfas- sung die Rechtsgleichheit von Mann und Frau aufgenom- men haben und dass wir verpflichtet sind, unsere Gesetzge- bung danach durchzuforsten, wo dieses Rechtsgleichheits- gebot nicht erfüllt ist. Das ist nicht nur ein heilsamer Rat, sondern es ist die Pflicht des Bundesrates, das zu tun. Ich glaube, weder Sie noch ich sind der Meinung, dass wir morgen schon mit einer Gesetzesvorlage aufwarten werden, wonach die Männer bei 63 Jahren in das Rentenalter treten. Aber Sie können uns nicht davon abhalten, dass wir diese Frage prüfen müssen und demzufolge auch prüfen werden.
Allenspach: Nach diesen Erklärungen des Postulanten, der deutlich gemacht hat, dass es lediglich um die Prüfung und nicht um die Durchsetzung dieser Frage geht und nach der Erklärung von Herrn Bundesrat Egli, dass er nicht gedenke, morgen oder übermorgen schon ein diesbezügliches Gesetz zu erlassen bzw. die entsprechenden Vorschriften zu ändern, sondern dass diese Prüfung nur im Rahmen der Prüfungen der Gleichbehandlung von Mann und Frau erfolgt, kann ich auf die Opposition gegen die Überweisung dieses Postulates verzichten.
Le président: M. Allenspach renonce à son opposition. Le postulat n'est pas combattu.
Überwiesen - Transmis
83.414
Motion Gehler
Medikamente. Verfalldatum
Médicaments. Date de péremption
Wortlaut der Motion vom 18. März 1983
Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendige Revision der rechtlichen Grundlagen vorzunehmen, damit in der Schweiz keine Medikamente mehr verkauft oder abgegeben werden dürfen, ohne dass sie ein Verfalldatum (letztes Gebrauchs- datum bei vorschriftsgemässer Lagerung) im Rahmen der Produktedeklaration aufweisen.
Texte de la motion du 18 mars 1983
Le Conseil fédéral est chargé de préparer une révision des dispositions légales afin qu'aucun médicament ne soit plus vendu ni délivré en Suisse sans que la date de péremption (date limite d'utilisation dans les conditions d'entreposage prescrites) ne figure dans la déclaration de la composition du produit.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Akeret, Basler, Bühler- Tschappina, Dürr, Fischer-Weinfelden, Fischer-Hägglingen, Flubacher, Graf, Günter, Nebiker, Oehen, Roth, Schüle, Teuscher, Weber-Schwyz (15)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Le motionnaire renonce à développer sa motion et souhaite une réponse écrite.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Réponse du Conseil fédéral
Le Conseil fédéral n'est pas habilité à préparer une révision des dispositions légales concernant les médicaments. Le contrôle de ceux-ci - hormis quelques exceptions - est du ressort des cantons. Ces derniers ont créé l'Office intercan- tonal de contrôle des médicaments (OICM) pour exécuter
certaines tâches. Après entente avec l'OICM, le Conseil fédéral répond ce qui suit au motionnaire:
les préparations que l'on peut qualifier de conservables lorsqu'elles sont entreposées et utilisées conformément aux prescriptions et
les préparations qui ne sont conservables que durant une . période limitée, même lorsque les conditions d'entreposage sont conformes aux prescriptions.
Ces dernières doivent porter une date de péremption si leur conservabilité ne dépasse pas trois ans. Les prescriptions de l'OICM sont conformes aux recommandations du Conseil de l'Europe. Quant aux préparations dites conservables on peut admettre qu'elles peuvent se conserver cinq ans au moins, et souvent beaucoup plus longtemps si elles sont conservées dans un emballage fermée et dans les condi- tions prescrites.
Le président: Le Conseil fédéral propose le rejet de la motion. M. Gehler accepte ce rejet.
83.429 Postulat Günter Verstärkte Salzfluorierung Augmentation du fluor dans le sel
Wortlaut des Postulates vom 6. Juni 1983
Die Sanitätsdirektorenkonferenz hat beschlossen, einer massiv verstärkten Fluorierung des Kochsalzes zuzustim- men, um die Prophylaxe der Zahnkaries zu verstärken. Zwei- fellos kommt dem Fluor eine wichtige Bedeutung bei der Erhaltung kariesfreier Zähne zu. Auf der andern Seite hat die nach den Entscheid in der Öffentlichkeit entstandene Dis- kussion gezeigt, dass möglicherweise durch eine Kumula- tion der Fluoraufnahme bei einzelnen Menschen neue Pro- bleme entstehen können.
Der Bundesrat wird daher gebeten:
a. anzugeben, auf welche ausländische Originaluntersu- chungen sich die Landesregierung stützt bei der Annahme, dass die Langzeitwirkung erhöhter Fluorzufuhr bekannt sei; b. für das fluorierte Salz durch das Bundesamt für Gesund- heit einen Aufdruck vorschreiben zu lassen. Der Aufdruck soll den Konsumenten orientieren, dass dieses vermehrt fluorierte Salz die allenfalls bisher von ihm und seinen Kindern eingenommenen Fluortabeletten ersetzt, dass diese Tabletten also bei Anwendung des Salzes nicht mehr genommen werden sollten, da sonst eine zu hohe Aufnahme von Fluor mit möglichen gesundheitlichen Folgen in Einzel- fällen nicht auszuschliessen ist;
c. eine Untersuchung zu veranlassen und einen Bericht zu erstatten, wie die Aufnahme von Fluor aus verschiedenen Quellen in der Schweiz sich auswirken kann. Es wäre denk- bar, dass besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen (Kinder, Schwangere), regionale Bevölkerungen (mit Fluor in der Umgebung) oder durch ihre besonderen Lebensge- wohnheiten exponierte Personengruppen heute durch eine Kumulation der Fluoraufnahme aus Tabletten, Kochsalz,
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat (Jelmini)-Darbellay AHV-Alter. Herabsetzung Postulat (Jelmini)-Darbellay AVS. Abaissement de l'âge
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.485
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 21.03.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
313-315
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Pagina
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20 012 268
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