Verwaltungsbehörden 26.09.1983 82.058
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Zivildienst. Volksinitiative
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für die Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen An den Ständerat - Au Conseil des Etats
122 Stimmen 13 Stimmen
82.058 Zivildienst. Volksinitiative Service civil. Initiative populaire
Botschaft und Beschlussentwurf vom 25. August 1982 (BBI III, 1) Message et projet d'arrêté du 25 août 1982 (FF III, 1)
Beschluss des Ständerates vom 1. März 1983 Décision du Conseil des Etats du 1er mars 1983
Antrag der Kommission siehe Detailberatung Proposition de la commission voir discussion par articles
Anträge Crevoisier Hauptantrag
Rückweisung an die Kommission angesichts der Häufung der Gegenvorschläge, mit dem Auftrag, einen zufriedenstel- lenden Gegenvorschlag auszuarbeiten, der es dem Initiativ- komitee erlaubt, die Initiative zurückzuziehen.
Eventualantrag
(falls der Rückweisungsantrag abgelehnt wird)
Art. 2
Volk und Ständen wird die Annahme der Volksinitiative beantragt.
Propositions Crevoisier Proposition principale
Renvoi à la commission face à la multiplication des contre- projets, avec le mandat d'élaborer un contre-projet satisfai- sant qui permette au comité d'initiative de retirer celle-ci.
Proposition subsidiaire (si le renvoi est refusé)
Art. 2
Le peuple et les cantons sont invités à accepter l'initiative.
Merz, Berichterstatter: Wer über das Problem der Militär- dienstverweigerung und des Zivildienstes spricht, kann dies nicht losgelöst von dem tun, was bereits früher dazu geschrieben und gesagt worden ist. Ich halte es deshalb für wesentlich, Ihnen gewissermassen als Hintergrund für die heute konkret zu behandelnde Volksinitiative die jahrzehn- telange Entwicklung auf diesem Gebiet in Erinnerung zu rufen. Ich stütze mich dabei auf die Angaben des Bundesra- tes in der Botschaft vom 10.Januar 1973 zur damaligen Münchensteiner Initiative.
Die ersten Vorstösse innerhalb unseres Parlamentes zur Frage der Einführung eines Zivildienstes datieren von 1917. Nach dem Ersten Weltkrieg, d. h. zwischen 1920 und 1923, wurden den Räten entsprechende Petitionen eingereicht, wovon die eine stattliche 40 000 Unterschriften trug. 1921 interpellierte der Ausserrhoder Sozialdemokrat Eugster- Züst zu diesem Thema, und im Dezember 1924 bzw. im Sommer 1925 kam es zu einer ersten grösseren Zivildienst- debatte in den Räten.
Als nächstes ist ein Postulat Boll zu erwähnen, welches indessen 1931 abgeschrieben worden ist. Kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges brachte Nationalrat Oltra- mare in einer Motion das Thema des Zivildienstes erneut zur Sprache, ebenso dann Nationalrat Eggenberger in einer
Kleinen Anfrage vom Frühjahr 1949. Die erwähnte Motion führte schliesslich zur Milderung der Bestrafung von Dienst- verweigerern aus Gewissensgründen innerhalb des Militär- strafgesetzes.
1955 forderte Nationalrat Borel erneut die Schaffung eines gleichwertigen Zivildienstes für Dienstverweigerer. Die Motion wurde 1957 in der Form des Postulates überwiesen. 1964 doppelte Nationalrat Borel mit einer parlamentarischen Einzelinitiative nach. Ebenfalls aus dem Jahre 1964 datiert ein Postulat von Nationalrat Sauser. 1965 reichte der Schweizerische Friedensrat eine Petition zur Schaffung eines Zivildienstes ein. Der Nationalrat trat indessen im Frühjahr 1967 auf die Initiative Borel nicht ein und beantwor- tete gleichzeitig auch die erwähnte Petition abschlägig. Am 8. März 1967 forderte hierauf Nationalrat Arnold in einem Postulat die Revision von Artikel 18 der Bundesverfassung zwecks Einführung eines Zivildienstes für Dienstverweigerer aus Gewissensgründen. Das Postulat wurde nicht bestritten und überwiesen.
