Verwaltungsbehörden 05.10.1983 83.054
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N 5 octobre 1983
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Comité parlamentaire AELE. Rapport
Zwölfte Sitzung - Douzième séance
Mittwoch, 5. Oktober 1983, Vormittag Mercredi 5 octobre 1983, matin
8.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Eng
Präsident: Ich möchte heute unserem Kollegen Alfons Mül- ler zu seinem 60. Geburtstag gratulieren und ihm für den weiteren, etwas ruhigeren Lebensweg alles Gute wünschen. (Beifall)
83.054 EFTA-Parlamentarier-Komitee. Bericht Comité parlementaire AELE. Rapport
Herr Muheim unterbreitet namens der Kommission den fol- genden schriftlichen Bericht (texte français voir Bulletin officiel du Conseil des Etats, session d'automne):
Bericht der Schweizer Delegation über das zweite Treffen mit einer Delegation des Europäischen Parlamentes in Strassburg (9. bis 10. Februar 1983) und über die 8. ordentli- che Sitzung in Helsinki (4. bis 6.Juli 1983)
Am 9. und 10. Februar 1983 fand in Strassburg das zweite Treffen zwischen Delegationen des EFTA-Parlamentarier- Komitees und des Europäischen Parlamentes statt. Die Sit- zung wurde gemeinsam vom Präsidenten des EFTA-Parla- mentarier-Komitees, Nationalrat Gautier, und vom Präsiden- ten des EFTA-Ausschusses des Europäischen Parlamentes, dem Abgeordneten Gerokostopoulos, präsidiert. Der Schweizer Delegation gehörte ebenfalls Nationalrat Duboule an.
Bei dieser Zusammenkunft standen folgende Traktanden im Vordergrund:
Zehn Jahre Freihandel zwischen den EFTA-Ländern und der EG
Die Wettbewerbslage der westeuropäischen Industrie
Staatliche Beihilfen.
a. Zehn Jahre Freihandel zwischen den EFTA-Ländern und der EG. Das noch in das Jahr 1982 fallende zehnjährige Jubiläum der Freihandelsverträge zwischen den EFTA-Län- dern und der EG wurde von beiden Seiten zum Anlass genommen, über das bisher Erreichte Bilanz zu ziehen, aber auch einen Blick in die Zukunft zu werfen. Der Vorsitzende des EFTA-Ausschusses .des Europäischen Parlamentes nahm einleitend Bezug auf den Wunsch sowohl des EG- Rates wie auch des EFTA-Ministerrates nach einer Auswei- tung und Verbesserung der Zusammenarbeit über den Frei- handel mit industriellen Produkten hinaus, was angesichts der engen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Frei- handelspartnern wünschbar und natürlich wäre. Das Frei- handelssystem habe bisher den Erwartungen entsprochen. Er schlug auch eine engere Zusammenarbeit im politischen Bereich vor, die auf eine Erarbeitung gemeinsamer Stand- punkte in aussenpolitisch wichtigen Fragen hinauslaufen könnte.
Nationalrat Gautier erwiderte in seiner Eigenschaft als Präsi- dent des EFTA-Parlamentarier-Komitees, dass auch die EFTA-Länder die Meinung teilten, wonach die Freihandels-
verträge bisher gut funktioniert und zum Wohle aller betei- ligten Staaten beigetragen haben. Die Zusammenarbeit zwi- schen den EFTA-Ländern und der EG sollte in allen Gebie- ten, wo gemeinsame wirtschaftliche Interessen bestehen, erweitert werden. Man habe hier aber schon einiges erreicht; zum Beispiel die intensive wissenschaftliche Zusammenarbeit, die Zusammenarbeit in Patent-, Marken- recht-, Transport-, Sachversicherungs-, Umweltschutz- und Konsumentenfragen. Er betonte ferner, dass die Aufrechter- haltung und Verstärkung des offenen multilateralen Han- delssystems - sowohl innerhalb des europäischen Freihan- delssystems wie auch weltweit - für die kleinen, ausfuhr- orientierten EFTA-Staaten von besonders grosser Bedeutung sei. Die gegenwärtige weltweite Wirtschaftsrezession könne nur überwunden werden, wenn wir im Kampf gegen den Protektionismus standhaft bleiben.
