Verwaltungsbehörden 04.10.1983 82.062
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Ferien. Volksinitiative und Revision OR
Antrag der Kommission
Die Verkehrskommission beantragt mit 9 zu 1 Stimmen (bei 2 Enthaltungen), der Initiative keine Folge zu geben und sie abzuschreiben.
Proposition de la commission
La commission des transports et du trafic vous propose, par neuf voix contre une (et avec deux abstentions), de ne pas donner suite à l'initiative et de la classer.
Präsident: Das Wort hat Herr Aregger für eine Erklärung.
Aregger: Die Verkehrskommission hat die Luzerner Stan- desinitiative sehr gründlich behandelt. Sie beantragt uns, der Initiative keine Folge zu geben. Ich bedaure zwar diesen Entscheid, habe aber ein gewisses Verständnis dafür. Des- halb verzichte ich darauf, Ihnen einen anderslautenden Antrag zu stellen. Ich sehe ein, dass die unverzügliche Planung und Verwirklichung eines unterirdischen Durch- gangsbahnhofs mit entsprechenden Anschlusslinien im heutigen Zeitpunkt allzu futuristische Vorstellungen sind. Mit der Verschiebung des Gotthard-Splügen-Entscheides in eine sehr ferne Zukunft hat der Bundesrat dem Tiefbahnhof Luzern eine weitere wichtige Vorbedingung entzogen. Nun steht aber in der Region Luzern die Forderung nach dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs mehrfach im politi- schen Raum. Ich möchte deshalb die Ablehnung der Stan- desinitiative auf keinen Fall als eine Absage an diese ernst zu nehmenden Kreise verstanden wissen. Ich wünsche, dass das Bundesamt für Verkehr und die SBB im Gespräch mit den zuständigen regionalen Behörden Lösungen suchen und unterstützen helfen, die mindestens für die dringlich- sten Verkehrsprobleme deutliche Verbesserungen bringen: Einige dieser luzernischen Probleme sind im Bericht der Verkehrskommission andeutungsweise erwähnt, andere befinden sich im Studim oder werden öffentlich diskutiert.
Fischer-Sursee: Auch mir ist klar, dass die Initiative zurzeit keine Chance hat, weil verschiedene Grundlagen fehlen. Gestatten Sie mir aber, dass ich ihr als Luzerner wenigstens noch einen Schwanengesang nachsinge.
Mit der Ablehnung der Initiative sind die Probleme der Luzerner Verkehrssituation leider nicht gelöst und die Situa- tion bleibt unbefriedigend. Längerfristig kann nur ein Durch- gangsbahnhof eine echte Verbesserung bringen. Der Durch- gangsbahnhof Luzern ist nicht nur regional für Stadt und Kanton von Bedeutung, sondern noch vermehrt für den internationalen Reiseverkehr und somit für die Bundesbah- nen direkt. Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit des öffent- lichen Verkehrs, namentlich auch im internationalen Nord- Süd-Verkehr, können nur durch die anvisierte Lösung ver- bessert und gesichert werden. Ich möchte daher Bundesrat und SBB bitten, das Problem trotz Ablehnung der Initiative im Auge zu behalten, auf eine Lösung hinzuarbeiten und vor den bestehenden Schwierigkeiten nicht einfach zu kapitu- lieren.
Präsident: Der Kommissionspräsident verzichtet auf das Wort.
Bundesrat Schlumpf: Zwei kurze Bemerkungen zu den Her- ren Aregger und Fischer. Selbstverständlich behalten sowohl Bundesrat wie Departement und die SBB die Belange des öffentlichen Verkehrs im Auge. Wie man das machen kann, haben wir bei den beiden vorangehenden Geschäften gesehen. Ich glaube, das darf gesagt werden: Kanton, Stadt und Verkehrsbetriebe sowie die beteiligte Sihltalbahn, die Uetlibergbahn in Zürich usw. haben bei- spielhaft, modellartig den öffentlichen Regionalverkehr gefördert durch die Zürichberglinie und durch die Verlänge- rung der Strecke Selnau-Hauptbahnhof.
Der Bund ist bereit, im Rahmen seiner rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten dazu beizutragen. Wir werden auch anderenorts in gleicher Art und Weise den öffentlichen Verkehr fördern, soweit uns das möglich ist.
Präsident: Es liegt kein Wortbegehren mehr vor. - Die liberale Fraktion, die Fraktionen der FDP, der SP und der CVP lassen ihre Zustimmung mitteilen.
Die Kommission beantragt Ihnen, der Initiative keine Folge zu leisten. Ein anderer Antrag ist nicht gestellt. Sie haben so beschlossen.
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
83.045 StGB (Jugendmassnahmenvollzug). Fristverlängerung Code pénal (exécution des mesures pénales applicables aux mineurs). Prorogation
Siehe Seite 1322 hiervor - Voir page 1322 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 4. Oktober 1983 Décision du Conseil des Etats du 4 octobre 1983
Abstimmung - Vote Für Annahme der Dringlichkeitsklausel Dagegen
109 Stimmen 30 Stimmen
Das qualifizierte Mehr ist erreicht La majorité qualifiée est acquise An den Ständerat - Au Conseil des Etats
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Ferien. Volksinitiative und Revision OR Vacances. Initiative populaire et révision du CO
Siehe Seite 858 hiervor - Voir page 858 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 27. September 1983 Décision du Conseil des Etats du 27 septembre 1983
Differenzen - Divergences
Wagner, Berichterstatter: Der Nationalrat hat in der Som- mersession dieses Gesetz in der Gesamtabstimmung mit 87 gegen 50 Stimmen angenommen, und zwar in der Fassung der bundesrätlichen Vorlage mit einigen Änderungen. Der Ständerat hat nun letzte Woche dieses Gesetz ebenfalls beraten und von unserem Beschluss abweichende Regelun- gen getroffen.
