Verwaltungsbehörden 28.11.1983 83.040
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UNO. Umweltfonds
83.040 UNO. Umweltfonds ONU. Programme pour l'environnement
Botschaft und Beschlussentwurf vom 25. Mai 1983 (BBI II, 1405) Message et projet d'arrêté du 25 mai 1983 (FF II, 1437)
Beschluss des Nationalrates vom 29. September 1983 Décision du Conseil national du 29 septembre 1983
Antrag der Kommission
Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National- rates
Proposition de la commission
Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil na- tional
Muheim, Berichterstatter: Namens der Kommission für aus- wärtige Angelegenheiten darf ich Ihnen diese Vorlage vor- stellen.
Dabei danke ich unserem inzwischen zurückgetretenen Kol- legen und Präsidenten Ulrich recht herzlich für seine gute Kommissionsführung.
Ich spreche kurz über den Inhalt, sodann über die «Mitwir- kung der Schweiz», und schliesslich unterbreite ich eine kurze politische Würdigung dieser Vorlage.
Zum Inhalt. Umweltschutz geht uns alle an. Das Interesse daran ist denn auch manifest und hat sich auch in der Kommission deutlich gezeigt. Heute geht es darum, dass unser Land im Rahmen des Umweltprogrammes der Ver- einten Nationen mittut, also in internationalem Rahmen tätig wird. Das Umweltprogramm der UNO ist ein Organ der Regierungen von Ost und West, Nord und Süd und bildet daher eine gute Voraussetzung zur Bewältigung eines äus- serst wichtigen Problems der modernen Gesellschaft. So ist es denn nur vorteilhaft, dass im Verlaufe der letzten zehn Jahre diese Tätigkeit im Rahmen der UNO eher versachlicht werden konnte. Die frühere Spannung, ja sogar der als un- versöhnlich erklärte Gegensatz zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Umweltschutz hat sich eher abgebaut. Es wird heute mehr Gewicht auf die rechtzeitige Erkennung der Probleme und deren Bearbeitung gelegt. Einige Sachfra- gen, die unter dem Titel «Projektbearbeitung» ins Auge gefasst sind, finden Sie unter anderem auf Seite 4 der Botschaft.
Die Mitwirkung der Schweiz. Unser Land hat schon 1973 - also zu Beginn dieser Tätigkeit - und wiederum im Jahre 1979 mitgewirkt, indem dem Bundesrat Kompetenz erteilt wurde, entsprechende finanzielle Mittel in diese Projektar- beiten einzubringen. Wir haben auch zeitweise ein Mitglied des Verwaltungsrates des UNO-Umweltfonds stellen dürfen. Die Leistungen der Schweiz stellen sich einmal unter dem Titel der «obligatorischen Beiträge». Diese bilden nicht eine Sondervorlage für das Parlament. Sie beruhen auf einem Bundesbeschluss vom 27. Juni 1974 und legen die Anteils- quote unseres Landes auf 1,05 Prozent der gesamten Ver- waltungsaufwendungen fest. Sie finden also die jährlichen Beiträge lediglich im Jahresbudget. Anders steht es mit den «freiwilligen Leistungen». Diese sind dem Parlament jeweils in gesonderter Vorlage zu präsentieren. Dies geschieht heute mit dem Geschäft 83.040. Es sei in Erinnerung geru- fen, dass diese Leistungen der 10prozentigen Kürzung unterliegen, also jenen Sparmassnahmen, die das Parla- ment für alle nichtvertraglichen Leistungen festgelegt hat. Das wird für die Zukunft solange gelten, wie unser Land und unser Parlament diese Sparmassnahmen aufrechterhalten. 3. Wohl das Wichtigste: Die Bewertung der Vorlage. Das Thema «Umweltschutz» hat hohe Legitimation. Es wird zweifelsohne vom Volk getragen. Es ist aber auch von der Sache her für die Zukunft unserer Gesellschaft wichtig. Für
eine hochindustrialisierte Gesellschaft ist es wichtig, in die- sem Bereich die Augen offen zu halten. Das gilt aber auch für die Entwicklungsländer, die da und dort daran sind, ihre eigene Umwelt nicht sehr hoch einzustufen und den weni- ger guten Vorbilder der westlichen Welt sozusagen nach- eifern.
