Verwaltungsbehörden 06.10.1983 78.424
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Postulat Müller-Luzern
Motion der sozialdemokratischen Fraktion Motion du groupe socialiste
Präsident: Der Bundesrat beantragt, diese Motion in ein Postulat umzuwandeln. Die Fraktionssprecherin, Frau Mauch, ist damit einverstanden. Wird die Umwandlung in ein Postulat bestritten? Das ist nicht der Fall; es ist überwiesen.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Präsident: Die Dringlichen Einfachen Anfragen Künzi und Humbel sind durch die Antworten des Bundesrates erledigt.
78.424 Postulat Müller-Luzern Geschäftsberichtsdebatte Débat sur le rapport de gestion
Herr Eng legt im Namen des Büros den folgenden schriftli- chen Bericht vor:
1.1 Die erste Phase soll dazu bestimmt sein, den Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) entgegenzunehmen. Der Rat kann dabei nur den Bericht der GPK und ihr Vorge- hen diskutieren. Dadurch erhält die GPK als Instrument der Oberaufsicht ein anderes Gewicht. Die Öffentlichkeit erfährt, wie die Oberaufsicht wahrgenommen wird.
1.2 Die zweite Phase soll der allgemeinen Diskussion des Geschäftsberichtes dienen. Sie darf jedoch nicht wie heute ins uferlose entgleiten, sondern muss sich auf kurze Fragen oder Kritiken beschränken. Deshalb ist versuchsweise eine Fragestunde einzuführen. Diese kann so gestaltet werden, dass die Fragen bis zum Vorabend der Debatte schriftlich eingereicht und im Plenum während höchstens fünf Minu- ten begründet werden.
Der Nationalrat hat mit der Annahme des Postulates am 14. Dezember 1978 das Büro beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Geschäftsprüfungskommission (GPK) diese Prüfung vorzunehmen.
Seit 1980 informiert die GPK zudem in einem schriftlichen Bericht über die Ergebnisse ihrer Inspektionen.
Ein Vergleich der Geschäftsberichtsdebatten der letzten fünf Jahre zeigt, dass zwar die Bemühungen der GPK erfolg- reich waren (Verringerung des Zeitaufwandes für die Kom- missionsberichterstattung), dass aber die Zahl und der Zeit- aufwand für die Einzelredner und den Bundesrat stark vari- ieren:
Analyse der Geschäftsberichtsdebatten 1978 bis 1982 (an- hand des «Amtlichen Bulletins»)
Jahr
Kommis- sions- bericht- erstatter Zahl
Spalten im Bulletin
Interven- tionen Bundesrat
Spalten im
Einzel- redner Zahl
Spalten im Bulletin
Total Umfang der
Debatte (Spalten)
1978
24
36 27,5
9
48,5 32
50
135,0
1979
18
12
51
50,5 41,5
101,0
1980
17
26
15
17
29
24
67
1981*
16
26
10
37
51
40
103
1982*
10
41
9
30,5
37
28,5
100,0
Wenn die Debatte jeweils trotz den Bemühungen der GPK im Verhältnis zum Interesse im Rat und in der Öffentlichkeit viel Zeit beansprucht, so liegt dies zum Teil an der Funktion der Behandlung des Geschäftsberichtes, welche jedem Ratsmitglied als Volksvertreter die Möglichkeit verschaffen soll, Kritik an der Geschäftsführung des Bundesrates und der Verwaltung im vergangenen Jahr anzubringen und so die Exekutive zur Rechenschaft zu ziehen. Diese demokrati- sche Funktion der Geschäftsberichtsdebatte soll nicht in Frage gestellt werden.
Ein zweiter Grund liegt im Inhalt des Geschäftsberichtes selber. Die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte haben in der letzten Zeit mehrfach gefordert, der Geschäfts- bericht solle weniger eine Auflistung von Erfolgsmeldungen der Verwaltung bilden, sondern auch auf die Probleme und ungelösten Fragen eingehen. Das würde sich auch auf das Interesse im Rat an der Debatte auswirken.
3.1 Das Postulat sucht die Stellung der GPK dadurch zu verbessern, dass in einem ersten Teil der Debatte nicht der Geschäftsbericht des Bundesrates, sondern der Bericht der GPK über ihre Prüfung Gegenstand der Beratung bildet. Die allgemeine Geschäftsberichtsdebatte soll danach die Form einer Fragestunde mit beschränkter Redezeit annehmen. Die Genehmigung des Geschäftsberichtes des Bundesrates durch das Parlament ist nur möglich, wenn jedem Ratsmit- glied die Gelegenheit gegeben wird, Fragen und Kritiken zum Bericht des Bundesrates vorzubringen. Hauptgegen- stand der Debatte muss somit die Geschäftsführung des Bundesrates - und nicht die Kontrolltätigkeit der GPK - sein. Eine Diskussion des Berichtes der GPK setzt voraus, dass dieser schriftlich erstattet wird. Dies ist in früheren Jahren (1849 bis 1921) geschehen, wurde dann jedoch aus Gründen der Zeitnot für Übersetzung und Drucklegung sowie wegen der hohen Herstellungskosten fallengelassen.