In der nachfolgenden Diskussion wurde ganz allgemein das bisher gute Funktionieren des europäischen Freihandelssy- stems gelobt. Es wurde aber auch wiederholt auf die Not- wendigkeit des Abbaues der technischen Handelshemm- nisse aufmerksam gemacht, wobei das Schwergewicht in erster Linie auf deren Verhinderung gerichtet werden sollte. Auch das Problem der divergierenden Strategien der ver- schiedenen Länder zur Überwindung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten wurde aufgeworfen und der Befürchtung Ausdruck gegeben, dass diese für den Freihandel zu Schwierigkeiten führen könnten. Im Zusammenhang mit dem Thema Protektionismus machte Nationalrat Duboule besonders auf die Massnahmen Frankreichs an der Grenze aufmerksam. Er betrachte eine offene Diskussion darüber unter europäischen Parlamentariern als sehr wichtig und dringend. Leider gehörte der Delegation des Europäischen Parlamentes kein Abgeordneter aus Frankreich an, und die Diskussion über dieses Thema war somit nicht sehr er- spriesslich.
Ein EFTA-Parlamentarier gab auch der Sorge über die wach- sende Tendenz innerhalb der EG, mit verschiedenen Part- nern, besonders Japan, «freiwillige» Handelsbeschrän- kungsvereinbarungen abzuschliessen, Ausdruck und ver- langte in Zukunft vorgängige Konsultationen, da durch sol- che Massnahmen auch die Märkte der EFTA-Länder betrof- fen werden können.
b. Die Wettbewerbslage der westeuropäischen Industrie. Gemäss einer Stellungnahme der EG-Kommission läuft Westeuropa Gefahr, nur noch ein Absatzmarkt für die Pro- dukte anderer Länder zu werden, wenn es nicht gelingt, der schwindenden Wettbewerbsfähigkeit seiner Industrie - besonders in der Spitzentechnologie - Einhalt zu gebieten. Folgende Vorschläge wurden zwecks Verbesserung der Wettbewerbslage der westeuropäischen Industrie gemacht:
Engere technische Zusammenarbeit auf europäischer Ebene
Beseitigung der verbleibenden Hindernisse im Währungs- und finanzpolitischen Bereich
Vermehrte europäische Zusammenarbeit in der wissen- schaftlichen Forschung und Entwicklung.
c. Staatliche Beihilfen. Das Problem der staatlichen Beihil- fen, die oft zu grossen Handelsverzerrungen führen, gab auch zu einer Diskussion Anlass. Nach verschiedenen inter- nationalen Handelsvereinbarungen sind staatliche Subven- tionen einzuschränken. Diese Bestimmungen sind offenbar nicht wirksam genug und müssen verstärkt werden. Ein wichtiger Punkt war der Vorschlag eines norwegischen Par- lamentariers, im Bereich der staatlichen Beihilfen für grös- sere Transparenz zu sorgen. Eine bessere Durchschaubar- keit der verschiedenen nationalen Regelungen würde es einem Handelspartner, der sich geschädigt fühlt, erlauben, sich wirkungsvoller zur Wehr zu setzen. Ebenfalls von nor- wegischer Seite wurden zwei Arten von staatlichen Beihilfen als berechtigt bezeichnet, nämlich jene im Rahmen regio- nalpolitischer Wirtschaftshilfe und die vorübergehende Sub- ventionierung kleiner Betriebe, um deren Expansion und die Erreichung einer besseren Wettbewerbsfähigkeit zu ermög-
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lichen. Von seiten des Europäischen Parlamentes wurde auf die Gefahr hingewiesen, dass staatliche Beihilfen, die nur als vorübergehende Massnahmen geplant sind, zu oft einen permanenten Charakter annehmen.
