Verwaltungsbehörden 08.12.1983 83.066
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Exposition universelle de Tsukuba. Participation
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8 décembre 1983
müssen wir natürlich zuletzt wieder im Sinne einer Kompen- sierung der vorgenommenen Aufstockung wieder auf den alten Plafond kommen.
Ich möchte jetzt nicht nochmals auf die finanzielle Situation unseres Bundeshaushaltes eintreten. Aber schon von dort her sind uns hier gewisse Vorschriften gesetzt. Wir müssen ja irgendeinmal wieder zu einem Ausgleich des Haushaltes kommen, und wenn wir dieses Ziel erreichen wollen, müs- sen wir auch im personellen Sektor vernünftig agieren. Vernünftig agieren heisst, dass wir die Prioritäten richtig setzen. Das bedeutet, dass wir in gewissen Aufgabenberei- chen mehr Personal einsetzen müssen, aber es gibt auch Aufgabenbereiche, wo wir ebensogut Personal einsparen können, vor allem wenn wir langfristig die planerisch richti- gen Massnahmen ergreifen. Das erreichen wir nur, wenn wir an diesen Plafonds grundsätzlich festhalten.
Zum Abschluss noch ganz kurz einen Überblick über die verschiedenen Anträge. Sie haben eine entsprechende Tabelle erhalten. Es handelt sich hier um eine Aufstellung, in der die Erhöhungen gegenüber dem Plafond 1983 angege- ben sind. Sie haben ganz links die Kolonne «Bundesrat»; er kommt auf ein Gesamttotal an Erhöhungen von 371 Etatstel- len und 84 Hilfskräftestellen. Der Ständerat hat diese auf 168 Etatstellen und 44 Hilfskräftstellen reduziert. Die nationalrät- liche Kommission schlägt Ihnen vor, die bereits erwähnte Verschiebung von 28 Etatstellen in den Bereich der Hilfs- kräftestellen vorzunehmen, so dass wir dann noch eine Erhöhung von 140 Etatstellen und 72 Hilfskräftestellen haben.
Madame Aubry möchte aller in den Bereich der Hilfskräfte verschieben. Wir haben uns auch da bei der zuständigen Stelle, nämlich beim zuständigen Departement informiert, und haben ebenfalls die überzeugende Auskunft erhalten, dass wir das Problem nicht nur mit Hilfskräftestellen lösen können.
Herr Blocher ist das eine Extrem; er will nur bei den Gerich- ten eine Konzession machen, in bezug auf zehn Stellen, und sonst keine Aufstockung vornehmen. Ursprünglich hatten wir auch - ich möchte sagen - gefühlsmässig diese Auffas- sung. Bei der näheren Abklärung mussten wir aber - wie erwähnt - einsehen, dass das kurzfristig vernünftigerweise nicht durchzuziehen ist. Herr Blocher ist sich als Unterneh- mer auch gewohnt, nicht allzu gefühlsmässig zu handeln, sondern aufgrund von Fakten zu urteilen. Wir haben diese Fakten sorgfältig abgeklärt und sind zur Überzeugung gekommen, dass wir kurzfristig - ich möchte nochmals betonen: kurzfristig - hier eine Aufstockung vornehmen müssen.
Herrn Bäumlin als Präsident jener einschlägigen Kommis- sion verstehe ich gut. Er hat uns auch geschrieben. Wir haben sein Anliegen sehr ernst genommen, nicht zuletzt aufgrund der Diskussion in der ersten Sessionswoche; aber er muss auch unserere Probleme verstehen von der Finanz- kommission aus. Wir haben versucht, nicht stur zu sein, sondern Flexibilität an den Tag zu legen, seinen Vorstellun- gen etwas entgegenzukommen. Wir haben auch dort mit dem Departement noch Rücksprache genommen. Gegen- über den ursprünglichen Stellenbegehren hat sich ja die Prognose nicht ganz erfüllt; sie ist also nicht ganz so pessi- mistisch eingetroffen wie ursprünglich befürchtet, und des- halb wurde auch von dieser Seite gesagt, es sei schliesslich möglich, mit dieser reduzierten Aufstockung auszukommen. Madame Christinat möchte einfach wieder aufstocken auf die Höhe der bundesrätlichen Begehren. Ich habe Ihnen gesagt, warum das nach unserer Überzeugung nicht vertre-
ten werden kann. Herr Stappung hat eine weitere Variante in den Raum gelegt, um diese Palette noch etwas reichhaltiger zu gestalten. Und schliesslich hat Herr Seiler einen entschei- denden Antrag gestellt, nämlich den Absatz 4, der natürlich in diesen Gesamtbereich hineingehört, zu streichen, also die Kompensationspflicht nach drei Jahren aufzuheben. Ich habe bereits dargelegt, warum das nach unserer Meinung nicht in das Konzept gemäss dem neuen Bundesgesetz passt. Es ist auch so, das möchte ich Herrn Renschler sagen, dass wir bewusst dem Bundesrat nicht vorschreiben wollten, in drei Jahren müsse man dort und dort diesen und jenen Plafond erreichen. Wir wollen vielmehr die Flexibilität erhöhen, und es ist sicher auch nicht so, dass wir Speziali- sten dann verschieben müssten, denn bei 33 000 Leuten in der Bundesverwaltung besteht doch eine natürliche Flexibi- lität, die wir ausnützen wollen. Es geht also nie darum, Spezialisten von einem Sektor in den andern zu verschie- ben. Wir sind aber gezwungen, wenn wir den Bundeshaus- halt wieder in Ordnung bringen wollen, auch diesem Sektor Beachtung zu schenken. Eine Sanierung der Bundesfinan- zen ist nach unserer Überzeugung nur möglich, wenn wir die entsprechenden Anträge auch im personellen Sektor unterstützen.
