Verwaltungsbehörden 05.03.1984 83.071
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Tribunal fédéral. Augmentation du nombre des juges suppléants
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N 5 mars 1984
tive zurückzuführen ist: der Bundesrat kommt immer erst zum Zug, wenn die Arbeiten fast beendet sind.
Die Kommission wünscht lediglich die Bestätigung im Plenum, dass mit dem Wortlaut des bundesrätlichen Vor- schlages die folgenden Regelungen vereinbart sind:
Kantone und Gemeinden können das Dauerparkieren generell bewilligungspflichtig und allenfalls gebührenpflich- tig erklären. Dabei können für Anwohner und Pendler unter- schiedliche Gebührensätze vorgesehen werden. Die Rechts- grundlage für diese Regelung liegt im öffentlichen Sachrecht, d. h. in der Kompetenz der Kantone zur Normie- rung des gesteigerten Gemeingebrauchs. Es handelt sich also nicht um eine Massnahme des Strassenverkehrsgeset- zes, sondern um eine Regelung des gesteigerten Gemeinge- brauches kraft Autonomie der Kantone oder - auf dem Delegationsweg - der Gemeinden. Die Realisierung dieser Regelung geschieht durch einen generell abstrakten Erlass, zum Beispiel eine Verordnung des zuständigen kantonalen oder Gemeindeorgans.
Kantone und Gemeinden können ein allgemeines Fahr- verbot erlassen mit dem Zusatz: «Anwohner gestattet.» Die- ser Zusatz erlaubt dann die Zufahrt lediglich für Anwohner. Die Rechtsgrundlage dafür liegt in Artikel 3 Absatz 3 SVG, d.h. in der kantonalen Strassenhoheit. Der Zusatz kann auch lauten: «Anwohner und besonders Berechtigte gestat- tet», um beispielsweise den Bedürfnissen der Gewerbetrei- benden Rechnung zu tragen, die ihren Arbeitsplatz im betreffenden Quartier haben.
Der kleinen redaktionellen Änderung, die Ihre Kommission vorschlägt, stimmen wir selbstverständlich zu.
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
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Bundesgericht. Erhöhung der Zahl der Ersatzrichter Tribunal fédéral. Augmentation du nombre des juges suppléants
Botschaft und Beschlussentwurf vom 19. Oktober 1983 (BBI IV, 473) Message et projet d'arrête du 19 octobre 1983 (FF IV, 485)
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Antrag Weber-Arbon
Nichteintreten
Proposition Weber-Arbon Ne pas entrer en matière
Iten, Berichterstatter: Darf ich zunächst die Festellung vor- ausschicken, dass die Ihnen unterbreitete Vorlage des Bun- desrates nicht deswegen notwendig geworden ist, weil das gaudium procedendi des Schweizers in letzter Zeit das landesübliche Mass überstiegen hätte, sondern vielmehr, weil die Rechtskontakte des Bürgers mit dem Staat eine ausserordentlich hohe Dichte erreicht haben. Dem Anspruch der Gemeinschaft auf Reglementierung und Gesetzgebung steht der Anspruch des einzelnen gegen- über, sich auf dem Rechtswege gegen Übergriffe des Staa- tes in die private Rechtssphäre zur Wehr zu setzen. Aus
diesem Grund hat die Belastung der Bundesgerichte in den letzten Jahren laufend zugenommen. Zwar hat das Bundes- gericht die Zahl der jährlich erledigten Fälle ebenfalls zu steigern vermocht; hingegen haben die Neueingänge in der gleichen Zeit stark zugenommen, so dass das Bundesge- richt den heute vorhandenen Pendenzenberg mit den jetzt vorhandenen Mitteln nicht mehr abbauen kann.
Wir ersehen aus der vorgelegten Botschaft des Bundesra- tes, welche Massnahmen zu treffen sind. In Ergänzung der Begründung der bundesrätlichen Botschaft hat unsere Kommission mit den beiden Präsidenten der Bundesge- richte, Herrn Dr. Kaufmann vom Bundesgericht in Lausanne und Herrn Dr. Amstad vom Eidgenössischen Versicherungs- gericht in Luzern, sowie mit dem Chef des Kanzleiwesens am Bundesgericht, Herrn Dr. Müller, Hearings durchgeführt. Aufgrund dieser zusätzlichen Angaben ist die Kommission zum Ergebnis gelangt, dass die als Feuerwehrübung bezeichnete Vorlage zeitlich dringlich und sachlich zweck- mässig erscheint. Im Einvernehmen mit Bundesrat und Bun- desgericht verfolgt die Kommission das Ziel, eine wirksame Sofortmassnahme zu treffen, ohne dadurch die hängige Revision des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege OG zu präjudizieren. In diesem Zusam- menhang hat die Kommission die Berichterstatter ausdrück- lich beauftragt, hier im Plenum an die Adresse des Bundes- rates den eindringlichen Wunsch zu äussern, die Revision des OG beschleunigt voranzutreiben und sobald wie mög- lich den Räten zur Behandlung zuzuleiten.
Im Zuge der generellen Revision des OG werden wir hier verschiedene Grundsätze unserer schweizerischen Recht- sprechung zu diskutieren haben, so beispielsweise die grundsätzliche Frage der Erhöhung der Zahl der ordentli- chen Bundesrichter, der Gerichtskosten, der Beschränkung der Weiterzugsmöglichkeiten in den verschiedenen Rechts- bereichen. Letztere Frage könnte möglicherweise zum Kern- stück der vorgesehenen Revision werden, weil festzustellen ist, dass der bereits vorhandene Pendenzenüberhang in erster Linie auf die von unseren Räten verabschiedete Gesetzgebung der letzten Jahre zurückzuführen ist. Die rein statistische Notwendigkeit für die Bewilligung zusätzlicher Kräfte an unseren Bundesgerichten ergibt sich aus der Begründung und aus den Statistiken der Botschaft. Ich will deshalb hier die in der Botschaft dargelegten Zahlen und Gründe nicht wiederholen, sondern die Zielsetzung dieser Übung unter verschiedenen zusätzlichen Gesichtspunkten unter die Lupe nehmen.
Die Rechtsprechung des schweizerischen Bundesgerichts in Lausanne und des Eidgenössischen Versicherungsge- richtes in Luzern hat einen sehr guten Ruf und verdient mit Recht den Namen Rechtspflege. Da diese Gerichte diesen Ruf zu riskieren im Begriffe sind, aus Gründen, die sie selber nicht zu vertreten haben, ist es unsere Aufgabe als Legisla- tive, dort für Abhilfe zu sorgen, wo wir für diese Fehlentwick- lung verantwortlich sind. Der Begriff «Rechtspflege» bein- haltet begriffsnotwendig auch das Kriterium der Rechtzeitig- keit. Gerade die letzten Jahre der hohen Teuerungsansätze haben all jenen, die vor Gerichten ihre Rechte suchen oder verteidigen mussten, gezeigt, dass nicht nur eine materiell- rechtlich gute Rechtsprechung den Namen Rechtspflege verdient, sondern dass als weitere Voraussetzung die Recht- zeitigkeit des Urteils und dessen Zustellung hinzukommen muss. Dem Rechtsuchenden ist in der Praxis oftmals nicht gedient, wenn er zwar letztlich seine Rechte wahren kann, aber erst zu einem unerträglich späten Zeitpunkt. Unser Land ist bekannt für seine objektive und qualitativ aner- kannte höchstrichterliche Urteilsfindung. Wenn wir als Rechtsstaat das Niveau dieser Rechtspflege weiterhin wah- ren wollen, haben wir dafür zu sorgen, dass die Infrastruktur der Rechtspflege der anfallenden Belastung gewachsen ist und der Rechtsuchende rechtzeitig zu seinem Recht kommt. In dieser Zielrichtung liegt der Ihnen vorgelegte Bundesbe- schluss.