Folge dieser neuen Anstrengungen war eine geringfügige Änderung des Militärstrafgesetzes Ende 1967. Zu Beginn des Jahres 1972 wurde die sogenannte Münchensteiner Initiative eingereicht, die von rund,62 000 Stimmberechtig- ten unterzeichnet worden war. Sie war in der Form der allgemeinen Anregung gehalten. Die eidgenössischen Räte hatten sich deshalb in einem ersten Schritt darüber auszu- sprechen, ob dem Begehren grundsätzlich Folge zu geben sei. Am 26.Juni 1973 beauftragte der Nationalrat und am 18. September 1973 der Ständerat den Bundesrat mit über- wältigenden Mehrheiten mit der Revision von Artikel 18 der Bundesverfassung. Der Bundesrat legte seinen Vorschlag im Sommer 1976 den Räten vor, und diese akzeptierten ihn schliesslich - der Nationalrat allerdings nur knapp im Diffe- renzbereinigungsverfahren - nach sehr ausgedehnten Bera- tungen, in welchen man sich vorab mit dem Begriff des Gewissens überaus sorgfältig auseinandergesetzt hatte.
In der Volksabstimmung vom 4.Dezember 1977 stimmten 885 000 Bürgerinnen und Bürger sowie sämtliche Kantone gegen die Einführung eines Zivildienstes, während rund 533 000 Stimmende sich dafür ausgesprochen haben. Das ursprüngliche Initiativkomitee hatte sich von der Vorlage des Bundesrates und des Parlamentes distanziert.
Noch vor der erwähnten Volksabstimmung lancierten die Zivildienstbefürworter die heute zur Diskussion stehende Initiative für einen echten Zivildienst auf der Grundlage des Tatbeweises. Sie ist Mitte Dezember 1979 mit 113 000 Unter- schriften eingereicht worden. Soviel zur Chronologie.
Sie ersehen nun aus diesem äusserst gerafften historischen Abriss, dass erstens das Thema des Zivildienstes die eidge- nössische Politik seit bald sieben Jahrzehnten beschäftigt, zeitweise sehr intensiv beschäftigt hat, dass sich zweitens immer breitere Bevölkerungsschichten mit diesem Problem auseinandersetzten und dass drittens der Ruf nach einer liberalen Regelung der Zivildienstfrage stets lauter und damit unüberhörbarer wird.
Gestatten Sie mir nach diesem Blick in die Vergangenheit einige Ausführungen zum derzeitigen Stand der Dinge. Arti- kel 18 Absatz 1 der Bundesverfassung sagt unmissverständ- lich, dass jeder Schweizer wehrpflichtig ist. Die massgeben- den Staatsrechtslehrer sind sich darin einig, das diese Wehr- pflicht ordentlicherweise darin besteht, Militärdienst zu lei- sten. Wer also, ohne körperliche oder psychische Gebresten zu haben und daher aus medizinischen Gründen ausgemu- stert zu sein, diesen Militärdienst verweigert, widersetzt sich einer Bürgerpflicht und wird bestraft.