Nationalrat Gautier benützte die Gelegenheit, um zu erklä- ren, dass die schweizerische Regierung weder die Befug- nisse noch das Geld habe, um staatliche Beihilfen an die Industrie zu gewähren. Als gefährlichste Art von Beihilfen bezeichnete er versteckte Subventionen, wie zum Beispiel die von der französischen Regierung beschlossene «Ein- spritzung» von 5 Milliarden US-Dollars in nationalisierte Betriebe.
d. Entschliessung des Europäischen Parlaments betreffend die verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EG und EFTA. Auf Anfrage einiger Mitglieder des EFTA-Ausschusses des Europäischen Parlamentes äusserte sich der EG-Ministerrat über den Ausbau der Zusammenarbeit mit der EFTA, dem grössten Handelspartner der Gemeinschaft. Er zeichnete in seiner Antwort vom 10. Februar 1983 ein positives Bild der bisherigen Entwicklung der gegenseitigen Beziehungen. Als · Beispiele nannte er verschiedene Zusatzabkommen im Bereich der Landwirtschaft, der Fischerei, der Stahlindu- strie, der wissenschaftlichen und technischen Zusammenar- beit sowie den regelmässigen Gedanken- und Informations- austausch mit den zuständigen Behörden der EFTA-Länder in Bereichen von gemeinsamem Interesse, und zwar insbe- sondere in der Wirtschafts- und Währungspolitik, dem Umweltschutz, dem Verbraucherschutz, der Zusammenar- beit in der Entwicklungshilfe, der Energie- und der Industrie- politik. Er versicherte, dass man diese Zusammenarbeit auch in Zukunft pragmatisch und auf der Grundlage der Gegenseitigkeit ausbauen werde. Über konkrete Projekte schwieg er sich jedoch aus.
In der darauffolgenden Debatte im Europäischen Parlament wurden diesbezüglich verschiedene Ideen vorgetragen, so die Möglichkeit einer vermehrten Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Menschenrechte, der Ausbau der politischen Zusammenarbeit sowie das Problem der staatlichen Bei- hilfen.
Im Anschluss an die Debatte nahm das Europäische Parla- ment am 11. Februar 1983 eine Entschliessung an, in wel- cher die EG-Kommission unter anderem aufgefordert wird, eine Liste von neuen Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den EFTA-Staaten zu erstellen. Besonders erwähnens- wert an dieser Entschliessung ist der Hinweis auf die politi- sche Zusammenarbeit, die dringende Aufforderung an die EG- und EFTA-Staaten, jene Gebiete zu bezeichnen, wo eine gemeinsame Haltung betreffend wichtiger internationaler Fragen möglich ist mit dem Ziel, in internationalen Organi- sationen und Verhandlungen vermehrt mit einer Stimme sprechen zu können, sowie der Satz, in welchem das Parla- ment festhält, dass «toute tentative visant à limiter les impor- tations en provenance des pays de l'AELE sous le prétexte de renforcer le marché intérieur serait malencontreuse». Damit wird recht deutlich die Meinung zum Ausdruck gebracht, dass sich Massnahmen zur Stärkung des Binnen- marktes nicht gegen die EFTA-Länder richten sollten. Auch wenn die Bedeutung solcher Entschliessungen nicht über- schätzt werden sollte, ist diese Aussage eines Gemein- schaftsorganes für die Freihandelspartner doch von erhebli- chem Interesse.
Da der Entwurf der Entschliessung schon während der Sitzung vorlag, hatte Nationalrat Gautier die Gelegenheit, in seiner Eigenschaft als Präsident des EFTA-Parlamentarier- Komitees kurz dazu Stellung zu nehmen. Er gab seiner allgemeinen Befriedigung über die an den EG-Rat gerich- tete Frage und über den Entschliessungsentwurf Ausdruck. Betreffend den Vorschlag für die Erarbeitung gemeinsamer aussenpolitischer Haltungen machte er jedoch geltend, dass dieser wegen der Neutralität einiger EFTA-Staaten nur sehr schwer zu verwirklichen wäre.
Die nächste Sitzung mit der Delegation des Europäischen Parlamentes wird anfangs Dezember 1983 in Genf stattfin- den. Bis jetzt liegen folgende Traktandenvorschläge vor:
Vertiefung des Dialogs betreffend die Zusammenarbeit zwischen EG und EFTA
Rechtsharmonisierung
Landwirtschaft
Umweltschutz
Arbeitslosigkeit.
