Verwaltungsbehörden 26.09.1983 82.074
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Schutz der Mutterschaft. Volksinitiative
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Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten, ihn für die Legislaturperiode 1983 bis 1987 zur Aufnahme von Anleihen zu ermächtigen, soweit sie der Konversion der zur Rückzahlung fälligen oder gekündigten Anleihen sowie zur Deckung der finanziellen Bedürfnisse des Bundes dienen. Die Finanzkommission hat davon Kenntnis genommen, dass sich in den Jahren 1979 bis 1982 die verzinsliche Bundesschuld um rund 2,2 Milliar- den auf 22 Milliarden Franken erhöhte. Davon entfallen rund 1,6 Milliarden Franken auf Mittelaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt. Rund 600 Millionen Franken flossen aus inter- nen Quellen, hauptsächlich von den PTT und der Arbeitslo- senversicherung, zu.
In der Legislaturperiode 1983 bis 1987 wird der Bund am Geld- und Kapitalmarkt voraussichtlich in einem stärkeren Ausmass in Erscheinung treten müssen, als dies in der Vierjahresperiode 1979 bis 1982 der Fall war. Zum einen sind fällige Geld- und Kapitalmarktschulden im Gesamtbe- trag von rund 5 Milliarden Franken zu konvertieren, zum anderen sind die aufgrund des Finanzplanes zu erwarten- den Rechnungsdefizite durch Neugeldaufnahmen zu dek- ken. Der Umfang des Neugeldbedarfes hängt aber nicht allein von der Entwicklung des Bundeshaushaltes ab. Die zentrale Bundestresorerie hat auch den Kapitalbedarf der Betriebe und Anstalten zu decken. Die Geldzuflüsse aus internen Quellen dürften in den kommenden Jahren bescheiden sein, so dass der Bund praktisch den gesamten Mittelbedarf am Geld- und Kapitalmarkt wird decken müs- sen. Im Bestreben, die Flexibilität der Verschuldungspolitik des Bundes zu erhöhen und damit gleichzeitig störende Auswirkungen der Marktoperationen soweit als möglich zu vermeiden, wurde das Geldbeschaffungsinstrumentarium des Bundes verfeinert und ergänzt. Als besonders vorteilhaft haben sich die Einführung der Geldmarkt-Buchforderungen Mitte 1979, der Übergang zum sogenannten Tenderverfah- ren bei der Emission von Bundesanleihen und die vor allem auf die institutionellen Anleger ausgerichtete Ausgabe von Bundestiteln in Form von Privatplazierungen erwiesen. Die Finanzkommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss über die Aufnahme von Bundesanleihen zuzustimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress - Art. 1, 2 Titre et préambule - art. 1, 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfs 33 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
Präsident: Wir sind froh, dass wir Herrn Bundesrat Rit- schard nicht mehr beanspruchen mussten, damit er sich um so mehr auf seinen Geburtstag vom nächsten Mittwoch freuen kann. Wir wünschen ihm schon heute alles Gute. (Beifall)
82.074 Schutz der Mutterschaft. Volksinitiative Protection de la maternité. Initiative populaire
Botschaft und Beschlussentwurf vom 17. November 1982 (BBI III, 845) Message et projet d'arrêté du 17 novembre 1982 (FF III, 805)
Beschluss des Nationalrates vom 16. März 1983 Décision du Conseil national du 16 mars 1983
Antrag der Kommission Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Minderheit (Bührer, Donzé, Lieberherr)
Art. 2 Volk und Ständen wird die Annahme der Initiative emp- fohlen.
Proposition de la commission
Majorité
Adhérer à la décision du Conseil national
Minorité (Bührer, Donzé, Lieberherr)
Art. 2
... au peuple et aux cantons d'accepter l'initiative.
Hophan, Berichterstatter: Die heute zu behandelnde Volks- initiative für einen wirksamen Schutz der Mutterschaft wurde am 21.Januar 1980 mit 135849 gültigen Unterschrif- ten eingereicht. Sie ist gesetzeskonform. Sie verlangt damit die Abänderung der Bundesverfassung in Artikel 34quin- quies Absatz 3 bis 8. Die Initiative verlangt die Einrichtung einer obligatorischen und allgemeinen Mutterschaftsversi- cherung, Geldleistung während eines Mutterschaftsurlau- bes von mindestens 16 Wochen und einen Elternurlaub von mindestens 9 Monaten, der Mutter oder Vater oder beiden teilweise zusteht. Der Bund besitzt heute schon eine umfas- sende Gesetzgebungskompetenz zum Schutz der Familie und für die Mutterschaftsversicherung. Gewisse Anliegen der Initianten zum Schutze der Mutterschaft sind verständ- lich und verdienen Unterstützung. Doch hierfür ist keine eigene Gesetzgebung nötig, denn im Rahmen der Revision der Krankenversicherung kann ein Ausbau der Mutter- schaftsversicherung übernommen werden. Es ist denn auch vorgesehen, den Mutterschaftsurlaub von heute 10 Wochen auf 16 Wochen zu verlängern. Der Einwand, Schwanger- schaft sei keine Krankheit und gehöre deshalb nicht in die Krankenversicherung, ist nicht stichhaltig. Während der Schwangerschaft und bei der Geburt sind medizinische Leistungen häufig nötig. Auch die breitere finanzielle Abstützung innerhalb der Krankenversicherung spricht dafür. Es dürfte heute ausserordentlich schwerfallen, Lohn- prozente für eine eigene obligatorische und umfassende Mutterschaftsversicherung politisch durchzusetzen. Die Einführung eines Elternurlaubes wird entschieden abge- lehnt.
Es ist schlichtweg nicht verständlich, wenn ein neunmonati- ger Elternurlaub nach der Geburt verlangt wird. Diese 9 Monate sind für die Entwicklung des Kindes nicht entschei- dend. Alle Entwicklungsstufen des Kindes verlangen den vollen Einsatz der Eltern. Es wäre vorteilhaft, wenn die Eltern noch Zeit finden würden, auch mit den Heranwach- senden Gespräche und Diskussionen zu führen. Die finan- ziellen Folgen des Elternurlaubes sind zu beachten, würden diese gemäss Schätzungen doch gegen eine halbe Milliarde
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Franken pro Jahr betragen. Aber auch der geforderte Kündi- gungsschutz würde verschiedene neue Probleme aufwer- fen, zum Beispiel bei rasch aufeinanderfolgenden Schwan- gerschaften. Es ist deshalb mehr als fragwürdig, ob hierfür die Zustimmung der Sozialpartner gefunden werden könnte. In der Botschaft des Bundesrates sind auf Seite 50 sämtliche Kosten aufgeführt: Pflegekosten bei Mutterschaft: 250 Mil- lionen Franken; bei Mutterschaftsurlaub: Taggelder an erwerbstätige Mütter: 292 Millionen Franken, Taggelder an nichterwerbstätige Mütter: 69 Millionen, Elternurlaub 9 Monate: 491 Millionen; Gesamtaufwand 1102 Millionen Franken.