Wenn ich zurückblicke auf die bundesrätliche Vorlage, so hat der Bundesrat in seinem Entwurf beantragt, es sei die Mindestferiendauer auf drei Wochen festzulegen und für Jugendliche bis zum vollendeten 19. Altersjahr auf vier Wochen, mit der Möglichkeit, dass die Kantone der bundes- rätlichen Lösung eine weitere Ferienwoche anhängen kön- nen. Unser Rat hat nach meiner Meinung den Beschluss etwas vereinfacht. Er hat im Gegensatz zum Bundesratsan- trag beschlossen, die Mindestdauer der Ferien auf vier Wochen festzulegen und für Jugendliche bis zum vollende- ten 20. Altersjahr auf fünf Wochen. Unser Rat hat die Bestimmung gestrichen, dass die Kantone weiterhin die Möglichkeit haben sollen, eine Woche anzuhängen. In einem Punkt hat der Ständerat dem Nationalrat zugestimmt, nämlich Jugendlichen bis zum vollendeten 20. Altersjahr vier Wochen Ferien zu gewähren. Der Ständerat hat aber
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wieder die bundesrätliche Lösung aufgenommen und die Kantone ermächtigt, von ihrer bisherigen Kompetenz Gebrauch zu machen, eine weitere Ferienwoche anzu- schliessen. Der Antrag des Ständerates lautet also: Drei Wochen Mindestferien und für Jugendliche bis zum vollen- deten 20. Altersjahr vier Wochen, wobei die Kantone die Möglichkeit erhalten sollen, eine weitere Woche anzu- schliessen. Schon bei der Behandlung in unserem Rat war diese Lösung umstritten; in der Abstimmung hat unser Rat dann aber mit 87 gegen 69 Stimmen beschlossen, im Bun- desgesetz eine Feriendauer von vier Wochen festzulegen. Bis heute konnte die alte Lösung vor allem die Arbeitnehmerorganisationen nicht befriedigen, weil selbst heute, nach vielen Jahren, nicht alle Kantone von der Mög- lichkeit Gebrauch gemacht haben, die Feriendauer, gestützt auf ihre Kompetenz, gesetzlich festzulegen. Wir haben also heute noch unterschiedliche Regelungen, je nachdem, ob ein Arbeiter im Kanton Graubünden arbeitet oder in Zürich oder in Bern. Eine solche Lösung kann nach meiner Mei- nung nicht befriedigen. Darum hat unsere Kommission gestern mit allen gegen zwei Stimmen bei einigen Enthal- tungen beschlossen, am Beschluss des Nationalrates festzu- halten, d. h. die vier Ferienwochen in Bundeskompetenz zu regeln.
Wir wissen, dass verschiedene Gesetze bestehen. Ich denke da unter anderem an die AHV und muss sagen: Gottlob haben wir eine bundesrechtliche Lösung in der AHV, sonst würde es in unserem Lande auch unterschiedliche Alters- renten geben, wenn die Kantone ermächtigt wären, in der AHV unterschiedliche Regelungen zu treffen. Wir haben ein Obligationenrecht und ein Zivilgesetzbuch. Im Obligationen- recht gibt es einen Abschnitt, der das Arbeitsrecht regelt. In diesem Arbeitsrecht ist auch die Feriendauer der Arbeitneh- mer umschrieben, allerdings eben in dem Sinne, dass die Kantone eine Woche Verlängerung zugestehen können. Was geschieht, wenn wir dem Ständerat zustimmen? Dann wird das zur Folge haben, dass schon in den ersten Mona- ten, da dieses Gesetz in Rechtskraft ist, in den Kantoren die Motionen, die bereits heute geschrieben und in den Pulten verstaut sind, hervorgeholt werden. Damit leiten wir in 26 Kantonen eine Gesetzesmaschinerie ein, die diesen Auf- wand nicht verdient. Ich kann nicht begreifen, dass der Ständerat an dieser alten Lösung festhält.
Herr Bundesrat Friedrich wird Ihnen sicher erklären, warum sich der Bundesrat der nationalrätlichen Lösung anschlies- sen kann. Für sein Engagement in dieser Angelegenheit möchte ich ihm persönlich danken.
Es liegt ein Minderheitsantrag vor von Herrn Kollege Cava- dini. Im Namen der Kommission bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen.
Ich weiss, dass ein Kommissionspräsident sich eine gewisse Zurückhaltung auferlegen muss. Aber vielleicht erlauben Sie mir auch eine persönliche Meinung. Ich habe im Vorfeld der vor uns stehenden Wahlen die verschiedenen Parteipro- gramme studiert, wenn auch nicht ganz, und habe dabei festgestellt, dass alle Parteien, auch die von rechts und ganz rechts, für die Probleme der Arbeitnehmer grösstes Ver- ständnis aufbringen. Ich appelliere an Sie: Tun Sie einen ersten Schritt, und lassen Sie diese vier Ferienwochen für alle bestehen. Sie können versichert sein, dass die Arbeit- nehmerschaft in ihrer allergrössten Mehrheit Ihnen dafür dankbar sein wird.
Wir wissen, dass wir in unserem Rücken auch noch die Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes und der Sozialdemokratischen Partei haben. Diese Initiative geht weit über das hinaus, was wir nun in diesem Gesetz regeln wollen. Wenn Sie glauben, dass diese gesetzliche Lösung einen Gegenvorschlag zur Initiative bedeuten soll, dann können Sie nur bei Ihrem Entscheid, den Sie letztes Mal getroffen haben, bleiben. Mit diesem Entscheid würden Sie vielleicht - ich sage ausdrücklich: würden - den Initianten ermöglichen, die Intiative zurückzuziehen. Ich bin nicht ermächtigt, hier im Namen dieser Organisationen zu spre- chen, aber ein wirklicher Gegenvorschlag könnte nur der Antrag des Nationalrates sein.
Darum möchte ich Sie im Namen der Kommission bitten, beim Entscheid zu bleiben und mit dem Ständerat eine Lösung anzustreben, die auf unserer Ebene liegt.
