Verwaltungsbehörden 04.10.1983 83.045
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Ferien. Volksinitiative und Revision OR
Antrag der Kommission
Die Verkehrskommission beantragt mit 9 zu 1 Stimmen (bei 2 Enthaltungen), der Initiative keine Folge zu geben und sie abzuschreiben.
Proposition de la commission
La commission des transports et du trafic vous propose, par neuf voix contre une (et avec deux abstentions), de ne pas donner suite à l'initiative et de la classer.
Präsident: Das Wort hat Herr Aregger für eine Erklärung.
Aregger: Die Verkehrskommission hat die Luzerner Stan- desinitiative sehr gründlich behandelt. Sie beantragt uns, der Initiative keine Folge zu geben. Ich bedaure zwar diesen Entscheid, habe aber ein gewisses Verständnis dafür. Des- halb verzichte ich darauf, Ihnen einen anderslautenden Antrag zu stellen. Ich sehe ein, dass die unverzügliche Planung und Verwirklichung eines unterirdischen Durch- gangsbahnhofs mit entsprechenden Anschlusslinien im heutigen Zeitpunkt allzu futuristische Vorstellungen sind. Mit der Verschiebung des Gotthard-Splügen-Entscheides in eine sehr ferne Zukunft hat der Bundesrat dem Tiefbahnhof Luzern eine weitere wichtige Vorbedingung entzogen. Nun steht aber in der Region Luzern die Forderung nach dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs mehrfach im politi- schen Raum. Ich möchte deshalb die Ablehnung der Stan- desinitiative auf keinen Fall als eine Absage an diese ernst zu nehmenden Kreise verstanden wissen. Ich wünsche, dass das Bundesamt für Verkehr und die SBB im Gespräch mit den zuständigen regionalen Behörden Lösungen suchen und unterstützen helfen, die mindestens für die dringlich- sten Verkehrsprobleme deutliche Verbesserungen bringen: Einige dieser luzernischen Probleme sind im Bericht der Verkehrskommission andeutungsweise erwähnt, andere befinden sich im Studim oder werden öffentlich diskutiert.
Fischer-Sursee: Auch mir ist klar, dass die Initiative zurzeit keine Chance hat, weil verschiedene Grundlagen fehlen. Gestatten Sie mir aber, dass ich ihr als Luzerner wenigstens noch einen Schwanengesang nachsinge.
Mit der Ablehnung der Initiative sind die Probleme der Luzerner Verkehrssituation leider nicht gelöst und die Situa- tion bleibt unbefriedigend. Längerfristig kann nur ein Durch- gangsbahnhof eine echte Verbesserung bringen. Der Durch- gangsbahnhof Luzern ist nicht nur regional für Stadt und Kanton von Bedeutung, sondern noch vermehrt für den internationalen Reiseverkehr und somit für die Bundesbah- nen direkt. Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit des öffent- lichen Verkehrs, namentlich auch im internationalen Nord- Süd-Verkehr, können nur durch die anvisierte Lösung ver- bessert und gesichert werden. Ich möchte daher Bundesrat und SBB bitten, das Problem trotz Ablehnung der Initiative im Auge zu behalten, auf eine Lösung hinzuarbeiten und vor den bestehenden Schwierigkeiten nicht einfach zu kapitu- lieren.
Präsident: Der Kommissionspräsident verzichtet auf das Wort.
Bundesrat Schlumpf: Zwei kurze Bemerkungen zu den Her- ren Aregger und Fischer. Selbstverständlich behalten sowohl Bundesrat wie Departement und die SBB die Belange des öffentlichen Verkehrs im Auge. Wie man das machen kann, haben wir bei den beiden vorangehenden Geschäften gesehen. Ich glaube, das darf gesagt werden: Kanton, Stadt und Verkehrsbetriebe sowie die beteiligte Sihltalbahn, die Uetlibergbahn in Zürich usw. haben bei- spielhaft, modellartig den öffentlichen Regionalverkehr gefördert durch die Zürichberglinie und durch die Verlänge- rung der Strecke Selnau-Hauptbahnhof.
Der Bund ist bereit, im Rahmen seiner rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten dazu beizutragen. Wir werden auch anderenorts in gleicher Art und Weise den öffentlichen Verkehr fördern, soweit uns das möglich ist.
Präsident: Es liegt kein Wortbegehren mehr vor. - Die liberale Fraktion, die Fraktionen der FDP, der SP und der CVP lassen ihre Zustimmung mitteilen.
Die Kommission beantragt Ihnen, der Initiative keine Folge zu leisten. Ein anderer Antrag ist nicht gestellt. Sie haben so beschlossen.
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
83.045 StGB (Jugendmassnahmenvollzug). Fristverlängerung Code pénal (exécution des mesures pénales applicables aux mineurs). Prorogation
Siehe Seite 1322 hiervor - Voir page 1322 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 4. Oktober 1983 Décision du Conseil des Etats du 4 octobre 1983
Abstimmung - Vote Für Annahme der Dringlichkeitsklausel Dagegen
109 Stimmen 30 Stimmen
Das qualifizierte Mehr ist erreicht La majorité qualifiée est acquise An den Ständerat - Au Conseil des Etats
82.062
Ferien. Volksinitiative und Revision OR Vacances. Initiative populaire et révision du CO
Siehe Seite 858 hiervor - Voir page 858 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 27. September 1983 Décision du Conseil des Etats du 27 septembre 1983
Differenzen - Divergences
Wagner, Berichterstatter: Der Nationalrat hat in der Som- mersession dieses Gesetz in der Gesamtabstimmung mit 87 gegen 50 Stimmen angenommen, und zwar in der Fassung der bundesrätlichen Vorlage mit einigen Änderungen. Der Ständerat hat nun letzte Woche dieses Gesetz ebenfalls beraten und von unserem Beschluss abweichende Regelun- gen getroffen.
Wenn ich zurückblicke auf die bundesrätliche Vorlage, so hat der Bundesrat in seinem Entwurf beantragt, es sei die Mindestferiendauer auf drei Wochen festzulegen und für Jugendliche bis zum vollendeten 19. Altersjahr auf vier Wochen, mit der Möglichkeit, dass die Kantone der bundes- rätlichen Lösung eine weitere Ferienwoche anhängen kön- nen. Unser Rat hat nach meiner Meinung den Beschluss etwas vereinfacht. Er hat im Gegensatz zum Bundesratsan- trag beschlossen, die Mindestdauer der Ferien auf vier Wochen festzulegen und für Jugendliche bis zum vollende- ten 20. Altersjahr auf fünf Wochen. Unser Rat hat die Bestimmung gestrichen, dass die Kantone weiterhin die Möglichkeit haben sollen, eine Woche anzuhängen. In einem Punkt hat der Ständerat dem Nationalrat zugestimmt, nämlich Jugendlichen bis zum vollendeten 20. Altersjahr vier Wochen Ferien zu gewähren. Der Ständerat hat aber
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StGB (Jugendmassnahmenvollzug). Fristverlängerung Code pénal (exécution des mesures pénales applicables aux mineurs). Prorogation
In
Dans
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1983
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.045
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 04.10.1983 - 08:00
Date
Data
Seite
1371-1371
Page
Pagina
Ref. No
20 011 798
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