Verwaltungsbehörden 05.03.1984 80.223
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N 5 mars 1984
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Initiative parlementaire
Wenn Sie heute den Bürger auf der Strasse fragen, worüber wir in den nächsten drei Wochen hier wohl sprechen wer- den, so werden alle Bürger ein Thema sicher erwähnen: den Schutz unserer Wälder bzw. die Massnahmen, die dafür zur Diskussion und zur Entscheidung anstehen. Sie werden über die SBB, über bleifreies Benzin, über Tempo 100 disku- tieren - so werden sie Ihnen angeben -, kaum aber über die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Man erwar- tet von uns, die wir uns hier letzten Herbst recht zahlreich als Umweltschützer wählen liessen, dass wir jetzt etwas beschliessen. Wir versammeln uns jetzt aber drei Wochen und berühren dieses heisse Thema, das nun wirklich die ganze Schweiz beschäftigt, voraussichtlich mit keinem Wort, wenn wir nach der bisherigen Traktandenliste gehen. Das dürfen wir doch nicht so geschehen lassen! Die Trak- tandenliste muss den tatsächlichen Gegebenheiten und Problemen auch in unserem Volk zumindest ein wenig angepasst werden.
Der dringliche Bundesbeschluss zum Waldsterben (Borken- käfer) ist für die Sondersession im Mai traktandiert. Sie finden das auf Ihrer Traktandenliste. Wie die Bauern unter uns wissen und Ihnen erzählen können, fliegt der Borkenkä- fer in der ersten oder zweiten Woche April. Wir werden uns also vor dem ganzen Volk lächerlich machen, wenn wir im Mai - wie die alte Fasnacht - nach geschehenen Ereignissen über den Borkenkäfer zu diskutieren anfangen.
Unsere Fraktion beantragt Ihnen daher als erstes, diesen Bundesbeschluss jetzt, in dieser Session, zu behandeln. Als es um die Konjunkturdämpfungsmassnahmen bei 7 Prozent Teuerung ging, konnten wir eine derartige Übung durchfüh- ren; also sollte es jetzt auch möglich sein. Die Kommission unseres Rates kann nächste Woche in einer Randzeit zusammentreten, und, soviel wir gehört haben, sollten auch der Bundesrat und die Verwaltung mit der Vorlage bereit sein.
Zweitens: Wir freuen uns immer wieder, wenn wir am Fern- sehen oder an Pressekonferenzen von Herrn Bundesrat Egli mutig erzählen hören, was der Bundesrat als Sofortmass- nahmen gegen das Waldsterben allenfalls zu tun gedenkt. Einige dieser Taten werden durch das Parlament sanktio- niert werden müssen, einige - zum Beispiel Tempo 100, dem unsere Fraktion zustimmt -, die sicher zu enormen Reaktio- nen im Volk führen, werden vom Bundesrat allein beschlos- sen werden können.
Unserer Fraktion scheint es nun angebracht, wenn wir vor- her schon etwas näher orientiert werden; denn wie man auch immer zu den geplanten Massnahmen stehen mag: es ist doch sicher nicht richtig, wenn wir als Parlament immer aus den Zeitungen erfahren, was in unserem Land auf diesem Gebiet geschehen wird. Wir haben nicht nur ein Anrecht, sondern auch eine Pflicht, das frühzeitig zu wissen. Schliesslich geht es um die Zukunft unseres Landes, die Gesundheit unserer Bürger, und (was für viele vielleicht noch schlimmer sein mag) es geht um mögliche Verände- rungen in der wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Struktur unseres Landes; nicht zuletzt wird das Ganze einen Haufen Geld kosten.
Wir beantragen Ihnen daher, in der dritten Sessionswoche im Anschluss an den Bundesbeschluss zum Waldsterben ein Traktandum vorzusehen: Waldsterben, dringliche Mass- nahmen, Orientierung durch den Bundesrat und allfällige erste Anträge der Regierung. Das Volk erwartet von uns, dass wir jetzt handeln. Wir können diese Pflicht aber nur erfüllen, wenn wir über das Thema sprechen, und zwar frühzeitig.
