- März 1984 N 295 Initiativen. Einheitlicher Schulbeginn #ST# Zwölfte Sitzung - Douzième séance Mittwoch, 21. März 1984, Vormittag Mercredi 21 mars 1984, matin 8.00h Vorsitz - Présidence: M. Gautier 83.061 Schuljahresbeginn. Volksinitiative Début de l'année scolaire. Initiative populaire Fortsetzung - Suite Siehe Seite 284 hiervor - Voir page 284 ci-devant Neuenschwander: Nach der Geschäftslast im Nationalrat hätte eigentlich das Büro diese Vorlage einem Schülerparla- ment zuweisen sollen, mit der Auflage, dass das gesamte Parlament so diszipliniert wie die Schulklassen die Tribü- nenplätze einnehmen würde. Aber nachdem dies nicht mög- lich ist, möchte ich als Gewerbevertreter wie folgt Stellung nehmen. Am 6. Juni 1982, also erst vor 21 Monaten, haben die Stimm- bürger des Kantons Zürich unmissverständlich klargemacht, dass sie für eine Verlegung des Schuljahresbeginnes auf den Spätsommer nicht zu haben sind. Mit 185000 Nein gegen 117 000 Ja lehnten sie damals eine entsprechende Vorlage ab, und gleichentags bekundeten auch die Berner Stimmberechtigten mit einer ähnlich deutlichen Nein-Mehr- heit, dass sie beim Frühlingsschulbeginn bleiben wollen. Die beiden Abstimmungsresultate sind dermassen deutlich aus- gefallen, dass es daran nicht das Geringste zu deuteln gibt. Die Anhänger eines vereinheitlichten Spätsommerschulbe- ginnes werden davon ausgehen müssen, dass in den beiden volkreichsten Kantonen auf absehbare Zeit hinaus kein Gesinnungswandel in Aussicht steht. Man will hier, und das gilt auch für weitere Kantone der deutschen Schweiz, beim Frühlingsschulanfang bleiben. Wahrscheinlich wird die Bundeslösung in diesem Rat eine Mehrheit finden. Dann steht am Ende eines mühsamen Weges wiederum eine Volksabstimmung bevor, eine eidge- nössische diesmal, und ihr negatives Ergebnis lässt sich schon heute mit einiger Sicherheit voraussagen. Wollen wir diesen Weg, der wiederum viele behördliche und politische Kräfte unnütz verbraucht, wirklich gehen? Oder wollen wir nicht lieber diese Kräfte in den Dienst jener Schulkoordination stellen, die diesen Namen wirklich ver- dient? Der inneren, echten Koordination nämlich, die allein einer Überwindung der Auswüchse und der wahrhaften Nachteile unseres weit getriebenen Föderalismus den Weg öffnet. Dabei möchte ich klar unterstreichen, dass ich die Vorteile dieses Föderalismus durchaus erkenne und keines- falls an der kantonalen Schulhoheit rütteln will. Aber dieser Föderalismus hat im Laufe von anderthalb Jahrhunderten eben auch Ungleichheiten geschaffen, die sich für die Schü- ler und ihre Entfaltung als hinderlich erwiesen haben und die im Interesse unseres gesamten Bildungswesens über- wunden werden müssen. Zu diesen Hindernissen zähle ich allerdings die Uneinheit- lichkeit der Schulanfänge zuletzt. Ich bin schon gar nicht bereit, der Vereinheitlichung des Schulanfanges die falsche Flagge des Fortschritts aufzusetzen. Eine falsche Flagge nenne ich sie deshalb, weil es einfach ist, sich mit der Frage des Schulbeginnes als Spitzenreiter des Fortschritts zu mar- kieren und dabei die wirklich notwendigen und ans Mark gehenden Koordinationspostulate unberührt zu lassen. Unberührt darum, weil es teilweise heisse Eisen sind und weil sie eine Überwindung gewisser schulpolitischer Eigen- heiten der jeweiligen kantonalen Schulsysteme erfordern würden. Ich möchte deutlicher werden: Jedermann weiss, dass die heutige Auseinandersetzung über den Schuljahresbeginn einer rein äusserlichen organisatorischen Frage unseres Schulwesens gilt. Hundertmal wichtiger und für die von einem Kantonswechsel betroffenen Schüler ungleich schicksalhafter wären aber-um nur die wichtigsten Punkte zu nennen - die Bemühungen um eine Vereinheitlichung der Dauer der Primarschule, die heute zwischen vier und sechs Jahren liegt. Wichtiger wäre auch eine gleichzeitige Ansetzung des Fremdsprachenunterrichtes, wo ebenfalls bis zu zwei Jahren Differenzen bestehen, wären angegli- chene Lehrpläne in Mathematik zum Beispiel, wären gleiche Kriterien für den Eintritt in die Oberstufe und nicht zuletzt eine Überwindung des heillosen Wirrwarrs in der Bezeich- nung der verschiedenen Oberstufentitel. Sie alle wissen ja, dass durchaus nicht jeder schweizerische Sekundarschüler den gleichen Schulsack trägt. Einen Einwand, den ich zu hören bekomme, kenne ich seit langem: Man wird mir nun entgegnen, es müsse eben an einer einfachen und übersichtlichen Frage wie dem Schul- beginn gezeigt werden, dass das Schweizervolk zur Schul- koordination ja sagen könne. Wenn diese Türe einmal auf- gestossen sei, sei es leicht, auch die tiefergreifenden Koor- dinationspunkte der Reihe nach anzugehen. Ich bin genau, der gegenteiligen Auffassung. Die Schuljahresumstellung ist eine mühsame und vor allem teure Angelegenheit, deren Konsequenzen auch in der bundesrätlichen Botschaft über- haupt nicht zu Ende durchdacht worden sind. Die Befürwor- ter des Spätsommerschulbeginnes treten beispielsweise beharrlich auf die Frage nicht ein, wie das gewerbliche Bildungswesen die Umstellung verkraftet, woher man die Experten für die Lehrabschlussprüfungen nimmt, die ja bei der neuen Ordnung teilweise in die Sommerferien fallen. Auch die finanziellen Folgen verschweigt man gern. Schon 1969 hat die Zürcher Erziehungsdirektion den Preis für die Leerlaufaktion auf 50 Millionen Franken errechnet, vor allem für die Lehrerlöhne, die während der Umstellungsperiode ohne jede pädagogische Gegenleistung weiterlaufen. Dabei will ich deutlich betonen, dass wir zum Bezahlen des hohen Preises durchaus bereit wären, wenn wir Gewähr dafür hätten, dass wir damit die echte Schulkoordination einkau- fen könnten. Zum Schluss muss ich auch, wie Kollege Schnyder, mit den Behauptungen ins Gericht gehen, wonach die Vereinheitli- chung des Schulbeginnes so und so viele Schüler im Falle eines Kantonswechsels vor dem Verlust eines Schuljahres und vor anderen Nachteilen bewahre. Derartige Benachteili- gungen treten praktisch nie wegen des unterschiedlichen Schuljahresbeginnes ein, sondern - und das ist der sprin- gende Punkt - wegen des früheren oder späteren Fremd- sprachenbeginnes oder aus anderen, der mangelnden inne- ren Koordination zuzurechnenden Gründen. Aus diesen Gründen unterstütze ich den Ablehnungsantrag des bundesrätlichen Gegenvorschlages. Herrn Vetsch und der FDP-Fraktion, die in den vergangenen Jahren mit dem Krokus als Wahlkampfblümchen recht gute Erfolge hatten, möchte ich empfehlen, dass sie ohne wichtige Gründe nicht auf die Herbstzeitlose umstellen. Fehr: Nachdem die Stadt Biel in vorangehenden Voten verschiedentlich erwähnt worden ist, gestatten Sie mir einige Überlegungen aus der Sicht einer Region, die seit mehr als zehn Jahren mit dem getrennten Schuljahresbe- ginn leben und dessen nachteilige Konsequenzen tagtäglich erfahren muss. Ich befürworte eine einheitliche Lösung im Sinne des Gegenvorschlages von Bundesrat und Kommission. Es geht mir nicht einfach darum, administrative Schwierigkeiten aus
Initiatives. Début uniforme de l'année scolaire 296 N 21 mars 1984 dem Weg zu räumen. Deren g bt es noch zahlreiche andere, und die betroffenen Regionen wissen damit zu leben. Ich gehe davon aus, dass es sich Deim Schuljahresbeginn nicht um ein pädagogisches, sondorn um ein schulorganisatori- sches Problem handelt. Es i;;t gestern gesagt worden, es gehe um ein Problem von vergleichsweise geringer Bedeu- tung. Dies trifft dem Grundsatz nach und für die meisten Teile unseres Landes sicher zu. Für eine Minderheit von Regionen aber, für die Gebiete im Grenz- und Übergangsbereich nämlich, ist das nicht der Fall: Für sie handelt es sich um eine Frage von erstrangiger und vitaler Bedeutung, weil der getrennte Schuljahres- beginn das einvernehmliche Zusammenleben behindert. Es wird in einer Stadt, wie Biel beispielsweise, in der zwei Sprachgruppen gleichberechtigt zusammenleben, bei einem Andauern des heutigen Zustandes immer schwerer, deutsche und welsche Klassen in den gleichen Schulhäu- sern zu unterrichten. Die Durchführung gemeinsamer Ver- anstaltungen kommt schon gar nicht mehr in Frage. Eine solche Desintegration schon n der obligatorischen Schul- zeit müsste auf längere Frist das einvernehmliche Zusam- menleben ernsthaft gefährden. Dies ist nur zu vermeiden, wenn endlich eine einheitlich« Lösung getroffen wird. Und dies ist, nachdem man mit dorn Konkordat nicht zum Ziel gekommen ist, im heutigen Zeitpunkt nur mit einer Bundes- lösung möglich. Keine Lösung stellt der Vorschlag der Nationalen Aktion dar, die nach Sprachregionen koordinieren will. Damit würden die heutigen unhaltbaren Zustände an der Sprachgrenze geradezu zementiert. Auf die staatspolitisch negativen Aus- wirkungen dieses Vorschlages hat gestern Herr Cavadini bereits deutlich hingewiesen; ich möche ihn diesbezüglich unterstützen. Es kommt dazu, dass der getrennte Schuljahresbeginn die Gleichheit der Bildungschancen beeinträchtigt. Eine wel- sche Schülerin oder ein welsch er Schüler in einem Grenzge- biet hat am Ende der Schulzeil heute nur die Wahl zwischen einem vorzeitigen Schulabgarg im letzten Schuljahr-was aufgrund kantonaler Vorschriften möglich, aber mit Anschlussproblemen an der Berufsschule verbunden ist-, dem Ausweichen auf einen weniger attraktiven Beruf oder einer Wartezeit von einem Dreivierteljahr. Gravierend ist nicht nur, dass die hauptsächlich Betroffenen in einem gemischtsprachigen Gebiet wohnen, dessen Existenz und Identität durch den getrennten Schuljahresbeginn bedroht wird, sondern auch, dass sie gleichzeitig zur sprachlichen Minderheit unseres Landes gohören. Aus der Benachteili- gung geografischer Regionen wegen sprachlich-kultureller Aspekte geht hervor, dass die Frage des Schuljahresbegin- nes eine staatspolitische Dimension hat. Ich werbe also um Verständnis für die besondere Lage gewisser Gebiete unseres Landes und ersuche Sie, dazu beizutragen, dass ein völlig unnötiges Hindernis aus dem Wege geräumt wird. Gerade wer die Frage des Schuljahres- beginnes für sich als wenig aedeutend betrachtet, sollte eigentlich keine Mühe bekunden, einer Minderheit entge- genzukommen, für die es um ein Problem von grosser Tragweite geht. In unserem Linde ist Toleranz gegenüber Minderheiten immer nötig, auch gegenüber speziellen Min- derheiten, wie sie insbesondere die gemischtsprachigen Gebiete im Grenzbereich darstellen. Quantitative Überle- gungen dürfen dabei nicht im Vordergrund stehen. Denn es gilt, die Entwicklungschancen der von den Nachteilen der gegenwärtigen Situation betroffenen Bevölkerung nicht zu beeinträchtigen. Zum Schlüsseln Wort zum negativen Ausgang der Volksab- stimmungen in den Kantonen Bern und Zürich: Ich erinnere mich sehr gut, dass anlässlich der Diskussionen auf kanto- naler Ebene von Gegnern der Umstellung auf den Spätsom- mer des öftern das Argument vorgebracht wurde, eine kan- tonale Anpassung biete noch keine Gewähr für die Einheit- lichkeit auf schweizerischer Ebene. Das Schweizervolk müsse insgesamt zu dieser Frage Stellung nehmen können. Dies ist aber nur zu erreichen, wenn die Anträge der Kom- missionsminderheit abgelehnt werden. Ich ersuche Sie aus diesen Gründen um Zustimmung zu den Vorschlägen von Kommission und Bundesrat. Aregger: Ich bin ein überzeugter Befürworter des einheitli- chen Schulbeginnes in der Schweiz, und ich bin ebenso entschieden für den Schulbeginn nach den Sommerferien. Ich betrachte die Zäsur der Sommerferien als ideal für den Übertritt in eine andere Klasse, in einen anderen Schultyp oder zu anderen Lehrern. In dieser Sache kann ich mich auf Erfahrungen in der eigenen Familie berufen, auf Erfahrun- gen, die ohne Ausnahme und vorbehaltlos sehr positiv sind. Wenn ich also für einen koordinierten Schulbeginn eintrete und dazu meine Erfahrungen zu Rate ziehe, kommt für mich nur der Entscheid für den Schulbeginn nach den Sommer- ferien in Frage. Die Umstellung ist eine einmalige, vorüber- gehende und schmerzlose Aktion. Es gibt genügend, auch volksreiche Kantone, die bewiesen haben, dass diese Umstellung erfolgreich und mit relativ wenig Aufwand voll- zogen werden kann. Dazu gehört auch der Kanton Luzern. Bis vorgestern hatte ich nicht die Absicht, mich in dieser Debatte zur Frage des Schulbeginnes zu äussern; bis vorge- stern, als ich dann die an alle Ratsmitglieder verteilte Post der «Aktion Demokratische Schulpolitik Schweiz» auf mei- nem Pulte fand. Aber nun fühle ich mich als Luzerner verpflichtet, etwas dazu zu sagen. Die «Aktion Demokrati- sche Schulpolitik» hat uns ihre Vernehmlassung zugestellt. Aus der Botschaft des Bundesrates sehen wir, dass es sich dabei zwar nur um eine der 56 eingegangenen Vernehmlas- sungen handelt. Aber der Geist, in dem diese von Schulmän- nern verfasste und an Argumenten schwache Vernehmlas- sung gehalten ist, stempelt sie zu einem Pamphlet, und zwar zu einem