Verwaltungsbehörden 28.09.1983 83.055
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Energieversorgung. Volksinitiativen
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Siebente Sitzung - Septième séance
Mittwoch, 28. September 1983, Vormittag Mercredi 28 septembre 1983, matin 8.00 h Vorsitz - Présidence: Herr Weber
81.043 Radio und Fernsehen. Beschwerdeinstanz Radio et télévision. Autorité d'examen des plaintes
Siehe Seite 217 hiervor - Voir page 217 ci-devant
Beschluss des Nationalrates vom 19. September 1983 Décision du Conseil national du 19 septembre 1983
Differenzen - Divergences
Art. 25 Abs. 1, 2
Antrag der Kommission
Festhalten
Art. 25 al. 1, 2 Proposition de la commission Maintenir
Hefti, Berichterstatter: Es bestehen zwei Differenzen. Ihre Kommission beantragt Ihnen mehrheitlich, in beiden Punk- ten an der bisherigen Fassung des Ständerates festzuhalten. Beim ersten Punkt geht es um den Kreis derjenigen, welche zur Beschwerde an das Bundesgericht berechtigt sind. Ihre Kommission ist der Auffassung, dass im Hinblick auf die Belastung des Bundesgerichts nicht jene Erweiterung des Kreises der Beschwerdeberechtigten erfolgen soll, wie sie die Fassung des Nationalrates zur Folge hätte. Beim zweiten Punkt geht es darum, wie weit das Bundesgericht auch den Sachverhalt überprüfen kann. Hier müssen wir uns bewusst sein, dass die Sachverhaltsfeststellung der Beschwerdein- stanz etwas rudimentär sein kann, denn an sich ist das Verwaltungsverfahrensgesetz mit seinen Möglichkeiten nicht anwendbar. Aus dieser Überlegung beantragt die Kommission auch hier Festhalten.
Angenommen - Adopté An den Nationalrat - Au Conseil national
83.002 Zukunft ohne weitere Atomkraftwerke. Volksinitiative Avenir sans nouvelles centrales atomiques. Initiative populaire
Botschaft und Beschlussentwurf vom 26. Januar 1983 (BBI I, 713) Message et projet d'arrêté du 26 janvier 1983 (FF I, 729)
Antrag der Kommission Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Minderheit (Bührer, Bauer, Donzé)
Art. 2 Die Bundesversammlung beantragt Volk und Ständen, die Volksinitiative anzunehmen.
Proposition de la commission Majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Minorité (Bührer, Bauer, Donzé)
Art. 2 L'Assemblée fédérale recommande au peuple et aux can- tons d'accepter l'initiative.
83.055 ·Energieversorgung. Volksinitiative Approvisionnement en énergie. Initiative populaire
Botschaft und Beschlussentwurf vom 1.Juni 1983 (BBI Il, 1414) Message et projet d'arrêté du 1er juin 1983 (FF II, 1447)
Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Minderheit (Bührer, Bauer, Donzé)
Art. 2 Die Bundesversammlung beantragt Volk und Ständen, die Volksinitiative anzunehmen.
Proposition de la commission
Majorité Adhérer au projet du Conseil fédéral
Minorité (Bührer, Bauer, Donzé) Art. 2 L'Assemblée fédérale recommande au peuple et aux can- tons d'accepter l'initiative.
Approvisionnement en énergie. Initiatives populaires
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Knusel, Berichterstatter: Ich möchte Ihnen, wie unser Herr Präsident das bereits vorgeschlagen hat, ebenfalls beliebt machen, die beiden vorliegenden Geschäfte, den Bundesbe- schluss zur Volksinitiative für eine Zukunft ohne weitere Atomkraftwerke, Atominitiative genannt, und denjenigen zur Volksinitiative für eine sichere, sparsame und umweltge- rechte Energieversorgung, Energie-Initiative genannt, im Eintreten gemeinsam zu behandeln.
Die Beratungen der beiden Botschaften und die Beschluss- entwürfe haben die engen sachlichen Zusammenhänge der beiden Vorlagen aufgezeigt.
Erstens die Atominitiative: Unter der Federführung der Schweizerischen Energiestiftung reichten 50 Umweltschutz- und Kernkraftwerkgegner-Organisationen am 11.Dezember 1981 die mit 137400 Unterschriften versehene Initiative ein. Was will die Initiative? Die vorliegende Initiative für eine Zukunft ohne weitere Atomkraftwerke hat als ausgearbeite- ter Entwurf in ihrer Zielsetzung und Stossrichtung vier Schwerpunkte. Sinngemäss verlangt sie eine Ergänzung von Artikel 24quinquies der Bundesverfassung.
Der erste Schwerpunkt findet sich in Absatz 1 und verlangt, dass in der Schweiz keine weiteren Kernkraftwerke neu in Betrieb genommen werden dürfen. Im Klartext heisst das, dass nach der Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes Leib- stadt auch in späteren Zeitepochen, selbst nach der Jahr- hundertwende, keine Kernkraftwerke mehr gebaut und in Betrieb genommen werden dürfen. Dies selbst dann nicht, wenn langfristig der Bedarfsnachweis erbracht wäre.
Der zweite Schwerpunkt findet sich in Absatz 2; gemäss dem vorliegenden Entwurf dürften bei Annahme der Initia- tive bereits bestehende Kernkraftwerke nicht mehr ersetzt werden.
Zum dritten sind nach Auffassung der Initianten sowohl der Bau als auch der Betrieb von industriellen Anlagen zur Gewinnung, Anreicherung und Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen auf schweizerischem Gebiet inskünftig verboten.
Schliesslich müssten viertens die Zwischen- und die End- lagerung von radioaktiven Abfällen einer Rahmenbewilli- gung durch die eidgenössischen Räte und damit dem fakul- tativen Referendum unterstellt werden.
Die Atominitiative liegt in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes vor. Sie entspricht dem Grundsatz der Einheit der Materie und muss damit gemäss Auffassung des Bundesra- tes und Ihrer Kommission betrachtet und möglichst bald dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden. Dies um so mehr, weil - wie zu erfahren war - die nationalrätliche Kommission Kaiseraugst auf die Beratungen zu den beiden Initiativen in unserem Rate Bezug genommen hat.
Unser Rat ist in den jüngsten Jahren mit energiewirtschaftli- chen, mit technischen und energiepolitischen Unterlagen sehr umfassend dokumentiert worden. Ich denke dabei an den Bericht der GEK, der Eidgenössischen Energiekommis- sion, den Bundesbeschluss zum Atomgesetz mit der Einfüh- rung der Rahmenbewilligung für Kernkraftwerke und an die umfassende Botschaft zum Verfassungsartikel und anderes mehr. Schon die GEK hat seinerzeit festgestellt, dass unsere zukünftigen Energiebedürfnisse von verschiedenen Bestim- mungsfaktoren abhängen. Bei den autonomen Bestim- mungsfaktoren, d.h. den demographischen, wirtschaftli- chen und technischen Rahmenbedingungen, auf welche die Energiepolitik nicht miteinwirken kann, sind es vor allem die Entwicklung der Bevölkerung, das Bruttoinlandprodukt als Mass sowohl für die Entwicklung der Produktion und der durchschnittlichen Einkommen und die relativen Preise für Energie, d.h. das Verhältnis zwischen der Entwicklung der Energiepreise einerseits und der Preise der übrigen Produk- tionsfaktoren andererseits sowie der Konsumgüter.
Die Prognose der GEK, deren Ergebnisse ich nicht als abso- lut taxieren möchte, kommt bei sehr vorsichtigen Annahmen (Szenarium I, also bei einer eingriffslosen Entwicklung bis zum Jahre 2000) auf eine Wachstumsrate von rund 2,5 Prozent im Jahr.
Das ergibt zwischen 1975 und 2000 eine totale Zunahme von 84 Prozent des Bedarfes. Beim Szenarium II, das heisst bei
Ausschöpfung der heutigen rechtlichen Möglichkeiten, kann bis zum Jahre 2000 mit einer Einsparung von 9 Prozent und beim Szenarium III - einer Annahme mit zusätzlichen Bundeskompetenzen im gleichen Zeitraum - mit einer sol- chen von 28 Prozent gerechnet werden. Aus der Botschaft auf Seite 10 ist ersichtlich, dass die GEK-Prognosen mehr denn vorsichtig errechnet wurden, betrug doch die Zunahme des Endverbrauches in der Periode 1960 bis 1970 durchschnittlich 4,7 Prozent, in der Periode 1970 bis 1980 durchschnittlich 3,5 Prozent und von 1975 bis 1981 3,8 Prozent. Bereits im Jahre 1981 trugen unsere Kernkraft- werke 28,1 Prozent zur gesamten Elektrizitätserzeugung bei. Am gesamten Energieverbrauch unseres Landes leistet damit die Kernenergie einen Beitrag von 5,4 Prozent.
Bei Annahme der Initiative können nicht nur keine weiteren Leichtwasserreaktoren gebaut werden, sondern auch neue Technologien wie Brut- und Fusionsreaktoren wären verbo- ten. Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer einer Anlage von 40 Jahren würde unserem Lande bis zum Jahre 2010 also keine Kernenergie mehr zur Verfügung stehen. Trotz des vom Schweizervolk verworfenen Energieartikels sieht der Bundesrat - mit Recht - zur Sicherstellung einer ausreichenden wirtschaftlichen und umweltgerechten Energieversorgung unseres Landes keine grundlegende Alternative. Dabei hat diese Energiepolitik nicht nur ihren Beitrag zur zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung zu lei- sten, sie hat ebenso die Erdölabhängigkeit vom Ausland zu reduzieren, zur Vermeidung von möglichen zukünftigen Engpässen in der Erdölversorgung. Sie wird damit Bestand- teil des Landesversorgungsgesetzes selbst. Für ein kleines, wohl aber hochindustrialisiertes Binnenland, wie die Schweiz eines ist, spielt die Versorgungsautonomie eine fundamentale Rolle. Es kommt dazu, dass gerade der von den Kernkraftwerken produzierte Bandenergie sowohl im wirtschaftlichen Bereich wie auch in den privaten Haushal- ten eine zunehmende Bedeutung zukommt. Dabei denke ich vor allem an den Heizungsbereich im privaten Wohnungs- bau und an die Aufarbeitung von Warmwasser mittels Luft-, Wasser- und Bodenwärmepumpen. Der Heizungsbereich verschlingt immerhin 65 Prozent des gesamten Energiebe- darfes der Schweiz.
Bei diesen Anlagen entstehen im Gegensatz zu Kohlekraft- werken oder - was mit bezug auf die Umweltbelastung schlimmer ist - zu Ölfeuerungen keine, die Umwelt aufs nachhaltigste und schwerste belastenden Abgase, wie Koh- lenmonoxid, Kohlendioxid, Schwefelgase und Stickstoff- oxide; es entsteht kein saurer Regen. Bei Annahme der Initiative müssten vermutlich die während und nach der Energiekrise gebauten umweltschonenden Heiz- und Wär- meaggregate durch Öl- und Kohlefeuerungen ersetzt wer- den. Das wäre ein Schritt zurück. Diese technologische Entwicklung der letzten Jahre mit Anlagen, die einen energetischen Wirkungsgrad von 1 zu 3 bis 1 zu 5 oder 6 aufweisen, sollte aus der Sicht eines aktiven Umweltschut- zes nicht unterbunden werden.
Nach Auffassung des Bundesrates lässt sich das Ausbleiben von Kernkraftwerken bis Ende dieses Jahrhunderts und auch im nächsten Jahrhundert nicht durch Stromeinsparun- gen ausgleichen.
Eine Minderheit Ihrer Kommission hat Bedenken, vor allem betreffend sicherer Lagerung von schwach und mittelstark radioaktiven Abfällen; die Lagerung von hochradioaktiven Abfällen aus Kernkraftwerken und die NAGRA-Bohrungen seien problematisch. Obwohl das Sparziel des Bundesrates bis zum Jahre 2000 mit 18 Prozent angemessen angesetzt sei, wäre eine höhere Sparquote im Sinne der Initiative möglich. Es wird auch geltend gemacht, dass für Spitzen- energien möglicherweise Kohlekraftwerke in Erwägung zu ziehen seien. Über die Belastung der Umwelt durch diese Technologien möchte ich mich in diesem Zusammenhang nicht äussern. Es wird davon ausgegangen, dass bei hoher nationaler Sparquote kein neues Kernkraftwerk bis zur Jahr- hundertwende erforderlich sei. Damit hoffe ich, auch die wichtigsten Standpunkte der Minderheit umrissen zu haben. Die durch eine Annahme der Initiative erforderlichen
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Energieversorgung. Volksinitiativen
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Gesetze und Massnahmen zu einem rigorosen Stromsparen und zur Förderung anderer Möglichkeiten der Elektrizitäts- erzeugung würden bedeutende personelle und finanzielle Auswirkungen für die Kantone und Gemeinden wie auch für den Bund nach sich ziehen. Auf der Stufe Bund müsste mit einer namhaften personellen Personalvermehrung und einem zusätzlichen administrativen und finanziellen Auf- wand gerechnet werden. Der Bundesrat empfiehlt Ableh- nung der Volksinitiative «für eine Zukunft ohne weitere Atomkraftwerke» ohne Gegenvorschlag. Ihre Kommission schliesst sich dem Antrag des Bundesrates mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung an und empfiehlt Ihnen Ablehnung der Initiative bzw. Zustimmung zum Bundesbe- schluss. Der Minderheitsantrag wird von Frau Bührer ver- treten.
Die Volksinitiative «für eine sichere, sparsame und umwelt- gerechte Energieversorgung» - im folgenden Energie-Initia- tive genannt - ist unter der Federführung der Schweizeri- schen Energiestiftung und von ebenfalls rund 50 Umwelt- schutz- und Atomkraftwerkgegner-Organisationen lanciert und am 11. Dezember - also am gleichen Tage - mit 115000 Unterschriften eingereicht worden. Sie ist mit einer Rück- zugsklausel versehen.
Welches sind die wichtigsten Ziele der Initiative? Sie ver- langt eine Ergänzung der Bundesverfassung - durch einen Artikel 24octies (neu) - in folgendem Sinne: Gemäss Ab- satz 1 hätte der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden eine Energiepolitik zu betreiben: zur Förde- rung der Lebensqualität bei möglichst geringem Energieein- satz; zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen; zur Gewährleistung der Energieversorgung für wichtige Grund- bedürfnisse bei gleichzeitiger Vermeidung einseitiger Abhängigkeiten von nicht erneuerbaren, importierten Energieträgern und grosstechnologischen Anlagen. Zwei weitere Ziele, denen die Energiepolitik zu dienen hat, sind die vorrangige Benutzung landeseigener, erneuerbarer Energiequellen unter Schonung der Landschaft sowie die Dezentralisierung der Energieerzeugung.
Gemäss Absatz 2 der Initiative stellt der Bund Vorschriften oder durch die Kantone auszuführende Grundsätze auf über:
a. Mindestanforderungen an die Wärmedämmung im Woh- nungsbau,
b. wärmetechnische Vorschriften bei Mietobjekten,
c. die Förderung von Verkehrsmitteln mit günstigen Energiebilanzen,
d. die Deklaration des Wirkungsgrades von Anlagen, von Maschinen und Fahrzeugen,
e. Schaffung von finanziellen Anreizen,
f. Verbot von verkaufsfördernden Energietarifen,
g. die Beschränkung der Abgabe von Elektrizität für die Wärmeerzeugung und Klimaanlagen; Übernahmepflicht der Energie aus Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen usw.
Zur Durchsetzung dieser rigorosen Massnahmen ist über die Gesetzgebung eine zweckgebundene Abgabe auf nicht- erneuerbaren fossilen Brennstoffen, auf Nuklear- und Hydro-Elektrizität vorgesehen. Dabei soll aber der Energie- bedarf pro Einwohner von der Steuer befreit sein.
Gemäss den Übergangsbestimmungen muss die Ausfüh- rungsgesetzgebung innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Annahme des Verfassungsartikels durchgesetzt wer- den. Es darf in diesem Zusammenhang festgestellt werden, dass verschiedene energiepolitische Massnahmen der Initia- tive den Vorstellungen des seinerzeitigen Verfassungsent- wurfes entsprechen. In ihrer Gesamtheit aber sind diese Vorstellungen nicht realisierbar. Gerade im Bereich der rationellen Energieverwendung sind doch in den letzten Jahren markante Fortschritte zu verzeichnen. So hält der Bundesrat in seiner Botschaft auf Seite 10 fest: «Der Primär- energieverbrauch pro Einheit erwirtschaftetem Bruttoin- landprodukt (BIP) - ein Indikator für die gesamte Energie- intensität einer Volkswirtschaft - nahm zwischen 1973 und 1981 um mehr als 13 Prozent ab.» Im weiteren hält der
Bundesrat grundsätzlich fest, dass sich seit der Veröffentli- chung der Botschaft über den Energieartikel die energie- politische Ausgangslage nicht grundlegend verändert habe. Unsere Energieversorgung ist nach wie vor mit grossen Risiken behaftet.
Seit der ersten Energiekrise ist in Zusammenarbeit mit dem Bund in den Kantonen, wenn auch sehr unterschiedlich, auf dem Gebiet der Energiepolitik und der Anpassung der Bau- gesetze beachtlich viel geleistet worden. In der Botschaft zum Energieartikel schreibt der Bundesrat, eine zukünftige Energiepolitik habe sich in die bestehende Gesellschaftspo- litik einzuordnen. Dies bedeute aber nicht, dass keine Ände- rungen möglich oder gegebenenfalls erforderlich seien. Ein Festhalten an überholten energiepolitischen Vorstellungen müsste sich auch gesellschaftspolitisch nachteilig auswir- ken. Brisant ist vor allem der Konflikt über die Nutzung der Kernenergie. Die Gefahr einer Polarisierung ist unverkenn- bar. Eine ausgewogene Energiepolitik ist aber unerlässlich. Zu diesem Zwecke sind die Anstrengungen zur rationellen Energieverwendung und zur Entwicklung regenerierbarer Energiequellen ebenfalls sehr wichtig.
Der Verfassungsentwurf lässt viele Fragen offen und gibt daher Anlass zu einem breiten Spektrum der freien Interpre- tierbarkeit. Was ist zum Beispiel unter der «Gewährleistung der wichtigsten menschlichen Grundbedürfnisse», was unter der Vermeidung von einseitigen Auslandabhängigkei- ten zu verstehen? Wo liegt die Grenze der Steuerfreiheit? Sind Wärmepumpen aus Wasser, aus Luft oder mit Erdregi- stern regenerierbare Energiequellen? Was ist unter dem Begriff der Verkehrsmittel mit günstiger und solcher mit ungünstiger Energiebilanz zu verstehen? Sind es die glei- chen Fahrzeugarten, oder wird ein Unterschied gemacht? Was ist unter Anreizen zur Energieeinsparung bei Maschi- nen, Anlagen und Fahrzeugen zu verstehen? Wo liegen hier die Grenzen? Wie soll dem Verbot verkaufsfördernden Energietarife Nachachtung verschafft werden? Doch nicht etwa durch progressive Stromtarife bei Wärmepumpen aller Art?
Gravierend nach meinem Erachten wird es aber in Absatz 2 Buchstabe g, der zwingenden Beschränkung der Abgabe von Elektrizität für die Wärmeerzeugung über Wärmepum- pen. Das wäre wohl das Schlimmste; es müsste einer umweltgerechten zukünftigen Energiepolitik zuwiderlaufen. Am praktischen Beispiel würde das gemäss dieser Interpre- tation heissen, dass ein Bauherr, der seinen Bau zu stark isoliert, zum Beispiel mit einem K-Wert von 0,25 bis 0,3, und der sein Haus aus Erdwärme mittels Wärmepumpen beheizt, nebst progressiven Energietarifen, einer überhöhten amtli- chen Schatzung und damit einem unverhältnismässig hohen Eigenmietwert seinen finanziellen Beitrag zur Scho- nung der Umwelt mit noch zusätzlichem fiktivem Einkom- men zu bezahlen hätte. Das darf nicht sein. Es kann nicht ausser acht gelassen werden, dass diese umweltschonende Bauweise gegenüber der konventionellen Heizung auf der Ölbasis, das heisst beim Einsatz zum Beispiel von Erdkollek- toren mit Wärmepumpen, den Bauherrn 3,5- bis viermal teurer zu stehen kommt, und das erst noch bei einem Kapitaldienst von 5,5 bis 6 Prozent. Ich erwähne dieses Beispiel, weil der private Heizungsbereich gegen zwei Drittel des gesamten Energiebedarfes unseres Landes bean- sprucht.
