Verwaltungsbehörden 20.03.1984 82.448
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Motion Müller-Aargau
auch die Delegation beim Europarat durch das Büro bestimmt werden solle, wie Herr Müller gesagt hat, in einem an sich öffentlichen Verfahren.
Es gibt auch ein verfassungsrechtliches Argument, das nicht leicht zu gewichten ist, nämlich den Artikel 85 Ziffer 4 der Bundesverfassung, der regelt, was die Vereinigte Bundes- versammlung an Wahlen zu treffen hat. Dort steht, dass richterliche Personen und hohe Verwaltungspersonen von der Vereinigten Bundesversammlung zu wählen seien. Damit hat es sich. Alle anderen Kommissionen - auch Auf- sichtskommissionen, parlamentarische Kommissionen - werden von den beiden Räten separat ernannt. Gegen die- ses Prinzip würde nun der Vorstoss von Herrn Müller ver- stossen, weil nämlich der Ständerat in der Vereinigten Bun- desversammlung rein zahlenmässig untervertreten ist. Zudem würde der Vorschlag auch dem Prinzip der geson- derten Beratung widersprechen. Das ist der Hauptgrund, warum das Büro der Meinung war, es sei dem Postulat keine Folge zu leisten.
Herrn Müller geht es um die Hebung des Ansehens der Delegation des Europarates oder ganz allgemein des Euro- parates in unserer schweizerischen Bevölkerung. Das ist zweifellos richtig. Ich glaube, wir müssen alle Versuche unternehmen, dieses Ansehen zu heben. Das könnte aber auf verschiedene andere Arten geschehen, insbesondere auch durch die Medien. Wir haben nämlich festgestellt, dass das Interesse der Medien an den Wahlen, die die beiden Räte separat vornehmen, nicht sonderlich gross ist. Man müsste einen besonderen Vorstoss unternehmen, um diese Zusammenhänge, wie sie Herr Müller richtig geschildert hat - die Sozialcharta zum Beispiel oder die Menschenrechts- konvention, wo wir Schweizer ja teilhaben und nicht nur Zuschauer sind -, unserer Bevölkerung näherzubringen. Zusammengefasst: das Büro ist der Meinung, dass sich eine Änderung des Wahlverfahrens dieser Delegation nicht auf- drängt.
Ich beantrage Ihnen im Namen des Büros, das Postulat abzulehnen.
Le président: M. Müller maintient son postulat tandis que le Bureau vous engage à le rejeter.
Abstimmung - Vote Für Überweisung des Postulates Dagegen
28 Stimmen 63 Stimmen
82.448
Motion Müller-Aargau Vorberatung durch Kommissionen. Einschränkung Müller-Argovie Objets traités directement par le plénum
Wortlaut der Motion vom 23. Juni 1982
Es wird beantragt, den eidgenössischen Räten eine Ände- rung der Geschäftsreglemente in dem Sinne vorzuschlagen, dass Ratsgeschäfte durch Beschluss des Rates auch ohne Überweisung an eine Kommission behandelt werden können.
Zudem muss den Räten sowohl der Entzug des Auftrages an eine Kommission als auch die Terminierung der Vorbera- tung zustehen.
Texte de la motion du 23 juin 1982
Les soussignés proposent que soit soumise aux Chambres fédérales une modification des règlements des conseils, qui
permettrait au conseil de traiter une affaire sans être tenu de la transmettre à une commission.
En outre, les conseils doivent avoir la compétence de retirer un mandat à une commission, ainsi que de fixer un délai pour l'examen préalable.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Es steht uns fern, den Wert der Kommissionsvorberatung gering zu achten oder ihr gar den Sinn abzusprechen. Die Entlastung der parlamentarischen Debatte, die Vertiefung der Einsichten und die Erweiterung des Sachverstandes sind unabdingbare Voraussetzungen für eine effektive und seriöse Ratsarbeit.
Andererseits zwingt die starre Regelung, wie sie in Artikel 26 des Geschäftsreglementes des Nationalrates festgelegt ist, auch jene Geschäfte an Kommissionen zu delegieren, von denen jedermann weiss, dass die Meinungen gemacht sind und im Plenum trotz Kommissionsarbeit wohl kein einziges Votum weniger abgegeben wird.