Vom 4. bis 6.Juli 1983 fand in Helsinki auf Einladung des finnischen Parlamentes die 8. ordentliche Sitzung des EFTA- Parlamentarier-Komitees statt. Die Schweizer Delegation setzte sich aus Nationalrat Muheim (Präsident), Ständerat Dobler und den Nationalraten Frey, Gautier und Teuscher zusammen. Nationalrat Frey ersetzte Nationalrat Duboule, der aus gesundheitlichen Gründen an der Teilnahme verhin- dert war. Zu Beginn der Sitzung wurde der bisherige Komi- teepräsident, Nationalrat Gautier, durch die finnische Abge- ordnete, Frau Zilliacus, abgelöst.
Im Mittelpunkt der Tagung standen folgende Traktanden:
Die finnische Wirtschaftslage
Die internationale wirtschaftliche Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Probleme im Zusammen- hang mit der Arbeitslosigkeit
Die Rolle der EFTA im internationalen wirtschaftlichen . Rahmen
Die Beziehungen mit dem Europäischen Parlament
a. Die finnische Wirtschaftslage. Traditionsgemäss wird die wirtschaftliche Situation des Gastgeberlandes als besonde- res Traktandum erörtert. Der finnische Aussenhandelsmini- ster Laine orientierte den Ausschuss über die Wirtschafts- lage seines Landes. Er vertrat die Meinung, dass die beiden Abwertungen des letzten Jahres, verbunden mit flankieren- den Fiskalmassnahmen es Finnland erlauben sollten, von der erwarteten leichten Erholung der Weltwirtschaft profitie- ren zu können, vorausgesetzt, dass die Inflationsrate niedrig gehalten werden könne und der eingeleitete strukturelle Anpassungsprozess erfolgreich verlaufe.
Für Finnland ist der Aussenhandel ein sehr wichtiger Faktor. In den letzten Jahren machte der Anteil des Aussenhandels am BSP durchschnittlich 33 Prozent aus, wovon 20 Prozent auf Ausfuhren in die EFTA-Länder und 33 Prozent auf solche in die EG-Länder entfielen.
Auch der Handel mit dem Osten ist für die finnische Wirt- schaft sehr bedeutend. In massgebenden Kreisen besteht die Auffassung, dass die wirtschaftliche Lage in den letzten Jahren wesentlich kritischer hätte werden können, wenn nicht die kompensatorischen Aufträge aus dem Osten gekommen wären. Die Kehrseite dieser Medaille ist eine gewisse Abhängigkeit vom Osthandel, die wahrscheinlich angesichts der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage in der absehbaren Zukunft nicht wesentlich verringert werden dürfte. Kopfzerbrechen bereitet gegenwärtig das Handels- defizit der Sowjetunion mit Finnland im Betrag von etwa 800 Millionen Rubel als Folge der sinkenden Ölpreise. Da die wichtigsten Exportgüter der Sowjetunion Energieträger und Rohstoffe sind, mit denen Finnland gegenwärtig reichlich versorgt ist, wird sich dieses Defizit nicht so leicht abbauen lassen.
Die Diskussion drehte sich in der Hauptsache um die Frage der Handelsbeziehungen mit dem Osten, und besonders mit der Sowjetunion.
Es ist interessant festzustellen, wie das Verhältnis Finnlands zur EFTA und zur EG in den letzten Jahren sichtlich besser geworden ist. So gab zum Beispiel Aussenhandelsminister Laine einleitend dem Wunsch nach einer engeren Zusam- menarbeit unter den EFTA-Ländern Ausdruck. Auch ist der früher im EFTA-Parlamentarier-Komitee erhobene Wider- stand gegen engere Beziehungen mit dem Europäischen Parlament verschwunden. Finnland hat seine Zusammenar- beit mit der EG durch weitere Abkommen ausgebaut, obwohl es als einziges EFTA-Land keine Entwicklungsklau- sel in seinem Freihandelsvertrag mit der EG hat.