Ähnlich würden die Verhältnisse in Gewerbe und Industrie liegen. Nebst der Verlagerung von energieintensiven Unter- nehmungen ins Ausland würde vermutlich in einer wirt- schaftlich sehr unsicheren Zukunft die Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft auf den Weltmärkten noch stärker beein- trächtigt. Kommt dazu, dass die amtliche Festlegung der wichtigsten Grundbedürfnisse durch Bund, Kantone und Gemeinden, vor allem in den Grenzbereichen, fast ein Ding der Unmöglichkeit wäre. Alle Massnahmen und die For- schung wären durch zweckgebundene Abgaben zu finanzie- ren. Der Rahmen und die Höhe der Abgaben sind im ausge- arbeiteten Verfassungstext nicht umschrieben. Eine Studie der GEK hat ergeben, dass im Szenarium Illb bei einem Energieabgabesatz von 3 Prozent ein Steuerbetrag in der
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Höhe von etwa 384 Millionen Franken, im Szenarium IlIc mit einer Energieabgabe von 6 Prozent ungefähr 710 Millionen Franken und schliesslich im Szenarium Illd mit einem Satz von durchschnittlich 11 Prozent 1,335 Milliarden Franken Steuern errechnet werden müssten. Heutige Berechnungen gehen noch höher. Bei einem Satz von 10 Prozent und einem Verbrauch an Endenergie von 15 Milliarden Franken beliefen sich die Steuern auf ungefähr 1,5 Milliarden Fran- ken. Zum personellen Aufwand ist gemäss gleicher Schät- zung bei der ersten Variante auf der Ebene Bund und Kantone mit einer personellen Vermehrung von 100 bis 130 Personen, bei der zweiten Variante mit einer solchen von 500 bis 1000 Personen und bei der dritten mit einer solchen von 1000 bis 1500 Personen zu rechnen. Der administrative Aufwand wäre bei Annahme der Initiative sehr bedeutend. Der Personalstopp müsste zwangsläufig durchbrochen wer- den. Für die Kantone ist der mutmassliche Personalbedarf ebenfalls sehr schwer abzuschätzen. Er würde aber auf dem Gebiet der vielen Subventionen und Beiträge und in der Ermittlung des steuerfreien Grundbedarfes sicher beacht- lich sein. Eine Minderheit Ihrer Kommission kann sich den Ausführungen des Bundesrates in der Botschaft nicht anschliessen. Sie ist der Auffassung, dass für die Zukunft eine dezentralisierte Versorgungsstruktur die sinnvollere Lösung darstelle, die Exportquote beachtlich hoch sei und dass nur mit eingreifenden Massnahmen der öffentlichen Hand die erforderlichen Sparquoten erreicht werden könn- ten. Die steuerliche Belastung diene ja nicht nur der For- schung, sondern ebensosehr der Durchführung der notwen- digen Massnahmen.
Der Bundesrat lehnt die vorliegende Initiative aber auch ab, weil er die energiepolitische Wirksamkeit als fragwürdig erachtet. Er kommt ebenfalls zum Schluss, dass Energiepo- litik nicht als Mittel zu gesellschaftspolitischen Änderungen benutzt werden dürfe. Ihre Kommission schliesst sich mit 9 zu 3 Stimmen, bei einer Enthaltung, dem bundesrätlichen Antrag an und empfiehlt Ihrem Rat Ablehnung der Volksin- itiative «für eine sichere, sparsame und umweltgerechte Energieversorgung» und damit Zustimmung zum Bundes- beschluss ohne Gegenvorschlag.
Ich möchte die Gelegenheit benützen, um dem zuständigen Departementschef, Herrn Bundesrat Leon Schlumpf, sowie Herrn Dr. Kiener als Direktor des Bundesamtes für Energie- wirtschaft und Herrn Dr. Schmid für die Vorbereitung und aktive Mitwirkung in der Kommission, und für die erteilten Auskünfte und Informationen meinen Dank zum Ausdruck zu bringen.
Die Minderheitsanträge werden von Frau Kollega Bührer begründet.
Frau Bührer, Sprecherin der Minderheit: Gestatten Sie mir vorerst ein paar Bemerkungen zur Art und Weise, wie die Kommission sich ihrer Aufgabe entledigt hat, darüber, lieber Herr Kommissionspräsident, schwieg des Sängers Höflich- keit.
Erstaunlicherweise haben sich die Gegner der beiden Initia- tiven in der Kommission mit keinem Wort geäussert. Eine Diskussion zwischen Gegnern und Befürwortern hat also nicht stattgefunden. Das Protokoll ist denn auch ein Dreh- buch mit vielen Statisten. Dass viele Fragen offen geblieben und nicht ausdiskutiert worden sind, hat das Referat des Herrn Kommissionspräsidenten gezeigt. Ich frage mich, ob hier, im Plenum, nun der Ort ist, diese Detailfragen zu diskutieren. Es würde vermutlich nicht dem Stil dieses Hau- ses entsprechen. Aber sicher ist, dass die Energie-Initiative alle Möglichkeiten bietet, eine sinnvolle Energiepolitik zu machen. Ich kann den Herrn Kommissionspräsidenten mit Bestimmtheit beruhigen, dass derjenige Hausbesitzer, der eine umweltschonende Wärmeversorgung seines Hauses eingerichtet hat, eben nicht zur Kasse gebeten wird, im Gegenteil, er wird dafür belohnt werden. Doch darüber dann später.
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Ich habe mich nach der Kommissionssitzung gefragt, ob die Anliegen, die die Initianten bewegen, eine «quantité négli-
geable» sind. Ob es dazu nichts mehr zu sagen gibt. Oder sind die Anliegen deshalb nicht wert, diskutiert zu werden, weil die Initiativen hier in diesem Rat mit Sicherheit abge- lehnt werden?
Es ist auf jeden Fall ein hohes Ross, das hier geritten wird. Die über 250000 Bürger, die die beiden Initiativen unter- schrieben haben, haben Anspruch darauf, dass wir sie und ihre Anliegen ernst nehmen. Sie sind ein Teil des Souveräns, und es würde mich nicht wundern, wenn der stolze Ritt des Ständerates ebenso enden würde wie seinerzeit bei der Preisüberwachungs-Initiative.
Die beiden Initiativen sind vor rund zwei Jahren eingereicht worden. Sie sind heute aktueller denn je. Die Umweltkata- strophe, die sich in unseren Wäldern anbahnt, gebietet rasches und entschiedenes Handeln. Dies aber erfordert ein kritisches Überdenken der energiepolitischen Annahmen und der Grundlagen bis hin zu den GEK-Szenarien.
Der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen und aus den GEK-Szenarien zitiert, dass «eine hohe Sparquote ange- nommen wurde» (18 Prozent bis im Jahre 2000). Aber dazu ist zu sagen, dass eben auch ein gigantischer Verbrauchszu- wachs angenommen wurde, und genau hier müsste eine sehr kritische Überprüfung stattfinden. Es ist keine Zeit mehr zu verlieren mit Prestigespielchen, mit längst überhol- ten Zahlen und Prognosen. Was wir brauchen, sind Instru- mente für eine vernünftige Energiepolitik. Die Energie-Initia- tive stellt Grundsätze für eine sichere, sparsame und umweltgerechte Energieversorgung auf. Sie fordert die nöti- gen Massnahmen und will dem Bund, den Kantonen und Gemeinden auch die nötigen Geldmittel verschaffen.
Es ist besonders darauf hinzuweisen, dass die Initiative auf die föderalistische Struktur unseres Landes Rücksicht nimmt. Den Kantonen bleibt ein breiter Spielraum für eigene Aktivitäten. Das Hauptgewicht der Initiative liegt beim Spa- ren und bei der Förderung von erneuerbaren einheimischen Energiequellen.
Es ist nun gerade unheimlich, was von den Gegnern dieser Initiative alles vorgebracht wird. So habe ich gelesen - vom Energieforum geschrieben -, sie sei unsozial, gefährde mas- siv Arbeitsplätze und wolle unser Wirtschafts-, Gesell- schafts- und Sozialsystem unterwandern! Als ob mit der Annahme des Verfassungsartikels ein revolutionärer Geist in den Regierungen von Bund und Kantonen einziehen und von ihnen Besitz ergreifen würde.
Die Energie-Initiative wird nicht mehr und auch nicht weni- ger bringen, als dass die oft wiederholten Programmpunkte des Bundesrates Sparen, Forschen und Substituieren nicht toter Buchstabe bleiben müssen. Der Bundesrat bekommt die nötigen Instrumente in die Hand, und ich hoffe, er fürchte sich nicht davor.
Eine Substitutionsmassnahme, die der Bundesrat in seiner Botschaft zu Kaiseraugst vorschlägt und die im Zusammen- hang mit dem Waldsterben von der Atomwirtschaft immer wieder gross propagiert wird, fällt mit der Annahme des Energieartikels, wie ihn die Initiative vorsieht, aus Abschied und Traktanden: Die Erdölsubstitution durch Elektroheizun- gen wird nicht mehr möglich sein. Dabei wird es - da komme ich auf den Punkt des Herrn Kommissionspräsiden- teen zurück - vorerst vor allem um Neuanlagen gehen. Die bereits installierten Anlagen werden erst später sukzessive in umweltgerechtere Anlagen umgebaut werden müssen.
Damit wird nicht nur ein energiepolitischer Unsinn verhin- dert, denn hochwertige Elektroenergie zu verheizen, ist energiepolitisch ein Unsinn, es ist eine Verschwendung. Es wird auch Schluss sein mit dem - wie ich es empfinde - üblen Propagandatrick, dass Atomkraft wirksam gegen das Waldsterben eingesetzt werden könnte. Ich stütze mich auf die Zahlen in der Botschaft zu Kaiseraugst. Der Bundesrat legt dort dar, dass, falls bis ins Jahr 2000 - der Wald wird kaum solange warten - 300000 Wohnungen mit Elektrohei- zungen ausgerüstet und zusätzlich 160000 Wärmepumpen in Betrieb wären, 4 bis 4,5 Prozent Öl eingespart werden könnten. Wenn die 6 Milliarden Franken, die das kosten würde, in Sparprojekte, also zum Beispiel Hausisolationen oder Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen investiert würden,
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brächte das einen vielfachen Substitutionseffekt und würde erst noch zahlreiche Arbeitsplätze schaffen.
Damit komme ich zur Atominitiative. Die Argumente, die für die Atominitiative sprechen, sind im wesentlichen dieselben, die gegen die Rahmenbewilligung Kaiseraugst vorgebracht wurden. Ich kann und will sie nicht im Detail wiederholen. Inzwischen ist die neueste Gesamtenergiestatistik in unsere Hände gelangt. Es bestätigt sich, dass die Bedarfsprogno- sen vom Bundesrat und von der Elektrowirtschaft viel zu hoch sind. Die Verbrauchszunahme im Winter 1982/83 an Elektrizität betrug lediglich 0,1 Prozent, und nicht die vom Bundesrat zugrunde gelegten durchschnittlich 2,4 Prozent oder - wie im 10-Werke-Bericht - 3,7 Prozent.
Weiter bestätigt sich, dass im Ausland, insbesondere in Frankreich, eine Überkapazität vorhanden ist und die Preise entsprechend gedrückt sind. Damit wird der Atomstrom extrem unwirtschaftlich. Die Bandenergie, die wir im Som- mer ausführen müssen, müssen wir zu nicht kostendecken- den Preisen ausführen. Der Strombezüger in der Schweiz, der Private und die Wirtschaft, zahlen hier ganz erheblich drauf. Und wer die Preisprognosen für den Strom aus Leib- stadt kennt, kann ob der Preisdifferenz nur erschrecken.
Interessanterweise hat der Ministerpräsident von Baden- Württemberg kürzlich öffentlich, am Fernsehen, erklärt, dass das Kraftwerk Wyhl vorläufig nicht nötig sei. Ohne den erbitterten Widerstand der AKW-Gegner wäre es längst - offensichtlich unnötigerweise! - im Bau. Ich zweifle nicht daran, dass bei nächster Gelegenheit das Wort «vorläufig» fallen gelassen wird, so dass die Aussage dann nur noch lautet: «Das AKW Wyhl ist nicht nötig.»
Bei uns sind solche Wunder etwas seltener. Ich vermute, dass es das Volk sein wird, das mit der Annahme der Atominitiative nein sagen wird zu Kaiseraugst.
Es bleibt die Frage, ob und wie der Strombedarf nach der Stillegung der heutigen AKW gedeckt werden kann. Vorweg kann gesagt werden, dass sich offenbar auch andere Länder zutrauen, dieses Problem zu lösen: Schweden wird bis ins Jahr 2010 seine AKW - es sind meines Wissens acht - stillgelegt haben und nicht ersetzen.
Wir sind in der komfortablen Lage, auf einem «dicken Exportpolster» zu sitzen. 75 Prozent des Atomstroms wird ausgeführt; bezüglich Leibstadt wird er sogar zu 100 Pro- zent ausgeführt werden. Wenn der Kommissionspräsident erwähnt, dass der Atomstrom einen Beitrag von 28 Prozent beisteuert, dann müssten diese 28 Prozent eben ins Verhält- nis zum Export gesetzt werden. Sie wissen, dass gleichzeitig etwas über 20 Prozent exportiert werden.
Unsere Versorgungssicherheit - auch das ein «dickes Pol- ster» - ist mit 95 Prozent extrem hoch. Das heisst ja nichts anderes, als dass in 19 von 20 Wintern - ich betone Wintern - Strom exportiert werden kann und soll. In den letzten zehn Wintern hat ein einziges Mal ein geringer Importüberschuss resultiert. Es gibt langfristig keine andere Möglichkeit, als landeseigene regenerierbare Energie zu erschliessen. Insbe- sondere die Photovoltaik wird in naher Zukunft von sich reden machen und diese wirtschaftlichen Überlegungen, die ich vorhin angestellt habe, dass also der Atomstrom unwirt- schaftlich sei, bewahrheiten.
Zusammen mit den Massnahmen für das Energiesparen und die rationelle Verwendung von Energie wird die Zukunft also ohne weitere Atomkraftwerke zu meistern sein. Das Ende des Atomzeitalters frühzeitig und definitiv abzustecken, wie das die Atominitiative tut, ist der einzige Weg, der nicht in die Sackgasse führt, an deren Ende der Schnelle Brüter mit seinen unvergleichlich viel grösseren Risiken und Kosten steht.
Die Atominitiative und die Energie-Initiative ergänzen sich. Die Atominitiative setzt einen definitiven Strich unter eine überholte, unwirtschaftliche und - insbesondere mit Blick auf den Schnellen Brüter - gefährliche Technologie. Die Energie-Initiative öffnet Wege zu einer neuen Energiepolitik - zu einer Energiepolitik, die die Interessen unserer Kinder nicht mit Füssen tritt.
Mme Bauer: Nous avons à traiter aujourd'hui de deux initia- tives populaires. Si ce Parlement se fige sur des positions dépassées, sur des idées préconçues qui n'ont plus rien à voir avec la réalité, il les refusera. Si, au contraire, il admet que, dans le domaine nucléaire, la situation a profondément évolué au cours des dernières années - ainsi que je vais le démontrer - faisant alors preuve de sagesse, ce Parlement acceptera les initiatives.
Il y a trois raisons principales de les accepter. Elles ont trait, premièrement, à la consommation énergétique; deuxième- ment, à l'état de nos recherches sur les déchets radioactifs; troisièmement, à la situation économique plus que précaire de l'industrie nucléaire dans le monde.
Ce qui est véritablement surprenant, c'est de constater que, plutôt que de tirer les leçons des erreurs prévisionnelles citées plus haut, et d'adapter leurs projets de construction en conséquence, les sociétés d'électricité continuent à pré- férer courir le risque d'une surcapacité de production, en négligeant les implications politiques du nucléaire. En 1982, la Suisse a exporté plus d'électricité qu'à aucun autre moment de son histoire: 39 PJ, soit 30 pour cent de la consommation interne. Les statistiques fournies par l'Office fédéral de l'économie énergétique prouvent que chaque mois de 1982, y compris les mois d'hiver, nous avons exporté plus que nous n'importions. Pendant les mois d'été, nous avons exporté deux, trois, quatre, jusqu'à cinq fois plus (en septembre) que nous n'importions; tout cela alors que la consommation totale d'énergie est en baisse, que la consommation d'électricité tend à plafonner - 1,5 pour cent d'augmentation seulement en 1981-1982 - cela avant que Leibstadt, l'an prochain, n'entre en fonction, Leibstadt qui progressivement augmentera notre production actuelle d'électricité d'origine nucléaire de près de 50 pour cent. Est- ce vraiment pour l'exportation que nous allons construire de nouvelles centrales? Comment le Conseil fédéral peut-il encore parler du besoin de Kaiseraugst? Comment les sociétés d'électricité et leurs représentants, y compris dans ce conseil, osent-ils affirmer qu'après Kaiseraugst, il faudra construire encore deux nouvelles centrales nucléaires ? Est- ce de la prévoyance ou est-ce de l'obstination? Et le con- sommateur acceptera-t-il, longtemps encore, d'en payer les frais?
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Rappelons que la Suisse et la Belgique étaient pratiquement seules, parmi les pays européens, à vouloir poursuivre l'im- mersion des déchets, à laquelle s'oppose désormais l'Agence internationale de l'énergie. M. Egli, conseiller fédé- ral, a d'ailleurs affirmé récemment que cette immersion serait la dernière. Selon M. Kiener, directeur de l'Office de l'économie énergétique, les solutions qui seront proposées causeront moins de problèmes techniques que politiques. Pour notre part, nous pensons que les problèmes techni- ques ne sont pas résolus. Les difficultés de la CEDRA en témoignent. Si nous pouvons affirmer que, nulle part au monde, y compris aux USA, le problème des déchets haute- ment radioactifs n'a trouvé encore de solution, malgré d'in- tenses et coûteuses recherches, nous admettons avec M.Kiener que le stockage des déchets va poser des pro- blèmes politiques de plus en plus aigus, avec la multiplica- tion des centrales nucléaires proposées et, par voie de conséquence, la multiplication du volume des déchets que l'immense majorité des communes suisses refusent d'ac- cueillir sur leur sol.
Va-t-on vraiment déstabiliser ce pays en les imposant à des communes qui n'en veulent pas?
Alors que la plupart des pays industrialisés observent un prudent statu quo, aux USA, l'industrie nucléaire connaît de grandes difficultés. «Nucléaire américain: rien ne va plus» affirmaient récemment Die Energie-Nachrichten, le bulletin du Forum suisse de l'énergie, dont on ne peut douter qu'il s'y connaisse. J'ai d'autre part sous les yeux des coupures de journaux américains parus ces derniers mois et que je tiens à votre disposition. Les titres: «Le déclin du nucléaire» ou encore «La faillite du nucléaire» avec, en sous-titre, en mai: «La Cour suprême (l'équivalent de notre Tribunal fédé- ral) empêche la construction de nouvelles centrales nucléaires». Pour quelles raisons? En l'absence d'un lieu adéquat pour stocker à long terme les déchets radioactifs (comme c'est le cas en Suisse), la Cour suprême estime qu'une telle interdiction se justifie.
Les résultats d'un tel décret sont catastrophiques pour l'in- dustrie nucléaire américaine et le 25 août 1983, il y a un mois, le Financial Times, journal sérieux s'il en est, titrait: «L'industrie nucléaire américaine: maintenant une question de survie». Des contrats pour la construction de cent cen- trales, représentant pratiquement la moitié des centrales jamais commandées aux Etats-unis, ont été résiliés. Cette résiliation coûtera 10 milliards de dollars aux promoteurs. Mais il y a plus. On envisage de renoncer à quinze autres centrales, dont la construction, pour la plupart d'entre elles, en est déjà à un stade avancé. Il pourrait en coûter, selon les
estimations du Financial Times, plus d'un milliard de dollars par unité.
Depuis 1978, aucun réacteur nouveau n'a été commandé aux Etats-unis et l'avenir du surgénérateur de Clinch River est problématique dès lors qu'un mouvement important se dessine au Congrès pour couper les subventions.
Comment expliquer la situation économique catastrophique de l'industrie nucléaire ? Par le triplement, voire le quadru- plement des coûts de construction. Il en est d'ailleurs de même chez nous. La centrale de Leibstadt, dont le coût avait été devisé à 1,5 miliard, reviendra finalement à plus de 5 milliards. On admet dès lors qu'il faudra vendre 12 ct. au moins le KWh d'électricité produite à Leibstadt. A qui la vendrons-nous? En tout cas pas à la France, un ancien bon client, qui va connaître une surproduction d'électricité qui en fera un gros exportateur à la fin de cette décennie.
L'inflation explique aussi l'augmentation des coûts, mais également les mesures de sécurité, toujours plus poussées après l'accident de Three Miles Island à Harrisburgh, et la durée toujours plus longue de la construction due aux oppositions qui se manifestent sur le plan politique.
En 1972, toujours selon le Financial Times, on estimait aux Etats-Unis qu'il fallait six ans pour construire une centrale nucléaire. En 1983, on estime qu'il en faut douze. Les fonds à disposition se font rares, aux USA comme en Suisse, où, de plus en plus souvent, les banques cherchent à émettre des emprunts publics.
Une consommation qui stagne, des déchets qui s'accumu- lent, des populations qui refusent et la construction de nouvelles centrales et le stockage des déchets sur leur territoire, une industrie nucléaire en déclin, à laquelle, comme en Suède, il importe de fixer un terme parce qu'elle pose infiniment plus de problèmes qu'elle n'en résout, avec, en contre-partie, un potentiel immense d'économies d'éner- gie non encore exploré, voilà ce que proposent les deux initiatives populaires. Pour ma part, je recommande au peuple de les accepter.
Generali: Wir hatten in diesem Rat bereits mehrmals Gele- genheit, energiepolitische Fragen zu diskutieren. In heraus- ragendem Mass war dies beim Energieartikel und im Zusam- menhang mit der Rahmenbewilligung für das Kernkraftwerk Kaiseraugst der Fall. Es kann heute also nicht darum gehen, einfach zu wiederholen, was schon einmal gesagt wurde. Das geht vor allem auch deshalb nicht, weil die Ausgangs- lage eine andere ist. Hatten wir es bei den erwähnten Geschäften tatsächlich mit Energiefragen oder energiepoli- tischen Fragen zu tun, so ist dies bei den vorliegenden Initiativen nur bedingt der Fall.