Pamphlet gegen den Kanton Luzern. Der Kanton Luzern wird bezichtigt, als erster aus der Koordination aus- gebrochen und vorgeprellt zu sein! Luzern und Zug werden als Koordinationszerstörer bezeichnet, die sich für berufen halten, die anderen Deutschschweizer auf ihr System umzwingen zu wollen. Luzern wird der Selbstherrlichkeit, der Mutwilligkeit und - ein zweites Mal dieser Begriff- der koordinationszerstörenden «Sonderbündelei» bezichtigt. Diese Darstellung aus Lehrerkreisen kann ich nicht akzep- tieren. Tatsache ist nämlich, dass seit dem 21. Juni 1967 ein ein- stimmiger Beschluss der Erziehungsdirektorenkonferenz existiert, der die Kantone auf den Schulbeginn nach den Sommerferien festlegt. Herr Kollege Vetsch hat dies gestern sehr deutlich unterstrichen. Diesen Beschluss haben seither mehrere Kantone vollzogen. Der Trend ist also eindeutig, und kein einziger Kanton wird wieder zum Frühjahresschul- beginn zurückkehren. Die Vernehmlassung aus Lehrerkreisen scheint mir aber auch aus anderen Gründen höchst bedenklich zu sein. Sie enthält Argumente, die nicht zur Sache gehören und die kein gutes Omen für das Niveau der kommenden Auseinan- dersetzungen mit diesen Schulmännern bedeuten. Es wer- den darin alle unsere Nachbarländer pauschal abqualifiziert. Die heute erhöhte Mobilität wird als staatspolitisch verwerf- lich bezeichnet. Man gibt ihr die Schuld am Desinteresse, an der sinkenden Stimmbeteiligung, ja sogar am Absterben der direkten Demokratie. Ich frage Sie, wie viele unter Ihnen vertreten einen anderen als ihren eigenen Heimatkanton? Wie viele unter Ihnen verdanken Ihr Mandat den positiven Wirkungen der Mobilität? Weitere unannehmbare und völlig deplazierte Hinweise der «Aktion Demokratische Schulpolitik» betreffen die geistige und politische Unabhängigkeit der Schweiz während der beiden Weltkriege und die Anprangerung der ausländischen Wohnbevölkerung. Es ist bezeichnend, dass ausgerechnet der Fraktionssprecher der Nationalen Aktion sein Votum auf weite Strecken der von mir kritisierten Vernehmlassung entnahm. Zum Schluss will ich noch danken. Ich danke dem Bundes- rat, dass er sich in seinen Beschlüssen über die Vernehmlas- sungen aus dem besagten Winkel hinweggesetzt hat. Dann danke ich dem Kollegen Zwygart für das gestrige Votum. Es war ein beispielhaftes Votum der Versöhnung, ein Votum,
- März 1984 N 297 Initiativen. Einheitlicher Schulbeginn das die Grundlage und den Weg aufzeigte, auf denen wir zu einer gesamtschweizerischen fortschrittlichen Lösung gelangen werden. Röthlin: Um es vorwegzunehmen: Als Obwaldner befür- worte ich den Herbstschulbeginn. Im Jahre 1965 ging der Kanton Luzern, gefolgt von den Kantonen Uri, Obwalden, Nidwaiden, zum Spätsommerschulbeginn über. Ausschlag- gebend für die Durchführung waren: der Wille zur interna- tionalen Anpassung sowie politische und wirtschaftliche Motive. Daneben aber konnten auch verschiedene Schul- probleme gelöst werden. Ich erwähne unter anderem - um nur zwei wichtige Argumente als Entgegnung zu den Aus- führungen von Herrn Schnyder-Bern anzuführen-, dassdie Gymnasien schon seit langem den Herbstschulbeginn kann- ten, was für die im Frühjahr austretenden Mittelschulaspi- ranten eine halbjährige Lücke in der Schulbildung bedeu- tete. Ausserdem waren infolge der engen Verknüpfung mit dem Kirchenjahr und damit mit dem Datum der Ostertage die Schuljahre von unterschiedlicher Länge. Diese fortschrittlichen Entscheide der Innerschweizer Kan- tone gefielen den grossen Kantonen wie Zürich und Bern ganz und gar nicht, wie wir gestern und heute morgen hörten. Auch gestern hat ein gewisser Zürcher- ich weiss seinen Namen nicht mehr- diese Massnahmen als Vorprel- len und Zwängerei verurteilt. Es ist scheinbar unter der Würde gewisser Kreise, etwas nachzuvollziehen, was sich in der kleinen Innerschweiz bestens bewährt. Dieser Unmut ist mir unerklärlich, denn die Erziehungsdirektion des Kantons Zürich hat in ihrer Vernehmlassung den Herbstschulbeginn im Jahre 1969 wie folgt gewertet. Ich zähle hier einige positive Punkte auf: Vorteile wie interkantonale und interna- tionale Vereinheitlichung, Ansatzpunkt zur Koordination im schweizerischen Schulwesen, Erleichterung der Binnen- wanderung innerhalb der deutschsprachigen Kantone, die Bewährungszeit fällt für die Schüler in eine günstigere Periode, die grossen Ferien liegen zwischen zwei Schuljah- ren. Also, Herr Kollege Schnyder von Bern, einige vorwie- gend pädagogische Gründe, die die Zürcher Erziehungsdi- rektion zu diesem Schluss führten. Dieser Wertung der Zürcher können wir aufgrund unserer Erfahrung in der Innerschweiz voll und ganz zustimmen, denn auch in der Praxis überwiegen eindeutig die zitierten Vorteile der Zürcher Erziehungsdirektion. Obwohl auch mir eine föderalistische Lösung sympathischer wäre, bleibt uns heute keine andere Möglichkeit, als über die Verfassung die lang ersehnte Schulkoordination herbeizuführen. Ich fasse zusammen: Der Herbstschulbeginn ist unter dem Gesichtspunkt der Schule, ihrer Ziele und Aufgaben, der Gesundheit von Schülern und Lehrern, der Familie, der Wirtschaft und des Verkehrs die natürlichste und zweck- mässigste Schuljahresregelung. Ich ersuche Sie daher, dem Bundesrat und der Kommis- sionsmehrheit zuzustimmen. Villiger: Wenn ich hier einige der eher verharmlosenden Voten zu diesem Problem höre, dann erhalte ich den Ein- druck, einige der Sprecher würden das Problem nur aus der Zeitung und nicht aus der Praxis kennen. Ich habe aus zwei Gründen eigene Erfahrungen. Erstens wohne ich in einem Grenzgebiet zweier Kantone mit unter- schiedlichem Schulbeginn, und zweitens habe ich selber als Schüler den Frühjahresschulbeginn erlebt, beobachte aber jetzt bei meinen Kindern den Herbstschulbeginn. In einer Region, wo fast jede Familie irgend einmal oder mehrmals von diesem Problem betroffen ist, empfindet man die Situa- tion mehr und mehr als unerträglich. Das Verständnis für die endlosen pädagogischen und förderalistischen Diskussio- nen schwindet zusehends. Die Probleme, das wurde hier schon erwähnt, entstehen vor allem dort, wo ein Kind in eine Mittelschule in einem anderen Kanton übertreten muss- in eine Mittelschule, die vielleicht räumlich näher liegt als die Mittelschule des eigenen Kantons -, beim Eintritt in die Berufslehre und in die Berufsschule eines anderen Kantons 38-N oder bei einem Wohnungswechsel über die Kantonsgrenze, aber innerhalb der gleichen Region. Das sind alles völlig alltägliche Vorgänge, die in solchen Regionen ständig vorkommen. Verschärft wird das Problem durch die zunehmende Mobilität der Bevölkerung, aber ich glaube, in den Grenzregionen ist das Problem gravierender. Ausflüchte für ein Nichtstun in dieser Frage gibt es viele. Ich darf hier auf das Votum des Herrn Neuenschwander verwei- sen, der heute das Argument vertreten hat, es handle sich lediglich um einen sehr äusserlichen Koordinationspunkt, und zuerst müsse man doch mit der inneren Koordination anfangen, also die Lehrpläne und Lehrmittel usw. harmoni- sieren. Die praktische Erfahrung zeigt, dass wohl bei der inneren Koordination Probleme bestehen, dass diese aber meistens lösbar sind. Der Schulanfang ist halt doch der zentrale Stein des Anstosses und der Probleme, ob man das wahrhaben will oder nicht. Ich bin natürlich etwas unglücklich, dass ich als einge- fleischter Föderalist hier eine Bundeslösung vertreten muss. Ich hatte damals, als ich die Initiative unterstützte, gehofft, dass der Druck dieser Initiative die Kantone dazu bringen würde, das Problem freiwillig zu lösen. Hier hat aber der kooperative Föderalismus leider kläglich versagt. Das muss man hinnehmen, da Volksentscheide, die wir hier nicht zu kritisieren haben, dafür verantwortlich sind. Leider wird aber nun durch dieses Debakel eine vom Volk natürlich demokratisch abzusegnende Bundeslösung unumgänglich. Allerdings handelt es sich hier keineswegs um einen unverzeihlichen Sündenfall wider den Föderalis- mus. Ich persönlich stehe zum Föderalismus im Schulwe- sen; er funktioniert gut. Die regionalen Qualitätsunter- schiede der Schulen fallen meines Erachtens nicht ins Gewicht. Die Schule kann Rücksicht nehmen auf die kultu- rellen, sprachlichen, wirtschaftlichen und politischen Unter- schiede der Regionen, und daraus ergeben sich natürlich auch Grenzen der inneren Koordination. Die Vereinheitli- chung des Schulanfanges hingegen ist eine rein organisato- rische Massnahme, die rasch und problemlos ein Ärgernis beseitigen kann, die die kreativen Möglichkeiten der kanto- nalen Schulinstanzen in keiner Weise beschneidet und die die Substanz der föderalistischen Gestaltungsmöglichkeiten nicht tangiert. Ich empfinde es als einen Widerspruch, wenn man hier aus föderalistischen Gründen die rein äusserliche Harmonisierung bekämpfen will und dann die innere Har- monisierung predigt, die ja erst den Föderalismus wirklich gefährdet. Noch ein kurzes Wort zum Problem des Beginns im Frühjahr oder Herbst. Der äusserst emotional geführte, pseudopäd- agogische Glaubenskrieg in dieser Frage scheint mir nach- gerade bemühend. Für mich sind beide Lösungen pädago- gisch vertretbar. Gäbe es merkliche Nachteile, so würde nicht die Bevölkerung in allen Gebieten die eigene Lösung vorziehen. Ich selber glaube, dass ich durch den Frühjahres- schulbeginn keine bleibenden Schäden mitbekommen habe als Schüler, und meine Kinder fühlen sich beim Herbstschul- beginn genauso wohl wie wir seinerzeit. Ich teile aber die Meinung des Bundesrates, dass vor allem ausserpädagogi- sche Gründe eher für den Herbst und für den Spätsommer sprechen. Ich begrusse deshalb die bundesrätliche Vorlage. Ich bitte Sie deshalb, dem Gegenentwurf des Bundesrates zuzustimmen. Sie geben damit dem Volk Gelegenheit zu einer eindeutigen Stellungnahme. Sie helfen, ein Ärgernis beseitigen, das einer Minderheit unseres Volkes schwer auf dem Magen liegt. Weil es sich um eine rein organisatorische Massnahme handelt, kann von einem eidgenössischen Schulvogt im Ernst nicht die Rede sein. Landoli: Ich bin sehr froh, dass es nicht nur die drei Stan- desinitiativen von Zug, Schwyz und Luzern, sondern insbe- sondere die Volksinitiativen von freisinnigen Kantonspar- teien sind, die uns veranlassen, diesen Glaubenskrieg in einer scheinbar weltbewegenden Frage zu führen. Bisher waren die freien Pädagogen arroganter Zürcher Prä- gung geradeso wie gewisse harte Berner Köpfe der Ansicht - sie haben es gesamtschweizerisch verkündet -: Wir sind
Initiatives. Début uniforme de 'année scolaire298 N 21 mars 1984 wir und pfeifen auf die anderen. So hat ein harter Kern aus der Lehrerschaft dieser beiden volkreichsten Kantone mit allen möglichen und unmöglichen Argumenten und einem unverkennbaren Hegemoniedenken einen gemeinsamen Schulbeginn bis anhin verhindert. Wenn diese freisinnige Volkisinitiative einen einheitlichen Schulbeginn fordert, der dam auf Gesetzesebene einen allseits gültigen Termin zum Schulbeginn festlegt, dann ist diese Forderung im Grunde çienommen identisch mit dem Gegenvorschlag. Würde näm ich diese Initiative angenom- men, müsste in einem zweiten Verfahren dieser verbindliche Schulbeginn gesetzlich geregelt werden. Ich ersuche Sie, diese Verzögerungstaktik und diesen Umweg abzulehnen. Die Gegner des Herbstschulbeginnes gebärden sich tat- sächlich, als hätten sie Schejklappen vor den Augen. Die Haltung der Berner, insbesondere was Herr Kollege Schny- der in bezug auf die Ferien gesagt hat, ist mir absolut unverständlich, haben doch gerade diese Berner in der Stadt Biel den klaren Beweis dass der Herbstschulbeginn absolut keine Nachteile brinçit. Wenn in Zürich behauptet wird, dass nicht einmal 2 Prozent aller Schüler wegen eines Übertrittes aus einem Herbstschulbeginn-Kanton behindert werden, dann sind in dieser Zahl jene Eltern nicht inbegrif- fen, die deswegen darunter leiden, weil sie eben gerade wegen der möglichen schul sehen Schwierigkeiten ihrer Kinder einen längst nötigen Umzug um Jahre hinauszögern. Es wird des weiteren nicht darauf Rücksicht genommen, dass mit den zunehmenden v/irtschaftlichen Schwierigkei- ten die Zahl der Kinder, welche in einen anderen Kanton umziehen müssen, stetig steigen wird. Schliesslich muss festgehalten sein, dass jeder Wechsel innerhalb der Volks- oder Mittelschule Schwierigkeiten für die Schüler bringt. Nur schon ein Umzug von Zürich nach Winterthur oder von Stäfa nach Schlieren, also innerhalb des gleichen Kantons, wird jedem Schüler zu schaffen machen. Sollten solche Anpassungs- und Angewöhnungs- mühen nicht für alle unsere Schüler dadurch auf ein Mini- mum beschränkt werden, dass endlich wenigstens der Schulanfang vereinheitlicht v/ird? Ich bin zwar mit Herrn Schnyder einverstanden, dass dieses Problem nicht das wichtigste ist. Ich bin aber der Ansicht und davon überzeugt, dass es das einzige ist, welches