Das geltende Militärstrafgesetz teilt die Militärdienstverwei- gerer in zwei Kategorien ein: in die gewöhnlichen Dienstver- weigerer und in die Dienstverweigerer, die den Dienst aus religiösen oder ethischen Gründen und in schwerer Gewis- sensnot ablehnen. Während der gewöhnliche Dienstverwei- gerer mit Gefängnis bis zu drei Jahren belegt werden kann - in der Regel dürften durchschnittlich zwischen sechs bis zehn Monate ausgesprochen werden -, ist die Freiheits- strafe beim sogenannten Gewissenstäter von Gesetzes wegen auf sechs Monate beschränkt. Ausserdem kann der
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Militärstrafrichter den privilegierten Dienstverweigerer aus der Armee ausschliessen. Das tut er nach meiner Erfahrung in den meisten Fällen. Und schliesslich ist die Freiheitsstrafe gegenüber solchen Gewissenstätern durch die Kantone in der Form der Haftstrafe zu vollziehen. Wer - mit anderen Worten - also nicht in der Lage ist, das Militärgericht von seiner religiösen oder ethischen Motivation der Dienstver- weigerung zu überzeugen oder sagt, dass er gar nicht aus diesen Gründen einen Dienst ablehne, hat - selbst wenn ihm bei einer ersten Verurteilung der bedingte Strafvollzug noch gewährt wurde -, falls er den Dienst erneut verweigert, eine mehrmonatige Gefängnisstrafe abzusitzen. Der Gewissens- täter andererseits kann zwar bei der Verurteilung aus der Armee ausgeschlossen werden, hat aber seine Freiheits- strafe ebenfalls zu verbüssen, da ihm gemäss feststehender Praxis der Militärgerichte der bedingte Strafvollzug mangels günstiger Zukunftsprognosen regelmässig verweigert wird. Etwas vereinfacht ausgedrückt: Wer den Militärdienst kon- sequent verweigert, hat eine Freiheitsstrafe zu verbüssen. Diese mehrmonatigen Freiheitsstrafen haben nun aber nicht zu verhindern vermocht, dass die Zahl der Dienstverweige- rer seit 1980 stark im Steigen begriffen ist. Waren es 1981 noch 593 Verurteilungen, mussten 1982 bereits 729 Dienst- verweigerer verurteilt werden.
Der Vollzug der Gefängnisstrafen obliegt - wie bereits gesagt - den Kantonen, wobei hier gewisse Ungleichheiten zwischen den Kantonen festzustellen sind. Auch die Einfüh- rung des waffenlosen Militärdienstes hat diese Entwicklung einstweilen jedenfalls nicht sichtbar gebremst. Dies dürfte seinen Grund darin haben, dass diese Möglichkeit ebenfalls nur Dienstverweigerern, welche religiöse oder ethische Gründe sowie eine schwere Gewissensnot anführen und auch beweisen können, offen steht.
Dass 1982 fast 900 Anmeldungen für den waffenlosen Dienst eingegangen sind, zeigt immerhin, dass ein solches Ventil eine gewisse Milderung des Dienstverweigererproblems, nicht aber dessen Lösung mit sich bringen kann.
Im Wachsen begriffen ist schliesslich auch die Zahl derer, die aus medizinischen Gründen keinen Militärdienst zu lei- sten haben. Es dürfte unbestritten sein, dass sich darunter eine ganze Anzahl von Schweizern befindet, mit denen sich andernfalls der Militärrichter zu befassen hätte.
Vor diesem geschichtlichen Hintergrund und in Kenntnis des soeben skizzierten Ist-Zustandes hat sich nun Ihre Kom- mission erstmals am 18. und 19. April dieses Jahres mit der Volksinitiative für einen echten Zivildienst auf der Grundlage des Tatbeweises auseinandergesetzt. Ausgangspunkte bil- deten dabei die Botschaft des Bundesrates vom 25.August 1982 sowie der Beschluss des Ständerates vom 1. März 1983, die beide bekanntlich Volk und Ständen die Verwer- fung dieser Initiative beantragen.
Nach einer für nationalrätliche Kommissionen eher kurzen Debatte hat sich auch Ihre Kommission deutlich dagegen ausgesprochen, die Volksinitiative zur Annahme zu empfeh- len. Dem Text in Absatz 1 des Initiativtextes wurde insbeson- dere vorgeworfen - Sie kennen diese Vorwürfe bereits zur Genüge -, dass er die freie Wahl zwischen Militärdienst und Zivildienst ermögliche; damit werde der Grundsatz der allge- meinen Wehrpflicht aufgegeben oder zumindest aufge- weicht, vor allem aber liesse sich nirgends in diesem Text ein Hinweis darauf finden, dass der Zivildienst dem Militär- dienst gleichwertige Anforderungen zu stellen habe. Im Schussfeld der Kritik innerhalb der Kommission standen sodann auch die Absätze 2 und 3 des Initiativtextes. Sie sind sogar aus den Reihen von Zivildienstbefürwortern als Bei- gemüse bezeichnet worden, welches das Grundanliegen der Initiative erschweren, wenn nicht gar verunmöglichen würde.