Mit diesen Initiativen wird versucht, die derzeitige Aktualität der Energiepolitik auszunützen, um grundlegende Änderun- gen an unserem herkömmlichen Gesellschafts- und Wirt- schaftssystem vorzunehmen, die weit über den energiepoli- tischen Rahmen hinausgehen. Solchen Bestrebungen - Sie werden das verstehen - kann ich nicht zustimmen.
Ich möchte mich in den nachfolgenden Ausführungen auf einige Bemerkungen betreffend Gewährleistung der Energieversorgung respektive deren Gefährdung bei Annahme der Initiativen beschränken. Dabei gilt es, folgen- des zu bedenken: Die beiden Vorstösse sind so eng mitein- ander gekoppelt, dass sie sich in ihrer Grundphilosophie respektive jener der Initianten nicht trennen lassen. Man kann sogar sagen, die Initiativen stellen «Gurt und Hosenträ- ger» für die Ideen der Initianten dar. Die Initianten können so ihre Ziele verwirklichen, auch wenn eines der beiden Begeh- ren abgelehnt wird.
Bei Ablehnung der Atominitiative, aber Annahme der Energie-Initiative wird der Bau von Kernkraftwerken durch die Übergangsbestimmungen in der Energie-Initiative ver- hindert. Bei Ablehnung der Energie-Initiative, aber Annahme der Atominitiative werden ähnlich dirigistische und ein- schneidende Massnahmen zum Tragen kommen, wie sie in der Energie-Initiative vorgesehen sind, da die Stromver- knappung mit all ihren Folgen in der Atominitiative vorpro-
Energieversorgung. Volksinitiativen
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grammiert ist. Das mag nun etwas verworren getönt haben. Es ist es in der Tat auch.
Es ist leider nicht die einzige Verwirrung - oder muss man eher sagen: Irreführung? - im Zusammenhang mit den Initiativen. Wählen wir zum Beispiel den Titel der Atominitia- tive! Er heisst: Volksinitiative für eine Zukunft ohne weitere Atomkraftwerke. Mit dieser Formulierung wird dem Stimm- bürger vorgegaukelt, die bestehenden Kernkraftwerke wür- den durch die Initiative nicht berührt, sondern es gehe lediglich um die Verhinderung weiterer Anlagen.
Absatz 4 der Initiative legt dann aber fest, dass auch die bestehenden Kernkraftwerke nicht mehr ersetzt würden. Aus den Unterlagen der Initianten geht hervor, dass mit dieser Formulierung ein zu grosser Schockeffekt bei der Bevölkerung vermieden werden soll. Die Initianten haben also selber erkannt, dass sie beim Volk keine Chance haben, wenn sie ihre wahren Ziele zu offen darlegen. Wieweit diese bewusste Irreführung das Resultat der Unterschriftensamm- lung beeinflusst hat, ist natürlich nicht abzuschätzen. Ein Indiz könnte höchstens sein, dass die zweite, gleichzeitig lancierte extreme Atominitiative für den Stopp des Atom- energieprogramms nicht zustande gekommen ist.
Wichtig für den Entscheid über Annahme oder Ablehnung der Initiative ist die Frage, wie sicher in Zukunft unsere Energieversorgung sein soll. Dabei können wir aus einer komfortablen Lage heraus entscheiden, wieviel Energie unsere Nachkommen verbrauchen dürfen. Wir selbst haben kaum je nennenswerte Versorgungsstörungen erlebt. Dafür könnte man sich auch einmal bei der schweizerischen Energiewirtschaft bedanken, statt sie dauernd unter Be- schuss zu nehmen. Was die Elektrizitätswerke anbetrifft, so haben sie zwar keinen verfassungsrechtlichen Auftrag, die Versorgung sicherzustellen. Jedermann in diesem Lande geht aber stillschweigend davon aus, dass er ein Recht auf Strom hat. Wenn wir der Elektrizitätswirtschaft das Recht auf Entscheidungen nehmen, könnten wir damit gleichzeitig unser Recht auf Strom gefährden.
Eine vernünftige schweizerische Energiepolitik muss alles tun, um die Sicherheit der Energieversorgung nicht nur heute, sondern auch langfristig zu gewährleisten. Dies führt zwangsläufig zur Frage, ob wir denn in Zukunft tatsächlich mehr Energie brauchen. Hier scheiden sich die Geister. Immerhin haben wir zur Kenntnis zu nehmen: Die Weltbevöl- kerung wird von heute 4 Milliarden Menschen auf 10 Milliar- den etwa im Jahre 2050 zunehmen. Mehr Menschen brau- chen mehr Energie. An diesem fundamentalen Grundsatz führt kein Weg vorbei. Allein schon die Nahrungsmittelpro- duktion erfordert einen verstärkten Energieeinsatz, da mit den natürlichen Früchten des Bodens allein die Menschheit nicht ernährt werden kann. 72 Prozent der Weltbevölkerung haben einen Energieverbrauch von weniger als 2 Kilowatt pro Kopf, 22 Prozent verbrauchen zwischen 2 und 7 Kilowatt pro Kopf und 6 Prozent verbrauchen mehr als 7 Kilowatt pro Kopf. Mit etwa 3,6 Kilowatt schneidet die Schweiz in diesem Vergleich relativ gut ab, weil sie über wenig energieintensive Schwerindustrie verfügt. Dafür importieren wir viel soge- nannte «graue Energie», d.h. Energie, die in importierten Produkten oder Halbfabrikaten enthalten ist. Die Zahlen zeigen aber, wie gross der Nachholbedarf des grössten Teils der Weltbevölkerung ist. Ein Verbrauchsanstieg ist damit sicher. Wie wird es weitergehen? Prognosen stimmen zwar nie, weder bei der Energie noch bei den Finanzen, das wissen wir als Parlamentarier. Sie sind trotzdem unerläss- lich, damit Trends ermittelt werden können. Aus mehreren Studien über die Zukunft der Weltenergiemärkte bis zum Jahre 2000 lassen sich etwa folgende Entwicklungstrends, die beim. gegenwärtigen Informationsstand einen hohen Wahrscheinlichkeitsgrad besitzen, herausfiltrieren.
Wachsende Gesamtenergienachfrage mit allmählich abnehmenden Zuwachsraten infolge künftig geringeren Wirtschaftswachstums sowie rationellerer Nutzung.
Abnehmender Anteil des heute noch vorherrschenden Öls.
Starke Ausdehnung der Fördermenge der Kohle.
Verstärkter Ausbau der Kernenergie.
Trotz stärkerer Nutzung regenerativer Energien insge- samt nur relativ geringer Beitrag von zirka 1 Prozent zur Deckung des Weltenergiebedarfs.
Vorläufig nur geringe Nutzung von reichlich vorhande- nem ölhaltigem Sand und Schiefer.
Der kurze Blick auf die Weltenergieszene mag im Zusam- menhang mit der Diskussion schweizerischer Initiativen deplaziert oder überflüssig erscheinen. Wir müssen uns aber bewusst sein, dass die Schweiz keine Insel ist, für die weltweite Entwicklungen keine Gültigkeit hätten. Wir sind auf internationale Zusammenarbeit angewiesen, und zwar nicht nur im Energiebereich, sondern generell in der Wirt- schaft. Hier ist auch wieder der direkte Zusammenhang mit den Initiativen gegeben. Eine Energielücke, wie sie bei Annahme der Initiativen zu erwarten wäre, hat mit Sicherheit steigende Energiekosten zur Folge. Damit sinken die Wett- bewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft und gleichzeitig auch die Produktionsmöglichkeiten. Die Folgen bezüglich Arbeitsplätze liegen auf der Hand. Die Energielückentheorie wird von den Initianten im Energiekonzept der Umwelt- schutzorganisationen zwar bestritten. Ganz so unrichtig, wie die Initianten dies wahrhaben möchten, ist sie jedoch nicht.
Wenn man von einer Energielücke spricht, meint man damit eine mengenmässige Unterversorgung mit Energie. Die Energieprobleme der siebziger Jahre hatten nur bedingt etwas mit einer Energielücke in diesem Sinne zu tun. Bei den gegebenen Preisen erhielt, wer zahlen wollte oder konnte, als Nachfrager die gewünschte Energiemenge. Die Auswirkungen der Preissteigerungen waren bekanntlich gravierend: Rezession, Umstrukturierungen, Arbeitslosig- keit. Bereits die mildeste Form einer Energielücke machte uns also erheblich zu schaffen.
Mit dem Erdölmarkt wurde der wahrscheinlich flexibelste Energiemarkt betroffen. Die Situation würde mit Sicherheit weit schwieriger, wenn ein leitungsgebundener Energieträ- ger betroffen würde, zum Beispiel die Elektrizität. Hier könn- ten die Verteilprobleme nicht einfach über den Preis gelöst werden. Im Vordergrund würden vielmehr Massnahmen wie Abschaltungen, Verwendungsverbote usw. stehen, also massive Eingriffe in unsere Marktwirtschaft.
Es ist vermessen zu behaupten, eine Energielücke wäre für unsere Wirtschaftsentwicklung und damit auch für unseren Wohlstand ohne Konsequenzen. Man will mit der Behaup- tung ganz einfach vertuschen, dass mit den in den Initiativen enthaltenen Massnahmen mit höchster Wahrscheinlichkeit echte Energiekrisen in Kauf genommen werden müssten.
Die Gefahr von Krisen, vor allem bei der Elektrizität, wäre bei Annahme der Initiativen gross. Die Energie-Initiative will den Bau weiterer Kraftwerke, nicht etwa nur Kernkraftwerke, mit einer elektrischen Leistung von mehr als 35 Megawatt wort- lich zwar nicht verbieten, aber gemäss Absatz 2 der Über- gangsbestimmungen bis zur Vorlage der kantonalen Aus- führungsgesetze aufschieben. Dies läuft praktisch auf ein Verbot hinaus. Durch entsprechende Referenden auf Bun- des- und Kantonsebene liesse sich nämlich das Moratorium nahezu beliebig ausdehnen. Rechnet man die Erstellungs- zeit für die Anlagen mit ein, sie beträgt heute 10 bis 15 Jahre, kann auch im günstigsten Fall in diesem Jahrhundert kein Kraftwerk mehr in Betrieb genommen werden.
Betroffen wäre in erster Linie das Kernkraftwerk Kaiser- augst. Die Vorarbeiten sind unter geltendem Recht erfolgt. Durch die Annahme der Initiative würde Kaiseraugst erneut von rückwirkendem Recht betroffen. Es sei in diesem Zusammenhang an den Bundesbeschluss zum Atomgesetz erinnert. Dies ist eines Rechtsstaates unwürdig. Verzöge- rung und allenfalls Abbruch des Projektes würden aus Gründen erfolgen, für die der Projektand nicht einzustehen hätte; zur wahrscheinlichen Stromverknappung käme somit noch die Frage der Entschädigung hinzu.
Gravierender wäre die Lage bei Annahme der Atominitiative. Absatz 4 legt fest - ich habe bereits kurz darauf hinge- wiesen -, dass die bestehenden Kernkraftwerke nicht mehr
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ersetzt werden dürfen. Die Lebensdauer eines Kernkraftwer kes wird heute auf etwa 40 Jahre veranschlagt. Das bedeu- tet, dass der Strom aus den Kernkraftwerken Beznau I und II, Mühleberg, Gösgen und Leibstadt zwischen 2010 und 2025 aus anderen als nuklearen Quellen gewonnen werden müss- te. Im Winter 1989/90 wird der Anteil des Stromes aus Kernkraftwerken etwa 40 Prozent betragen. Unter der Vor- aussetzung, dass nach Leibstadt keine weitere Anlage mehr gebaut würde, der Verbrauch aber weiter - wenn auch mässig - steigt, sinkt der Anteil anschliessend wieder etwas ab. Im Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme müsste aber immerhin noch rund ein Drittel unseres Strombedarfs ersetzt werden. Es ist nicht vorstellbar, wie dies geschehen könnte, will man nicht grosse Öl-, Kohle- oder Gaskraft- werke bauen.
Im gleichen Absatz 4 steckt übrigens noch eine Forderung, die mich zu einem Kommentar veranlasst. Wörtlich heisst es da: «Frühere Stillegungen aus Gründen der Sicherheit von Mensch und Umwelt bleiben vorbehalten.» Einmal mehr versuchen auch hier die Initianten den Eindruck zu erwek- ken, sie täten etwas Neues, etwas Zusätzliches zum Wohle der Menschheit. Dies trifft natürlich nicht zu. Auch nach heute geltendem Recht müssen Atomanlagen stillgelegt werden, wenn die Sicherheit von Mensch und Umwelt nicht mehr gewährleistet ist. Es ist offensichtlich, dass der Satz nur aus abstimmungspsychologischen Gründen in den Initiativtext aufgenommen wurde. Wer stimmt denn schon gegen eine Initiative, die den Schutz von Mensch und Umwelt zum Ziel hat?
Energie ist unbestritten ein wichtiges gesellschaftspoliti- sches Element. Diese Tatsache birgt auch Gefahren. Die Gefahr zum Beispiel, dass die Energiepolitik für gesell- schaftspolitische Zwecke missbraucht wird. Durch künstlich herbeigeführte Verknappungen, sei es bei der Energie gene- rell oder nur bei der Elektrizität, können systemverändernde Wirkungen erzielt werden. Genau dieses Ziel wird mit der Energie- und Atomverbotsinitiative verfolgt. Zusätzlich wird die Sicherheit unserer Energieversorgung in schärfster Weise gefährdet.
Aus diesen Gründen lehne ich die Initiativen kategorisch ab.
M. Donzé: Ce qui me semble grave c'est que, face à ces deux initiatives qui risquent bien de séparer la population en deux camps, les autorités ne parviennent pas à proposer autre chose que deux nouveaux «non» sans nuances et sans se baser, à mon avis, sur de solides conceptions politiques.
Je ne veux pas reprendre les propos de nos collègues Mmes Bührer et Bauer qui étaient fort bien documentées et techni- quement au point, je me contenterai de faire quelques remarques.
On ne peut nier, tout d'abord, que le problème des déchets est loin d'être résolu. Ne serait-ce que pour cela, le moment n'est pas venu d'ajouter encore Kaiseraugst, Graben, Ver- bois aux centrales atomiques existantes, alors que nos besoins en électricité paraissent entièrement satisfaits puis- que nous pouvons exporter du courant.
La plupart des pays européens ont su freiner la tendance vers le tout nucléaire, et nous sommes maintenant le troi- sième pays nucléaire après la Suède et la France mais, du fait de la nature géographique de notre pays, la concentra- tion des risques dus au nucléaire est plus forte chez nous que dans les grands pays. Personnellement, je crois qu'il faut prendre au sérieux les besoins de l'économie nationale et, dans le raisonnement sur l'énergie, ce point de vue doit être si ce n'est prioritaire en tout cas très fortement retenu. En même temps, cependant, la rationalisation, l'éducation de la population, devraient être poursuivies beaucoup plus sérieusement et de nombreuses idées émises par des initia- tives, en particulier par l'initiative sur l'approvisionnement, devraient être mises en vigueur afin de faire le bilan, non seulement actuel mais futur, des possibilités d'économies d'énergie.
Bien que nullement fanatique de ces problèmes, ce qui me gêne le plus en la matière c'est une certaine attitude politi-
que. C'est le sentiment, que nous avons constaté tout parti- culièrement pour Kaiseraugst, qu'aujourd'hui les «puis- sants» du nucléaire veulent à tout prix «passer l'épaule» comme disent les sportifs, et ce qui est grave, contre l'avis des populations locales. J'aurais aimé pour ma part que le Conseil fédéral proposât un moratoire qui expliquerait pour- quoi, aujourd'hui, il est peu sage de prendre position; on pourrait alors remettre calmement toutes ces questions dans un contexte moins passionnel. Suivre aujourd'hui le Conseil fédéral dans sa recommandation de refuser les deux initiatives équivaudrait à ouvrir la voie au nucléaire sans contrepartie, sans ce raisonnement profond, sérieux et com- plet qui, à mon avis, fait actuellement défaut. C'est pourquoi je suivrai la proposition de Mme Bührer.
Stucki: Wir haben im Zusammenhang mit der seinerzeitigen Beratung des Energieartikels eine ausgiebige, breit ange- legte Energiedebatte geführt und nochmals eine Auslege- ordnung vorgenommen im Zusammenhang mit der Rah- menbewilligung Kaiseraugst, so dass ich den Eindruck habe, dass man sich in dieser Debatte auf einige spezielle Fragen noch konzentrieren kann. Und so möchte ich einen speziellen Aspekt herausgreifen, der mir wichtig scheint.
Im Absatz 3 der Energie-Initiative wird zwingend eine zweck- gebundene Energiesteuer vorgeschlagen. Als Finanzdirek- tor eines Kantons müsste mir die Aussicht auf zusätzliche Einnahmen, ob sie auf direktem oder indirektem Weg in die Kantone kämen, ja im Grunde genommen gelegen kommen. Dass dem nicht so ist, hat triftige Gründe. Mit der steuerli- chen Befreiung eines sogenannten Energiegrundbedarfs - der Herr Kommissionspräsident hat das dargelegt -, wie sie von den Initianten propagiert wird, wird eine sozialpolitische Komponente in die Energiepolitik eingebracht. Es bestreitet bei uns kaum jemand die Zweckmässigkeit und Notwendig- keit einer staatlichen Sozialpolitik. Diese muss sich jedoch nach den wirklichen Bedürfnissen der Bürger richten und diesen in möglichst übersichtlicher und deutlicher Form helfen. Einer solchen klaren Sozialpolitik laufen Bestrebun- gen, bei allen möglichen Sachgeschäften noch eine sozial- politische Komponente beizumischen, zuwider. Die Absicht, mit Energiepolitik auch gleich noch etwas Sozialpolitik zu betreiben, zeugt von einem falschen Verständnis sowohl der Energie- wie auch der Sozialpolitik. Beide werden dadurch ohne echte Vorteile für jemanden verwässert. Soviel zum Grundsätzlichen dieser Spezialfrage.
Allein schon die Tatsache, dass eine weitere, neue Steuer geschaffen werden soll nach der Lesart der Initiative, stellt eine Forderung von grösster politischer Tragweite dar. Die generelle Steuermüdigkeit und der latente Widerstand gegen eine weitere Ausdehnung der Staatstätigkeit sind Faktoren, die selbst bei bester Begründung irgendeines Vorhabens nicht zu unterschätzen sind. Wir spüren das auch in den politischen Diskussionen in den Kantonen. Diese Tatsache wird immer augenfälliger. Um so mehr haben sie Geltung, wenn - wie im vorliegenden Fall - noch eine Reihe weiterer Argumente gegen die anvisierte Steuer spricht:
Ein erster Punkt: Im Initiativtext wird ausdrücklich von zweckgebundenen Abgaben gesprochen. Die Steuern müssten also für Zwecke nach Absatz 1 und 2 der Initiative ausgegeben werden. Dies birgt die beachtliche Gefahr in sich, dass die Ausgaben teilweise ohne Rücksicht auf den Nutzen und vor allem ohne Rücksicht auf andere Dringlich- keiten und Prioritäten bei den allgemeinen Bundesausga- ben erfolgen würden.
Im weiteren verunmöglicht die vorgeschlagene Zwecksteuer die Einführung der Wust auf Treibstoffen und Elektrizität, indem - mit Ausnahme des Zollertrages auf Treibstoffen - keine nicht zweckgebundenen Steuern auf Energieträgern mehr erhoben werden dürfen. Das steht deutlich in Absatz 3 der Energie-Initiative. Dieses Faktum muss im grösseren Zusammenhang der Bundesfinanzordnung beurteilt und qualifiziert werden.
Ein zweiter Punkt: Bezüglich der Höhe der zu erwartenden Steuer ist aus dem Initiativtext nichts herauszulesen. Auf-
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grund früherer Verlautbarungen aus Kreisen, die den Initian- ten nahestehen, ist allerdings nicht mit harmlosen Steuer- sätzen zu rechnen. Im Energiekonzept der Umweltschutzor- ganisationen, das praktisch die «Hintergrundbotschaft» zum Initiativtext darstellt, wird für den Anfang eine Energie- steuer von über 10 Prozent der Energiekosten beim Ver- braucher vorgeschlagen. Das Parlament könnte diese Steuer anpassen, wobei es «lediglich» darauf zu achten hätte, dass im Durchschnitt nicht mehr als 50 Prozent und bei den einzelnen Energieträgern nicht mehr als 80 Prozent der Marktkosten überschritten würden.
In anderen Unterlagen, zum Beispiel im Bericht «Energie- Wachstum - Umwelt» zuhanden der GEK seinerzeit, befin- det sich sogar ein Steuersatz von gegen 100 Prozent. Damit würden Steuereinnahmen in Milliardenhöhe pro Jahr provo- ziert, die zweckgebunden ausgegeben werden müssten. Wenn sich auch in der gegenwärtigen politischen Land- schaft bei den Befürwortern der Energie-Initiative niemand gerne an diese Zahlen erinnert, die man seinerzeit erörtert hat, so könnten sie nach erfolgreicher Abstimmung doch plötzlich wieder in Erinnerung zurückgerufen werden und eine unliebsame Renaissance erleben.