M. Dupont, rapporteur: Le Conseil des Etats a pratiquement adopté la version du Conseil fédéral que celui-ci ne défend plus puisqu'il s'est rallié à la solution choisie par le Conseil national lors de sa session de juin. Le Conseil des Etats s'est fondé sur les principes émis précédemment dans le mes- sage en disant qu'il fallait laisser aux contrats collectifs le soin de régler ce problème et qu'il ne fallait pas porter atteinte aux droits des cantons, c'est-à-dire au principe du fédéralisme. Votre commission, qui s'est réunie hier, a estimé par 10 voix contre 2 qu'il fallait maintenir sa première décision en se fondant sur le fait que la quasi-totalité, si ce n'est en tout cas la très grande majorité des travailleurs de ce pays, bénéficiaient déjà de quatre semaines de vacances et que, dès lors, ils ne comprendraient pas, sur le plan juridique certes, mais sur le plan du principe, que l'on ne s'adapte pas à la situation réelle. Votre commission estime que la décision du Conseil national prise en juin ne met pas en péril notre économie et surtout, ne remet pas en cause le principe des conventions collectives puisque nous laissons la possibilité de moduler les vacances selon l'âge et la situation des secteurs, à partir, bien entendu, du minimum que nous fixerions maintenant à quatre semaines et à cinq semaines pour les jeunes travailleurs. En outre, elle pense qu'accorder aujourd'hui quatre semaines de vacances aux travailleurs et cinq aux jeunes travailleurs, cela est parfaite- ment supportable pour la presque totalité des secteurs de notre économie, qu'il n'y aurait pas de difficulté à appliquer cette loi sur un plan plus général.
Par contre, en ce qui concerne l'article 329a, votre commis- sion, à la quasi-unanimité, se déclare d'accord avec la version du Conseil des Etats qui lui paraît meilleure dans sa rédaction et ne modifie en rien, sur le fond, la décision que le Conseil national avait prise en juin. Je répète donc que, par 10 voix contre 2 et quelques abstentions, votre commis- sion vous propose de vous en tenir à notre version initiale et d'accepter la modification suggérée par le Conseil des Etats à l'article 329c.
M. Cavadini: Nous vous proposons de vous rallier à la solution du Conseil des Etats. Nous n'allons pas développer les arguments que nous avons émis lors du premier débat, mais nous devons cependant formuler trois remarques. La première, c'est le regret de voir le Conseil fédéral se rallier à la décision du Conseil national, en abandonnant les proposi- tions qu'il avait lui-même formulées auparavant. Il y a là un abandon du bateau échoué au milieu du gué qui est un peu gênant.
Deuxièmement, nous répétons que les conventions collec- tives doivent être le chemin choisi pour la définition de la durée des vacances. C'est un instrument qui a la souplesse nécessaire pour prendre en compte les réalités économi- ques sectorielles et pour apporter les réponses sociales les plus satisfaisantes.
Le troisième argument est celui du fédéralisme. L'égalisa- tion des législations cantonales nous paraît décidément un argument insuffisant qui ne satisfait que les «géométri- ciens» du droit et qui est en contradiction avec le chemin que nous avons voulu prendre. On nous informe avec plus ou moins de certitude que l'initiative pourrait être retirée si la décision du Conseil national était confirmée. Vous nous permettrez de ne pas nous étonner exagérément puisque les dispositions du Conseil national reprennent assez exacte- ment les dispositions de l'initiative. Il y aurait un étonnement inverse si l'initiative n'était pas retirée.
Pour ces raisons de principe très fortes - celle du recours aux conventions collectives et, subsidiairement, celle du fédéralisme - nous vous demandons de revenir à la pre- mière proposition du Conseil fédéral qui est devenue main- tenant celle du Conseil des Etats.
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Jaeger: Ich bitte Sie im Namen der unabhängigen und evangelischen Fraktion, an den Mehrheitsanträgen des Nationalrates festzuhalten. Und ich bitte Sie eindringlich, den Antrag Cavadini auf Einschwenken zum Ständerat ab- zulehnen.
Die Lösung, nämlich vier Ferienwochen für alle als Prinzip, haben wir sowohl in der Kommission wie auch im Plenum des Nationalrates sehr eingehend besprochen. Wir haben verschiedene, vor allem aber arbeitsmarktpolitische Argu- mente sehr differenziert diskutiert. Im Zusammenhang mit der Beratung im Ständerat habe ich zwei Überraschungen erlebt: eine positive und eine negative.
Zuerst die negative: Ich war enttäuscht, wie der Ständerat - ohne auf die Argumente der Mehrheit des Nationalrates differenziert einzugehen - sich auf den Standpunkt gestellt hat, die Regelung, wie sie von uns beschlossen worden ist, sei ein Eingriff in die sozialpartnerschaftliche Vertragsfrei- heit. Dieser Einwand kann nicht akzeptiert weden. Das wurde hier auch schon eindeutig ausgesprochen.
Die positive Überraschung - und das möchte ich ganz ausdrücklich an die Adresse von Bundesrat Friedrich sagen -: Er hat in der nationalrätlichen Debatte noch die Minilö- sung (die 3-Wochen-Lösung) vertreten; er ist aufgrund der Debatte hier und aufgrund der Diskussion im bundesratli- chen Kollegium zur Auffassung gelangt, dass der Vorschlag des Nationalrates zweckmässig sei. Er wird das hier darle- gen. Und er hat diese Linie auch im Ständerat vertreten. Um so unverständlicher diese doch eher rückwärts gerichtete Haltung des Ständerates. Ich bitte Sie also, an unseren Vorschlägen festzuhalten, zumal sich an der wirtschaftli- chen Wetterlage überhaupt nichts geändert hat. All jene Argumente, die wir in der letzten Session vorgetragen haben, gelten heute nach wie vor. Ich bin überzeugt, dass mit dieser Lösung auch eine Brücke zu den Initianten geschlagen wird. Die Initianten werden mit den nationalrätli- chen Vorschlägen ihre Initiative zurückziehen können. Mit den Anträgen des Ständerates ist das sicher nicht der Fall. Herr Cavadini, ich sage es klar und deutlich: Wir wollen keinen «Ferienföderalismus», sondern wir wollen hier eine ganzheitliche Lösung für den ganzen Wirtschaftsraum Schweiz.