Der Ständerat hat es hier etwas weniger volkstümlich ausge- drückt, wenn er mit Bezug auf Absatz 2 vor einem juristisch bedeutungslosen Text sprach, der rein deklaratorischer Natur sei.
Schwerer tat sich die Kommission anlässlich der erwähnten Aprilsitzung allerdings mit der Frage, ob vom Parlament ein Gegenvorschlag auszuarbeiten sei. Obwohl sich der Bun-
desrat in Punkt 4 der Botschaft - unter Hinweis auf seine Bemühungen im Zusammenhang mit der Münchensteiner Initiative - gegen einen Gegenvorschlag ausgesprochen hat und ihm der Ständerat darin gefolgt ist, standen sich in einer grundsätzlichen Abstimmung über diese Frage innerhalb ihrer vorberatenden Kommission acht Befürworter und zehn Gegner gegenüber. Berücksichtigt man die Stimment- haltungen, darf mit Fug gesagt werden, dass sich bereits am 19. April dieses Jahres in der Frage der Ausarbeitung eines Gegenvorschlags zwei ungefähr gleich grosse Lager gebil- det hatten.
Diese Tatsache sowie der Umstand, dass ein von Herrn Kollege Ott formulierter Text selbst bei eingefleischten Geg- nern der Volksinitiative auf einige Sympathien gestossen ist, bewirkten schliesslich, dass auf Anregung des Schweizeri- schen Evangelischen Kirchenbundes im Verlaufe der Som- mersession eine Arbeitsgruppe gebildet worden ist, die es sich zum Ziele setzte, einen Gegenvorschlag zur Initiative zu formulieren.
Vertreter der beiden grossen Landeskirchen, der Initianten, einige Mitglieder der vorberatenden Kommission des Natio- nalrates, der frühere Ausbildungschef der Armee und der derzeitige Direktor der Eidgenössischen Militärverwaltung - dieser lediglich als Beobachter - haben sich schliesslich auf einen Text geeinigt, der in etwa demjenigen des Ihnen ausgeteilten Antrages von Herrn Kollege Zwygart entspricht. Angesichts dieser neuen Situation, und nachdem zwei Kol- legen dem Präsidenten Rückkommensanträge unterbreitet hatten, erachtete ich es als richtig, die Kommission erneut zusammenzurufen. Anlässlich der Sitzung vom 26.August 1983 wurde mit Stichentscheid des Sprechenden zunächst Rückkommen auf den Entscheid vom 19.April 1983 beschlossen. Ebenfalls mit Stichentscheid des Präsidenten beschloss die Kommission des weiteren, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, dessen Text sich mit einigen Ausnahmen - auf die ich noch zurückkommen werde - eng an den Vorschlag der erwähnten ausserparla- mentarischen Arbeitsgruppe anlehnt.
Warum diese Wende? Ich kenne selbstverständlich die Motive jedes einzelnen Kommissionsmitgliedes nicht im ein- zelnen; trotzdem wage ich, aus dem Resultat folgende Schlüsse zu ziehen:
Bei der hauchdünnen Mehrheit der Kommission scheint sich die Einsicht durchgesetzt zu haben, dass das Parlament nicht nur immer wieder betonen darf, es bestehe ein Dienst- verweigerungsproblem, welches einer Regelung oder Lösung harre, sondern es müssten in dieser Richtung tat- sächlich auch konkrete Schritte unternommen werden. Die Hälfte der Kommission vertritt sodann offenbar die Auffas- sung, dass es zu billig wäre, dem Stimmbürger lediglich die Initiative vorzulegen und sich auf deren Ablehnung zu beschränken. Das Parlament hat hier vielmehr seiner Füh- rungsrolle gerecht zu werden und einen positiven Beitrag zur Lösung eines festgefahrenen Problems zu leisten. Dies selbst dann, wenn die Initianten an ihrem ursprünglichen Begehren festhalten sollten. Immerhin kann die Abstim- mung über einen Gegenvorschlag selbst beim Scheitern der Vorlage wertvolle Anhaltspunkte für die zukünftige Marsch- richtung abgeben.