Diese Feststellung ergibt die Brücke zu einem dritten Aspekt: Wenn eine Steuer lenkende Wirkung im Sinne der Initianten haben soll, so muss sie tatsächlich hoch sein. So gesehen geben die vorerwähnten hohen Steuersätze sogar einen Sinn. Die folgenden Zahlen mögen verdeutlichen, wie die Sache etwa aussehen könnte:
1980 gab jeder Schweizer Haushalt im Durchschnitt 3000 Franken für Endenergie aus. Das macht pro Monat etwa 250 Franken. Der Anteil der Ausgaben für Strom, der von der Initiative ja besonders ins Visier genommen wird, lag bei etwa 30 Prozent oder rund 80 Franken im Monat. Es ist schwer vorstellbar, wie eine Steuer von vielleicht 10 oder 20 Prozent den Verbraucher aus Kostengründen dazu bringen könnte, sich einzuschränken. Am stärksten ins Gewicht fal- len würde die Massnahme ohne Zweifel bei Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Diese Tatsache ist den Initianten offensichtlich auch bewusst. Anders ist die Sache mit dem sogenannten «Grundbedarf» nicht zu erklären.
Ein viertes - der Herr Kommissionspräsident hat bereits davon gesprochen: Die Energie-Initiative geht von der Vor- stellung aus - wie ich eingangs erwähnt habe -, dass es für jeden Einwohner eben einen sogenannten Grundbedarf gebe, der gerechtfertigt sei, dass aber der darüber hinausge- hende Verbrauch fragwürdig oder gar unmoralisch sei und deshalb durch eine Steuer bestraft werden müsse. Zwar werden der Steuerbefreiung beim Grundbedarf sozialpoliti- sche Überlegungen zugrunde gelegt, aber auch diese erwei- sen sich bei näherem Zusehen als höchst fragwürdig.
Einige Stichworte dazu: einmal, die Höhe des Grundbedar- fes ist objektiv kaum zu ermitteln. Man müsste wohl auf statistische Mittelwerte zurückgreifen. Dann: Wird der Grundbedarf für jeden Bürger gleich festgelegt, so erfüllt die entsprechende Steuerbefreiung kaum das Postulat der sozialen Gerechtigkeit. Ferner: Wenn für die Bemessung des Grundbedarfes irgendwelche speziellen Kriterien, zum Beispiel Alter, Beruf, Gesundheitszustand, örtliche Verhält- nisse, berücksichtigt werden, so würde der mit dem Grund- bedarf ohnehin schon verbundene administrative Aufwand ins fast Unermessliche steigen. Es ist anzunehmen, dass sich jeder Schweizer als Einzelfall deklarieren würde, mit dem sich ein Beamter und ein entsprechender Apparat von Beschwerdeinstanzen zu befassen hätten.
Die Steuerlast würde im wesentlichen auch der Wirtschaft aufgebürdet, die nach dem Willen der Initianten keine Rück- erstattungsansprüche hätte. Daraus resultiert eine Verteue- rung von Produkten und Dienstleistungen, eine Verschlech- terung der Konkurrenzfähigkeit und schliesslich - daraus folgend - eine Gefährdung auch von Arbeitsplätzen, was ja auch nicht der Sinn einer sozialen Massnahme sein kann. Ein fünfter Punkt: Recht diskret spricht die Initiative im Absatz 2e von finanziellen Anreizen. Das damit umrissene Instrument trägt allerdings alle Züge von «Streusubventio- nen» nach dem Giesskannenprinzip. Jeder, der sich in
irgendeiner Form mit rationeller Energienutzung oder mit der Erforschung, Entwicklung und Nutzung einheimischer erneuerbarer Energie befassen würde, müsste zum Subven- tions- oder Förderungsbegünstigten werden. Ein solcher «Selbstbedienungsladen» kann unter keinen Umständen sinnvoll sein, ganz abgesehen vom Beamtenheer, das zusätzlich nötig wäre zur Sicherstellung einer auch nur halbwegs zweckmässigen Verteilung der finanziellen Mittel. Zusammenfassend und abschliessend: Die Energie- und die Atomverbotsinitiative sind unserer Meinung nach abzuleh- nen. Ihre Annahme führte zu einer unnötigen und unverhält- nismässigen Aufblähung des Staatsapparates. Mit fragwür- digen sozialen Zugeständnissen wird versucht, den unsozia- len Charakter der Initiativen zu kaschieren. Der energiepoli- tische Deckmantel der Initiativen ändert nichts an dieser Tatsache.
Hefti: Ich möchte einige Bemerkungen zu den Ausführun- gen von Frau Kollega Bührer machen.
Unsere sozialen Einrichtungen beruhen auf einer starken Wirtschaft - einer hochentwickelten - nicht einer rückstän- digen. Das Fundament für die Entwicklung der schweizeri- schen Wirtschaft zu Beginn des letzten Jahrhunderts und auch heute noch besteht im Vorhandensein genügender Energie, Energie, die nicht zu teuer ist. Dazu gehört heute auch die Kernenergie in massvollem Rahmen. Wenn Sie die streichen wollen, dann lassen sich die heutigen sozialen Einrichtungen nicht mehr halten. Wenn Sie dies offen zuge- ben und hier zu Einschränkungen bereit sind, dann ist Ihre Politik ehrlich, Frau Bührer. Aber wie steht es damit? Gerade diese Woche haben Sie Forderungen gestellt, die ein ziem- lich extremes zusätzliches Wirtschaftswachstum erfordern, sollten sie erfüllt werden können.
Die Atominitiative würde nicht nur jedes neue Atomkraft- werk verbieten, auch die bestehenden könnten nicht ersetzt werden, es wäre sogar möglich, sie vor ihrer Erschöpfung aufzuheben. Auch wenn Einsparungen und Zusatzenergien uns gewisse Möglichkeiten bieten, was ich nicht bestreiten möchte, so wäre es dennoch vollkommen unmöglich, den Ausfall der heutigen Kernenergiewerke irgendwie genügend ersetzen zu können. Und wenn Sie in Ihrem Votum zweimal das Wort «Unsinn» gebraucht haben, dann, glaube ich, darf man es hier ebenfalls anwenden, wenn man glaubt, ohne schwere wirtschaftliche Erschütterungen könnte dann auf diese Werke verzichtet werden. In Schweden wird es genau gleich gehen. Und wenn Sie auch auf den Export von Energie hinweisen: dem steht auch Import gegenüber. Wir dürfen doch in der Schweiz nicht meinen, dass unsere Nachbarn in Europa bereit seien, uns jederzeit Strom zu geben, wenn wir ihn benötigen, dass wir aber unsererseits nicht auch ebenfalls Gegenleistungen erbringen müssten. Sie haben sich beklagt über die Verhandlungen in der Kom- mission. Sie wurden stets angehört. Aber Sie können nicht verlangen, dass wir ständig unsere Argumente wiederholen. Wir haben es mit unseren Argumenten nicht nötig, sie zu wiederholen, schon einmal gesagt, sind sie überzeugend. Und wie soll eine vernünftige Diskussion überhaupt noch möglich sein, wenn Sie, wie vorhin, die Umweltkatastrophe in den Wäldern der elektrischen Energie - und das ist Kernenergie - zur Last legen wollen? Diese steht doch in Zusammenhang mit dem Öl und zeigt, wie gerade auch von Umweltschutzseite her die Kernenergie heute ihre Bedeu- tung hat.
Sie haben beanstandet, dass elektrische Energie auch noch zu Heizzwecken verwendet wird. In Agglomerationen ist es möglich, Fernheizwerke aufzubauen und ein rentables Netz dazu, indem im Verhältnis zur Länge des Netzes sehr viele Anschlüsse bestehen, was die Sache ökonomisch tragbar macht. In den abgelegenen Gegenden mit weniger dichter Bevölkerung ist das trotz Gebäudeisolation und allem ande- ren nicht möglich. Wir sind - bezüglich Heizung - auf den Strom angewiesen. Wir können nicht neben dem heute schon schwach ausgelasteten elektrischen Netz noch ein zusätzliches aufbauen. Und wir aus den Randgebieten sper- ren uns dagegen, dass wir mehr und mehr mit Verhältnissen
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zufrieden sein sollten, wie sie vielleicht für unterentwickelte Gebiete angezeigt sind; wir wollen gleichziehen können mit anderen Gegenden in der Schweiz!
Zu den 95 Prozent Sicherheit: Nehmen Sie einmal die Rekla- mationen entgegen, die sofort aus dem ganzen Volk, und gerade aus Ihren Kreisen, Frau Bührer, kommen, wenn der Strom abgestellt würde. Ich glaube, 95 Prozent Sicherheit entsprechen heute etwa dem, was im Volk verlangt wird. Dann möchte ich eines durchaus zugestehen und hier fest- halten: Vor etwa 15 bis 20 Jahren bestand zunächst einmal eine Idee, man könne fast unbeschränkt Kernkraftwerke bauen. Das ist nicht richtig. Diese falsche Auffassung habe ich auch nie vertreten. Und damals haben die Bewegungen, die sich heute Kernkraftwerkgegner nennen, eine gewisse Aufgabe erfüllt. Aber heute gehen sie viel zu stark in das andere Extrem. Sie wollen in unverantwortlicher Weise die Bevölkerung ängstigen gegenüber einer Entwicklung der Energie, die bedeutend mehr Sicherheit bietet, als die Stau- mauern in den Gebirgen gewähren können. Und wenn frü- her vielleicht am Anfang eine zu grosse Euphorie bestand, so ist heute eine Hysterie da, der wir nicht folgen können. Es ist unverantwortlich, eine solche noch anzuheizen.
Nun stehe ich unter dem Eindruck, dass diese beiden Initiati- ven gegen den Wohlstand der Schweiz gerichtet sind, dass man hier auf dem Umweg über die Energiepolitik gesell- schaftsverändernde und vor allem die sozialen Einrichtun- gen gefährdende Mittel sieht, um in unserem Lande schwie- rige Zustände zu schaffen! Ich könnte mir vorstellen, dass einigen Leuten nicht unerwünscht wäre, wenn sie dann im trüben fischen könnten.
Aus diesen Überlegungen - sie sind aus der momentanen Situation entstanden aufgrund der erwähnten Voten, die gefallen sind - beantrage ich Zustimmung zur Kommis- sionsmehrheit.
Schönenberger: Beide Initiativen, die Atom- wie die Energie-Initiative, steuern eine kernenergiefreie Zukunft an. Und wenn es nach dem Willen der Initianten ginge, hätten wir bald nach dem Jahre 2000 keine Elektrizität aus Kern- kraftwerken mehr zur Verfügung. Diese Tatsache würde unabsehbare Folgen zeitigen und unsere Wirtschaft äus- serst belastet.
Jedenfalls müssten bei Annahme der Initiativen sofort Ersatzvorkehren getroffen werden für den Atomstrom. Als einzige Alternative bietet sich das Kohlekraftwerk an. Kohle- kraftwerke müssten zwangsläufig neue Probleme bringen, zum Beispiel in bezug auf den Standort und die Rauchgas- reinigung. Selbst wenn diese Probleme gelöst werden könn- ten, würden sich das Transportproblem und das Aschenpro- blem stellen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Botschaft, welche darauf hinweist, dass ein Kohlekraftwerk mit 1000 Megawatt installierter Leistung bei 4000 Betriebs- stunden jährlich mehr als 1 Million Tonnen Kohle benötigt und dass je nach Kohlequalität etwa 180000 Tonnen feste Rückstände in Form von Schlacke und Asche anfallen. Vor- erst ist also diese ungeheure Kohlenmenge zu transportie- ren, und dieser Transport belastet die Umwelt sehr stark, ob man das wahrhaben will oder nicht. Nach dem Prozess sind jährlich 180000 Tonnen feste Rückstände zu beseitigen. Wie das geschehen soll, darüber schweigen sich die Initianten aus. Ganz sicher aber hat ein Kohlekraftwerk eine schwerste Umweltbelastung zur Folge.
Die Initianten preisen sodann die Dezentralisation der Pro- duktionsanlagen an. Sie übersehen dabei, dass Massnah- men zur Reduktion der Umweltbelastung an grossen Pro- duktionsanlagen erfolgreicher durchgeführt werden können als an vielen kleinen. Viele dezentralisierte Anlagen bringen daher grössere Immissionen als eine Grossanlage. Man kann dagegen wettern, wie man will, fest steht nun einmal, dass die Energie aus Kernkraftwerken die sauberste Energie ist. Herr Hefti hat soeben darauf hingewiesen, auch auf das Problem der Fernheizung. Ich brauche darüber keine weite- ren Ausführungen zu machen.
Ich meine, wer den Umweltschutz wirklich ernstnimmt, ist gezwungen, gegen diese beiden Initiativen Stellung zu neh-
men, und es ist für mich eine grosse Frage, weshalb die Initianten die Problematik ihres Standpunktes nicht sehen oder nicht sehen wollen.
Binder: Es ist in der bisherigen Diskussion bereits mit sehr viel Recht gesagt worden, dass diese beiden Initiativen weit über die Energiebelange hinausgehen und ins Gesell- schaftspolitische und Wirtschaftspolitische hineinreichen. Ich finde es deshalb richtg, dass zumindest hier im Plenum eine eingehende und umfassende Debatte geführt wird, damit die Bürger wissen, aus welchen Motiven wir zu unse- ren Entscheiden gekommen sind.
Meines Erachtens besteht der einzige Vorteil dieser Initiati- ven darin, dass nach unserer Debatte im Parlament schluss- endlich der oberste Souverän dieses Staates, nämlich Volk und Stände, über die Zukunft unserer Energiepolitik zu entscheiden haben und dann auch die Verantwortung für diesen Entscheid zu tragen haben. Ich kann nur hoffen, dass alle politischen Kräfte, d.h. die politischen Kräfte, die sich für diese Initiativen einsetzen, und auch die politischen Kräfte, die sich gegen diese Initiativen einsetzen, dann die Debatte abschliessen und sich mit dem Entscheid abfinden werden. Im Rechtsstaat hat die Gewalt dem Recht zu wei- chen, und die Minderheit hat sich der Mehrheit zu fügen, wer immer auch der Sieger in dieser grossen und wichtigen energiepolitischen Auseinandersetzung sein mag.
Ich gestatte mir diese Vorbemerkung ganz bewusst, weil gerade am letzten Sonntag - angeblich von der Gruppe «Koordination der Anti-AKW-Saboteure» - ein sehr heimtük- kischer und gefährlicher Sprengstoffanschlag auf einen wichtigen Richtstrahlmast im aargauischen Wolflinswil stattgefunden hat. Ich glaube, Gewalt ist kein Mittel der Politik.
Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben viele Argu- mente für und gegen diese Initiativen erwähnt. Ich möchte mich meinerseits auf drei Gründe konzentrieren.
Der Aargau ist - das darf man wohl sagen - der Energiekan- ton par excellence und wäre durch diese beiden Initiativen ganz besonders getroffen. Wir Aargauer sind nicht bereit, die durch die Elektrizitätswirtschaft geschaffenen Arbeits- plätze durch Annahme dieser beiden Initiativen mutwillig aufs Spiel zu setzen.
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Energieversorgung. Volksinitiativen
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Wir Ständeräte sind wohl nicht verfassungsrechtlich, aber in Wirklichkeit praktisch eine Art Gralshüter des Föderalismus. Gerade in der Energiepolitik haben nun aber die Kantone bewiesen, dass sie in eigener Zuständigkeit, der Vielfalt des Landes entsprechend, durchaus gute, tragbare, originelle Lösungen zu finden vermögen. Die Sicherheit der Elektrizi- tätsversorgung war trotz der kantonalen Zuständigkeit im Verlaufe der letzten Jahre und Jahrzehnte nie gefährdet. In dieser Hinsicht darf man - so meine ich - den Kantonen ein positives Zeugnis ausstellen, selbstverständlich gleichzeitig auch der Privatwirtschaft, welche die Kraftwerke, auch die Kernkraftwerke, gebaut hat.
Ich bin mit Überzeugung für den sogenannten milden Energieartikel eingetreten, der am 27. Februar dieses Jahres von der Mehrheit der Stände abgelehnt worden ist. Aber ich bin gegen diesen nun von den Initianten vorgeschlagenen Weg der Zentralisierung. Beide Initiativen übertragen prak- tisch alle Kompetenzen in der Elektrizitätswirtschaft grund- sätzlich dem Bund. Mit Recht sagt der Bundesrat in der Botschaft über die Energie-Initiative auf Seite 65: «Es besteht kein Anlass für die durch die Initiative geforderten weitgehenden Neuerungen und Ausweitungen des staatli- chen Tätigkeitsbereichs. Sie würden dem Bund eine Verant- wortung überbinden, die er nicht übernehmen kann.» Also, der Bundesrat erklärt, dass er für die sichere Elektrizitätsver- sorgung die Verantwortung nicht übernehmen könnte, wie dies mit den beiden Initiativen praktisch gefordert wird. Es wäre deshalb geradezu unsinnig, die gewachsenen Struktu- ren in der Elektrizitätswirtschaft durch Annahme dieser Initiativen zu zerstören und im schwerfälligen und bürokrati- schen Zentralstaat das Heil der zukünftigen Energiepolitik zu suchen.
Selbst die Hoheit der Kantone über die Wasservorkommen - ich verweise auf Artikel 24bis Absatz 3 der Bundesverfas- sung - würde durch die Bundesbürokratie ganz erheblich eingeschränkt. Ich mache auf Seite 60 der Botschaft auf- merksam. Ich möchte, dass insbesondere auch die Vertreter der Bergkantone realisieren, dass sie bei Annahme der Energie-Initiative nicht mehr Herr wären über die Wasservor- kommen und die Wasserkraftwerke, die ihren Staatskassen doch erhebliche Einnahmen sicherstellen.
Es gibt zudem einen fundamentalen Rechtsgrundsatz, wonach Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen nicht rückwirkend in Kraft gesetzt werden dürfen. Jeder Jus- Student weiss, dass man nicht rückwirkende Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen schaffen soll. Gegen diesen Grundsatz verstösst nun aber meines Erachtens die Atom- verbotsinitiative - ich nenne sie auch so - in grober Weise, indem das Kernkraftwerk Kaiseraugst nicht gebaut werden dürfte, obwohl dieses Problem Kaiseraugst bereits im Bun- desbeschluss zum Atomgesetz abschliessend behandelt worden ist.
Auch der staatsleitende Grundsatz von Treu und Glauben, an den sich der Staat wie jeder Private zu halten hat, wäre bei Annahme der Atomverbotsinitiative massiv verletzt. Nach meinem juristischen Wissen und Verständnis - wobei Sie sagen können, das sei für Sie nicht massgebend - müsste der Bund sehr hohe Entschädigungen an die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG bezahlen, sofern die Atomverbotsinitiative angenommen würde, da die zuständigen Behörden dieser Gesellschaft bereits verschiedene Bewilligungen erteilt haben und das Bauverbot meines Erachtens einer materiel- len Enteignung entspräche.
Damit komme ich zum Schluss und fasse zusammen: Die beiden Initiativen zerstören die gewachsenen, föderalisti- schen, bewährten Strukturen in der schweizerischen Elektri- zitätswirtschaft. Sie möchten dem ohnehin überlasteten Zentralstaat neue und wichtige Aufgaben übertragen, die dieser Zentralstaat nach Meinung des Bundesrates gar nicht lösen kann.
Es sollen, völlig bürgerfremd, neue Steuern eingezogen und neue Subventionen ausgerichtet werden. Und schliesslich wäre eine eigentliche Bundes-Elektrizitäts-Bürokratie aufzu- bauen, dies alles. im verhängnisvollen Irrglauben, unsere hochentwickelte Wirtschaft und unser Sozialstaat könnten in Zukunft überhaupt auf Kernenergie verzichten!
Ich teile diesen Irrglauben nicht und möchte Sie deshalb bitten, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und die bei- den Initiativen abzulehnen.
Kündig: Diese beiden energiepolitischen Initiativen, über die wir heute die Eintretensdebatte führen, passen nach mei- nem Empfinden nicht in die politische Landschaft. Sie öff- nen staatlichen Interventionen, die ordnungspolitisch doch recht fragwürdig sind, Tür und Tor. Was damit dem Bürger «verpasst» werden soll, ist nicht nur eine problematische Energiepolitik, sondern führt - ich glaube, man kann dem so sagen - nahe an die Planwirtschaft. Es geht nach meinem Dafürhalten nicht an, über die «Hintertüre» die Grundsätze unseres Wirtschaftssystems, das schliesslich die Basis für unseren Wohlstand und für unsere soziale Sicherheit dar- stellt, zu brechen. Solchen Tendenzen ist deshalb ein klares Nein entgegenzuhalten.
Die Wirtschaftsartikel in der Bundesverfassung sind keinem eigentlichen Idealtypus verschrieben. Ihr Grundkonzept zeigt aber auf, dass ein verbindlicher Auftrag des Rechts- staates existiert, eine marktorientierte und sozialwirtschaft- lich verpflichtete Ordnung aufrechtzuerhalten. Ordnungs- fragen sind also diesem Grundsatz konform zu lösen. Im gleichen Sinne hat sich auch die Energiepolitik an die allge- meinen Wettbewerbsbedingungen und die Wettbewerbspo- litik unserer Wirtschaftsordnung zu halten. Die garantierte Handels- und Gewerbefreiheit, auf die wir ja immer Wert legen und die im Zentrum dieser Ordnung steht, dürfte doch der wichtigste Massstab für die Beurteilung der vorgeschla- genen Massnahmen sein.
Die Grundphilosophie, die hinter der Energie-Initiative steckt, dürfte kaum mit den geltenden Vorstellungen über unsere Ordnungspolitik übereinstimmen. Ganz einfach des- halb, weil für den freien, verantwortungsbewussten Men- schen, den wir ja in unserer Verfassung immer wieder schüt- zen, kein Platz mehr da sein dürfte. Zudem wird die indivi- dual-rechtlich garantierte Gewerbefreiheit ebenso beseitigt wie die Bedeutung von Angebot und Nachfrage. Nebenbei sei darauf hingewiesen, dass der wirtschaftliche Fleiss durch nicht definierte Begriffe wie «Lebensqualität» und «immaterielle Werte» verwässert werden soll. Unsere Gesell- schaft lebt jedoch vom wirtschaftlichen Fleiss und nicht von hochstilisierten Aussteigerideologien.
