Verwaltungsbehörden 16.12.1983 82.903
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16 décembre 1983
N
1856
Interpellations Vetsch et Ogi
C'est ici le lieu de rappeler les faits déjà connus depuis un certain temps, d'après lesquels les indicateurs et autres informateurs touchent en France pour leurs activités des sommes pouvant atteindre le tiers du montant de l'affaire en cause. Ce droit, expressément consenti par l'Etat français, représente une invite non négligeable à des actions illégales. Depuis toujours, le Conseil fédéral tente de faire respecter les règles de droit en vigueur dans notre pays par tous les moyens à sa disposition. Dans le présent cas, domine au premier chef une poursuite pénale pour service de rensei- gnements économiques, au sens de l'article 273 CP. Selon les résultats, il importera d'examiner si l'état de fait de l'article 271 CP - actes exécutés sans droit pour un Etat étranger - est donné ou non.
Le président: L'auteur de l'interpellation est satisfait.
82.903 Interpellation Vetsch Beschaffung eines neuen Kampfpanzers Acquisition d'un nouveau char de combat
83.334 Interpellation Ogi Beschaffung neuer Kampfpanzer Acquisition de nouveaux chars de combat
Wortlaut der Interpellation Vetsch vom 30. November 1982 Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Teilt der Bundesrat diese Auffassung?
Ist der Bundesrat bereit, als beste Alternative zur Eigen- entwicklung im militärischen wie im volkswirtschaftlichen Interesse für die nächste Beschaffung die Lizenzfabrikation mit einem wesentlich über der Hälfte liegenden schweizeri- schen Produktionsanteil und einem schweizerischen Gene- ralunternehmer sicherzustellen?
Durch die Vorteile wie Arbeitsplatzsicherung und Erhal- tung einer leistungsfähigen eigenen Rüstungsindustrie rechtfertigt sich ein namhafter Mehrpreis. Bei einer gesamt- haften und langfristigen Beurteilung handelt es sich tatsäch- lich nur um scheinbare Mehrkosten.
In welcher Grössenordnung sieht der Bundesrat die verant- wortbaren Mehrkosten zugunsten eines hohen inländischen Produktionsanteils?
Wie bewertet er die volkswirtschaftlichen und militärischen Vorteile?
Texte de l'interpellation Vetsch du 30 novembre 1982 Le Conseil fédéral est invité à répondre aux questions sui- vantes:
Le Conseil fédéral partage-t-il cette manière de voir?
de rechange la plus favorable au développement indigène du char en question - qu'il soit fabriqué sous licence par les soins d'un entrepreneur général du pays, la part de produc- tion suisse dépassant largement 50 pour cent, en pareille hypothèse ?
Quel est, de l'avis du Conseil fédéral, l'ordre de grandeur des charges supplémentaires tolérables au titre d'un pour- centage de production suisse élevé?
Comment le gouvernement apprécie-t-il les avantages, sur les plans militaire et de l'économie générale ?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-Bern, Bremi, (Friedrich), Früh, Hunziker, Kühne, Oehler, Reichling, Rei- mann, Schüle, Wellauer (11)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
In der Junisession 1980 hat der Nationalrat drei Motionen diskutiert, mit denen die Eigenentwicklung eines Kampfpan- zers gefordert wurde, nachdem der Bundesrat diesbezüg- lich einen negativen Entscheid getroffen hatte. In der Debatte kam klat zum Ausdruck, dass der inländischen Industrie die Voraussetzungen für die Entwicklung eines schweizerischen Kampfpanzers für eine spätere Beschaf- fungsrunde erhalten bleiben müssen. Es sei mit allen Mitteln eine grösstmögliche Unabhängigkeit vom Ausland, die lang- fristige Erhaltung des eigenen Rüstungspotentials und des entsprechenden Know-how sowie die Sicherung der Arbeitsplätze anzustreben. Diese Bedingungen können nur durch die Lizenzproduktion mit einem hohen schweizeri- schen Anteil erfüllt werden. In dieser Erwartung hat der Rat die Vorstösse als Postulate überwiesen.