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b. Die internationale wirtschaftliche Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Probleme im Zusammen- hang mit der Arbeitslosigkeit. Das Komitee befasste sich ausführlich mit der internationalen wirtschaftlichen Entwicklung und dem Problem der Arbeitslosigkeit. Es gab seiner grossen Besorgnis über die bisher längste und tiefste Rezession der Nachkriegszeit Ausdruck und schlug fol- gende Massnahmen zur Erreichung einer dauerhaften wirt- schaftlichen Erholung vor:
Bessere internationale Koordination der Wirtschaftspoliti- ken der verschiedenen Länder
Ausgewogenere Mischung von Fiskal- und Währungs- massnahmen auf nationaler Ebene, verbunden mit struktu- rellen Anpassungen
Verstärkung des internationalen Handels-, Währungs- und Finanzsystems, besonders auch im Hinblick auf den Kampf gegen den wachsenden protektionistischen Druck
Schweizerischerseits griff Nationalrat Muheim in die Diskus- sion ein. Er stellte fest, dass man bei der Lektüre des EFTA- Grundlagenpapieres zu diesem Thema den Eindruck bekomme, die gegenwärtigen wirtschaftlichen Probleme seien vor allem konjunktureller Natur, wo doch auch struktu- relle Probleme eine wichtige Rolle spielen. Er benützte die Gelegenheit, um den Ausschuss über die wirtschaftliche Lage der Schweiz zu orientieren, die im Unterschied zu den meisten anderen Industriestaaten bis Ende 1981 unter der weltweiten Rezession - mit Ausnahme der Uhrenindustrie - wenig zu leiden hatte, wobei sich aber das Blatt im letzten Jahr zu wenden begann (Absinken des Wachstums des BSP auf Null). Er orientierte das Komitee auch über die wegen der Verschlechterung der Lage von den schweizerischen Behörden veranlassten Massnahmen zur Stärkung der Wirt- schaft und betonte im Zusammenhang mit dem Ausbau der Exportrisikogarantie, dass diese keine staatliche Subvention des Exportes darstelle, da die schweizerische Wirtschaft für deren Leistungen selber aufkomme und allfällige Bundes- vorschüsse zurückerstattet werden müssten. Abschliessend betonte er die primäre Verantwortlichkeit jedes einzelnen Staates, seine wirtschaftlichen Probleme mit eigenen Mit- teln zu überwinden, was aber nicht ohne Rücksicht auf andere Länder getan werden dürfte. Aus diesem Grunde betrachtet auch er es als wünschbar, dass die Wirtschafts- politiken in den EFTA-Ländern durch gegenseitige Informa- tion und Konsultation noch besser aufeinander abgestimmt werden, da ein koordiniertes Vorgehen die Aussichten auf einen baldigen und dauerhaften wirtschaftlichen Auf- schwung im Rahmen der EFTA und weltweit verbessern könnte.
c. Die Rolle der EFTA im internationalen wirtschaftlichen Rahmen. Das Komitee setzte sich auch mit dem delikaten Problem der Zusammenarbeit der EFTA-Länder unter sich und derjenigen der EFTA mit der EG auseinander. Ein entsprechendes Exposé des EFTA-Sekretariates verweist in diesem Zusammenhang auf die Zielsetzungen in Artikel 2 der Stockholmer Konvention sowie insbesondere auf Artikel 30 dieses Übereinkommens. Darin wird nicht nur ein regel- mässiger Meinungsaustausch über die nationalen Finanz- und Wirtschaftspolitiken vorgesehen, sondern auch deren Ausrichtung auf die Ziele der EFTA und auf die Arbeit von internationalen Organisationen.
Die Diskussion lässt sich wie folgt zusammenfassen: Das Komitee gab seiner Befriedigung darüber Ausdruck, dass die EFTA-Länder in der letzten Zeit vermehrt Gebrauch von der Möglichkeit gemacht hätten, die EFTA als Forum für umfassendere Diskussionen und Konsultationen über Han- dels- und Wirtschaftsprobleme zu benützen. Auch wurde die wachsende Zusammenarbeit zwischen den EFTA-Ländern in anderen internationalen Organisationen begrüsst. Sie sei besonders wichtig im Zusammenhang mit dem Interesse der EFTA-Länder an der Verteidigung und Aufrechterhaltung eines offenen Welthandelssystems.