Wenn auch die Finanzen nicht ausschliesslich massgebend sein sollen, so sind sie doch zu beachten. Es ist zu überle- gen, ob sie heute der Wirtschaft noch in diesem vollen Umfang auferlegt werden können. Auf Seite 51 und 52 sind die Gründe für den Verzicht auf einen Gegenvorschlag zur Initiative ausführlich dargelegt. Ich verzichte deshalb darauf, diese zu wiederholen. Ihre Kommission entschied sich mit 10 zu 3 Stimmen, den Antrag des Bundesrates, wonach die Initiative Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag zur Ableh- nung zu empfehlen sei, zu unterstützen. Die drei Gegenstim- men entfielen auf den Minderheitsantrag, der eigens begründet wird.
Frau Bührer, Sprecherin der Minderheit: Im Zusammenhang mit dem Mutterschutz fehlt es nicht an schönen Worten. Die. Wichtigkeit für den einzelnen, für Staat und Gesellschaft scheint unbestritten. Nicht ohne Bitterkeit muss aber zur Kenntnis genommen werden, dass ein grosszügiger Ausbau des Mutterschutzes (überhaupt ein Ausbau des Mutter- schutzes) an den Finanzen offenbar scheitert und geschei- tert ist. Darüber täuscht die schönste Argumentation nicht hinweg.
Welche Argumente werden angeführt? Es sei unnötig, eine neue Verfassungsgrundlage zu schaffen, weil bereits die bestehende Verfassungsgrundlage genüge. In der Tat heisst es in der Bundesverfassung: «Der Bund wird auf dem Wege der Gesetzgebung die Mutterschaftsversicherung einrich- ten ... » usw. Trotz dieser recht fordernden Formulierung hat der Bund aber seit 38 Jahren nichts getan.
Es heisst auch in der Stellungnahme des Bundesrates, die neue Bestimmung - falls die Initiative durchkäme - würde den Spielraum des Gesetzgebers einengen. Aber ich frage Sie: Was nützt ein Spielraum, wenn er nicht genutzt wird? Der Geist des Verfassungsartikels von 1945 ist tatsächlich fortschrittlich, mutig und getragen vom Solidaritätsgedan- ken. Wir haben die Hochkonjunktur und eine einmalige Prosperität erlebt; der Verfassungsartikel ist trotzdem blos- ser Buchstabe geblieben.
Weiter wird argumentiert: Die neue Verfassungsbestim- mung sei unnötig, weil mit der Revision des Krankenversi- cherungsgesetzes die Forderungen, soweit sie realisierbar seien, erfüllt würden. Leider ist aber im Krankenversiche rungsgesetz noch nichts entschieden. Es ist also kaum statthaft, darauf zu bauen, so als wäre bereits alles beschlos- sen. Auch wenn die Revision glücklich über die Bühne ginge, so blieben die grossen Nachteile, dass das Obligato- rium fehlt und die Finanzierung nicht breit und solidarisch abgestützt ist, wie das die Initiative verlangt. Diese solidari- sche Finanzierung über Lohnprozente würde die Mutter- schaftsversicherung gleichwertig in die Reihe mit AHV und IV stellen, was nur logisch und folgerichtig wäre. Die Inte- grierung in das Krankenversicherungsgesetz ist und bleibt ein Notbehelf und keine optimale Lösung.
Das Argument, die Initiative sei übertrieben, schiesse übers Ziel hinaus, bezieht sich im wesentlichen auf den Elternur- laub. Der Elternurlaub ist ein eigentlicher Stein des Anstos- ses. Offenbar ist man nicht bereit, den Preis dafür zu bezah- len. Ist die Sache den Preis nicht wert? Das heisst mit anderen Worten: Lohnt es sich oder lohnt es sich nicht, im ersten Jahr eines Kindes die Anwesenheit eines Elternteiles zu garantieren? Ohne Zweifel ist das erste Jahr für die Entwicklung des Kindes von entscheidender Bedeutung. In keinem anderen Lebensabschnitt ist der Mensch so sehr auf
Liebe und Geborgenheit angewiesen. Gewiss, Zuwendung und Pflege sind nicht nur im ersten Jahr nötig, dann aber ganz besonders. Es tönt beinahe zynisch, wenn man hört, dass auf den Elternurlaub deswegen nicht eingetreten wer- den könne, weil ja damit das Problem der Kinderbetreuung nicht gelöst sei. Man darf das Nötige nicht unterlassen, weil das Wünschbare nicht auch im gleichen Zug realisiert wer- den kann.
Ganz besonders prekär kann die Situation für eine alleinste- hende Mutter sein. Für sie dürfte sich mit der Möglichkeit des Elternurlaubes nicht selten die Frage entscheiden, ob sie zu einem Kind ja sagen kann oder nicht. Damit komme ich zu einem Punkt, der mir sehr wichtig scheint: zu der Wechselbeziehung Elternurlaub/Schwangerschaftsab- bruch. Diese Wechselbeziehung besteht. Ich bin davon überzeugt, dass alleinstehende Mütter, aber auch junge Paare ermutigt würden, sich zu einem Kind zu bekennen, wenn die Möglichkeit des Elternurlaubes geschaffen würde. Ich spanne nun aber die Frage des Schwangerschaftsab- bruchs nicht einfach als Zugrösstein vor den Karren des Mutterschutzes. Auf die Frage (wenn sie an mich gestellt wird): «Wie hälst du's mit dem Schwangerschaftsabbruch?» antworte ich stets: «Ich bin gegen die Abtreibung, aber für die Fristenlösung.» In dieser Reihenfolge. Ich bin völlig überzeugt, dass die Schaffung des Elternurlaubes eine Tat für das Leben wäre.
Bleibt die Frage, ob wir es uns leisten können, eine grosszü- gige Mutterschutzgesetzgebung einzuführen. Müsste die Frage nicht eher lauten, ob wir es uns leisten wollen? Denn für Dinge und Einrichtungen, die wir wirklich wollen, sind noch allemal die Mittel freigemacht worden. Unser Land ist im Vergleich zu unsern Nachbarn punkto Mutterschutz eine unfreundliche Insel, ein Entwicklungsland sozusagen. Der Schluss drängt sich auf, dass bei uns eben eher Schätze geäufnet werden, die der Rost und die Motten fressen (obwohl die Bibel für solch törichtes Tun kein Lob übrig hat), als menschliche und immaterielle Werte.
Der Mutterschutz ist, obwohl seit 1945 in der Verfassung verankert, das schwächste Glied in der Kette der sozialen Sicherheit geblieben. Ist er uns zu wenig wert?
Noch ein Wort zu den Bedenken, ein weitgehender Mutter- schutz und insbesondere die Einführung des Elternurlaubes würden die Chancen der Frauen auf dem Arbeitsmarkt dra- stisch verschlechtern. Ich teile diese Bedenken nicht. Für mich ist klar, dass ein Wandel der Anschauungen stattfinden muss und wird. Genau wie die Abwesenheit der männlichen Arbeitnehmer zur Erfüllung ihrer militärischen Pflichten als selbstverständlich empfunden wird und die Lasten von der Allgemeinheit getragen werden, so muss das auch mit den Lasten, die der Mutterschutz verursacht, geschehen. Dass der Elternurlaub wahlweise von Mutter und Vater bezogen werden kann, vermindert jedenfalls die Diskriminierungsge- fahr für die Frauen.