Im übrigen möchte ich noch festhalten, dass auch die Ange- stelltenverbände, wenn Sie hier zurückbuchstabieren, ganz sicher die Volksinitiative der Gewerkschaften und der Sozialdemokratischen Partei unterstützen werden. Diese Initiative wird sicher eine sehr grosse Chance haben, sofern wir hier nicht einen echten Gegenvorschlag machen. Ich bitte Sie also nochmals eindringlich: Stimmen Sie Ihren eigenen Anträgen zu. Ihre Kommission hat ebenfalls mit überwältigender Mehrheit an unseren Beschlüssen festge- halten, und ich bin überzeugt, dass wir auch hier im Plenum mit einer deutlichen Annahme ein Zeichen setzen können, so dass der Ständerat sicher bereit sein wird, auf unsere Argumente einzugehen und unseren Anträgen zuzu- stimmen.
Renschler: Obwohl sich der Bundesrat erfreulicherweise dem Entscheid des Nationalrates anschloss - ich möchte hier ebenfalls Herrn Bundesrat Friedrich für seine Einsicht danken -, buchstabiert nun der Ständerat wieder zurück und will auf den ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates eintreten. Laut «Amtlichem Bulletin» wurden drei Argumente vor allem für dieses Vorgehen nach rückwärts angeführt. Alle drei Argumente müssen einer kritischen Würdigung unterzogen werden; sie erweisen sich letztlich als nicht stichhhaltig.
Es wurde, erstens, auf die Verschiedenheit der Kantone hingewiesen. Diese Verschiedenheit müsse sich auch in der Ferienregelung ausdrücken. Meiner Auffassung nach sind die Kantone zu bedauern, wenn sie ihre Eigenart mit der ungleichen Behandlung der Arbeitnehmer im Ferienan- spruch zur Geltung bringen müssen. Die ständerätliche Kommission nahm es gemäss ihrem Berichterstatter aus- drücklich in Kauf, dass in den Kantonen unterschiedliche
Regelungen bestehen werden, denn es ist ja bekannt, dass einige Kantone von der Kompetenz, die ihnen eingeräumt wird, eine Woche mehr Ferien zu gewähren, schneller Gebrauch machen werden als andere. Die Ferien sind ein soziales Grundrecht und sollten deshalb in ihrer gesetzli- chen Dauer nicht vom kantonalen Arbeitsplatz abhängig gemacht werden.
Diskriminierend ist die Fassung des Ständerates in bezug auf die Behandlung der Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Altersjahr gegenüber den gleichaltrigen Lehrlingen. Die jungen Arbeitnehmer erhalten im OR nach Ständerat nur einen Mindestanspruch von vier Wochen, während die Lehr- linge fünf Wochen erhalten sollen. Diese Ungleichbehand- lung der jugendlichen Arbeitnehmer im Vergleich zu den Lehrlingen gab es bisher im Obligationenrecht nicht. Es ist also eine Neuheit des ungleichen Rechtes, die hier einge- führt wird. Für alle Jugendlichen, ob Arbeitnehmer oder Lehrlinge, ist der Übergang von der Schulzeit mit relativ viel Ferien in die Arbeitswelt hart. Beiden Kategorien sollten deshalb fünf Wochen Ferien als Minimum zugestanden werden.
Das zweite Argument: Die Beschränkung im OR auf drei Wochen Ferien, respektive vier Wochen für die jugendlichen Arbeitnehmer wurde im Ständerat damit begründet, man müsse Rücksicht nehmen auf die Schwierigkeiten von Unternehmungen. Gesetze aber, die auf das Unvermögen ausgerichtet sind, sind zum vornherein als unzulänglich zu bezeichnen. Unhaltbar ist auch die Behauptung, die Fas- | sung des Ständerates trage den Unterschieden der Bran- chen Rechnung. Die Branchen sind jedoch keineswegs an kantonale Grenzen gebunden, weshalb dieses Argument nicht stichhaltig ist.
Völlig realitätsfremd ist das dritte Argument, das im Stände- rat angeführt und hier auch von Herrn Cavadini wiederholt wurde, nämlich: mit der Beschränkung auf drei Wochen Mindestferien für die Arbeitnehmer im allgemeinen schaffe man einen Spielraum für die Sozialpartner bei den gesamt- arbeitsvertraglichen Regelungen. Laut BIGA ist heute in allen erfassten Verträgen ein Maximum von wenigstens vier Wochen Ferien diktiert. Bei bereits 76 Prozent der Verträge sind es fünf Wochen. Herr Cavadini, es bleibt also hier wohl kein grosser Spielraum mehr übrig. Der von den Arbeitge- bern häufig vertretene Standpunkt, Vertrag vor Gesetz, trifft in diesem Falle tatsächlich zu. Da die Gewerkschaften bekanntlich Vertrag und Gesetz einander gleichstellen, hat der SGB zusammen mit der SP die Ferieninitiative einge- reicht, die Sie leider abgelehnt haben. Diese Initiative - wenn ich darauf zurückkommen darf - wäre tatsächlich zeitgemäss gewesen. Die Schweiz liegt zusammen mit Japan punkto Jahresarbeitsstunden an der Spitze sämtli- cher Industrieländer; mit 2044 Stunden im letzten Jahr beträgt die Arbeitsleistung bei uns rund 200 bis fast 300 Stunden pro Jahr mehr als in den europäischen Industrie- staaten.
Zum Schluss noch ein Wort zum allfälligen Rückzug der Initiative, falls die vom Nationalrat beschlossene Regelung in der Differenzbereinigung schliesslich obsiegt. Die zustän- digen Gremien des Gewerkschaftsbundes haben dazu noch nicht Stellung genommen. Sie hatten auch gar keine Veran- lassung dazu, denn schliesslich muss auch noch die Mög- lichkeit des Referendums berücksichtigt werden. Über Auf- rechterhaltung oder Rückzug der Initiative muss nach mei- ner Meinung frei von Abstimmungsdruck und -taktik entschieden werden können. Wenn die OR-Bestimmung ohne Referendum Rechtskraft erlangt hat, stellt sich dann lediglich die Frage, ob man sich mit dem sicheren Spatz in der einen Hand - mit der OR-Revision - zufriedengeben will oder ob man mit der anderen Hand auch noch nach der Taube - der Verwirklichung der Initiative - über die Hürde des Volks- und Ständemehrs greifen will.
