Agricultural family allowances amendment accepted in principle

20012046Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)13.12.1983Granted

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The National Council dealt with the seventh revision of the 1952 Agricultural Family Allowances Act. On the commission's proposal, it decided to enter into consideration of the bill. The excerpt does not contain the final substantive vote on the amendment itself, only the procedural approval of consideration.

Omnilex-Regeste

Parliamentary consideration of a legislative amendment; entry into consideration is a preliminary procedural decision and does not yet determine the substantive content of the bill. Where the commission proposes entry, the chamber may accept the proposal by vote, thereby opening the detailed debate without prejudice to later merits decisions.

Gesamter Gesetzestext

Allocations familiales dans l'agriculture

1776

N

13 décembre 1983

Antrag ist natürlich noch nicht automatisch gesagt, dass der Mehrbetrag dem Ihnen so am Herzen liegenden Institut ISREC zukommen wird. Wir befinden uns hier im Bereich der direkten Forschungsförderung durch den Bund; es wird Sache der entsprechenden Instanzen sein, den Betrag von nun fast 27 Millionen Franken auf die Institutionen gemäss Literae a bis c nach ihrem eigenen Gutdünken aufzuteilen.

Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag des Bundesrates

84 Stimmen 22 Stimmen

Art. 2

Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 100 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Ständerat - Au Conseil des Etats

82.062 Ferien. Revision OR Vacances. Révision du CO

Siehe Seite 1555 hiervor - Voir page 1555 ci-devant

Beschluss des Ständerates vom 6. Dezember 1983 Décision du Conseil des Etats du 6 décembre 1983

insofern die bisherige Regelung, als wir den 26 Kantonen die Arbeit abnehmen, ihre Gesetzesmaschinerie in Kraft zu setzen, um wieder eine zusätzliche Ferienwoche anzu- schliessen.

Der Ständerat, der diese Vorlage auch beraten hat, kommt beim Endergebnis auf die gleiche Feriendauer, möchte aber weiterhin den Kantonen die Möglichkeit geben, eine Woche anzuhängen. Der Ständerat hat also im Gegensatz zu uns drei Wochen beschlossen, mit der Zugabe von einer Woche für die Kantone; für jugendliche Arbeitnehmer sieht er vier Wochen vor, ebenfalls mit der Möglichkeit der Kantone, eine weitere Woche zuzugeben. Letztlich kommen wir also zum gleichen Endergebnis. Der Ständerat hat aber in der ersten Sessionswoche mit einem Stimmenverhältnis von 20 zu 18 beschlossen, an seinem Antrag festzuhalten, also an der Kompetenzerteilung an die Kantone.

Weil nun neuerdings eine Differenz besteht, muss sich unser Rat heute noch einmal schlüssig werden, was wir wollen. Unser Rat hat in der Herbstsession mit 100 zu 33 Stimmen beschlossen, es bei vier Wochen im Gesetz bewenden zu lassen bzw. bei fünf Wochen für Jugendliche bis zum vollen- deten 20. Altersjahr.,

Unsere Kommission hat zum Entscheid des Ständerates gestern noch einmal Stellung genommen und mit 13 gegen 3 Stimmen beschlossen, dem Rat zu beantragen, an seinem früheren Entscheid festzuhalten. Wir hoffen, dass der Stän- derat nun bei dieser doch kleinen Differenz einlenken wird. Finanzielle Nachteile für Arbeitgeber wird es kaum geben, denn das BIGA hat in einer Umfrage zu 286 Gesamtarbeits- verträgen festgestellt, dass wir heute schon auf vertraglicher Basis eine Feriendauer von maximal vier Wochen haben. Sie sehen also, dass wir selbst mit unserem Antrag keine welt- bewegenden Umwälzungen auslösen.

Ich möchte Ihnen im Namen der Kommission beantragen, an unserem Entscheid festzuhalten.

Angenommen - Adopté

An den Ständerat - Au Conseil des Etats

Differenzen - Divergences

Art. 329a Abs. 1, 2 Antrag der Kommission Festhalten

Art. 329a al. 1, 2 Proposition de la commission Maintenir

Wagner, Berichterstatter: Schon zum dritten Male muss sich unser Rat mit dieser Ferienangelegenheit beschäftigen. Die Mindestferiendauer der Arbeitnehmer in der Schweiz ist im Obligationenrecht festgelegt. Der Arbeitnehmer hat nach bestehendem Gesetz Anspruch auf zwei Wochen Ferien pro Jahr, und den Kantonen ist es überlassen, eine weitere Woche zuzugeben. Von dieser Möglichkeit haben die mei- sten Kantone bis jetzt Gebrauch gemacht, so dass man davon ausgehen kann, dass die heutige Minimalferiendauer in der Schweiz drei Wochen beträgt.

Die Sozialdemokratische Partei und der Gewerkschaftsbund haben letztes Jahr eine Initiative eingereicht, die weit über diese Ansprüche hinausgeht. Der Bundesrat und auch das Parlament haben zur Initiative Stellung genommen. Diese Initiative steht also heute nicht mehr zur Diskussion. Aber der Bundesrat war der Meinung, man sollte dieser Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen, der doch einige Verbesserungen bringen würde.

Unser Rat hat schon zu zwei Malen beschlossen, dass auf Gesetzesstufe (also im OR) der Ferienanspruch von bisher zwei auf vier Wochen erhöht wird, für Jugendliche bis zum vollendeten 20. Altersjahr auf fünf Wochen. Das sprengt

83.067 Familienzulagen in der Landwirtschaft. Änderung des Bundesgesetzes Allocations familiales dans l'agriculture. Révision de la loi

Botschaft und Gesetzesentwurf vom 14. September 1983 (BB IV, 205) Message et projet de loi du 14 septembre 1983 (FF IV, 213) Beschluss des Ständerates vom 29. November 1983 Décision du Conseil des Etats du 29 novembre 1983

Antrag der Kommission Eintreten

Proposition de la commission Entrer en matière

M. Darbellay, rapporteur: Les allocations familiales dans l'agriculture sont régies par la loi de 1952 qui a déjà été révisée six fois, nous en sommes par conséquent à la septième révision. Cette loi assure des allocations aux tra- vailleurs agricoles, soit allocations de ménage et allocations pour enfants; elle assure également des allocations pour enfants aux agriculteurs indépendants, pour autant que leur revenu ne dépasse pas 22 000 francs plus 3000 francs par enfant. Les allocations familiales sont différenciées tant en ce qui concerne le nombre d'enfants dans la famille que

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Ferien. Revision OR Vacances. Révision du CO

In

Dans

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

In

Jahr

1983

Année

Anno

Band

V

Volume

Volume

Session

Wintersession

Session

Session d'hiver

Sessione

Sessione invernale

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

09

Séance

Seduta

Geschäftsnummer

82.062

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum

13.12.1983 - 08:00

Date

Data

Seite

1776-1776

Page

Pagina

Ref. No

20 012 046

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Schlagwörter

family allowancesagricultureparliamentary voteentry into considerationlegislative amendment

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the National Council should enter into consideration of the amendment to the Agricultural Family Allowances Act.

Extrahierter Entscheid

The Council decided to enter into consideration.

Extrahierte Begründung

The commission proposed entry into consideration and the proposal was accepted.

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