Verwaltungsbehörden 05.10.1983 83.532
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Motions
1430
N
5 octobre 1983
Postulat sagt nichts über das Mitgehen und Mittragen der Bevölkerung, über die Möglichkeiten der Schulen und Ein- richtungen zur Weiterbildung, enthält keine Gedanken zur internationalen Zusammenarbeit. Mir fehlt ein Wort zum Inhalt oder zur Zielrichtung der Friedensforschung.
Wir leben heute in einer Zeit, in der die Guten Dienste im bisherigen technischen Sinne nicht mehr ausreichen. Es genügt nicht mehr, Säle und Übersetzungsanlagen anzubie- ten. Gute Dienste haben sich im letzten Jahrhundert als diplomatische Einrichtung entwickelt. Das gilt auch für das Rote Kreuz und für die Schiedsgerichtsbarkeit. Wir müssen nach den diplomatischen Mitteln fragen, die sich in unserem Jahrhundert entwickelt haben.
Im heutigen Zeitpunkt müssen zum Beispiel folgende Fra- gen vertieft bearbeitet werden - Herr Ott hat bereits darauf hingewiesen:
Welche Vorschläge in bezug auf Rüstungskontrolle oder Rüstungsbeschränkung, vielleicht sogar Abrüstung, könnte die Schweiz an der Europäischen Abrüstungskonferenz 1984 in Stockholm einbringen, an deren Zustandekommen unsere Diplomatie in guter Weise beteiligt war?
Die Entwicklung des Islam als politische Kraft in unserer Zeit: Wir spüren doch, dass diese von grosser Bedeutung ist. Dieses Studium ist eine Voraussetzung für die Leistung Guter Dienste, eben nicht nur Gute Dienste im technischen, sondern im schöpferischen, politischen Sinn.
Das Verhältnis von West-Ost- und Nord-Süd-Einflüssen im zentral- und südamerikanischen Raum.
Rüstungsproduktion und Arbeitsplätze (eine Frage, die nicht nur bei uns, sondern überall aktuell ist).
Ursachen, Geschichte und Überwindung des Völkermordes. Weltweiter Umweltschutz als neues aussenpol tisches Postulat.
Ausser eigentlicher Friedensforschung erwarten wir auch die Auswertung der Forschungsergebnisse im Hinblick auf Bestätigung bisheriger Erkenntnisse oder auf Änderung bestehender Machtstrukturen. Ohne diese Perspektive wäre ja Forschung eine Form von «l'art pour l'art». Friedensfor- schung war nie als Selbstzweck gedacht.
Wir haben in den letzten Wochen viele Probleme in unserem Lande verdrängt. Wir sind darin geradezu Meister gewor- den. Ich denke an den Zivildienst, die Parteienfinanzierung, den Beitritt der Schweiz zur UNO. Wir haben es auch heute mit einer Frage der Verdrängung zu tun. Mit jeder Verzöge- rung zerstören wir Hoffnungen und fördern die Resignation. Nach den Wahlen spielen wir dann das grosse Erstaunen über die niedrige Stimm- und Wahlbeteiligung!
Loretan: Ich möchte drei kurze Bemerkungen zu dieser Debatte anbringen:
Erstens bin ich erstaunt und befriedigt zugleich über die friedfertige Atmosphäre, die von hohem Verantwortungsbe- wusstsein getragen ist, in diesem leider mehr als halbleeren Saale. Die Friedfertigkeit wurde natürlich eingeleitet durch den Initianten, unseren Kollegen Ott, seines Zeichens nicht nur Parlamentarier, sondern auch Theologe.
Ich bin froh, dass nicht ein allzu hartes und an sich überflüs- siges Ausspielen vorgekommen ist zwischen Friedens- und Konfliktforschung und Friedensarbeit einerseits und Gesamtverteidigung andererseits, dieser Gesamtverteidi- gung, die nach unserer Sicherheitskonzeption das Hauptin- strument zur Friedenssicherung ist. Denn solches Ausspie- len wäre völlig überflüssig gewesen. Frieden in der Schweiz und für die Schweiz bildet einen wichtigen Beitrag zum Frieden in Europa. Nach meiner Meinung ist der Hauptga- rant des Friedens für unser Land und auch um unser Land herum unsere militärische Landesverteidigung. Sie rangiert in meiner Prioritätenordnung höher als ein neues Bundesin- stitut gemäss der Einzelinitiative des Kollegen Ott. Und da muss ich, wie in der Kommission, Frau Vannay sagen, dass das Bild der Schweiz im Ausland nicht allein durch Institute für Friedensforschung aufpoliert wird. Auf alle Fälle nicht in einem Europa, das nach wie vor von Waffen starrt, leider Gottes.
