Verwaltungsbehörden 30.11.1983 83.574
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Motion Schaffter
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30 novembre 1983
reisezeit mit der Bahn, zum Beispiel von Adtiswil nach Bern, wird um 20 bis 30 Minuten verkürzt. Im Agglomerationsver- kehr können sehr viel mehr Arbeitsplätze direkt mit der Bahn erreicht werden, und am Hauptbahnhof stehen viele Fahrmöglichkeiten mit Tram, Bus oder SBB in allen Rich- tungen zur Verfügung, im Gegensatz zu heute.
Die Kosten für die neue 1592 Meter lange unterirdische Doppelspurstrecke werden auf 105 Millionen Franken veran- schlagt. Der Kanton Zürich übernimmt 72,41 Millionen Fran- ken, und die sechs berührten Gemeinden beteiligen sich zusammen mit 18,1 Millionen Franken an der Finanzierung dieses Bauwerkes. Der Bund bezahlt aus dem Rahmenkredit für technische Verbesserungen konzessionierter Transport- unternehmen einen Beitrag von 14,49 Millionen Franken. Dieser Rahmenkredit wurde schon 1981 vom Parlament bewilligt.
Die Finanzierung steht heute nicht mehr zur Diskussion, sondern nur die Erteilung der Konzession für die neue Strecke. Gemäss Artikel 5 Absatz 3 des Eisenbahngesetzes müssen Konzessionen für neue Eisenbahnstrecken, mit denen das Netz erweitert werden soll, von der Bundesver- sammlung erteilt werden. Die neue Strecke wird weitgehend unterirdisch angelegt. Sie ist also umweltfreundlich. Der neue SZU-Bahnhof unter dem «Shopville» soll im Rahmen der Bauarbeiten für die Zürcher S-Bahn eine direkte Fuss- gängerverbindung zum projektierten Bahnhof Museum- strasse erhalten.
Die Verkehrskommission befürwortet das Projekt und bean- tragt, die Konzession zu erteilen.
Bundesrat Schlumpf: Ich beschränke mich auf den Dank an den Kommissionspräsidenten Gerber und die Mitglieder der Kommission für das konzise Referat und möchte sagen: Auch der Bundesrat ist der Meinung, es sei nicht nur ein nützliches, sondern sogar ein beispielhaftes Projekt für die Bewältigung von Verkehren innerhalb einer schwerbelaste- ten Agglomeration.
Wir bitten um Zustimmung.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 bis 3 Titre et préambule, art. 1 à 3
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes
31 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
83.574 Motion Schaffter Lokaler Rundfunk. Indirekte Hilfe Radios locales. Aide indirecte
Wortlaut der Motion vom 22. September 1983
Der Bundesrat wird beauftragt, so rasch wie möglich einen Entwurf zur indirekten Hilfe für die Lokalradiostationen zu erarbeiten, der sich an die indirekte Hilfe anlehnt, die zurzeit der Presse gewährt wird (Reduktion der Postgebühren).
Texte de la motion du 22 septembre 1983
Le Conseil fédéral est chargé de mettre sur pied dans les plus brefs délais, un projet d'aide indirecte aux radios locales, en s'inspirant de l'aide indirecte actuellement accor- dée à la presse (réduction des taxes postales).
M. Schaffter: En date du 22 septembre de cette année, j'ai déposé une motion en vue d'obtenir du Conseil fédéral qu'il mette sur pied, dans les plus brefs délais, un projet d'aide indirecte aux radios locales, en s'inspirant de l'aide indirecte apportée à la presse (dans le cas particulier sous forme de réduction des taxes postales).
A l'époque, au moment où venaient d'être accordées les 36 concessions de radios locales, la situation était la suivante: les PTT demandaient 2 fr. 50 par mois par tranche de 500 concessionnaires (les petites radios desserviront en moyenne de 25 000 à 50 000 concessionnaires). La Suisa, pour sa part, exigeait des droits d'auteur égaux à 10 pour cent des recettes. Quant à la SSR, elle envisageait de perce- voir une taxe allant de 30 000 à 50 000 francs par an pour les radios locales qui souhaitaient diffuser ses programmes entre leurs propres émissions. Cette somme apparaissait exorbitante, principalement aux petites radios qui pré- voyaient six heures d'émission propres pour douze heures louées à la SSR.
