Verwaltungsbehörden 29.09.1983 83.042
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Bundesanleihen. Aufnahme
rend die direkten Steuern als Folge der kalten Progression, die wir ja jetzt ausgleichen überproportional steigen - die anderen Einnahmen nicht überproportional steigen, son- dern zum Teil sogar unterproportional, also degressiv sind. Herr Aubert möchte eben nicht nur Korrekturen vornehmen auf jenen Steuern, die überproportional ansteigen, sondern er möchte auch jene Steuern korrigieren, die unter der Preisentwicklung bleiben. Er denkt insbesondere auch an die Einführung des Wertzolles statt des Gewichtszolles. In der Kommissionsdiskussion wurde zunächst auf die Diffe- renz zwischen der französischen und der deutschen Version hingewiesen, indem in der französischen Version steht: «impôt sur les chiffres d'affaires et droit d'entrer etc.», während in der deutschen Fassung das «etc.» fehlt. Wir halten die Originalfassung, also in der französischen Spra- che, für massgebend. Trotzdem wurde die Motion Aubert von der Mehrheit der Kommission als zu rigid und zu eng formuliert empfunden. Es wurde unter anderem darauf hin- gewiesen, dass wir ja Verkehrssteuern bereits soweit entwik- kelt haben, dass sie nächstens dem Volk vorgelegt werden, etwa die Schwerverkehrssteuer oder die Autobahnvignette, dass eine Vorlage für die Energiebesteuerung vorliegt und dass man auch versucht, die Warenumsatzsteuer in Rich- tung der Mehrwertsteuer umzugestalten durch Ausschal- tung der taxe occulte. Man fand auch, dass die Formulie- rung «unverzüglich» zeitlich zu rigid sei. In einer ersten Abstimmung sprachen sich acht Mitglieder für die Überwei- sung der Motion, elf dagegen aus. Mit 13 zu 4 Stimmen sprach sich die Kommission für die Überweisung der Motion Aubert als Postulat aus.
Im Namen der Mehrheit beantragen wir Ihnen, die Motion Aubert als Postulat zu überweisen.
Präsident: Herr Bundesrat Ritschard verzichtet auf das Wort. - Die Kommission beantragt Ihnen, die Motion des Ständerates in der Form eines Postulates zu überweisen. Ein anderer Antrag wird nicht gestellt. Wird das Postulat aus der Mitte des Rates bestritten? Das ist nicht der Fall; es ist überwiesen.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
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Bundesanleihen. Aufnahme Emission d'emprunts. Autorisation
Botschaft und Beschlussentwurf vom 25. Mai 1983 (BBI II, 641) Message et projet d'arrêté du 25 mai 1983 (FF II, 665)
Beschluss des Ständerates vom 26. September 1983 Décision du Conseil des Etats du 26 septembre 1983
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Herr Hofmann unterbreitet im Namen der Finanzkommis- sion folgenden schriftlichen Bericht:
Die Beschlussfassung über die Aufnahme von Anleihen fällt gemäss Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung in den Kompetenzbereich der Bundesversammlung. Bereits zu Beginn des 20.Jahrhunderts hat sich die direkte Ausübung dieser Kompetenz durch die eidgenössischen Räte als schwierig erwiesen. Seit dem Ersten Weltkrieg wurde des- halb der Bundesrat periodisch - in der Regel für die Dauer
einer Legislaturperiode - zur Aufnahme von Anleihen ermächtigt. Durch diese befristete Kompetenzübertragung wird der Bundesrat in die Lage versetzt, die Geldbeschaf- fung sorgfältig auf die Tresoreriebedürfnisse und die sich rasch ändernden Verhältnisse am Geld- und Kapitalmarkt abzustimmen.
Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten, ihn für die Legislaturperiode 1983 bis 1987 zur Aufnahme von Anleihen zu ermächtigen, soweit sie der Konversion der zur Rückzahlung fälligen oder gekündigten Anleihen sowie zur Deckung der finanziellen Bedürfnisse des Bundes dienen.
Die Finanzkommission hat davon Kenntnis genommen, dass sich in den Jahren 1979 bis 1982 die verzinsliche Bundes- schuld um rund 2,2 Milliarden auf 22 Milliarden Franken erhöhte. Davon entfallen rund 1,6 Milliarden Franken auf Mittelaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt; rund 600 Mil- lionen Franken flossen aus internen Quellen - hauptsäch- lich von den PTT und der Arbeitslosenversicherung - zu. In der Legislaturperiode 1983 bis 1987 wird der Bund am Geld- und Kapitalmarkt voraussichtlich in einem stärkeren Ausmass in Erscheinung treten müssen, als dies in der Vierjahresperiode 1979 bis 1982 der Fall war. Zum einen sind fällige Geld- und Kapitalmarktschulden im Gesamtbe- trag von rund 5 Milliarden Franken zu konvertieren. Zum anderen sind die aufgrund des Finanzplanes zu erwarten- den Rechnungsdefizite durch Neugeldaufnahmen zu dek- ken. Der Umfang des Neugeldbedarfes hängt aber nicht allein von der Entwicklung des Bundeshaushaltes ab. Die zentrale Bundestresorerie hat auch den Kapitalbedarf der Betriebe und Anstalten zu decken. Die Geldzuflüsse aus internen Quellen durften in den kommenden Jahren bescheiden sein, so dass der Bund praktisch den gesamten Mittelbedarf am Geld- und Kapitalmarkt wird decken müssen.
Im Bestreben, die Flexibilität der Verschuldungspolitik des Bundes zu erhöhen und damit gleichzeitig störende Auswir- kungen der Marktoperationen soweit als möglich zu vermei- den, wurde das Geldbeschaffungsinstrumentarium des Bun- des verfeinert und ergänzt. Als besonders vorteilhaft hat sich die Einführung der Geldmarkt-Buchforderungen Mitte 1979, der Übergang zum sogenannten Tenderverfahren bei der Emission von Bundesanleihen und die vor allem auf die institutionellen Anleger ausgerichtete Ausgabe von Bundes- titeln in Form von Privatplazierungen erwiesen.
Die Finanzkommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss über die Aufnahme von Bundesanleihen zuzustimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1-3 Titre et préambule, art. 1 à 3 Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 93 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
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Bundesanleihen. Aufnahme Emission d'emprunts. Autorisation
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1983
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Band
IV
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.042
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
29.09.1983 - 08:00
Date
Data
Seite
1321-1321
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Ref. No
20 011 785
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