Die Meinungen darüber werden zweifellos geteilt sein. Ich persönlich mag Tauben, vor allem, wenn sie gebraten in den Mund fliegen. Ich ersuche Sie im Namen der sozialdemokra- tischen Fraktion, am Entscheid des Nationalrates bei Artikel 329a Absatz 1 und 2 festzuhalten. Der ständerätlichen Fas-
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sung von Artikel 329c Absatz 1 stimmen wir zu. Sie ist sprachlich tatsächlich besser.
Zehnder: Dieses Geschäft betrifft ein echtes sozialpoliti- sches Anliegen. Es drängt mich daher, noch einmal die Notwendigkeit einer zeitgemässen Ferienregelung zu unter- streichen, dies entgegen meiner Gewohnheit, wenn ein Sprecher bereits einiges gesagt hat, was ich im Grunde genommen auch noch sagen werde, wie das jetzt Kollege Renschler getan hat. Mir scheint, das Geschäft ist so wichtig und für die Arbeitnehmer so bedeutungsvoll, dass man hier ruhig nachdoppeln darf.
Unbestritten dürfte sein, dass unser Land in bezug auf die Arbeitszeit und Mindestferienordnung im internationalen Vergleich schlecht dasteht. Hinter Japan haben wir die läng- ste Lebensarbeitszeit. Eine Veränderung in der Position der Statistiken erreichen wir nicht einmal dann, wenn wir jetzt, seit 1966, wieder einmal einen Schritt vorwärts tun. Die Technisierung und Automatisierung, auch die neuen Arbeitsmethoden und Werkstoffe veränderten das Arbeits- bild und die Anspannung der Arbeitnehmer kolossal. Nicht umsonst empfehlen die Arbeitsmediziner zweimal jährlich längere Erholungsphasen.
Die zunehmende physische und psychische Belastung ist unverkennbar. Ich bin dankbar, dass der Bundesrat sich den Beschlüssen unseres Rates angeschlossen hat. Ich aner- kenne auch, dass der Ständerat fünf Wochen Ferien wenig- stens den Lehrlingen zugestehen will. Mir scheint jedoch, dass das «Stöckli» sehr inkonsequent und ungerecht ist, wenn es den jugendlichen Arbeitnehmern - Walter Ren- schler hat das schon gesagt - ohne Berufslehre nicht auch bessere Bedingungen für die geistige und körperliche Entwicklung zuspricht. - Bei der Aushebung zum schweize- rischen Militärdienst ist zum Beispiel diese Unterscheidung zwischen Lehrling und Nichtlehrling auch nicht gefragt.
Die gesetzliche Festschreibung der vier Wochen Ferien für alle Arbeitnehmer hat im Ständerat interessanterweise nicht zur Hauptsache aus materiellen Gründen Widerstard und Ablehnung erfahren, sondern mehrheitlich aus formalen. Die Zuständigkeitsfrage stand im Vordergrund, nämlich, dass den Kantonen und den Sozialpartnern der Spielraum für weitergehende Lösungen wie nach Artikel 329a Absatz 2 entzogen werde. Gerne halte ich hier dankbar fest, dass der Bundesrat mit Recht darauf verwiesen hat, dass wr eine Mindestregelung treffen wollen und diese schon aus der Konkurrenzsituation und dem Gleichheitsgebot heraus vor- teilhaft für das ganze Land, das ein Wirtschaftsgebiet ist, gelten soll.
Nach Vorschlag des Ständerates wären einmal mehr unter- schiedliche Regelungen in den Kantonen möglich. Der Stän- derat befürwortet somit eine Bundesregelung, die zwangs- läufig in allen 26 Kantonen zusätzlich die Gesetzesmaschi- nerie in Bewegung setzen würde. Diese Tatsache aus dem Ständerat erstaunt nicht wenig. Aber auch aus der Sicht der Sozialpartner vermögen die Argumente des Ständerates nicht zu überzeugen, es sei denn, die wahren Gründe lägen für die Ständeherren doch woanders. Für die Sozialpartner ist die Flexibilität oder der Spielraum nach wie vor gegeben. Ich erinnere daran, dass bereits heute die fünfte Ferienwo- che für Arbeitnehmer vielerorts vertragliches Recht ist und auch die sechste Ferienwoche keine Seltenheit darstellt. Den ökonomischen Rahmenbedingungen und den unter- schiedlichen Verhältnissen in Branchen und Berufen kann auch in Zukunft weiter Rechnung getragen werden.
Abschliessend noch ein Wort zur Initiative. Diese Vorlage, die wir hier behandeln, muss als Gegenvorschlag zur Ferien- initiative betrachtet werden. Wenn Sie wünschen, dass uns ein Abstimmungskampf allenfalls erspart bleibt, dann soll- ten Sie den Initianten den Weg für den Rückzug öffnen. Ein solcher kann bestensfalls in Erwägung gezogen werden, wenn Sie mit der Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat unseren Beschlüssen zustimmen.
Ich bitte Sie daher, standhaft zu bleiben und den Antrag Cavadini abzulehnen.
Le président: Le représentant du groupe du PdT/PSA/POCH m'a fait savoir qu'il renonce à s'exprimer mais que son groupe se prononcera en faveur de la proposition de la commission.
Villiger: Im Gegensatz zu meinen Vorrednern möchte ich nicht nochmals den ganzen Fragenkomplex aufrollen, son- dern lediglich auf die verbleibende Differenz kurz eingehen. Die Argumente des Ständerates für das Zurückgehen auf den Vorschlag des Bundesrates scheinen mir im Prinzip nach wie vor gültig zu sein. Es sind im wesentlichen aus meiner Sicht zwei Gründe: Erstens sollten wir im Gesetz lediglich Mindestvorschriften festlegen, um den Gesamtar- beitsverträgen Raum für kreative Massnahmen zu belassen. Denn solche Lösungen können Rücksicht auf die Struktur einer Branche oder eines Betriebes nehmen und dienen damit doch letztlich der Arbeitsplatzsicherung im weitesten Sinne. Ich verstehe nach wie vor schlecht, dass sich die Gewerkschaften mit solchen Initiativen selber ihren Wir- kungsraum beschneiden. Ich teile hier die Meinungen mei- ner Vorredner nicht.