Zuletzt möchte ich mich dem Antrag des Präsidenten anschliessen und Ihnen beliebt machen, dass wir über den Ordnungsantrag erst nach den Diskussionen in den Fraktio- nen beschliessen, also am Mittwoch oder Donnerstag. Ich danke Ihnen, dass Sie mich angehört haben.
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Parlamentarische Initiative Strassenverkehrsgesetz. Wohnquartiere (Bratschi) Initiative parlementaire Loi sur la circulation routière. Quartiers d'habitation (Bratschi)
Siehe Jahrgang 1983, Seite 236 - Voir année 1983, page 236 Beschluss des Ständerates vom 6. Dezember 1983 Décision du Conseil des Etats du 6 décembre 1983
Differenzen - Divergences
Art. 3 Abs. 4 Antrag der Verkehrskommission
Andere Beschränkungen oder Anordnungen können erlas- sen werden, soweit der Schutz der Bewohner oder gleicher- massen Betroffener vor Lärm und Luftverschmutzung, die Sicherheit, die Erleichterung oder die Regelung des Ver- kehrs, der Schutz der Strasse oder andere in den örtlichen Verhältnissen liegende Gründe dies erfordern. Aus solchen Gründen können insbesondere in Wohnquartieren der Ver- kehr beschränkt und das Parkieren besonders geregelt wer- den. Gegen letztinstanzliche . . .
Art. 3 al. 4
Proposition de la Commission des transports et du trafic D'autres limitations ou prescriptions peuvent être édictées lorsqu'elles sont nécessaires pour protéger les habitants ou d'autres personnes touchées de manière comparable contre le bruit et la pollution de l'air, pour assurer la sécurité, faciliter ou régler la circulation, pour préserver la structure de la route, ou pour satisfaire à d'autres exigences ...
... dans les trente jours dès sa publication ou sa notification.
Vetsch, Berichterstatter: Vor fast genau einem Jahr, nämlich am 3. März 1983, hat unser Rat diese parlamentarische Initiative unseres Kollegen Bratschi beraten. Es standen sich Vorschläge der Verkehrskommission und des Bundesrates gegenüber. Wir entschieden uns damals mit 96 zu 23 Stim- men für den Antrag der Verkehrskommission. Dies, obwohl Herr Bundesrat Friedrich an der Fassung der Verkehrskom- mission drei Mängel feststellte, nämlich:
Die Verknüpfung der Umweltschutzgründe mit Verkehrs- massnahmen in Wohnquartieren schränke den behördli- chen Ermessensspielraum unnötigerweise ein und sei des- halb kontraproduktiv.
Die Verankerung von Verkehrsverboten, auch in Absatz 4 von Artikel 4 SVG, sei systemwidrig, widersprüchlich und führe zu Rechtsunsicherheiten.
Die vorgesehene Privilegierung der Anwohner im SVG erwecke nach zwei Richtungen verfassungsrechtliche Be- denken.
Da die Lösung noch nicht zu Ende gedacht sei und weil der Bundesrat im Verfahren einer parlamentarischen Initiative leider erst spät mitwirken könne, empfahl Bundesrat Fried- rich, das Problem in der Verkehrskommission noch einmal zu überdenken.
Unser Rat hat - wie erwähnt - anders entschieden, wohl nicht zuletzt in der Meinung, die strittigen Punkte sollten noch vom Ständerat überprüft werden. Das hat die kleine Kammer in der Zwischenzeit getan. Sie hat sich den Argu- menten des Bundesrates vollumfänglich angeschlossen und folgt seinem Vorschlag mit 36 zu 0 Stimmen.
Ihre Verkehrskommission hat so Gelegenheit erhalten, ihrer- seits die Problematik auch noch einmal zu überdenken. Es kann festgestellt werden, dass bezüglich Beurteilung des
Parlamentarische Initiative
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Problems der Wohnquartiere, verursacht durch Pendler und Fremdparkierer, keine Meinungsverschiedenheiten beste- hen und man die Zielsetzung der Initiative und des Initianten allseits unterstützt. Es geht lediglich um die Formulierung einer korrekten Rechtsgrundlage.