Ces perspectives, on le voit, menaçaient de tuer dans l'œuf les radios locales de dimensions petites, voire moyennes, Aussi ai-je jugé nécessaire d'alerter le Conseil fédéral à ce sujet. La répercussion de cette intervention dans les médias a montré qu'elle était justifiée.
Cela dit, vous avez devant vous - le cas n'est pas très courant - un motionnaire heureux, ou à peu près heureux. Est-ce l'effet de la motion - j'aurais mauvaise grâce à l'affir- mer - mais, depuis le 22 septembre, les choses ont pris un cours plus favorable.
C'est ainsi que, pour sa part, la Suisa a diminué ses préten- tions de moitié, abaissant sa taxe à 5 pour cent. De leur côté, les PTT sont disposés, sur la taxe de base de 30 francs par année par tranche de 500 concessionnaires, à ne prélever que le 30 pour cent la première année, le 40 pour cent la deuxième, le 50 pour cent la troisième, allant cependant à 100 pour cent les quatrième et cinquième années. Ces réductions apportent aux petites radios locales des écono- mies de 25 000 à 30 000 francs. Restent les 35 000 à 50 000 francs que la SSR projette d'imposer aux petites et moyennes radios pour l'achat de huit à douze heures d'émission par jour, les journaux d'information étant exclus du marché. Nous pensons que ce montant est nettement exagéré et engageons l'autorité, au cours des négociations qui doivent se dérouler au début de décembre, d'user de son pouvoir pour arriver à un compromis acceptable entre SSR et radios locales. Si l'on est décidé à faire l'expérience des radios décentralisées, le premier impératif est de leur per- mettre de vivre, à tout le moins le temps de l'expérience.
Bundesrat Schlumpf: Ständerat Schaffter hat bereits darge- legt, dass seiner Intention, Erleichterungen zu schaffen, zu einem guten Teil Rechnung getragen wurde. Die Suisa einerseits und SRG, PTT und Departement andererseits haben stark reduzierte abgestufte Ansätze von 30 Prozent Regalgebühr festgelegt - das gilt auch für die Leistungs- und Installationskosten; auch dort erheben wir nur 30, 40, 50 und im vierten und fünften Versuchsjahr 60 Prozent - in der Meinung, vor allem den Veranstaltern von Lokalradio in den dünner besiedelten Gegenden unseres Landes entgegenzu- kommen.
Um das zu erläutern, möchte ich die Sache noch kurz in den Gesamtzusammenhang stellen. Der Bundesrat hat am 7. Juni 1982 die Verordnung über lokale Rundfunkversuche erlassen. Er hat dann am 20. Juni 1983, ein Jahr später, nach durchgeführtem Bewilligungsverfahren, 36 Versuchsbewilli- gungen für lokale Radioveranstaltungen erteilt. Mehrere davon haben am 1. November 1983 - und einzelne seither - den Betrieb aufgenommen. Um zu den Überlegungen von
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Ständerat Schaffter Stellung zu beziehen, muss man sich noch einmal überlegen, was wir mit diesen lokalen Rund- funkversuchen wollen. Das ist im Artikel 3 der Verordnung aufgeführt.
Bestehen für solche lokalen Radios überhaupt Bedürfnisse, und welche? Wie kann ein lokalbezogenes Programmange- bot gestaltet werden? Wie kann eine Trägerschaft organi- siert werden? Wer kommt in Frage als Träger für solche Lokalrundfunkveranstaltungen? Wie sind die Finanzie- rungsmöglichkeiten? Da haben wir einen neuen Weg beschritten; wir haben limitierte Radiowerbung erlaubt. Seit 1. November gibt es in unserem Lande limitierte Radiower- bung: maximal 15 Minuten pro Tag, 2 Prozent der Sendezeit, mit inhaltlichen Beschränkungen; Sie kennen das. Vorher hatten wir keine Radiowerbung, ausser bei illegalen Ein- strahlungen vom Ausland. Wir hatten nur eine limitierte Fernsehwerbung bei der SRG. Wie lässt sich Lokalradio finanzieren, insbesondere auch aus der Werbung? Wie sind die Auswirkungen lokaler Rundfunkveranstaltungen auf andere Medien und insbesondere auf die Presse? Die Presse liegt dem Bundesrat am Herzen, wie wir heute beim PTT-Budget schon kurz erwähnten. Und wie sind die Aus- wirkungen auf das gesellschaftliche, das kulturelle Leben in diesen Versorgungsräumen?