Dem Vernehmen nach ist man bei der Schweizer Industrie sehr beunruhigt über die neueste Tendenz der GRD, aus Kostengründen vom Lizenzbau des neuen Kampfpanzers abzugehen. Statt des erwarteten schweizerischen Produk- tionsanteils am Gesamtvorhaben von etwa 70 Prozent, würde der Inlandanteil möglicherweise um die Hälfte redu- ziert. Dies könnte den Verlust von 1000 Arbeitsplätzen in der einschlägigen Branche bedeuten! Es wird vom Volk und besonders von den Mitarbeitern in Unternehmungen mit Kurzarbeit und Entlassungen nicht verstanden, wenn der Bund auf diese Weise Arbeitsplätze gefährden und die lang- fristige Erhaltung einer leistungsfähigen eigenen Rüstungs- industrie in Frage stellen würde.
Wortlaut der Interpellation Ogi vom 28. Februar 1983
Seit einiger Zeit hat das EMD zwei Panzertypen durch die Truppen in umfangreichen Versuchen und Vergleichstests erprobt. Die Evaluation durch das zuständige Bundesamt für mechanisierte Truppen (BAMLT) ist abgeschlossen. Dem Vernehmen nach liegen nun den zuständigen Organen die Anträge der Truppe vor. Ebenfalls vorgesehen ist die Beschaffung des neuen Kampfpanzers im Rahmen des Aus- bauschrittes 1984 bis 1987.
In diesem Zusammenhang bitten wir nun den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Hält er die Beschaffung eines neuen Kampfpanzers für den Einsatz auf operativer Stufe gemäss dem jüngst vorge- stellten Armeeleitbild nach wie vor als zwingend notwendig und zeitlich dringend?
Wenn ja, wann gedenkt der Bundesrat den Typenent- scheid zu fällen und die Beschaffung einzuleiten?
2.1. Wird ein allfällig positiver Entscheid rechtzeitig so fal- len, dass die erste Tranche neuer Kampfpanzer bereits im Rüstungsprogramm 1984 enthalten sein wird? Wenn nein, was sind die Gründe für die Verzögerung?
2.2. Stimmt die Annahme, dass solche Verzögerungen durch Pressionen aus dem Ausland bedingt sind?
Interpellationen Vetsch und Ogi
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2.3. Stimmt es, dass die zuständigen Organe, nur um keinen der ausländischen Anbieter durch die Wahl des anderen Produktes vor den Kopf zu stossen, mit dem Gedanken an eine Neuauflage des Panzer 68 spielen, welcher der letzten Panzergeneration angehört?
2.4. Wenn ja, welche waffentechnischen Faktoren und Ele- mente, die 1979 zum grundsätzlichen Verzicht auf die Entwicklung eines neuen Schweizer Kampfpanzers führten, haben sich unterdessen verändert?
2.5. Welche Höhe haben die Kosten der Planung und Eva- luation eines neuen, eigenen oder fremdbeschafften Kampf- panzers seit der Einleitung des Verfahrens Mitte der siebzi- ger Jahre erreicht? Welche Kosten sind davon bis und mit zum grundsätzlichen Verzicht auf den Schweizer Panzer aufgelaufen?
3.1. Ist nach Auffassung des Bundesrates bei einem allfälli- gen Nullentscheid unsere Hauptkampfform «Abwehr» im Mittelland noch durchführbar?
3.2. Würde ein Verzicht auf die Beschaffung eines neuen Kampfpanzers nicht einen gefährlichen Gesichtsverlust unseres Landes gegenüber dem Ausland und eine Schwä- chung der dissuasiven Wirkung unserer Landesverteidigung darstellen?
Texte de l'interpellation Ogi du 28 février 1983
Depuis quelque temps, le DMF a fait tester par la troupe, au prix d'importants essais et de comparaison, deux types de chars de combat. L'évaluation effectuée par l'Office fédéral des troupes mécanisées et légères est terminée. A ce qu'on sait, les organes compétents disposent à présent des propo- sitions de la troupe. L'acquisition d'un nouveau char est également prévue dans le cadre de l'étape de réalisation 1984 à 1987.