Zweitens ist die Zeit, die es braucht, bis die Kantone die Kompetenz zur Erweiterung um eine Woche ausgenützt haben, für einen Teil der Wirtschaft eine mildernde Über- gangsfrist. Ich halte die Äusserungen von Herrn Renschler zum Problem der wirtschaftlichen Tragbarkeit doch für ein wenig leichtfertig. In diesem Sinne ist die Lösung des Stän- derates vernünftig und durchaus auch fortschrittlich. Auf der anderen Seite - und das habe ich schon bei der letzten Debatte hier gesagt - ist der Unterschied zwischen den beiden Lösungen nicht sehr gravierend. Die Kantone wer- den, wie das bisher auch der Fall war, ihre Kompetenz wahrscheinlich sehr rasch ausnützen, so dass wir in ein bis drei Jahren an sich das gleiche Ergebnis haben. Zudem scheint mir - da bin ich mit dem Ständerat nicht ganz einig -, dass eine Föderalisierung von Ferienregelungen eher problematisch ist. Wir haben ja sehr viele Unterneh- men, die kleine Multis im Sinne von multikantonalen Unter- nehmen sind und die die Kantonsgrenzen eben überschrei- ten. So gesehen ist die Lösung, welche Ihnen die Kommis- sion vorschlägt, nicht unakzeptabel.
Dazu eine weitere Überlegung; sie wurde hier vor allem von Herrn Zehnder angedeutet: Mit dieser Lösung müsste es den Initianten möglich sein, ihre Initiative zurückzuziehen, weil doch das Hauptanliegen, die vier Wochen für alle, erfüllt ist. Ein Teil unserer Fraktion und ich werden aus diesen Gründen heute der Kommissionslösung zustimmen. Wir erwarten aber, dass der Schweizerische Gewerkschafts- bund vor der erneuten Behandlung im Ständerat eindeutige Signale in Richtung eines solchen Rückzuges gibt. Wir haben hier jetzt zwei etwas widersprechende Standpunkte gehört. Herr Renschler ist eher dagegen, Herr Zehnder eher dafür. Ich glaube doch, dass hier etwas klarere Signale kommen müssten. Sollten diese Signale ausbleiben, so müssten wir uns bei Festhalten des Ständerates vorbehal- ten, unsere Haltung nochmals zu überdenken.
M. Darbellay: Nos collègues qui sont intervenus dans le débat ayant fait le tour du problème, je me contenterai, comme M. Villiger, de revenir sur certains aspects particu- liers de celui-ci.
Le Conseil des Etats a décidé d'inscrire dans le code des obligations le principe des trois semaines de vacances pour tous. En le suivant, nous ferions une opération législative absolument inutile parce que ce principe est déjà appliqué dans tous les cantons suisses. D'autre part, on nous pro- pose d'attribuer aux cantons la compétence de prévoir une quatrième semaine de vacances. Cela veut dire qu'on veut mettre en marche la modification de vingt-six législations cantonales pour se livrer à un exercice presque gratuit. En effet, un nombre important de travailleurs bénéficient déjà aujourd'hui de quatre semaines de vacances par année.
On a dit dans ce conseil que des conventions collectives perdraient en importance si nous attribuions à la Confédéra- tion la compétence de fixer à quatre semaines la durée
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minimale des vacances. Or, ce n'est pas le cas. On renforce le rôle des conventions collectives en prévoyant un seul échelon législatif, puisque le reste du travail serait fait par la voie des conventions collectives. Si nous répartissons une nouvelle fois cette compétence entre les cantons et la Con- fédération, le fédéralisme n'y gagnera rien. Il est donc plus judicieux de charger la Confédération de fixer le nombre minimum des semaines de vacances, car ce faisant, nous laissons aux organisations professionnelles une marge de manœuvre suffisante pour intervenir par la voie des conven- tions collectives.
J'ajouterai en guise de conclusion que demander en 1983 quatre semaines de vacances pour tous les travailleurs n'est pas une exigence excessive. Cette durée tient compte en particulier des besoins de la famille.
Reimann: Ich möchte auch meinerseits der Kommissions- mehrheit für diesen eindeutigen Entscheid wie auch Herrn Bundesrat Friedrich für seine Unterstützung danken. Ich bitte den Rat, das Gleiche zu tun und den Antrag Cavadini abzulehnen.
Es erübrigt sich wohl, in der Differenzbereinigung die Grundsatzdiskussion nochmals aufnehmen zu wollen. Es wurde genug darüber gesprochen. Alle sind für mehr Ferien; sie sagen es wenigstens.
Meines Erachtens stellt sich vielmehr die Frage, welche Lösung nun angestrebt werden soll. Sollen wir die Ferien- dauer in der Verfassung oder im Obligationenrecht und im Gesamtarbeitsvertrag regeln? Man hat den SGB schon vor den Beratungen des Ständerates aufgefordert, ein Signal zu geben, ob bei Zustimmung zum Nationalrat die Initiative zurückgezogen werden könne. Grundsätzlich finde ich es falsch, schon vor den Beratungen irgendwelche Rückzugs- gedanken zu signalisieren und damit die Beratungen beein- flussen zu wollen. Ich glaube auch nicht, dass der Ständerat anders entschieden hätte, wenn man bereits von Rückzug gesprochen hätte.
Eines steht fest: Wenn der Rat dem Antrag Cavadini und damit dem Ständerat zustimmt, gelangt die Initiative zur Abstimmung. Und diese Initiative hat grosse Chancen, ange- nommen zu werden. Eigentlich möchte ich es dem Schwei- zerischen Gewerkschaftsbund gönnen, einmal mit einem erfolgreichen Volksbegehren in den Abstimmungskampf ziehen zu können, obwohl ich persönlich der Auffassung bin, dass eine Regelung im Obligationenrecht vernünftiger wäre als die Aufnahme in die Verfassung. Auch ich bin nicht in der Lage und auch nicht kompetent zu erklären, die Initiative werde zurückgezogen, wenn der Nationalrat an seinem ursprünglichen Entscheid festhalte. Aber allen Rats- mitgliedern, welche gegen eine Aufnahme in die Verfassung sind, möchte ich raten, der Kommissionsmehrheit zuzustim- men, wenn man den Initianten die Möglichkeit geben will, einer obligationenrechtlichen Lösung Hand zu bieten.