Wir wollen also abklären: Wie kann Lokalradio, Lokalrund- funk finanziert werden? Dabei haben wir aber, wie Herr Schaffter richtig sagte, den kleineren Sendern bereits Erleichterungen gewährt, und damit haben wir die Ver- suchsergebnisse etwas beeinflusst, weil es wie gesagt nicht mehr Vollkostenbelastungen sind, welche diese kleineren Sender während diesen fünf Jahren tragen müssen. Das haben wir jedoch in Kauf genommen, um auch Kleineren in den dünner besiedelten, in den wirtschaftlich schwächeren Regionen eine Möglichkeit, eine Chance zu bieten. Weitere Finanzierungshilfen des Bundes - und das ist die konkrete Antwort auf das Anliegen von Ständerat Schaffter - sind eben nicht gangbar, weil sie die Versuchsergebnisse in diesem Punkte noch stärker verfälschen würden. Dann sehen wir nicht, welche Finanzierungsmöglichkeiten beste- hen, wenn der Bund, die öffentliche Hand quasi, Beiträge leistet. Deshalb möchte der Bundesrat, dass die Versuche so durchgeführt werden, wie sie konzipiert sind, um Ergeb- nisse zu zeitigen, welche dann die Grundlage bilden für eine definitive Ordnung, auch für die Gesetzgebung.
Gestatten Sie mir - weil es hochaktuell ist und wir wieder Vorwürfe einstecken dürfen, die unter dem schönen Titel der staatspolitischen Verantwortung und der Versorgung unseres Landes an uns gerichtet werden; kommerzielle Interessen spielen wohl keine Rolle bei jenen, die diese Vorwürfe vorbringen -, Sie kurz über die Beschlüsse des Bundesrates vom 23. November zu orientieren, die im glei- chen Zusammenhang stehen. Der Bundesrat hat beschlos- sen, dass illegale, drahtlose Rundfunksendungen nicht in schweizerische Kabelnetze eingespiesen werden dürfen. Das sind solche, die vom Ausland hereinkommen, ohne dass es mit diesen Ländern abgesprochen worden wäre. Der Bundesrat hat ferner beschlossen, dass die lokalen Radio- sendungen im Inland - die jetzt begonnen haben - auch nicht in Kabelnetze eingespiesen werden dürfen, welche ausserhalb der Versorgungsgebiete liegen.
Diese Beschlüsse des Bundesrates sind völlig eindeutig. In der Verordnung vom Juni 1982 (die jedermann kannte, vor allem jene, die jetzt mit Lokalradioprogrammen begonnen haben) steht, dass die Versuche der Versorgung von lokalen Räumen dienen. Das wird in Artikel 4 Absatz 3 genau defi- niert, nämlich 20 Kilometer Durchmesser und Gebiete, die kulturell, politisch, geographisch und wirtschaftlich eng mit- einander verbunden sind. In Artikel 14 der Verordnung haben wir den Zusammenschluss von lokalen Kabelnetzen untersagt, mit Ausnahme dünn besiedelter Gebiete.
In Artikel 21 ist festgehalten, dass lokale Rundfunkveranstal- ter lokalbezogene Programme schaffen und senden sollen. Diese Rundfunkprogramme sollen vor allem zur Meinungs- bildung über Fragen des lokalen Zusammenlebens beitra- gen, das Verständnis für die Anliegen der Gemeinschaft und
das lokale kulturelle Leben fördern. In Artikel 22 sagen wir, dass Programme anderer Veranstalter nur übernommen werden dürfen, soweit dadurch nicht die Eigenständigkeit dieses Lokalprogrammes beeinträchtigt wird. Ich will nicht weiter zitieren; Sie können das in der Verordnung nachle- sen. Es ist aus dem klaren Wortlaut - nicht nur dem Sinn nach - ersichtlich, dass es um die Versorgung lokaler Gebiete geht, in der Regel mit einem Durchmesser von 20 Kilometern.