Ich verhehle nicht, dass ich die Sorge um die Konkurrenzfä- higkeit der Frauen in der Wirtschaft im wesentlichen als Vorwand betrachte. Nicht ohne Bitterkeit ist festzustellen, dass die weiblichen Arbeitnehmer schon immer (auch ohne Mutterschutz) die grosse Manövriermasse in der Wirtschaft waren. Es spielen hier also gewisse Mechanismen, ganz unabhängig von Mutterschutzbestimmungen.
Die Mutterschutzinitiative wird eine Lücke in unserer Sozial- gesetzgebung schliessen. Ich unterstütze diese Initiative als mutigen, aber überfälligen Schritt und gehe damit einig mit der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen und mit den Überlegungen im Bericht zur Familienpolitik. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag zu unterstützen.
Guntern: Ich teile die Auffassung meiner Vorrednerin: der versicherungsmässige Schutz für Schwangerschaft und Geburt muss verbessert werden. Hierfür ist an sich eine Initiative nicht notwendig. Die bestehenden Verfassungsarti- kel würden genügen, um sogar die Begehren durchzuset- zen, die in der Initiative enthalten sind. Ich wehre mich auch gegen die Behauptung, dass auf diesem Gebiete in den letzten Jahren nichts geschehen sei. Der Vorschlag, der nun
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von der nationalrätlichen Kommission für die Revision der Krankenversicherung behandelt wird, ist meiner Auffassung nach ein echter Gegenvorschlag zur Initiative. Der Entwurf des Bundesrates ist in der nationalrätlichen Kommission, was die Mutterschaftsversicherung anbelangt, sehr gut auf- genommen worden. Es wäre daher meiner Ansicht nach falsch zu sagen, es liege nicht jetzt schon ein konkreter Vorschlag vor, der in dieser Richtung eine Besserung brin- gen wird.
Allerdings geht dieser Vorschlag in verschiedenen Punkten nicht so weit wie die Initiative. Erstens einmal in bezug auf das Obligatorium. Der Vorschlag des Bundesrates verlangt kein Obligatorium, was die Mutterschaftsversicherung anbe- langt. Aber ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es schwierig ist, bei der Mutterschaft das allgemeine Obligato- rium zu verlangen, während dieser Grundsatz bei der Krank- heit bisher nicht realisiert werden konnte. Es bestehen auch Unterschiede in bezug auf den Träger. Die Initiative will eine selbständige Mutterschaftsversicherung einrichten. Ich bin der Auffassung, dass es nach wie vor möglich sein sollte, die Mutterschaftsversicherung in die Krankenversicherung zu integrieren. Der Zusammenhang mit der Krankenversiche rung scheint nicht ganz absurd zu sein. Die Mutterschaft ist richtigerweise zwar keine Krankheit, die Leistungen, die erbracht werden müssen, sind aber gleich oder sehr ähn- lich. Die Krankenkassen sind daher sicher geeignet, diese Leistungen zu erbringen. Zudem werden Abgrenzungspro- bleme zwischen Mutterschaft und Krankheit, die leicht auf- treten können, vermieden. Rein von der Zweckmässigkeit her glaube ich daher, dass es richtig ist, wenn die bisherige Lösung angewendet und die Mutterschaftsversicherung in unserer Krankenversicherung einbezogen wird.
Unterschiede bestehen auch in bezug auf den Kündigungs- schutz und die Pflegeleistungen, obwohl der Vorschlag des Bundesrates in dieser Beziehung recht weit geht. Das grosse Problem der Initiative ist aber der Elternurlaub. Der Elternurlaub soll den erwerbstätigen Eltern während minde- stens neun Monaten zustehen, und zwar wahlweise dem Vater oder der Mutter (eher der Mutter, weil sie ja an erster Stelle das Kind betreuen wird).
Das Ziel des Elternurlaubs besteht darin, die Gleichstellung von Mann und Frau in der Kindererziehung zu erreichen oder auf alle Fälle die Situation zu verbessern. Den Frauen soll ferner durch die Urlaubsgewährung ermöglicht werden, dass sie ihre Arbeitsstelle nicht verlieren. Die Ziele sind an und für sich richtig. Aber ich bin der Auffassung, dass mit dem Elternurlaub, wie er in der Initiative vorgeschlagen wird, weiterhin Leistungen nach dem Giesskannenprinzip ausbezahlt werden. Gerade dies wollen wir bei der Sozial- versicherung nach Möglichkeit ausschliessen.
Ich könnte mir im heutigen Zeitpunkt einen Elternurlaub für Alleinerziehende, die wirtschaftlich schwächer gestellt sind, vorstellen. Die Initiative geht in diesem Punkt zu weit. Es gibt andere Postulate, die dem Schutz der Familie und damit auch der Mutter besser dienen. Ich denke zum Beispiel an flexiblere Arbeitszeiten, die auf die Bedürfnisse der Familie ausgerichtet sind, an die Errichtung von Kinderkrippen in Gross- und Mittelbetrieben und, was meiner Ansicht nach sozialpolitisch sehr bedeutsam ist, an den weiteren Ausbau der Familienzulagen. Es scheint mir, dass vor allem die Familienzulagen auf Jahre hinaus, während der ganzen Dauer der Erziehung - und nicht nur während eines Jahres - der Erziehung und der Familie dienlich sind.
Ich bin daher der Auffassung, dass wir die Initiative nicht akzeptieren können und dass wir einen konkreten Gegen- vorschlag im Entwurf des Bundesrates zur Revision des Krankenversicherungsgesetzes haben. Wir sollten uns daher auf diese Revision konzentrieren.
M. Donzé: Avec mes deux camarades femmes membres de la commission, j'approuve l'initiative populaire pour une protection efficace de la maternité et je voterai en faveur de la proposition déposée par Mme Bührer.
Cette initiative s'inspire en effet des postulats de l'égalité des chances pour tous et de la solidarité, postulats typique-
ment socialistes. Personnellement, ne serait-ce que pour maintenir ce courant de pensée alors que l'on observe une tendance regrettable de l'affaiblir de plus en plus, je sou- tiens fermement ces propositions. D'ailleurs, depuis 1945 déjà, notre constitution contient à l'article 34quinquies, 4º alinéa, une disposition obligeant la Confédération à instaurer dans sa législation sociale une véritable assurance-maternité. Or, améliorer l'assurance-maladie comme le propose le mes- sage du Conseil fédéral ne suffit pas pour remplir ce mandat constitutionnel.
L'initiative populaire répond à une nécessité politique, sociale, pratique, évidente. Pour bien comprendre cela, il faut rappeler qu'elle n'a pas été déposée par ceux ou celles qui sont favorisés dans la vie et qui ne rencontrent aucune difficulté matérielle à élever leurs enfants et à entretenir leur famille. Il faudrait que l'on comprenne bien qu'il s'agit de défendre aussi la famille et d'aller au-delà des problèmes théoriques en défendant en même temps les mères céliba- taires, les femmes divorcées et en général toutes les mères qui, en ayant des enfants, sont obligées de poursuivre une activité professionnelle pour des motifs économiques. Je crois que cela est important pour bien saisir le sens de l'initiative car le vrai problème, dans tous les cas que je viens d'énumérer, c'est celui de la protection de l'enfant. C'est ce dernier qui finalement fait les frais de ces situations et qui vit dans des conditions sociales difficiles, injustes, les pre- mières années de son existence.
