Verwaltungsbehörden 03.10.1983 83.560
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Interpellation urgente Dirren
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N
3 octobre 1983
Verzögerungen in der Hand, indem wir es durch speditive Arbeit minimalisieren können.
Wir beantragen Ihnen daher Zustimmung zum Beschluss des Ständerates.
Die letzte Differenz betrifft Artikel 36 Absatz 1. Hier hat sich der Ständerat im wesentlichen unserem Antrag angeschlos- sen, hat aber das Adjektiv «leistungsfähig» gestrichen. Wir beantragen hier ebenfalls Zustimmung zum Ständerat. Wir vertreten die Auffassung, dass es materiell keinen Unter- schied ausmacht, ob wir «leistungsfähig» belassen oder nicht. Denn es ist unseres Erachtens und auch nach Auffas- sung des Ständerates selbstverständlich, dass eine solche Fachstelle leistungsfähig zu sein hat, und zwar auch dann, wenn es nicht ausdrücklich im Gesetzestext steht. Also auch hier: Antrag auf Zustimmung zum Beschluss des Stände- rates.
Präsident: Der Referent französischer Sprache, Herr Petit- pierre, verzichtet auf das Wort, ebenso Herr Bundesrat Egli. Die Kommission beantragt Ihnen, den Beschlüssen des Ständerates zuzustimmen. Ein anderer Antrag wird nicht gestellt. Sie haben so beschlossen.
Angenommen - Adopté
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Dringliche Interpellation Dirren Weinlagerhaltung. Beiträge Interpellation urgente Dirren Stockage des vins. Subventionnement
Wortlaut der Interpellation vom 20. September 1983
Von der grossen Ernte 1982 sind gemäss den Erhebungen vom 30. Juni 1983 noch grosse Mengen am Lager und bilden anscheinend eine Reserve für etwa 40 Monate. Gemäss den letzten Prognosen und Schätzungen schenkt uns die Natur auch 1983 wieder eine Rekordernte. Die vorhandenen Reserven übersteigen jetzt schon die Bedürfnisse des Ver- brauchs, und deshalb ist eine dringende Anpassung der Marktsituation notwendig.
1982 haben sich die meisten Weinbaukantone an kantona- len und regionalen Blockaden beteiligt, wie sie im Abschnitt C Artikel 27 des Weinbaustatuts festgehalten sind. Der Bund wurde für diese und weiter zurückliegende Aktionen nicht um Hilfe angegangen.
Artikel 25 des Landwirtschaftsgesetzes ermöglicht solche befristete Einzelaktionen, um Preiszusammenbrüche von landwirtschaftlichen Produkten zu vermeiden. Er kann sich also zur Marktentlastung an den Aktionen und Kosten sol- cher in der Zeit beschränkten Lagerhaltungsmassnahmen beteiligen.
Ist der Bundesrat bereit:
erstmals von der gebotenen Möglichkeit zugunsten des Weinbausektors Gebrauch zu machen?
um die Leute dieser Branche nicht noch länger zu verun- sichern, und damit die Preise für das Traubengut vor Ernte- beginn (1.Oktober 1983) festgelegt werden können, ist der grundsätzliche Entscheid über die Entschädigungsbeiträge umgehend zu fällen und zu publizieren.
die einzelnen Bedingungen und Modalitäten zu einem späteren Zeitpunkt festzulegen?
vorzusehen, dass auch solche, die an früheren Aktionen nicht teilgenommen haben, berücksichtigt werden?
Texte de l'interpellation du 20 septembre 1983
De la grosse récolte de 1982, il reste encore, selon une enquête du 30 juin 1983, des stocks importants qui consti- tueraient une réserve suffisante pour environ 40 mois. D'après les dernières estimations, l'année 1983 verra de nouveau une récolte record. Or les réserves disponibles dépassent déjà les besoins: il est donc nécessaire et urgent de prendre des mesures d'adaptation à la situation du marché.