realisierbar ist. Die Harmoni- sierung in bezug auf den LehiStoff wird kaum oder erst viel später realisierbar sein. Soll denn für die Volks- und Mittel- schulen nicht möglich sein, was seit alters her an den Hochschulen üblich ist? Ich bin davon überzeugt, dass dieser Rat über jene Intelligenz und jenes Einsehen verfügt, dass er beschliesst, dass das Volk den Entscheid fällen muss, ob der status quo beibehalten werden soll oder ob endlich ein gemeinsamer Schulbeginn gesamtschweize- risch Tatsache werden kann. Wenn Herr Neuenschwander hier eben die von der Zürcher Regierung errechneten Kosten und den Leerlauf eines hal- ben Jahres in allen Schulen erwähnt hat, dann müssen wir bedenken, mit welcher Akribie und deutschschweizerischer Gründlichkeit diese Umstellung vorbereitet und errechnet wurde. Viele Zürcher wissen, dass es auch einfacher und mit bedeutend weniger Umtrieben möglich ist, die Umstellung vorzunehmen. Ich bitte Sie, dem Beschluss der Mehrheit der Kommission zuzustimmen. Stucky: Es wird Sie nicht wundern, dass ein Vertreter desje- nigen Kantones das Wort ergreift, der mit der Standesinitia- tive 1978 den Stein ins Rollen gebracht hat. Es ist schon aussergewöhnlich, dass der Kanton Zug eine Standesinitia- tive eingebracht hat; meines Wissens ist es das erste Mal in der Geschichte. Denn bei uns muss eine Standesinitiative vom Volk gebilligt werden. Und dieses Volk hat die von der kantonalen FDP lancierte Star desinitiative mit 97,5 Prozent Ja-Stimmen akzeptiert. Das ist ein Resultat, das wir höch- stenfalls aus gutorganisierten Diktaturen kennen. Bei uns ist es Zeichen dafür, wie sehr cas Problem auf den Nägeln brennt. Warum? Als der Kanton Zürich 1971 mit Kantonsratsbeschluss das Konkordat gebilligt hat, und als das Zürchervolk mit Volks- abstimmung der Umstellung auf den Herbstschulbeginn zugestimmt hat, da hat auch unser Kanton umgestellt. Nach- her ging es ihm beinahe wie einem Hochzeiter, der die Hochzeitsvorbereitungen trifft, aber die Zürcher Braut hat ihre Meinung geändert, sie ist ausgestiegen, und dem Schwyzer Nebenhochzeiter lag offenbar die Zürcher Braut näher. Jedenfalls hat der Kanton Schwyz sich dann ange- passt, obwohl der Kantonsrat bereits den Herbstschulbe- ginn beschlossen hatte. Damit war der Kanton Zug von Kantonen umgeben, die den Frühlingsschulbeginn im Gegensatz zum Konkordat beibehalten hatten. Die Folgen zeigten sich sofort und sehr prägnant. Es ist nicht nur die Mobilität der Bevölkerung, die zu Schwierigkeiten führt, sondern in erster Linie die Mobilität der Schüler selbst, was leicht verständlich ist in einem Kanton, der nicht alle Schultypen führen kann. Dafür sind wir zu klein. Bei uns ist deshalb der Übertritt an eine andere Schule etwas ganz Selbstverständliches, sei es ein Übertritt an eine ausserkantonale Schule, oder - da wir viele Abkom- men haben - auch ein Eintritt von ausserkantonalen Schü- lern in unsere Schulen. Das hat zum Beispiel Herr Hegg völlig übersehen. Die Nachteile sind: Verlust eines halben Schuljahres (weil die Schüler früher aus der Schule müssen, um den Anschluss zu finden), oder aber Zeitverlust von einem halben Jahr zwischen Beendigung der Zuger Schule und dem Neueintritt. Das ist erzieherisch alles andere als günstig, weil die Motivation, sich weiterzubilden, durch eine Wartezeit unterbrochen wird, die schwerlich mit einer sinn- vollen Ausbildung überbrückt werden kann. Ganz schlecht daran sind aber die Lehrlinge, welche in einem Kanton die Lehre machen, und im anderen Kanton in die Schule gehen. Herr Neuenschwander, ich könnte Ihnen Dutzende von Lehrlingen aufzählen, die schwer darunter leiden, dass sie in diese nichtvorhandene Koordination hineingeraten, ein hal- bes Jahr verlieren oder sogar die versprochene Lehrstelle in Branchen, wo Lehrstellen knapp sind, verloren haben. Das sind nun nicht nur gewisse Erschwernisse, wie sie hier verharmlosend dargestellt wurden, sondern das ist für einen Teil unserer Jungen eine echte Benachteiligung. Die können und sollten wir doch beseitigen. Denn dafür besteht - das Abstimmungsresultat in unserem Kanton ist ein Zeichen dafür- kein Verständnis in der Bevölkerung. Ich streife noch kurz den Vorwurf des mangelnden Demo- kratieverständnisses gegenüber den kleinen Kantonen, die umgestellt haben. Dieser kommt auch in dem schon zitier- ten Brief einer «Aktion für demokratische Schulpolitik» zum Ausdruck. Es wird da gesagt, Zürich und Bern hätten nicht zugestimmt. Die Eidgenossenschaft besteht immer noch aus 26 Kantonen, und nicht nur aus zweil Ganz abgesehen davon möchte ich darauf hinweisen, dass Zürich früher eben einmal zugestimmt hat. Das wird geflissentlich verges- sen! Hätte Zürich nicht zugestimmt, wäre es wahrscheinlich in den anderen Kantonen nicht zur Umstellung gekommen. Es wird auch gesagt, Schwyz und Aargau seien beim Früh- jahr geblieben. Ja, gezwungenermassen sind sie geblieben, weil Zürich wieder die Retourkutsche bestiegen hat. Es wird auch eine wunderbare graphische Zeichnung vorge- zeigt, aus der hervorgeht, dass 4 Millionen Einwohner in der Schweiz den Frühjahresschulbeginn kennen, und nur 0,63 Millionen den Herbstschulbeginn. Da werden die Welschen einfach nicht mitgezählt. Offenbar sind nach dieser «Aktion» zu schliessen die Welschen keine Eidgenossen? Oder ein anderes Beispiel: Die Kantone, die gerne auf den Herbst umgestellt hätten, werden einfach nicht dazugerechnet. Ich könnte das Zahlenspiel weitertreiben. Ich will es nicht, denn eines scheint mir wichtig: Es geht hier auch um eine Frage des Vertrauens. Es haben kleinere Kantone auf das Wort der anderen vertraut! Vertrauen ist eine Grundlage einer funktionierenden Demokratie. Dieses Vertrauen soll- ten wir nun mit unserer Zustimmung zum bundesrätlichen Vorschlag honorieren! M. Berger: Permettez-moi tout d'abord de vous rappeler que le concordat scolaire intercantonal, auquel 21 cantons ont
- März 1984 N 299 Initiativen. Einheitlicher Schulbeginn adhéré, comprend quatre points de caractère impératif, soit: la date de l'entrée à l'école, la durée de la scolarité, le début de l'année scolaire jusqu'à la maturité et le début de l'année scolaire afin de faciliter le passage de l'élève d'un canton à l'autre. Comme vous pouvez le constater, le début de l'année sco- laire n'est qu'un des éléments de cette harmonisation. Aujourd'hui, quelques cantons seulement tiennent compte des quatre objectifs prioritaires de ce concordat. Certains d'entre vous seraient peut-être tentés de croire que rien ne s'est fait. Et pourtant, c'est ignorer ce qu'est l'école que de croire que tout peut être modifié en quelques années. On ne transforme pas une école comme une entreprise de génie civile. L'école est chargée d'histoire que ni vous ni moi ne pouvons ignorer. Toute mutation dans ce domaine est lente, très lente même, et c'est normal. L'école, dans sa forme, ses moyens, ses objectifs ne peut être dissociée de la mentalité de son canton et des valeurs culturelles qui l'inspirent. Elle ne peut se distancer de ce qui fait la personnalité, la particu- larité et la façon d'être et de vivre d'une population. Or, notre pays n'est rien d'autre qu'un regroupement de populations fort diverses, aux sensibilités ethniques caractéristiques. Aussi n'est-il pas surprenant que tout ce qui touche à l'école, à la culture devienne une opération difficile et déli- cate. Ne serait-il pas plus sage, aujourd'hui encore, de faire confiance, comme en 1970, à la voie du concordat, plutôt que de recourir à la force légale. Nous sommes convaincus qu'en cette matière le dialogue, la persuasion, mais aussi la patience seront d'une efficacité plus grande que toute autre forme d'intervention. La réticence, les réactions les plus inattendues, que ce soit de la part des cantons ou des citoyens, concernant cet objet - qui peut paraître banal en soi - témoignent de l'imbrica- tion de l'école dans tout ce qui touche à l'intimité d'un canton. Le génie et la force de notre Etat fédératif demeu- rent, ne l'oublions pas, dans le respect des diversités canto- nales. Malgré les inconvénients d'un début de scolarité laissé à l'appréciation de chaque canton, inconvénients que je ne minimise pas, faut-il vraiment ébranler la corde sensible de nos Etats confédérés? Alors même que nous venons d'ad- mettre, lors du débat sur la répartition des tâches entre la Confédération et les cantons, que l'école demeure, sur le plan financier, l'affaire des cantons, à plus forte raison cette école, dans son intégralité, ne peut que demeurer l'affaire des cantons. Les besoins, aussi bien de la formation professionnelle que des études longues, imposent aux cantons un minimum d'harmonisation, c'est vrai, mais le concordat scolaire existe. Il se présente, à notre avis, comme le seul moyen susceptible d'assurer l'harmonisation souhaitée dans son intégralité. Il permet aux cantons d'y répondre en toute liberté, en fonction de leurs besoins et de leurs possibilités, sans heurts et sans contraintes. L'initiative et le contre-projet présentés sont, dans une cer- taine mesure, une épreuve de force, avec toutes les retom- bées négatives qu'elle ne manquera pas de provoquer. Les auteurs de l'initiative nous engagent dans une voie fort délicate. Sans présumer du résultat du scrutin populaire, il est certain, à moins d'un rejet total, que la moitié de notre population sera contrainte d'admettre un résultat qui, pour elle, sera douloureux. Comme vous l'avez évoqué dans votre rapport, Monsieur le président de la commission, l'hypo- thèse d'un retour du début de l'année scolaire au printemps - ce qui n'est pas exclu - serait une catastrophe pour plusieurs cantons romands notamment. Aussi est-il néces- saire de réactiver la voie du concordat, plus respectueux de notre attachement aux principes fédéralistes, et surtout plus efficace parce que répondant aux quatre objectifs néces- saires à une vraie coordination scolaire. Pour toutes ces raisons, je vous invite à rejeter l'initiative ainsi que le contre-projet et à suivre l'avis de la minorité. Müller-Wiliberg: Die Bemühungen um einen einheitlichen Schulbeginn in der Schweiz gelten seit bald 20 Jahren als Dauerbrenner unseres Schulwesens. Während 1960 ledig- lich die Kantone Tessin und Genf ganz, das Wallis und Graubünden teilweise den Herbstschulbeginn kannten, ist dieser Schuljahresbeginn heute in der Hälfte unserer Kan- tone anzutreffen. Wohlweislich verschweigt aber die Bot- schaft vom 17. August 1983, dasszwei Drittel unserer Bevöl- kerung in der anderen Hälfte der Kantone wohnen. So sehr ich das Recht der Befürworter des Herbstschulbeginnes akzeptiere, für ihre Sache einzustehen, so sehr haben aber auch die Gegner das Recht, ihre Überzeugung darzulegen, ohne dabei als Hinterwäldler oder rückständig gebrand- markt zu werden. Persönlich meine ich, dass im Schulwesen heute wichtigere Fragen im Vordergrund stehen als die Koordination des Schulbeginnes. Es ist Staats- und schulpolitisch falsch, den bewährten Grundsatz der kantonalen Schulhoheit zu verlet- zen und der durch kantonale Volksabstimmungen klar zum Ausdruck gekommenen Mehrheit der deutschen Schweiz entgegenzuwirken. Was uns Not tut, sind Lehrkräfte, die unsere Jugend auf die Anforderungen des späteren Lebens optimal vorbereiten, die den Frieden in die Familien, die Städte und die dörflichen Gemeinschaften bringen. Lehr- kräfte, die beitragen, dass unsere Umwelt erhalten bleibt; die beitragen, dass unser Zusammenleben wieder menschli- cher, wärmer und solidarischer wird. Lassen wir doch der welschen Schweiz und dem Tessin den Herbstschulbeginn, und bemühen wir uns in der deutschen Schweiz wieder mehr um die innere Koordination! Die Tatsache, dass breite Kreise der deutschsprachigen Bevölkerung aus Tradition, aber auch im guten Glauben an das Bewährte am Frühlingsschulbeginn festhalten wollen, ist nicht zu verkennen. Denn eine Tatsache ist auch, dass vom Herbstschulbeginn keine pädagogischen Vorteile zu erwarten sind. Organisatorische und finanzielle Gründe sprechen eher dagegen. Jede Umstellung, gleichgültig, auf welchem Gebiet sie vollzogen wird, kostet Geld. Es zu investieren ist nur sinnvoll, wenn später auch ein effektiver Nutzen daraus entsteht! Eine Verschiebung des Schuljahresbeginnes be- dingt auch eine Anpassung in anderen Bereichen. Ich denke an die Berufsbildung, den kirchlichen Unterricht, die Anset- zung von militärischen Kursen und Schulen. Es ist deshalb die Frage zu stellen, wem zuliebe diese Umstellung eigent- lich vorgenommen werden soll, die viele Nachteile, aber keinen klaren Vorteil bringt. Schwierigkeiten, die bei Übergängen in andere Sprachge- biete entstehen, soll man nicht sofort durch Gegenmassnah- men ausmerzen wollen! Heute, in einer Zeit der Gleichschal- tung, ist es notwendig, notwendiger denn je, wieder ver- mehrt auf den ausserordentlichen Wert der Vielfalt unseres Landes aufmerksam zu machen und zu versuchen, sich positiv zu den Schwierigkeiten zu stellen, die sich aus der Mannigfaltigkeit ergeben. Eine Verschiedenheit in unserer Bildungspolitik liegt in den besonderen nationalen Gege- benheiten begründet. Ich bitte Sie deshalb, dem Ablehnungsantrag zu Artikel 2 und 3 zuzustimmen. Weber-Schwyz: Aus meinem Heimatkanton Schwyz wurde am 5. März 1979 ebenfalls eine Standesinitiative für den einheitlichen Schulbeginn eingereicht. Unser Kantonsrat hat diesen Schritt aus berechtigter Sorge heraus getan. Weil wir ein klassischer Brückenkanton zwischen Ost- und Zen- tralschweiz sind, belasten uns die uneinheitlichen Schulan- fänge ganz besonders. Unsere engen grenzüberschreiten- den Beziehungen und auch die wirtschaftlichen Verflech- tungen ergeben vor allem für Berufs-, aber auch für Mittel- schüler grosse Schwierigkeiten. Unsere Standesinitiative forderte deshalb einen einheitlichen Schulbeginn in allen Kantonen. Wir werden uns bezüglich des Zeitpunkts der Meinung der Mehrheit anschliessen. In verschiedenen Begründungen wurde die ablehnende Hal- tung der Vorlage gegenüber mit förderalistischen Bedenken