Je crois que l'initiative a le mérite de nous proposer des solutions efficaces à ces problèmes, solutions qui, quoi qu'on en dise, sont en même temps raisonnables parce qu'elles tiennent compte justement des conditions réelles de notre société. On nous dit que le projet de révision de l'assurance-maladie propose des solutions qui rempliraient à peu près les exigences de l'initiative. Mais je voudrais rappeler que c'est un projet, qu'il est une intention, son aboutissement reste ouvert.
Nous soutiendrons donc l'initiative, nous voterons pour elle aussi parce qu'elle contient des dispositions pour une réelle protection contre les licenciements et ce problème est véri- tablement tragique. Beaucoup plus souvent qu'on le croit, les femmes enceintes sont licenciées dans les entreprises. Je voudrais dire aussi que le financement proposé, qui est pareil à celui de l'AVS, contient cette base de solidarité qui m'apparaît très importante dans le cas qui nous occupe, solidarité entre riche et pauvre, entre homme et femme, entre actif et inactif.
Aujourd'hui, malheureusement, cette notion de solidarité à travers l'Etat est vilipendée et décriée. Souvent les mêmes ne cessent de glorifier la famille. On préfère faire du lyrisme et j'ai entendu au sein de la commission ces notions que la maternité est une chose beaucoup trop belle pour qu'on la monnaie et que ce serait la dévaloriser que de vouloir payer cette fonction sociale. Cette argumentation va aussi plus loin mais elle fait à ce moment-là du paradoxe en disant que ce n'est pas dix ou douze mois qu'il faudrait de congé parental, mais quatre ans en tout cas, jusqu'à ce que l'enfant aille à l'école. Je crois qu'on ne veut pas se poser le pro- blème dans ces termes et, si on le fait, on ne donne finale- ment rien du tout; cela me paraît être la plus grande hypo- crisie.
Non, actuellement dans notre société avec ses aspects sou- vent décevants, il est vrai, du point de vue éthique, avec les transformations économiques qui conduisent à des avatars considérables pour la vie des familles ce que nous voulons réellement, ce que les initiants ont voulu, c'est que la femme puisse choisir le rôle qu'elle veut assumer et qu'elle puisse conserver ce choix en dépit précisément de ces avatars et de ces transformations économiques.
Frau Lieberherr: Die Sprecherin der Minderheit hat es bereits beklagt: Seit bald 40 Jahren fordert Artikel 34quin- quies der Bundesverfassung die Einrichtung einer Mutter- schaftsversicherung, ohne dass bisher zur Realisierung die- ser Forderung viel geschehen wäre. Es ist deshalb nur allzu verständlich, dass am 21.Januar 1980 eine Volksinitiative
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eingereicht worden ist, mit der die Schaffung einer obligato- rischen und allgemeinen Mutterschaftsversicherung gefor- dert wird, die insbesondere einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 16 Wochen und einen Elternurlaub von neun Monaten sicherstellen soll.
In Kreisen der Gegner der Initiative wird nun argumentiert, dass der bisherige Artikel 34quinquies der Bundesverfas- sung als Grundlage für einen wirksamen Mutterschafts- schutz vollauf genüge. Eine Änderung im Sinne der Initiative würde die Bestimmung nur ihrer Flexibilität berauben und damit den Gesetzgeber unnötig einengen. Dem ist entge- genzuhalten, dass diese Flexibilität, wie die Erfahrung leider zeigt, offenbar stets auch als Unverbindlichkeit gedeutet worden ist. Weiter wird der Initiative vorgeworfen, dass bei ihrer Annahme die Behandlung des bundesrätlichen KMVG- Revisionsentwurfs, der doch einen guten Mutterschafts- schutz vorsehe, über Gebühr verzögert würde. Nach fast vierzigjährigem Nichtstun muss dieser Vorwurf geradezu als zynisch bezeichnet werden. Es ist zwar richtig, dass der KMVG-Revisionsentwurf ein wesentliches Postulat der Initiative, nämlich den 16wöchigen Mutterschaftsurlaub, aufnimmt. Als echte Alternative kann er jedoch nicht gelten. Zunächst ist noch völlig ungewiss, wie der Entwurf nach Behandlung durch die Räte aussehen wird. Es wäre unklug, die Taube auf dem Dach wegfliegen zu lassen, bevor man den Spatz in der Hand hat. Auch aus ideologischen Gründen ist es angezeigt, Krankenversicherung und Mutterschafts- versicherung nicht in einen Topf zu werfen; denn Mutter- schaft ist keine Krankheit. Zudem kommt bei der fakultativen Krankenversicherung im Gegensatz zu einer obligatori- schen und allgemeinen Mutterschaftsversicherung der Gedanke der Solidarität der ganzen Gesellschaft mit den Kindern zu kurz. Gewichtigstes Argument, die Initiative trotz des KMVG-Entwurfs zu unterstützen, ist jedoch die Tatsa- che, dass bei einer Verkoppelung von Mutterschaftsschutz und Krankenversicherung die Realisierung des in der Initia- tive ebenfalls geforderten neunmonatigen Elternurlaubs für lange Zeit aus Abschied und Traktanden fallen würde; denn ein solcher Elternurlaub liesse sich unmöglich mit der Kran- kenversicherung kombinieren. Gerade der Elternurlaub sollte aber nicht auf die lange Bank geschoben werden. Seine Realisierung würde eine wegweisende familienpoliti- sche Massnahme bedeuten. Sowohl von der Eidgenössi- schen Frauenkommission wie auch im neuesten Familien- bericht wird diese Idee unterstützt: Ein Elternurlaub käme nicht nur den Ehepaaren, sondern vor allem auch den zahlreichen alleinstehenden Müttern, die vielfach in bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben, sehr entge- gen. Zudem wäre er ein wesentlicher Beitrag zur Verwirkli- chung der Chancengleichheit der Kinder. Die Kosten wären meines Erachtens von den Sozialpartnern zu verkraften. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat sich jedenfalls klar hinter die Initiative gestellt.
Ich unterstütze deshalb mit voller Überzeugung den Antrag, die Initiative dem Volk und den Ständen zur Annahme zu empfehlen.
Mme Bauer: En tant que femme, je me sens profondément concernée par cette initiative. Elle cherche, c'est incontesta- ble, à combler des lacunes importantes. Si l'on considère que, depuis près de 40 ans, un article constitutionnel existe concernant la protection de la maternité, et que si peu encore a été fait dans la pratique, on doit reconnaître que l'initiative est justifiée. Ainsi, même si les deux conseils la refusaient, ses auteurs peuvent-ils être assurés qu'ils auront fait avancer les choses, dès lors que le Conseil fédéral lui- même admet qu'il est nécessaire de réviser les dispositions légales de l'assurance-maternité et qu'il rappelle que son message du 19 août 1981, sur la révision partielle de l'assu- rance-maladie, contient des propositions tendant à dévelop- per l'assurance-maternité, notamment à porter le congé maternité de 10 à 16 semaines. On peut donc considérer ce message du 19 août comme un contre-projet.