Ich möchte Ihnen also beliebt machen, den Anträgen der Sektion 4, die vom Plenum der Finanzkommission weitge- hend übernommen worden sind, zu folgen.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
83.066 Weltausstellung in Tsukuba. Teilnahme Exposition universelle de Tsukuba. Participation
Botschaft und Beschlussentwurf vom 3. Oktober 1983 (BBI IV, 37) Message et projet d'arrêté du 3 octobre 1983 (FF IV, 37)
Beschluss des Ständerates vom 28. November 1983 Décision du Conseil des Etats du 28 novembre 1983
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil des Etats
Herr Risi-Schwyz unterbreitet namens der Wirtschaftskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht:
Die Wirtschaftskommission befasste sich am 1. November 1983 mit der Botschaft über die Teilnahme der Schweiz an der vom März bis September 1985 in der japanischen Wis- senschaftsstadt Tsukuba stattfindenen Spezialweltausstel- lung zum Thema «Behausungen und ihr Umfeld - Wissen- schaft und Technologie im Dienste des Menschen und bei sich zu Hause». Die Tsukuba-Expo ist eine Spezialausstel- lung, die sich von einer ordentlichen Weltausstellung durch einen geringeren Aufwand und eine fast jährliche Durchfüh- rung unterscheidet. Die Hallen werden bei solchen Veran- staltungen vom Gastland errichtet und an die Teilnehmer vermietet. Der Schweizer Pavillon wird eine Fläche von 1000 Quadratmetern aufweisen und aus einem Rundkino, einem Schweizer Restaurant, einem Informationsstand und einem Büro bestehen. Im 800 Personen Platz bietenden Rundkino wird der Film «Swissorama» von Ernst Heiniger gezeigt werden, der gegenwärtig mit Unterstützung der Migros und der Schweizerischen Verkehrszentrale für das Verkehrshaus in Luzern hergestellt wird. Er wird die Verschiedenartigkeit
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unserer Bevölkerung, ihre Lebensweise und ihre Leistungen zeigen und wird sich gut in das weitgefasste Aussstellungs- thema einfügen. Der Film wird sicher sehr wertvolle Dienste im Zusammenhang mit der für unser Land wichtigen Frem- denverkehrswerbung leisten.
Bei der Abklärung der Frage, ob die Schweiz an dieser Ausstellung teilnehmen sollte, war die besonders wichtige Stellung Japans als Wirtschaftspartner ausschlaggebend, wobei natürlich auch das politische und kulturelle Gewicht Japans und das zukünftige Verhältnis zu diesem Land eine grosse Rolle bei diesem Entscheid spielten. Ein Fernbleiben der Schweiz, die in Japan ein hohes Prestige geniesst, würde dort nicht verstanden werden.
Die Kosten für die schweizerische Teilnahme belaufen sich auf 4,9 Millionen Franken.
