Verwaltungsbehörden 28.09.1983 83.013
20011776Vpb28.09.1983Originalquelle öffnen →
Truppenordnung. Änderung
1285
Bst. c - Let. c
Kühne: Die Rednerinnen und Redner dieses Vormittages haben sich fast ausschliesslich mit einem einzigen Punkt befasst, nämlich mit den 108 Millionen, die für Rothenthurm vorgesehen sind. Die Botschaft enthält jedoch zahlreiche andere Objekte in der Grössenordnung von 350 Millionen Franken. Ich kann Sie beruhigen: Die Redezeit für die 350 Millionen Franken will ich nicht in Relation setzen zu den 108 Millionen Franken. Aber es ist trotzdem unsere Aufgabe, auch die übrigen Objekte zu durchleuchten, und die Begründung in einem Fall scheint mir schon etwas mager. Ich spreche zum Objekt 322 «Unterirdische pharmazeuti- sche Notproduktions- und Lageranlage, teuerungsbedingte Mehrkosten». Hier stellen sich einige Fragen. Zum ersten ist der Titel nicht richtig. Es geht nicht nur um Teuerung. In der Botschaft wird der Zusatzkredit mit 11,9 Millionen Franken ausgewiesen. Dazu kommen 2,1 Millionen Franken, welche ursprünglich für Unvorhergesehenes reserviert waren. Und an Unvorhergesehenem hat es offensichtlich nicht geman- gelt. Wenn wir das Unvorhergesehene, diese 2,1 Millionen Franken, zum Nachtragskredit dazuzählen, kommen wir auf 14 Millionen Franken zusätzliche Kosten bei einem Ver- pflichtungskredit von 29,16 Millionen Franken. Das ist schon etwas viel. Offensichtlich hat man mit den geologischen Verhältnissen unangenehme Überraschungen erlebt. In der Botschaft können Sie lesen: «Der Um- und Ausbau der Anlage erforderte insbesondere bei den Tiefbauarbeiten einen erheblichen Mehraufwand. Das ursprünglich für die Auskleidung des Stollenprofils vorgesehene Material erwies sich als ungeeignet und musste durch ein wesentlich teure- res Produkt ersetzt werden.»
Hier stellt sich die Frage nach der Sorgfaltspflicht bei der Projektierung. Was wurde vorgekehrt zur Abklärung der Gesteinsverhältnisse? Und ist Gewähr geboten, dass der nun massiv aufgestockte Kredit ausreicht?
Wellauer, Berichterstatter: Ich möchte Herrn Kühne kurz die Gründe angeben, die zu dieser Verteuerung geführt haben. Er hat richtig ausgeführt: es sind nicht alles teuerungsbe- dingte Mehrkosten, sondern auch baubedingte.
Einmal hatten wir ein Jahr Verzögerung beim Baubeginn wegen mangelnder Zahlungskredite. Dann war ursprünglich vorgesehen, die Kavernenverkleidung bei dieser unterirdi- schen Pillenfabrik oder Apotheke mit Eisengerüst und Kunststofftuch auszuführen. Das musste aber aus bakterio- logischen Gründen aufgegeben werden, und es mussten teurere Kunststoffelemente als Tunnel- oder Kavernenver- kleidung vorgesehen werden. Ferner hat man eine Erweite- rung des EMP, des elektromagnetischen Schutzes, vorge- nommen, weil man in der Zwischenzeit zu neuen Erkennt- nissen gekommen ist. Die geologischen Verhältnisse konn- ten nicht vorausgesehen werden. Wir haben hier ungefähr das gleiche Problem gehabt wie beim Furkatunnel. Es han- delt sich bei dieser Armeeapotheke also um ein kleines Furkaloch! Die Erfahrung mit dem vorgesehenen Kunststoff waren eben zu kurz, und langjährige Erfahrungen auf die- sem Sektor fehlen. Deshalb hatte man ursprünglich eine billigere Verkleidung vorgesehen, als sie jetzt eingebaut wird.
Das sind die Gründe für diese Teuerung.
Angenommen - Adopté
Art. 2 und 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 2 et 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen - Adopté 162 - N
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
98 Stimmen 21 Stimmen
83.013 Truppenordnung. Änderung Organisation des troupes. Modification
Botschaft und Beschlussentwurf vom 16. Februar 1983 (BBI I, 1478) Message et projet d'arrêté du 16 février 1983 (FF 1, 1455)
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Herr Wellauer unterbreitet namens der Militärkommission den folgenden schriftlichen Bericht:
Gemäss Artikel 6 des Bundesbeschlusses vom 20. Dezember 1960 über die Organisation des Heeres (Truppenordnung) wird die Zahl der zu bildenden Stäbe und Einheiten in den nicht veröffentlichten Anhängen A und B zum erwähnten Beschluss festgelegt.
Die vom Bundesrat beantragte Änderung dieser Anhänge ist zur Hauptsache Folge der Beschaffungen von Fliegerab- wehrlenkwaffen Rapier und der dritten Serie von Panzerab- wehrlenkwaffen Dragon. Mit dem Rüstungsprogramm 1980 wurde die Beschaffung des Fliegerabwehrlenkwaffensy- stems Rapier beschlossen. Mit diesem Material sollen nun 3 Mobile Fliegerabwehrlenkwaffenabteilungen (je 1 pro Mechanisierte Division) ausgerüstet werden. Zur Bildung der neuen Abteilungen werden Bestände und Material aus den Leichten Fliegerabwehrabteilungen der Fliegerabwehr- regimenter herangezogen. Gleichzeitig werden die Flug- platzfliegerabwehrbatterien reorganisiert und in Flugplatz- fliegerabwehrabteilungen zusammengefasst.
Mit dem Rüstungsprogramm 1981 wurde der Kredit für eine dritte Serie Panzerabwehrlenkwaffen Dragon bewilligt. Die neuen Panzerabwehrwaffen werden entsprechend den Bedürfnissen der einzelnen Kampfbrigaden eingegliedert. Dafür ist die Bildung von 48 neuen Panzerabwehrlenkwaf- fenkompanien von unterschiedlicher Zusammensetzung je nach Brigade notwendig. Das Personal wird den Beständen der Landwehr- und Landsturminfanterie entnommen. Für die Umschulung sind zusätzliche Instruktionsdienste zu lei- sten.
Die Militärkommission beantragt einstimmig, auf die Vor- lage einzutreten und den Bundesbeschluss zu genehmigen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel, Ingress und Ziff. I-III Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre, préambule et ch. I-III Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen - Adopté
Organisation des troupes. Modification
1286
N 28 septembre 1983
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen An den Ständerat - Au Conseil des Etats
96 Stimmen 1 Stimme
Schluss der Sitzung um 13.10 Uhr La séance est levée à 13 h 10
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Truppenordnung. Änderung Organisation des troupes. Modification
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1983
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
83.013
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
28.09.1983 - 08:00
Date
Data
Seite
1285-1286
Page
Pagina
Ref. No
20 011 776
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.