Initiatives. Début uniforme de l'année scolaire300N 21 mars 1984 erklärt. Ich glaube, dass-hie'besonders-diese Bedenken nicht am Platze sind. Die Stirr mbürger des Kantons Schwyz müssen nicht den Beweis für ihre tief verwurzelte föderalisti- sche Grundhaltung erbringen. Beweis dafür ist ja die Abstimmungsgeschichte uns;eres Bundesstaates, da wir meistens oder fast immer in den Abstimmungsergebnissen gleiche Resultate wie die welschen Kantone auswiesen. So wenig im 20. Jahrhundert kantonale Fahrpläne möglich sind, so sehr erfordert die gesellschaftliche Entwicklung minimale Normen und Termine. Handelte es sich bei dieser Vorlage um materielle Koordinationsbefugnisse, würden wir uns sicher mit aller Kraft dagegen wehren. Wir achten auch den Respekt der Berner und Zürcher Kolle- gen vor den kantonalen Volksentscheidungen, die in ver- einzelten Stellungnahmen zum Ausdruck kamen. Ich bitte Sie aber vor allem zu bedenken, dass sich kleinere Kantone, die nicht über ein vollständiges Bildungsangebot verfügen, nicht in allen Bereichen auf kantonale Eigenständigkeit stüt- zen können. Auch da, glaube ich, wäre eine gewisse Nach- sicht am Platze. Der einheitliche Schulbeginn würde nicht nur organisatorische Problerne lösen, sondern die Bezie- hungen zwischen Kantonen und besonders zwischen den Sprachregionen wieder neu beleben können. Stecken Sie darum kantonale Ansprüche etwas zurück. Es geht hier nicht um die Sicht der Pädagogen oder um die Vormacht- stellung gewisser Kantone. T-effen Sie den Entscheid, der unserer gesamten Schweizer Jugend zum Vorteil gereicht. Mme Aubry: Au nom d'un fodéralisme et d'une indépen- dance cantonale très affirmées on en est arrivé à une gabe- gie complète sur le plan de l'harmonisation du début de l'année scolaire. Si cette situai ion pouvait encore être toléra- ble il y a une trentaine d'anrées, elle est devenue aujour- d'hui intolérable pour de norrbreuses familles et plus parti- culièrement pour les familles qui habitent un canton bilin- gue ou même une ville bilingue où le début de l'année scolaire correspond aux usaçies linguistiques, ce qui équi- vaut pour les écoliers de langue française à commencer l'année scolaire en automne et pour ceux de langue alle- mande au printemps. Vous avez compris que je parle de Bienne puisque dans cette ville bilingue, les écoles profes- sionnelles, les places d'apprentissage sont en fonction des usages linguistiques. Vous.pouvez imaginer aisément la situation et les complications qui en découlent. Je ne répéte- rai pas ce que M. Fehr a dit tout à l'heure à la tribune avec beaucoup de précision. Cependant pour certains élèves, les places d'apprentissage sont déjà occupées quand ils sortent de l'école et le choix n'existe plus. Dans certaines écoles, les promotions sont fêtées deux fois et le début de l'année scolaire organisé à deux reprises. D'autre part, il faut considérer que nous vivons à une épo- que de mobilité professionne le, de spécialisation toujours plus poussée d'un grand norrbre de personnes qui doivent passer un certain temps dans une autre région, parfois dans une autre partie linguistique du canton ou du pays. Ces mouvements de population sont toujours plus nombreux et les statistiques révèlent que, durant leur scolarité obliga- toire, 4,5 pour cent à 35 pour cent des élèves- ces pourcen- tages varient selon les canton!»- déménagent dans un autre lieu et dans un autre canton. On peut donc affirmer que UT élève sur dix en Suisse est touché par le changement de domicile ou de lieu scolaire dans un autre canton. Ce n'eut pas de la naïveté que de le dire, Monsieur Hegg, c'est tout simplement la réalité, les chiffres sont là. Si les adultes doivent s'adapter à de telles situations pour des raisons professionnelles ou économi- ques, les enfants eux, perdent souvent une année scolaire précieuse ou doivent faire un rattrapage. Depuis que la Suisse connaît des problèmes économiques de toutes parts, on prêche la mobilité professionnelle. Ce qui n'est déjà pas aisé pour un adulte ne doit pas créer une situation encore plus compliquée à l'égard d'un écolier, cela au nom de notre cher fédéral sme. S'il est un domaine où la souveraineté cantonale s'est plei- nement exercée, c'est particulièrement dans celui de l'ensei- gnement. Que ce soit les programmes, les manuels sco- laires, les matières à enseigner et le début de l'année sco- laire, les cantons en ont toujours gardé l'entière compé- tence. La quasi totalité des pays du globe, parfois pour des raisons climatiques, je l'admets, connaissent le début de l'année scolaire en automne. Chez nous, c'est un peu comme l'heure d'été, on a mis beaucoup de temps pour sortir de ce ghetto. Un seul pays, jusqu'à ce jour en Europe, a encore l'année scolaire qui commence au printemps c'est le Liechtenstein, et pour la Suisse c'est davantage un pro- blème politique et pratique que pédagogique. Il serait fort sage que notre Parlement donne le ton au dernier canton récalcitrant, dont je fais partie, et se rallie au contre-projet du Conseil fédéral qui est plus précis et qui détermine avec exactitude l'entrée de l'année scolaire. Si trop souvent l'on évoque un soi-disant fossé entre Romands et Alémaniques, ce serait à mes yeux le moyen de le combler et par là même de montrer le chemin de l'unité sur le plan scolaire aux citoyens qui seront appelés à voter. C'est pour- quoi je vous demande d'appuyer le contre-projet du Conseil fédéral. Reichling: Die Bestrebungen der Schulkoordination seien gescheitert, und es gelte nun, sich zu fragen, was zu tun sei. Soll man die Verantwortung trotzdem weiterhin bei den Kantonen lassen, oder soll jetzt eine zentralistische Bundes- lösung eingeführt werden, als Quittung für das nicht zustande gekommene Konkordat hinsichtlich Schulbeginn? Ich bin der Auffassung, dass wir uns in dieser Debatte noch etwas an die Zielsetzung erinnern sollten, die wir bei der Aufgabenteilung Bund/Kantone vor kurzem besprochen haben. Der Bereich Bildung und Ausbildung muss ein Anlie- gen der Kantone bleiben und weiterhin föderalistisch gelöst werden. Ich bin deshalb auch ganz konsequent dagegen, dass wir etwa eine Bundeslösung wählen würden entlang der Sprachgrenze, wie das von der Nationalen Aktion vorge- schlagen wird, dass also Bern befehlen würde: die Wel- schen haben im Herbst zu beginnen, und die Deutsch- schweizer im Frühling; das wäre genauso schlimm wie eine vollständige Gleichschaltung. Das Konkordat beschloss ja nicht nur den einheitlichen Schulbeginn, das war nur ein Punkt. In anderen Punkten hat das Konkordat gewisse Ergebnisse erzielt, nämlich überall dort, wo seine Zielsetzungen in den verschiedenen Kanto- nen als vernünftig empfunden wurden. In den heiklen Gebie- ten hat sich das Konkordat zum vornherein auf Empfehlun- gen beschränkt. Es sind das interessanterweise aber gerade jene Gebiete, die an sich für die Koordinierung die wichtig- sten wären, nämlich die einheitlichen Schulpläne, der ein- heitliche Beginn des Fremdsprachenunterrichtes usw.; die Einzelaspekte sind von Vorrednern bereits behandelt worden. Mein Kollege Landolt - auch aus dem Kanton Zürich - hat gesagt, der Schulbeginn sei das einzige, das überhaupt koordinierbar sei, alles andere sei aussichtslos. Deshalb müsse man es hier erzwingen. Ich glaube, noch weiter hinten kann man das Pferd wohl kaum aufzäumen. Wenn das tatsächlich der einzige Punkt wäre, der Erfolg auf Koor- dinierung hätte, wäre die Übung ohnehin abzublasen, denn es ist der unwichtigste Teil des Konkordates und der Bemü- hungen, an denen wir uns heute ereifern. Ich bin der Auffassung, wir müssen die Eigenständigkeit der Kantone belassen; wir dürfen nicht so kleingläubig sein, nicht darauf zu vertrauen, dass sich all das, was vernünftig ist an Koordination, auch durchsetzen werde. Ich bin über- zeugt davon, dass das, was sich als gut erweist - es ist hier die grosse Überlegenheit des Herbstschulbeginnes gesun- gen worden - auch durchsetzen wird, daran ist überhaupt nicht zu zweifeln; wenn es aber nicht stimmt, dann ist es offenbar nicht so wichtig. Es bleibt auch nicht beim status quo, wenn wir die Initiativen und den Gegenvorschlag ablehnen, denn das Schulwesen ist in ununterbrochener Entwicklung begriffen. Die Gesprä- che zwischen den Kantonen über Lehrmittel und weitere Koordinierungspunkte sind laufend in Gang, und dieser
- März 1984 N 301 Initiativen. Einheitlicher Schulbeginn Evolutionsprozess wird weitergehen; ich bin sogar der Auf- fassung, dass er verstärkt weitergehen wird, wenn einmal Klarheit darüber besteht, dass hier nicht der Bund befiehlt, sondern die Verantwortung von den Kantonen weiterhin voll wahrgenommen werden muss. Ich vertrete deshalb hier als Föderalist mit Überzeugung die Auffassung, dass Sie dem Antrage von Kollege Schnyder zustimmen müssen, die Initiative zur Ablehnung empfehlen, keinen Gegenvorschlag unterbreiten und sämtliche parla- mentarischen und Standesinitiativen ablehnen. M. Rebeaud: Nous devons nous demander si l'harmonisa- tion du début de l'année scolaire est un objectif d'une importance telle qu'elle justifie que nous bafouions deux principes parmi les plus élevés qui régissent notre vie politi-' que: la démocratie et le fédéralisme. Il importe de nous pencher sérieusement sur la question car elle me paraît assez grave. Il a été dit et répété que les peuples de deux cantons ont décidé, en 1982, à une majorité importante de quelque 65 pour cent contre 35 pour cent, de maintenir le début de l'année scolaire au printemps. Ils ont pris cette décision en tant que souverains dans un domaine où la souveraineté cantonale, en vertu des règles du jeu fédéral, est totale. Or, le Parti radical, par son initiative, propose de casser la décision des peuples de ces deux cantons en modifiant les règles du jeu, en essayant de faire passer le pouvoir de fixer l'époque du début de l'année scolaire du domaine de la souveraineté cantonale à celui de la souveraineté fédérale. Il s'agit là d'une tricherie pure et simple et je m'étonne que le Parti radical, qui a été au dix-neuvième siècle le champion des droits populaires et qui est aujourd'hui, paraît-il, le champion du fédéralisme, ne s'en soit pas aperçu. Je le répète, c'est une tricherie et j'aimerais que vous vous met- tiez dans la peau des citoyens des cantons de Berne et de Zurich qui ont voté, forts de leur conviction, à une forte majorité le modèle qui leur convenait. N'auront-ils pas l'im- pression, comme ce n'est que trop souvent le cas, qu'il ne sert à rien de voter parce que, de toute façon, «ils» (les autorités) ne tiennent pas compte des décisions du peuple et qu'il ne sert à rien de se déplacer aux urnes? A gauche, on aime expliquer de cette manière l'abstentionnisme et le désintérêt des citoyens pour la chose publique. J'attendais qu'un de nos collègues de la gauche relève, hier ou aujour- d'hui, qu'on trompera le peuple sur ses pouvoirs réels si, aujourd'hui, nous changeons les règles du jeu. J'en viens au principe du fédéralisme. On a dit à maintes reprises que l'échec du concordat intercantonal était un échec du fédéralisme. J'aimerais bien qu'on me dise au nom de quoi. L'échec du concordat est un état de fait fédéraliste: les cantons ne veulent pas, aujourd'hui, ou ne peuvent pas, pour des raisons qui leur sont propres, commencer l'année scolaire en même temps. On peut penser ce qu'on veut de l'importance de cette question mais nous n'avons pas à en juger du moment que des peuples souverains l'ont tranchée. En régime démocratique, le peuple a toujours raison. Et le fédéralisme, dans le cas particulier, consiste à considérer simplement que les cantons ne veulent pas fixer l'époque du