Von den beabsichtigten Massnahmen sind zum Beispiel das Verbot verkaufsfördernder Energiepreise als klarer Eingriff in die Preisgestaltung und die Beschränkung bei der Abgabe von Elektrizität als Eingriff in die gewerbsmässige Tätigkeit von Unternehmen als besonders schwerwiegende Verstösse gegen die Ordnungspolitik zu bezeichnen. Es ist unvorstellbar, derartige Vorschriften ohne grobe Einengung der Handels- und Gewerbefreiheit durchzuführen. Daneben dürfte auch die zwangsweise Beurteilung wärmetechni- scher Aspekte von Wohnbauten etwelche Probleme zur Folge haben. Eine solche Vorschrift verstösst nicht nur gegen die elementaren Bestandteile der Eigentumsrechte, sondern greift auch recht massiv in die Aufgaben des Mark- tes ein. Ich habe vorhin von verkaufsfördernden Energietari- fen im Absatz 2f der Energie-Initiative gesprochen. Dazu noch eine Zusatzbemerkung:
Energietarife im eigentlichen Sinne gibt es nur bei der leitungsgebundenen, also bei der elektrischen Energie. Die Initianten haben es bei dieser Massnahme nach eigenen
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Angaben auf die Elektrizitätstarife abgesehen. Diese sind jedoch heute weitgehend öffentlich kontrolliert. Es geht also darum, den Tarifbehörden vom Bund her eine Tarifstruktur vorzuschreiben, die in ihrer Preisgestaltung die Energie- menge nicht mehr als quantifizierbar berücksichtigt. Ein derartiger Eingriff auf einen einzelnen Energieträger würde dessen Konkurrenzsituation entscheidend beeinträchtigen, was ohne Zweifel in der Absicht der Initianten liegt. Er ist aus ordnungspolitischen und volkswirtschaftlichen Gründen aber klar abzulehnen, da dadurch ja die Einschränkung der Energieproduktion in einem Sonderbereich vorgesehen wird. Insgesamt sollen die Massnahmen der Energie-Initia- tive dafür sorgen - so ist es im Absatz 1d gefordert -, dass die Energieversorgung im Bereich der Grundbedürfnisse gewährleistet ist. Dies ist eine äusserst konfuse Zielsetzung. Dies bedingt erstens, dass jemand festlegt, was von dem Güter- und Dienstleistungsangebot schlussendlich zu den Grundbedürfnissen des Menschen zu zählen ist. Ich glaube, dies ist ein recht schwieriges Unterfangen, und es dürfte auch - je nachdem - von Person zu Person unterschiedlich sein. Zweitens ist die Absicherung nur eines Teils unserer Energieversorgung - eben der Grundbedürfnisse - ohne eine gelenkte Verteilung, also eine eigentliche Energieratio- nierung, nicht durchführbar.
Es fragt sich, was die Initianten mit diesem Ziel erreichen wollen. Den ergänzenden Erklärungen ist folgendes zu entnehmen: «Wir sind uns bewusst, dass ein grosser Teil der von uns verschwendeten Energie für ein natürliches und gesundes Leben unnötig ist. Für jeden erdenklichen Luxus muss Spitzenenergie zur Verfügung gestellt werden, und die entsprechenden Produktionsanlagen müssen bereitgestellt werden. Dagegen wehren wir uns.»
Diese Ausführungen legen die effektiven Absichten der Initianten offen dar. Sie wollen mit ihren Massnahmen errei- chen, dass für die Herstellung von Luxusgütern - ich frage Sie: Wer bestimmt schlussendlich, für wen was in welchem Ausmass Luxus darstellen wird? - die notwendige Energie nicht mehr bereitgestellt werden soll oder bereitgestellt wer- den darf. Über die Energiepolitik soll also der Bürger gezwungen werden, sich auf «natürliches und gesundes Leben» zu beschränken. Der Staat soll damit bestimmen, was für den einzelnen zum Leben notwendig ist und was nicht.
Im Energiekonzept der Umweltorganisationen, das nach eigenen Aussagen der Initianten die Grundlage für die Initia- tive bildet, findet sich folgender Satz: «Der Energiever- brauch ist auch eine Frage des Lebensstils.» Dies ist zweifel- los richtig, ich möchte es auch befürworten. Nur bin ich dagegen, dass der Staat auf dem Umweg über die Energie- politik meinen eigenen Lebensstil zu formen und festzule- gen hat.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die beiden Initiativen abzu- lehnen.
Letsch: Vor elf Jahren, in der Sommersession 1972, hat der Nationalrat ein Postulat überwiesen, mit dem ich seinerzeit den Bundesrat eingeladen hatte, eine Gesamtenergiekon- zeption auszuarbeiten und sich in diesem Zusammenhang auch dazu zu äussern,» ... welches Verhalten und welche wirtschaftspolitischen Massnahmen geeignet sein könnten, die künftige Entwicklung vermehrt auf die von der Ökologie gesetzten Grenzen auszurichten». In seiner Antwort befür- wortete der Bundesrat eine Gesamtenergiekonzeption, durch die - wie er schrieb - einerseits der Verbrauch an Energie möglichst niedrig gehalten werden kann und durch die andererseits der Einsatz möglichst umweltfreundlicher Energieträger gefördert wird.
Er mahnte indessen schon damals davor, auf dem Umweg über die Energiepolitik das wirtschaftliche Wachstum steu- ern zu wollen, weil dafür in Form einer bis ins einzelne gehende Zuteilungspolitik und eines riesigen Verwaltungs- apparates ein zu hoher Preis bezahlt werden müsste.
Heute, elf Jahre später, werden Probleme rund um Energie und Umwelt zum Wahlschlager Nummer 1 hochstilisiert. Sie sind aber nicht neu, sondern längst erkannt. In der Zwi-
schenzeit ist auch vieles geschehen, und zwar im staatlichen wie im privaten Bereich. Trotz der knappen Verwerfung des Energieartikels der Bundesverfassung läuft die staatliche Gesetzesmaschinerie in Bund und Kantonen, für viele viel- leicht zu langsam, für andere eher im Übermass. Einiges wurde abgelehnt. Das ist aber in einer Demokratie nicht verboten. Anderes wurde angenommen und verwirklicht. Die Demokratie ist nun einmal die Staatsform der Hiobsge- duld, aber sie hat uns vor staatlichem Übereifer und wirt- schaftlichen Fehlentwicklungen - wie sie andere Länder durchmachen - bisher bewahrt.
Im übrigen lässt der allzu starre Blick auf die staatliche Gesetzesmaschinerie allzu leicht vergessen, dass in der Wirtschaft, vor allem in Gewerbe und Industrie, seit Jahren eine umweltfreundliche und energiesparende Investition der anderen folgt, Investitionen, die viel kosten, die aber auch wieder Arbeitsplätze schaffen. Ich kenne Betriebe, in denen im Laufe der letzten Jahre der Energieverbrauch in der eigenen Fabrikation oder in den hergestellten Maschinen um 20 bis 80 Prozent reduziert werden konnte, gar nicht zu reden von den betrieblichen Massnahmen für Abwasserbe- seitigung, Lärmbekämpfung und gegen Luftverschmutzung. Angesichts dieser Entwicklung, die weitergehen muss und wird, empfinde ich die beiden Initiativen geradezu als Schlag ins Gesicht. Man tut wieder einmal so, als ob die in Wirtschaft und Politik Veranwortlichen schlafen und mit dem Hammer geweckt werden müssten.
Von der Sache her schiessen beide Initiativen über das Ziel hinaus. Vieles deutet darauf hin, dass es den Initianten, insbesondere jenen gegen weitere Atomkraftwerke, weniger um die Sache als vielmehr um gesellschaftliche und wirt- schaftliche Systemveränderung geht. Sonst könnten doch kaum umweltfreundliche Kernkraftwerke abgelehnt werden, und zwar nicht nur in Kaiseraugst, sondern generell und dauernd, gleichzeitig aber die Sorge um unsere Umwelt vorgetäuscht werden. Die Stellungnahme des Initiativkomi- tees für eine Atom- und Energie-Initiative zur Ständeratsde- batte, die heute auf unserem Tisch liegt, strotzt denn auch diesbezüglich von Widersprüchen. Was wir brauchen, sind weder eine Aufblähung der Bürokratie noch neue Steuern noch staatliche Bevormundung und Bewirtschaftung, geschweige denn ein Verbot für Kernkraftwerke, sondern Energiebewusstsein jedes einzelnen. Dieses erzwingen wir nicht mit einer Flut gesetzlicher Vorschriften.
Mit der Ablehnung beider Initiativen ist der Bundesrat seiner bereits 1972 vertretenen Grundhaltung treu geblieben, und ich bitte Sie, seinem Antrag zu folgen und beide Initiativen abzulehnen.
M. Reymond: Il existe deux moyens de stopper définitive- ment le programme nucléaire, soit édicter une loi dans laquelle s'amoncellent tant d'obstacles à ce genre d'entre- prise que personne ne peut plus en assumer le risque, soit en proclamer l'interdiction pure et simple. Le deuxième moyen a le mérite de la clarté, il n'est pas hypocrite.
L'initiative que nous avons à examiner, dénommée «Pour un avenir sans nouvelles centrales atomiques» est tout à fait claire sur la question. En s'opposant à la mise en service sur le territoire de la Confédération de toute nouvelle centrale, y compris celle de Kaiseraugst - que notre conseil a admise, la clause des besoins étant démontrée - et en prévoyant que les centrales nucléaires actuelles ne seront même plus rem- placées à l'expiration de leur durée d'exploitation, l'initiative antiatomique - nous pouvons l'appeler ainsi - porterait gravement atteinte à la sécurité de notre pays, en augmen- tant le risque d'une insuffisance d'approvisionnement en électricité.
Avec de telles dispositions, nous contredirions la politique valable émise en son temps par la Commission fédérale de la conception globale de l'énergie, selon laquelle il convien- drait d'encourager le remplacement du pétrole par d'autres énergies, qui permettraient ainsi la diversification de nos sources d'approvisionnement. En outre, je rappelle qu'au- jourd'hui déjà, l'énergie nucléaire rend de grands services à notre économie au point de lui être devenue, pour un temps
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tout au moins, indispensable. Avec 14 milliards de kwh par an, soit vingt fois la production prévue d'Hydro-Rhône et huit fois celle de la Grande-Dixence, l'énergie nucléaire ne pourrait être supprimée, comme le demande l'initiative, sans qu'il en découle de graves problèmes résultant de la pénurie d'électricité. Le secteur de l'emploi en serait le premier touché. Personnellement, je ne puis prendre le risque d'en- voyer à l'assurance-chômage les 25 ou 30 pour cent des salariés qui travaillent aujourd'hui dans des usines utilisant de l'énergie électrique à base nucléaire. A mon avis, c'est d'abord pour cette raison qu'il convient de rejeter cette première initiative.
La deuxième initiative, dite «Pour un approvisionnenemt en énergie sûr, économique et respectueux de l'environne- ment», est plus subtile que la première. Elle n'a pas, comme la précédente, le mérite de la clarté. Les auteurs de ce deuxième texte reconnaissent en fait les difficultés qui résul- teraient de l'acceptation de la première initiative et ils veu- lent donner l'impression de tempérer les difficultés en ques- tion. Il s'agit par cette initiative dite «énergétique», de mener une politique nouvelle et rigoureuse d'économies d'énergie par des mesures interventionnistes massives de l'Etat et en évitant que la Suisse ait besoin de moyens de production supplémentaires.
En examinant le long texte de cette initiative - j'insiste sur la longueur de ce texte car je crois qu'il n'a pas été vraiment examiné en détail - nous constatons qu'il exigerait des interventions considérables de la part de la Confédération, dont la principale serait l'institution d'un impôt sur l'énergie; nous pouvons passer rapidement sur ce point.
Le 1er alinéa formule des objectifs de politique énergétique en des termes si généraux que cela équivaut en fait à donner à la puissance publique une compétence quasi illimitée. C'est ainsi qu'à la lettre a de l'alinéa 1, on fait même appel à la notion de la «qualité de la vie» pour nous faire croire que cette dernière a pour baromètre la consommation d'énergie. Allez donc voir dans les pays en voie de développement ce qu'il en est en matière de consommation d'énergie et de qualité de la vie!
La lettre d de l'alinéa 1 - je ne puis examiner chaque lettre de l'alinéa, l'exercice serait trop long - permet de rejoindre l'idée contenue dans l'initiative antiatomique: on veut empê- cher les installations mettant en œuvre de grosses technolo- gies soit le charbon, le nucléaire, le mazout et le gaz naturel. Le but est donc de se passer, pour la satisfaction des besoins fondamentaux, des agents énergétiques importés et non renouvelables, ce qui est tout simplement impossbile, et d'autant plus en ce qui concerne les énergies renouvelables - dont je suis partisan - qu'elles soient hydrauliques, solaires, de biogaz ou géothermiques.
En effet, la lettre e du même alinéa exige que l'on veille à ne pas altérer les sites, ce qui constitue une contradiction en soi: l'installation d'une centrale de type solaire n'entraîne- t-elle pas des atteintes considérables à l'environnement? L'alinéa 2 totalise à lui seul 28 lignes du message du Conseil fédéral: il énonce une liste de mesures portant des atteintes graves et parfois inutiles à la liberté des citoyens. En outre, son application et son exécution impliqueraient la création d'un appareil administratif considérable dont le coût, lié à la suppression de la concurrence entraînée par les mesures en question, ne pourrait que dépasser largement, en énergie consommée, de très hypothétiques économies.
A l'article 5 enfin, les cantons hériteraient des formalités et de la paperasserie administratives, sans disposer du moin- dre pouvoir de décision.
En conclusion, même si certains aspects de l'initiative «énergétique» méritent attention, je constate tout d'abord qu'à l'alinéa 1, lettre b, elle représente un obstacle à la construction de tout type de centrales, de quelque impor- tance qu'elles soient, ensuite qu'elle implique un change- ment de société tel que la Confédération aurait désormais pour tâche de gérer la pénurie qui s'installerait alors! La question est, en fin de compte, de savoir si le peuple et les cantons exprimeront la volonté d'assurer la prospérité éco- nomique, c'est-à-dire l'emploi et le bien-être social, ou s'ils
sont prêts à sacrifier leur sécurité matérielle en renonçant à certains types d'énergie et en ne diversifiant pas notre approvisionnement. Plus vite ce choix sera fait, mieux cela vaudra.
Sous cet aspect, le préavis des Chambres fédérales au peuple et aux cantons m'apparaît finalement secondaire, la difficulté consistant à expliquer le contenu de dipositions constitutionnelles atteignant - je le répète - 24 lignes ser- rées du texte pour l'initiative antiatomique et 81 pour l'initia- tive énergétique. On peut faire le pari que ni dans la presse écrite, ni à la radio, ni à la télévision ces textes ne seront publiés intégralement pour relater ce qui s'est passé dans notre conseil. A raison pour le moins de la disparition d'une liberté par ligne - je dis bien «pour le moins» - l'atteinte est si grande, le carcan est si fort que je ne peux pas suivre les initiants en dépit de certains de leurs bons arguments. C'est pourquoi je vous demande de suivre le Conseil fédéral et la majorité de la commission.
M. Dreyer: Nous sommes tous arrivés bien préparés à ce débat qui se prolonge. En ce qui me concerne, je constate que si je devais suivre toutes mes notes je ne ferais que répéter en grande partie ce qui vient d'être dit. Je vais dès lors m'efforcer de résumer ma pensée.
Nous sommes en pleine guerre de religion! Dans les guerres de religion, il n'y a plus rien de rationnel, seul l'émotionnel prévaut. Les guerres de religion, avant de laisser parler les armes, ne sont que des dialogues de sourds et je crains fort que nous n'assistions, au cours de ce débat, à un dialogue de sourds.
Notre ancien collègue, M. Egli, aujourd'hui conseiller fédé- ral, a dit un jour ici: «La peur que les centrales nucléaires inspirent me fait peur.» Nous devons méditer ces paroles car nous sommes véritablement dans le domaine de l'émo- tionnel.
Il faut, malgré tout, combattre ces deux initiatives. Elles ont ceci de commun qu'elles aboutissent à instaurer - M. Rey- mond a dit «gérer» - la pénurie d'énergie à moyen et long terme. Il est vrai, comme le relevait Mme Bauer, que nous ne vivons pas actuellement en état de pénurie. Au contraire, grâce à Saint Pierre qui nous a gratifié d'hivers relativement doux et d'années hydrologiques exceptionnelles, nous con- naissons une époque qui, je le crains, sera courte.
A ce propos, je voudrais vous rappeler la très forte impres- sion que j'avais retirée lorsque, à 18 ans, j'avais assisté pour la première fois de ma vie à une séance du Grand Conseil fribourgeois. Un débat très tendu se déroulait à propos du barrage de Rossens qui devait créer le bassin d'accumula- tion du lac de la Gruyère. Le député qui était à la tête des opposants tenait le même langage que ceux qui sont favora- bles aujourd'hui aux initiatives. C'était un écologiste avant la lettre. Divers motifs inspiraient sa pensée: le danger que représentaient les barrages, l'atteinte à la nature; mais sur- tout, je me souviens très bien qu'il se demandait, en admo- nestant ses collègues députés et le représentant du gouver- nement: «Qu'allons-nous faire de tous ces surplus?»
A l'époque, les Entreprises Electriques Fribourgeoises exportaient 30 pour cent de leur production. Heureusement, il y avait des gens qui voyaient à plus long terme. Aujour- d'hui, avec l'équipement complet et l'exploitation de toutes les possibilités que donnent la Sarine et les cours d'eau du canton, nous importons 30 pour cent d'énergie électrique dans le canton de Fribourg, après avoir abandonné à nos voisins vaudois une grande partie de notre réseau. C'est dire qu'il ne faut pas statuer à court terme en l'occurrence.
Il est vrai, Madame Bauer, que nous exportons ou plutôt que nous échangeons beaucoup d'énergie avec nos voisins; mais nous devons travailler à très long terme et les années passent vite. Les années de vaches grasses pour les sociétés d'électricité vont peut-être être suivies d'années de vaches maigres - je ne le souhaite pas - mais il faut tout prévoir. Il y a tellement d'irrationnel dans ce domaine que nous sommes en plein cercle vicieux.
Permettez-moi de rapporter un épisode récent: hier, dans la soirée, un conseiller d'une petite commune fribourgeoise
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m'appelait à mon domicile. J'y étais, par hasard, j'aurais mieux fait de ne pas y être, mais cela me permet d'illustrer mon propos. Ce conseiller membre de l'exécutif communal m'alertait, alors que se déroulait la séance du Conseil, parce que les Entreprises Electriques Fribourgeoises refusaient de raccorder à leur réseau un bâtiment que la commune va construire et où elle veut installer le chauffage électrique. Je lui ai dit que les Entreprises Electriques Fribourgeoises pratiquaient comme d'autres entreprises semblables une politique extrêmement restrictive et prudente parce qu'il ne fallait pas faire du chauffage électrique pour le chauffage électrique et que, même si le bâtiment était bien isolé, il n'y avait probablement pas la puissance nécessaire sur le ré- seau.
Alors me répond mon interlocuteur: «Vous n'avez qu'à investir et à augmenter cette puissance.»
Je lui rétorque: «Non, nous avons adopté une attitude telle que - tant pis pour ceux que cela contrarie - nous ne voulons pas investir dans les réseaux uniquement pour le chauffage électrique.»
Alors me dit-il: «Vous portez atteinte à la liberté des citoyens, nous avons le droit d'avoir, nous comme d'autres, le chauffage électrique.»
Je précise: «Non, nous appliquons à l'échelon cantonal une politique qui est peut-être l'avant-goût de ce qui arrivera mais dans des proportions beaucoup plus sévères si des projets qui nous sont soumis entrent en application.»
Alors il me dit: «Il faudrait peut-être vous entendre à Berne, parce qu'on vient d'apprendre que le chauffage à huile met en danger les forêts. Dès lors nous avons cru bien faire en choisissant le chauffage électrique pour ne pas mettre en danger nos forêts. Il faudrait peut-être vous entendre!» J'ai répondu: «Il faudra contrôler vos brûleurs et faire en sorte que les gaz ne partent pas trop dans l'atmosphère.» J'ai été assez mal reçu, je l'avoue, même très mal. On ne pourra pas donner satisfaction à ceux qui veulent à tout prix se chauffer à l'électricité.
Lorsque les initiatives seront soumises au peuple, beaucoup de personnes qui se chauffent à l'électricité, parce que tel est leur désir, seront tentées d'approuver ces initiatives, et surtout la deuxième qui, comme viennent de le dire M. Reymond et d'autres, est extrêmement dangereuse car elle est flatteuse. Ses auteurs ont eu l'habileté de l'enrober de considérations raisonnables à première vue, en sorte qu'elle aura l'heur de plaire à ceux qui sont peu ou mal informés. La lecture du message du Conseil fédéral nous le prouve d'ail- leurs. On y trouve des idées, qui démontrent que, dans les postulats prévus par l'initiative, tout ne déplaît pas au Con- seil fédéral. Il y a là quelques idées qui figuraient déjà dans le projet d'article constitutionnel sur l'énergie mais dont les cantons n'ont pas voulu.