Im übrigen vertrete auch ich die Auffassung, dass mit der nationalrätlichen Fassung für den Gesamtarbeitsvertrag nach wie vor für die Zukunft ein Spielraum besteht. Es geht also hier nicht um Gesetz oder Vertrag, es geht darum, bisherige vertragliche Abmachungen im Gesetz zu veran- kern und dem Gesamtarbeitsvertrag in der Zukunft trotzdem einen Spielraum einzuräumen.
Ich möchte Sie also bitten, der Kommissionsmehrheit zuzu- stimmen und den Antrag Cavadini abzulehnen.
Oehen: Ich habe seinerzeit in der Debatte das Wort nicht ergriffen. Ich habe mich entschlossen, jetzt noch ein paar Worte zu sagen, weil ich unter dem Eindruck stehe, dass wir in unserer Gesellschaft in diesen Fragen der Gesamtarbeits- zeit Gefahr laufen, uns in einer falschen Richtung zu be- wegen.
Gestern abend wurden in einer Veranstaltung in Bern jene als schlecht, rückständig und arbeiterfeindlich qualifiziert, die mit dem Ziel der 40-Stunden-Woche, Fernziel 35-Stun- den-Woche, nicht einverstanden sind. Heute sind längere Ferien, die im Gesetz festgenagelt werden sollen, das Beur-
teilungskriterium für Fortschritt und die Qualifikation von gut und böse.
Eine derartige Haltung kann ich nicht akzeptieren. Der Be- schluss des Ständerates zeichnet sich durch seine Flexibili- tät aus, die regionalen wirtschaftlichen Verhältnisse, aber auch jene der einzelnen Betriebszweige berücksichtigen zu können. Und tatsächlich: Vier Ferienwochen obligatorisch oder drei Ferienwochen obligatorisch bedeuten nun ganz einfach nicht dasselbe für Unternehmenszweige aus der Chemie, den Versicherungen, den Banken auf der einen Seite und dem Kleingewerbe, der Landwirtschaft usw. auf der anderen Seite. Im einen Fall - das wissen wir alle - ist es ohne weiteres zu verdauen - im anderen Fall tiefern solche Forderungen sehr oft die Entscheidung über die Existenzfä- higkeit der Betriebe. Die Vertragsfreiheit der Sozialpartner kann mithelfen, dass nicht ein Kahlschlag in kritischen Zei- ten aus gesetzlichen Gründen notwendig wird.
Ich meine, dass in unserem Lande im allgemeinen der Sicherung der Arbeitsplätze ausserordentliche Bedeutung zugemessen werde. Und ich bin der Meinung, das sei auch richtig. Wenn wir aber die Forderungen, die dauernd auf eine Verteueurng der Arbeitskraft hinausgehen, unterstüt- zen, gefährden wir sehr direkt die Arbeitsplätze, denn es nützt nichts, wenn Sie im Gesetz schliesslich fünf Wochen Ferien als Minimum festschreiben und die 40-Stunden- Woche verankert haben, die Arbeitsplätze aber in der Zwi -. schenzeit entweder wegrationalisiert worden sind oder verlo- rengingen, weil die Unternehmungen ganz einfach nicht überleben konnten.
Wir wollen doch auch nicht vergessen, dass für den arbei- tenden Menschen die Gestaltung seines Arbeitsplatzes viel bedeutungsvoller ist als eine Woche mehr oder weniger Ferien. Geben wir uns zudem Rechenschaft darüber, dass über den Rationalisierungsdruck ununterbrochen zusätz- liche Arbeitsplätze mit unmenschlichen Bedingungen ge- schaffen werden. Es ist kein Geheimnis - oder sollte wenig- stens keines sein -, das mit verkürzten Arbeitszeiten der arbeitende Mensch überall mehr in die Maschinenfunktion hineingedrückt wird, er praktisch nur noch einige wenige ausgeklügelte Handbewegungen ausführen kann und ganz- heitliche Arbeiten gar nicht mehr tun darf, weil er sie zu wenig rasch tun kann. Die Arbeit ist für den Menschen nach wie vor das wichtigste in seinem Leben; wenn er befriedi- gende, kreative, positive Arbeit leisten kann, ist er glücklich. Freizeit und Erholung sind eben nicht das grundlegende Bedürfnis des Menschen.
Also muss uns daran gelegen sein, nicht dauernd die Arbeitszeit zu verkürzen, sondern die Arbeitsqualität zu er- höhen.
Umweltpolitisch ist der Trend, in dem wir uns befinden, falsch. Wenn die Menschen bei gleichem Lebensstandard immer weniger arbeiten wollen, bedeutet das, andauernd mehr Energie in unser System einführen zu müssen, um den Lebensstandard halten zu können. Mehr Energie bedeutet aber all die Probleme, über die wir ja schon so oft diskutiert haben.
Mein lieber Herr Kollega Renschler, Sie haben gesagt: Ferien seien ein soziales Grundrecht. Wenn aber dieses soziale Grundrecht dazu führt, dass Arbeitsplätze verloren gehen, können Sie am 1. Mai das noch viel bedeutendere Grundrecht wieder in den Vordergrund stellen, nämlich das Recht auf Arbeit. Ich wehre mich gegen das ständige Ver- gleichen mit einigen europäischen Industriestaaten, die dann beim anderen Vergleich, beim Vergleich über die Zahl der Arbeitslosen, so ungeheuer schlecht abschneiden.
Ich habe Ihnen diese Bedenken kurz darlegen wollen, um Ihnen zu sagen: es gibt neben den an diesem Pult vorge- brachten Argumenten auch andere Überlegungen, die uns vorsichtig werden lassen sollten, wenn wir die Gesamtar- beitszeit des Menschen bei gleichzeitigem Anspruch auf hohen Lebensstandard immer weiter herunterschrauben. Ich empfehle deshalb, dem Antrag von Herrn Cavadini zu- zustimmen.