En 1982, la plupart des cantons viticoles ont participé aux blocages cantonaux et régionaux, décidés en vertu de l'arti- cle 27, lettre c du Statut du vin. Aucune aide n'a été demandée à la Confédération, ni pour ces mesures, ni pour d'autres prises antérieurement.
L'article 25 de la loi sur l'agriculture autorise la Confédéra- tion à prendre des mesures spéciales, d'une durée limitée, afin d'éviter un effondrement des prix de produits agricoles. Elle peut donc s'associer à des mesures destinées à soula- ger le marché et participer aux frais de telles mesures de durée limitée pour le stockage des excédents.
Je demande donc au Conseil fédéral de répondre aux ques- tions suivantes:
Est-il disposé à faire usage de la possibilité prévue, pour la première fois en faveur de la viticulture?
Afin que les producteurs ne restent pas plus longtemps dans l'inquiétude et pour que les prix du raisin puissent être fixés avant le début des vendanges (1er octobre 1983), est-il prêt à prendre immédiatement la décision de principe con- cernant l'octroi d'indemnités et à la publier?
Est-il d'accord de fixer ultérieurement les conditions et modalités de détail?
Est-il disposé à prendre également en considération les demandes des producteurs qui ne se sont pas associés aux mesures appliquées précédemment?
Dirren: Meine dringliche Interpellation zielt auf das Marktge- schehen im Weinhandel ab. Die Rekordernte von 1982 liegt zu einem beachtlichen Teil noch am Lager, und schon segnet uns die Natur wieder mit einer überdurchschnittli chen Ernte von schätzungsweise 130 Millionen Litern. Nach Verlautbarungen der verschiedenen Organisationen und nach den Erhebungen vom 30. Juni 1983 ergibt dies sowohl für die inländischen Weiss- wie auch Rotweine Überschüsse von über 30 Monaten. Nach letzten Informationen sollen auch die ausländischen Weine grössere Lager als in den Vorjahren aufweisen. Diese Situation verunsichert sowohl die Händler wie die Produzenten. Bereits 1982 haben die Produzenten einen Abstrich von 30 bis 50 Rappen pro Kilo hinnehmen müssen. Die interessierten Kreise - Encaveurs, Händler und Produzenten - sind nicht bereit, jetzt die Preise für die Ernte 1983 festzulegen. Man munkelt hinter den Kulissen erneut und erwartet einen neuen Minderpreis von 40 bis 50 Rappen pro Kilogramm, eine Massnahme, die wieder den Falschen, d.h. in diesem Falle wieder nur den Produzenten, trifft. Die Händler tragen zurzeit die Lagerko- sten der überschüssigen Weine; die Unkosten sind verschie- dentlich bedeutend hoch. Viele nehmen nun die Flucht nach vorne, in die sogenannten Aktionen, und sind bereit, die Literpreise um 60 bis 80 Rappen zu senken, nur damit Lagerkapazitäten für die Ernte 1983 frei werden und sie die Ernte den Produzenten abnehmen können.
Leider sind die Weinpreise für den Konsumenten zu hoch. Wenn heute für den Liter Fendant oder die Flasche Dézalay zwischen 20 und 35 Franken bezahlt wird, so läuft dies den Abmachungen, die 1982 zwischen dem Wirte- und Hotelier- verband getroffen worden sind, zuwider. Es müssen Mass- nahmen ergriffen werden, um die inländischen Weine billi- ger an die Konsumenten abzugeben, denn heute verdient der Kellner, um den Wein auf den Tisch zu stellen, mehr als der Produzent und seine Familienmitglieder, die während sechs bis acht Monaten im Rebberg arbeiten.
Wir haben den Fonds für Weinbau, der aus Zollabgaben auf ausländische Rotweine gespiesen wird - zurzeit beläuft sich dieser auf etwa 140 Millionen Franken -, um die diesbezügti-
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Radio und Fernsehen. Beschwerdeinstanz
chen Massnahmen zu finanzieren bzw. den Markt wirksam zu beeinflussen.