Wir haben zu unseren Beratungen auch Herrn Kollegen Bratschi als Initianten beigezogen. Er erklärte - und er wird es auch hier tun -, er könne der Fassung des Bundesrates und des Ständerates zustimmen, wenn Herr Bundesrat Friedrich im Nationalrat die in der Kommission gegebene authentische Interpretation bestätige. Dann kämen sich die beiden Formulierungen in ihrer Wirkung sehr nahe. Herr Bundesrat Friedrich wird hier die notwendige Erklärung abgeben.
Eine Änderung im Sinne der unbestrittenen Zielsetzung hat die Kommission am Text des Ständerates doch noch vorge- nommen: In der Aufzählung von Gründen für Verkehrsbe- schränkungen wird der Schutz der Bewohner vor Lärm und Luftverschmutzung an den Anfang gestellt. Dies bedeutet keinen materiellen Eingriff.
Mit dieser Verbesserung beantragt Ihnen die Verkehrskom- mission mit 21 zu 0 Zustimmung zur klareren Fassung des Ständerates.
Ich bitte Sie, so die Differenz zu bereinigen.
M. Massy, rapporteur: Il m'appartient de vous entretenir des derniers travaux de la Commission des transports et du trafic concernant les divergences entre les deux Chambres au sujet. de l'initiative parlementaire intitulée «Loi sur la circulation routière. Quartiers d'habitation». La commission s'est réunie à Berne, le 31 janvier 1984, sous la présidence de M. Vetsch, conseiller national, et en présence de M. Friedrich, conseiller fédéral, chef du Département de justice et police.
A la suite des élections de l'automne dernier, la commission subit des changements importants, ce qui ne l'empêche pas de se mettre rapidement au travail, en abordant les divergen- ces avec le Conseil des Etats. Nous sommes tous d'accord de reconnaître que le parcage dans les quartiers d'habita- tion des villes des véhicules appartenant aux pendulaires constitue un problème et qu'il faut trouver un remède à ce mal moderne qu'est la circulation avec ses à-côtés inévita- bles, trouver une place de parc pour chaque voiture. L'ar- ticle 3, 4e alinéa de la loi fédérale sur la circulation routière que nous voulons modifier comportait des textes de cha- cune des Chambres, lesquels ne concordaient pas. Le but de la séance du 31 janvier était de trouver une solution.
M. Friedrich, conseiller fédéral, a confirmé les mesures suivantes: Premièrement les cantons peuvent soumettre à autorisation générale le parcage de longue durée dans un quartier d'habitation et, le cas échéant, le frapper d'une taxe; cette dernière pourrait alors différer selon qu'elle s'appliquerait aux habitants des quartiers concernés ou aux pendulaires.
Deuxièmement, les cantons et les communes peuvent édic- ter, dans un quartier donné, une interdiction générale de circuler accompagnée de l'adjonction «riverains autorisés». Si d'autres exceptions doivent encore être applicables à certaines personnes bien déterminées, on pourra y ajouter l'inscription: «Riverains et bénéficiaires d'une autorisation spéciale autorisés».
Après une ample discussion qui permit à certains de donner leur point de vue, la commission, avec l'appui de M. Brat- schi, auteur de l'initiative, décida par 21 voix sans opposi- tion et avec une abstention, de se rallier au texte du Conseil fédéral et du Conseil des Etats, tout en proposant une modification rédactionnelle.
Au nom de la commission unanime (moins une abstention), je vous propose d'adopter l'article 3, 4e alinéa dans la ver- sion du Conseil fédéral et du Conseil des Etats, avec la modification rédactionnelle votée par toute la commission le 31 janvier 1984.
Bratschi: In der Schweiz kommt man politisch nur mit kleinen Schritten voran. Mit meiner Initiative wollte ich einen
grösseren Schritt tun, das im Hinblick auf den dringlichen Umweltschutz auch in unseren Städten und Agglomeratio- nen. Unsere Städte sind unwohnlich geworden. Lärm und Gestank verpesten sie. Die Wohnquartiere sind mit Blech- haufen von parkierten Autos zugedeckt, die dann zusätzlich zu den Spitzenzeiten, wenn man zur Arbeit geht oder von der Arbeit kommt, die Hauptverkehrsstrassen belasten. Der Auszug aus unseren städtischen Agglomerationen geht unaufhaltsam weiter. Die Stadt Bern zum Beispiel hat in den letzten zehn Jahren 30 000 Einwohner verloren, darunter nicht die schlechtesten Steuerzahler.