Nun sind in der Kommission Zweifel aufgetreten, ob der vorliegende Beschluss in der Fassung des Entwurfes zeitlich ausreichen dürfte bis zur erwarteten Revision des OG. Die
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Bundesgericht. Erhöhung der Zahl der Ersatzrichter
Zweifel sind berechtigt. Sie haben zunächst Niederschlag gefunden in einem Vorschlag der Kommission zur Gültig- keitsdauer dieses Beschlusses in Artikel 4 und darüber in der Erkenntnis, dass die vorübergehende Erhöhung der Zahl der Ersatzrichter und des Kanzleipersonals - einstwei- len auf jeden Fall - die beste und am wenigsten präjudizie- rende Lösung darstellt. Ebenfalls einer späteren Beschluss- fassung soll die Entscheidung vorbehalten bleiben, wie nicht nur Symptome bekämpft, sondern wie das Problem an den Wurzeln angepackt werden kann. In unserer Kommis- sion sind zum Beispiel in diesem Zusammenhang Gedanken über die Schaffung eines Bundesverwaltungsgerichtes auf- gekommen. Hauptursache der Überlastung unserer höch- sten Gerichte sind die in den letzten Jahren von uns erlasse- nen Gesetze, und zwar dort, wo wir jeweils grosszügig Rechtsmittel zugesichert haben. In so gut wie allen Verwal- tungsbereichen bestehen gegen Verwaltungsentscheide Weiterzugsmöglichkeiten, vielfach eben bis ans Bundesge- richt. Ob dies mit der gleichen grosszügigen Konsequenz auch in Zukunft so fortgesetzt werden kann oder ob wir nicht doch im Sinne einer wohlverstandenen, guten und rechtzeitigen Rechtspflege hier zum Gegensteuer ansetzen müssen, wird der Bundesrat bei der Ausarbeitung seiner Botschaft zur Revision des OG besonders prüfen müssen. Ich darf hier erwähnen, dass das sogenannte Annahmever- fahren, wie es vom Bundesrat gewünscht wird, Anspruch hat auf wirklich seriöse Überprüfung, denn dieses Annah- meverfahren, wie es vom Bundesgericht gedacht ist und auch erläutert wird, ist bei weitem besser als sein derzeitiger Ruf in den Vernehmlassungen. Zu diesen Überlegungen gehört auch die Feststellung, dass wir in unserem Land nicht nur sehr gute Bundesgerichte haben, sondern dass auch die Rechtsprechung in den Bezirken, in den Ämtern und. in den Kantonen ausserordentlich qualifiziert ist. Dadurch sollte doch die irrige Annahme zu widerlegen sein, nur ein letztinstanzliches bundesgerichtliches Urteil sei ein gutes Urteil. Die Entscheide des höchsten Gerichtes haben ohnehin nachweisbar ihre konstante Ausstrahlung auf die Praxis der subalternen Gerichte. Schon aus diesem Grund liegt es nahe, dass nicht jeder Fall und jedes Rechtsproblem ans Bundesgericht gehören. Während der Dauer der Rechtshängigkeit eines Verfahrens besteht Rechtsunsicher- heit. Vielfach ist dem Rechtsuchenden besser gedient mit einem Entscheid der Unterinstanz, weil er früher Rechts- klarheit bringt. Dem Anspruch des Rechtsuchenden auf unabhängige und objektive Beurteilung seines Anliegens steht auch der Anspruch des Partners gegenüber, eine Rechtssache nicht ungebührlich lange hinauszögern zu können.
Um der vor allem in den letzten Jahren praktizierten Verzö- gerungspraxis, die im Grunde der Dinge eine Unrecht- spflege darstellt, die Spitze zu brechen, d. h. um die rein zeitlich definierte Erfolgschance eines Prozesses zu redu- zieren, beantragen wir Ihnen, den vorgelegten Bundesbe- schluss gutzuheissen. Die Möglichkeit der Wahl von 15 zusätzlichen Ersatzrichtern, und zwar zeitlich befristet bis 1988, bietet Gewähr, dass der Pendenzenberg in den näch- sten Jahren aufgearbeitet wird. Logischerweise hat diese Massnahme nur dann einen Sinn, wenn auch die entspre- chende Infrastruktur beim Kanzleipersonal angepasst und verstärkt wird. Die Zahl der Urteilsredaktoren soll für den gleichen Zeitraum vorübergehend von 40 auf 46 erhöht werden. Im gleichen Massstab ist das Kanzleipersonal zu verstärken.
Weil diese dringliche Massnahme nötig wurde aufgrund unserer Gesetzgebung, sollten wir uns in Zukunft beim Erlass eines jeden Gesetzes die Pflicht auferlegen, zu unter- suchen, ob durch den neuen Erlass eine zusätzliche Bela- stung unserer obersten Gerichte erfolgt und, wenn ja, ob dies nötig ist. Die Kommission wird Ihnen in der Detailbera- tung zu den Artikeln 2 und 4 Abänderungsanträge unterbrei- ten. Je nachdem, wie nun der definitive, bereinigte Bundes- beschluss aussehen wird, werden einzelne von Ihnen eher bereit sein, auf die Vorlage einzutreten. Ich darf Ihnen daher
kurz bekanntgeben, in welchen Teilen wir den Bundesbe- schluss anders formuliert haben möchten:
Bei Artikel 2 empfiehlt Ihnen die Kommission, das Vor- schlagsrecht der Gerichte wegzulassen. Wir sehen darin einen Verstoss gegen die Gewaltentrennung und haben auch erhebliche Fragezeichen zu setzten zur Praktikabilität einer solchen Lösung.
Bei Artikel 4 beantragen wir Ihnen die Verlängerung der Wirksamkeit des Beschlusses bis zum 31. Dezember 1988. Abschliessend ist darauf hinzuweisen, dass durch Ihre Zustimmung zu diesem Beschluss die entsprechende Zustimmung zu den Budgetpositionen für die Personal- kosten in den nächsten Jahren präjudiziert ist.
Im Sinne dieser Überlegungen beantragt Ihnen Ihre Kom- mission, auf die Vorlage des Bundesrates zur vorübergehen- den Erhöhung der Zahl der Ersatzrichter und Urteilredakto- ren des Bundesgerichtes einzutreten.
M. Salvioni, rapporteur: Le Conseil fédéral, par son mes- sage, nous propose d'augmenter le nombre des juges sup- pléants du Tribunal fédéral de quinze à trente et de porter celui des secrétaires-rédacteurs à 46 pour le Tribunal federal et à 23 pour le Tribunal fédéral des assurances. En outre, le Conseil fédéral demande que lui soit accordée la faculté de nommer comme juges suppléants temporaires les juges du Tribunal fédéral sortants qui seraient disposés à poursuivre leur activité de façon réduite. Ces juges ne seraient pas imputés sur le nombre maximum fixé par la loi.
Ces propositions sont motivées par l'accroissement de l'ac- tivité du Tribunal fédéral consécutif au développement de la juridiction de droit public administratif et de l'augmentation générale des affaires introduites chaque année. En particu- lier, les reports totaux des affaires pendantes devant le Tribunal fédéral s'élèvent, à fin 1983, bien que 3810 affaires aient été liquidées, à 1662 cas, dont 214 affaires civiles, 836 contestations de droit public, 525 de droit administratif et 80 affaires pénales.
Le volume des affaires liquidées a augmenté de plus d'un millier entre 1979 et 1983, soit en l'espace de cinq ans. L'engagement de dix greffiers supplémentaires seulement en 1981 a permis aux trente juges de liquider 3810 affaires alors qu'en 1979, ils en avaient liquidé 2786.
Le Conseil fédéral a décidé d'étudier la possibilité de procé- der à une réforme de l'organisation de la procédure judi- ciaire fédérale. Une commission d'experts, présidée par M. Dubs, juge fédéral, a élaboré un projet en ce sens.
L'administration correcte de la justice ne saurait s'accom- moder de retards excessifs, qui sont de nature à saper la confiance du justiciable à l'égard des tribunaux et de la justice en général.
D'autre part, le représentant de la Suisse à la Cour euro- péenne des droits de l'homme pourrait se trouver en diffi- culté du fait que des retards de l'importance de ceux devant lesquels se trouve actuellement le Tribunal fédéral sont jugés excessifs et donc contraires aux principes de la Con- vention européenne des droits de l'homme. Il aurait été souhaitable que le Conseil fédéral présentât d'ores et déjà une modification de l'organisation judiciaire visant à amélio- rer la situation actuelle par des interventions substantielles et structurelles. Cependant, les problèmes que pose une telle modification sont trop importants pour pouvoir être examinés et résolus à bref délai. D'un autre côté, on ne peut attendre encore des années pour remédier à la situation. Les hypothèses formulées par le Conseil fédéral à l'appui des mesures proposées sont les suivantes. Les quinze juges suppléants préparent actuellement quelque 165 rapports par année, ce qui signifie que chacun d'eux consigne un rapport par mois. L'élaboration de chaque rapport demande quatre jours de travail si bien qu'aujourd'hui, chaque juge suppléant consacre au Tribunal fédéral 44 jours par année, soit le cinquième de sa capacité de travail. L'augmentation de la rémunération à 600 francs pour les juges indépendants et à 500 francs pour les autres et le supplément de 200 francs par journée d'activité dépassant la limite de 65 jours de travail par année devraient inciter les juges à une activité
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Tribunal fédéral. Augmentation du nombre des juges suppléants
accrue, que le président du Tribunal fédéral estime au quart jusqu'à la moitié du temps de travail disponible par année, soit à 55 à 110 jours de travail.
Si ces hypothèses se vérifient, on pourrait escompter le dépôt de 200 à 300 rapports supplémentaires chaque année. Cela signifie que le nombre des reports pourrait être réduit à 900 au cours de trois ou quatre années à venir et qu'en 1988, le nombre des affaires pendantes, aujourd'hui excessif, pourrait être ramené à un volume normal. Cela présuppose que les nouvelles affaires n'augmentent pas de façon nota- ble et que soient nommées à titre de juge suppléant des personnes qualifiées.
La commission a jugé ces suppositions raisonnables. Elle a donc, par 13 voix contre 5, décidé d'entrer en matière et de vous proposer d'approuver l'arrêté fédéral. Elle vous pro- pose cependant de biffer, à l'article 2 de l'arrêté fédéral, la deuxième partie qui comporte le principe du droit de propo- sition du Tribunal fédéral pour la nomination des juges sortants comme juges suppléants. En effet, ce droit de proposition apparaît comme une procédure ambiguë et inutile car, si un juge sortant est disposé à travailler comme juge suppléant, il n'a, lui ou le président du Tribunal fédéral, qu'à porter son désir à la connaissance des groupes parle- mentaires.
La commission, par 9 voix contre 4, a également repoussé une proposition visant à une augmentation des frais de procédure du Tribunal fédéral à la charge des parties, cette augmentation devant être examinée dans le cadre de la révision générale de l'organisation judiciaire.
Les conséquences financières de l'application du nouvel arrêté fédéral sont indiquées dans le message.