début de l'année scolaire d'une manière uniforme. Je ne crois pas qu'il s'agisse en l'espèce d'une question purement technique ou d'organisation. Il 'agit d'une ques- tion plus vaste. M. Cavadini a dit hier qu'il s'agissait d'une atteinte mineure à l'autonomie cantonale. Je n'en crois pas un mot. Il faut bien avoir présent à l'esprit le but de cette harmonisation. Si on veut que tous les élèves commencent l'année scolaire en même temps en Suisse, c'est pour assurer le passage sans difficultés des élèves et des familles d'un canton à l'autre. Mais vous savez bien que cela ne suffira pas: les programmes sont différents, les langues sont différentes, les formations des maîtres sont différentes, le matériel scolaire varie selon les cantons. Une fois que le début de l'année scolaire aura été harmonisé, il faudra, si on veut être logique sur le plan de l'efficacité, aller plus loin, et à ce propos, je vous citerai un passage d'un article vantant les mérites de l'initiative radicale et paru dans un journal qui est l'organe du Parti radical vaudois, lequel ne passe pas pour être peu fédéraliste: «Le projet pourrait ouvrir la voie à une vaste coordination scolaire interne bien plus importante, en ce qui concerne par exemple la durée de la scolarité, les horaires, les moyens d'enseignement et la formation des maîtres.» Ce n'est pas très radical ni fédéraliste, mais c'est logique. Et si nous suivons cette logique-là, il n'y a aucune raison que nous n'allions pas jusqu'au bout, c'est-à-dire que nous ne créions pas à terme une école suisse unique, grâce à laquelle les élèves pourront passer sans problèmes d'un canton à l'autre. Je ferai une autre citation, tirée d'un journal tessinois cette fois-ci, et où l'auteur souligne le danger et le but plus ou moins avoué de l'opération: «Molte famiglie preferiscono rimanere in regioni in cui l'economia da segni di debolezza e rischiare la disoccupazione invece di trasferirsi in cantoni più floridi.» Cela veut dire que derrière cette initiative se cache la volonté de permettre la plus grande mobilité géo- graphique possible non seulement des élèves, mais aussi et surtout des familles et particulièrement des travailleurs et c'est cette volonté logique qui fait qu'une partie importante des régions les plus anciennes de notre pays, dont la Suisse centrale, se sont vidées de leurs habitants, de leur substance économique et j'ai même l'impression qu'elles ont quelque- fois perdu leur volonté politique d'exister. Cela parce qu'on a voulu favoriser le déplacement des hommes vers les places de travail au lieu d'inventer, parce que c'est plus compliqué, une politique permettant aux hommes de conti- nuer à vivre et à travailler dans leur pays. Echec du fédéralisme? Je dis non. Les votes populaires des cantons de Berne et de Zurich, avec tout ce qu'ils ont de conservateur et de réactionnaire, signifient autre chose. Ils signifient que nous devrions arriver à inventer une politique qui évite le déménagement incessant des familles, qui ne vide pas les cantons de leurs habitants. La diversité a ses mérites. Je, crois que l'école se trouve, en Suisse comme ailleurs en Europe, en état de crise. On ne sait pas très bien où elle veut aller ni ce qu'elle peut faire. Les enseignants le savent. Je crois que la diversité de l'école en Suisse est une chance que nous devrions saisir pour trouver la ou les formules d'éducation qui'nous permettront, en cultivant et non en méprisant nos diversités cantonales, de préparer l'avenir, au lieu de concentrer toujours plus la production et la population dans les centres, au lieu de vider les campagnes et les montagnes de leur substance. En conclusion, le projet présenté par le Parti radical bafoue la démocratie, bafoue le fédéralisme, au nom d'une idée dont la réalisation risque fort d'amoindrir nos capacités d'assurer l'avenir. Schmid: Vorerst verdient festgehalten zu werden, das wir eine freisinnige Volksinitiative behandeln. Dieser. Umstand ist sehr selten, weil die Freisinnigen so einflussreich sind, dass sie nicht darauf angewiesen sind, das Instrument der Volksinitiative zu benützen. Das Anliegen, das die Initianten vertreten, ist zudem erfreu- lich. Das wundert auch niemanden, steht doch das Initiativ- komitee - wie wir gestern gehört haben - unter der umsich- tigen Leitung unseres Kollegen Burkhard Vetsch. Der Gegenvorschlag des Bundesrates ist allerdings noch besser als die freisinnige Volksinitiative. Ich werde daher diesen Gegenvorschlag unterstützen, denn er schafft unmittelbar anwendbares Verfassungsrecht. Es ist somit nicht nötig - wie das nach der Annahme der Volksinitiative der Fall wäre -, ein Gesetz zu erlassen. Wir können also, wenn wir den Gegenvorschlag annehmen, zugleich einen Beitrag zur Rationalisierung der Gesetzgebungstätigkeit und damit auch einen Beitrag gegen die Normenflut leisten. Nun bin ich aber an dieses Rednerpult gekommen, um mich mit einigen Argumenten der Gegner der Schulkoordination auseinanderzusetzen. Wir haben gestern Herrn Schnyder und heute vormittag Herrn Reichling gehört. Beide Herren haben sich auf die Volksentscheide in den Kantonen Zürich
Initiatives. Début uniforme de l'année scolaire 302 N 21 mars 1984 und Bern berufen. Ich teile die Auffassung, dass der Bun- desrat in der Botschaft etwas einlässlicher auf diese Volks- entscheide hätte eingehen können. Ich lehne es aber ab, aufgrund dieser Volksentscheide die Konsequenz zu ziehen, auf dem Gebiete der Schulkoordination sei nichts zu unter- nehmen. Gerade weil diese Volksentscheide negativ ausge- fallen sind, diskutieren wir hier über diese Frage, und gerade deshalb drängt sich eine Lösung auf Bundesebene auf. Wenn die Schulkoordinationsentscheide positiv ausgefallen wären, würden wir hier nicht t ber dieses Anliegen sprechen, weil die Initianten ihre Initiative längst zurückgezogen hätten. Es ist unter dem Gesichtspunkt des Föderalismus auch zu berücksichtigen, dass nicht bloss auf die Anliegen dergros- sen, sondern auch auf jene der kleinen Kantone abzustellen ist. Herr Stucky hat für mich sshr überzeugend die Situation des Kantons Zug geschildert, wo schwerwiegende Probleme bestehen, weil die Schüler zum Teil ausserkantonale Schu- len besuchen müssen. Gerade diese Probleme in kleinen Kantonen sind unter föderEitiven Gesichtspunkten einer besonderen Würdigung wert. Diese sollten wir berücksichti- gen und uns nicht von einzelnen Vertretern der grossen Kantone Zürich und Bern vorschreiben lassen, was zu tun ist. Ich bin daher froh, dass Frau Aubry und Herr Zwygart eine andere Meinung vertreten haben als Herr Schnyder. Herr Schnyder hat darauf hingewiesen, dass es neben dem Schulbeginn eine Reihe andarer Probleme gibt, die unter Schulkoordinationsgesichtspjnkten viel wichtiger sind. Ich teile diese Auffassung. Ich ziene aber daraus den gegenteili- gen Schluss. Herr Schnyder will die Initiative und den Gegenvorschlag ablehnen. Ich hätte es begrüsst, wenn im Sinne der Parlamentarischen Initiative Merz beispielsweise noch das Schuleintrittsalter oder die Dauer der obligatori- schen Schulpflicht hätte bericksichtigt werden können. Machen wir jetzt wenigstens den kleinen Schritt der Ver- einheitlichung des Schuljahrusbeginnes. Wir leisten damit zahlreichen Bürgern - hauptsächlich der Arbeiterschaft, die dem Verdienst nachgehen rriuss und daher auf Mobilität angewiesen ist - einen grossan Dienst. Ich lade Sie daher ein, den Gegenvorschlag des Bundesra- tes zu unterstützen. Frau Spoerry: Die Volksin tiative, über die wir heute entscheiden, wurde im Februjir 1981 eingereicht. Sie erzielte die erhoffte positive Wirkunçi auf die neuerlichen Abstim- mungen zur Frage des Herbst Schulbeginns in den Kantonen Bern und Zürich nicht. Sowohl Bern wie Zürich lehnten im Juni 1982 die Umstellung mit deutlichem Mehr ab. Auch wenn ich den Wunsch der Initianten verstehe, die kantons- übergreifende Frage des Sciulbeginnes dem schweizeri- schen Souverän zu unterbreitsn, bin ich nach diesen beiden klaren Resultaten nicht erfreut, dass wir nach so kurzer Zeit schon wieder- in Zürich immerhin zum viertenmal inner- halb von rund 14 Jahren - Stellung nehmen müssen. Dieses Unbehagen ist jedoci nicht ausschlaggebend für meine ablehnende Haltung gegenüber <} em vorliegenden Geschäft. Auch ist für mich die Frage, ob Krokusse oder Herbstzeitlosen besser zum Sohulbeginn passen, kein Argu- ment. Auch nach meiner Überzeugung kann die Schule ohne besondere Vor- oder Nachteile für das Kind im Früh- ling oder im Herbst beginnen. Ebenfalls ist die Tatsache, dass sich bei der vorgeschlagenen Verfassungslösung die zahlenmässige Mehrheit der Bevölkerung der zahlenmässi- gen Minderheit anpassen würde, für mich kein Grund zur Ablehnung. Allerdings muss sin solcher Schritt durch ein- deutige und überwiegende Vorteile der neuen Lösung gerechtfertigt sein, und diesiî Vorteile sind eben nicht so klar, wie das verschiedentlich dargestellt wurde. Ich lege das in drei Punkten dar. 1. Der einheitliche Schulbeginn kann den Schülern erst dann wirklich Erleichterungen bringen, wenn die Lehrpläne besser aufeinander abgestimmt sind. In diesem Sinne ist die terminliche Koordination des Schulbeginnesein sekundäres Problem. Herr Reichling hat dus sehr anschaulich dargelegt. 2. Die Vielsprachigkeit unseres Landes verhindert bei einem Wohnortwechsel zwischen den Sprachgebieten ohnehin einen nahtlosen schulischen Anschluss. Der einheitliche Schulbeginn kann an dieser Tatsache nichts ändern. 3. Ich anerkenne, dass der einheitliche Schulbeginn vor allem innerhalb der deutschsprachigen Kantone einige Pro- bleme verringern könnte, wie das insbesondere die Herren Stucky und Villiger darlegten. Ich muss aber mit aller Deut- lichkeit betonen, dass die Umstellung auf den Herbstschul- beginn ein neues Koordinationsproblem schafft: Ich spre- che vom Anschluss an die Hochschule. In acht Kantonen mit Frühjahrsschulbeginn, nämlich in den Kantonen Appenzell- Ausserrhoden, Basel-Land, Bern, Glarus, St. Gallen, Solo- thurn, Thurgau und Zürich, dauert die Schulzeit bis zur Matura zwölfeinhalb Jahre. Damit absolvieren die Schüler die Matura im Frühherbst. Der Anschluss an die Hochschu- len ist gewährleistet. Bei einem Schulbeginn nach den Som- merferien wird die Matura nach zwölfeinhalb Jahren Schul- dauer anfangs des Jahres abgelegt. Ein Anschluss an die Hochschulen besteht nicht mehr, was nicht befriedigen kann. Meines Wissens hat sich aber keiner der in Frage stehenden Kantone darüber geäussert, wie er dieser neuen Frage begegnen will. Ohnehin ist festzustellen, dass diesem Problem bis heute kaum Beachtung geschenkt wurde. Es würden den acht Kantonen jedoch die folgenden Möglich- keiten offenstehen: 1. Man verkürzt die Schulzeit um ein halbes Jahr. Diese Lösung hat in Anbetracht der schulischen Stofffülle kaum Realisierungschancen. 2. Man verlängert die Schulzeit um ein halbes Jahr. Bei über 2000 Mittelschülern, die allein im Kanton Zürich jährlich ihre Matura ablegen, sind die Folgekosten aus einer solchen Massnahme gewaltig. 3. Man überlässt die Überbrückung dieser Zeitspanne den Schülern. Zumindest in Phasen von Arbeitsplatzproblemen ist auch diese Lösung mit beträchtlichen Schwierigkeiten verbunden. Ich fasse zusammen. Wie immer die betroffenen Kantone dieses neue Koordinationsproblem angehen wollen: Tatsa- che ist, dass sie damit eine beachtliche Anpassungsleistung erbringen, die nicht nur einmalig, sondern dauernd ist. Ich bezweifle, ob diese Anpassungsleistung in einem vernünfti- gen Verhältnis zu den Vorteilen des einheitlichen Schulbe- ginnes steht, die in unserem Land wegen der föderalisti- schen Schulstrukturen und der Vielsprachigkeit relativiert sind. Aus diesen Gründen unterstütze ich den Minderheits- antrag von Kollege Schnyder. Eine Verfassungsbestimmung zu einem einheitlichen Schulbeginn vermag die vielschichti- gen Probleme heute nicht befriedigend zu lösen. Bircher: Im Unterschied zu Frau Spoerry habe ich den Eindruck, dass die Frage des Schuljahrsbeginnes bestimmt keine Schicksalsfrage für uns ist. Wir beschäftigen uns hier nicht mit einer pädagogischen Frage, die für das bildungs- politische Wohl unseres Landes entscheidend sein wird. Wir sollten also von mir aus gesehen Abschied nehmen von allen Argumenten, die unter Zuhilfenahme von wohlklingen- den Blumennamen mit dem frühen Erwachen der Krokusse oder dem späten Aufblühen der Herbstzeitlosen uns ihr bildungspolitisches Rezept schmackhaft machen wollen. Es geht hier um eine rein praktische Frage, ob wir dem Ausbau der Verkehrswege in der Schweiz, der zur grossen Mobilität, aber auch zum grossen Mobilitätszwang infolge beruflicher Veränderungen beitrug, auch in unserem schul- politischen Alltag folgen wollen. Die Kantonsgrenzen sind heute sehr schnell überschritten und die Kantonszugehörig- keit ist bald nur noch für die Wählbarkeit in den Bundesrat ein entscheidendes Kriterium. Der unterschiedliche Schul- beginn aber erschwert für viele Familien in unserem Lande den Umzug in einen anderen Kanton. Wir haben es mehr- mals gehört: Die Kinder sind die allein Leidtragenden und Benachteiligten. Es hat mich gefreut, dass die Nationalratskommission einen