En fait, il est vrai que l'article 34quinquies de la constitution accorde, aujourd'hui déjà, au Conseil fédéral une compé-
tence législative complète en matière de protection de la famille et d'assurance-maternité. Cette compétence lui offre toutes les possibilités de développer l'assurance-maternité actuelle, mais on peut se demander si la volonté politique existe vraiment, le moment n'étant jamais opportun, les dépenses toujours trop élevées. Pourtant, il faudra bien regarder la réalité en face. La situation est préoccupante, le taux de natalité de la Suisse est l'un des plus bas qui soient. Je crois que c'est le plus bas après celui de l'Allemagne; 1,5 enfant par femme en âge de procréer. Il n'assure même pas le renouvellement de la population actuelle. Notre popula- tion vieillit, la pyramide des âges ne cesse de s'inverser. Il est vrai cependant - et je l'admets volontiers - que si la relève des jeunes n'est pas assurée, ce n'est pas seulement pour des questions financières; il y a tout un problème de climat général qui peut l'expliquer.
On ne peut toutefois nier l'influence négative sur de jeunes parents des trois éléments suivants: premièrement, la menace d'un licenciement de la femme pendant la gros- sesse, la Suisse étant l'un des seuls pays dits civilisés qui le pratiquent ouvertement. Pas plus tard que vendredi dernier - et c'est une coïncidence assez extraordinaire - je recevais un coup de téléphone d'une femme médecin de Genève, qui s'adressait à moi, pour me citer le cas d'une jeune patiente enceinte qui venait d'être licenciée par sa patronne - c'était une femme, ce qui est encore pire - et me demandait d'intervenir. Je lui ai répondu que je dirai quelques mots aujourd'hui, car des situations de ce genre ne sont pas acceptables.
Je voudrais citer aussi la brièveté du congé-maternité dans certains cas, dans certaines conventions. L'on sait que ce congé-maternité peut se réduire à quelques semaines seule- ment, voire à quinze jours, lorsque la femme est engagée depuis moins d'une année et qu'elle a déjà été malade.
Enfin, je voudrais parler des allocations de naissance et des allocations mensuelles pour enfants qui diffèrent passable- ment d'un canton à l'autre. Il y aurait tout de même, lieu, non pas de les uniformiser - c'est un problème cantonal - mais de veiller à ce que certains cantons augmentent ces alloca- tions de naissance et ces allocations pour enfants qui sont vraiment insuffisantes.
Il n'est donc pas contestable que des points comme ceux-là doivent absolument être corrigés et améliorés. De plus, il est anachronique et profondément injuste de considérer encore la maternité comme une maladie et de comptabiliser de la même manière, pour une femme au travail, les jours d'ab- sence pour cause de maladie et les jours d'absence pour cause de grossesse ou de maternité, ces jours d'absence s'ajoutant les uns aux autres.
Des questions essentielles demeurent donc posées et ce Parlement doit s'attacher à les résoudre sans tarder. Pour ma part, je suis également convaincue que le rôle de la femme au foyer est irremplaçable, que le rôle de la mère au foyer devrait être favorisé, non pas seulement pour la femme, mais aussi pour l'enfant, parce que l'on sait bien que les premiers mois et que les premières années sont très importants pour le développement tant physique que psy- chique de l'être humain. J'admets cependant que l'on ne peut pas demander l'impossible aux entreprises et que les jeunes mères, dans la mesure de leurs possibilités, devraient elles-mêmes, non pas seulement penser à leur droit au travail, mais aux droits de l'enfant, que l'on a parfois ten- dance à oublier.
Je voudrais que le Conseil fédéral dépasse maintenant les belles déclarations d'intention, les belles envolées lyriques sur la protection de la famille et de l'enfant et qu'enfin on passe aux actes.
Si pourtant, à regret, je ne voterai pas en faveur de l'initia- tive, c'est parce que je pense qu'elle va trop loin. En effet, je voudrais signaler que le congé parental ne me paraît pas actuellement praticable, pour des raisons aussi bien psycho- logiques que financières; très rares seront les pères qui resteront pendant neuf mois à la maison. Ensuite, dans la période de récession que nous traversons, exiger neuf mois de congé parental est excessif et de nature à nuire à l'enga-
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gement professionnel des femmes. Elles seraient probable- ment les premières victimes d'une mesure telle que celle-là. Enfin, nous devons être attentifs aux difficultés des entre- prises. Certaines connaissent des problèmes financiers. Les charger encore plus lourdement sur le plan social, de manière unilatérale, pourrait les condamner à licencier les jeunes femmes ou à renoncer à en engager.
Pour toutes ces raisons, je voterai, avec le Conseil fédéral, mais je voudrais demander à M. Egli, conseiller fédéral, de nous informer sur l'évolution de la situation. Quand les mesures que le Conseil fédéral propose dans la révision partielle de la loi sur l'assurance-maladie entreront-elles en vigueur? Je sais que ce rapport est actuellement discuté au Conseil national; en a-t-il encore pour longtemps? Je serais heureuse d'avoir quelques explications à ce sujet et je remercie M. Egli par avance.
Frau Meier Josi: Der Bund wird auf dem Wege der Gesetz- gebung die Mutterschaftsversicherung einrichten. Das steht tatsächlich seit bald 40 Jahren in der Verfassung. Ich betrachte es als äusserst lamentabel, dass diese Verpflich- tung bis heute noch nicht endgültig eingelöst worden ist. Es war denn auch für mich von Anfang an klar, dass die heutige Initiative an sich in die richtige Richtung vorstösst. Das ist für mich übrigens Grund genug, heute nicht gegen sie zu stimmen, sondern mich der Stimme zu enthalten. Wenn ich nicht für die Initiative stimme, dann bloss deswegen, weil ihr Weg für mich eine Art breite Autobahn ist, deren Fertigstel- lung vorläufig wegen Geldmangels nicht zum Ziel führen wird. Ich habe ihr daher vor einigen Jahren schon den etwas schmaleren Weg, der sicher zum Ziel führen kann, vorgezo- gen und eine entsprechende Motion eingereicht, an die Sie sich vielleicht erinnern; sie hat jedenfalls zur Aufnahme der meisten Anliegen dieser Initiative in die Revision des KVG geführt, das nun als KMVG - M für Mutterschaft - ausgestal- tet wird. Der entscheidende Unterschied liegt tatsächlich beim bezahlten Elternurlaub von neun Monaten. Das ist jene Hürde, die nicht aus dem Stand genommen werden kann, sondern die frühestens Chancen haben wird, wenn einmal ein erster Anlauf auf anderem Wege genommen sein wird. Die meisten Unterschiede, wie etwa die Lohnersatzzahlung von 80 statt 100 Prozent, sind daneben nicht grundsätzli- cher, sondern nur masslicher Art. So ist auch das fehlende Obligatorium bei der im KVG integrierten Mutterschaftsver- sicherung dadurch relativiert, dass eine nichtversicherte Schwangere von der Versicherung schon beim ersten Kind vier Fünftel der Leistungen erhalten soll.