Wir müssen einmal festhalten, dass beim heutigen System die Kommissionen sofort nach Konstitution eine Eigen- dynamik entwickeln, die sich der Kontrolle des Rates fast vollständig entzieht. Eine Kommission bringt es fertig, Behandlungstermine zu beeinflussen, vor allem aber die Behandlung eines Geschäftes derart zu verzögern, dass die Politik auf gewissen Gebieten total blockiert werden kann und zum Teil ungeheure Folgekosten entstehen.
Der Rat ist weitgehend machtlos, wenn einmal ein Geschäft an eine Kommission delegiert ist.
Ein grosser Teil des Schweizervolkes sieht mit Erbitterung, dass der Entscheid der eidgenössischen Räte über Kaiser- augst, worüber nun wirklich zur Genüge von beiden Seiten in aller Öffentlichkeit informiert und diskutiert worden ist, sich derart in die Länge zieht und dabei die Kosten, die in jedem Falle durch uns alle bezahlt werden müssen, ins Uferlose anschwellen. Es ist auch hier die Kommission, die alles in Händen hält. Nicht der Bundesrat ist entscheidungs- lahm, sondern das Parlament durch seine Reglemente.
Die Kommissionsarbeit über den UNO-Beitritt bringt wenig oder nichts. Jedermann weiss, dass die Riesendebatte total im Plenum ausgetragen wird. Die Kommission, die offenbar die Behandlung dieses Geschäftes auf die Zeit nach den Wahlen verschieben will, zieht die Beratung einfach so in die Länge, dass in aller Stille durch Kommissionsmitglieder nur gewissen Parteistrategen in die Hände gearbeitet wird.
Im Rat kann dagegen nichts unternommen werden. Selbst dem einzelnen sind die Hände gebunden; er findet keinen Adressaten für sein Anliegen, solange das Geschäft in Kom- missionsberatung steht.
Gewiss: Konzertierte Aktionen der Parteien über ihre Kom- missionsmitglieder wären möglich; ein Ordnungsantrag, der in der Kommission eine Mehrheit findet, könnte einiges ausrichten. Solange aber viele Parlamentarier froh darüber sind, ihre Entscheidungsträgheit hinter dem Geschäftsregle- ment zu verbergen, warten wir vergeblich auf ein entspre- chendes Vorgehen.
In der letzten Zeit konnte nur einmal das selbstherrliche Agieren einer Kommission gebremst werden. Als die Kom- mission des Ständerates für die Schwerverkehrsabgabe Aussetzen der Behandlung beschlossen hatte und damit für beide Räte das Geschäft blockieren wollte, hat die Frak- tionspräsidentenkonferenz unter Bitten und Flehen die Kommission erweichen können, auf ihren Beschluss zu- rückzukommen.
Dieses Verfahren ist eines Parlamentes unwürdig. Eine klare Regelung dürfte der parlamentarischen Arbeit nur förderlich sein.
Schriftliche Stellungnahme des Büros Rapport écrit du Bureau
Motion Müller-Argovie
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N
20 mars 1984
zweitens eine stärkere Kontrolle der Kommissionen in bezug auf die Erledigung ihrer Arbeit (vgl. unten 3).
Die Studienkommission Zukunft des Parlamentes hat sich in ihrem Schlussbericht vom 28. Juni 1978 (S. 39 ff.) mit der Frage der rationellen Erledigung von Geschäften befasst. Sie kommt jedoch im Gegensatz zum Motionär zum Schluss, dass eher das Plenum als die Kommissionen zu entlasten sei. Eine Rationalisierung der Kommissionsarbeit sieht sie vor allem in der besseren Organisation (z. B. Erledi- gung unbestrittener Geschäfte im Zirkulationsverfahren, vgl. Schlussbericht S. 116) und der zeitlichen Straffung der Kommissionsarbeit (z. B. Kommissionssessionen, vgl. Schlussbericht S. 114 ff.).
Das Büro teilt diese Ansicht und lehnt diesen Teil des Vorstosses ab. Bei der heutigen Überbelastung des Ratsple- nums ist eine Behandlung von Vorlagen ohne jegliche Vor- bereitung nicht möglich. Zuclem ist es in vielen Fällen äus- serst schwierig, schon bei der Anmeldung von Vorlagen durch den Bundesrat und von weiteren Ratsgeschäften fest- zustellen, ob es sich um ein unbestrittenes Geschäft handelt oder nicht (vgl. z. B. die Futtermittelinitiative).