Dans ce contexte, nous demandons au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Estime-t-il qu'il est toujours absolument nécessaire et urgent d'acquérir un nouveau char de combat, destiné à être engagé à l'échelon opératif conformément au plan directeur de l'armée qu'on vient de présenter ?
Si oui, quand envisage-t-il de prendre sa décision relative au type et de mettre en train cette acquisition ?
2.1. Une décision éventuellement positive interviendra-t-elle assez tôt pour que la première tranche des nouveaux chars puisse être incluse dans le programme d'armement 1984 déjà ? Si tel n'est pas le cas, quels sont les motifs du retard ?
2.2. L'hypothèse est-elle exacte, selon laquelle des pres- sions exercées par l'étranger sont à l'origine de tels retards ? 2.3. Est-il exact que les organes compétents (qui veulent à tout prix éviter qu'en choisissant le produit d'un concurrent, ils incitent l'un des fournisseurs potentiels de l'étranger à en prendre ombrage) se mettent à caresser l'idée d'une nou- velle version du char 68, engin qui fait partie de la dernière génération des blindés?
2.4. Si oui, quels facteurs et éléments de la technique arme- ment, ayant conduit en 1979 à l'abandon de principe de tout développement d'un char suisse de combat, se sont-ils modifiés dans l'intervalle?
2.5. Quel montant les frais de la planification et de l'évalua- tion d'un nouveau char (indigène ou acquis à l'étranger) ont- ils atteint depuis l'ouverture de la procédure, au milieu des années 1970? De ce montant, quels frais ont-ils été mis à la charge du char suisse, jusque et y compris à la date de l'abandon de principe?
3.1. Le Conseil fédéral estime-t-il que la «défense combi- née», notre principale forme de combat, serait encore prati-
cable sur le Plateau suisse au cas où la décision n'aboutirait à rien?
3.2. En renonçant à l'achat d'un nouveau char de combat, notre pays ne perdrait-il pas la face envers l'étranger; l'effet de dissuasion de notre défense nationale ne s'en trouverait- il pas· affaibli?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aubry, (Augsburger), Bas- ler, Bühler-Tschappina, (Fischer-Weinfelden), Fischer-Hägg- lingen, Geissbühler, Graf, Hari, Hofmann, Hösli, Jeanneret, Martignoni, Massy, Müller-Scharnachtal, Nebiker, (Räz), Reichling, Rutishauser, Schnyder-Bern, Schüle, Wyss (22)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Im neuen Armeeleitbild wird festgehalten, dass «bei den Landstreitkräften das gepanzerte Fahrzeug über das Jahr 2000 hinaus eine wichtige Rolle spielen» wird. Darum finden sich unter den «langfristigen Zielsetzungen für den Ausbau der Armee» auch folgende Ziele:
«Der Ausbau der Armee muss vor allem jene Bereiche berücksichtigen, von denen eine hohe dissuasive Wirkung ausgeht.»
«Die Zeit für die Erstellung der ersten Kampf- und Funk- tionsbereitschaft des Gros der Armee muss wesentlich ver- kürzt werden. Die Zahl der taktischen Verbände, die in der Lage sind, nach ihrer Mobilmachung ohne längere Vorberei- tung das Gefecht aufzunehmen, ist zu erhöhen.»
«Durch Beschaffung neuer Kampfpanzer und durch Modernisierung eines Teils der vorhandenen Kampfpanzer sollen Zahl und Kampfkraft der mechanisierten Verbände gesteigert werden.»
Richtigerweise wurden deshalb im neuen Armeeleitbild für den Ausbauschritt 1984 bis 1987 im Rahmen des Rüstungs- bereiches der «Beschaffung neuer Kampfpanzer zur schritt- weisen Ablösung der heute auf operativer Stufe eingesetz- ten Panzer und der Steigerung der Zahl der Panzerbatail- lone» höchste Priorität eingeräumt. Hinzu kommt, dass bei unveränderter Bedrohungslage in Ost und West rasche und bedeutende waffentechnologische Weiterentwicklungen zu verzeichnen sind. Feuerkraft und Schutz der Kampfpanzer wurden, gegenseitig bedingt, ständig erhöht. In Ost und West ist daraus eine neue Panzergeneration entstanden, welche den in unserem Lande eingesetzten Panzern gefechtstechnisch überlegen ist. Die in der Schweizer Armee eingesetzten Panzer der heutigen Entwicklungsge- neration sind damit den potentiellen Feindpanzern gegen- über nur noch bedingt duellfähig.