Ich bin durchaus der Meinung, dass beides seinen Platz hat, sowohl unsere Gesamtverteidigung, unsere auf reine Vertei- digungsaufgaben ausgerichtete Armee im Rahmen der Gesamtverteidigung; als auch eine Friedens- und Konflikt- forschung. Denn der Friedfertige hat ja das Naturrecht auf Notwehr, und an dem wollen wir als Schweizer weiterhin festhalten. Ich glaube, das ist mindestens heute in diesem Saale nicht bestritten worden.
Zweite Bemerkung: Bund und Kantone tun nicht etwa nichts in Sachen Friedens- und Konfliktforschung. Dazu ist in dieser Debatte einiges gesagt worden. Im übrigen hat der Bundesrat in seiner Antwort vom 16. Februar 1983 auf die Einfache Anfrage von Herrn Braunschweig eine respektable Liste auch in Zahlen - Hunderte von Millionen - dargeboten darüber, was unser Land in Sachen Friedensarbeit und Unterstützung für benachteiligte Minderheiten und Mitmen- schen in aller Welt tut. Ich verweise ausnahmsweise hier gerne auf Kollege Braunschweig, mit dem ich ja sonst im übrigen in Sachen Sicherheitspolitik das Heu gewiss nicht auf der gleichen Bühne habe. Sie können diese Antwort nachlesen, ich verzichte auf wörtliche Zitate.
Dritte Bemerkung: Ich habe den Eindruck, dass wir auch hier nicht an fehlender Information leiden, sondern dass wir einfach nicht in der Lage sind, die Fülle der Information über das, was auf dem Gebiet Friedens- und Konfliktforschung in unserem Land geleistet wird, aufzunehmen und zu ver- dauen. Und in Richtung Koordination der Information und der Arbeit mag ruhig mehr geschehen. Auch deshalb - nebst den anderen Gründen - bin ich dafür, dass das Postulat der Kommission überwiesen wird, und ich hoffe nicht, wie das Herr Ott zum Ausdruck gebracht hat, ad calendas graecas. Ich bin Herrn Ott dankbar, dass er sich schliesslich auch bereitgefunden hat, seine an sich gutgemeinte Initiative in ein Postulat umwandeln zu lassen.
Bundesrat Egli: Mit einer parlamentarischen Initiative hat sich der Bundesrat erst zu befassen, wenn er gemäss Artikel 26 Absatz 2 Ihres Geschäftsreglementes zur Stellungnahme aufgefordert worden ist. Dies ist in diesem Falle nicht geschehen, nachdem Ihre Kommission Ablehnung der Initiative beantragt hat. Der Bundesrat ist also gar nicht begrüsst worden. Soweit heute indessen ein Postulat der Kommission begründet worden ist, ist der Bundesrat bereit, dieses entgegenzunehmen.
Präsident: Die Kommission beantragt Ihnen, der Initiative Ott keine Folge zu geben und sie abzuschreiben. Ein ande- rer Antrag ist nicht gestellt. Sie haben so beschlossen. Der Bundesrat ist bereit, das Postulat der Kommission entge- genzunehmen. Wird es aus der Mitte des Rates bekämpft? Das ist nicht der Fall.
Überwiesen - Transmis
83.532
Motion des Ständerates (Schönenberger) Medizinalprüfungen Motion du Conseil des Etats (Schönenberger) Examens pour les professions médicales
Beschluss des Ständerates vom 27. September 1983 Décision du Conseil des Etats du 27 septembre 1983
Wortlaut der Motion
Der Bundesrat wird eingeladen, die allgemeine Medizinal- prüfungsverordnung (AMV) wie folgt zu ändern:
1431
Motionen
Art. 29 Abs. 1
Der leitende Ausschuss legt nach Anhören der Fakultäten die Prüfungssessionen fest. Die beiden Vorprüfungen sind auf Ende des Sommersemesters, vor Beginn des Winterse- mesters und im darauffolgenden Frühjahr anzusetzen.
Texte de la motion
Le Conseil fédéral est invité à amender l'ordonnance sur les examens fédéraux des professions médicales (OGMP) de la manière suivante:
Article 29, 1er alinéa
Le Comité directeur fixe les sessions d'examens après avoir entendu les facultés. Les deux examens propédeutiques doivent avoir lieu à la fin du semestre d'été, avant le début du semestre d'hiver, et au cours du printemps suivants.
83.503 Motion Segmüller Medizinalprüfungen Examens pour les professions médicales
Wortlaut der Motion vom 22. Juni 1983
Der Bundesrat wird eingeladen, die allgemeine Medizinal- prüfungsverordnung (AMV).wie folgt zu ändern:
Artikel 29 Abs. 1
Der leitende Ausschuss legt nach Anhören der Fakultäten die Prüfungssessionen fest. Die beiden Vorprüfungen sind auf Ende des Sommersemesters, vor Beginn des Winterse- mesters und im darauffolgenden Frühjahr anzusetzen.