Il faudra compter avec un accroissement global des dépenses de l'ordre de 1 910 000 francs pour les deux tribunaux. En outre, il sera nécessaire de construire, pour le Tribunal fédéral, un pavillon provisoire dont le coût est estimé de 400 000 à 500 000 francs. Pour le Tribunal fédéral des assurances, les dépenses d'aménagement avoisineront 90 000 francs. L'effectif du personnel sera porté à 140 unités et la validité de l'arrêté est limitée au 31 décembre 1988. Votre commission vous propose d'approuver cet arrêté fé- déral.
La solution proposée, de par sa modestie, décevra peut-être les perfectionnistes, qui auraient préféré un examen appro- fondi de la matière et des solutions de caractère structurel. Il s'agit toutefois d'un domaine extrêmement délicat car la réduction de l'activité du Tribunal fédéral est en nette oppo- sition avec la garantie qui est donnée par la constitution à chaque citoyen de pouvoir jouir d'une parité substantielle et formelle dans l'application des règles du droit.
Je me permets pour terminer de citer ce que disait notre collègue M. Jean-François Aubert, conseiller aux Etats, lors d'une conférence tenue devant des avocats tessinois en 1976: «La démocratie aurait fait faillite si les lois qu'elle édicte (et j'ose ajouter: si leur application) ne suscitaient de la part de la mojorité du peuple que la crainte, l'aversion ou le mépris. Il faut qu'au contraire, dans une démocratie qui veut être digne de ce nom, les gens aient le sentiment que les lois ont été faites non seulement pour les riches, mais pour tout le monde.»
Weber-Arbon: Ich bin jetzt 14 Jahre in diesem Parlament tätig, und es ist das erste Mal, dass ich Ihnen einen Antrag auf Nichteintreten zu einer vom Bundesrat vorgeschlagenen Materie unterbreite. Sie mögen aus dieser einleitenden Bemerkung entnehmen, dass es mir mit diesem Antrag nun wirklich ernst ist.
«Mon repos» heisst der Park in Lausanne, in welchem das schweizerische Bundesgericht seit Mitte der zwanziger Jahre seinen Sitz hat. Wissen Sie übrigens, dass es 1874 - gestatten Sie mir diese kleine historische Reminiszenz - bei der Bestimmung des Sitzes des damals neu geschaffenen ständigen Bundesgerichtes zu einer Kampfwahl gekommen ist? Im Ständerat hatte Luzern vor Lausanne im vierten Wahlgang knapp obenauf geschwungen. Der Nationalrat gab jedoch, ebenfalls erst im vierten Wahlgang, Lausanne
vor Luzern den Vorzug. Luzern wurde dann dafür im Jahre 1917 mit dem Sitz für das damals neu geschaffene Versiche- rungsgericht getröstet.
Zurück zur Sache: Die Beanspruchung, die Belastung, der Stress, die Hektik der 30 Mitglieder des Bundesgerichtes stehen nun allerdings seit anderthalb Jahrzehnten in kras- sem Gegensatz zum lieblichen Namen dieses Parkes, den ich Ihnen einleitend erwähnt habe.
Das Bundesgericht bestand in den ersten Jahren aus 9 ständigen Mitgliedern. Die Zahl wurde dann 1893 auf 14, elf Jahre später auf 19, bei der Einführung des Zivilgesetzbu- ches auf 24 und beim Inkrafttreten des Strafgesetzbuches auf 26 Mitglieder erhöht. Bei dieser Zahl blieb es volle 28 Jahre lang. 1970 kam eine Erhöhung auf 28 und neun Jahre später eine letzte auf 30 vollamtlich engagierte Bundes- richter.
Gleich erwähnt werden muss bei dieser Ausgangssituation die Zahl von 15 Ersatzrichtern, welche allesamt sehr intensiv zur Mitarbeit in Lausanne herangezogen werden, ganz unbekümmert darum, dass sie einen voll beanspruchenden Beruf haben, sei es als kantonale Richter, als Anwälte oder als Wissenschafter.
Es ist eigentlich zu bedauern, dass das Diagramm über die Entwicklung der Geschäftslast des Bundesgerichtes in der Ihnen vorliegenden Botschaft auf Seite 17 nur bis 1969 zurückgeht. Hätten wir noch die sechziger Jahre dazu, müsste jedermann der Knick - kein Pillenknick, aber es ist ein Knick - auffallen, der 1969 eingetreten ist. Er hängt offensichtlich mit dem Ausbau der Verwaltungsgerichtsbar- keit zusammen, welche durch das Bundesgesetz vom 20. Dezember 1968 entscheidend verbessert worden ist. Der Rechtsschutzgedanke hatte damit eine bedeutsame Förde- rung erhalten. Dazu kam eine Entwicklung, welche in den letzten anderthalb Jahrzehnten auf allen Stufen unserer Rechtsprechung zu registrieren ist, nämlich ein immer stär- keres Bedürfnis, ja eine zunehmende Lust, Rechtsmittel zu ergreifen. Der Kommissionspräsident hat das etwas vorneh- mer lateinisch mit dem gaudium procedendi umschrieben. Wir meinen beide dasselbe.
Das Resultat dieser Entwicklung will ich Ihnen nur an einer Zahl illustrieren. Passen Sie gut auf: Im Jahre 1969 hat das Bundesgericht mit 26 vollamtlichen Richtern 1700 Fälle behandelt und entschieden. Im Jahre 1983 mit 30 Richtern 3810 Fälle! Diese Zahlen müssen uns nicht nur aufhorchen, sondern aufschrecken lassen. Haben die Bundesrichter frü- herer Jahrzehnte zu sehr einer «Mon repos»-Philosophie gehuldigt? Ich glaube nicht, dass wir das behaupten kön- nen. Wenn aber eine fast gleiche grosse Zahl von Bundes- richtern mehr als doppelt so viele Fälle behandelt und erle- digt, so kann etwas nicht mehr stimmen; mit Hamlet kann gesagt werden: «Hier ist etwas faul im Staate Dänemark.» Wie Wetterleuchten wirken in diesem Zusammenhang Aus- drücke in der Botschaft des Bundesrates wie «Leistungsstei- gerung» (Seite 3), «summarisches Verfahren» (Seite 7). Zur weiteren Illustration Zitate aus den Ausführungen von Bun- desgerichtspräsident Kaufmann in der Kommission: «Hän- gige Rechtsstreitigkeiten müssen husch, husch, möglichst schnell erledigt werden, sei es zum Beispiel im Rahmen von summarischen Verfahren oder in Form von Kurzurteilen. Das Erledigungsprinzip diktiert jedenfalls das Tempo.» Soweit Herr Bundesgerichtspräsident Kaufmann.
Wir sind uns einig: So kann es nicht weitergehen. Bei solchen Verhältnissen treten vor allem zwei Mängel immer mehr zutage. Immer häufiger wird es vorkommen, dass einem Fall einfach aus Zeitgründen nicht die nötige Sorgfalt gewidmet werden kann. Die andere Gefahr besteht darin, dass mehr und mehr nicht mehr das Richterkollegium, son- dern der Referent entscheiden wird, weil es den anderen Kammermitgliedern ganz einfach an Zeit fehlt, um auch die Referate der Kollegen einlässlich studieren zu können.
Wir sind uns darüber einig, dass eine Revision des Organisa- tionsgesetzes Entlastungen wird bringen müssen. Über das Wie haben wir uns heute nicht zu unterhalten. Im Bälde - ich hoffe das wenigstens - wird ja die entsprechende bundes- rätliche Botschaft erwartet werden dürfen.
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Was schlägt nun aber der Bundesrat als feuerwehrmässige Sofortmassnahme vor? Eine recht seltsame Neuerung, näm- lich eine zusätzliche Wahl von gleichviel Ersatzrichtern, wie wir bisher hatten, aber bloss auf Zeit, nämlich nur bis zum Jahre 1988. Zu einem solchen Konzept, das effektiv keines ist, sagen wir: Halt, so nicht! Bloss mit einem vermehrten Beizug von Ersatzrichtern kann die Notlage am Bundesge- richt wirklich nicht saniert werden.
Es sind vor allem zwei Gründe, welche gegen diese «Pflä- sterlipolitik» sprechen:
Die zweite Frage, die wir uns stellen müssen: Werden wir mit unserer Offerte, dass sich jemand für vier Jahre in einem solchen Ausmass für Lausanne zur Verfügung stellt, wirklich qualifizierte Persönlichkeiten für ein solches Amt gewinnen können? Wir dürfen nicht vergessen, dass diese Tätigkeit eine intensive Zeit für die Einarbeitung verlangt, dass sie auch mit verschiedenen Schwierigkeiten verbunden bleibt, die ein vollamtlich tätiger Richter nicht hat, beispielsweise die Vertrautheit mit der Rechtsprechung in einzelnen Berei- chen, oder die Infrastruktur, die in Lausanne zur Verfügung steht, nicht aber am Arbeitsort des Ersatzrichters.
Wir sagen nicht einfach nein zu dieser bundesratlichen Vorlage. Wir sehen die Alternative darin, dass so rasch als möglich die Zahl der ständigen Bundesrichter erhöht wer- den muss, eventuell - ich möchte die Frage angeschnitten haben, sie aber nicht abschliessend beantworten - verbun- den mit der Schaffung einer dritten öffentlich-rechtlichen Abteilung, nämlich einer Kammer für Steuersachen. Neue vollamtlich tätige Bundesrichter können mit vollem Einsatz auch effizienter eingesetzt werden zur Bewältigung der bestehenden Pendenzen.