Im Eidgenössischen Militärdepartement ist diese bedrohli- che Situation rechtzeitig bereits Mitte der siebziger Jahre erkannt und in die Planung einbezogen worden. Vermutlich aus Gründen der hohen Dringlichkeit und zur Abkürzung des Verfahrens beschränkte man sich deshalb auch auf die Evaluation von lediglich zwei ausländischen Panzermodel- len, nachdem in einem Grundsatzentscheid - nach umfang- reichen und aufwendigen Abklärungen und Studien - auf die Weiterentwicklung eines inländischen Panzers verzich- tet worden war.
Um so notwendiger erscheint es uns daher, dass der Bun- desrat jetzt den Typenentscheid trifft und die Beschaffung eines Kampfpanzers einleitet.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
234 - N
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Interpellation Kohler Raoul
zurückzukommen sein wird, kann heute nicht gesagt wer- den. Theoretisch bleibt die Möglichkeit einer schweizeri- schen Eigenentwicklung offen. Infolge der immer komple- xer werdenden Technik von Kampfpanzern würden aber die Kosten für die Entwicklung, Erprobung und Herstellung eines eigenen Kampfpanzers immer höher; sie stünden kaum noch in einem vertretbaren Verhältnis zu den beschränkten Serien für den Bedarf unserer eigenen Armee. Die Lizenzfabrikation eines ausländischen Panzers in der Schweiz ist deshalb unseres Erachtens die zweckmässigere und kostengünstigere Lösung.
Mit unserem Beschluss vom Jahr 1979 haben wir die Art und Weise der Panzerbeschaffung bereits vorgezeichnet. Das Militärdepartement bezeichnete in der Folge die Firma Contraves als Generalunternehmerin für die Abklärung der Lizenzfabrikation und legte die Rahmenbedingungen hier- für fest. Diese können aus heutiger Sicht eingehalten wer- den. Es kann mit einem Lizenzumfang von 60 Prozent des Fabrikationsgutes an Panzerfahrzeugen und Ersatzteilen gerechnet werden.
Die durch den Lizenzbau bedingten Mehrkosten bewe- gen sich in der Grössenordnung von 10 bis 15 Prozent. Diese sind angesichts der volkswirtschaftlichen Vorteile der Beschaffung verantwortbar: Bei einem Beschaffungsum- fang von 420 Panzern entsteht ein Beschäftigungsvolumen von etwa 14 000 Mannjahren. Der Lizenzbau hat aber auch militärische Vorteile: Die sich über eine längere Zeit erstrek- kende Beschaffung erhält in unserer Industrie ein Fachwis- sen und «Know how», das für die Armee von grosser Bedeu- tung ist.
Zu den Fragen in der Interpellation Ogi nehmen wir wie folgt Stellung:
Moderne Kampfpanzer sind unerlässlich zur Sicherung unseres Landes gegen die Gefahr eines strategischen Über- falles. Ihre Beschaffung macht die älteren, bei uns vorhan- denen Kampfpanzer allerdings nicht überflüssig. Durch die Einführung einer leistungsgesteigerten Munition sind diese Panzer bereits aufgewertet worden; weitere Massnahmen sollen ergriffen werden, um ihren Kampfwert zu erhalten und nach Möglichkeit noch zu steigern. Das Prinzip soll weiterhin zum Tragen kommen, wonach die leistungsfähig- sten Panzer für operative Gegenschläge im Rahmen der Mechanisierten Divisionen, weniger leistungsfähige Panzer für taktische Gegenschläge der Felddivisionen und die älte- sten Panzer als mobile Panzerabwehr der Infanterieregimen- ter eingesetzt werden.