Texte de la motion du 22 juin 1983
Le Conseil fédéral est invité à amender l'ordonnance sur les examens fédéraux des professions médicales (OGMP) de la manière suivante:
Article 29, 1er alinéa
Le Comité directeur fixe les sessions d'examens après avoir entendu les facultés. Les deux examens propédeutiques doivent avoir lieu à la fin du semestre d'été, avant le début du semestre d'hiver, et au cours du printemps suivant.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Biderbost, Blun- schy, Cantieni, Columberg, Darbellay, Deneys, Dirren, Frei- genwinter, Frei-Romanshorn, Graf, Huggenberger, Humbel, Kaufmann, Koller Arnold, Kühne, Mauch, Morf, Müller- Luzern, Müller-Aargau, Nussbaumer, Oehler, Oester, Ribi, Scherer, Schmid, Schnider-Luzern, Schnyder-Bern, Spiess, Tochon, Uchtenhagen, Wilhelm (32)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Das Parlament hat bei verschiedenen Gelegenheiten klar seinen Willen bekundet, Zulassungsbeschränkungen zu den Hochschulen zu verhindern. Dieses Ziel liess sich bis heute auch dadurch erreichen, dass die Zahl der Studienanfänger im kritischen Fach Medizin dank gezielter Aufklärungsarbeit stabilisiert und für 1983 sogar leicht vermindert werden konnte. Dies ist um so beachtlicher, als die Zunahme der Studienanfänger in allen anderen Disziplinen noch bis 1986 anhalten wird.
Es wirkt daher befremdlich, wenn in diesem Zeitpunkt vom leitenden Ausschuss und den Fakultäten Massnahmen ergriffen werden, die de facto das Medizinstudium erschwe- ren im Sinne einer Verschärfung der internen Selektion bei den Vorprüfungen. Es handelt sich dabei insbesondere um die Reduktion der Prüfungssessionen für die zweite Vorprü- fung auf den Herbst mit Wiederholungsmöglichkeit im Früh-
jahr. Das bedeutet neu, dass ein Kandidat bei Nichtbestehen der Prüfung gezwungen wird, ein Jahr zu wiederholen, da nach Artikel 4.4 (Verordnung über die Prüfungen für Ärzte) das Bestehen der zweiten Vorprüfung Voraussetzung für die klinische Ausbildung ist.
Die vom leitenden Ausschuss ergriffenen Massnahmen ste- hen nicht nur klar im Widerspruch zur Willensäusserung des Parlamentes, sondern auch zu Artikel 38.2 AMV, wie ein Rechtsgutachten des EDI nachweist. Artikel 38.2 AMV besagt nämlich, dass die Prüfungskommission einem Kandi- daten eine Wartefrist von einem Jahr auferlegen kann. Die vom leitenden Ausschuss an seiner letzten Sitzung vom Juni 1983 beschlossene Regelung läuft hingegen zwangsläufig auf eine einjährige Wartefrist hinaus.
Es ist hervorzuheben, dass diese Selektionsmassnahme in keiner Weise die Qualität des Studiums verbessert, sondern dazu dient, das Medizinstudium unattraktiver zu gestalten und letztlich die Studentenzahlen zu verringern.
Solche Massnahmen erlangen damit eine Bedeutung, die weit über eine studieninterne Prüfungsangelegenheit hin- ausgeht. Angesichts dieser hochschulpolitischen Tragweite und um dem Willen des Parlamentes Nachachtung zu ver- schaffen, ist es angezeigt, die Prüfungssessionen im Regle- ment rechtsverbindlich festzulegen.
Wir wählen die Form der Motion, da die Prüfungsverordnun gen für das Medizinalpersonal gemäss Freizügigkeitsgesetz Artikel 6.2 der Genehmigung der Bundesversammlung vor- behalten ist.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
Dem Entscheid des leitenden Ausschusses liegen aus- schliesslich didaktische Überlegungen zugrunde. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass aufgrund des Rossi- Planes die Vorklinik von früher fünf auf neu vier Semester bzw. zwei Studienjahre verkürzt wurde. Eine Verkürzung wirkt sich besonders auf die Vorbereitungszeit für die zweite Vorprüfung aus, da hierfür bei kaum reduzierter Stoffmenge ein halbes Jahr weniger zur Verfügung steht. Die Ansetzung des Prüfungstermins soll so gewählt werden, dass dem Studenten möglichst viel Zeit zur Prüfungsvorbereitung zur Verfügung steht.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Ständerates (Schönenberger) Medizinalprüfungen Motion du Conseil des Etats (Schönenberger) Examens pour les professions médicales
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1983
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.532
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
05.10.1983 - 15:00
Date
Data
Seite
1430-1431
Page
Pagina
Ref. No
20 011 812
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