Je renonce à énumérer point par point, dans le texte de l'initiative, ce qui est dangereux, trompeur et irréalisable. Je voudrais simplement, en renonçant à tout ce que j'avais préparé à votre intention, insister sur les dispositions transi- toires car elles méritent une attention particulière. Cette initiative prétend ne pas interdire explicitement et de façon générale la construction de nouvelles centrales nucléaires. Or, non seulement l'application des prescriptions proposées conduit à l'interdiction de ces centrales, mais elle englobe les centrales thermiques conventionnelles ainsi que les nou- velles centrales hydrauliques d'une puissance supérieure à 35 mégawatts. En vertu de ces dispositions, on ne pourrait plus aujourd'hui construire le barrage de Rossens qui a permis de créer le lac d'accumulation de la Gruyère. On organiserait la pénurie - comme je l'ai dit tout à l'heure - et il faudra bien que quelqu'un la gère; il faudra gravement porter atteinte à la liberté des citoyens.
Enfin, j'ai eu l'occasion l'année dernière de rencontrer, dans des circonstances qui vous sont connues, des parlemen- taires français, et en particulier certains d'entre eux qui appartiennent à une famille d'esprit majoritaire de. l'autre côté du Jura et minoritaire dans notre conseil. Dans les échanges de propos sur la politique énergétique de nos deux pays, nous avons constaté que de l'autre côté «on y
allait dare-dare» - pardonnez-moi cette expression - alors que chez nous on fait preuve de retenue, de prudence, parce que nous vivons dans une démocratie de concordance et que c'est le peuple qui décide en fin de compte. Mais mes interlocuteurs d'outre-Jura aboutissaient à cette réflexion, que je tiens à vous citer, à savoir que nous finirions très probablement, nous les Suisses, comme les Autrichiens qui ont refusé la production nucléaire sur leur territoire, mais qui n'éprouvent aucun scrupule à importer de l'énergie électrique d'origine nucléaire. Ce sont mes interlocuteurs français qui me le disaient, alors qu'ils appartiennent à la majorité qui est la minorité chez nous. Il est tout de même curieux de constater que ce qui serait vérité de l'autre côté du Jura devienne hérésie dans notre pays. C'est la raison pour laquelle je suivrai la proposition de rejeter les deux initiatives.
Piller: Ich hatte Gelegenheit, bei der Diskussion um den Energieartikel und um das Kernkraftwerk Kaiseraugst mei- nen Standpunkt in Sachen Kernenergie darzulegen. Ich möchte ihn nur kurz zusammenfassen:
Ich bin überzeugt, dass wir nach Leibstadt in der Schweiz keinen Leichtwasserreaktor mehr brauchen, dass wir auf diese Kernkraftwerkgeneration verzichten können. Ich bin auch überzeugt, dass der Schnelle Brüter politisch weltweit nicht durchsetzbar ist, ich habe die Gründe damals aufge- zählt. Ich bin aber auch überzeugt, dass die Fusions- und die Alternativenergien die Energien des nächsten Jahrhunderts sind. Es wird heute immer wieder gesagt, wenn man über die Fusion spricht, das sei nicht realistisch, das brauche 50 Jahre. Ich möchte Ihnen da nur entgegenhalten, dass vor ungefähr 50 Jahren Otto Hahn die Kernspaltung entdeckt hat. Man war damals ganz am Anfang, und wo sind wir heute? 50 Jahre sind eine sehr lange Zeit, wenn wir den technischen Fortschritt anschauen.
Es stimmt einfach nicht - und da komme ich auf das Zweite -, wenn man behauptet, die Kernenergie sei a priori umwelt- freundlich. Wir wissen, dass das Abfallproblem bei den Leichtwasserreaktoren nicht gelöst ist. Kurzfristig mag die Kernenergie vielleicht umweltfreundlicher erscheinen, aber langfristig ist sie es nicht.
Ein Problem, das mir in der Diskussion besonders am Her- zen liegt - Herr Schönenberger, Herr Hefti und Herr Letsch haben darauf hingewiesen -: man hat immer wieder das Waldsterben erwähnt. Wenn ich aus Überzeugung der Energie-Initiative zustimme, dann tue ich das, weil ich der Meinung bin, dass wir etwas tun müssen gegen die Vorzei- chen der Umweltzerstörung. Es ist einfach nicht richtig, wenn man hier behauptet, man könne mit Kernenergie dem Waldsterben Einhalt gebieten. Das stimmt nicht. Wir können nicht kurzfristig so viel unternehmen, dass wir hier die Schadstoffe effektiv reduzieren können. Ich glaube, wir kön- nen diese rasante Umweltzerstörung - das Waldsterben ist ja nur ein Element darunter - wirklich nur eindämmen, wenn wir unsere Lebenshaltung etwas umstellen. Wir können einfach nicht weiter so viel Energie verbrauchen. Wir kön- nen nicht weiter so viele Schadstoffe aus dem Auspuff des
Autos herauslassen. Wir können zugegebenermassen auch nicht so viele Schadstoffe aus dem Kamin der Ölheizung herauslassen. Das müssen wir einfach einmal einsehen. Ich habe gestern abend die «Schweizer Illustrierte» gelesen. Dort sah ich, wie die freisinnige Partei des Kantons Aargau gerühmt wird, weil sie 10 000 Franken gespendet hat gegen das Waldsterben. Das war für mich eine groteske Meldung. Mit 10 000 Franken Spende aus einer Parteikasse vor den Wahlen macht man wirklich nichts gegen das allgemeine Waldsterben. Hier muss man schon mutigere Schritte einlei- ten. Ich glaube, dass die Energie-Initiative wirklich etwas bringt. Wenn man heute sagt, sie sei masslos, dann möchte ich Sie daran erinnern, dass die GEK - und die GEK ist immerhin eine gute Kommission, sie ist präsidiert von Herrn Kohn - wesentliche Elemente selber erarbeitet hat, die man wieder in dieser Initiative findet, beispielsweise auch die Energieabgabe. Die ist nicht eine Erfindung dieser Umwelt-
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organisationen, sondern eine Erfindung der GEK. Das möchte ich hier Herrn Stucki sagen.
In dieser ganzen Diskussion kommt mir immer wieder eine Aussage des Psychologen und Philosophen Erich Fromm, der kürzlich verstorben ist, in den Sinn. Er hat in einem seiner letzten Werke geschrieben, die Menschheit komme ihm ganz merkwürdig vor. Jedes Individuum habe einen natürlichen Überlebenstrieb. Aber wenn er die Menschheit im Kollektiv betrachte, dann müsse er einfach feststellen, dass diese immer mehr in die Katastrophe hineinschlittere und das einfach nicht zur Kenntnis nehmen wolle. Es fehle uns an den Kräften, um ein kollektives Überleben für unsere kommenden Generationen überhaupt zu realisieren. Ich fand das etwas pessimistisch. Aber wenn man jetzt sieht, wie man viele schöne Worte verliert hinsichtlich Umweltschutz usw., und wenn man sieht, wie man beispielsweise die positiven Elemente der Energie-Initiative einfach nicht wahr- haben will, dann habe ich innerlich doch etwas das Gefühl, dass Erich Fromm nicht so unrecht hat.
Ich stimme für die Energie-Initiative aus der Überzeugung heraus, dass es eine Chance ist, hier einen mutigen Schritt zu tun, und in der Meinung, dass meine Kinder und meine Kindeskinder auf dieser Erde noch leben und auch glücklich sein wollen.
Das sind meine Überlegungen dazu, und ich bitte Sie, dieser Initiative zuzustimmen.
Baumberger: Nachdem ich mich jahrelang mit Energiefra- gen beschäftigt habe, bitte ich um Verständnis, wenn ich mich noch kurz und ein letztes Mal in diesem Rat zu diesem Thema äussere.
Ich habe mich immer für vernünftige Spar- und Substitu- tionsmassnahmen eingesetzt. Ich habe mich aber auch immer für die Nutzung der Kernenergie verwendet, nicht weil ich sie als die ideale Energieerzeugung betrachte, aber sie schneidet vor allem bezüglich der Umweltbelastung weit günstiger ab als die fossilen Brennstoffe, und sie könnte noch günstiger abschneiden, wenn die Nutzung der Abwärme aus Kernkraftwerken konsequenter vorangetrie- ben würde.
Das Schweizervolk hatte ein gutes Urteilsvermögen, als es vor 25 Jahren die friedliche Nutzung der Kernenergie dem Bau fossiler Kraftwerke vorzog. Wo würden wir heute ste- hen, wenn wir neben den Abgasen aus Hunderttausenden von Fahrzeugen, aus den Hausheizungen und Industrieanla- gen noch zahlreiche ölthermische oder Kohlekraftwerke über das Land verstreut hätten?
Ich verstehe, dass es zahlreiche Umweltschutzorganisatio- nen und ihre Vertreter schwer haben, heute einzugestehen, dass sie mit ihrem einseitigen Kampf gegen die Kernenergie dem echten Umweltschutz einen schlechten Dienst erwie- sen haben. Auch wenn noch nicht alle Zusammenhänge bezüglich des sauren Regens und des Waldsterbens geklärt sind, so kann man doch mit Sicherheit sagen, dass die Kernenergie an diesen uns heute zu Recht alarmierenden Problemen keine Schuld trifft. Das Gleiche kann man bezüg- lich der fossilen Brennstoffe kaum behaupten!
Nachdem ich bei meinem letzten Votum im Zusammenhang mit Kaiseraugst eindringlich auf die ökologischen Warnzei- chen hingewiesen habe, möchte ich das heute mit einem neuen, ich glaube, unverdächtigen Zeugen wiederholen. In einem kürzlich erschienenen Aufsatz des Direktors der Eid- genössischen Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreini- gung und Gewässerschutz, Prof. Stumm, über Störungen der globalen Kreisläufe finden sich äusserst interessante Ausführungen zum Thema saurer Regen und Waldsterben: «Das Auftreten saurer Niederschläge in verschiedenen Regionen der nördlichen Hemisphäre ist eine Folge von Störungen der Kreisläufe, die Land, Wasser und Luft kop- peln.» Dadurch, dass sich die Oxidations- und Reduktions- raten früher die Waage hielten, hat sich über Jahrtausende hinweg ein Fliessgleichgewicht eingestellt. «Wenn nun durch Eingriffe der Zivilisation, insbesondere durch Ver- brennung von fossilen Brennstoffen, die Geschwindigkeit der Oxidation von Kohlenstoff, Stickstoff und Schwefel
gegenüber derjenigen der Reduktion von CO2, Stickstoff und Stickoxiden gross ist, kann das die delikate Balance stören.» Genau das ist heute der Fall.
Die Tatsache, dass unsere Seen durch den sauren Regen generell noch weniger gestört werden, ist auf unsere beson- deren Verhältnisse zurückzuführen. Prof. Stumm schreibt: «Obschon die Konzentration an überschüssiger Säure im schweizerischen Regenwasser ähnlich hoch ist wie in Skan- dinavien, sind die Konsequenzen des sauren Regens auf Böden bei uns im Vergleich zu Skandinavien und Nordame- rika gering, da unsere Böden und Sedimente fast überall relativ hohe Anteile an Kalk enthalten, die eine rasche Neu- tralisierung der überschüssigen Säure bewirken. Dies ist nicht der Fall in einigen Bergseen, die in kalkfreien Gebieten liegen.»
Prof. Stumm äussert sich dann auch über die zweite Warn- leuchte: die Schäden an den Wäldern. Er schreibt: «Vom Gesichtspunkt der Ökologie aus sind die Wälder und deren Böden bezüglich saurer Niederschläge kritischer zu beurtei- len als die Gewässer, denn die Auswirkungen sind langfri- stig schlimmer. Bei Bäumen kann die Aufnahme von SO2 direkt Schadwirkungen hervorrufen. Auch hier sind die Aus- wirkungen auf Wälder in kalkarmen Gebieten, zum Beispiel im Schwarzwald, in Gebieten Skandinaviens und Kanadas, viel schwerwiegender als in der Schweiz.» Diese Aussage müsste heute wohl bereits relativiert werden.
Ich bin persönlich überzeugt, dass die beiden Initiativen, denen ich gewisse positive Punkte nicht abspreche - gerade weil sie ungeachtet schwerwiegender, krisenhafter Umwelt- entwicklungen nach wie vor in erster Linie den Kernenergie- ausbau bekämpfen, ja sogar langfristig abbauen wollen -, klar abzulehnen sind.
Arnold: Ich habe nur eine kurze Feststellung zu machen. Die beiden Initiativen werden zum Teil von den gleichen Umweltschutzorganisationen getragen, denen wir morgen bei der Beratung des Umweltschutzgesetzes mit der Ver- bandsbeschwerde die Oberaufsicht und Kontrolle über unsere Behörden im Umweltschutz übertragen sollen.
Ich möchte nicht der Diskussion von morgen vorgreifen; ich werde morgen nicht sprechen; ich möchte auch nicht bösar- tig sein. Ich möchte nur diesen Organisationen zu verstehen geben, dass wir diese Zusammenhänge sehr wohl gesehen haben. Ich möchte damit auch andeuten, warum es vielen von uns so schwerfällt, der Verbandsbeschwerde zuzu- stimmen.
Hophan: Herr Generali hat bereits darauf hingewiesen, dass Widersprüche zwischen dem Initiativtext und den Über- gangsbestimmungen existieren. Im Initiativtext wird ausge- führt, dass vorrangige Benutzung landeseigener erneuerba- rer Energiequellen unter Schonung der Landschaft vorzu- ziehen seien. In den Übergangsbestimmungen wird ausge- führt: «Bis zum Inkrafttreten der Ausführungsgesetzgebung des Bundes und des jeweiligen Standortkantons werden keine Bewilligungen mehr neu erteilt für konventionelle Wasser- oder thermische Kraftwerke mit mehr als 35 Mega- watt elektrischer bzw. 100 Megawatt thermischer Leistung.» Abgesehen vom Widerspruch zwischen Initiative und Über- gangsbestimmungen, der offensichtlich ist und damit die Erneuerung und vor allem den Ausbau bestehender und älterer Kraftwerkanlagen erschweren wird oder gar verun- möglichen, ist festzustellen, dass die Erneuerung bestehen- der Kraftwerkanlagen nur dann sinnvoll ist, wenn auch zugleich eine Mehrproduktion möglich ist. Durch Erneue- rung der Anlagen und Turbinen kann zwar eine Wirkungs- gradverbesserung erreicht werden, die aber im besten Falle 6 bis 8 Prozent Mehrproduktion ergibt. Die Bergkantone können in den nächsten Jahren mehr und mehr zu Gelegen- heiten kommen, bestehende Kraftwerke vorzeitig zurückzu- kaufen oder durch Heimfall zu übernehmen.
Wir beschäftigen uns in Obwalden mit dem Ausbau des Lungernsee-Werkes. Das Vorprojekt rechnet mit einer Mehr- produktion von 56 Prozent gegenüber heute. Die installierte Leistung würde etwa 70 Megawatt ergeben. Ist es nun wirk-
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lich die Absicht der Initianten, unserem Kanton und den übrigen Bergkantonen die Möglichkeit zu nehmen, diesen im Interesse der Volkswirtschaft unseres Standes und im Interesse der schweizerischen Elektrizitätsversorgung ste- henden Rohstoff, und zwar den praktisch einzigen, sinnvoll zu nutzen? Denn die Leistungsreserve kommt, über unseren eigenen Konsum hinaus, der übrigen Elektrizitätsversor- gung durch Zulieferung von Spitzenstrom zugute.
Überflüssig zu sagen - in der heutigen Zeit -, dass unserer Landschaft möglichst Sorge getragen wird. Darum lehnen wir mit Bestimmtheit beide Initiativen ab.
Frau Bührer, Sprecherin der Minderheit: Stellvertretend für die Initianten, hat sich viel Schelte auf meinem Haupt ange- sammelt. Besonders zu schaffen gemacht hat mir natürlich die Kapuziner-Predigt von Kollege Hefti. Aber ich werde dies mit Würde zu tragen wissen.
Grosse Teile der Diskussion von heute morgen müsste man einordnen unter dem Titel «Verketzerung der beiden Initiati- ven». Vielleicht ist das, was Herr Kollege Hophan und auch Herr Dreyer angeschnitten haben, eher unter dem Kapitel «Missverständnisse» einzuordnen; denn in den Übergangs- bestimmungen unter Punkt 2 wird gesagt, dass konventio- nelle Wasser- oder thermische Kraftwerke mit mehr als 35 Megawatt elektrischer bzw. 100 Megawatt thermischer Lei- stung nicht mehr bewilligt werden dürfen. Das ist eine Übergangsbestimmung, die sich eindeutig nur auf den Zeit- raum bis zum Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen bezieht. Also kann es sich nicht darum handeln, den Bau von konventionellen Kraftwerken einfach definitiv «abklem- men» zu wollen.
Weniger Verständnis habe ich für die Ansicht, dass die Energie-Initiative gegen die Grundsätze des Föderalismus verstosse. Das verstehe ich nicht. Wenn Sie die Energie- Initiative genau lesen, so sehen Sie, dass die Kantone und sogar die Gemeinden einbezogen sind, dass die Kantone die ausführenden Organe sein werden, dass das Geld (das durch die Energiesteuer eingeht) den Kantonen für die Aus- führung der Massnahmen zur Verfügung stehen wird. Ich glaube, man muss mit gutem Willen diesen vorgeschlage- nen Energieartikel eben nehmen als das, was er ist.
Im ersten Punkt sind Grundsätze aufgestellt, und es geht nicht an, nun die Interpretation dieser Grundsätze auf die unglücklichste und unmöglichste Art vorzunehmen, son- dern man kann - wenn man will - diese Grundsätze auch vernünftig interpretieren.
Zum zweiten: Die Massnahmen, die da vorgeschlagen wer- den, sind durchaus im Rahmen unseres Wirtschaftssystems zu verstehen. Aber - und hier liegt der Hund begraben - in die Rechnung muss einbezogen werden, wenn Kosten für die Allgemeinheit, Kosten an der Umwelt, Umweltschäden entstehen. Diese Rechnung darf nicht wie bisher einfach - im belastenden Teil - sozialisiert werden, sondern das muss einbezogen werden in die ganze Rechnung.
Vielleicht ein Stichwort: Wer trägt die Kosten des Waldster- bens? Das ist die Allgemeinheit.
Zu den nötigen Mitteln, die durch die Energieabgabe zur Verfügung gestellt werden: Ich muss auch hier auf einen Irrtum hinweisen, Herr Kollege Stucki. Diese Abgabe ist keine Lenkungssteuer (ausdrücklich: keine Lenkungs- steuer), sondern es ist eine zweckgebundene Abgabe, die nur bis zur Höhe des Bedarfes erhoben wird. Das ist nun das Interessante: Je mehr Erfolg diese Energie-Initiative haben wird, um so geringer wird die Abgabe sein, die erhoben werden muss.
Ich verstehe nicht ganz, wenn Herr Kollega Stucki es so sieht, dass diese Mittel eben quasi ohne Rücksicht auf Nutzen «vertan» werden. (Ungefähr so war seine Formulie- rung.) Das kann ja nicht sein. Wenn man diese Sicht der Dinge hat, hat man sehr wenig Vertrauen in die Regierungen und auch in die Parlamente von Bund und Kantonen.
Noch ein Wort zur Tarifpolitik. Es ist gesagt worden, die Tarife der Elektrizität, die Elektrizitätspreise, würden öffent- lich kontrolliert. Das tönt in meinen Ohren wie ein Witz. Ich bin schon lange im kantonalen Parlament in Schaffhausen,
und wir sind ja Mitglied der NOK. Ich kann Ihnen sagen: Ich habe keinerlei Einfluss auf die Tarife, sie werden eben ausserhalb des Einflusses der Parlamente festgesetzt, nach den Gegebenheiten zum Beispiel des teuren Atomstromes. Der Begriff des Grundbedarfes (der ja von der Steuer befreit sein soll) hat ebenfalls zu grossen Missverständnissen und Diskussionen Anlass gegeben. Ich glaube, hier darf man die Dinge nicht allzu kompliziert sehen. Es geht doch darum, dass ein durchschnittlicher Grundbedarf pro Kopf eben nicht belastet werden soll. Damit wird keine Sozialpolitik gemacht; auch das ist eine weit überrissene Vorstellung, sondern es wird hier eine unsoziale Komponente, die jeder indirekten Steuer innewohnt, korrigiert. Es ist selbstver- ständlich, dass diese Rückgabe pro Kopf bei den bescheide- nen Einkommen eben prozentual mehr ausmacht und inso- fern eine soziale Komponente da natürlich drin liegt.
Verschiedentlich wurde das Gespenst der steigenden Energiepreise durch Mangel an die Wand gemalt. Abgese- hen vom Fragezeichen, das ich da setze (wir streben ja eine 95prozentige Versorgungssicherheit an und haben bisher mit 75prozentiger Versorgungssicherheit schon sehr gut gelebt und nie unter Mangel an elektrischer Energie leiden müssen), abgesehen davon, muss ich Ihnen sagen: Es gibt auch steigende Preise bei Überfluss. Wenn Sie bedenken, wie hoch die Kapitalkosten eines AKW sind - und diese Kapitalkosten bleiben ja fest, wie auch immer sich die Pro- duktion dann verkaufen lässt -, dann sehen Sie: wenn wir die Produktion nicht mehr zu kostendeckenden Preisen absetzen können, dann steigen die Preise nicht nur bei Mangel, sondern auch bei Überfluss.