Übrigens, auch der Vorentwurf für die Revision des OG sieht eine Erhöhung der Zahl der Bundesrichter vor, also sogar für den Fall, da andere Vorkehren zur Eindämmung der Rechtmittelflut zum Tragen kommen sollen. Gesetzestech- nisch wäre das ja eine recht einfache Sache, indem bloss Artikel 1, eventuell noch Artikel 12 des bestehenden Geset- zes, geändert werden müssten.
In der Kommission wurde erklärt, wir seien durch eine vor vier Jahren gutgeheissene Motion Arnold - unseres Kolle- gen im Ständerat - gebunden. Das stimmt nicht, denn diese Motion verlangt einfach die Forcierung der Revision des OG mit dem Schwerpunkt der Einschränkung der Weiterzugs- möglichkeiten an die eidgenössischen Gerichte, wobei - interessante Zusatzbestimmung dieses Motionstextes - jedoch berechtigte Rechtsschutzinteressen des Bürgers nicht beeinträchtigt werden dürften. Das der Wortlaut der Motion.
Ich beantrage Ihnen abschliessend im Namen der SP-Frak- tion, auf die Vorlage nicht einzutreten, um damit den Weg freizugeben zu einer echten, wenn auch vorläufig nur teil- weisen Behebung der geschilderten Notlage am Bundesge- richt.
Eine letzte politische Bemerkung. Vielleicht gibt es einzelne Mitglieder in diesem Kreise, vielleicht auch etliche Journali- sten, die jetzt natürlich hämisch oder sonstwie kommentie- ren: Aha, die SP-Fraktion ist erwacht, das ist schon die erste Runde dieser härteren Konfrontationspolitik. Dazu ist zu
sagen, dass es das Thema, das hier angeschnitten wird, verdient, dass ein Antrag auf ein Veto gestellt wird, ein Antrag auf «Halt, so nicht». Diesem Konzept, das eben keines ist, müssen wir entgegentreten.
Dünki: Um es vorwegzunehmen: Die LdU/EVP-Fraktion wird für Eintreten stimmen. Sie pflichtet auch den gestellten Kommissionsanträgen bei. Wir sind alle daran interessiert, dass die Rückstände bei unseren höchsten Gerichten bald abgebaut werden, ohne dass die Qualität der Gerichtsurteile darunter zu leiden hat. Die vorgeschlagene kurzfristige Übergangslösung scheint uns der richtige, zumindest ein gangbarer Weg zu sein. Es liegt im öffentlichen Interesse, aber auch im Interesse der Streitparteien, wenn die Prozess- dauer nicht so lang ist. Die Wiederherstellung vertretbarer Verhältnisse kostet den Bund etwas Geld, und zwar etwas mehr als 2 Millionen Franken. Der Aufwand wird sich loh- nen, wenn das angestrebte Ziel damit erreicht werden kann. Wenn wir heute dieser Vorlage zustimmen, geschieht dies in der bestimmten Erwartung, dass auch das Bundesgericht bzw. die Bundesrichter tatkräftig mithelfen, den grossen Pendenzenberg abzutragen.
Ich erinnere an frühere harte Kritiken. Verschiedentlich wurde den Bundesrichtern vorgeworfen, sie führten in Lau- sanne in der Villa «Mon Repos» ein allzu gemütliches Berufsleben. Die Vorwürfe richteten sich an einige Bundes- richter, die den Eindruck erweckten, sie ruhten sich nach Erreichung der beruflichen Karriere allzu sehr auf den Lor- beeren aus. Wir fragen uns im Ernst, ob sich der Zustand wirklich wesentlich gebessert hat. Wir erwarten, dass alle Bundesrichter in bezug auf das Arbeitspensum ihre Pflicht erfüllen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sie angehal- ten werden, Statistiken über die erledigten Fälle zu führen. Wir wissen aus den Beratungen der Geschäftsprüfungskom- mission, dass diese Forderung, die wir als absolut legitim und gerechtfertigt betrachten, auf Widerstand stösst. Ein Leistungsausweis wird im Berufsleben ganz allgemein ver- langt. Was den einen recht ist, soll auch für das Bundesge- richt billig sein. Es hat sich im allgemeinen der Grundsatz bewährt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Unsere Fraktion beharrt darauf, dass diese Statistiken wirklich geführt werden. Wir werden unseren Vertreter in der Geschäftsprüfungskommission beauftragen, den Vollzug zu überwachen.
In der vorberatenden Kommission wurde seitens des Herrn Bundesgerichtspräsidenten bestätigt, dass heute die Frage der Nebenbeschäftigung kaum mehr eine Rolle spielt. Die Zeit, um als Bundesrichter in Schiedsgerichten mitzuma- chen oder Expertisen auszufertigen, sei im wesentlichen vorbei. Wir sind froh, wenn dem so ist. Wir behaften das Bundesgericht bei dieser Aussage. Vor einigen Jahren habe ich in dieser Beziehung andere Töne gehört. Die Melde- pflicht für Nebenbeschäftigungen der Herren Bundesrichter muss unbedingt beibehalten werden. Bei einer Aufstockung der Ersatzrichterzahl darf erwartet werden, dass sich alle vollamtlichen Richter 100prozentig für die Hauptaufgabe einsetzen.
Im weiteren erwarten wir, dass ständig Rationalisierungs- massnahmen geprüft und verwirklicht werden, ohne dass die Qualität der Urteile und die Rechtssicherheit darunter zu leiden haben.
Zum Schluss möchte ich nochmals betonen, dass unsere Fraktion den zur Diskussion stehenden Bundesbeschluss darum befürwortet, weil wir Gewähr haben müssen, dass die Rechtsprechung in unserem Land richtig funktioniert. Aus dieser Überlegung müssen wir zuerst dafür sorgen, dass der Rückstand innert nützlicher Frist aufgearbeitet wird. Wir bieten Hand zur vorgeschlagenen Übergangslösung, im Ver- trauen darauf, dass auch seitens des Bundesgerichtes nichts unterlassen wird, was zu einer Verbesserung der Verhältnisse führen könnte. Erst bei der bevorstehenden Revision des Organisationsgesetzes soll über die neue Zahl der ordentlichen Richter verhandelt und beschlossen wer-
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den. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag von Herrn Weber ab.
Ich bitte um Zustimmung zum Eintreten und empfehle Ihnen, die Kommissionsanträge zum Beschluss zu erheben.
M. Bonnard: Le groupe libéral votera l'entrée en matière et adoptera le projet tel qu'il nous est présenté par la commis- sion. Il le fera non pas parce qu'il est persuadé de l'excel- lence du projet, mais parce qu'il considère que, dans la situation actuelle, il n'y a malheureusement pas d'autre issue possible.
Le Tribunal fédéral est en crise depuis longtemps. Il y a au moins dix ans, le Conseil fédéral nous a très clairement expliqué quelles étaient les causes de la crise. Il a rappelle que le Tribunal fédéral avait lui-même assoupli les condi- tions de recevabilité du recours de droit public; il a rappelé ensuite que nous-même, Parlement, sur sa proposition d'ail- leurs, nous avons élargi les compétences du Tribunal fédé- ral en matière administrative; il a souligné encore, et je crois que c'est particulièrement important, que l'Etat de droit que nous connaissions s'est progressivement transformé en un Etat social fondé sur le droit, Etat social qui prend de plus en plus en charge le bien-être de chacun d'entre nous, mais qui toujours davantage aussi restreint nos propres libertés, ce qui multiplie les causes de conflit entre le citoyen et l'Etat. Bien que la situation fût parfaitement connue il y a déjà dix ans, les travaux de révision de la loi d'organisation judiciaire ont avancé avec une lenteur toute sénatoriale. Je n'hésite pas à dire, en ce qui me concerne, que nous sommes ici devant l'exemple type du mauvais choix des priorités dans la législation. Nous nous acharnons à réviser la constitution fédérale, à supprimer les inégalités entre hommes et femmes, à compléter le code civil, le code des obligations, le code pénal. Nous légiférons à tour de bras en matière économique et en matière sociale et dans tous ces domaines, je suis persuadé que nous cherchons tous hon- nêtement à améliorer les droits du citoyen. Mais ces droits, que nous confions aux citoyens contre d'autre citoyens, ou aux citoyens contre l'Etat, sont sans portée réelle, si nous ne donnons pas à chacun la possibilité de les faire valoir efficacement. Or pendant que nous perfectionnions avec tant de soin le droit matériel, nous avons laissé se dégrader l'institution judiciaire qui permet au citoyen de faire valoir ses droits.
Je l'ai dit, en 1974 déjà la crise de l'autorité judiciaire était connue, les causes étaient claires, la priorité aurait dû alors être donnée à la révision fondamentale de la loi d'organisa- tion judiciaire. Faute de l'avoir fait, nous en sommes réduits - et c'est un peu amer - à constater aujourd'hui que le droit matériel n'est plus aussi bien protégé qu'auparavant et que les droits nouveaux que nous avons créés ne sont finale- ment que des lois imparfaites.
Cela étant, nous demandons instamment au Conseil fédéral, avec la commission d'ailleurs, de déposer sans plus tarder le message concernant la révision générale de la loi d'organi- sation judiciaire. Il y a plus de cinq mois que la procédure de consultation est terminée. Nous voulons espérer que le projet et le message sont maintenant sur le point d'être soumis au Conseil fédéral et que la Conférence des prési- dents de groupe saura donner à cet objet le haut degré de priorité qu'il mérite. Nous y serons d'autant plus attentifs que la solution proposée a sans doute le mérite de permettre d'accélérer un peu la liquidation des affaires et de décharger les juges ordinaires mais qu'en revanche, à cause de l'ac- croissement très sensible du nombre des juges, elle com- porte le risque sérieux d'une jurisprudence plus instable. Ce n'est donc qu'un palliatif jusqu'à la révision général que nous appelons de nos vœux.