Artikel 25 des Landwirtschaftsgesetzes und Artikel 27 des Weinbaustatutes ermöglichen uns, von diesen Massnahmen Gebrauch zu machen. Ich habe deshalb in einer dringlichen Interpellation verlangt, dass der generelle Entscheid des Bundesrates vor Erntebeginn festgelegt wird. Meine Inter- pellation ersucht den Bundesrat, zu beantworten, ob er generell von diesen Massnahmen Gebrauch machen will, damit die interessierten Kreise die Preise festlegen und die Produzenten gerechte Preise erhalten und die Lagerhalter nicht allzu stark verunsichert werden.
Ich möchte alsdann, weil die Zeit jetzt drängt, dass die einzelnen Modalitäten vielleicht später, bis Ende Jahr, fest- gelegt werden. Ich hoffe, dass der Bundesrat in seiner umsichtigen Leitung dieses Problem eingehend geprüft hat, und bin gespannt auf seine Antwort.
Bundesrat Furgler: Zur gegenwärtigen Situation der schwei- zerischen Weinwirtschaft kann folgendes gesagt werden: Die Rekordernte des letzten Jahres betrug 184 Millionen Liter gegenüber einem langjährigen Durchschnitt von 100 bis 110 Millionen Liter. Auch die bevorstehende Ernte 1983 dürfte nach den heutigen Schätzungen mit 130 bis 140 Millionen Litern weit überdurchschnittlich ausfallen.
Die an Lager genommenen inländischen Weissweine dürf- ten nach abgeschlossener Ernte 1983 einen Bedarf von 38 Monaten decken, was einen Überschuss von etwa zwölf Monaten bedeutet, d. h. es dürften etwa 60 Millionen Liter zuviel auf Lager liegen. Auch die Vorräte an inländischen Rotweinen dürften nach unseren Erhebungen für rund 34 Monate ausreichen, das bedeutet einen Überschuss von etwa 30 Millionen Liter. Die überschüssigen inländischen Weine stammen ausschliesslich aus der Westschweiz. Dane- ben sind auch die Lager an ausländischen Weissweinen um 10 bis 12 Millionen Liter und diejenigen an ausländischen Rotweinen um 5 bis 6 Millionen Liter höher als in Normaljah- ren - dies als Folge vermehrter Importe bei den geringen Inlandernten in den Jahren 1978 bis 1981.
Aufgrund der Interpellation von Herrn Dirren - aber auch losgelöst davon - stellt sich ohne Zweifel die Frage: Was ist bei dieser Sachlage zu tun? Dies in Kenntnis der Tatsache, dass gute Ernten etwas Erfreuliches sind und dem Konsu- menten zugute kommen müssen.
Der Bundesrat hält es für unerlässlich - ich sage das gleich zu Beginn dieser Überlegungen -, dass die inländischen Weine billiger an die Konsumenten abgegeben werden. Mein Departement hat deshalb vor einiger Zeit mit dem Schweizer Hotelier-Verein und dem Schweizer Wirtever- band Fühlung aufgenommen. Dabei hat sich gezeigt, dass die Organisationen Preissenkungen vereinbart haben, denen aber - weil das ja freie Gruppierungen von Wirt- schaftsunternehmen sind - lediglich empfehlender Charak- ter zukommt. Der Wille, Preissenkungen vorzunehmen, ist also grundsätzlich vorhanden. Sodann verweise ich darauf, dass die Grossverteilerorganisationen mehrfach sehr nam- hafte Preissenkungen zugunsten der Konsumenten vorge- nommen haben.
Umgekehrt ist dafür zu sorgen - und hier begreife ich die Sorge all derer, die Wein produzieren -, dass die Produzen- ten ihrerseits für die Trauben einen angemessenen Preis lösen. Das ist ein echtes Anliegen des Bundesrates.