Die einstimmige Kommission (bei zwei Enthaltungen) bean- tragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbe- schlussentwurf über die Teilnahme der Schweiz an der Spezialausstellung in Tsukuba zuzustimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans oppostition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 103 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
83.041 FIPOI. Darlehen FIPOI. Prêt
Botschaft und Beschlussentwurf vom 25. Mai 1983 (BBI II, 1501) Message et projet d'arrête du 25 mai 1983 (FF II, 1533)
Beschluss des Ständerates vom 4. Oktober 1983 Décision du Conseil des Etats du 4 octobre 1983
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil des Etats
Antrag Soldini Nichteintreten
Proposition Soldini Ne pas entrer en matière
Herr Renschler unterbreitet im Namen der Kommission für auswärtige Angelegenheiten den folgenden schriftlichen Bericht:
Der Bundesrat beantragt die Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisatio- nen (FIPOI) in Genf im Umfang von 16 Millionen Franken. Damit soll die Finanzierung des Kaufes des neuen Sitzge- bäudes durch das Zwischenstaatliche Komitee für Auswan- derung (CIM) - es handelt sich um jenen der FIPOI gehören- den Teil des neu erstellten und Anfang 1984 bezugsbereiten
Centre administratif de Morillon - gewährleistet werden. Seit seiner Niederlassung in Genf musste das CIM mehrmals von einem unbefriedigenden Provisorium in das andere umziehen. Da die meisten internationalen Organisationen in Genf Eigentümerinnen ihrer Sitzgebäude sind, erachtet es der Bundesrat als wünschenswert, dem CIM die gleichen Bedingungen zu bieten. Das FIPOI verfügt aber nicht über die notwendigen finanziellen Mittel, um selbst ein Darlehen im hier notwendigen Umfang leisten zu können. Das Darle- hen soll die Gesamtkosten des Gebäudekaufes finanzieren und entspricht dem tatsächlichen Mittelbedarf. Da das CIM nicht in der Lage ist, Kürzungen mit anderen Mitteln auszu- gleichen, soll es von der linearen Herabsetzung der Bundes- leistungen um 10 Prozent ausgenommen werden.
Die 1964 gegründete FIPOI, deren Ziel darin besteht, interna- tionalen Organisationen in Genf mittels günstiger Darlehen den Bau oder Kauf ihrer Sitzgebäude zu ermöglichen, hat bereits mehrere solcher Darlehen gewährt. Die gegenwär- tige Aktion fügt sich somit in den Rahmen der vom Bundes- rat verfolgten Politik der Förderung der Rolle Genfs als Sitz internationaler Organisationen und Institutionen, wobei sich eine Fortsetzug dieser Politik heute um so mehr aufdrängt, als in den letzten Jahren diese Rolle nicht mehr unumstritten geblieben ist.
Noch einige Worte zum CIM: Die ursprünglich mit dem Titel «Zwischenstaatliches Komitee für europäische Auswande- rung» versehene Organisation, der die Schweiz angehört, wurde 1951 mit dem Ziel gegründet, nach dem Kriege aus- wanderungswilligen Personen oder auch Flüchtlingen bei- zustehen. Im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Auf- schwung und Wiederaufbau Europas und den später aus- serhalb unseres Kontinentes vermehrt auftretenden Flücht- lingsproblemen ergab sich eine entsprechende geographi- sche Schwerpunktsverlagerung der Tätigkeit des Komitees. Das CIM hat immer sehr eng mit dem UNO-Hochkommissa- riat für das Flüchtlingswesen zusammengearbeitet und konnte bis heute für drei Millionen Menschen eine neue Heimat finden oder sie in ihr Ursprungsland zurückführen. Der Ständerat stimmte am 4. Oktober 1983 der Vorlage einstimmig zu.
Die einstimmige Kommission beantragt Ihnen, auf die Vor- lage einzutreten und dem Bundesbeschlussentwurf über ein Darlehen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf zuzustimmen.
Oehen: Wir haben an der Fraktionssitzung beschlossen, einen Nichteintretensantrag zu stellen und haben diesen schriftlich deponiert. Er ist jetzt aber nicht verteilt worden. Ich bitte Sie zu gestatten, dass unser Sprecher, Herr Soldini den Antrag trotzdem jetzt begründen kann.
M. Soldini: Dans son message concernant l'octroi d'un prêt à la FIPOI, le Conseil fédéral soumet à notre approbation un projet d'arrêté portant sur une somme de 16 millions, desti- née à financer l'achat par le Comité intergouvernemental pour les migrations, d'un nouveau bâtiment où il aura son siège, à Genève. On nous indique aussi qu'avec l'amplifica- tion des courants de réfugiés dans le monde, les tâches du CIM ont connu un développement considérable au cours de ces dernières années, mais l'organisation se trouve à l'étroit dans les locaux qu'elle loue présentement et il est prévu de transférer son siège au début de 1984 dans l'une des deux parties du nouveau centre administratif de Morillon, pro- priété actuelle de la FIPOI.
Le texte précise encore que le CIM a été conçu comme un complément pratique du Haut-Commissariat pour les réfu- giés dépendant du siège européen des Nations Unies et que son action s'inscrit dans le cadre des efforts humanitaires tendant à améliorer le sort des personnes quittant pour une raison ou pour une autre, leur patrie. L'on ajoute qu'au cours des prochaines années, le Comité international de la Croix-Rouge et le Haut-Commissariat pour les réfugiés auront, eux aussi, recours à l'aide fédérale pour combler le manque de locaux dont ils souffrent présentement.
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Anno
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Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.066
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08.12.1983 - 08:00
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