Im Bereich Umweltschutz - soviel steht fest - sind viele Probleme überhaupt nur grenzüberschreitend erfolgreich zu bewältigen. Wir wissen um die Kontakte unseres Departe- mentes des Innern mit Nachbarstaaten, wir wissen auch um unsere Mitwirkung im europäischen Kontext, und hier und heute geht es um die Mitwirkung in weltweitem Zusammen- hang. Das Parlament hat sich für dieses Geschäft schon zu einer Zeit positiv ausgesprochen, als Umweltschutz noch nicht von der Volksmeinung oder von gewissen Richtungen monopolisiert war. Die Kommission schliesst sich der Auf- fassung des Herrn Bundespräsidenten überzeugterweise an, als er in der Kommission erklärte: «La sauvegarde de l'air et de l'eau est une nécessité internationale à laquelle il faut accorder une importance universelle. Le PNUE a été créé dans cette optique.»
Die Kommission ist der Auffassung, dass in diesem kurzen Satz das ausgedrückt wird, was zur politischen Bewertung der Vorlage gehört. Es handelt sich um eine wichtige inter- nationale Angelegenheit: in den Bereichen Erde, Luft und Wasser weltweit zusammenzuarbeiten. Dies konkretisiert sich in der finanziellen Beteiligung unseres Landes. Die Erhöhung für die nächsten vier Jahre wäre von bisher 1,05 Millionen auf nunmehr 1,47 Millionen geplant. Das wäre eigentlich unsere Idealvorstellung gewesen.
Nun hat aber auch der Bundesrat die Haushaltsituation beurteilen müssen. Man kann Politik nicht nur von Sachbe- dürfnissen her machen. Es muss ja ein Gleichgewicht unter den verschiedenen Politiken erreicht werden. Ein Orientie- rungspunkt ist dabei unsere momentane und wohl noch einige Zeit dauernde Finanzhaushaltslage. Auf Seite 7 in Note 4 hat der Bundesrat kurz und bündig erklärt, dass die angespannte Lage der Bundesfinanzen die an sich notwen- dige Erhöhung auf 1,47 Millionen nicht zulasse. Er schlägt uns daher vor, nur 1,2 Millionen für die genannte Vierjahres- periode ins Auge zu fassen.
Zur politischen Bewertung gehören aber auch noch einige weitere Betrachtungen. So zunächst der Hinweis auf die Tatsache, dass in der Golfgegend während Wochen, ja wäh- rend Monaten, Erdöl ausfliesst, Meerwasser zerstört, an- grenzende Länder in Gefahr bringt, und dass die internatio- nale Völkergemeinschaft nicht imstande ist, Einhalt zu gebieten. In unserer Kommission wurde diesen Widersprü- chen recht deutlich Ausdruck gegeben.
Kommt hinzu, dass wissenschaftliche Abklärungen allein noch keine Politik bedeuten. Diese müssen umgesetzt wer- den in Tätigkeiten, d. h. in Massnahmen, die Kosten verursa- chen und da und dort auch die Lebenshaltung der Bevölke- rung beeinträchtigen. Es ist klar zu machen, dass Umwelt- schutz eine florierende Wirtschaft voraussetzt, um über- haupt die grossen entstehenden Kosten weltweit bezahlen zu können. Es ist nach meiner Auffassung auch notwendig anzuerkennen, dass nur Technik und Wissenschaft im- stande sind, die schwierigen technischen Probleme des Umweltschutzes zu bewältigen. Kommt hinzu, dass nach unserer schweizerischen Auffassung auch in der internatio- nalen Zusammenarbeit die Verwaltungen effizient arbeiten und auch hier den finanziellen Leistungen der Staaten entsprechende Erfolge gegenüberstehen sollten.