- März 1984 N 303 Initiativen. Einheitlicher Schulbeginn deutlichen Entscheid gefällt hat, aber auch, dass der Bun- desrat sich zu einem präzisen Gegenvorschlag durchgerun- gen hat. Diese beiden Entscheide sind für uns ein Hoff- nungsschimmer, dass wir diese leidige Frage bald einmal vom Tisch haben könnten. Weil nun in 13 Kantonen bereits der Herbstschulbeginn herrscht und weil sich sieben weitere Kantone in der Ver- nehmlassung für diese Lösung ausgesprochen haben, weil - nebenbei gesagt - ausser Liechtenstein kein anderes Land in Europa den Frühjahresschulbeginn kennt, wäre in der Volksabstimmung endlich einmal eine freundeidgenössi- sche Geste der beiden «Grosskantone» Zürich und Bern zu erwarten. Ich glaube doch, Frau Spoerry, es wäre ein Zei- chen der Solidarität, auch von Ihrem grossen Kanton Zürich, ein Zeichen der Kompromissfähigkeit in einer gar nicht weltbewegenden Frage, wenn Sie hier einmal nachgeben könnten. Natürlich bedaure ich mit vielen - es ist auch schon von Herrn Schmid gesagt worden -, dass neben dieser Frage des Schuljahresbeginns schulpolitisch wichtigere Themen in den letzten Jahren zu kurz kamen. Ich frage mich näm- lich: Wie werden wir wohl die Frage des Oberstufenübertrit- tes oder der Oberstufengestaltung oder etwa die Frage der Schuldauer, die Frage des Beginnes der ersten Fremdspra- che oder etwa den Einbruch des Computers in unsere Schulstuben, wie werden wir alle diese Fragen bewältigen, wenn wir jetzt schon ein Vierteljahrhundert brauchten, um bloss den Schuljahresbeginn hoffentlich einem guten Ende entgegenzubringen ? Ich bitte Sie also in diesem Sinne, dem klaren Konzept des Bundesrates und der Nationalratskommission die Stange zu halten. Müller-Scharnachtal: Es wurde hier zur Genüge unter ande- rem von Kollege Schmid erklärt, dass es scheinbar keine Argumente gebe, die man gegen einen einheitlichen Schul : beginn ins Feld führen dürfe. Lasse man sich ebenfalls von der Vernunft leiten, so sei nicht einzusehen, weshalb unsere Räte nicht vorbehaltlos zur Initiative oder zum Gegenvor- schlag des Bundesrates stehen könnten. Dieser einheitliche Schulbeginn sei nur ein allererster Schritt auf dem Weg zur Koordination dringender Anliegen, wie etwa des Beginnes des Fremdsprachenunterrichtes, der groben Abstimmung der Mathematiklehrpläne usw. Es dürfe - so wurde hier gesagt - doch nicht länger hingenommen werden, dass Kinder und Eltern, die umziehen müssten, vor praktisch unlösbare Schulprobleme gestellt würden. All diese Argu- mente beleuchten das Problem gut, aber eben nur die eine Seite. Andererseits bin ich mit verschiedenen Vorrednern auch nicht der Meinung, dass man die vorherrschende Spal- tung mitten durch die Kantone allein mit Föderalismus entschuldigen darf. Föderalismus hat seine Grenzen. Der Begriff ist beim Bundesstaat enger gefasst als bei einem Staatenbund. Am Beispiel des Kantons Bern möchte ich jedoch nochmals zeigen, dass alle diese Vernunftgründe mehrmals und viel- leicht besser gewichtet wurden als in verschiedenen ande- ren Kantonen, die nicht sehr viel in dieser Frage unternom- men haben. Der Kanton Bern gehört nämlich zu denjenigen Kantonen, welche das Schulkoordinationskonkordat von 1970 sehr ernst genommen haben. Wir gingen denn auch bereits 1972 erstmals vors Volk. Dieses lehnte, wie das hier vorgebracht wurde, mit einem Stimmenverhältnis von unge- fähr 2 zu 1 deutlich ab. Für den französischsprachigen Kantonsteil wurde in Angleichung an die nunmehr einheitli- che Regelung in der gesamten französischsprachigen Schweiz der Herbstschulbeginn eingeführt. Die dadurch vor allem in der zweisprachigen Stadt Biel eingetretenen Pro- bleme - heute von Herrn Stadtpräsident Fehr dargelegt - waren und sind enorm. Das wissen wir. Doch lernten wir, mit diesen Problemen zu leben, und wir gaben uns Mühe, diese, wenn immer möglich, zu lösen. Zehn Jahre später, also 1982 - und das war vielleicht der Fehler unseres Kantons - Messen wir uns mit Zürich zusammen nochmals vorspannen. Der Souverän lehnte jedoch auch diese Vorlage sehr deut- lich und nochmals mit einem Stimmenverhältnis von unge- fähr 2 zu 1 ab. Daraus geht klar hervor, dass wir den Winkelried zweimal gespielt haben. Da Winkelried keine Reinkarnation ist und sein will, ist im Kanton Bern keines- falls daran zu denken, dass Wiederbelebungsversuche zum Erfolg führen könnten. Wir haben den Pelz zweimal ganz nass gemacht, beim dritten Male würde der Bär vermutlich mit den Zähnen fletschen. Und wie Sie wissen: Mit gefletschten Zähnen kann man auch keine Kappeier Milch- suppe auslöffeln. Es bleibt uns nichts anderes übrig, als die Koordinationsbe- mühungen auch ohne einheitlichen Schulbeginn konse- quent fortzusetzen. Tröstlich und ermutigend ist immerhin die Erfahrung, dass ein Kantonswechsel für Schüler, die aus guten Schulen kommen und die das Glück haben, wieder in gute Schulen überzutreten, in sehr vielen Fällen zu keinen bleibenden Schäden führt. Aus diesen mir ans Herz gehen- den Erwägungen kann weder die Volksinitiative noch der Gegenvorschlag des Bundesrates akzeptiert werden. Keller, Berichterstatter: Die meisten Votanten haben sich für den Gegenvorschlag ausgesprochen. Ich werde mich in meiner Antwort auf einige Punkte beschränken: Es wurde von den Gegnern vor allem gesagt, es handle sich hier um eine Zwangsmassnahme, die von Bundesseite den Kanto- nen auferlegt werden sollte. Es wurde von Zwängerei gesprochen. Damit hat man natürlich ein wirksames Stich- wort aufgegriffen ; damit kann man den freiheitlichen 1291 er Reflex des Schweizers ein wenig kitzeln. Nun aber gilt es doch zu sagen: Wir handeln hier vom Bund aus, weil wir handeln müssen. Eine Volksinitiative zwingt uns dazu! Wir haben die Chance, aus dieser Volksinitiative das Beste zu machen. Wir handeln nicht gegen den Geist der Kantone, denn die Kantone haben sich .im Konkordat zusammengeschlossen. Es sind 21 Kantone, die aus freien Stücken dieses Konkordat unterstützen und damit die Rich- tung dieser Koordination aufzeigen, die wir jetzt auf Bun- desebene unterstützen. Es gibt in dieser Frage nicht nur die Berner- und die Zür- chersicht. Ich bin auch beeindruckt von der Wucht der Ablehnung, wie sie sich in diesen Kantonen zeigte. Aber wir können dennoch nicht handeln nach dem Sprichwort: Roma locuta causa finita: Die Kantone Bern und Zürich haben gesprochen, damit ist die Sache erledigt... Deswe- gen finde ich auch die Ausdrucksweise, deren sich Herr Hegg bedient, fragwürdig: die Innerschweiz sei vorgeprellt. Es ist seltsam, zu sagen, die Innerschweiz sei «vorgeprellt». Man würde angemessener formulieren, dass die Kantone Zürich und Bern nicht nachgezogen haben, und zwar in der Richtung, die gemeinsam abgesprochen worden ist. . Mir ist auch klar - Herr Zwygart hat es gesagt -, dass einige Berner und Zürcher die Faust im Sack machen werden. Aber Fäuste im Sack sind nicht überaus gefährlich! Ich möchte Sie aber doch bitten, mitzuhelfen, dass sich diese Fäuste wieder lockern. Ich komme aus einem Kanton, dem Kanton Aargau, der auch eine Hochburg des Frühjahresschulbeginnes ist, und ich kann Ihnen sagen: Ich erwarte nicht, dass-wenn ich am Freitag nach Hause komme- der Lehrergesangsverein mir ein Ständchen bringen wird. Die SVP, die ihre Schwerpunkte in Bern und Zürich hat, lehnt die Bundeslösung mehrheitlich ab. Diese Haltung ist deswegen erstaunlich, weil die Partei einmal ganz vorne stand in den Bemühungen um Koordination. 1969 hat sie ein Volksbegehren eingereicht, das eine Koordination forderte. Nun können Sie natürlich einwenden, dass es die Jugend- fraktion war, die dieses Volksbegehren einreichte. Aber diese Jugendlichen von damals, das sind doch Sie, die jetzt in diesem Rate sitzen! Ich möchte an Sie appellieren: Schrecken Sie nicht davor zurück, dass sich Ihre jugendli- chen politischen Blütenträume nun doch noch zur Reife führen lassen! Es wurde hier in verharmlosendem Sinne von einer differen- zierten Lösung gesprochen, der Regionalisierung des Pro- blèmes. Man könne-Herr Hegg hat das vorgetragen-ohne
Initiatives. Début uniforme de l'année scolaire 304 N 21 mars 1984 weiteres eine Aufteilung vornehmen: auf der einen Seite die alemannische Schweiz mit Frühjahresschulbeginn, auf der anderen die Welschen mit Herbstschulbeginn. Es wurde sehr eindringlich von Herrn Fehr, auch von Frau Aubry und anderen dargestellt, welche Probleme sich an der Sprach- grenze dann ergeben. Das haben Sie alles mitbekommen. Auch die Probleme, die sich für die Innerschweizer zeigen - die wir mit dieser Lösung auffordern, gewissermassen in ihre alten Stellungen zurückzukehren -, wären nicht gelöst. Selbstverständlich haben wir als Föderalisten alle zwei See- len in unserer Brust. Zwei Seelen ist ja das Minimum, das ein Politiker bei einem Sachgesohäft haben kann. Aber auch Herr Cavadini hat sich bereilgefunden, mit Blick auf diese «Bi-Polarisation», hier eine einheitliche Lösung zu unter- stützen. Natürlich kann man den Graben Welsch-/Deutsch- schweiz in seiner Bedeutung herunterspielen, aber wir sind in letzter Zeit doch dazu übergegangen, dünne Linien auf der Landeskarte zu ziehen. Aus diesen dünnen Linien kann eben doch mit der Zeit einmal ein dicker Strich werden. Das wollen wir staatspolitisch nicht. Ich fasse in drei Feststellungen zusammen: 1. Das Problem ist gegeben. (Es ist wichtig, es wurde zwar in diesem Rate gesagt, dass es wichtigere Fragen zu regeln gibt. Aber zu schliessen, das man das Wichtige nicht tun soll, weil man das noch Wichtigere auch nicht tut, ist eine seltsame Begründung, um diese Regelung abzulehnen. 2. Die Frage, welche Jahreszeit pädagogisch die bessere ist, ob Frühling oder Herbst, ha: in unserer Diskussion keine gewichtige Rolle gespielt. Darüber bin ich froh. Die Hemm- nisse ergeben sich doch im wesentlichen daraus, dass man das Gewohnte nicht gern verändert. Dafür kann man natür- lich Verständnis aufbringen. Aber wenn man.sich einmal den neuen Zuständen angepasst hat, dann ist die ganze Problematik vergessen. Auch die Anpassung der Ferienord- nung, die hier als Problem angetippt wurde, erscheint mir nicht sehr bedeutend; ich habe mir das am Beispiel des Kantons Aargau überlegt. 3. Ich komme zum Schluss. Unser Gegenvorschlag bedeu- tet keinen Eingriff in die kantonale Substanz der Selbstän- digkeit. Es ist - Herr Vetsch rat das deutlich gemacht - ein sehr begrenzter Eingriff. Wir haben ja alle anderen Postulate des Koordinierens, wie sie unier anderem in der Parlamenta- rischen Initiative Merz enthalten sind, zurückgestellt, im Vertrauen darauf, dass die Kantone in dieser Richtung selb- ständig weitergehen werden. Ergreifen wir also die Möglichkeit! Nutzen wir diese Chance, die sich uns aus der Weiterentwicklung der Volksinitiative ergibt. Wir haben einen Gegenvorschlag gemacht, der uns bei diesem Problem weiterhelfen kann. Ich bitte Sie, diesen Gegenvorschlag zu unterstützen und die Initiative abzulehnen. M. Borei, rapporteur: Tout d'abord, je voudrais remercier tous ceux qui sont montés à cette tribune pour soutenir le point de vue de la commission. Ensuite, je rappellerai ce qj'ont dit un certain nombre d'orateurs, à savoir que, du point de vue pédagogique, il n'est pas important de commencer l'école en automne plu- tôt qu'au printemps. Si, tojtefois, quelques arguments pédagogiques pouvaient jouer un rôle en la matière, ceux-ci seraient d'ordre mineur. J'en citerai un en faveur du début de l'année scolaire au printenps, qui a été mentionné dans un journal bernois à l'occasion de la campagne faite dans ce canton, et qui me paraît indiquer assez bien le niveau des difficultés pédagogiques quo l'on pourrait rencontrer en choisissant l'un ou l'autre s/stème. En effet, il s'agissait d'une lettre de lecteur dans laquelle celui-ci relevait que, si l'école débutait en automne, los élèves ne disposeraient plus du temps nécessaire, jusqu'à l'hiver, pour apprendre correc- tement leurs poésies de Noël et faire de beaux bricolages en vue des cadeaux de fin d'année! La plupart des arguments pédagogiques en faveur de l'une ou l'autre solution sont de ce niveau. Je m'adresse maintenant aux représentants de la minorité qui se sont plaints du fait que, dans certains cantons, on doive voter pour la deuxième ou la troisième fois sur le même sujet. Ma première remarque va tout particulièrement aux électeurs et aux élus zurichois. Dans un premier vote, le canton de Zurich a accepté le début de l'année scolaire en automne, et c'est suite à une initiative lancée par les oppo- sants qu'il a voté une