Schweizerischerseits nahm Nationalrat Muheim zu diesem Traktandum Stellung. Er erinnerte an eine Diskussion über die Zusammenarbeit zwischen den EFTA-Staaten während
des gemeinsamen Treffens der Minister mit Mitgliedern des Parlamentarier- und des Konsultativkomitees in Saltsjöba- den im Jahre 1980 aus Anlass des zwanzigjährigen Jubi- läums der Unterzeichnung der Stockholmer Konvention, wo von Arbeitnehmerseite eine gemeinsame Wirtschaftspolitik zur Überwindung der wirtschaftlichen Probleme gefordert wird, was aber von Arbeitgeber- und Regierungsseite abge- lehnt wurde. Im Gegensatz dazu hätten nun die Minister anlässlich der EFTA-Ratstagung in Bergen Anfang Juni die- ses Jahres sogar zu einer internationalen kohärenten Wirt- schaftspolitik aufgerufen. Offenbar habe sich seit Saltsjöba- den bezüglich der Zusammenarbeit in der Praxis und in der Haltung des Ministerrates etwas geändert.
Er machte darauf aufmerksam, dass im Exposé des EFTA- Sekretariates immer wieder von Zusammenarbeit gespro- chen würde, ohne jedoch diesen Begriff näher zu definieren. Worin soll diese Zusammenarbeit bestehen? Zusammenar- beit könne vom Informationsaustausch über die gegensei- tige Konsultation bis zur eigentlichen Konzertation gehen. Eine nähere Definition dieses Begriffes dränge sich auf, weil man wissen müsse, was er bedeute und wie weit man diesbezüglich in der EFTA gehen will.
Er betonte, dass die Schweizer Parlamentarier keineswegs die Meinung hätten, dass die EFTA nur dem guten Funktio- nieren des Freihandelssystems zu dienen hätte. Man habe auch Verständnis dafür, dass nicht nur handelspolitische Probleme zwischen den EFTA-Ländern besprochen und geregelt werden. Eine solche Koordination gäbe ihnen auch mehr Gewicht gegenüber der EG.
Die Schweiz könne aber einer gemeinsamen Wirtschaftspo- litik, die von einer supranationalen Organisation bestimmt würde, nach wie vor nicht zustimmen. Sie sei aber zu ver- mehrten gegenseitigen Konsultationen bereit, ebenfalls zu einer besseren Abstimmung der nationalen Wirtschaftspoli- tiken. Sie würde auch Hand zu einer Harmonisierung des Europäischen Wirtschaftsrechtes sowie zu einer Koordina- tion der EFTA-Länder bei Verhandlungen mit der EG bieten. Damit könne die EFTA im Rahmen ihrer Zielsetzungen über den Freihandel hinaus zur Lösung der finanz- und wirt- schaftspolitischen Probleme beitragen. In diesem Sinne könne eine Kooperation in der EFTA als konstruktiver Bei- trag an die europäische Integration befürwortet werden.
d. Die Beziehungen mit dem Europäischen Parlament. Nationalrat Gautier orientierte das Komitee über den Verlauf und das Ergebnis der gemeinsamen Sitzung zwischen Dele- gationen des EFTA-Parlamentarier-Komitees und des Euro- päischen Parlamentes in Strassburg am 9. und 10. Februar 1983, die er noch zusammen mit dem Präsidenten des EFTA-Ausschusses des Europäischen Parlamentes präsi- diert hatte (siehe erster Teil des Berichtes). Er kam dabei noch einmal auf die Entschliessung des Europäischen Par- lamentes vom 11. Februar 1983 zu sprechen, die auch eine Aufforderung an die EG-Kommission enthält, eine Liste von Gebieten zu erarbeiten, in denen eine Vertiefung der Zusam- menarbeit zwischen der EG und den EFTA-Ländern wünsch- und realisierbar wäre. Die in der Zwischenzeit vorliegende Liste enthält 25 Gebiete. Nationalrat Gautier forderte die Mitglieder auf, im Hinblick auf die nächste Sitzung mit der Delegation des Europäischen Parlamentes Anfang Dezember 1983 jetzt schon ihre Präferenzen bekanntzugeben, damit die Liste in weiteren Kontakten rechtzeitig bereinigt werden könne. Schweizerischerseits wurden folgende Wünsche angemeldet.