Im Lichte dieser Ausführungen - ich komme damit zum Schluss - beantrage ich Ihnen namens der Kommission, auf den Bundesbeschluss, wie Sie ihn auf Seite 9 der Botschaft lesen können, einzutreten und ihn in globo zu genehmigen. Zur verfassungsrechtlichen Grundlage ist kurz festzustellen, dass wir der bisherigen Praxis folgen, obwohl gewisse offene Rechtsfragen noch studiert werden. Darauf kommen wir im Parlament zu gegebener Zeit zurück.
M. Aubert, conseiller fédéral: Comme le président que vous venez d'élire si brillamment, je préfère «l'efficacité durable à
Exposition universelle de Tsukuba. Participation
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E
28 novembre 1983
l'éloquence éphémère». Je n'ai donc absolument rien à ajouter au remarquable rapport de votre rapporteur, M. Mu- heim.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil passe sans opposition à la discussion du projet
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 41 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
83.066
Weltausstellung in Tsukuba. Teilnahme Exposition universelle de Tsukuba. Participation
Botschaft und Beschlussentwurf vom 3. Oktober 1983 (BBI IV, 37) Message et projet d'arrêté du 3 octobre 1983 (FF IV, 37)
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Muheim, Berichterstatter: Die Kommission für auswärtige Angelegenheiten hat zur Kenntnis genommen, dass von März bis September 1985 in Tsukuba (Japan) eine Weltaus- stellung stattfindet. Unser Land wurde hierzu eingeladen. Der Bundesrat wünscht, dass das Parlament ihm einen entsprechenden Kredit eröffnet, um die genannte Einladung substantiell annehmen zu können. Ausstellungsthema ist vor allem das Problem der «Verbesserung der Lebensquali- tät». Für die Schweiz sind etwa 1000 Quadratmeter Ausstel- lungsfläche vorgesehen. Es wird ein Restaurant betrieben, in dem wohl gute und beste Schweizer Weine serviert wer- den wollen. Das Zentrale ist aber das Rundkino, in dem ein Film von etwa 20 Minuten Dauer mit dem Titel «Swisso- rama» in moderner Technik, ein Rundum-Film, zur Darstel- lung kommen soll. Sie finden weitere Details in der Bot- schaft.
Namens der Kommission geht es an der heutigen Beratung vor allem darum, dieses Geschäft zu würdigen und zu wer- ten. Ich tue dies unter fünf Titeln:
Ist diese Vorlage eine richtige Fortsetzung unserer allgemeinen Politik?
Welches sind die besonderen Aspekte?
Rechtliche Grundlagen.
Finanzielle Folgen.
Andere Aktivitäten ähnlicher Art.
Wir betrachten es seit je als Aufgabe des Staates, und zwar des Bundes, bei der allgemeinen Landeswerbung mit- zuwirken. Wo es nicht oder nicht ausschliesslich um kom- merzielle Zwecke geht, soll der Staat ganz oder teilweise mitwirken. Dieser Grundsatz gilt auch hier. Kommt dazu, dass das angesprochene Ausstellungsthema der eidgenös sischen politischen Denkweise durchaus entspricht. Ich zitiere für viele andere ein paar Sätze, mit denen der Bun- desrat die Sache darlegt (Seite 6, Randziffer 212 der Bot- schaft): Der Bundesrat erklärt, dass die Art und Weise, wie die schweizerische Bevölkerung sich der verschiedenarti-
gen, zum Teil sehr schwierigen Umwelt angepasst und ihr Leben eingerichtet habe, nach Ansicht der Veranstalter ein Vorbild im Sinne des Ausstellungsthemas sei. Wir liegen dabei in der guten Fortsetzung der eidgenössischen Politik. Kommt dazu der Ort Japan: eine wichtige Gegend, eine bevölkerungsreiche Gegend, dazu ein Volk, das nach Schät- zungen zuständiger Leute etwa mit 20 Millionen Menschen diese Ausstellung besuchen soll. Ich meine ganz allgemein: Der ostasiatische Raum dürfte unser Interesse noch mehr und mehr finden. Eine gewisse Vertiefung der Beziehungen Schweiz-Japan, vielleicht auch im umgekehrten Sinn, ist durchaus erstrebenswert und meines Erachtens absolut notwendig.