Nous vous invitons également à rejeter la proposition de M.Weber, M. Weber pense que même après la révision fon- damentale de la loi d'organisation judiciaire, il faudra aug- menter le nombre des juges fédéraux; dès lors, autant les augmenter dès maintenant. Nous ne partageons pas cette manière de voir. La révision de la loi fédérale d'organisation judiciaire doit tendre, c'est ce qui ressort des projets du
Conseil fédéral, projets qui doivent être salués à cet égard, à rendre au Tribunal fédéral son rôle fondamental, qui est celui non pas d'un juge d'appel mais de l'autorité suprême chargée de dire le droit. Si on se concentre sur cet objectif, nous sommes quant à nous persuadés qu'il sera possible au Tribunal fédéral de maîtriser la situation sans augmentation du nombre des juges. En tout cas, Monsieur Weber, ne créons pas une troisième cour de droit public et administra- tif pous les affaires fiscales notamment. Ce serait une grave erreur. Cette spécialisation finirait par conduire à un frac- tionnement du droit public et du droit administratif suisses, alors qu'au Tribunal fédéral il est essentiel que chacun des juges ait toujours présent à l'esprit l'ensemble des principes qui régissent la matière; la spécialisation irait directement à l'encontre de cette nécessité profonde. Je vous invite à voter l'entrée en matière, à accepter les propositions de la com- mission et à rejeter la proposition Weber.
Uhlmann: Die Arbeit unserer Gerichte ist für unseren Rechtsstaat von allergrösster Bedeutung. Das Parlament, aber auch die ganze Bevölkerung sind daran interessiert, dass unsere obersten Gerichte gute Arbeit leisten und dass der gute Ruf, den sie geniessen, auch in Zukunft erhalten bleibt. Wenn aber die Geschäftslast von Jahr zu Jahr derart massiv ansteigt, wie wir vom Herrn Kommissionspräsiden- ten gehört haben, so können wir als verantwortliche Parla- mentarier nicht mehr tatenlos zusehen, wie der Pendenzen- berg wächst und wächst. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Rechtsprechung qualitativ unter dem quantitativen Druck leidet. Wir wollen alles daran setzen, dass der Rechtsschutz gemäss unserer Verfassung gewährleistet ist. Dies gilt sowohl für die Qualität der Rechtsprechung wie auch für den zeitlichen Ablauf eines Rechtsstreites.
Mit der vom Bundesrat, im Einvernehmen mit dem Bundes- gericht, vorgeschlagenen Lösung wird gehofft, dass der Pendenzenberg auf ein tragbares Mass abgebaut werden kann. Nach unserer Auffassung handelt es sich um eine Notmassnahme, die natürlich auch erhebliche Nachteile mit sich bringt. Ich möchte auf die Nachteile ebenfalls hin- weisen.
Nach unserer Auffassung können vollamtliche Richter sich mehr Erfahrung aneignen und können sicherlich auch effi- zienter arbeiten. Ersatzrichter haben zudem meist mit einem Informationsmangel zu kämpfen. Bei ständigen Richtern dürfte die Rechtsprechung bezüglich Rechtssicherheit bes- ser sein. Sie können sich mit der Rechtswissenschaft und mit der geltenden Doktrin eingehender befassen. Die Ver- bindung Wissenschaft und Rechtsprechung ist von grösster Bedeutung. 15 gute oder hervorragende Juristen zu finden, welche sich als Ersatzrichter mit einem Arbeitspensum von gegen 50 Prozent zur Verfügung stellen, dürfte nicht leicht sein. Es wurde bereits angezeigt. Zudem muss darauf hinge- wiesen werden, dass diese guten Leute dann in den Kanto- nen fehlen. Es stellt sich heute ernsthaft die Frage, ob nicht besser sechs oder sieben vollamtliche Richter gewählt wer- den sollten. Es könnte allenfalls eine weitere öffentlich- rechtliche Abteilung geschaffen werden.
Wenn die Mehrheit der SVP-Fraktion dennoch dem Vor- schlag des Bundesrates zustimmt, so deshalb, weil zurzeit und als blosse Übergangslösung keine taugliche Alternative vorliegt, ohne der Revision des Organistionsgesetzes vor- greifen zu wollen. Es wird mit Recht darauf hingewiesen, dass mit der Revision des Organisationsgesetzes eine entscheidende Entlastung des Bundesgerichtes angestrebt wird und dass es deshalb falsch wäre, heute eine weitere Abteilung zu schaffen, welche dann eben bestehen würde. Behalten wir uns diesen Schritt vor, bis wir wissen, welche Änderung diese Revision schlussendlich mit sich bringt. Wir müssen aber mit allem Nachdruck - das möchte ich beson- ders betonen - vom Bundesgericht verlangen, dass die gewählten Ersatzrichter zielgerichtet zum Einsatz kommen und dass diese Organisation sehr straff geführt wird, damit die ganze Übung auch Erfolg hat.
Im Interesse einer speditiven und sorgfältigen Rechtspre-
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Bundesgericht. Erhöhung der Zahl der Ersatzrichter
chung unserer obersten Gerichte bitte ich Sie im Namen der SVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten.
Lüchinger: Es ist in unserem Rate unbestritten, dass das Bundesgericht chronisch überlastet ist. Auch Herr Rolf Weber, der den Nichteintretensantrag stellt, steht auf die- sem Standpunkt. Er hat uns zwei Zahlen gegeben, die das sehr gut beleuchten: Erledigte Fälle im Jahr 1969: 1700, erledigte Fälle im Jahre 1983: 3810. Herr Kollege Weber stellt nun, wie gesagt, den Nichteintretensantrag. Er will lieber vollamtliche Richter; wir möchten eine provisorische Über- gangslösung.
Es stellt sich da grundsätzlich die Frage, ob wir die chroni- sche Überlastung des Bundesgerichtes als eine unaus- weichliche Entwicklung einfach hinnehmen oder ob wir der Meinung sind, es müsse etwas daran korrigiert werden. Persönlich bin ich - ich glaube, mit der Mehrheit der Kom- mission - der Ansicht: das geht so nicht weiter. Das Bundes- gericht ist das oberste Gericht, das Grundsatzentscheide fällen soll und nicht Massenentscheide. Stellen Sie sich das vor: Jährlich 3800 Entscheide am Bundesgericht. Wie kann da das Bundesgericht noch Grundsatzrechtsprechung betreiben? Heute liegt die Streitwertgrenze für das Bundes- gericht bei 8000 Fr. Jeder kleine Streitfall mit 8000 Fr. und mehr kann vor das Bundesgericht gezogen werden. Ähnlich geht es mit verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten.
Wir sind der Meinung, dass man das Problem an der Wurzel packen und durch eine Revision des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege korrigieren soll. Da gibt es eine ganze Reihe von Punkten, bei denen man eingreifen kann, indem das Bundesgericht beispielsweise nicht mehr über Tatfragen entscheidet, sondern überall nur- mehr über Rechtsfragen. Notwendige Korrekturen gehen bis zu den Gerichtsgebühren. Seit der letzten Revision des OG sind die Beträge der gesetzlich festgelegten Gerichtsge- bühren durch die Geldentwertung auf weniger als die Hälfte zusammengeschmolzen. Es ist also heute nicht sehr kost- spielig, mit irgendwelchen Fällen vor das Bundesgericht zu gehen, weil die Gerichtskosten überhaupt nicht ins Gewicht fallen. Ich habe auf dem Platze Zürich festgestellt, dass in politischen Belangen immer wieder staatsrechtliche Beschwerden eingereicht werden, die, wenn man sie genauer ansieht, von vornherein aussichtslos sind. Es geht einfach darum, mit der Beschwerde in die Presse zu kom- men. Machen Sie eine staatsrechtliche Beschwerde zu einem Politikum, dann sind Sie in allen Zeitungen, vielleicht sogar auf der Frontseite.
Wir sind der Meinung, dass das Problem nicht einfach personell zu lösen ist, sondern an der Wurzel, mit einer Revision des OG. Der Expertenentwurf dazu liegt vor, das Vernehmlassungsverfahren ist abgeschlossen. Bis 1988 sollte das Gesetz unter Dach sein. Da liegt die Grunddiffe- renz zwischen dem Standpunkt der Mehrheit der Kommis- sion und dem Antrag unseres Kollegen Rolf Weber.
Ich möchte zum Schluss folgendes sagen: Das Parlament sollte sich ebenfalls etwas mehr Selbstbeschränkung aufer- legen. Wir sollten nicht in allen und jeden neuen verwal- tungsrechtlichen Belangen das Bundesgericht als oberste Instanz einsetzen. Ich erwähne als Beispiel die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen. Nach meiner Meinung ist es unsinnig, dass sich auch noch das Bundes- gericht mit solchen Beschwerden befassen muss.
Im Namen der FDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und den Kommissionsanträgen zuzu- stimmen.
Le président: Le groupe de l'Action nationale/Vigilants renonce à prendre la parole et soutiendra l'arrêté. En revanche, le groupe PdT/PSA/POCH renonce aussi à pren- dre la parole mais combattra l'arrêté.
Frei-Romanshorn: Die Fraktion der CVP beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und die Beschlüsse der vorbera- tenden Kommission, welche den bundesrätlichen Entwurf nur unwesentlich geändert hat, gutzuheissen und damit 2-N
jeden anderslautenden Antrag - eben auch den Antrag auf sofortige Erhöhung der Zahl der Bundesrichter - abzu- weisen.