Massnahmen, die an der Grenze getroffen werden
Ausfuhrrestriktionen
Staatliche Beihilfen/Industriepolitik
Umweltfragen
Erwartungsgemäss drehte sich die Diskussion in erster Linie um die obenerwähnte Entschliessung des Europäischen Parlamentes vom 11. Februar 1983 betreffend die Beziehun- gen zwischen der EG und der EFTA. Die EFTA-Parlamenta- rier nahmen mit Befriedigung von jenem Punkt der Entschliessung Kenntnis, wo von der Wichtigkeit der Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen der Gemein-
ZGB. Persönlichkeitsschutz
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schaft und den EFTA-Ländern im Hinblick auf die besondere Qualität ihrer Beziehungen die Rede ist. Man nahm auch die Bemühungen zur Stärkung des Binnenmarktes zur Kenntnis und gab der Erwartung Ausdruck, dass die diesbezüglichen Massnahmen die engen Beziehungen zwischen den Frei- handelspartnern berücksichtigen sowie den GATT-Regeln entsprechen. Mit diesem Hinweis auf die GATT-Regeln will man eventuellen Versuchen von seiten der Gemeinschaft, die EFTA-Länder in ihre Politik der Wiedereroberung des Binnenmarktes, die eine eindeutige Spitze gegen die USA und Japan aufweist, einzuspannen, entgegenwirken. Eine solche Politik würde nicht den schweizerischen Aussenhan- delsinteressen entsprechen. Dieser Punkt wurde besonders von Nationalrat Gautier betont.
e. Tätigkeitsbericht 1982/83. Das Komitee nahm auch zum Tätigkeitsbericht des EFTA-Generalsekretärs für die Zeit vom 15. September 1982 bis zum 15.Juni 1983 Stellung. Ständerat Dobler äusserte sich zum Kapitel über die Entwicklung der Beziehungen zwischen der EFTA und Jugoslawien, deren pragmatische Entwicklung er positiv würdigte. Ferner begrüsste er die Absicht des EFTA-Mini- sterrates, eine handelspolitische Vorwärtsstrategie im Rah- men von multilateralen Gremien wie dem GATT und der OECD zu führen. Die Entwicklung habe gezeigt, dass der Freihandel immer mehr Formen annehme, die den Bereich der traditionellen bilateralen Handelspolitik übersteigen. Der Interdependenz verschiedener Bereiche müsse daher grös- seres Gewicht beigemessen werden, weswegen er die vorge- sehene engere Zusammenarbeit zwischen den verschiede- nen internationalen Wirtschaftsorganisationen befürworte. Abschliessend wandte er sich noch den Themen staatliche Beihilfen und subventionierte Exportkredite zu, wo es aus schweizerischer Sicht noch einige Probleme zu lösen gibt. Die nächste ordentliche Sitzung findet auf Einladung des österreichischen Parlamentes nächstes Jahr in Wien statt. Wir bitten Sie, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen.
Präsident: Es liegt ein schriftlicher Bericht des Delegations- präsidenten, Herrn Muheim, vor. Der Bericht wird verdankt. Herr Muheim bittet uns, von seinem Bericht Kenntnis zu nehmen. Das Wort wird nicht verlangt. Sie haben Kenntnis genommen.
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
82.036 ZGB. Persönlichkeitsschutz Code civil. Protection de la personnalité
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 1376 hiervor - Voir page 1376 ci-devant
Jaeger: Namens unserer Fraktion beantrage ich Ihnen Zustimmung zu den Beschlüssen der Mehrheit Ihrer Kom- mission, in einem Falle zur Kommissionsminderheit, näm- lich zur Minderheit Merz.