Der Bundesrat weiss in diesem Zusammenhang die Tatsa- che durchaus zu würdigen, dass die Encaveurs. willens sind, die Ernte 1983 zu übernehmen, obgleich noch ein sehr grosser Teil der Ernte 1982 bei ihnen eingelagert ist und sich daraus echte Raumprobleme ergeben.
Der Bundesrat weiss auch, dass die Lagerung von Inland- weinen in diesem zusätzlichen Umfang grosse Kosten verur- sacht. Er ist bereit - in Anwendung von Artikel 27 Absatz 2bis des Weinstatuts -, dem Encaveur einen Beitrag an die Lagerungskosten jener überschüssigen Mengen auszurich- ten, die von den Kantonen blockiert werden. Dabei wird der Nachweis zu erbringen sein, dass den Produzenten ein angemessener Preis für die Trauben ausgerichtet wurde
und dass die Konsumentenpreise der gespannten und ver- änderten Marktsituation entsprechend angepasst worden sind. Die Einzelheiten der Lagerentschädigung werden vom Bundesrat vor Ende Jahr in Kenntnis des Umfanges der neuen Ernte sowie der aktuellen Preissituation festgelegt werden.
Wir sind überzeugt, dass durch diese konzertierte Aktion den Produzenten der gerechte Preis für ihre Ware (bzw. für ihre Arbeit) offeriert werden kann, dass damit auch die Anstrengungen der Encaveurs in korrekter Weise honoriert werden und dass vor allem auch der Konsument in den Genuss dieser glücklichen Weinjahre 1982 und 1983 kom- men kann. Das als Antwort auf die dringliche Interpellation von Herrn Dirren.
Präsident: Herr Dirren kann erklären, ob er von der Antwort des Bundesrates befriedigt ist.
Dirren: Ich bin äusserst überrascht und Herrn Bundesrat Furgler und seinem Departement sehr dankbar, dass diese Analyse so gründlich vorgenommen wurde, um den Bestre- bungen der im Weinbau beschäftigten und engagierten Organisationen nachzukommen und den Produzenten einen korrekten, offenen Preis zu bezahlen, gleichzeitig aber auch um auf die Schwierigkeiten bei den Konsumentenprei- sen hinzuweisen.
Ich hoffe, dass durch gemeinsame Anstrengungen - in die- ser Situation betrifft es ja fast ausschliesslich die West- schweiz - eine Lösung sowohl für die Produzenten, die Lagerhalter wie auch die Konsumenten gefunden werden kann.
Ich danke Ihnen, Herr Bundesrat Furgler; ich bin vollständig befriedigt.
81.043 Radio und Fernsehen. Beschwerdeinstanz Radio et télévision. Autorité d'examen des plaintes
Siehe Seite 1094 hiervor - Voir page 1094 ci-devant. Beschluss des Ständerates vom 28. September 1983 Décision du Conseil des Etats du 28 septembre 1983
Differenzen - Divergences
Art. 25 Abs. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 25 al. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
0
Koller Arnold, Berichterstatter. Auf dem Ihnen ausgeteilten Blatt haben Sie gesehen, dass der Ständerat bezüglich der beiden Differenzen, die bei der Weiterziehung der Entscheide der Beschwerdeinstanzen noch verblieben waren, Festhalten beschloss. Massgebliches Motiv war offenbar, das Bundesgericht möglichst zu entlasten. Ihre Kommission kam zum Schluss, dass aus dieser Argumenta- tion heraus bei der Frage der Bindung des Bundesgerichtes an die Sachverhaltsfeststellungen der Beschwerdeinstanz die Version unseres Rates eigentlich vorzuziehen wäre. Sie hält jedoch dafür, dass eine weitere Differenzbereinigungs- runde sich wegen dieser Sache nicht lohne, sondern dass es viel wichtiger sei, den Beschluss durch beide Räte verab-
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1983
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
83.560
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
03.10.1983 - 14:30
Date
Data
Seite
1334-1335
Page
Pagina
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