In den vergangenen fünf Jahren hat die Fraktion der CVP mit der Mehrheit der beiden Räte sämtlichen Vorlagen zuge- stimmt, welche zum Ziele hatten, den Gerichten in Lausanne und Luzern durch besondere Vorkehren zu ermöglichen, die steigende Zahl der Geschäfte innert nützlicher Frist zu erle- digen und die immer beachtlicher gewordenen Pendenzen abzutragen. Der gewichtigste Versuch, den Pendenzenberg aus der Welt zu schaffen und nicht mehr anwachsen zu lassen, wurde mit der 78er Revision des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege erbracht. Die organisatorischen, personellen und prozessualen Massnah- men von damals vermochten indes keine langandauernde Besserung zu bewirken. Vorerst bekam das Bundesgericht in Luzern zu spüren, dass die Belassung der vollen Kogni- tion gemäss Artikel 132 OG sich geradezu verhängnisvoll auswirkte. 1980 behalf sich der Bundesrat mit Unterstützung des Parlamentes mit einer Erhöhung der Zahl der Gerichts- schreiber von 13 auf höchstens 23. So dringend nötig diese personelle Aufstockung damals war, sie war in unserem Rate dennoch umstritten, wurde der Vorlage doch nur mit 89 gegen 81 Stimmen zugestimmt. Im Ständerat gab es damals keine Gegenstimmen.
Bereits im Herbst 1980 beantragte der Bundesrat die Erhö- hung der Zahl der Urteilsredaktoren auch am Bundesgericht in Lausanne, wobei es dann zu einer Erhöhung um 12 Stellen kam. Im Laufe der Behandlung der letztgenannten Vorlagen mit personeller Aufstockung brach in beiden Räten stärker als je zuvor die Meinung durch, dass wirksa- mere Abhilfemassnahmen geschaffen werden müssten, als nur ständige Personalvermehrungen vorzunehmen. Insbe- sondere mit der Annahme der Motion Arnold im Ständerat und danach auch in unserem Rate wurde klar zum Ausdruck gebracht, dass nur eine umfassende Revision des Organisa- tionsgesetzes, die künftig den Weg ans Bundesgericht erschweren werde, zu einer Senkung der Geschäftslast, aber auch zu einer speditiveren Erledigung der Gerichtsfälle an beiden Gerichten führen könne. Man ging übereinstim- mend davon aus, dass nur so das Problem an der Wurzel angepackt werden könne, vorab die Verhinderung über- grosser Pendenzen.
Unsere Fraktion ist auch heute noch der Meinung, dass, statt mehr Richter und mehr Urteilsredaktoren zu bewilligen, die Wege nach Lausanne und nach Luzern durch gesetzti- che Vorkehren nicht nur etwas, sondern reichlich steiniger gemacht werden müssen, als dies bis heute der Fall war und bei Belassung der heutigen Gesetzgebung der Fall sein würde. Diese Revision des Organisationsgesetzes ist, wie schon 1981 versprochen, inzwischen im Sinne der Motion Arnold und damit im Sinne beider Räte in die Wege geleitet worden. Das Vernehmlassungsverfahren ist bekanntlich bereits abgeschlossen. Wir werden also in absehbarer Zeit in den Besitz der Revisionsvorlage kommen.
Diese Vorlage, so wie wir sie aufgrund des Vorentwurfes erwarten dürfen, wird zweifelsohne - das wird nicht bestrit- ten werden können - einiges zu reden geben. Am meisten wohl die Frage der Zulassungsbeschränkung; dann aber die anderen möglichen Massnahmen. Ich rede ausdrücklich von «möglichen» Massnahmen, nämlich die eventuelle Schaf- fung von verwaltungsunabhängigen Vorinstanzen auf dem Gebiet der Bundesverwaltungsrechtspflege, weitgehender Verzicht auf die verwaltungsrechtliche Klage, die Ausdeh- nung des summarischen Verfahrens, die Möglichkeit, in Fällen von mutwilliger, trölerischer oder anderer rechtsmiss- bräuchlicher Prozessführung auf Unzulässigkeiten zu entscheiden, die Ausdehnung der Dreierbesetzung von der Staats- und Verwaltungsrechtspflege auf die übrige Recht- spflege, die Ausdehnung des Anwaltsmonopols von der Zivil- und Strafrechtspflege auf die übrige Rechtspflege, die Erhöhung der Streitwertgrenze für die zivilrechtliche Beru- fung und Klage und andere denkbare Massnahmen.
Wenn die überwiegenden Mehrheiten beider Räte mit der Annahme der Motion Arnold eine wirksame Revision des OG
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im aufgezeigten Sinne verlangten, so war man sich allseits einig, dass die Rechte des Bürgers auf dem Justizsektor nicht nur durch übertriebenen Abbau und auch nicht durch übertriebenen Ausbau des Rechtsschutzes benachteiligt werden sollen. Dieser Rechtsschutz kann dem Bürger nicht nur dadurch gewährt werden, dass ihm ein möglichst langer Instanzenzug garantiert oder auch zugemutet wird. Es gibt kein verfassungsmässig garantiertes Recht, das erlaubt, dass ein Streitfall nur von einer einzigen Instanz beurteilt werden darf. Andererseits wird aber auch nicht zwingend vorgeschrieben, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung von drei oder vier Instanzen beurteilt wird. Ich weiss sehr wohl, dass die Berufungs- bzw. Rekursmöglichkeit ihren guten Sinn hat. Dass viele Instanzen zur Verfügung stehen, ist nicht immer nötig. Es ist auch nicht erforderlich, dass jeder Streitfall an das Bundesgericht weitergezogen werden kann, wie das schon mehrfach hier hervorgehoben worden ist. Diese Möglichkeit beinhaltet nicht den garantierten Rechtsschutz des Bürgers insgesamt. Heute sind die kanto- nalen Justizinstanzen auf allen Gebieten derart ausgebaut, dass sie durchaus in der Lage sind, die meisten Justizfälle abschliessend zu beurteilen. Die diesbezüglichen Ausfüh- rungen des Herrn Kommissionspräsidenten verdienen die volle Unterstützung auch unseres Rates. Die Herren Bun- desrichter sind nämlich nicht anderer Ansicht.
Die Revision des OG wird längere Zeit in Anspruch nehmen. Wir rechnen in der Kommission bis Ende 1988. Bis die Novelle in Kraft tritt, bedarf es jedoch zusätzlicher Richter, um den Pendenzenberg abzutragen und die neuen Ein- gänge speditiv behandeln zu können. Es müssen aber nicht zum vornherein neue Bundesrichter sein, sondern es ist klüger, den Weg zu wählen, den der Bundesrat und unsere Kommission vorschlagen. Die CVP-Fraktion erachtet dies als den einzig richtigen Weg. Es gibt nichts anderes, als diese Übergangszeit, die notwendigerweise entstehen wird, mit Hilfe von Ersatzrichtern zu bewältigen. Die Rechtspre- chung der höchsten Gerichte des Landes wird dadurch nicht beeinträchtigt, und der Bürger wird deswegen nicht um seine Rechte geprellt.
Ich ersuche sie dringend, dem Antrag unserer Kommission zuzustimmen.
Aregger: Mit der Erhöhung der Zahl der Ersatzrichter will man den hängigen Fällen beim Bundesgericht zu Leibe rücken. Gegen dieses Ziel der Vorlage habe ich absolut nichts einzuwenden. Ich habe mich einzig wegen der Höhe der Entschädigung zum Wort gemeldet. Für ehemalige Bun- desrichter, die nach der Pensionierung noch als Ersatzrich- ter tätig waren, betrug die Entschädigung bisher 300 Fran- ken pro Tag. Freierwerbende Juristen erhielten als Ersatz- richter 500 Franken pro Tag. Mit der vorliegenden Botschaft hat der Bundesrat die Entschädigungen massiv heraufge- setzt. Pensionierte Bundesrichter sollen als Ersatzrichter neu 700 Franken im Tag, freierwerbende Juristen 800 Fran- ken erhalten. Dazu kommen nach Auskunft des eidgenössi- schen Personalamtes die effektiven Spesen, Löhne für Schreibarbeiten, Bürokosten usw. Das Gehalt eines amtie- renden Bundesrichters beträgt 204 000 Franken. Nach der Pensionierung erhält er die Hälfte davon, nämlich 102 000 Franken als Ruhegehalt, plus die AHV, ungeachtet, ob er noch als Ersatzrichter tätig ist oder nicht. Wir wissen auch, dass freierwerbende Juristen, die sich als Ersatzrichter an das Bundesgericht wählen lassen, ihr Anwaltsbüro trotzdem weiterführen können. Aufgrund dieser Voraussetzungen erscheint das vom Bundesrat neu festgelegte zusätzliche Nebeneinkommen von 700 und 800 Franken pro Arbeitstag eindeutig als zu hoch, zumal erhebliche Unterschiede in der individuellen Arbeitsweise und Leistungsfähigkeit festzu- stellen sind.