deuxième fois et a pris une décision contraire. Par conséquent, je vois mal, maintenant, ces mêmes opposants se plaindre de devoir voter une troisième fois, étant donné qu'ils sont à l'origine du fait que le canton de Zurich ne respecte pas le concordat qu'il avait signé. Deuxièmement, Zurich et Berne sont de grands cantons; ils ont des votations populaires, mais ils peuvent aussi parfois se souvenir qu'ils font partie d'un tout qui est la Suisse. Je ne voudrais pas limiter ma critique, de ce point de vue-là, à ces deux cantons; l'intervention de M. Rebeaud était l'exem- ple frappant de ce genre d'attitude. La République de Genève, riche, qui n'a guère besoin de collaborer avec ses voisins, tout particulièrement en matière de formation puis- qu'elle dispose de tous les échelons possibles, oublie trop souvent qu'elle est aussi un canton suisse. Elle oublie que d'autres cantons connaissent les problèmes de frontières, de limites, qu'ils ressentent la nécessité de collaborer avec leurs voisins étant donné qu'ils ne disposent pas de tous les degrés de formation, que leurs gymnases, s'ils en ont, ne préparent pas à toutes les maturités et qu'ils ne jouissent pas de toutes les disponibilités pour offrir des places d'ap- prentissage. Ces cantons souffrent du manque de coordina- tion en la matière. M. Fehr, maire d'une ville bilingue et qui connaît bien le problème, a présenté une intervention parti- culièrement typique dans ce sens. Je m'oppose également, comme l'a fait tout à l'heure le groupe libéral, au fait que l'on coupe la Suisse en deux, en trouvant une solution pour la Romandie et une pour la Suisse alémanique. Ce serait un moyen supplémentaire d'agrandir la barrière des langues dans notre pays. M. Schnyder a fait allusion à toutes les autres difficultés existantes et qui devraient être coordonnées. Il me paraît avoir raison, mais le refus de fixer le début de l'année scolaire à une même période, sur tout le territoire suisse, est une entrave aux autres mesures de planification. A quoi bon coordonner les programmes par niveaux s'ils sont décalés de toute manière dans le temps? Cela décourage beaucoup l'effort d'arriver à un bon résultat. J'en viens à l'argument fédéraliste. Comme nous l'avons dit dans l'introduction, la plupart des cantons auraient préféré la voie fédéraliste, mais cette dernière est bouchée, et la seule solution est de légiférer au niveau fédéral. Un autre argument a encore été avancé contre cette solution, c'est celui de dire que le problème est mineur. Il l'est pour certains mais, pour tous ceux qui sont touchés - des Lucer- nois, des Schwytzois, des Obwaldiens se sont exprimés ici - ce n'est pas un problème mineur. Il est majeur dans bon nombre de régions de ce pays. Le porte-parole du groupe libéral a énoncé hier un certain nombre de risques que nous courrions si nous n'adoptions pas une unification du début de l'année scolaire. Il a cepen- dant fait état de divergences au sein de son groupe. Le groupe libéral a quelques états d'âme, que je comprends, à voter une solution contraire au fédéralisme. Je voudrais cependant rendre ses membres attentifs au fait que, si l'on ne vote pas le contre-projet du Conseil fédéral, c'est que l'on admet un fédéralisme du fait accompli imposé par deux ou trois cantons et que l'on court le risque de voir les cantons alémaniques revenir tous, peu à peu, à un début d'année au printemps. Par conséquent, les latins auraient leur système scolaire propre et les Alémaniques le leur. J'en viens maintenant à l'intervention de M. Hegg qui a dit que les Suisses n'étaient pas une population de romanichels et qu'ils n'avaient donc pas tellement besoin de se préoccu- per de tous ces gens qui se déplacent. Je sais que la première vocation de l'Action nationale n'est pas de cultiver l'ouverture d'esprit; il me paraît toutefois important de rap- peler que d'avoir une partie de sa formation professionnelle
- März 1984 N 305 Initiativen. Einheitlicher Schulbeginn dans un autre canton que dans celui dont on est issu est une manière importante de s'ouvrir l'esprit. Un système scolaire différent serait une barrière importante à des échanges au niveau de la formation professionnelle, échanges indispen- sables à l'unité de notre pays. Je vous encourage donc à entrer en matière sur le contre- projet, à l'approuver et à refuser la proposition de la mino- rité. M. Eggly-Genève: Les députés genevois, dans leur ensem- ble, ne peuvent pas laisser sans réponse la déclaration du rapporteur de langue française, M. Borei, selon laquelle Genève oublierait trop souvent qu'il est un canton suisse. Le canton de Genève vient, je crois, de montrer encore avec les aménagements de la péréquation financière qu'il est un canton qui joue largement le jeu de la solidarité intercanto- nale, précisément par ce qu'il apporte à la péréquation financière. Le canton de Genève abrite des organisations internationales et à cet égard il est la carte de visite de la Suisse. Il accueille un nombre considérable d'étrangers, et vous savez quel fardeau cela représente. On pourrait peut- être dire que ce sont parfois d'autres cantons qui ne com- prennent pas suffisamment ce qu'est la solidarité à cet égard. Le canton de Genève offre des emplois, notamment aux Confédérés et plus spécialement à des Neuchâtelois. Son université est fréquentée par des Confédérés romands et alémaniques. Bref, je ne crois pas que le canton de Genève ait des leçons de patriotisme suisse à recevoir. Pour le surplus, je dirai que M. Rebeaud a donné tout à l'heure d'excellentes raisons de s'opposer aussi bien à l'ini- tiaitve qu'au contre-projet: donner son opinion à ce sujet ce n'est absolument pas manquer à la solidarité. M. Rebeaud: Je voudrais ajouter simplement qu'il me sem- ble y avoir un vice profond dans le raisonnement de M. Borei et, en tant que Suisse plutôt qu'en tant que Genevois, je ne crois pas que l'on puisse le laisser passer. A propos des votes de Zurich et de Berne, on a dit que d'une certaine manière on devrait moins tenir compte du vote de leur population du fait que ce sont de gros cantons. Pour Genève, canton riche, il n'y a pas de problème. J'aime- rais bien savoir au nom de quoi, en démocratie, le fait d'être un canton riche ou un gros canton enlèverait du poids aux décisions prises démocratiquement. En démocratie il y a une égalité, qui n'existe pas en économie. Il faut je crois séparer les deux domaines. Bundesrat Egli: Es scheint, dass hier ein Thema zur Debatte steht, das die tiefste Seele der Politiker aufzuwühlen ver- mag. Ja, es hat sogar den fletschenden Berner Bär auf die Bühne gerufen. Ich danke allen, die heute an dieser Debatte teilgenommen haben. Ich danke aber auch allen jenen, die nicht teilgenom- men haben. (Heiterkeit) Die Meinungen scheinen gemacht zu sein, aber ich bin als Regierungsvertreter dazu verpflichtet, auch noch meine Meinung darzulegen und kurz den Regierungsstandpunkt zu umreissen. Wenn in einem Bereich der staatlichen Tätig- keit die Kantone eifersüchtig über ihre Souveränitätsrechte wachen, dann ist es im Bildungs- und insbesondere im Primarschulbereich. Sie kennen alle das Wort vom Gespenst des eidgenössischen Schulvogtes. In allen anderen Bildungsbereichen ist der Bund irgendwie mittätig. Bei den Mittelschulen regelt er beispielsweise die Maturität im Hinblick auf das Medizinstudium. Bei den Hochschulen führt er selbst deren zwei. Er finanziert teil- weise die kantonalen Hochschulen und zahlt Beiträge an deren Forschung. Die Berufsschulen endlich sind vollstän- dig vom eidgenössischen Recht beherrscht. Nur im Primarschulbereich beschränkt sich die Bundesver- fassung in Artikel 27 auf die lakonische Vorschrift, dass der Kanton einen kostenlosen Primarschulunterricht zu gewähr- leisten habe. Nun haben es aber veränderte Verhältnisse mit sich gebracht, dass auch im Primarschulbereich die Bedürf- 39-N nisse nach Koordination gewachsen sind. Unter diesen «ver- änderten Verhältnissen» wurde in diesem Rat insbesondere die Mobilität genannt. Diese Mobilität wird aber etwas unter- schätzt. In der Debatte wurden teilweise nur Zahlen genannt, die die Familienumzüge von einem Kanton in den anderen in sich bergen. Zur Mobilität gehört aber auch - Herr Stucky hat richtig darauf hingewiesen - der Besuch der Schule und insbesondere der Antritt einer Lehre in einem anderen als im Wohnsitzkanton. Gerade Kantone wie Bern und Zürich üben mit ihrem Bildungs- und Wirtschaftspotential eine grosse Anziehung auf andere Kantone aus. Es leuchtet ohne weite- res ein, dass zum Beispiel ein Freiburger (mit Herbstschul- beginn) im Herbst kaum mehr eine Lehrstelle findet, wenn er sie im Kanton Bern antreten sollte. Der Erziehungsdirektor aus dem Kanton Zug, Ihr ehemaliger Kollege Scherer, hat mir erzählt, dass der Kanton Zug, der ja etliche Lehrlinge nach anderen Kantonen, insbesondere nach Zürich, schicken muss, in den letzten Schuljahren die Lehrlingsanwärter nebst der Mittelschule auch noch die Berufsschule besuchen lassen muss, damit sie in Zürich ihren Anschluss finden. Auch Herr Villiger hat Ihnen diese Grenzsituation anschaulich dargelegt. Diese Mobilität wird von der Statistik, die hier wiederholt zitiert worden ist, natür- lich nicht erfasst. Auch sie ist aber unter dem Stichwort «Mobilität» mitzuberücksichtigen. Solche Überlegungen lassen politisch-föderalistische Prinzi- pien hinter pragmatische Notwendigkeiten zurücktreten. Ich muss all jenen Erzföderalisten, die hier föderalistische Trä- nen vergossen haben, fast ein tröstendes Wort spenden, nicht wahr, Herr Hegg, Herr Schnyder, Herr Darbellay, Herr Cavadini, Herr Villiger. Herr Cavadini sprach von einem «enthousiasme mesuré», der in seiner Partei vorgeherrscht habe. Wir haben ja von keiner Fraktion eine Ekstase erwartet; es genügt uns schon ein «enthousiasme mesuré», wenn es nur ein kleiner «enthousiasme» ist. Aber ich darf doch all diesen Föderali- sten einige tröstende Worte spenden. Auch der Bundesrat hätte den föderalistischen Weg vorge- zogen, aber dieser Weg erwies sich nach unzähligen vergeb- lichen Versuchen als ungangbar. Ausserdem sollte man dieses Prinzip des Föderalismus nicht zu Tode reiten. Wir sind doch Föderalisten, weil uns dieses System politisch bessere Lösungen anbietet. Ich glaube aber nicht, dass der Schuljahresbeginn ein gutes Beispiel ist, um einen fruchtba- ren Pluralismus föderalistischer Lösungen vorzuexerzieren. Hängt wirklich die Freiheit und Souveränität eines Kantons von seiner selbständigen Fixierung des Schuljahresbegin- nes ab? Verlangt nicht gelegentlich eine praktisch-politi- sche Lösung von einem Kanton eine kleine Einbusse an Souveränität? Mit Recht hat Herr Vetsch darauf hingewiesen, dass es ja nicht darum gehe, eine eidgenössische Institution zu schaf- fen, welche den Kantonen dauernd ein Stück politischer Selbstgestaltung wegnimmt. Es geht vielmehr darum, eine einmalige Anpassung vorzunehmen und im übrigen nicht weiter auf das Selbstbestimmungsrecht der Kantone einzu- wirken. Im wesentlichen sind es ja nur die Kantone Bern und Zürich, welche sich im Vernehmlassungsverfahren gegen den Herbstschulbeginn ausgesprochen haben und sich mit die- sem Herbstschulbeginn nicht befreunden können. Da ist es auch verständlich, wenn die Schweizerische Volkspartei dem Regierungsvorschlag ablehnend gegenübersteht, rekrutiert sich doch ihre Fraktion vornehmlich aus diesen beiden grossen Kantonen Bern und Zürich. Aber auch diese Kantone haben sich in der Vernehmlassung für eine Ver- einheitlichung des Schuljahresbeginnes ausgesprochen, und auch die SVP konnte sich in der Vernehmlassung mit einem aufgespaltenen System nicht befreunden. Ich muss Ihnen gestehen, dass mir die Haltung der beiden grossen Kantone Bern und Zürich nicht ganz befremdlich ist. Ich habe einiges Verständnis dafür. Immerhin, Herr Mül- ler-Wiliberg, wenn Sie sich darüber aufhalten, dass wir in der Botschaft keine Zahlen genannt haben, bin ich so frei, Ihnen zuzugeben, dass diese beiden grossen Kantone zwi-