Herr Kollega Hefti (der wieder anwesend ist) hat mich gründlich missverstanden, wenn er aus meinem Votum gehört hat, dass ich den Atomstrom für das Waldsterben verantwortlich machen wollte bzw. dass das meine Meinung sei. Das habe ich nie gesagt, und das ist auch nicht meine Meinung. Vielmehr habe ich gesagt - das hat Herr Kollega Piller vorhin schon ausgeführt -, dass durch Atomstrom das Waldsterben nicht gestoppt werden könne. (Das ist ein Unterschied.)
Herr Kollega Hefti hat die Aussage gemacht, diese beiden Initiativen seien gegen den Wohlstand in der Schweiz gerichtet. Gestatten Sie, dass ich hier einmal mehr das Wort «Unsinn» anwende. Der Preis des Atomstromes ist ein wirt- schaftlicher Faktor par excellence; da liegt die Belastung unserer Wirtschaft und nicht dort, wo wir regenerierbare und günstigere Energiequellen erschliessen.
Schliesslich noch eine letzte Unterstellung: Mit diesen Initia- tiven würde eine Systemveränderung angestrebt oder beab- sichtigt. Wenn Sie unter Systemveränderung das verstehen, dass wir uns abwenden von der Verschwendung, dann muss ich sagen: ja, diese Systemveränderung unterschreibe ich. Oder wenn diese Systemveränderung bedeutet, dass wir uns abwenden davon, dass durch unser Energieverhalten die Umwelt weiterhin in unverantwortlicher Weise belastet wird, dann ja. Aber eine andere Systemveränderung liegt sicher hier nicht drin. Es ist auch kein Religionskrieg, der hier entfacht ist, wie das Kollege Dreyer gesagt hat; denn es geht nicht um überirdische Dinge. Die Abfälle, insbesondere die Nuklearabfälle, liegen sehr real da, und die Wälder stehen auch nicht auf himmlischen Fluren. Verschiedentlich wurde man gegenseitig der Kurzsichtigkeit bezichtigt und aufge- fordert, man müsse weitblickend sein. Ich meine, die Zukunft wird die Diagnose, ob kurz- oder weitsichtig, bestä- tigen oder widerlegen. Wir schätzen es, wenn Herr Generali einen Blick auf die wachsende Weltbevölkerung wirft und zu bedenken gibt, dass auch an künftige Generationen zu denken ist. Das unterstütze ich. Aber meine Konsequenz aus dieser Vision ist, dass wir uns mehr und dezidiert dem Sparen zuwenden müssen, dass wir uns den einheimischen, regenerierbaren Energien zuwenden müssen, die kleine Hypothek punkto Abfälle an unsere Nachkommen hinterlas- sen. Das Hohelied der Freiheit wurde heute vormittag aus- giebig gesungen. Ich muss Ihnen sagen: Wenn die Freiheit gemeint ist, die Umwelt zu zerstören und die Energieres- sourcen, die eigentlich unseren Kindern gehören sollten,
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aufzubrauchen, und die Freiheit, ihnen Abfälle zu hinterlas- sen, die Hypotheken für Tausende von Jahren darstellen, dann meine ich, dass diese Freiheit zuweit ginge.
Kündig: Ich gestatte mir, nachdem Frau Bührer noch einmal recht massiv in die Diskussion eingegriffen hat, bei zwei von ihr aufgeworfenen Problemen zu widersprechen.
Steigende Preise bei Überfluss - ich glaube, diese Bemer- kung von ihr kann man als Quasizeugnis ihrer Wirtschafts- kenntnisse apostrophieren. Wenn sie gesagt hätte, dass «steigende Kosten bei Überfluss» möglich seien, dann könnte ich dies noch akzeptieren, weil die Produktionsko- sten tatsächlich ansteigen. Aber «steigende Preise bei Über- fluss> ist etwas, was es in der Wirtschaft nicht gibt. Mangel bedeutet steigende Preise, Überfluss bedeutet sehr harte Konkurrenzsituation. Wir sind weit davon entfernt, Energie im Überfluss zu produzieren. Ich glaube, es wäre auch unverantwortbar, hier den Verantwortlichen der Elektrizi- tätsproduktion solche Vorwürfe zu machen.
Zweitens: Frau Bührer behauptet, wir hätten dauernd genü- gend Elektrizität zur Verfügung, es hätte nie Mangel bestan- den. Ich mag mich sehr gut erinnern, dass wir in einem Winter in der Stadt Zürich wegen Elektrizitätsmangels vier Wochen lang einen Arbeitstag einzustellen hatten. Auch dies war möglich, und zwar weil in einer ganz bestimmten Periode die Stauseen ungenügend gefüllt waren und damit die Energieversorgung nicht sichergestellt werden konnte. Den Grund aber, weshalb wir dauernd über genügend Energie in der Schweiz verfügen, wollen Sie auch nicht wahrhaben, das wurde heute morgen von Frau Bauer im negativen Sinn gewertet. Der liegt nämlich darin, dass wir internationale Beziehungen haben. Wir importieren und exportieren gleichzeitig, und wenn Frau Bauer damals bei der Besichtigung in Laufenburg aufgepasst hätte, dann hätte sie feststellen können, dass selbst während dieser kurzen Zeitspanne der Besichtigung aus Überflussproduk- tion ins Ausland exportiert wurde und kurz darauf Ausland- energie in die Schweiz eingeführt wurde. Ich glaube, dass man einfach nicht sagen kann: Elektrizität ist im Überfluss vorhanden, denn die Relationen zum Verbrauch sind zwar heute noch günstig, aber wenn keine zusätzliche Produk- tion mehr hinzukommt, dann dürften wir bereits in den neunziger Jahren auf einen echten Engpass stossen.
Dies wollte ich noch erwähnen, weil ich fand, dass einige Bemerkungen doch etwas überdimensioniert waren.
Knüsel, Berichterstatter: Ich möchte die äusserst wertvolle Diskussion über dieses Geschäft in keiner Art und Weise kommentieren, es läge mir auch nicht. Ich glaube, Sie haben den mehrheitlichen Standpunkt hier aus der Beratung in allen Phasen miterlebt.
Ich möchte nur noch zu zwei Voten ganz kurz Stellung nehmen - es sind persönliche Auffassungen: Herr Piller sagt, die sogenannte Zwecksteuer - Sie können sie auch Lenkungssteuer nennen - sei ein siamesischer Zwilling. Die Steuer ist nicht eine Erfindung der GEK, sondern die Gesamtenergiekommission hat damals - war es im Jahre 1974? - einen sehr umfangreichen Fragenkatalog und Auf- tragskatalog vom Bundesrat erhalten. Einer dieser Punkte lautete: Überlegen Sie sich in der GEK, welche Möglichkei- ten und Wege es zur Finanzierung der Forschung und für die Durchführung dieser Massnahmen gibt. In der GEK - Frau Lieberherr war Mitglied dieser Gesamtenergiekommis- sion - hat es eine Mehrheit gegeben, die die Zwecksteuer bejaht hat. Und man hat ja drei Szenarien ausgerechnet: eines mit 3, eines mit 6 und eines mit 11 Prozent. Die 3- Prozent-Variante gibt annähernd 400 Millionen, die 6-Pro- zent-Variante etwa 700 Millionen und die letzte etwa 1,2 Milliarden Franken. Man ist in dieser Untergruppe der Gesamtenergiekommission diesen 'ordnungspolitischen, rechtsstaatlichen Problemen stark auf den Grund gegan- gen. Als Nichtjurist habe ich in dieser Untergruppe der Gesamtenergiekommission feststellen müssen, dass es nicht ganz problemlos ist, eine Lenkungssteuer oder eine Zwecksteuer für die Energie aus energiepolitischen und
wirtschaftlichen Gründen festzulegen, wenn man nicht mit der. Handels- und Gewerbefreiheit irgendwo in Kollision geraten will.
Das nächste Beispiel ist etwas subjektiv. Aber das Problem der Praxis des Konsumenten - glaube ich - sollten wir auch miteinbeziehen. Ich nenne nun ein Beispiel, das ich selbst erlebt habe. Ich stand im Jahre 1980 vor dem Entscheid, entweder alternativ zu heizen oder mit Öl oder Kohle. Ich bin von der Überlegung ausgegangen, genau wie Herr Baum- berger, wenn ich ohne Kohle, ohne Öl heize, dann führe ich keinen Oxidationsprozess durch, es gibt keinen Smog, gar nichts, keine Schwefelabgase usw. Die Stromkosten sind günstig. Das gebe ich ohne weiteres zu. Aber die Finanzauf- wendungen, um wirklich alternativ zu heizen? In einem Zweifamilienhaus kostet eine alternative Heizung 180 000 Franken mehr als eine konventionelle - nehmen Sie den Kapitaldienst, nehmen Sie die Reparaturen und Abschrei- bungen, nehmen Sie die Vorschriften des Gewässerschut- zes, die föderalistisch sind, nehmen Sie das Risiko, das Sie damit eingehen, um diese Umwelt zu schonen, da muss ich mich beim Lesen der Vorlage einfach fragen, was sie taugt. Das hat weder mit Bösartigkeit noch mit Missverständnissen das Leiseste zu tun. Aber wenn ich nun ein Bezüger von elektrischer Energie bin - Bandenergie, mit einem Ausnüt- zungskoeffizienten von ungefähr 1 zu 6 im Herbst, im Früh- jahr, wenn das Vorlaufwasser die Temperatur von minus 4 bis 5 Grad hat, noch mit 1 zu 2 bis 3 -, dann frage ich mich: Habe ich bei einem K-Wert von 0,25 in meinem Haus bei der Wärmedämmung noch eine zusätzliche Kontrolle zu erwar- ten? Wie sieht es mit Bezug auf die Deklaration des Wir- kungsgrades aus? Da komme ich einfach nicht mehr mit. Entschuldigung, wenn ich das sage.
In Absatz 2 Litera e heisst es, es seien finanzielle Anreize für das Energiesparen zu schaffen. Ich nehme das für mich in Anspruch. Aber wenn Sie gleich weitergehen, heisst es «Verbot verkaufsfördernder Energietarife» (Lit. f), und in Litera g: «Beschränkung der Abgabe von Elektrizität für die Wärmeerzeugung . . . » Da muss ich also meine Wärmepum- pen entfernen; und ich muss auch meine 2200 Meter Poly- äthylenrohre, die ich 2 Meter tief im Boden versenkt habe, herausnehmen. Hier habe ich also enorm grosse Probleme, und ich glaube: Wer die Grundelemente, die den sauren Regen bilden, kennt, sollte jede Möglichkeit zur Vermeidung von Verbrennungen ausnützen. Und die öffentliche Hand sollte diese Entwicklung nicht durch zusätzliche Hemmnisse unterbinden.
Frau Bührer, Sprecherin der Minderheit: Ich kenne natürlich das Einmaleins der freien Marktwirtschaft, aber es spielt im Elektrizitätssektor eben nicht. Hier werden die Kosten auf die Preise abgewälzt. Als Beispiel kann ich Ihnen die letzte Erhöhung der NOK-Tarife nennen, wo die Nachrüstung im AKW Beznau als Begründung angeführt wurde.
Mme Bauer: Je me permettrai juste trois remarques, alors qu'il y en aurait bien davantage à faire.
Il est vraiment piquant de constater que, dans ce conseil, ceux-là même qui se sont opposés avec le plus d'énergie et avec le plus de vigueur à la loi sur la protection de l'environ- nement, et qui ont marqué les positions les plus dures ne cessent maintenant d'invoquer les pluies acides pour justi- fier la construction de nouvelles centrales nucléaires. Un peu de décence, un peu de retenue! C'est tout de même inadmissible.
S'il est vrai que le mazout, que les combustibles fossiles provoquent dans l'atmosphère des modifications que l'on doit déplorer, il n'en est pas moins vrai que l'on ne peut pas répéter sans cesse que l'industrie nucléaire est propre, quand on immerge nos déchets, pratiquant par là une politi- que d'irresponsabilité totale, à laquelle d'ailleurs vient de mettre un terme l'Agence internationale de l'énergie, et qu'on devra bien trouver une solution pour éliminer nos déchets. Qu'allons-nous faire de ces déchets? On passe complètement sous silence ce problème, en proclamant que l'industrie nucléaire est propre.
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Je dirai à certains de mes collègues, qui ne cessent de parler des exportations et des importations, qu'il est bien vrai que nous importons, mais très peu face à ce que nous expor- tons. J'ai d'ailleurs sous les yeux les chiffres concernant la production et la consommation de l'énergie en Suisse. Ce tableau m'a été fourni par l'Office de l'économie énergéti- que et il prouve que tous les mois, y compris ceux de l'hiver 1982, nous avons exporté sensiblement plus que nous n'im- portions. Permettez-moi donc de rappeler ce que je disais tout à l'heure: si nous avons exporté même en hiver, en été nous avons parfois exporté deux, trois, quatre et même, en septembre, cinq fois plus que nous avons importé. Tout cela s'est passé avant Leibstadt et avant Kaiseraugst.
Un dernier mot sur le chômage. Bien sûr, on brandit le spectre du chômage, moyen de persuasion très facile pour construire des centrales nucléaires, pour justifier nos expor- tations d'armes, pour nous mettre à l'aise, pour que notre conscience soit tranquille. En réalité nous connaissons maintenant le chômage, et les pays industrialisés comptent actuellement près de 40 millions de sans-travail. Ce n'est pas par manque d'énergie, par manque d'électricité; bien au contraire, l'électricité favorise l'automatisation et cette der- nière créera toujours plus de chômeurs.
Je voulais simplement faire ces trois remarques. Il y en aurait bien d'autres, mais il y a là des mythes dont il faudrait essayer de se débarasser. Il y aurait lieu de voir la situation en face, de prendre conscience de la réalité qui est en train de se modifier profondément et qui n'est plus du tout ce qu'elle était lors des prévisions que nous avons faites dans les années septante.
Bundesrat Schlumpf: Die Diskussion hier im Rat hat jeden- falls das gebracht, was Frau Bührer in der Kommission in hohem Masse vermisste. Ich danke Herrn Knüsel und allen Votantinnen und Votanten für die breite Ausleuchtung der vielfältigen Probleme.
Wir legten den Standpunkt des Bundesrates in den beiden Botschaften einlässlich dar. Wir haben die Initiativen ernst genommen. Wenn wir das nämlich nicht getan hätten, hät- ten wir in der Botschaft zur Energie-Initiative nicht auf rund 70 Seiten Punkt für Punkt die Initiativbegehren dargestellt und die wesentlichen Argumente der Initianten unseren eigenen Argumenten gegenübergestellt, um so für die Wil- lensbildung im Parlament und in der Öffentlichkeit mög- lichst sachgerechte Entscheidungsgrundlagen zu liefern. Ich beschränke mich in der Folge auf eine Zusammenfas- sung unseres Standpunktes, auf einige Einzelfragen und eine Stellungnahme zu den Voten, die andere Auffassungen vertraten als der Bundesrat.
Vorweg möchte ich festhalten - ich weiss, die «Akustik» ist schlecht in diesem Land, man hört nur für einen Monat oder für 24 Stunden, ich sage es deshalb noch einmal -, dass sich seit den Botschaften des Bundesrates vom 26.Januar und 1. Juni dieses Jahres in der Energie-Grosswetterlage und in der nationalen Energielandschaft nichts, gar nichts geän- dert hat, was unsere Perspektiven zu verändern vermochte. Der Bundesrat hat deshalb keinen Anlass, von seinem klaren Standpunkt, den er bereits in der Botschaft zum Verfas- sungsartikel (25. März 1981) und dann auch in der Botschaft zur Rahmenbewilligung Kaiseraugst (21.Dezember 1981) quantifiziert darlegte sowie nun wiederum in diesen beiden Botschaften, abzuweichen. Er hat keine Modifikationen vor- zunehmen, mit einer Ausnahme: Wenn wir - darüber kann man diskutieren - kurzfristige Verläufe in die Zukunft pro- jizieren (was aber guter Perspektivmethode zuwiderläuft), ergibt sich in der Bedarfsbeurteilung lediglich eine zeitliche Verschiebung. Der Bedarf für ein weiteres Kernkraftwerk ist aber nach wie vor in vollem Ausmass zu bejahen, allerdings eben um zwei bis drei Jahre verschoben. Statt in der ersten Hälfte der neunziger Jahre müsste man sagen: Mitte der neunziger Jahre. Das ist die einzige Modifikation, die wir an unseren Perspektiven vorzunehmen hätten, also eine für diese Fragen unwesentliche Modifikation.
Wir haben diese Perspektiven in allen erwähnten Botschaf- ten, erstmals im März 1981, dargelegt. Sie fussen auf den
Postulaten, die wir der GEK entnommen haben: Sparen, Substituieren, Forschen und Vorsorgen.
Hat sich nach dem Scheitern des Verfassungsartikels am 27. Februar 1983 etwas geändert, in bezug auf die Perspekti- ven oder in bezug auf die Massnahmen und Wege? In bezug auf die Perspektiven, mit Ausnahme einer geringfügigen Modifikation des Zeithorizonts, ändert sich wie gesagt nichts. Aber in bezug auf Massnahmen und Wege ändert sich natürlich manches, weil das, was der Energieverfas- sungsartikel neu hätte bringen sollen, nicht in der vorgese- henen Weise realisiert werden kann. Wir haben nun eine gesteigerte Verantwortung der Kantone. Wir haben beim Bund nicht ein Fundament für energiepolitische Massnah- men, sondern sektorielle Fundamente, wie sie in der Verfas- sung enthalten sind; im Elektrizitätsbereich, im Umwelt- schutzverfassungsartikel und - so hoffen wir - bald auch im Ausführungsgesetz, in bezug auf die rationelle Energiever- wendung in Gebäuden, Heizanlagen usw., dann die Angabe des Energieverbrauches auf Geräten, Apparaten im Rahmen des Konsumentenschutzes, die individuelle Heizkostenab- rechnung im Rahmen des Mietrechtes, die Förderung des öffentlichen Verkehrs im Rahmen der GVK-Ausführungsge- setzgebung usw.
Der Bundesrat ist nicht untätig geblieben. Er hat am 6.Juli 1983 bereits das Fundament für eine Energiepolitik auf diesen sektoriellen Verfassungsgrundlagen gelegt durch seinen Beschluss, der damals bekanntgegeben wurde.
Aus einer kurzen Zwischenbilanz ergibt sich längerfristig: Wir müssen, wenn wir von verantwortbaren und realisti- schen Annahmen ausgehen, mit einer Zunahme des Gesamtenergiebedarfes, mit einer Zunahme des Elektrizi- tätsbedarfes und auch mit einer massvollen Zunahme der Kernenergie rechnen.
Wie war es denn im letzten Jahr, das soviel zitiert wird, das quasi ins Schaufenster gestellt wird als Signal für eine weitgehende Wandlung im Energieverbrauch? Diese weit- · gehende Veränderung im Energieverbrauch beschränkt sich auf einen Energieträger, nämlich auf die Brenn- und Treibstoffe; nur dort haben wir einen Rückgang von 3,6 Prozent von 1981 auf 1982 zu verzeichnen, sonst haben wir in allen Sektoren (Elektrizität, Gas, Kohle, Holz, Fernwärme, Industrieabfälle) eine Zunahme festgestellt. Weil der Anteil der Brenn- und Treibstoffe am Gesamtenergieverbrauch von rund 200 Milliarden Kilowattstunden hoch ist, hatten wir gegenüber 1981 insgesamt einen Rückgang des Energiever- brauches von. 1,5 Prozent.
Wie haben wir den Energiebedarf 1982 sektoriell gedeckt? Mit 27 Prozent Elektrizität; 5 Prozent des gesamten Endenergiebedarfes wurden 1982 bereits durch die Kern- energie gedeckt. Für die Zukunft müsste eine andere Energiebedarfsdeckung dargetan werden, wenn man ein Verbot für neue Werke nach Leibstadt und für die Erneue- rung laufender Werke akzeptieren wollte. Wir müssen län- gerfristig mit einer zunehmenden Nachfrage rechnen. Wir machen Perspektiven nicht für 1983 oder 1984, sondern für das Ende unseres Jahrhunderts bzw. Jahrtausends. Wir müssen damit rechnen, dass es in dieser Zeit nicht möglich sein wird, fundamentale Änderungen in der Angebotsstruk- tur zu erreichen, wenn auch Fortschritte in dieser Richtung zweifellos realisierbar sind.
Frau Ständerat Bührer, es sind natürlich nicht 250 000 Bür- gerinnen und Bürger, welche den beiden Initiativen zuge- stimmt haben. Es sind wohl 250 000 Unterschriften, aber zu einem grossen Teil haben die gleichen Leute beide Initiati- ven unterschrieben. Wieviele Bürger es effektiv sind, weiss ich nicht, jedenfalls nicht 250 000.
Der Bundesrat hat beide Initiativen ernst genommen; wir haben uns in allen Punkten sorgfältig und objektiv damit auseinandergesetzt. Der Bundesrat fürchtet sich nicht vor neuen Instrumenten. Wie gesagt, haben wir schon im Juli das Instrumentarium beschlossen, mit dem wir die energie- politischen Zielsetzungen - Sparquote 18 Prozent, Substitu- tion des Erdölanteiles im Bereiche von 57 Prozent usw. - verwirklichen wollen. Frau Bührer, glauben Sie mir: Wir fürchten uns nicht vor Kompetenzen, vor Instrumenten.
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Aber davor fürchtet sich der ganze Bundesrat und ich spe- ziell: vor einer überbordenden, unrealistischen Staatsgläu- bigkeit.