Man mutet den Kernstädten immer mehr Aufgaben zu, ohne ihnen bei der Lösung ihrer komplizierten Infrastrukturauf- gaben zu helfen. Wir sind nicht mehr weit davon entfernt, dass unsere Städte, wie gewisse Berggebiete, Problem- regionen werden. Darum habe ich meine Initiative zum Schutz der städtischen Wohnquartiere vor ortsfremdem Ver- kehr eingereicht.
Nach zwei Jahren intensiver Bearbeitung unter Beizug von zwei Staatsrechtsprofessoren, Herrn Grisel und Herrn Mül- ler, hat die Verkehrskommission des Nationalrates einen modifizierten Initiativtext vorgeschlagen. Dieser Fassung stimmte der Nationalrat mit überwältigendem Mehr, nämlich mit 96 zu 23 Stimmen, zu. Der Ständerat hat, nachdem - wie mir gesagt worden ist - der Präsident der Verkehrskommis- sion nach einem Manuskript aus der Polizeiabteilung, also aus der Verwaltung, die Fassung des Bundesrates vertreten hatte, die Bundesratsvariante mit 36 zu 0 Stimmen gutge- heissen.
Gralshüter unseres Rechtsstaates sind unsere Kollegen im Ständerat nach diesem summarischen Verfahren wohl kaum mehr zu nennen. Wenn ich Ihnen heute empfehle, die Diffe- renz zum Ständerat mit der Zustimmung zum Ständerat zu beseitigen, so deshalb, weil ein Spatz in der Hand immer noch besser ist als eine Taube auf dem Dach. Sofern Herr Bundesrat Friedrich, wie in der Verkehrskommission ver- sprochen, als authentische Interpretation in dieser Sache feststellt, dass erstens die Kantone und Gemeinden in eige- ner Kompetenz befugt sind, besondere Massnahmen zu erlassen - wie zum Beispiel die Bewilligungspflicht für Dau- erparkierer, unterschiedliche Parkgebühren für Anwohner und Pendler bei entsprechender Bevorzugung der Anwoh- ner -, dass zweitens die Kantone und Gemeinden in eigener Kompetenz befugt sind, für bestimmte Quartiere allgemeine Fahrverbote zu erlassen mit dem Zusatz «Für Anwohner und Inhaber einer Spezialbewilligung gestattet», dann kommen sich die beiden Formulierungen sehr nahe. Der Unterschied verbleibt dann eigentlich nur noch darin, dass auf Durch- gangsstrassen die Quartierbewohner vor dem Parkieren der Pendler nicht geschützt werden können. Weiter entsteht bei der Bundesratslösung natürlich die unschöne Verpflich- tung, einen Wald von Verkehrssignalen mit entsprechenden Beitafeln aufzustellen. Hoffentlich soll das nicht der bundes- rätliche Ersatz für das sonstige Waldsterben sein. Ob das dem Stadtbild zuträglich ist und insbesondere die ange- strebte Verkehrssicherheit erhöhen wird, sei dahingestellt. Diese Nachteile sind bei der Bundesratslösung ganz einfach in Kauf zu nehmen.
Um nach bald vier Jahren parlamentarischen Seilziehens den geplagten Quartierbewohnern in städtischen Agglome- rationen endlich die langersehnte Erleichterung und Lebensqualitätsverbesserung vermitteln zu können, bitte ich den Rat, der Bundesrats- und Ständeratslösung zuzustim- men und damit die bestehende Differenz zu beseitigen. Sollte die Bundesratslösung in der Praxis nicht genügen, dann, Herr Bundesrat Friedrich, sehen wir uns bei Philippi wieder.