Ohne auf alle Einzelheiten einzutreten, stelle ich also fest, dass ich von der in die Wege geleiteten Gesetzesrevision schnellere und sicherere Resultate erwarten kann als von der Initiative. Ich bedaure ausserordentlich, dass die Initia- tive nicht der Gesetzesvorlage direkt als Gegenvorschlag gegenübergestellt werden kann. Das langsame Fortschrei- ten der KMVG-Revision ist übrigens nicht auf die Frage der Mutterschaftsversicherung zurückzuführen, sondern be- kanntlich auf völlig andere Faktoren; denn es kann nicht der geringste Zweifel bestehen, dass, wenn einmal diese Revi- sion hier in diesem Rat landen wird, nicht nur alle Frauen für die Leistungen bei Mutterschaft einstehen werden. Hinter dieser Revision stehen auch heute schon breite Volkskreise; ich werde nicht zurückhalten, Sie im gegebenen Moment an Ihre heutigen Versprechungen sehr deutlich zu erinnern. Frau Bührer hat - sehr zu Recht - auf den Zusammenhang zwischen dieser Versicherungsfrage und dem Schwanger- schaftsabbruch hingewiesen. Ich habe mir erst letzte Woche wieder Zahlen vorlegen lassen von Beratungsstellen in mei- ner engsten Umgebung und dabei festgestellt, dass einer von zehn legitimierten Abbrüchen auf die Kündigung im Falle der Schwangerschaft zurückzuführen ist, wodurch ganz akute Notlagen entstehen. Dies heute, in unserem Staat! Ich kann das nur mit ganz grosser Bitterkeit feststel- len. Ich möchte Sie also im Zusammenhang mit der immer- hin schon hängigen Gesetzesrevision wirklich vor Ihre Ver- antwortung stellen. Wenn diese KMVG-Revision dann nicht
zum Ziele führen sollte, werde ich zu den ersten gehören, die nötige neue Wege suchen werden.
Bundesrat Egli: Ich danke dem Herrn Referenten; seine konzisen Ausführungen erlauben es mir, nicht mehr auf die Vorlage selbst einzutreten, sondern einige politische oder grundsätzliche Überlegungen anzustellen.
Meinen Ausführungen stelle ich die Zusicherung voraus, dass der Bundesrat grundsätzlich hinter den Motiven der Initianten steht. Die Geburt eines Schweizer Kindes - oder auch eines Gastarbeiterkindes - ist nicht nur für die betrof- fene Familie ein freudiges Ereignis, sondern für unsere ganze Gemeinschaft. Sogar dort, wo dieses Ereignis nicht als freudig empfunden werden sollte, bedarf es - schon um des Kindes willen - unserer besonderen Anteilnahme und unserer besonderen Hilfe. Darum sollte auch die Geburt eines Kindes innerhalb unserer Gesellschaft einen Solidari- sierungseffekt auslösen. In diesem Sinne müssen wir bestrebt sein, die Nachteile und Lasten eines solchen Ereig- nisses gemeinschaftlich zu tragen, sofern es sich wirklich um einen Nachteil und nicht nur um ein zumutbares Opfer handelt und soweit - das ist das Zweite - dieser Nachteil durch staatliche Massnahmen überhaupt wettgemacht wer- den kann. Deshalb auch unser Bestreben, in gewissem Umfange diese Lasten zu solidarisieren, d.h. sie auf eine breitere Risikogemeinschaft zu verteilen und - zweitens - sie zu sozialisieren, d. h. mit öffentlichen Mitteln zur Erleich- terung dieser Lasten beizutragen. Beides war schon immer die Politik des Bundesrates; sie kommt nun noch vermehrt zum Ausdruck mit der Vorlage des Bundesrates zur Kran- ken- und Mutterschaftsversicherung, welche zurzeit von der nationalrätlichen Kommission behandelt wird.
Aber diesem Nachteilsausgleich sind eben auch Grenzen gesetzt; denn wir wollen uns bewusst bleiben: Nicht alle Bereiche unserer Gesellschaft sind einer gesetzlichen Rege- lung zugänglich, und ich möchte sagen: glücklicherweise. Auch die perfekteste Sozialordnung ist nur eine An- näherung an die soziale Gerechtigkeit. Es bleibt immer noch ein unausgeglichener Rest, den die Gesellschaft ausserhalb des Staates ausfüllen muss, was allerdings - das ist zu betonen - eine entsprechende ethische Gesinnung voraus- setzt. Aber ich wehre mich gegen alle jene, die versuchen, das Problem Elternschaft-Mutterschaft-Kind auf eine rein ökonomische Frage zu reduzieren. So oft wenden wir uns an den Staat und sagen, man sollte dieses oder jenes tun. Dabei meinen wir aber die Gesellschaft, die letztlich einer staatlichen Regelung nicht zugänglich ist.
Auch im Bereiche der Mutterschaft oder Elternschaft ist - übers Ganze gesehen - nicht alles Nachteil, was vordergrün- dig als wirtschaftliche Einbusse erscheint. Die guten Bezie- hungen zwischen den Eltern und dem Kleinkind lassen sich weder in staatliche Regeln zwängen noch mit wirtschaftli- chen Massnahmen herstellen, auch wenn wir den Elternur- laub bis zur Volljährigkeit des Kindes ausdehnen wollten. So kann man sich zum mindesten fragen, ob eine baldige Wiedereingliederung der Mutter ins Erwerbsleben nach der Niederkunft dem Wohle des Kindes und der Familie über- haupt förderlich ist, oder ob die Mutter ohne Schaden für die Kinder in der Pflege vom Vater ersetzt werden kann. Wir Männer müssen hier neidlos zugeben, dass wir in den mei- sten Dingen ersetzt werden können, nicht aber die Mutter. Ich konzediere: Es mag Fälle geben, wo vielleicht besser der Vater sich des Kleinkindes annimmt oder wo aus bitterer Notwendigkeit die Mutter bald nach ihrer Niederkunft wie- der der Arbeit nachgehen muss. Selbstverständlich soll der Staat bestrebt sein - und da muss ich Ihnen recht geben, Frau Bührer -, auch diesen atypischen Fällen gerecht zu werden. Aber man soll diese atypischen Fälle nicht zur Regel machen.
Ich behaupte nicht, dass die von der Initiative vorgeschlage- nen Massnahmen und insbesondere der vorgeschlagene Elternurlaub unter keinen Umständen ein erstrebenswertes Ziel wäre. Andererseits kann er aber auch zum Nachteil gereichen, wenn von ihm kein sinnvoller Gebrauch gemacht wird. Und diese Gefahr besteht. Ich schliesse nicht aus, dass
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26 septembre 1983
ein Wandel der Verhältnisse und der Anschauungen dazu führen kann, auch jene Postulate der Initiative als realisier- bar und sinnvoll zu betrachten, die wir heute noch ableh- nen; denn das Sozialsystem eines Staates ist ja nie ein status quo, sondern ein dynamischer Prozess, der immer nach den Möglichkeiten, die wir haben, fortschreiten soll.
