Parliament approves amendment to troop organization

20011776Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)28.09.1983Granted

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The National Council considered the federal draft amending the troop organization. After a committee report explaining the need for changes to the number of staffs and units in non-public annexes A and B, mainly due to Rapier and Dragon procurement and related reorganization, the Council decided to enter into debate and approved the draft by an overwhelming majority.

Omnilex-Regeste

Troop organization amendment; parliamentary approval of changes to annexes A and B regulating the number of staffs and units. The National Council, after committee reporting, may approve an amendment based on reorganization needs arising from procurement programs and resulting unit restructuring; entry into debate and approval may be adopted without opposition when no counterproposal is made. The debate addressed military adaptation, redistribution of personnel, and additional instruction services, but the dispositive act consisted in approval of the federal draft.

Gesamter Gesetzestext

Truppenordnung. Änderung

1285

  1. September 1983 N

Bst. c - Let. c

Kühne: Die Rednerinnen und Redner dieses Vormittages haben sich fast ausschliesslich mit einem einzigen Punkt befasst, nämlich mit den 108 Millionen, die für Rothenthurm vorgesehen sind. Die Botschaft enthält jedoch zahlreiche andere Objekte in der Grössenordnung von 350 Millionen Franken. Ich kann Sie beruhigen: Die Redezeit für die 350 Millionen Franken will ich nicht in Relation setzen zu den 108 Millionen Franken. Aber es ist trotzdem unsere Aufgabe, auch die übrigen Objekte zu durchleuchten, und die Begründung in einem Fall scheint mir schon etwas mager. Ich spreche zum Objekt 322 «Unterirdische pharmazeuti- sche Notproduktions- und Lageranlage, teuerungsbedingte Mehrkosten». Hier stellen sich einige Fragen. Zum ersten ist der Titel nicht richtig. Es geht nicht nur um Teuerung. In der Botschaft wird der Zusatzkredit mit 11,9 Millionen Franken ausgewiesen. Dazu kommen 2,1 Millionen Franken, welche ursprünglich für Unvorhergesehenes reserviert waren. Und an Unvorhergesehenem hat es offensichtlich nicht geman- gelt. Wenn wir das Unvorhergesehene, diese 2,1 Millionen Franken, zum Nachtragskredit dazuzählen, kommen wir auf 14 Millionen Franken zusätzliche Kosten bei einem Ver- pflichtungskredit von 29,16 Millionen Franken. Das ist schon etwas viel. Offensichtlich hat man mit den geologischen Verhältnissen unangenehme Überraschungen erlebt. In der Botschaft können Sie lesen: «Der Um- und Ausbau der Anlage erforderte insbesondere bei den Tiefbauarbeiten einen erheblichen Mehraufwand. Das ursprünglich für die Auskleidung des Stollenprofils vorgesehene Material erwies sich als ungeeignet und musste durch ein wesentlich teure- res Produkt ersetzt werden.»

Hier stellt sich die Frage nach der Sorgfaltspflicht bei der Projektierung. Was wurde vorgekehrt zur Abklärung der Gesteinsverhältnisse? Und ist Gewähr geboten, dass der nun massiv aufgestockte Kredit ausreicht?

Wellauer, Berichterstatter: Ich möchte Herrn Kühne kurz die Gründe angeben, die zu dieser Verteuerung geführt haben. Er hat richtig ausgeführt: es sind nicht alles teuerungsbe- dingte Mehrkosten, sondern auch baubedingte.

Einmal hatten wir ein Jahr Verzögerung beim Baubeginn wegen mangelnder Zahlungskredite. Dann war ursprünglich vorgesehen, die Kavernenverkleidung bei dieser unterirdi- schen Pillenfabrik oder Apotheke mit Eisengerüst und Kunststofftuch auszuführen. Das musste aber aus bakterio- logischen Gründen aufgegeben werden, und es mussten teurere Kunststoffelemente als Tunnel- oder Kavernenver- kleidung vorgesehen werden. Ferner hat man eine Erweite- rung des EMP, des elektromagnetischen Schutzes, vorge- nommen, weil man in der Zwischenzeit zu neuen Erkennt- nissen gekommen ist. Die geologischen Verhältnisse konn- ten nicht vorausgesehen werden. Wir haben hier ungefähr das gleiche Problem gehabt wie beim Furkatunnel. Es han- delt sich bei dieser Armeeapotheke also um ein kleines Furkaloch! Die Erfahrung mit dem vorgesehenen Kunststoff waren eben zu kurz, und langjährige Erfahrungen auf die- sem Sektor fehlen. Deshalb hatte man ursprünglich eine billigere Verkleidung vorgesehen, als sie jetzt eingebaut wird.