2.1 Zur Umrüstung der bereits bestehenden Panzerbatail- lone in den Mechanisierten Divisionen werden insgesamt 420 neue Kampfpanzer benötigt. Ihre Beschaffung und Ein- gliederung wird schrittweise erfolgen. Es ist beabsichtigt, mit dem Rüstungsprogramm 1984 die Beschaffung eines ersten Loses von 210 Kampfpanzern des Typs Leopard 2 zu beantragen. Die ersten 35 Panzer sollen vom Hersteller fertig geliefert werden, die restlichen überwiegend in Lizenz in der Schweiz hergestellt werden.
2.2 Mit der Einleitung der Panzerbeschaffung im Jahr 1984 ist die Erneuerung unseres Panzerparkes keineswegs verzö- gert werden.
2.3/2.4 Eine Neuauflage des Panzers 68 stand im Militärde- partement nie zur Diskussion. Das Leistungsgefälle zwi- schen Panzern der neuen Generation und den bei uns eingeführten Panzern ist so gross, dass es auch durch noch so aufwendige Kampfwertsteigerung nicht ausgeglichen werden kann.
2.5 In den Jahren 1981 und 1982 führte das Militärdeparte- ment umfangreiche Erprobungen mit den Kampfpanzern
Leopard 2 und M1 Abrams (frühere Bezeichnung XM 1) durch, bei denen militärisches und technisches Berufsper- sonal sowie Miliztruppen zum Einsatz kamen. Für die Eva- luation der beiden Panzer wurden bis heute rund 64 Millio- nen Franken aufgewendet, wovon 30 Millionen für die Abklärung der Industriebeteiligung. Weitere 55 Millionen Franken waren vorher für die Abklärungen einer allfälligen Eigenentwicklung in den Jahren 1978 und 1979 aufgewen- det worden. Die Kredite waren im Forschungs-, Entwick- lungs- und Versuchsprogramm eingestellt.
Interpellation Vetsch
Le président: L'auteur de l'interpellation est satisfait.
Interpellation Ogi
Le président: L'auteur de l'interpellation est satisfait.
83.591 Interpellation Kohler Raoul Staatliche Finanzhilfen im Ausland und Verzerrung der Konkurrenz Aides gouvernementales étrangères et distorsions de concurrence
Wortlaut der Interpellation vom 5. Oktober 1983
Durch die massive Finanzhilfe, die ausländische Regierun- gen bestimmten Unternehmen ihres Landes gewähren, dank der diese die Preise für ihre Produkte stark senken können, werden oft die elementaren Wettbewerbsregeln verzerrt. Wegen dieser Regierungshilfe erwachsen den schweizeri- schen Unternehmen sowohl im Inland als auch im Ausland grosse Probleme, weil ihre Produkte mit den subventionier- ten Produkten ausländischer Firmen konkurrieren müssen. Einige Unternehmen unseres Landes sind durch diese schweren Wettbewerbsverzerrungen in ihrer Existenz be- droht.
Ich frage den Bundesrat, was er zu tun gedenkt, um unsere Unternehmen gegen die Auswirkungen missbräuchlicher Regierungshilfe zu schützen und die Voraussetzungen des freien Wettbewerbs auf den Märkten des In- und Auslandes wieder herzustellen.
Texte de l'interpellation du 5 octobre 1983
Des gouvernements de pays étrangers faussent souvent les règles élémentaires de la concurrence en accordant à cer- taines de leurs entreprises des soutiens financiers massifs permettant à ces dernières d'abaisser fortement les prix de leurs produits. Ces aides gouvernementales placent les entreprises suisses dans une situation particulièrement diffi- cile, sur notre marché intérieur comme aussi sur les marchés étrangers, lorsque leurs produits sont en concur- rence avec ceux des entreprises étrangères subventionnées. Ces graves distorsions de concurrence mettent en danger l'existence de certaines de nos entreprises.
Je demande au Conseil fédéral de dire quelles mesures il entend mettre en œuvre pour protéger nos entreprises con- tre les effets d'aides gouvernementales abusives et rétablir
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Ogi Beschaffung neuer Kampfpanzer Interpellation Ogi Acquisition de nouveaux chars de combat
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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1983
Année
Anno
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V
Volume
Volume
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Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.334
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Numero dell'oggetto
Datum 16.12.1983 - 08:00
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