Eine formelle Zweiteilung der Debatte in eine erste Hälfte, die wesentlich durch die Geschäftsprüfungskommission geprägt wäre, und eine zweite, die den Anliegen aller Rats- mitglieder offenstünde, würde zudem eine unannehmbare Privilegierung der Mitglieder der GPK bedeuten. Das Inter- esse am ersten Teil der Debatte könnte sogar noch sinken, weil das einzelne Ratsmitglied zu diesem Zeitpunkt seine Kritiken und Fragen zur Geschäftsführung des Bundesrates nicht vorbringen dürfte. Schliesslich würde eine solche Zweiteilung erfordern, dass jeder Bundesrat sein Departe- ment zweimal vor dem Rat vertritt. Aus diesen Gründen ist der vorgeschlagene erste Teil der Debatte abzulehnen.
3.2 Die Geschäftsberichtsdebatte ist bereits heute eine «Fragestunde», jedoch ohne die Beschränkung auf schrift- lich gestellte Fragen. Eine schriftliche Fragestellung würde einen grossen Verwaltungsaufwand mit sich bringen (inklu-
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sive Vorbereitung der Antworten des Bundesrates) und auch der Debatte die noch verbleibende Spontaneität nehmen. Ein Nebeneinander von Geschäftsberichtsdebatte-Frage- stunde und Fragestunde nach Artikel 71a des Reglementes wäre in der Sommersession wohl ein wenig zuviel. Es dürfte sich zudem kaum rechtfertigen lassen, Ratsmitgliedern, die keine Frage schriftlich eingereicht haben, während der Debatte zum Geschäftsbericht des Bundesrates das Wort zu verweigern.
3.3 Das Anliegen des Postulates, die Verwaltungskontrolle in der Öffentlichkeit sichtbarer zu machen, wird nur soweit zu erfüllen sein, als bedeutende Themen der Oberaufsicht zur Behandlung kommen. Dabei kann es nicht darum gehen, das Gewicht der Geschäftsprüfungskommission öffentlich zu dokumentieren. Deren Bedeutung hängt viel- mehr von der laufenden Kontrolle ab, welche die Verwaltung ohne merkliche Publizität immer wieder zu spüren be- kommt. Jeder Versuch aber, die Bedeutung der Geschäfts- prüfungskommission und der parlamentarischen Oberauf- sicht auf künstlichem Wege hervorzuheben, ist von vorne- herein zum Scheitern verurteilt.
Die Geschäftsberichtsdebatte ist eine Pflichtübung, die sich aus unserem Regierungssystem ergibt und als solche ihren Wert auch dann hat, wenn sie wenig spannend ist. Von den einzelnen Parlamentariern und den Massenmedien kann nicht erwartet werden, dass sie alle Einzelheiten der Regie- rungs- und Verwaltungstätigkeit im Bund interessieren. Dennoch ist es wichtig, dass jede Frage, auch wenn sie nur wenig berührt, öffentlich im Parlament zur Diskussion gestellt werden kann.
Die positiven Erfahrungen aus der Sommersession 1982 zeigen, dass auch in Zukunft folgende, von der Arbeits- gruppe der GPK ausgearbeitete Regeln beachtet werden sollten:
Die Geschäftsberichtsdebatte ist so zu traktandieren, dass sie ohne Unterbruch durchgeführt werden kann.
Die Berichterstattung der Kommission über die Prüfung des Geschäftsberichtes ist nach Möglichkeit zu konzentrie- ren. Vor Beginn der Debatte erhalten alle Ratsmitglieder eine Referentenliste, auf welcher die Themen umschr eben sind, zu denen die Kommissionssprecher reden werden. Der Kommissionspräsident schildert in seinem Eintretensreferat die Arbeitsmethoden der Kommission, geht auf allgerneine Fragen ein (allenfalls unter Bezug auf die Richtlinien der Regierungspolitik oder auf wichtige hängige Fragen) und hebt die wichtigsten Feststellungen der Kommission hervor, so dass die Schwerpunkte der kommenden Debatte vorge- zeichnet sind. Pro Sektion wird nur ein Sprecher bestimmt (Ausnahme Präsidenten von Arbeitsgruppen). Die Sektions- sprecher verzichten auf allgemeine Feststellungen. Sie beschränken sich auf eine möglichst knappe Darstellung der von der Kommission beschlossenen Themen und Fra- gen an den Bundesrat.