Code civil. Protection de la personnalité
1376
N 4 octobre 1983
M. Dupont, rapporteur: M. Cavadini comprend que les initia- teurs soient tentés, en cas d'approbation de ce texte, de retirer leur initiative, qu'ils considèrent comme identique à la proposition votée par le Conseil national.
Je m'élève contre cette affirmation. En fait, nous ne repre- nons que la première partie de l'initiative fixant à quatre semaines au minimum les vacances accordées à chaque travailleur et à cinq semaines celles octroyées aux travail- leurs âgés de moins de 20 ans. Par contre, la majorité de la commission s'oppose à l'initiative, en ce sens que nous ne tenons pas compte des cinq semaines de vacances modu- lées selon l'âge des travailleurs. Cela nous paraît extrême- ment important, lorsque l'on sait que certains secteurs accordent déjà cinq semaines de vacances lorsque le travail- leurs atteint l'âge de 40 ou de 50 ans, dans certains cas, et même six semaines pour les personnes âgées de 60 ans et plus. Toute cette tranche est refusée et laissée précisément à l'appréciation des contrats collectifs et des ententes entre partenaires sociaux.
On nous reproche souvent, au Parlement et au gouverne- ment, de ne pas être en accord avec la réalité politique. Or, aujourd'hui, plus de 80 pour cent des travailleurs bénéficient de quatre semaines de vacances payées. Nous avons donc la possibilité de démontrer que nous sommes en accord avec la réalité. Personne d'ailleurs ne comprendrait autre- ment.
Nous devons féliciter le gouvernement d'avoir réfléchi à cette question et d'avoir changé d'avis après l'émission de son message. Par conséquent, nous vous invitons à rejeter la proposition de M. Cavadini et à maintenir la décision du Conseil national.
Bundesrat Friedrich: Der Bundesrat hat nach dem Entscheid des Nationalrats nochmals über diese Frage bera- ten und sich dann, wie mehrfach bereits erwähnt wurde, der nationalrätlichen Fassung angeschlossen. Für die einen ist das eine positive, für die andern eher eine negative Überra- schung. Lassen Sie mich daher kurz die Gründe für diesen Entscheid zitieren; es sind deren vier.
Zunächst einmal sind wir der Auffassung, dass der Unter- schied in der Praxis ein rein zeitlicher und daher nicht sehr gravierend ist, wie es auch Herr Villiger richtigerweise gesagt hat. Die Erfahrung mit der heutigen Regelung, die auch die Kompetenz zugunsten der Kantone vorsieht, hat nämlich gezeigt, dass diese Kompetenz praktisch vollstän- dig ausgenützt worden ist, so dass wir im Endeffekt doch wieder eine einheitliche schweizerische Regelung haben. Die zweite Überlegung. Es scheint uns, dass das Bestehen verschiedener kantonaler Regelungen - auch in einer Über- gangszeit - nicht besonders befriedigend ist, weil die Schweiz ja schliesslich ein einheitliches Wirtschaftsgebiet ist.
Die dritte Überlegung. Die Lösung des Nationalrates bietet natürlich mehr Substanz als Gegengewicht zur Initiative. Es scheint mir dabei nicht richtig zu sagen, das sei ja praktisch die Initiative. Es sind immerhin zwei wesentliche Unter- schiede: der erhöhte Ferienanspruch für die über 40jährigen Arbeitnehmer und die unbeschränkte Kompetenz an die Kantone, weiterzugehen, die die Initiative den Kartonen immerhin auch zugestehen will.
Die vierte Überlegung. Die vier Wochen Ferien sind in der Praxis tatsächlich sehr verbreitet - Herr Renschler hat das gesagt - und scheinen uns auch materiell gerechtfertigt zu sein.
Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen, an Ihrem Entscheid festzuhalten.
Art. 329 a Abs. 1, 2 Antrag der Kommission Festhalten
Antrag Cavadini Zustimmung zum Ständerat
Art. 329 a al. 1 et 2 Proposition de la commission Maintenir
Proposition Cavadini Adhésion au Conseil des Etats
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Dagegen
100 Stimmen 33 Stimmen
Art. 329 c Abs. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 329 c al. 1 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Präsident: Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig Zustimmung. Ein anderer Antrag wird nicht gestellt. Sie haben so beschlossen.
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
82.036
Zivilgesetzbuch. Persönlichkeitsschutz Code civil. Protection de la personnalité
Botschaft und Gesetzentwurf vom 5. Mai 1982 (BBI II, 636) Message et projet de loi du 5 mai 1982 (FF II, 661)
Beschluss des Ständerates vom 16. März 1983 Décision du Conseil des Etats du 16 mars 1983
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
M. Cotti, rapporteur: La révision du code civil, dont nous nous occupons, a pour but de renforcer la protection de la personnalité face aux atteintes portées surtout par les médias. J'attire votre attention sur le fait qu'il s'agit bien d'une réforme de droit civil, réforme qui doit compléter la protection de la personnalité, assurée par la constitution et par le droit pénal. D'autres projets sont à l'étude. Je pense notamment aux travaux de la commission chargée d'élabo- rer une conception globale des médias et à ceux de la commission chargée de préparer une législation en matière de banques de données.
Les biens protégés par l'article 28 sont la vie, l'intégrité physique, morale et intellectuelle, la vie privée, la considéra- tion personnelle et professionnelle, la liberté physique, morale et économique. Il s'agit donc de tous les biens inhérents à la personnalité. Il est incontestable que ces biens sont aujourd'hui de plus en plus menacés et qu'il convient de nous doter des instruments juridiques permet- tant de les protéger plus efficacement.
La révision proposée est une réponse à la motion de M. Broger, de 1967. En effet, la protection de la personnalité, telle que nous la connaissons dans le code civil et qui constituait, lors de son adoption, une innovation remarqua- ble et sans égale, ne suffisait plus face à l'évolution techni-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Ferien. Volksinitiative und Revision OR Vacances. Initiative populaire et révision du CO
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Dans
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Jahr
1983
Année
Anno
Band
IV
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.062
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
04.10.1983 - 08:00
Date
Data
Seite
1371-1376
Page
Pagina
Ref. No
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