So sollten wir doch unsere Bemühungen konzentrieren auf das, was heute realisierbar ist und was von der Mehrzahl unserer Bevölkerung als erwünscht betrachtet wird, und das in Reserve behalten, was morgen vielleicht aktuell werden könnte. Wenn wir die Sache so betrachten, ist der heute in dieser kurzen Debatte zutage getretene Dissens in sozialpo- litischen Anschauungen doch nicht gar so tief, wie er auf Anhieb erscheinen mag.
An eine Mutterschaftsversicherung nach schweizerischem Zuschnitt stelle ich die Anforderung, dass sie sinnvoll, mass- voll und auch politisch realisierbar sei. Diese Voraussetzun gen erfüllt die vom Bundesrat den Räten vorgeschlagene Mutterschaftsversicherung im Zuge der Revision des KMVG. Wenn nicht aller Schein trügt, so darf doch (gestützt auf die bisherigen Beratungen) angenommen werden, dass die Mutterschaftsbestimmungen innerhalb dieses Gesetzesent- wurfes Gesetzeskraft erhalten werden. Die Kommission hat bereits die entsprechenden Artikel beraten, und es hat sich ein bemerkenswerter Konsens abgezeichnet, was die Mut- terschaftsversicherung anbelangt. Ich möchte schon heute diese Vorlage Ihrem Wohlwollen empfehlen, wenn sie der- einst in Ihrem Rat zur Beratung kommen wird.
Darum beantragt der Bundesrat, dem Volk die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.
Wenn kein Gegenvorschlag erfolgt, so aus folgenden zwei Gründen:
Es wurde bereits von Herrn Guntern hervorgehoben: Wir hätten auf Verfassungsebene gar nichts anzubieten, da sich sämtliche Postulate der Initiative aufgrund der bestehenden Verfassung realisieren liessen.
Das revidierte Mutterschaftsversicherungsgesetz stellt den materiellen Gegenvorschlag zur Initiative dar. An sich - ich bedaure es mit Ihnen, Frau Meier - ist es schade, dass wir diese Initiative nicht erst behandeln, nachdem die Vor- lage betreffend Mutterschaftsversicherung zu Ende beraten ist. Aber die Zeit drängt; wir müssen von Gesetzes wegen die Initiative bis spätestens Januar des nächsten Jahres in bei- den Räten behandelt haben. Ich darf Ihnen nochmals versi- chern: Die Mutterschaftsversicherung in der Beratung der nationalrätlichen Kommission ist auf bestem Wege. Nicht in diesem Bereiche haben sich Dissense abgezeichnet, son- dern an anderen Orten.
Frau Bauer, Sie haben mich nach dem Zeitplan gefragt. So, wie wir die Sache heute betrachten, dürfte die Vorlage etwa in der Frühlings-, vielleicht in der Sommersession, also in der ersten Hälfte 1984, im Nationalrat zur Beratung gelan- gen, so dass sich Ihr Rat im Jahre 1985 wird damit befassen können. Wenn Sie mich danach fragen, was die neue Mut- terschaftsversicherung bringe, so erteile ich Ihnen die Ant- wort mit den nachfolgenden Ausführungen, indem ich Ihnen darlege, was sie - im Gegensatz zur Initiative - nicht bringt. Zur Hauptsache werden nämlich nur noch vier Postulate der Initiative von der Revisionsvorlage nicht erfüllt.
Es wird keine eigene Versicherung der Mutterschaft ein- geführt;
der Elternurlaub;
das Obligatorium in der Pflegeversicherung;
die Finanzierungsvorstellungen der Initiative.
Ich erlaube mir, diese vier Punkte kurz zu streifen:
es wird in keinem Wort gesagt, dass eine eigene, von allen anderen Sozialversicherungen losgelöste Mutterschaftsver- sicherung eingeführt werden muss. Wir erfüllen durchaus den Verfassungsauftrag mit der neuen Vorlage. Er wurde teilweise übrigens schon beim bisherigen Zustand erfüllt, wobei - zugegebenermassen - Verbesserungen nötig sind. Frau Lieberherr und Frau Bührer, ich muss mich gegen die Behauptung wehren, es sei bisher überhaupt noch nichts für die Mutterschaft getan worden. Eine solche Behauptung tut auch allen meinen Vorgängern, die an unseren sozialen Werken gearbeitet haben, unrecht.
Warum wollen wir keine eigene Versicherung? Warum glau- ben wir, dass wir die Mutterschaftsversicherung besser innerhalb der Krankenversicherung lösen? Wenn behauptet wird, die Mutterschaft sei keine Krankheit, so ist das natür- lich richtig; aber das ist doch, näher betrachtet, ein emotio- naler Grund. Wir führen die Mutterschaftsversicherung innerhalb der Krankenversicherung aus rein praktischen, pragmatischen Überlegungen durch.
Erstens einmal sind bei der Krankenversicherung ähnliche Leistungen zu erbringen wie bei der Mutterschaftsversiche- rung. Zweitens lassen sich die Schwangerschaftsbeschwer- den in vielen Fällen sehr schwer gegenüber Krankheiten abgrenzen. Die Einführung einer neuen Versicherung würde nach einem neuen Amt rufen und eine neue Bürokratie in Gang setzen. Ich darf sodann darauf hinweisen, dass auch in anderen Staaten die Mutterschaftsversicherung im Rah- men der Krankenversicherung geregelt wird. Schliesslich wäre eine eigene Mutterschaftsversicherung nur innerhalb eines Obligatoriums realisierbar. Aber ein solches ist heute politisch nicht möglich, auch wenn es erstrebenswert wäre. Das ist also das erste Postulat, das wir nicht erfüllt haben: keine eigene Versicherung; aber die Versicherung besteht innerhalb der Krankenversicherung.
Der Elternurlaub. Ich habe Ihnen meine Skepsis dazu bereits ausgedrückt. Ich habe aber zugegeben, dass unter anderen Verhältnissen oder in einem späteren Zeitpunkt ein solcher Elternurlaub geprüft werden könnte. Ich muss Ihnen auch die Kosten vor Augen führen, die der Elternurlaub verursachen würde. Es sind rund eine halbe Milliarde Fran- ken; der Herr Referent hat Ihnen die Zahl aus der Botschaft zitiert. Ich halte es für völlig ausgeschlossen, dass heute diese Summe aus öffentlichen Mitteln erhältlich gemacht werden könnte; ich bezweifle auch, dass die Sozialpartner heute bereit wären, diese Mittel über Lohnabzüge bereitzu- stellen.