Es ist ganz eindeutig und undiskutabel gegen diese klaren Vorschriften und gegen Sinn und Zweck der lokalen Rund- funkversuchsveranstaltungen, wenn man lokale Programme weit über den lokalen Versorgungsraum hinaus ausstrahlt (auch in den Bewilligungen ist der lokale Versorgungsraum klar und kartographisch dargestellt) und über Kabeleinspei- sungen die Lokalprogramme von einem Ende unseres Lan- des ans andere Ende ausstrahlt, so dass lokale Programme aus Zürich im Emmental ausgestrahlt werden, Lokalpro- gramme aus Basel im Calancatal. Was hat das noch mit Lokalbezug und lokalen Programmen; mit der Versorgung von Ortschaften, die geographisch, kulturell und sprachlich eine Einheit bilden, zu tun? Überhaupt nichts.
Ein Zweites kommt dazu. Wenn der Bundesrat das zugelas- sen hätte, wären echte lokale Veranstalter in dünnbesiedel- ten, schwächeren Gebieten von grösseren Konkurrenten, die über Kanalnetze in diese Versorgungsregionen eindrin- gen könnten, überfahren worden und hätten keine Existenz- möglichkeit mehr gehabt. Es wäre zu einer Verfälschung dessen gekommen, was wir mit diesen lokalen Veranstaltun- gen wollen. Deshalb musste der Bundesrat diese Be- schlüsse fassen, auch jenen, dass keine derartigen Einspei- sungen von Lokalprogrammen in Kabelversorgungsgebiete vorgenommen werden, weitab vom eigentlichen Versor- gungsgebiet.
Ich habe Ihnen das gesagt - Herr Ständerat Schaffter -, obwohl es nur am Rande zum Thema gehört, um darzutun, dass es uns auch mit diesem Beschluss darum ging, die finanziellen Grundlagen für lokale Radioveranstalter - bei- spielsweise im Jura - so gut als möglich abzuschirmen. Denn wenn der Kanton Jura plötzlich über Kabel - sofern solche Netze bestehen - von einer ganz anderen Region aus versorgt werden könnte, hätte ein kleiner Veranstalter im Kanton Jura gar keine Existenzmöglichkeit mehr. Diese Bei- spiele können Sie rundum auf die dünn besiedelten Gebiete unseres Landes anwenden.
Das waren die Überlegungen, die den Bundesrat zu den beiden Beschlüssen vom 23. November geführt haben, also auch das Bestreben, die finanziellen Grundlagen für die verschiedenen Veranstalter - viele kleinere, die aber eine grosse Aufgabe in den Regionen zu erfüllen, wenn sie es gut machen - so gut als möglich abzuschirmen.
Ich bitte Sie um Verständnis für diesen Exkurs. Es war eine Gelegenheit, Ihnen diese Zusammenhänge darzulegen, die auch mit den Anliegen von Ständerat Schaffter zu tun haben.
Der Bundesrat könnte für diese Versuchsphase nicht finan- zielle Mittel einsetzen; er tut aber alles, was - wie an diesem Beispiel dargelegt - nötig ist, um die Grundlagen einiger- massen zu sichern. Der Bundesrat wird die von Ständerat Schaffter aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit der Ausführungsgesetzgebung und einer definitiven Medienord- nung - das heutige ist eine Versuchsphase - prüfen. In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Als Postulat können wir den Vor- stoss entgegennehmen.
M. Schaffter: J'accepte la transformation de ma motion en postulat puisque mes demandes sont déjà partiellement réalisés.