Herr Bundesrat Friedrich oder die Kommissionsbericht- erstatter könnten mir entgegenhalten, qualifizierte Kräfte seien nur gegen derart hohe Taggelder zu finden. Aber stellt sich für uns da nicht die Frage, was eigentlich Qualifikation ist? Es gibt in der Privatwirtschaft, auf dem Bauernhof und auch in öffentlichen Betrieben immer wieder vorüberge-
hende Phasen der Arbeitsüberlastung, die nur mit einem Sondereinsatz gemeistert werden können. Die Bereitschaft, einen solchen Sondereinsatz zu leisten und dafür eine faire, und nicht eine übersetzte zusätzliche Entschädigung zu beziehen, betrachte ich als wesentlichen Bestandteil einer guten Qualifikation. Sie entspricht auch unserer schweizeri- schen Einstellung zur Arbeit, zur Leistung und gegen die Privilegierung einzelner. Vor allem aber kann man diese Bereitschaft mit Geld nicht kaufen.
Von ebenso·ausschlaggebendem Gewicht bei der Beurtei- lung ist für mich ein politisches Argument: Vor einer Woche hat eine Mehrheit gegen den Willen einer Million Stimmbe- rechtigter und gegen den Willen der Romandie neue Fiskal- abgaben zu Lasten der Strassenbenützer beschlossen. Viele von uns referierten pro oder kontra an Abstimmungsveran- staltungen. Haben nicht auch Sie, meine Damen und Herren, die grosse, ja entscheidende Zahl Bürgerinnen und Bürger bemerkt, die trotz schwerer Bedenken gegenüber den bei- den Vorlagen mit ihrem Ja eine Sanierung der Bundesfinan- zen zugestimmt haben?
«Wir wollen dem Bund diesen Beitrag geben, damit er seine Rechnung wieder ins Gleichgewicht bringen kann.» So oder ähnlich tonte es in jeder Diskussion. Immer war mit solchen Voten ein klarer Sparauftrag verbunden. Immer aber melde- ten sich auch Bürger zum Wort, die ernste Zweifel am Sparwillen von Bundesrat und Parlament äusserten. Mich hat diese Konfrontation sehr beeindruckt, und ich fühle mich mehr denn je verpflichtet, in diesem Sinne Volksvertre- ter zu sein.
Ich verstehe das Ergebnis vom 26. Februar als verbindlichen Auftrag, uns nicht von neuen Einnahmen zu neuer Ausga- benfreude verleiten zu lassen. Es wird von uns erwartet, dass wir allen Ausgaben gegenüber kritisch eingestellt sind. Wenn das erste Geschäft dieser Session die obersten Ein- kommenskategorien des Bundes betrifft, dürfen wir in unse- rer kritischen Haltung erst recht keine Ausnahme machen. Ich bitte deshalb die Finanzdelegation und die zuständige Sektion der Geschäftsprüfungskommission unseres Rates, die Höhe und die praktische Anwendung dieser Taggeldan- sätze gründlich zu überprüfen und unter Kontrolle zu halten.
Iten, Berichterstatter: Zunächst eine Feststellung zu den Fragen, die Herr Kollege Aregger gestellt hat: Das Parlament ist nicht zuständig für die Festlegung der Entschädigung der Bundesrichter. Diese Entschädigung fällt in den Kompetenz- bereich des Bundesrates, und ich denke, dass Herr Bundes- rat Friedrich im Anschluss an die Debatte die Fragen von Herrn Aregger beantworten wird. Jedenfalls ist dazu zu sagen, dass es ja hier um eine Sofortlösung geht und dass wir uns in der Kommission einig waren, dass es auch bei dieser respektablen Entschädigung der Ersatzrichter nicht so einfach sein dürfte, für so kurze Zeit qualifizierte Richter zu finden.
Ich möchte mich nun noch zum Antrag von Herrn Weber- Arbon äussern, auf die Vorlage nicht einzutreten. Die Dis- kussion hat gezeigt, dass sich alle Redner darin einig sind, so könne es nicht weitergehen.
Offensichtliche Uneinigkeit besteht in der Frage, wie es denn weitergehen soll. Sie haben den Ausführungen der Fraktionssprecher entnehmen können, dass man sich bereits genaue Vorstellungen macht, wie es weitergehen sollte, dass sich aber diese Lösungsvorschläge keineswegs materiell decken. Das ist, glaube ich, auch der Hauptgrund, dass Ihnen die Kommissionsmehrheit empfiehlt, auf diese Vorlage heute einzutreten.
Die von Herrn Weber-Arbon vorgetragenen Sorgen und Bedenken mit Bezug auf die Qualität der Urteilsfindung am Bundesgericht, mit Bezug auf den vorhandenen Pendenzen- berg werden von der gesamten Kommission mitgetragen und geteilt. Wir unterscheiden uns wahrscheinlich nur mit Bezug auf die Schlussfolgerungen, die aus diesen Sorgen und Bedenken zu ziehen sind. Während die Kommissions- mehrheit glaubt, zunächst einmal mit dieser Sofortlösung zwei Dinge zu erreichen - den Pendenzenüberhang abzu- bauen und gleichzeitig die Revision des OG nicht zu präjudi-
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Bundesgericht. Erhöhung der Zahl der Ersatzrichter
zieren -, möchte Herr Weber bereits jetzt zu dieser Frage definitiv Stellung nehmen. Die Kommissionsmehrheit vertritt aber die Auffassung, dass die Anhebung der Anzahl der ordentlichen Bundesrichter einer der möglichen Revisions- punkte sein könnte, aber nicht notwendigerweise auch sein muss. Deshalb möchten wir jetzt nicht in dieser Feuerwehr- übung dieses einzelne Problem herausbrechen.
Zum Teil trifft es auch zu, dass die vorgeschlagene Lösung kein Konzept ist. Wir sind uns dessen bewusst. Ich glaube aber, dass eben gerade in dieser provisorischen Wirkung dieses Vorschlages das Konzept besteht, vergleichbar mit entsprechenden Massnahmen in der Privatwirtschaft, wo man ebenfalls mit temporären Kräften versucht, einen Auf- tragsüberhang abzubauen. Man tut dies zunächst einmal provisorisch, bis man definitiv weiss, ob es sich nur um einen vorübergehenden Pendenzenberg handelt oder ob die Belastung definitiv ist. Ich glaube jedenfalls auch, dass die Begründung des Nichteintretensantrages die Meinung der Kommission bestärkt hat, wonach der Bundesrat zu ersu- chen ist, die Revision des OG so schnell wie möglich voran- zutreiben, damit wir im Zuge dieser gesamten Revision die Möglichkeit haben werden, uns zur Detailfrage der Erhö- hung der Anzahl der ordentlichen Bundesrichter auszuspre- chen.
Herr Weber hat diesen Nichteintretensantrag auch schon in der Kommission gestellt. Wir haben darüber diskutiert, und die Kommission hat diesen Antrag mit 13 zu 5 Stimmen abgelehnt.
Ich bitte Sie ebenfalls, der Kommissionsmehrheit zuzu- stimmen.
M. Salvioni, rapporteur: La commission a rejeté la proposi- tion de renvoi de M. Weber par 13 voix contre 5.
Personnellement, je trouvais la proposition de M. Weber séduisante, en ce sens que les solutions provisoires ne nous satisfont pas pleinement. On préfère trouver des solutions durables et définitives et qui résultent d'un examen appro- fondi de la matière.
L'augmentation pure et simple du nombre des juges du Tribunal fédéral ne saurait résoudre le problème si celui du choix.de la commission ou de la section du tribunal à créer n'est pas résolu. Il a même été question ici d'une troisième section de droit public et d'un tribunal fiscal. Ces proposi- tions peuvent bien entendu être combattues, comme l'a fait M. Bonnard qui pense qu'il faudrait plutôt diminuer les compétences du Tribunal fédéral, et non les augmenter. Il y aurait lieu pour lui de transformer le Tribunal fédéral en un tribunal qui juge, définitivement, de questions de droit, et non pas de le transformer lentement en une cour d'appel. Toutes ces propositions doivent évidemment être exami- nées et discutées par le Conseil fédéral qui nous présentera, dans la modification de l'organisation judiciaire, la solution qu'il préfère. Jusqu'à ce moment-là, une augmentation du nombre des juges au Tribunal fédéral ne pourrait absolu- ment pas résoudre le problème. En effet, cette situation ne peut pas durer, il y a lieu d'y remédier. On ne peut pas continuer de reporter 1800 à 2000 cas d'une année à l'autre. Cela enlèverait toute confiance des justiciables dans la justice. Il ne faut pas oublier non plus que 2000 reports signifient 2000 citoyens qui attendent une décision du Tribu- nal fédéral et qui ne l'obtiennent pas dans le temps désiré. C'est la raison pour laquelle la commission est arrivée à la conclusion que la proposition du Conseil fédéral, étant donné même la lenteur de la procédure démocratique - caractéristique de notre Parlement - qui ne laisse pas espé- rer que les modifications de l'organisation judiciaire puis- sent être apportées dans un délai rapide, est à accepter sous la forme dans laquelle elle a été formulée.
Les deux seules modifications que la commission a propo- sées vont déjà été exposées par mon collègue et par moi-même.
Je confirme donc les conclusions de la commission et je vous demande de bien vouloir accepter l'arrêté proposé par le Conseil fédéral.
Bundesrat Friedrich: Die Kommissionssprecher und die Sprecher der Fraktionen haben die Vorlage sehr umfassend dargestellt, so dass ich mich auf einige Ergänzungen beschränken kann.
Der Bundesrat ist mit einer ganzen Reihe von Sprechern der Meinung, dass die Überlastung der Bundesrechtspflege ein Problem bildet, das sich auf die Dauer nur lösen lässt, wenn es an der Wurzel angepackt wird. Wirksame und nachhaltige Abhilfe ist daher nur von einer Reform zu erwarten, die bei der Organisation und beim Verfahren der Bundesrechts- pflege ansetzt. Bereits im Jahre 1978 hat der Bundesrat daher eine Expertenkommission unter dem Vorsitz von Herrn Bundesrichter Dubs beauftragt, Vorschläge zur Entla- stung der Bundesrechtspflege zu erarbeiten.