Ein dritter Punkt, der dazu beigetragen haben dürfte, dass Ihnen nunmehr ein Gegenvorschlag vorgelegt wird, ist wohl der Umstand, dass sich die Landeskirchen eingeschaltet und aktiv an der Suche nach einer Lösung beteiligt haben. Vielerorts scheint man - und dies halte ich für eine erfreuli- che Erscheinung - den Kirchen zumindest auf diesem Gebiet noch eine gewisse Autorität sowie ein wesentliches Mitspracherecht zuzugestehen. Dem allen hält nun der Bun- desrat entgegen, dass ein Gegenvorschlag nach dem Fiasko von 1977 verfrüht sei. Er will damit offenbar zum Ausdruck bringen, dass eine derartige Vorlage bei einem grossen Teil des Stimmvolkes als Zwängerei empfunden werden könnte, was dann wiederum beim Abstimmungsresultat seinen Nie- derschlag finden würde. Richtig ist zweifellos, dass es in unserem Lande nach wie vor eine grosse Zahl von Zivil- dienstgegnern gibt und geben wird. Indessen darf nicht
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übersehen werden, dass gerade in den paar letzten Jahren das Bewusstsein, dass das Militärdienstverweigererproblem geregelt werden muss, in unserer Bevölkerung deutlich gewachsen ist.
Im weiteren übersieht der Bundesrat, dass die Volksinitiative so oder so zur Abstimmung zu bringen ist und die Frage des Zivildienstes ohnehin einen Abstimmungskampf auslösen wird. Zeugt es bei dieser Ausgangslage tatsächlich von politischer Klugheit, wenn das Parlament gewissermassen unbeteiligt beiseite tritt und sich mit dem heute ach so gängigen Schlagwort «so nicht» begnügt? Denn viele Bür- gerinnen und Bürger werden doch spontan zurückfragen: «Ja wie denn?». Bleibt abzuwägen, ob ein Gegenvorschlag taktisch unklug wäre, solange es dem Stimmbürger bekanntlich verwehrt ist, sowohl der Initiative wie auch dem Gegenvorschlag zustimmen zu können.
Einzelne Gegner der Initiative innerhalb unserer Kommis- sion halten es mit einzelnen Vertretern des Initiativkomitees nicht zuletzt aus diesem Grunde für ehrlicher, wenn sich in der Volksabstimmung lediglich der Initiativtext und die Emp- fehlung auf Ablehnung gegenüberstehen. Der Stimmbürger hätte damit lediglich die Wahl zwischen Schwarz und Weiss, wobei allerdings noch auszumachen wäre, welche Seite in dieser Frage sich mit dem reinen «Weiss» zu schmücken berechtigt sein soll.
Abgesehen davon, dass verschiedene Angehörige der Kom- missionsmehrheit nach wie vor darauf hoffen, die Initiative werde zu guter Letzt zugunsten eines Gegenvorschlages zurückgezogen, erachten wir es trotz der Gefahr des Stim- mensplittings für angebracht, dem Volk mit einem Gegen- vorschlag gewissermassen einen dritten Weg zu öffnen. Schliesslich sind sich die Angehörigen der Kommissions- mehrheit auch durchaus bewusst, dass mit der Vorlage eines Gegenvorschlages eine Differenz zum Ständerat entsteht. Aber dieser Umstand vermag die Vorteile unseres Vorgehens nicht zu schmälern. Es ist die natürliche Folge unseres Zweikammersystems.