Das Büro stellt sich auch die Frage, ob eine Kontrolle der Kommissionsarbeit vom Rat ausgeführt werden soll. Für die Bestellung von Kommissionen und die Zuweisung von Geschäften an Kommissionen sowie für ratseigene Angele- genheiten ist das Büro zuständig. Das vom Motionär ange- strebte Ziel könnte durch eine strikte Handhabung von Arti- kel 18 Absatz 3 des Reglementes (ggf. mittels Aufstellung von Grundsätzen) oder eventuell durch eine Präzisierung im Ratsreglement erreicht werden. Das Büro begrüsst eine Prüfung dieses zweiten Vorschlages.
Schriftlicher Antrag des Büros Proposition écrite du Bureau
Das Büro beantragt dem Rat:
Ablehnung des 1. Absatzes der Motion (Behandlung von Ratsgeschäften ohne Kommissionsberatung);
Umwandlung des 2. Absatzes der Motion (Terminierung der Kommissionsarbeit und Entzug des Auftrages) in ein Postulat.
Müller-Aargau: Ein weiterer Vorstoss betrifft ebenfalls die Qualität der Arbeit des Parlamentes, vor allem aber die Beziehung Parlament-Öffentlichkeit.
Ich beantrage, das Geschäftsreglement in dem Sinne zu ändern, dass Ratsgeschäfte durch Beschluss des Rates auch ohne Überweisung an eine Kommission behandelt werden können. Das ist heute durch Artikel 26 des Geschäftsreglementes nicht gestattet. Zudem beantrage ich, dass man einen Auftrag, der an die Kommission ergangen ist, wieder in den Rat zurückholen kann, da ich der Meinung bin, dass eine Kommission in ihrer Arbeit unter Umständen eine gefährliche Eigengesetzlichkeit entwickeln kann oder könnte.
Das Büro hat den Vorstoss behandelt und ihn zweigeteilt: den zweiten Teil des Vorstosses möchte das Büro als Postu- lat übernehmen, den ersten Teil nicht. Ich wäre einverstan- den mit der Umwandlung in ein Postulat, aber ich glaube, dass dieser Vorstoss unteilbar ist, weil die Arbeit der Kom- mission und die Eigengesetzlichkeit, von der ich sprach, derart ineinander übergehen.
Die Kommissionsarbeit ist ja geheim, und es gibt sicher genügend Gründe - vor allem arbeitstechnische -, um diese Geheimhaltung zu erhalten. Es gibt aber doch Fragen, die durchaus nicht automatisch an Kommissionen delegiert werden müssen, weil sie im Grunde genommen von Anfang an in der Öffentlichkeit diskutiert werden und diskutiert werden sollten. Solche Fragen müsste man gar nicht in einer langwierigen Prozedur einer Kommission übertragen, sondern könnte sie direkt im Rat behandeln.
Nun sagt das Büro, das bringe nichts, weil es nur überlegt, was es in bezug auf Rationalisierung des Ratsbetriebes bringt. Aber mir geht es ja nicht um Rationalisierung des Ratsbetriebes, sondern um eine qualitative Verbesserung unserer Arbeit. Und es geht mir darum, dass gewisse Fragen nicht der Eigengesetzlichkeit einer Kommission unterwor- fen werden. Ich nehme ein Beispiel, das nächste: Der UNO- Beitritt ist eine Frage, die von mir aus gesehen gar nicht in eine Kommission gehört hätte. Man hätte die Vorarbeit durchaus in aller Öffentlichkeit machen können. Man hätte diese Information, man hätte Hearings in der Öffentlichkeit durchführen können. Die ganze Bevölkerung wäre immer direkt informiert worden. Man hätte dann die Behandlung hier durchführen können, und es wäre wahrscheinlich nicht ein Votum mehr gehalten worden, als jetzt gehalten worden sind. Nur wäre die Debatte vielleicht noch etwas lebendiger geworden, und die Reihen wären noch etwas gefüllter gewe- sen, weil man von spontanen Voten eben doch etwas mehr angezogen worden wäre.