Das sind die Gründe für diese Teuerung.

Angenommen - Adopté

Art. 2 und 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 2 et 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen - Adopté 162 - N

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

98 Stimmen 21 Stimmen

83.013 Truppenordnung. Änderung Organisation des troupes. Modification

Botschaft und Beschlussentwurf vom 16. Februar 1983 (BBI I, 1478) Message et projet d'arrêté du 16 février 1983 (FF 1, 1455)

Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral

Herr Wellauer unterbreitet namens der Militärkommission den folgenden schriftlichen Bericht:

Gemäss Artikel 6 des Bundesbeschlusses vom 20. Dezember 1960 über die Organisation des Heeres (Truppenordnung) wird die Zahl der zu bildenden Stäbe und Einheiten in den nicht veröffentlichten Anhängen A und B zum erwähnten Beschluss festgelegt.

Die vom Bundesrat beantragte Änderung dieser Anhänge ist zur Hauptsache Folge der Beschaffungen von Fliegerab- wehrlenkwaffen Rapier und der dritten Serie von Panzerab- wehrlenkwaffen Dragon. Mit dem Rüstungsprogramm 1980 wurde die Beschaffung des Fliegerabwehrlenkwaffensy- stems Rapier beschlossen. Mit diesem Material sollen nun 3 Mobile Fliegerabwehrlenkwaffenabteilungen (je 1 pro Mechanisierte Division) ausgerüstet werden. Zur Bildung der neuen Abteilungen werden Bestände und Material aus den Leichten Fliegerabwehrabteilungen der Fliegerabwehr- regimenter herangezogen. Gleichzeitig werden die Flug- platzfliegerabwehrbatterien reorganisiert und in Flugplatz- fliegerabwehrabteilungen zusammengefasst.

Mit dem Rüstungsprogramm 1981 wurde der Kredit für eine dritte Serie Panzerabwehrlenkwaffen Dragon bewilligt. Die neuen Panzerabwehrwaffen werden entsprechend den Bedürfnissen der einzelnen Kampfbrigaden eingegliedert. Dafür ist die Bildung von 48 neuen Panzerabwehrlenkwaf- fenkompanien von unterschiedlicher Zusammensetzung je nach Brigade notwendig. Das Personal wird den Beständen der Landwehr- und Landsturminfanterie entnommen. Für die Umschulung sind zusätzliche Instruktionsdienste zu lei- sten.

Die Militärkommission beantragt einstimmig, auf die Vor- lage einzutreten und den Bundesbeschluss zu genehmigen.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Detailberatung - Discussion par articles

Titel, Ingress und Ziff. I-III Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre, préambule et ch. I-III Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen - Adopté

Organisation des troupes. Modification

1286

N 28 septembre 1983

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen An den Ständerat - Au Conseil des Etats

96 Stimmen 1 Stimme

Schluss der Sitzung um 13.10 Uhr La séance est levée à 13 h 10

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Truppenordnung. Änderung Organisation des troupes. Modification

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1983

Année

Anno

Band

IV

Volume

Volume

Session

Herbstsession

Session

Session d'automne

Sessione

Sessione autunnale

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

07

Séance

Seduta

Geschäftsnummer

83.013

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum

28.09.1983 - 08:00

Date

Data

Seite

1285-1286

Page

Pagina

Ref. No

20 011 776

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Schlagwörter

troop organizationmilitary reorganizationparliamentary approvalannexesunit formationanti-tank weapons

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether to approve the federal decree amending the troop organization annexes

Extrahierter Entscheid

The Council entered into debate and approved the draft amendment to the troop organization.

Extrahierte Begründung

The amendment was explained as mainly following procurement of Rapier and Dragon anti-tank systems and related reorganizations of units and personnel.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.