Verwaltungsbehörden 04.10.1983 83.008
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Sihlthal-Zürich-Uetlibergbahn. Konzession
1367
83.008 Flughafen Genf. Kontrollturm. Zusatzkredit Aéroport de Genève. Tour de contrôle. Crédit additionnel
Botschaft und Beschlussentwurf vom 31. Januar 1983 (BBI I, 897) Message et projet d'arrêté du 31 janvier 1983 (FF 1, 877)
Beschluss des Ständerates vom 8.Juni 1983 Décision du Conseil des Etats du 8 juin 1983
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission
Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil des Etats
Herr Räz unterbreitet namens der Verkehrskommission fol- genden schriftlichen Bericht:
Am 12. März 1980 haben die eidgenössischen Räte einen Verpflichtungskredit von 12,3 Millionen Franken für den Bau eines Kontrollturms für die Flugsicherungsdienste auf dem Flughafen Genf bewilligt. Die Bauarbeiten verliefen bis Früh- jahr 1982 planmässig. Entgegen dem ursprünglich angemel- deten Raumprogramm kam dann die Regionaldirektion der Flugsicherungsdienste Genf der Radio Schweiz AG zum Schluss, dass nicht genügend Apparateräume vorgesehen seien. Ein Teil der Apparate wird nun im Betriebsgebäude untergebracht. Entsprechende Projektänderungen (insbe- sondere zusätzliche Fenster und stärkere Klimaanlage) und die seit der Aufstellung des Kostenvoranschlages aufgelau- fene Teuerung verursachen Mehrkosten von 1,94 Millionen Franken; für zusätzliches Mobiliar werden 60 000 Franken benötigt, so dass ein Zusatzkredit von 2 Millionen Franken beansprucht wird.
Anfang Februar 1983 hat der Bundesrat, nach Absprache mit der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte, das Amt für Bundesbauten ermächtigt, weitere Kredite vorzeitig freizugeben, um die Arbeiten am Bauwerk fortsetzen zu können. Nach Artikel 3 Absatz 3 des Luftfahrtgesetzes wer- den für die örtliche Flugsicherung Gebühren erhoben. Sie sollen die Betriebs- und Kapitalkosten decken. Im vorliegen- den Fall werden sich die jährlichen Gebühren als Folge des Zusatzkredits um 160 000 Franken erhöhen.
Die Verkehrskommission beantragt einstimmig, auf die Vor- lage einzutreten und den beantragten Zusatzkredit zu bewil- ligen.
Präsident: Die einstimmige Kommission beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und den verlangten Zusatzkredit zu bewilligen.
Die freisinnig-demokratische Fraktion meldet ihre Zustim- mung zu diesem Antrag. - Wortbegehren liegen nicht vor.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes
131 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
83.044 Sihltal-Zürich-Uetlibergbahn. Konzession Chemin de fer Sihltal-Zurich-Uetliberg. Concession
Botschaft und Beschlussentwurf vom 25. Mai 1983 (BBI II, 1520) Message et projet d'arrêté du 25 mai 1983 (FF 11, 1553)
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Räz, Berichterstatter: Bei diesem Bundesbeschluss geht es um die Ausdehnung der Konzession für die Sihltal-Zü- rich-Uetlibergbahn, d.h. die 1978 erteilte und bis 2021 gül- tige Konzession muss auf die neu zu bauende Strecke von 1592 Meter Länge Selnau-Zürich-Hauptbahnhof erweitert werden. Es werden ebenfalls Fristen gesetzt über Planung, Baubeginn, Bauzeit und Betriebsübergabe. Werden diese Fristen nicht eingehalten, erlischt die vorliegende Konzes- sion.
Der Bund leistet an die Gesamtkosten von 105 Millionen Franken einen Beitrag von 14,49 Millionen Franken, der Kanton Zürich 72,41 Millionen Franken, die sechs umliegen- den Gemeinden übernehmen 18,1 Millionen Franken. Die Stadt Zürich übernimmt 2 Millionen Franken für Vorinvesti- tionen.
Über den Beitrag des Bundes von 14,49 Millionen Franken haben wir heute nicht zu befinden. Dieser Beitrag wurde mit Bundesbeschluss vom 2. Dezember 1981 mit einem Rah- menkredit von 515 Millionen Franken für technische Verbes- serungen an konzessionierte Transportunternehmungen bewilligt, und es wurde auch bereits damals darauf hinge- wiesen. Ferner wurde auch festgelegt, dass für Investitions- objekte, die in erheblichem Masse dem Agglomerationsver- kehr dienen, wie es in diesem Fall zutrifft, der Kanton Zürich einen Drittel der Bausumme als Vorwegbeitrag übernimmt. Details dazu finden Sie auf den Seiten 8 und 9 der Botschaft. Das Projekt fand in der Vernehmlassung allseits gute Auf- nahme. Die Linienführung ist gut konzipiert, umweltfreund- lich und verkehrsentlastend, weil sie vorwiegend unterir- disch angelegt ist. Die SZU ist ein Agglomerations- und Quartierverkehrsmittel. Sie dient dem Pendler im Berufsver- kehr sowie dem Ausflugsreisenden. Die Betriebswirtschaft- lichkeit wird mit dieser Erweiterung wesentlich verbessert. Die unterirdische Querverbindung für Fussgänger zwischen dem SZU Bahnhof und dem Bahnhof Museumstrasse ist sichergestellt. Die Kosten werden von den SBB getragen. Der Kanton Zürich und die sechs betroffenen Gemeinden haben dem Projekt und ihren Kostenanteilen zugestimmt. Nach Artikel 5 des Eisenbahngesetzes muss das Parlament auch zu einer Konzessionsausdehnung Stellung nehmen. Es geht hier um einen einfachen, nicht referendumspflichti- gen Bundesbeschluss.
Ihre Verkehrskommission liess sich am 26. August in Bern durch eine interessante Tonbildschau über dieses Projekt orientieren. Die Kommission war nach gewalteter Diskus- sion der Meinung, dass die Verlängerung dieser Bahn all- seits zweckmässig und vertretbar sei. Sie empfiehlt Ihnen einstimmig, dem Bundesbeschluss über die Ausdehnung der Konzession für die Sihltal-Zürich-Uetlibergbahn zuzu- stimmen.
M. Houmard, rapporteur: La gare de Selnau est actuelle- ment en tête de la ligne du chemin de fer Sihltal-Zurich-Uet- liberg. Cette gare se trouve à proximité du centre de la ville, mais elle est très mal raccordée au réseau des transports publics de l'agglomération. Il n'existe même pas de ligne de tram directe entre Selnau et la Gare CFF principale. La
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Flughafen Genf. Kontrollturm. Zusatzkredit Aéroport de Genève. Tour de contrôle. Crédit additionnel
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Jahr
1983
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IV
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Sessione
Sessione autunnale
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Consiglio nazionale
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.008
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Numero dell'oggetto
Datum
04.10.1983 - 08:00
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Data
Seite
1367-1367
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