Die Expertenkommission hat 1982 Bericht und Vorentwurf für eine Revision des OG abgeliefert. Ich möchte kurz auf einen Schwerpunkt dieses Vorentwurfes hinweisen, um Ihnen die Bedeutung dieser Revision zu zeigen. In der Bun- desverwaltungsrechtspflege sollen vermehrt richterliche Vorinstanzen des Bundesgerichtes eingeschaltet werden, um dieses zu entlasten. Auf der Stufe des Bundes wären daher neue Rekurskommissionen zu schaffen, und die Kan- tone hätten ihrerseits unabhängige Beschwerdeinstanzen einzurichten für jene Fälle, die in letzter Instanz der Verwal- tungsgerichtsbeschwerde unterliegen.
Mein Departement hat zudem den Vorentwurf der Experten- kommission mit einem eigenen Vorschlag ergänzt und im Vernehmlassungsverfahren zur Diskussion gestellt. Es han- delt sich um das sogenannte Zulassungsverfahren. Falls diese Neuerung verwirklicht wird, müsste das Bundesge- richt - und natürlich auch das Eidgenössische Versiche- rungsgericht - auf ein ordentliches Rechtsmittel künftig nur noch eintreten, wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzli- cher Bedeutung stellt. Mit diesem Beispiel möchte ich Ihnen zeigen, dass strukturelle Entlastungsmassnahmen eben sehr tief in unsere Rechtsprechung hineingreifen. Für den Bundesrat folgt daraus, dass die Revision des OG sorgfältig vorzubereiten und den eidgenössischen Räten dann ein wirklich ausgereifter Entwurf zu unterbreiten ist. Das braucht seine Zeit. Es braucht um so mehr Zeit, als vieles eben ausserordentlich umstritten ist.
Auf der anderen Seite verschliesst sich der Bundesrat kei- neswegs dem mehrfach geäusserten Wunsch, die Revision des Organisationsgesetzes beschleunigt voranzutreiben. Gestatten Sie mir dazu immerhin folgende Bemerkung: Im allgemeinen ersuchen Sie den Bundesrat, mit neuen Vorla- gen zurückhaltend zu sein. Ich erinnere an die angelaufene Diskussion um die Regierungsrichtlinien. Im speziellen aber verlangen Sie jede Vorlage so rasch wie möglich; und zwar jedermann in irgendeinem Vorstoss immer wieder eine andere Vorlage. Wenn die Vorlage dann endlich auf dem Tisch liegt, wird die Behandlung im Parlament wieder ver- schoben!
Nach dem heutigen Stand der Dinge wird die OG-Vorlage voraussichtlich im Jahre 1985 dem Parlament zugehen. Wenn die Zeit für die parlamentarische Behandlung dazuge- rechnet wird, dürfte die Reorganisation der Bundesrechts- pflege im besten Fall 1987 in Kraft treten können. Die Entla- stungsmassnahmen, welche die Vorlage bringt, werden sich zudem erst nach einer gewissen Anlaufzeit auswirken. Es lässt sich unseres Erachtens nicht verantworten, solange zuzuwarten. Was heute nottut, sind Entlastungsmassnah- men, die sofort wirken. Diese Sofortmassnahmen liegen nun vor. Der Bundesrat hat sich - ich möchte das im Hinblick auf den Nichteintretensantrag von Herrn Weber-Arbon betonen - im Einvernehmen mit den beiden eidgenössischen Gerich- ten für diesen Weg entschieden, und zwar deshalb, weil es sich um eine wirkliche Überbrückungsmassnahme handelt. Sie lässt sich auch ohne weiteres befristen und präjudiziert die OG-Revision nicht. Das unterscheidet sie von anderen personellen Massnahmen, die von ihrer Natur her eben auf Dauer angelegt sind. Gemeint ist da vor allem die definitive Erhöhung der Zahl der ordentlichen Richter. Wie die Kom- missionssprecher mit Recht betont haben, wird erst die OG- Revision zeigen, ob und in welchem Ausmass eine Erhö-
Confédération et cantons. Nouvelle répartition des tâches
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hung der Zahl der ordentlichen Bundesrichter notwendig ist. Entscheiden wir heute, wird diese OG-Revision zum vorneherein in einem wichtigen Punkt präjudiziert. Wir kön- nen also erst zusammen mit der Revision des OG auch über die Zahl der ordentlichen Bundesrichter befinden.
Zum Votum des Herrn Aregger möchte ich bemerken: Es ist zu Recht gesagt worden, dass es als Ersatzrichter qualifi- zierte Leute braucht. Es ist tatsächlich so: Wenn wir qualifi- zierte Leute haben wollen, müssen wir sie auch entspre- chend honorieren. Im übrigen besteht in dieser Honorierung auch für den einzelnen Ersatzrichter ein gewisser Anreiz, mehr Fälle zu übernehmen. Das ist natürlich auch einer der «Zwecke der Übung». Der Bundesrat ist nicht der Meinung, dass mit diesen Ansätzen übertrieben werde.
In diesem Sinne stelle ich Antrag, auf die Vorlage des Bundesrates einzutreten. Den Änderungen, welche die vor- beratende Kommission beschlossen hat, stimmt der Bun- desrat zu.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission (Eintreten) 104 Stimmen
Für den Antrag Weber-Arbon (Nichteintreten) 44 Stimmen
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1 et 3 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Kommission
... Ersatzrichter nicht anzurechnen. (Rest des Artikels strei- chen)
Art. 2
Proposition de la commission
le nombre maximum de suppléants. (Biffer le reste de l'article)
Angenommen - Adopté
Art. 4
Antrag der Kommission Abs. 1 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Abs. 2
... gilt bis zum 31. Dezember 1988.
Art. 4
Proposition de la commission Al. 1 Adhérer au projet du Conseil fédéral Al. 2
... a effet jusqu'au 31 décembre 1988.
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
105 Stimmen 35 Stimmen
81.065 Bund und Kantone. Neuverteilung der Aufgaben Confédération et cantons. Nouvelle répartition des tâches
Botschaft, Beschluss- und Gesetzentwürfe vom 28. September 1981 (BBI III, 737)
Message, projets de loi et d'arrêté du 28 septembre 1981 (FF III, 705) Beschlüsse des Ständerates vom 2. und 6. Dezember 1982 und vom 31. Januar 1983
Décisions du Conseil des Etats des 2 et 6 décembre 1982 et du 31 janvier 1983
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Antrag Braunschweig/Carobbio
Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auf- trag, eine Vorlage zu unterbreiten, die Massnahmen zur materiellen Steuerharmonisierung und die Schaffung von Rahmengesetzen vorsieht, vor allem in den sozialen Berei- chen (im weitesten Sinne des Wortes), um Mindestleistun- gen auf dem ganzen Gebiet der Eidgenossenschaft auf- rechtzuerhalten und zu verbessern.
Proposition Braunschweig/Carobbio
Renvoi du projet au Conseil fédéral en l'invitant à présenter un nouveau projet qui prévoie des mesures au titre de l'harmonisation fiscale matérielle ainsi que la création de lois-cadres, notamment en matière sociale (au sens le plus large du terme), de manière à sauvegarder ou à améliorer les prestations minimales sur tout le territoire de la Confédéra- tion.
Allgemeine Eintretensdebatte Débat général d'entrée en matière
M. Kohler Raoul, rapporteur: Le problème de la nouvelle répartition des tâches entre la Confédération et les cantons est en discussion depuis plus de dix ans. La motion de notre ancien collègue, Julius Binder, approuvée par notre conseil le 3 octobre 1972 et par le Conseil des Etats le 20 mars 1973, qui chargeait le Conseil fédéral notamment d'élaborer des propositions en vue d'une nouvelle répartition des tâches publiques entre la Confédération, les cantons et les com- munes, puis d'indiquer comment les ressources financières seraient réparties et de proposer aux Chambres fédérales les mesures constitutionnelles et législatives indispensa- bles, cette motion donc, a déclenché une série d'opérations de grande envergure sous la forme d'enquêtes, d'études, d'inventaires, de propositions, de constatations et finale- ment de contacts au plus haut niveau. Il faut remercier ici le Conseil fédéral, et plus particulièrement MM. Furgler et Friedrich, conseillers fédéraux, ainsi que tous les collabora- teurs qui les ont aidés dans cette tâche, mais aussi tous les gouvernements cantonaux et leurs représentants au sein du groupe de contact des cantons, d'avoir abordé, examiné en profondeur et mené à chef une première phase d'une grande opération à la fois difficile et délicate. La tâche est très loin d'être achevée, certes, mais elle nous permet aujourd'hui d'aborder le sujet de façon très concrète. Il serait bien trop long de revenir ici sur tous les travaux qui ont conduit aux propositions relatives aux premières mesures pour une nouvelle répartition des tâches entre la Confédération et les cantons. Je me bornerai donc à relever un certain nombre de réflexions qui ont marqué cette lon- gue démarche. Tout d'abord le constat. Un groupe de travail
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bundesgericht. Erhöhung der Zahl der Ersatzrichter Tribunal fédéral. Augmentation du nombre des juges suppléants
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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1984
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Anno
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I
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Volume
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Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.071
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
05.03.1984 - 15:30
Date
Data
Seite
4-12
Page
Pagina
Ref. No
20 012 219
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