Weil ich ganz spät in diese Kommission gekommen bin, habe ich alle Protokolle nachgelesen. Ich habe nachge- schaut, wie weit bei der Debatte von Kommissionsmitglie- dern qualitativ bessere Voten vorgebracht worden sind oder eben nicht. Gut, das ist eine persönliche Beurteilung, und ich werde sie auch nachträglich noch anhand des «Bulle- tins» überprüfen, aber ich glaube, dass eine solche Frage nicht unbedingt an eine Kommission gestellt werden sollte. Denn - und jetzt käme ich zum zweiten - in der Kommission hat sich eine Eigengesetzlichkeit entwickelt (das ist mir so berichtet worden).
Zuerst haben Umfragen ergeben, dass über 50 Prozent einem Beitritt zustimmen würden. Also waren in der Kom- mission diejenigen, die für einen UNO-Beitritt waren, für ein rasches Behandeln, und die anderen machten in Verzöge- rung. Als dann etwas später eine zweite Umfrage ergab, dass nicht mehr 50 Prozent einem UNO-Beitritt beipflichten, kehrten sich augenblicklich die Fronten um und man be- gann auf der anderen Seite die Arbeiten zu verzögern; damit hat es die Kommission fertigbringen können, einen Entscheid noch lange hinauszuschieben.
Das gleiche gilt für Kaiseraugst, das gleiche gilt auch für andere Fragen, die man in aller Öffentlichkeit diskutieren könnte, weil es einfach keine Geheimnisse gibt, und weil man sie auch direkt im Rat behandeln könnte. Es gibt kantonale Parlamente, wo man das kann; beispielsweise in Zürich können Geschäfte direkt in den Rat hineingebracht
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Wissenschaftliche Forschung. Beiträge 1984 bis 1987
werden, ohne dass sie von einer Kommission behandelt worden sind. Ich bin einverstanden mit der Form des Postu- lates, weil nämlich der Ständerat in seinem Reglement die- sen Zwang zur Kommission nicht kennt. Der Ständerat pflegt nur die gleiche Praxis wie die grosse Kammer. Wenn wir eine andere Praxis anwenden, würde er vielleicht auch eine andere Praxis anwenden. Es ist also nicht unbedingt nötig, dass mein Anliegen in Motionsform überwiesen wird. Ich möchte Sie doch bitten, auch da zu zeigen, dass wir ein klein wenig an unserer Form gestalten und nicht nur Ratio- nalisierungsmassnahmen treffen können. Der Rat dürfte doch auch für sich selber noch ein wenig innovativ sein und nicht nur über die Beschleunigung der Maschinerie oder etwa noch über das Taggeld reden.
Rüttimann, Berichterstatter: Das Büro beantragt Ihnen, den ersten Teil der Motion Müller abzulehnen und den zweiten Teil in ein Postulat umzuwandeln.
Einige Worte zur Begründung: Zum ersten Teil, Behandlung ohne Kommissionsberatung, hat Herr Müller ein Beispiel aus der neuesten Zeit angeführt, nämlich die Beratung des UNO-Beitrittes. Er glaubt, dass die Meinungen bereits gemacht waren und dass die Kommission eigentlich unnötig war; darauf kommt es heraus. Man hätte diese Vorlage also direkt ins Plenum tragen sollen.
Ich möchte nun vor allem den Damen und Herren der UNO- Kommission die Frage stellen, wie sie diese Auffassung beurteilen. Meines Wissens verliefen die Verhandlungen in der Kommission ziemlich turbulent, es ging hin und her, hin und zurück; zuerst wurden Hearings durchgeführt, in einer späteren Phase schickte man noch Herrn Staatssekretär Probst nach New York, um vor allem den Neutralitätsvorbe- halt mit den UNO-Spitzen zu besprechen, dann wurde in der Kommission wieder weiterdebattiert usw.
Ein anderes Beispiel ist Kaiseraugst: Man kann sagen, die Meinungen seien gemacht; das wird der Fall sein. Vielleicht sind sie sogar zu steif gemacht, indem man sich gegenseitig gar nicht anhören will. Aber auch Kaiseraugst ist ein solches Politikum, das wir nicht einfach ohne Vorberatung in einer Kommission direkt in den Rat bringen könnten. Stellen Sie sich die Behandlung hier im Rat vor! Ich glaube doch sagen zu dürfen, dass diese ohne Vorberatung um einiges kompli- zierter würde! Herr Müller hat in seiner Begründung noch die Schwerverkehrsabgabe angeführt, die der Ständerat sei- nerzeit blockiert habe. Das sind die Beispiele.