Auch unsere Fraktion befürwortet die privatrechtliche Ver- ankerung des Gegendarstellungsrechtes einerseits und der vorsorglichen Massnahmen andererseits. Wir befinden uns hier in einer Konfliktzone zwischen dem Ziel des Schutzes der persönlichen Integrität auf der einen Seite und der Presse- und Medienfreiheit auf der anderen Seite. Es geht hier um eine Rechtsgüterabwägung, und diese scheint uns mit der vorliegenden Vorlage recht gut gelöst. Zweifel sind höchstens dort angebracht, wo es dann um die Anwendung geht, um die gerichtliche Praxis. Es stellt sich die Frage, ob hier nicht doch zum Teil noch etwas zu viel Ermessensspiel-
raum gegeben ist. Im übrigen begrüssen wir auch die Spedi- tivität der Revision von Artikel 49 OR und 28 ZGB. Aber gerade diese Speditivität gibt Anlass zu einigen kritischen Bemerkungen. Wir müssen uns im klaren sein, dass diese Vorlage immerhin gewisse presserechtliche Einschränkun- gen bringt, dass es hier nun um die Überbrückung eines Konfliktes geht, bei dem in erster Linie die Persönlichkeit geschützt werden soll vor allfälligen Eingriffen der Medien. Wir hätten es im Sinne der Symmetrie lieber gesehen, wenn man diese Revision im Kontext vorgenommen hätte mit der Revision von anderen presserechtlichen Postulaten, die eher zugunsten der Regelung der Medienfreiheit gehen. In diesem Zusammenhang möchte ich an die Motion Binder erinnern und an einige parlamentarische Initiativen, auch an eine Interpellation, die ich zusammen mit meinem Kollegen Günter zu diesem Problemkreis eingereicht habe. Es geht in der Motion Binder ja nicht nur wie hier um den Schutz der persönlichen Integrität, es geht auch um die Revision des Geheimhaltungs- und Informationsrechtes, des Zeugnisver- weigerungsrechtes; alles Tatbestände, die ebenfalls einer Regelung harren. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir, die Frage an Herrn Bundesrat Friedrich zu stellen, wie er den Fahrplan für die Revision dieser gesetzlichen Grund- lagen sieht. Denn es scheint mir sehr wichtig, dass wir hier doch eine symmetrische Politik betreiben; zusammen mit dem Schutz der persönlichen Integrität soll auch die andere Seite, die Freiheit der Presse, klar und sauber geregelt werden.
In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu den Beschlüssen Ihrer nationalrätlichen Kommission.
M. Butty: Au nom du groupe démocrate-chrétien, je vous propose d'entrer en matière. Notre groupe soutiendra les propositions de la commission.
La présente révision tend à renforcer la protection de la personnalité, c'est pourquoi elle est importante, et particu- lièrement à notre époque où les atteintes portées par les médias aux droits de la personnalité peuvent être graves et doivent donc être prévenues. Les médias ce n'est pas seule- ment la presse écrite, c'est aussi et surtout, la radio et la télévision.
La révision qui nous est proposée porte uniquement sur le droit privé. Elle ne concerne ni le droit public ni le droit pénal. Les règles générales fixées jusqu'ici, sur la base de l'article 28 du code civil suisse et de l'article 49 du code des obligations, ne sont pas remises en cause. Les fondements sont simplement renforcés, ils sont mieux explicités et ainsi plus accessibles aux particuliers, et cela est important à nos yeux.
Je tiens ici à rendre hommage aux auteurs du projet. La lecture du message est agréable. Il est intelligible et concis, ce qui n'était pas toujours le cas de certains messages que nous avons eu l'occasion d'examiner. La révision de la loi qui nous est proposée apporte des solutions simples, directes, efficaces et rapides. C'est absolument nécessaire en cette matière.
Le projet dont nous débattons améliore le fonctionnement des moyens mis à disposition des particuliers. Il introduit de nouvelles règles de procédure, parallèlement aux procé- dures possibles jusqu'ici, celles qui sont basées sur le code pénal, ainsi que celles que l'on peut fonder sur le droit civil, en vertu de l'article 28 du code civil et de l'article 49 du code des obligations, qui prévoient la réparation pour tort moral. On aurait pu s'inquiéter de cette nouvelle pénétration du droit fédéral dans la procédure. Nous sommes pourtant d'avis qu'elle est nécessaire et que l'institution des nouvelles règles se justifie par l'urgence du problème, qu'une certaine unité est indispensable dans les règles de procédure qui nous sont proposées.
Il s'agit d'abord de l'introduction de mesures provisionnelles permettant d'intervenir immédiatement, soit pour interdire une atteinte illicite à la personnalité, soit pour la faire cesser. C'est une procédure simple et rapide, nous l'appuyons.
La deuxième nouvelle règle concerne le for. Un certaine imprécision a toujours régné en cette matière, les procé-
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Herbstsession
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Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
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Séance
Seduta
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Datum 05.10.1983 - 08:00
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