Die Durchführung der Schweizer Beteiligung scheint ratio- nell geplant zu sein. Die Zentrale für Handelsförderung - also eine Institution, die von weltweiten Beziehungen etwas versteht - ist mit der Durchführung beauftragt. Die Konsulta- tivkommission für die Präsenz der Schweiz im Ausland konnte ihre Auffassung zur Ausstellung und zu unserer Mitwirkung in positivem Sinne abgeben. Schlussfolgerung: Diese Vorlage liegt in der richtigen politischen Richtung.
Etwas delikat dürfte die Bemerkung sein, wonach wir Schweizer uns in Japan nicht ohne weiteres mit unseren eigenen traditionellen Kulturvorstellungen präsent machen können. Es wird dringend notwendig sein, dass unsere verantwortlichen Leute die Denkweise, die Traditionen, ja die völlig andere Kulturwelt der Japaner und der Gegend des Fernen Ostens überhaupt genauestens studieren, um unsere Präsentation nicht so darzustellen, dass wir daran Freude und Verständnis hätten, sondern dass eben die Japaner unsere Präsentation in ihrer Denkweise, mit ihrer Art des intellektuellen, geschichtlichen und philosophi- schen Lebens richtig erfassen können. Mir scheint, dass hier eine ganz wichtige Aufgabe gestellt ist für all jene, welche die Verantwortung bei der Durchführung dieses Auftrages zu übernehmen haben.
Zum Rechtlichen: Bezüglich des internationalen Rechtes steht fest, dass im Jahre 1928 in Paris eine Übereinkunft über die internationalen Ausstellungen abgeschlossen wurde. Die Schweiz bildet mit 45 anderen Staaten zusam- men Teil dieses internationalen Abkommens. Es handelt sich bei der Ausstellung Tsukuba um eine sogenannte Spe- zialausstellung, die durch unsere Behörden beurteilt und auf unser Interesse hin analysiert werden musste. Eines steht nun fest: Diese Ausstellung ist für die Schweiz ohne kommerzielle Ziele, mindestens nicht mit unmittelbaren kommerziellen Absichten. Das führt denn auch dazu, dass die Wirtschaft ihre Güter, ihre fortschrittliche Technik und ihre Höchstleistungen nicht präsentieren kann. Daher hat der Bundesfinanzhaushalt sämtliche Kosten zu über- nehmen.
Bezüglich der nationalen Verfassungsgrundlage: Hier gilt die Feststellung, dass wir die bisherige Praxis fortführen. Dies bedeutet, dass wir uns mit einer verfassungsmässigen Grundlage befriedigt erklären. Vielleicht wird aber in abseh- barer Zeit eine Gesetzesvorlage die Ergänzung der Verfas- sung und deren Präzisierung anstreben müssen.
Die klassischen Juristen der verschiedenen Departemente sind sich über die Lösung der Verfassungs- und Gesetzes- grundlagen noch nicht abschliessend einig. Ich glaube, das Parlament darf mit gutem Gewissen - vorläufig einmal - nach der bisherigen Praxis verfahren.
Finanzielle Folgen: Wir sollen einen Verpflichtungskredit von 4,9 Millionen Franken sprechen. Die Zahlungskredite werden dann über das Budget in jenen Jahren oder in jenem Jahr präsentiert, wenn die Zahlung erfolgen muss. Der wich- tige Beschluss wird also heute gefasst. Es ist daher nicht denkbar, dass bei der Budgetberatung eine andere Auffas- sung vertreten werden könnte. Das entspricht dem Wesen der Verpflichtungskredite. Wenn sie einmal gesprochen sind, ist der Bundesrat zu handeln ermächtigt und befugt.
Zwei kleine Bemerkungen: Im Jahre 1986 wird in Vancou- ver/Kanada eine Weltausstellung stattfinden. Dort wird sich die Schweizer Wirtschaft zum Teil engagieren können. Wir
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Ständerat
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Consiglio
Consiglio degli Stati
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01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
83.040
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
28.11.1983 - 17:00
Date
Data
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