Wir glauben, dass nach wie vor Kommissionen bestellt wer- den sollten, um unseren Ratsbetrieb zu straffen. Es geht nämlich vor allem um die Rationalisierung des Ratsbetrie- bes. Die Kommissionen - darauf komme ich noch zu spre- chen - haben es eher in den Händen, etwas in dieser Richtung beizutragen. Wollten wir ohne vorgängige Kom- missionsberatung Geschäfte - seien es scheinbar wichtige oder unwichtige - vornehmen, würden wir wahrscheinlich unsere Wunder erleben! Wir glauben also, dass an diesem Kommissionssystem festgehalten werden soll.
Das Büro ist also bereit, diesen Teil der Kommissionsarbeit im Sinne einer strafferen Führung besser zu überwachen. Es bleibt dem Büro überlassen, wie es das bewerkstelligen will, ob es einen Antrag auf Änderung des Reglementes vorberei- ten und vorschlagen will.
Ich beantrage Ihnen also zusammenfassend Ablehnung des ersten Teiles der Motion und Umwandlung des zweiten Teiles in ein Postulat, Herr Müller ist im Gegensatz dazu bereit, beide Teile in ein Postulat umzuwandeln. Die Diffe- renz bezieht sich also eigentlich nur auf den ersten Teil.
Ziffer 1 - Chiffre 1 Abstimmung - Vote Für Überweisung als Postulat Dagegen Minderheit offensichtliche Mehrheit
Ziffer 2 - Chiffre 2
Le président: Le deuxième point de la motion est accepté par le Bureau comme postulat. M. Müller consent à le trans- former en postulat. Ce postulat est-il combattu au sein du Conseil?
Je constate qu'il n'est pas combattu.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
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Wissenschaftliche Forschung. Beiträge 1984 bis 1987 Recherche scientifique. Contributions 1984 à 1987
Siehe Seite 150 hiervor - Voir page 150 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 15. März 1984 Décision du Conseil des Etats du 15 mars 1984
Differenzen - Divergences
Art. 1 bis 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 1 à 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
M. Couchepin, rapporteur: Le Conseil des Etats a pris la semaine passée deux décisions à propos de cet objet. Tout d'abord, il a maintenu la divergence qui oppose les deux conseils à propos du crédit-cadre pour la recherche scienti- fique 1984 à 1987. En outre, il a décidé de déclarer sa décision définitive. Nous nous trouvons dès lors placés devant l'alternative suivante: ou bien nous nous rallions à la décision du Conseil des Etats ou bien nous maintenons la divergence.
La conséquence du choix du premier terme de l'alternative est simple: le crédit destiné à la recherche scientifique pour la période 1984 à 1987 serait fixé au montant proposé par le Conseil fédéral. Beaucoup plus graves seraient les consé- quences si nous choisissions le second terme de l'alterna- tive. Le maintien de la divergence aboutirait à la réunion d'une conférence de conciliation et, en cas d'échec de la conciliation, au rejet de l'ensemble du projet, ce qui n'est évidemment pas notre intention. Dès lors, votre commission vous propose à l'unanimité de vous rallier à la décision du Conseil des Etats.
C'est par souci d'efficacité parlementaire que la majorité de la commission s'est ralliée à la solution préconisée par le Conseil des Etats. Plus que jamais, nous sommes convain- cus qu'un effort supplémentaire et prioritaire dans le domaine de la recherche scientifique est, a été et reste nécessaire.
Trois événements récents nous confirment dans ce senti- ment. Je les évoque parce que je crois qu'ils doivent être rappelés à l'opinion publique. Il y a tout d'abord, sur le plan européen, une décision de la CEE, qui veut lancer ce que l'on a appelé le programme «Esprit». Il consiste à investir, durant la période 1984 à 1988, soit pendant une durée de
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Jahr
1984
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.448
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
20.03.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
279-281
Page
Pagina
Ref. No
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