Herr Binder hat uns zitiert, er hat die Botschaft jedenfalls gelesen. Ich danke ihm. Wir glauben nicht, dass wir eine derart weitgehende Verantwortung anstelle der bisherigen Trägerschaft in der Energiepolitik auf Bundesebene zu bewältigen vermöchten. Nicht etwa deshalb, weil der Bun- desrat dazu nicht fähig wäre. Wir leben aber in einer Refe- rendumsdemokratie, und da brauchten wir für diese Politik erst einmal die Zustimmung der Kammern und dann des Souveräns. Deshalb, nicht aus Erkenntnis eigener Schwä- che - diese würden wir ohnehin nie zugeben -, ist es einfach nicht denkbar, dass wir in unserer vielgestaltigen Referen- dumsdemokratie die Probleme durch staatliche Massnah- men so lösen könnten, wie sie auf der Ebene der Wirtschaft und der Kantone bisher immer befriedigend (mit einigen Einschränkungen allerdings) bewältigt werden konnten.
Zur Bedarfsprognose: Ich habe Verständnis dafür, wenn Frau Bührer und andere Votanten Vorbehalte anbringen. Es sind eben in einem Parameter verschiedene Annahmen zu treffen. Wir können aber nicht völlig atypische, momentane Gegenwartsziffern als Grundlage für eine Langzeitperspek- tive verwenden. Ausschläge nach oben oder unten in einem oder zwei Jahren können doch nicht indikativ sein für eine Langzeitperspektive.
Auch im Zusammenhang mit diesen Initiativen sind die Probleme der Energiesituation der neunziger Jahre und des nächsten Jahrhunderts in Frage gestellt. Die Atominitiative will ein kurzfristiges Bauverbot für neue Werke und ein längerfristiges totales Betriebsverbot, weil keine Erneuerun- gen mehr erfolgen dürfen. Nun sagen Sie, unsere Perspekti- ven würden auf unsicheren oder mindestens diskutablen Annahmen beruhen. Gestatten Sie mir die Frage: Wo sind denn die realistischen Annahmen, die Sie zur gegenteiligen Behauptung führen? Ich höre keine. Wir dürfen nicht Folge- rungen aus bisherigen Entwicklungen und Erfahrungen ersetzen durch Wünsche oder Zukunftsglauben, durch blos- sen Optimismus. Wünsche und Hoffnungen sind keine Grundlagen für Perspektiven. Der Bundesrat hat versucht, möglichst wahrscheinliche Grundlagen zu verwenden, um zu Perspektiven zu gelangen.
Sie haben erklärt, die Initiativen würden verketzert. In bezug auf die Übergangsbestimmung, die Sie in diesem Zusam- menhang erwähnten, ist es eben doch so, wie wir es in der Botschaft darlegten: Diese Übergangsbestimmung in Absatz 2 bedeutet ein Bauverbot für Werke dieser Grössen- ordnung sine die, solange nämlich die Ausführungsgesetz- gebung nicht geschaffen werden kann. Ob sie geschaffen werden kann und wann, hängt wiederum nicht von uns ab, auch nicht allein von den Räten, sondern vom Souverän. Sie haben die Kantone erwähnt, die berücksichtigt werden können. Das stimmt: sie können. Aber ob sie es werden, ist ·völlig offen. In Absatz 2 der Energie-Initiative heisst es im Ingress: «Der Bund stellt Vorschriften oder durch die Kan- tone auszuführende Grundsätze auf ... » Auf der Verfas- sungsebene ist die Zuständigkeit Bund/Kantone völlig offen, entspricht also dem, was im Hinblick auf die Souveränität der Kantone in die Verfassung gehört, nicht.
Schliesslich erwähnen Sie, die zweckgebundene Abgabe sei keine Lenkungssteuer. Das wird in den Unterlagen zur Initia- tive auch nicht gesagt, aber es ist ebenfalls offen. Bei der Ausführungsgesetzgebung könnte darüber diskutiert wer- den, ob man nicht doch eine Lenkungssteuer - was wir ablehnen würden - schaffen wolle. Der Initiativtext lässt auch diese Frage offen.
Zu den Ausführungen von Madame Bauer: Die Bedarfs- schätzungen, die wir auch in diesem Zusammenhang ver- wenden, obwohl sie zeitlich nicht das gleiche Gewicht haben wie bei der Frage der Rahmenbewilligung Kaiser- augst, berücksichtigen ein Aggiornamento auch der von Ihnen erwähnten Grundlagen; wir haben Ihnen das in der Kommission dargelegt. Wir haben auch die neuesten Arbei- ten der Universität Genf berücksichtigt. Das Resultat ist, bloss in zeitlicher Hinsicht von einiger Bedeutung.
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Sie erwähnen Leibstadt. Mit der Inbetriebnahme von Leib- stadt werden sich die Stromexportüberschüsse noch wesentlich erhöhen, also könne man auf weitere Kernkraft- werke verzichten. Die Produktions- und Konsumverhältnisse verlaufen eben beim Strom nicht parallel. Die Produktion steigt immer kaskadenweise. Wenn ein neues Werk in Betrieb genommen wird, dann haben wir etwa 4 bis 5 Milliarden zusätzliche Kilowattstunden Energie zur Verfü- gung. Die Nachfragesteigerung geht kontinuierlich vor sich, wenn auch nicht linear. Es wird nach einigen Jahren aufge- holt. Wenn wir ein durchschnittliches Wachstum von 2 Pro- zent jährlich annehmen, dann ist das, was Leibstadt zusätz- lich bringen wird, im Lauf von acht Jahren wieder konsu- miert. Wenn Leibstadt also im Jahre 1984 beginnt, dann wird Anfang der neunziger Jahre das, was Leibstadt zusätzlich produziert, bereits wieder durch den inzwischen gestiege- nen Konsum kompensiert. Sie haben sich sodann mit der wichtigen Frage der Entsorgung beschäftigt. Dabei ist zu beachten, dass wir dreierlei zeitliche Anforderungen haben. Für die Übergangswerke Kaiseraugst, Graben oder Verbois, wo Standortbewilligungen vorliegen, muss der Entsor- gungsnachweis, dieses «Projekt Gewähr» nach Artikel 12 des Bundesbeschlusses, auf den Zeitpunkt der Inbetrieb- nahme, nicht auf Ende 1985, erbracht werden. Bei anderen neuen Werken, die allenfalls später kommen, die noch keine Standortbewilligung haben, muss nach Artikel 3 des Bun- desbeschlusses von 1978 die Durchführbarkeit der Entsor- gung auf den Zeitpunkt der Rahmenbewilligung dargetan werden. Der Termin von Ende 1985 ist ein departementaler Termin, er gilt für die heute laufenden Werke, inklusive Leibstadt.
Die Probebohrungen der NAGRA verlaufen bisher pro- grammgemäss. Für das «Projekt Gewähr», also für den Nachweis der Entsorgungsmöglichkeit für laufende Kern- kraftwerke - das hat mit Kaiseraugst nichts zu tun -, müssen bis Ende 1985 nicht alle zwölf Bohrungen ausgeführt sein, wenn aus anderen bereits genügend Erkenntnisse gewon- nen werden können. Aber es müssen - das haben wir festgelegt - in jedem Fall alle zwölf Bohrungen durchgeführt werden, aber dann in den späteren Jahren.
Ständerat Donzé hat sich mit dem Problem der Export-/ Import-Verhältnisse beschäftigt. Darf ich noch eine Zahl nennen, damit man die Grössenordnung vor Augen hat: Wir hatten tatsächlich letztes Jahr einen Exportüberschuss von 10 Milliarden Kilowattstunden. Ist das eine grosse Reserve? Das sind 5 Prozent des gesamten Energiebedarfes! Wir beziehen 80 Prozent unserer Endenergie nach wie vor aus dem Ausland. Mit Blick auf diese Auslandabhängigkeit muss man den Stellenwert dieser 10 Milliarden, die wir an Export- überschuss haben und die 5 Prozent ausmachen, auch zu Buch schlagen. Dann ist dieser Exportüberschuss als Reserve gar nicht gross, sondern bescheiden. Zur Frage eines Moratoriums, die Ständerat Donzé aufgeworfen hat: Mit Moratorien lösen wir keine Probleme, wir schieben sie einfach vor uns her. Im Energiesektor haben wir schon zu lange aufgeschoben, meditiert und philosophiert. Es müs- sen einmal Entscheide getroffen werden, man muss Lösun- gen finden.
Ständerat Piller, im gleichen Zusammenhang nennen Sie Kernfusion und Alternativenergien. Im nächsten Jahrhun- dert werden sich solche Möglichkeiten realisieren lassen, das ist durchaus denkbar. Aber wir müssen auch noch bis dahin leben, bis dahin essen und trinken und arbeiten und unsere Energieversorgung sicherstellen. Nach unseren Per- spektiven tritt eine Versorgungslücke schon in den neunzi- ger Jahren ein.
Ich stelle eine eigenartige Mischung von Optimismus und Pessimismus bei verschieden Voten fest. Optimismus, wenn es darum geht, dass die Schwalbe von 1982 bereits einen ganzen Frühling für die nächsten Jahrzehnte signalisieren soll, weil wir im letzten Jahr tatsächlich einen Rückgang an Energieverbrauch verzeichnen. Pessimismus - bis zu Kata- strophenvisionen - breitet sich aus, wenn es darum geht, in massvoller Weise nach dem Konzept des Bundesrates in der Energiepolitik voranzuschreiten.
Approvisionnement en énergie. Initiatives populaires
516
E
28 septembre 1983
Wir betrachten die Atominitiative als eine Verfassungsbarri- kade gegen eine rechtzeitige und langfristige Sicherung der Energieversorgung. Sie wäre ein Korsett in der Bundesver- fassung für alle, welche für die Energieversorgung Verant- wortung zu tragen haben, insbesondere auch für die Bun- desversammlung und für den Bundesrat. Die Bundesverfas- sung soll doch nicht zur Verhinderung der Bewältigung von Aufgaben dienen, die von grossem Gewicht in den neunzi- ger Jahren sein können. Artikel 2 der Bundesverfassung sagt doch, dass der Bund dazu beitragen soll, die allge- meine Wohlfahrt zu fördern. Ich verstehe die Bundesverfas- sung nicht als eine Sammlung von Fussangeln für die Politik der neunziger Jahre oder des nächsten Jahrhunderts, als Erschwernis für die Bewältigung von Aufgaben durch die dannzumaligen Generationen. Die Energie-Initiative würde einen sehr weitgehenden Verfassungsauftrag - Frau Bührer hat zu Recht gesagt, da öffnen sich sehr viele Möglichkeiten, die dann durch die Ausführungsgesetzgebung zu konkreti- 'sieren wären - bringen für breite staatliche Interventionen, für eine Ausweitung der Staatstätigkeit. Herr Letsch hat einen unverhältnismässigen Aufwand an Personal und Finanzen befürchtet. Wenn wir diese breiten Förderungs- massnahmen (bis hin zu Einzelsubventionierungen) ergrei- fen wollten und dafür auch grosse Mittel aus einer Energie- steuer einsetzten, müsste das auch «administriert» werden. Ich will nicht über die Administration im Bereiche der Agrar- politik sprechen, aber ich kann mir vorstellen, dass es etwa zu einem vergleichbaren Administrativaufwand käme. Und es wäre - Herr Binder hat das vor allem herausgestrichen - auch ein Ausbruch aus einer bewährten Aufgabenteilung zwischen Wirtschaft, Bund und Kantonen. Es wäre eine verfassungsmässige Verbriefung einer Verantwortung des Bundes, und ich wiederhole: der Bund könnte diese Verant- wortung gar nicht übernehmen. Deshalb kam der Bundesrat zu seiner Schlussfolgerung, und er bleibt dabei: diese bei- den Initiativen sollen dem Souverän mit dem Antrag auf Verwerfung unterbreitet werden, und zwar ohne Gegenvor- schlag.
Ohne Gegenvorschlag einmal in Respektierung des Entscheides des Souveräns von Ende Februar dieses Jah- res. Wir könnten ja nicht etwas wesentlich Neues als Gegen- vorschlag anbieten - höchstens kleine Modifikationen am verworfenen Verfassungsartikel, und das wäre sicher poli- tisch nicht tragbar. Ohne Gegenantrag aber dann auch aus einem zweiten Grunde: Wir sind überzeugt, es ist nun an der Zeit, dass der Souverän - es geht ja um ihn und um den Souverän der Zukunft - nun einmal in der Energiepolitik klare Marken setzt. Er soll festen Boden schaffen für die Energiepolitik der Zukunft; das haben wir heute nicht. Wir müssen die Handlungsfähigkeit der Bundesbehörden und auch der Wirtschaft im energiepolitischen Sektor wieder herstellen, und das können wir nur, wenn der Souverän selbst zu diesen beiden Initiativen Stellung bezieht.
Wir empfehlen Ihnen eine Verwerfung ohne Gegenvor- schlag, also Zustimmung zu den Bundesbeschlüssen entsprechend dem Antrag Ihrer Kommissionsmehrheit.
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «für eine Zukunft ohne weitere Atomkraftwerke» Arrêté fédéral touchant l'initiative populaire «pour un avenir sans nouvelles centrales atomiques»
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté
Art. 2 Antrag der Kommission
Mehrheit Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Minderheit (Bührer, Bauer, Donzé)
Die Bundesversammlung beantragt Volk und Ständen, die Volksinitiative anzunehmen.
Art. 2
Proposition de la commission Majorité Adhérer au projet du Conseil fédéral
Minorité (Bührer, Bauer, Donzé) L'Assemblée fédérale recommande au peuple et aux can- tons d'accepter l'initiative.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 31 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 8 Stimmen
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 31 Stimmen 8 Stimmen
Dagegen
An den Nationalrat - Au Conseil national
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «für eine sichere, sparsame und umweltgerechte Energieversorgung» Arrêté fédéral touchant l'initiative populaire «pour un approvisionnement en énergie sûr, économique et respectueux de l'environnement»
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté
Art. 2 Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Minderheit (Bührer, Bauer, Donzé) Die Bundesversammlung beantragt Volk und Ständen, die Volksinitiative anzunehmen.
Art. 2 Proposition de la commission
Majorité Adhérer au projet du Conseil fédéral
Minorité (Bührer, Bauer, Donzé) L'Assemblée fédérale recommande au peuple et aux can- tons d'accepter l'initiative.
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Postulat Gadient
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
An den Nationalrat - Au Conseil national
83.480 Postulat Gadient Einführung Videotex Introduction du vidéotex
Wortlaut des Postulates vom 20. Juni 1983
Dem Vernehmen nach wollen die PTT-Betriebe noch im Verlaufe 1983 mit Videotex-Betriebsversuchen beginnen. Videotex, breit eingeführt, kann die wirtschaftlichen, gesell- schaftlichen und räumlichen Strukturen unseres Landes nachhaltig beeinflussen. Insbesondere weisen diverse Anzeichen darauf hin, dass der Konzentrationsprozess gefördert wird.
Der Bundesrat wird eingeladen, darüber zu berichten, wel- che Vorkehren getroffen werden,
um die räumliche Konzentration nicht zu verstärken und Videotex in allen Landesteilen möglichst gleichzeitig anzu- bieten (keine Vergrösserung des Kommunikationsge- fälles?);
einer möglichen Verstärkung der Betriebskonzentration zu begegnen;
eine Arbeitsteilung zwischen PTT-Betrieben und priva- tem Sektor im Bereiche Videotex herbeizuführen, welche die legitimen Interessen der Privatbetriebe schützt und das PTT-Regal nicht de facto erweitert.
Texte du postulat du 20 juin 1983
Il paraît que l'Entreprise des PTT a l'intention de procéder - en 1983 encore - à des essais d'exploitation du vidéotex. Celui-ci, introduit sur une grande échelle, peut influencer durablement les structures de notre pays sur les plans économique, social et territorial. Divers indices montrent notamment que l'introduction du vidéotex favorise le phéno- mène de la concentration des entreprises.
Le Conseil fédéral est invité à fournir un rapport sur les mesures prises afin
d'éviter une concentration géographique encore plus forte et de permettre à toutes les régions du pays de recevoir le vidéotex autant que possible en même temps (ne pas aggraver le retard de certaines régions dans le domaine des communications?);
de prévenir une nouvelle concentration éventuelle des entreprises;
de faire en sorte que s'instaure, dans le domaine du vidéotex, une division du travail entre l'Entreprise des PTT et le secteur privé, de telle manière que les intérêts légitimes des entreprises privées soient protégés et que la régale des PTT ne subisse pas, de fait, une extension.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Andermatt, Aubert, Ger- ber, Guntern, Matossi, Meier Hans, Meier Josi, Munz, Schmid, Steiner, Stucki (11)
Gadient: Es ist das erste Mal, dass sich unser Rat mit dem neuen Abrufmedium Videotex befasst. Videotex ist ein neues Angebot der Zweiwegkommunikation, ein Informa-
30 Stimmen 10 Stimmen
30 Stimmen 10 Stimmen
tions- und Kommunikationssystem, das den Teilnehmern ermöglicht, in Datenbanken gespeicherte Texte, Graphiken und andere Dienste abzurufen und Einzelmitteilungen, die für andere Teilnehmer bestimmt sind, einzugeben.
Da in vielen europäischen Ländern die gleiche Videotex- Norm verwendet wird, können Informationen auch ausser- halb der Schweiz abgerufen werden. Die PTT-Generaldirek- tion soll geschätzt haben, dass im Jahre 1990 über 48 Milliarden Seiten abrufbereit sein werden. Wer Videotex- Informationen anbieten will, hat dies mit einem eigenen Computer, der mit der Videotex-Zentrale der PTT verbunden wird, zu tun. Die PTT sollen bei uns lediglich die Vermitt- lungsaufgabe übernehmen, aber dem Vernehmen nach sel- ber keine Informationen speichern. Der Tagespresse war zu entnehmen, dass die Vorbereitungen für den PTT-Versuch überall auf Hochtouren laufen. Die erste Zentrale des PTT- Videotex-Vermittlungsnetzes soll im Frühjahr 1984 in Bern dem Betrieb übergeben werden.
Obgleich oder vielleicht gerade weil niemand in der Lage ist, zuverlässige Prognosen über die künftige Entwicklung von Videotex zu machen, scheint uns eine rechtzeitige Abklä- rung und Weichenstellung im Hinblick auf die möglichen Dimensionen dieses Mediums wesentlich.
Mit dem Postulat wird der Bundesrat eingeladen, unter anderem darüber zu berichten, welche Vorkehren getroffen werden, um die räumliche Konzentration nicht zu verstärken und Videotex in allen Landesteilen möglichst gleichzeitig anzubieten.
Die Einführung neuer Medien folgt in der Regel bekannten Mustern: Zunächst werden mit Blick auf Nachfragepotential und Rentabilität die grossen Agglomerationsgebiete ver- sorgt. Dadurch vergrössert sich das bereits bestehende Kommunikationsgefälle zwischen den Agglomerationen und den wirtschaftlichen Randregionen, d.h. der Konzentra- tionstrend verstärkt sich.
Bei Videotex wäre ein Versorgungsgefälle mit besonders gewichtigen Nachteilen verbunden, denn das neue Medium eröffnet breiteste, zum Teil revolutionäre Anwendungsmög- lichkeiten, die unser wirtschaftliches und gesellschaftliches Zusammenleben zutiefst beeinflussen können.
Der Bericht soll sodann Aufschluss geben über zu treffende Vorkehren, um einer möglichen Verstärkung der Betriebs- konzentration zu begegnen. Die Einführung neuer Techno- logien, neuer Verfahren erfordert personelle und finanzielle Investitionen. Es ist zu befürchten, dass Klein- und Mittelbe- triebe, die über keine Führungsstäbe verfügen und in denen das gesamte Management häufig in einer Hand liegt, nicht über die notwendigen Ressourcen verfügen, um zeitgerecht Videotex nutzen zu können.
Es stellt sich überdies die Frage, ob Videotex auf die Bedürf- nisse von Klein- oder Mittelbetrieben ausgerichtet ist oder aus praktischen und finanziellen Gründen vor allem Unter- nehmungen in Frage kommen, die ein nationales oder zumindest sprachregionales Tätigkeitsgebiet betreuen.
Schliesslich soll der Bericht auch sagen, welche Vorkehren getroffen werden, um eine Arbeitsteilung zwischen PTT- Betrieben und privatem Sektor im Bereich Videotex herbei- zuführen, welche die legitimen Interessen der Privatbetriebe schützt und das PTT-Regal nicht de facto erweitert.
Videotex ist das Resultat zweier Technologien, der Daten- verarbeitungstechnik einerseits und der Telekommunikation andererseits. Beide Zweige stehen in rascher, dynamischer Entwicklung. Solche Situationen sind prädestiniert, einge- spielte Aufgabenteilungen in Frage zu stellen und Struktu- ren zu verändern. Dies gilt sowohl für wirtschaftliche Struk- turen als auch für die Rechtsordnung (Umfang PTT-Regal, Datenschutz usw.). Es wird darum gehen, dafür zu sorgen, dass der Videotex-Betriebsversuch nicht zu unerwünschten Sachzwängen führt. Entsprechende Vorkehren sind um so wichtiger, als für den Betriebsversuch immerhin Investitio- nen von bis zu 11 Millionen Franken erforderlich sein dürften.
Wenn zwei derart dynamische, in voller Entwicklung begrif- fene Bereiche (Datenverarbeitung und -speicherung einer- seits sowie Telekommunikation andererseits) miteinander
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Energieversorgung. Volksinitiative Approvisionnement en énergie. Initiative populaire
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1983
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.055
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 28.09.1983 - 08:00
Date
Data
Seite
497-517
Page
Pagina
Ref. No
20 011 964
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