Initiatives. Début uniforme de l'année scolaire 306 N 21 mars 1984 sehen einem Viertel und einem Drittel der schweizerischen Wohnbevölkerung stellen, und es war der Grossteil der übrigen Kantone, die vom ursprünglichen Frühjahresschul- beginn auf den Herbstschulbeginn umgestellt haben. Zürich und Bern könnten sich also a jf eine längere Tradition beru- fen. Aber seither ist doch eino Entwicklung eingetreten, die auch diese beiden grossen Kantone nicht übersehen dürfen und die diese Tradition doch in Frage stellt. Erstens einmal erwähne ich das mehrmals hier angeführte Schulkoordinationskonkordat, welchem 21 Kantone ange- hören. Dieses Konkordat sieht eben den Herbstschulbeginn vor. Herr Hegg, es ist ungerecht, wenn Sie den Innerschweizer Kantonen - Herr Aregger und Herr Röthlin haben zu Recht darauf hingewiesen - vorwerfen, sie seien ohne Rücksicht auf die anderen Kantone vorgeprellt. Es waren vielmehr diese Innerschweizer Kantone, die folgsam möglichst schnell die Umstellung vorgenommen haben, und zwar auf- grund dieses Konkordats. Man kann ihnen nicht vorwerfen, sie hätten dies ohne Rückspre.che mit den übrigen Kantonen getan. Die traditionsreichen Kantone Zürich und Bern, das ist ein zweiter Grund, sollten auch das Ergebnis des Vernehmlas- sungsverfahrens nicht übersehen, in welchem - mit Aus- nahme von vier Kantonen - alle dem Gegenvorschlag der Regierung zugestimmt haben. Und diese überwiegende Mehrheit kann doch die verbleibenden Kantone nicht unbe- rührt auf ihrer Tradition behf.rren lassen. Gerade aus ihrer Grosse und Stärke heraus sollten die Kantone Zürich und Bern auch die Attraktion in Betracht ziehen, welche ihr Bildunçissystem und ihr Bildungs- potential auf die umliegenden Kantone ausüben und die daher eine Koordination nötig machen. Gerade diese Lea- der-Stellung sollte diese beiden Kantone zur Umstellung veranlassen, damit auch die übrigen Kantone, die ja schon längst umstellen möchten, aber die immer noch mit einem Auge nach Bern und nach Zürich schielen, endlich die schon längst gewünschte Unstellung vornehmen können. Und wenn auch diese Umstellung mit einigen kleinen Umtrieben verbunden ist, so sollte sie doch das freundeid- genössische Opfer wert sein. Ich möchte diese Kantone bitten, dieses Opfer auf sich zu nehmen. Herr Müller-Scharnachtal: Auch der Berner Bär mit den gefletschten Zähnen wird sich wieder beruhigen, wenn Sie einmal - und da bin ich sicher - das überwältigende Ergeb- nis der Volksabstimmung seren werden und das überwälti- gende Ergebnis vor allem auch der Ständestimmen. Die beiden grossen Kantone sollten sich vom Verdacht befreien, dasssie nur aus Prestigegründen an ihrer Lösung festhalten wollen. Prestige war nie ein guter Ratgeber in der Politik. Herr Schnyder, Sie geben zu bedenken, dass in Ihrem Kan- ton die Bürgersich in einer Abstimmung für Frühlingsschul- beginn entschieden haben und dass es von ihnen nicht verstanden würde, wenn jetzt das Gegenteil einträte. Aber das gleiche Argument gilt auch für die übrigen Kantone, die heute den Herbstbeginn haben und nachher auf den Früh- ling umstellen sollten. Sie haben auch darauf hingewiesen, dass sich nur wenige Bürger Disher zum Schuljahresbeginn aussprechen konnten. Das st mmt, aber gerade darum, weil wir sämtliche Bürger über diese Frage entscheiden lassen möchten, haben wir die Lösung gewählt, dass diese Verfas- sungsfrage der gesamten Bürgerschaft und auch den Stän- den zum Entscheid unterbre tet wird. Und dank der Rück- zugsbereitschaft der Urheber der Volksinitiative wird es ja zu einer ganz einfachen und priizisen Fragestellung kommen. Ich möchte in diesem Zusammenhang den Initianten danken für ihre Bereitschaft, insbesondere dem Herrn Präsidenten Vetsch. Danken für die Bereitschaft, dass Sie Ihre Initiative zurückzuziehen bereit sind, falls der Gegenvorschlag der Regierung in beiden Räten an das Volk zur Empfehlung gegeben werden sollte! Die Herren Cavadini und Feir haben mit Recht vor einer Lösung gewarnt, welche die Romandie von der alemanni- schen Schweiz trennen würde, wie Herr Hegg das vor- schlägt. Erstens einmal würde der viel zitierte Sarine-Gra- ben, der sich in letzter Zeit etwas vertieft hat, noch um einiges tiefer werden. Zweitens: es gäbe vor allem Probleme in den zweisprachigen Kantonen und Orten, wie zum Bei- spiel in Biel, die auf die Spitze getrieben würden, wie Herr Fehr und Frau Aubry gezeigt haben. Drittens bitte ich Sie zu bedenken, dass immerhin sechs Kantone umstellen müssten, wenn Sie der deutschen Schweiz den Frühlingsbeginn und der Westschweiz den Herbstbeginn zuweisen wollten, nämlich die Kantone Grau- bünden, Luzern, Nidwaiden, Obwalden, Uri und Zug. Es wurde auch in der Landesregierung die Frage aufgewor- fen, ob die Volksinitiative allein zur Abstimmung gebracht werden sollte. Diese weist ja dem Bund die Kompetenz zu, die Festsetzung von sich aus auf dem Gesetzgebungswege vorzunehmen. Wir haben uns absichtlich gegen diese Mög- lichkeit gestellt. Es ist politisch viel klüger, das Volk und die Stände darüber entscheiden zu lassen. Falls wir auf dem Gesetzeswege entscheiden, entschiede ja nur das Parla- ment. Höchstens im Referendumsfalle käme das Volk zum Zuge, aber nur das Volk allein und die Stände nicht. Gerade um Ihren Befürchtungen - Herr Schnyder - zuvorzukom- men, möchten wir, dass alle Stimmbürger in der ganzen Schweiz zur Frage Stellung nehmen. Sie müssen nicht befürchten, dass die Berner Bürger sich darüber aufzuhal- ten haben, wenn ein anderer Entscheid gefällt wird. Sie werden demokratisch genug sein, diesen Volksentscheid der gesamten Schweiz für sich als verbindlich anzunehmen. Und auch Herr Schmid hat darauf hingewiesen, dass dieser zweimalige Schritt verfahrensökonomisch komplizierter wäre. Wir ziehen es daher vor, in einem Schritt die ganze Frage auf der Verfassungsebene entscheiden zu lassen. Auf diese Frage hat übrigens auch Herr Landoli hingewiesen. Alle diese Überlegungen führen zum Schluss, dass einer Verfassungsbestimmung zuzustimmen ist, welche den Schulbeginn direkt, und zwar auf den Spätsommer, festlegt. Ich bitte Sie daher, der Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat zuzustimmen. Nun noch ein Wort zur Parlamentarischen Initiative Merz, welche ausser dem Schulbeginn auch noch weitere Koordi- nationen im Bereiche der Schule anstrebt. Ihre Kommission hat den Bundesrat ausdrücklich angewiesen, zur Initiative Merz nur insoweit Stellung zu nehmen, als sich diese auf den Schulbeginn bezieht. Ich habe daher hier von Regie- rungs wegen zur Initiative Merz nicht Stellung zu nehmen. Ich gestatte mir aber eine persönliche Bemerkung: Ist es nicht vielleicht doch klüger, vorerst einmal die Frage des Schulbeginnes durch einen Volksentscheid entscheiden zu lassen und die kantonale Schulhoheit nicht noch allzu sehr mit anderen Fragen zu strapazieren, wie das Herr Neuen- schwander und übrigens auch Herr Schmid gerne gesehen hätten? Wir ziehen es vor, die Kantone hier eigene Wege gehen zu lassen. Ich danke allen, die den Regierungsstandpunkt teilen. Ich kann nicht alle namentlich aufzählen. Ich richte aber meinen ganz besonderen Dank an alle jene, die aus Kantonen mit Frühlingsschulbeginn kommen und trotzdem dem Regie- rungsvorschlag zugestimmt haben. Es sind dies die Herren Nauer, Zwygart, Landolt und Weber. Sollte ich einige nicht aufgezählt haben, so wollen Sie es mir verzeihen l Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule, art. 1 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté
- März 1984 N 307 Dringliche Interpellation Columberg Art. 2 und 3 - Art. 2 et 3 Anträge siehe Seite 284 hiervor Propositions voir page 284 ci-devant Keller, Berichterstatter: Es geht nun um die Plazierung dieses neuen Artikels. Die Volksinitiative sieht einen neuen Absatz 4 in Artikel 27bis vor. Bundesrat und Kommission schlagen Ihnen im Gegenvor- schlag vor, Artikel 27 Absatz 2 zu ergänzen. Dieser Absatz 2 lautet bis jetzt: «Die Kantone sorgen für genügenden Pri- marunterricht, welcher ausschliesslich unter staatlicher Lei- tung stehen soll. Derselbe ist obligatorisch und in den öffentlichen Schulen unentgeltlich.» Hier fügt sich dann der Satz organisch an: «... Das Schuljahr beginnt zwischen Mitte August und Mitte September.» Es ist, wie gesagt, keine Prinzipienfrage. Im weiteren noch eine Bemerkung zu den Übergangsbe- stimmungen. Es muss irgendwo verankert werden, wann die Anpassung an die neue Verfassungsbestimmung verwirk- licht zu sein hat. Dazu bietet sich an: Artikel 4 Absatz 2, ein neuer Absatz der Übergangsbestimmungen der Bundesver- fassung. Der bestehende (erste) Absatz lautet: «Den Kanto- nen wird zur Einführung der Unentgeltlichkeit des öffentli- chen Primarunterrichtes (Art. 27) eine Frist von fünf Jahren eingeräumt.» Der neu beizufügende Absatz lautete: «Zur Einführung des Schuljahresbeginnes nach Artikel 27 Absatz 2 wird ihnen eine Frist von fünf Jahren eingeräumt. Verfü- gungen nach Artikel 27 Absatz 4 trifft der Bundesrat durch Verordnung. Er benachrichtigt die Bundesversammlung darüber.» Zum Inhaltlichen: Die Frist von fünf Jahren erscheint uns angemessen. Sie ermöglicht den Kantonen ohne Übereilung eine Anpassung, beispielsweise betreffend Ferienregelung. Was die Verfügungen nach Artikel 27 anbelangt, muss gesagt werden, dass der Bund allenfalls die Möglichkeit hat, gegen säumige Kantone - was ja sicher nicht der Fall sein wird - Massnahmen zu treffen. Le président: La commission et le Conseil fédéral vous proposent un contre-projet. La minorité de la commission, emmenée par M. Schnyder, vous propose de rejeter l'initia- tive sans contre-projet. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 123 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 31 Stimmen Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 122 Stimmen Dagegen 29 Stimmen An den Ständerat - Au Conseil des Etats 78.231 Parlamentarische Initiative. Schulkoordination (Merz) Initiative parlementaire. Coordination scolaire (Merz) Le président: La commission et le Conseil fédéral vous proposent de ne pas donner suite à l'initiative et de la classer. Il n'est pas fait d'autre proposition. Abgeschrieben - Classé 78.206 Initiative des Kantons Zug. Einheitlicher Schulbeginn Initiative du canton de Zoug. Début uniforme de l'année scolaire 79.203 Initiative des Kantons Schwyz. Einheitlicher Schulbeginn Initiative du canton de Schwyz. Début uniforme de l'année scolaire 81.201 Initiative des Kantons Luzern. Einheitlicher Schulbeginn Initiative du canton de Lucerne. Début uniforme de l'année scolaire Le président: La commission vous propose également de ne pas donner suite à ces initiatives et de les classer. Il n'est pas fait d'autre proposition. Abgeschrieben - Classé #ST# 84.312 Dringliche Interpellation Columberg Lawinenverbauungen. Zusätzliche Bundesbeiträge Interpellation urgente Columberg Ouvrages paravalanches. Subsides fédéraux supplémentaires Wortlaut der Interpellation vom 5. März 1984 Die schweren Schneefälle und die aussergewöhnlichen Lawinenniedergänge vom Februar 1984 haben in verschie- denen Berggebieten enorme Schäden angerichtet. Durch die Zerstörung von Schutzwäldern und von Verbauungen sind Siedlungen und Verkehrswege gefährdet. Aufgrund dieser tragischen Ereignisse frage ich den Bundesrat an, ob er bereit ist: 1. dem Parlament die Bewilligung der für die dringenden Wiederherstellungsmassnahmen unerlässlichen Sonderkre- dite zu beantragen; 2. die ordentlichen Kredite für Lawinenverbauungen von der linearen Kürzung für 1981 bis 1985 auszunehmen (auf- grund der Härteklausel) und angemessen zu erhöhen; 3. dem Parlament eine Änderung der Forstgesetzgebung in dem Sinne zu beantragen, dass die Ausführung der uner- lässlichen Verbauungsmassnahmen wieder möglich und die Restkosten für die Gemeinden wieder trag- und zumutbar werden (Erhöhung der Beitragsätze auf den Stand von 1977); 4. Mittel aus dem Reinertrag des Treibstoffzolles für die Finanzierung von Schutzbauten an Verkehrswegen vorzeitig freizugeben (Art. 36ter, Bst. d BV); 5. dafür zu sorgen, dass die Verbauungsprojekte zur Siche- rung der lawinengefährdeten Wohngebiete und Verkehrs- wege durch die Bundesstellen beförderlichst behandelt und unterstützt werden. Texte de l'interpellation du S mars 1984 Les fortes chutes de neige et les avalanches d'une ampleur exceptionnelle que nous avons connues en février 1984 ont provoqué des dommages énormes dans diverses régions de montagne. Du fait de la destruction de forêts protectrices et de paravalanches, des régions habitées et des voies de communication sont menacées. Au vu de ces événements tragiques, je demande au Conseil fédéral s'il est disposé: 1. A proposer au Parlement d'ouvrir un crédit extraordinaire indispensable aux travaux urgents de remise en état; 2. A ne pas soumettre (en vertu de la clause prévue pour les cas de rigueur excessive) les crédits ordinaires destinés aux paravalanches à la réduction linéaire pour 1984 à 1987, voire à les augmenter dans une mesure appropriée; 3. A proposer au Parlement de modifier la législation sur les forêts, de manière à ce que l'exécution des mesures indis- pensables de protection contre les avalanches soit de nou-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Schuljahresbeginn. Volksinitiative Début de l'année scolaire Initiative populaire In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1984 Année Anno Band I Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 12 Séance Seduta Geschäftsnummer 83.061 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 21.03.1984 - 08:00 Date Data Seite 295-307 Page Pagina Ref. No 20 012 262 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.