Das Obligatorium ist das dritte Postulat, das wir nicht erfüllen. Wie verhält es sich hier? Erstens einmal bitte ich zu beachten, dass im Krankengeldbereich, also im Lohnersatz- bereich, die Gesetzesrevision das Obligatorium für Unselb- ständigerwerbende bringen wird. Auch diese Frage ist nicht mehr umstritten in der nationalrätlichen Kommission; sie war es auch ernsthaft nie. Hingegen besteht das Obligato- rium noch nicht in der Krankenpflegeversicherung. Aber wie verhält es sich hier? Man darf annehmen, dass rund 97 Prozent bereits bei einer Krankenkasse versichert sind, auch von den Frauen. Etwa 1 Prozent der Frauen erhält für die Mutterschaft Versicherungsleistungen, auch ohne dass sie bei einer Kasse versichert sind, nämlich dann, wenn sie schlecht bemittelt sind. Auch diesen Fortschritt wollen Sie doch beachten. Es darf weiter angenommen werden, dass etwa 1 Prozent der Frauen noch privat versichert ist; die restlichen Frauen haben wahrscheinlich aus sozialen Gründen eine Versicherung gar nicht nötig. Wir dürfen also feststellen, dass rund 99 Prozent bereits versichert sind. Mit Recht, Frau Bührer, fragen Sie mich, wenn doch schon so viele versichert sind, warum dann der faktisch bereits bestehende Zustand nicht obligatorisch erklärt werden kann. Diese Frage stellte ich mir natürlich auch. Aber es scheint, dass eben diese 1-Prozent-Lücke nicht nur eine quantitative, sondern eine qualitative Barriere darstellt. Rational ist dies nicht erklärbar, aber es gibt in der Politik eben noch viel Irrationales. Es ist aber Tatsache, dass im heutigen Zeitpunkt ein Obligatorium für eine Krankenpflege-
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Motion Bauer
versicherung nicht realisierbar ist. Das hat sich wiederum während der Beratungen in der nationalrätlichen Kommis- sion zum Kranken- und Mutterschaftsversicherungsgesetz gezeigt.
Der vierte Punkt, mit dem wir die Postulate der Initianten nicht übernehmen, ist die Finanzierung. Die Initiative ver- weist für die Finanzierung auf das Muster des AHV-Geset- zes. Schon allein diese Lösung ist verfassungsrechtlich unschön. Der Verweis auf ein Gesetz in einer Verfassung ist unzweckmässig. Denn wenn das betreffende Gesetz geän- dert wird, entsteht ein Widerspruch zwischen Gesetz und Verfassung. Das ist nur ein formaler Gesichtspunkt. Selbst- verständlich bestehen aber auch materielle Momente, die diese Finanzierung im heutigen Zeitpunkt als nicht realisier- bar erscheinen lassen.
Ich wiederhole, dass es mir heute nicht realisierbar scheint, eine Versicherung im Pflegebereich mit lohnabhängigen Leistungen zustande zu bringen. Und darf ich Sie daran erinnern, wie das Echo der Räte im letzten Oktober 1982 war, als der Bundesrat zur Entlastung der Bundeskasse in seinen Finanzperspektiven Lohnprozente bei der Kranken- versicherung vorschlug. Die Kommissionen beider Räte haben ein solches Ansinnen abgelehnt. Ich betrachte im heutigen Zeitpunkt eine Finanzierung der Krankenpflegever- sicherung mit Lohnprozenten als nicht realisierbar.
Ich kann zusammenfassend feststellen, dass mit der Revi- sion der Kranken- und Mutterschaftsversicherung, die jetzt im Gange ist, praktisch alle Postulate der Initiative erfüllt sind mit Ausnahme des Elternurlaubes. Weshalb dieser abgelehnt wird, wurde Ihnen verschiedentlich ausgeführt. Ich möchte Sie - auch die Befürworter der Initiative - heute dazu aufrufen: Setzen wir doch das Werk, das wir nun in Angriff genommen haben, nämlich eine wirksame Kranken- und Mutterschaftsversicherung, nicht durch ambitiöse Würfe aufs Spiel.
Ich bitte Sie daher, dem Kommissionsantrag zuzustimmen. Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen - Adopté
Art. 2 Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Minderheit (Bührer, Donzé, Lieberherr)
Volk und Ständen wird die Annahme der Initiative emp- fohlen.
Art. 2
Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil national Minorité (Bührer, Donzé, Lieberherr) ... au peuple et aux cantons d'accepter l'initiative. 59- S
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
An den Nationalrat - Au Conseil national
27 Stimmen 7 Stimmen
28 Stimmen 7 Stimmen
82.933 Motion Bauer Schutz der Ozonschicht Protection de la couche d'ozone
Wortlaut der Motion vom 15. Dezember 1982
Damit die Schlussfolgerungen der Experten der Internatio- nalen Konferenz zum Schutz der Ozonschicht, die sich im Dezember in Genf versammelt hat, verwirklicht werden, laden wir den Bundesrat ein, Massnahmen zu ergreifen oder Vorschläge zu machen, um die Verwendung von Chlor- Fluor-Kohlenwasserstoffen in der Schweiz zu verbieten, namentlich ihre Verwendung als Treibgase für Aerosole, als Kältemittel für Kühlschränke und Wärmepumpen sowie zur Herstellung von Schaumstoffen und Lösungsmitteln.
Texte de la motion du 15 décembre 1982
Pour faire suite aux conclusions des experts de la confé- rence internationale réunie en décembre à Genève pour étudier les atteintes à la couche d'ozone, le Conseil fédéral est prié de prendre des mesures ou de faire des propositions en vue d'interdire sur le territoire de la Confédération l'usage des chlorofluorocarbones, notamment comme gaz propulseurs dans les aérosols, comme agents réfrigérents dans les frigos et les pompes à chaleur, ainsi que dans la fabrication des mousses synthétiques et des solvants.
Mme Bauer: En décembre 1982 a eu lieu à Genève la deuxième session du groupe d'experts juridiques et techni- ques chargé d'élaborer au niveau mondial une convention- cadre pour la protection de la couche d'ozone. Elle faisait suite à une première session tenue à Stockholm en janvier de l'an dernier et elle sera suivie, le mois prochain, d'une troisième session.
Une quarantaine de pays ont participé à la réunion de Genève, organisée par le Programme des Nations Unies pour l'environnement (PNUE) qui, en 1977 déjà, avait décidé de mettre sur pied un plan mondial d'action pour protéger la couche d'ozone. Pourquoi le Programme des Nations Unies pour l'environnement estime-t-il urgent d'élaborer une con- vention internationale? Quels sont les buts de cette conven- tion-cadre? C'est parce qu'il est urgent de freiner l'utilisa- tion des substances qui risquent de porter atteinte à la couche d'ozone, parce qu'il est urgent d'étudier les effets des modifications de cette couche d'ozone sur l'homme et sur l'environnement et parce qu'il est urgent enfin de sur- veiller l'évolution de la situation et de favoriser les échanges d'informations scientifiques.
Dans le communiqué que le Département fédéral de l'inté- rieur a publié à cette occasion, il affirme: «Le principe de la prévention déterminera la position de la Suisse. D'entente avec d'autres Etats, notamment les pays scandinaves, la Suisse se prononcera pour une limitation de toutes les substances qui sont de nature à mettre en danger la couche d'ozone.»
Comparée aux autres couches atmosphériques, la couche d'ozone est la plus importante. Sa concentration maximale
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Schutz der Mutterschaft. Volksinitiative Protection de la maternité. Initiative populaire
In
Dans
In
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Jahr
1983
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.074
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
26.09.1983 - 18:15
Date
Data
Seite
463-469
Page
Pagina
Ref. No
20 011 955
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