Bundesrat Friedrich: Nachdem die Verkehrskommission klugerweise auf die Lösung des Bundesrates einge- schwenkt ist, erübrigen sich lange Ausführungen. Ich möchte noch bemerken, dass die von Herrn Nationalrat Bratschi beklagte lange Behandlungsdauer im wesentlichen auf das unglückliche System der parlamentarischen initia-
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Tribunal fédéral. Augmentation du nombre des juges suppléants
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tive zurückzuführen ist: der Bundesrat kommt immer erst zum Zug, wenn die Arbeiten fast beendet sind.
Die Kommission wünscht lediglich die Bestätigung im Plenum, dass mit dem Wortlaut des bundesrätlichen Vor- schlages die folgenden Regelungen vereinbart sind:
Kantone und Gemeinden können das Dauerparkieren generell bewilligungspflichtig und allenfalls gebührenpflich- tig erklären. Dabei können für Anwohner und Pendler unter- schiedliche Gebührensätze vorgesehen werden. Die Rechts- grundlage für diese Regelung liegt im öffentlichen Sachrecht, d. h. in der Kompetenz der Kantone zur Normie- rung des gesteigerten Gemeingebrauchs. Es handelt sich also nicht um eine Massnahme des Strassenverkehrsgeset- zes, sondern um eine Regelung des gesteigerten Gemeinge- brauches kraft Autonomie der Kantone oder - auf dem Delegationsweg - der Gemeinden. Die Realisierung dieser Regelung geschieht durch einen generell abstrakten Erlass, zum Beispiel eine Verordnung des zuständigen kantonalen oder Gemeindeorgans.
Kantone und Gemeinden können ein allgemeines Fahr- verbot erlassen mit dem Zusatz: «Anwohner gestattet.» Die- ser Zusatz erlaubt dann die Zufahrt lediglich für Anwohner. Die Rechtsgrundlage dafür liegt in Artikel 3 Absatz 3 SVG, d.h. in der kantonalen Strassenhoheit. Der Zusatz kann auch lauten: «Anwohner und besonders Berechtigte gestat- tet», um beispielsweise den Bedürfnissen der Gewerbetrei- benden Rechnung zu tragen, die ihren Arbeitsplatz im betreffenden Quartier haben.
Der kleinen redaktionellen Änderung, die Ihre Kommission vorschlägt, stimmen wir selbstverständlich zu.
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
83.071
Bundesgericht. Erhöhung der Zahl der Ersatzrichter Tribunal fédéral. Augmentation du nombre des juges suppléants
Botschaft und Beschlussentwurf vom 19. Oktober 1983 (BBI IV, 473) Message et projet d'arrête du 19 octobre 1983 (FF IV, 485)
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Antrag Weber-Arbon
Nichteintreten
Proposition Weber-Arbon Ne pas entrer en matière
Iten, Berichterstatter: Darf ich zunächst die Festellung vor- ausschicken, dass die Ihnen unterbreitete Vorlage des Bun- desrates nicht deswegen notwendig geworden ist, weil das gaudium procedendi des Schweizers in letzter Zeit das landesübliche Mass überstiegen hätte, sondern vielmehr, weil die Rechtskontakte des Bürgers mit dem Staat eine ausserordentlich hohe Dichte erreicht haben. Dem Anspruch der Gemeinschaft auf Reglementierung und Gesetzgebung steht der Anspruch des einzelnen gegen- über, sich auf dem Rechtswege gegen Übergriffe des Staa- tes in die private Rechtssphäre zur Wehr zu setzen. Aus
diesem Grund hat die Belastung der Bundesgerichte in den letzten Jahren laufend zugenommen. Zwar hat das Bundes- gericht die Zahl der jährlich erledigten Fälle ebenfalls zu steigern vermocht; hingegen haben die Neueingänge in der gleichen Zeit stark zugenommen, so dass das Bundesge- richt den heute vorhandenen Pendenzenberg mit den jetzt vorhandenen Mitteln nicht mehr abbauen kann.