Die Voten der übrigen Ratsmitglieder zum Geschäftsbe- richt können und sollen in keiner Weise beeinflusst werden. Die Geschäftsberichtsdebatte kann daher nicht auf die Form einer Fragestunde reduziert werden. Um eine spontane Aus- einandersetzung mit dem Bundesrat zu ermöglichen, ist auf eine Aufteilung der Debatte in zwei Tage zu verzichten. Die Fragen und Kritiken zu jedem Departement sind in Anwe- senheit des zuständigen Departementsvorstehers zu stellen und von diesem unverzüglich zu erwidern. Hingegen wäre es erwünscht, wenn die Geschäftsberichtsdebatte von den Ratsmitgliedern vermehrt als Ersatz für persönliche Vor- stösse genutzt würde. Sie könnte dann dazu dienen, den übrigen Ratsbetrieb etwas zu entlasten.
Um die Debatte besser zu strukturieren, sind die Themen auf der Liste der Kommissionssprecher, die allen Ratsmit- gliedern ausgeteilt wird, ausführlicher darzustellen.
Dadurch kann sich jeder bereits ein Bild von den Schwerge- wichten der Debatte machen.
Antrag des Büros
Das Büro beantragt dem Rat, vom Bericht Kenntnis zu nehmen und das Postulat als erfüllt abzuschreiben.
Proposition du Bureau
Le Bureau propose au conseil de prendre acte du présent rapport et de classer le postulat, le but poursuivi par son auteur étant déjà réalisé.
Präsident: Das Büro beantragt Ihnen, vom Bericht Kenntnis zu nehmen und das Postulat als erfüllt abzuschreiben; Herr Müller ist damit einverstanden.
Abgeschrieben - Classé
81.405 Postulat Bremi Eidgenössische Räte. Informationsfilm Chambres fédérales. Film d'information
Herr Eng legt im Namen des Büros den folgenden schriftli- chen Bericht vor:
Ein solcher Film sollte dem staatsbürgerlichen Unterricht dienen und den Besuchern des Parlamentes sowie Schul- klassen gezeigt werden können. Der Urheber des Postulates wünschte in der Begründung, dass eine schweizerische Filmgesellschaft mit der Produktion beauftragt werde.
Das Büro wie auch die Studienkommission Zukunft des Parlamentes in ihrem Schlussbericht von 1978 anerkennen die Notwendigkeit eines solchen Informationsmittels. Geprüft werden sollte jedoch, ob das gewünschte Ziel mit einem Film oder einer wesentlich kostengünstigeren Ton- bildschau besser erreicht werden kann.
Auf Antrag des Büros beschloss der Rat am 9. Oktober 1981, das Postulat zu überweisen.
Nach einigen Abklärungen über ein mögliches Film- bzw. Tonbildschaukonzept konnte das Büro in Erfahrung brin- gen, dass die SRG zum selben Zeitpunkt selbst einen Film über das Parlament in Auftrag gegeben hat und bereit wäre, diesen dem Parlament zur Verfügung zu stellen. Die beiden Ratsbüros und das Sekretariat der Bundesversammlung konnten bei der Ausarbeitung des Drehbuches beratend mitwirken. Der Film ist im Sommer 1982 fertiggestellt und den Büros und der Fraktionspräsidentenkonferenz vorge- stellt worden.
Der Film der SRG zeigt die Aktivitäten des Parlamentes und der Parlamentarier auf. Mit Blick auf das Zielpublikum, das nicht nur aus TV-Zuschauern besteht, wurde der Film so gestaltet, dass er über einen längeren Zeitraum Gültigkeit behält, also nicht nur Informationscharakter hat, sondern auch didaktische Züge aufweist. Das brachte natürlich gewisse Zwänge für die Gestaltung des Drehbuches mit sich. Die Handlung durfte nicht zu stark auf Personen bezo- gen sein. So werden weniger die Protagonisten als die Orte ihrer Arbeit in den Vordergrund gerückt.
Im Film wird die Tätigkeit der beiden Kammern und ihre Beziehung zum Bundesrat skizziert, werden die Besonder- heiten der beiden Räte hervorgehoben und ihre Beziehung zueinander aufgezeigt. Der Weg eines Gesetzes vom ersten Entwurf bis zum Inkrafttreten wird nachgezeichnet. Im Film wird auch der besondere Charakter unseres Parlamentes
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Müller-Luzern Geschäftsberichtsdebatte Postulat Müller-Luzern Débat sur le rapport de gestion
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Dans
In
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Jahr
1983
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
78.424
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
06.10.1983 - 08:00
Date
Data
Seite
1485-1486
Page
Pagina
Ref. No
20 011 823
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