Mais j'aimerais dire à M. Schlumpf, conseiller fédéral, que d'après les renseignements que j'avais, les PTT ne prenaient que le 30 pour cent de la taxe la première année, le 40 pour cent la seconde, le 50 pour cent la troisième et le 100 pour cent les deux dernières années. Or vous venez de parler de
Acquisition d'armement. Directives
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60 pour cent pour les quatrième et cinquième années, est-ce bien exact?
Bundesrat Schlumpf: Diese Regelung ist so, und zwar für Leitungsabonnemente und für die Regalgebühr: im ersten Versuchsjahr 30 Prozent, im zweiten 40 Prozent, im dritten 50 Prozent und dann im vierten und fünften 60 Prozent - die Versuchsphase dauert fünf Jahre. Die Gebühr beträgt also nie 100 Prozent.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Schluss der Sitzung um 10.20 Uhr La séance est levée à 10 h 20
Vierte Sitzung - Quatrième séance
Donnerstag, 1. Dezember 1983, Vormittag Jeudi 1er décembre 1983, matin 8.00 h
Vorsitz - Président: M. Debétaz
83.030 Rüstungspolitik. Richtlinien Acquisition d'armement. Directives
Bericht des Bundesrates vom 14. März 1983 (BBI II, 92) Rapport du Conseil fédéral du 14 mars 1983 (FF II, 94)
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht des Bundesrates
Proposition de la commission Prendre acte du rapport du Conseil fédéral
Herr Dobler legt im Namen der Geschäftsprüfungskommis- sion den folgenden schriftlichen Bericht vor (texte français voir Bulletin officiel, Conseil national, Session de printemps 1984):
Nachkontrolle zur Reorganisation der Rüstungsbeschaffung
Die Geschäftsprüfungskommissionen haben für die Nach- kontrolle erneut eine gemeinsame Arbeitsgruppe bestellt, die soweit möglich aus Mitgliedern besteht, die bereits an der Untersuchung von 1980 mitgewirkt hatten. Die Arbeits- gruppe besteht aus folgenden Mitgliedern: SR Muheim (Prä- sident), NR Schalcher (Co-Präsident), HH. Ständeräte Cavelty, Knüsel, Miville, HH. Nationalräte Bürer-Walenstadt, Delamuraz, Nebiker, Schärli, Thévoz, Wagner. Die Arbeits- gruppe hat ihre Beratungen bereits im Sommer 1982 aufge- nommen und die vorliegende Stellungnahme an insgesamt vier Sitzungen vorbereitet. Sie hat dazu den Vorsteher des Eidgenössischen Militärdepartements (EMD), den General- stabschef, den Rüstungschef sowie eine Reihe weiterer Chefbeamten des Departementes angehört, ferner die Mit- glieder der Expertengruppe befragt, welche den Bericht über die «Rolle und Stellung der eidgenössischen Rüstungsbetriebe» (Bericht Hess) verfasst haben.
Die vorliegende Stellungnahme wurde von der Geschäfts- prüfungskommission des Nationalrates am 18. und von der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates am 26. August 1983 verabschiedet.
2.1 Zur Effizienz der Rüstungsbeschaffung (betriebswirt- schaftliche Aspekte): Das Hauptgewicht des Berichtes der Geschäftsprüfungskommissionen aus dem Jahre 1980 lag auf der Steigerung der Effizienz der Rüstungsbeschaffung. Die gleiche Gewichtung liegt auch dieser Stellungnahme zugrunde. Aufgegriffen werden nur noch jene Punkte, die Anlass zu Bemerkungen geben, und zwar in der Reihenfolge des Papiers von 1980. Der Bericht des Bundesrates ist zu wenig auf die einzelnen Teile des Berichtes der Geschäfts- prüfungskommissionen abgestimmt, so dass es nicht mög- lich ist, die vorliegende Stellungnahme auf die betreffenden Abschnitte in jenem Bericht zu beziehen.
2.11 Der Rüstungsablauf: Der Rüstungsausschuss ist entsprechend unseren Vorstellungen zum eigentlichen Überwachungsorgan für den gesamten Rüstungsablauf aus-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Année
Anno
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V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.574
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
30.11.1983 - 08:00
Date
Data
Seite
630-632
Page
Pagina
Ref. No
20 012 160
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