Wir ersehen aus der vorgelegten Botschaft des Bundesra- tes, welche Massnahmen zu treffen sind. In Ergänzung der Begründung der bundesrätlichen Botschaft hat unsere Kommission mit den beiden Präsidenten der Bundesge- richte, Herrn Dr. Kaufmann vom Bundesgericht in Lausanne und Herrn Dr. Amstad vom Eidgenössischen Versicherungs- gericht in Luzern, sowie mit dem Chef des Kanzleiwesens am Bundesgericht, Herrn Dr. Müller, Hearings durchgeführt. Aufgrund dieser zusätzlichen Angaben ist die Kommission zum Ergebnis gelangt, dass die als Feuerwehrübung bezeichnete Vorlage zeitlich dringlich und sachlich zweck- mässig erscheint. Im Einvernehmen mit Bundesrat und Bun- desgericht verfolgt die Kommission das Ziel, eine wirksame Sofortmassnahme zu treffen, ohne dadurch die hängige Revision des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege OG zu präjudizieren. In diesem Zusam- menhang hat die Kommission die Berichterstatter ausdrück- lich beauftragt, hier im Plenum an die Adresse des Bundes- rates den eindringlichen Wunsch zu äussern, die Revision des OG beschleunigt voranzutreiben und sobald wie mög- lich den Räten zur Behandlung zuzuleiten.
Im Zuge der generellen Revision des OG werden wir hier verschiedene Grundsätze unserer schweizerischen Recht- sprechung zu diskutieren haben, so beispielsweise die grundsätzliche Frage der Erhöhung der Zahl der ordentli- chen Bundesrichter, der Gerichtskosten, der Beschränkung der Weiterzugsmöglichkeiten in den verschiedenen Rechts- bereichen. Letztere Frage könnte möglicherweise zum Kern- stück der vorgesehenen Revision werden, weil festzustellen ist, dass der bereits vorhandene Pendenzenüberhang in erster Linie auf die von unseren Räten verabschiedete Gesetzgebung der letzten Jahre zurückzuführen ist. Die rein statistische Notwendigkeit für die Bewilligung zusätzlicher Kräfte an unseren Bundesgerichten ergibt sich aus der Begründung und aus den Statistiken der Botschaft. Ich will deshalb hier die in der Botschaft dargelegten Zahlen und Gründe nicht wiederholen, sondern die Zielsetzung dieser Übung unter verschiedenen zusätzlichen Gesichtspunkten unter die Lupe nehmen.
Die Rechtsprechung des schweizerischen Bundesgerichts in Lausanne und des Eidgenössischen Versicherungsge- richtes in Luzern hat einen sehr guten Ruf und verdient mit Recht den Namen Rechtspflege. Da diese Gerichte diesen Ruf zu riskieren im Begriffe sind, aus Gründen, die sie selber nicht zu vertreten haben, ist es unsere Aufgabe als Legisla- tive, dort für Abhilfe zu sorgen, wo wir für diese Fehlentwick- lung verantwortlich sind. Der Begriff «Rechtspflege» bein- haltet begriffsnotwendig auch das Kriterium der Rechtzeitig- keit. Gerade die letzten Jahre der hohen Teuerungsansätze haben all jenen, die vor Gerichten ihre Rechte suchen oder verteidigen mussten, gezeigt, dass nicht nur eine materiell- rechtlich gute Rechtsprechung den Namen Rechtspflege verdient, sondern dass als weitere Voraussetzung die Recht- zeitigkeit des Urteils und dessen Zustellung hinzukommen muss. Dem Rechtsuchenden ist in der Praxis oftmals nicht gedient, wenn er zwar letztlich seine Rechte wahren kann, aber erst zu einem unerträglich späten Zeitpunkt. Unser Land ist bekannt für seine objektive und qualitativ aner- kannte höchstrichterliche Urteilsfindung. Wenn wir als Rechtsstaat das Niveau dieser Rechtspflege weiterhin wah- ren wollen, haben wir dafür zu sorgen, dass die Infrastruktur der Rechtspflege der anfallenden Belastung gewachsen ist und der Rechtsuchende rechtzeitig zu seinem Recht kommt. In dieser Zielrichtung liegt der Ihnen vorgelegte Bundesbe- schluss.
Nun sind in der Kommission Zweifel aufgetreten, ob der vorliegende Beschluss in der Fassung des Entwurfes zeitlich ausreichen dürfte bis zur erwarteten Revision des OG. Die
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1984
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Anno
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Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 80.223
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Datum
05.03.1984 - 15:30
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