Wie soll nun dieser dritte Weg beschaffen sein, damit er von der Mehrheit der Stimmenden - von der Mehrheit des Vol- kes wagt man bei den derzeitigen Stimmbeteiligungen gar nicht mehr zu sprechen - als gangbar angesehen wird? Zunächst schliessen wir uns dem Vorgehen der Initianten in der Hinsicht an, dass das Dienstverweigererproblem in einem separaten Verfassungsartikel geregelt werden soll. Damit wird unseres Erachtens deutlich unterstrichen, dass dem Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht in Artikel 18 der Bundesverfassung nach wie vor zentrale Bedeutung zukommt. Nachdem ja auch in der bundesrätlichen Bot- schaft die starke Verbindung zwischen unserem Volk und unserer Armee wiederholt hervorgehoben wird, versteht es sich von selbst, dass es hier lediglich um die Regelung eines Problems geht, welches auch in Zukunft nur für einen ver- schwindend kleinen Prozentsatz von Schweizern von aktu- eller Bedeutung ist. Die Reaktionen auf gegnerischer Seite lassen allerdings zeitweise vermuten, dass trotz dieses gesunden Verhältnisses zwischen Volk und Armee grosse Befürchtungen vor zahlenmässig bedeutenden Einbrüchen in die erwähnte Phalanx bestehen.
Trotz dieser Betonung der allgemeinen Wehrpflicht belas- sen wir in Absatz 1 des Gegenvorschlages der Kommissions- mehrheit das Herzstück der Initiative, nämlich den Tatbe- weis. Indem der Wehrpflichtige bzw. der Dienstverweigerer es auf sich nimmt, anstelle des Militärdienstes einen doppelt so langen und dem Militärdienst gleichwertigen Zivildienst zu leisten, erbringt er - sowohl nach Auffassung der Initian- ten wie auch nach Auffassung Ihrer Kommissionsmehrheit - den Beweis dafür, dass es ihm nicht darum geht, zum Beispiel körperlichen Strapazen auszuweichen, sondern dass er es mit seinem persönlichen Gewissen nicht ver- einbaren kann, die Wehrpflicht militärisch zu erfüllen.
Es ist juristisch nicht zu beanstanden, wenn der Bundesrat in diesem Zusammenhang den Begriff des Tatbeweises etwas in Zweifel zieht, zumal man ja nicht einmal nach Vollendung des Zivildienstes mit Sicherheit je wird sagen können, dass zum Beispiel ein seelischer Notstand vorhan-
den war. Gewissen, Gewissensnot, Seelennot lassen sich - und darüber ist in Zusammenhang mit der Münchensteiner Initiative wahrlich genug geschrieben und gesagt worden - nicht beweisen. Hier müssen wir uns regelmässig mit blos- sen Indizien und Rückschlüssen begnügen. Militärrichter - und ich zähle mich auch dazu -, Aushebungsoffiziere, ja selbst erfahrene Psychiater werden Ihnen dies jederzeit bestätigen können. Wo aber keine beweisbaren, belegbaren Tatsachen zu beurteilen sind, da entfällt auch ein formelles Prüfungsverfahren, wie es heute noch im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Beurteilung von Dienstverweigerern oder mit der Beurteilung von Gesuchen um waffenlosen Militärdienst praktiziert wird.
Solche Prüfungsverfahren sind selbst dort, wo die Prüfen- den sich mit bestem Willen und ohne Vorurteile an die Arbeit machen, äusserst problematisch und regelmässig mit einer Portion Willkür behaftet. . Ihre Kommission hat deshalb bewusst von einem solchen Prüfungsverfahren abgesehen. Der Beweis der Gewissensnot soll nicht in einem derart fraglichen Verfahren erbracht werden, sondern einzig durch die Leistung eines längeren Dienstes an der Allgemeinheit. Ich komme damit zum Stich- und Reizwort der freien Wahl zwischen Militär- und Zivildienst bzw. zum «service à la carte», wie sich Herr Bundesrat Chevallaz auszudrücken beliebte. Zutreffend ist - dies soll in keiner Weise beschönigt werden -, dass mit dem Konzept der Kommissionsmehrheit derjenige von der Pflicht zum Militärdienst befreit wird, der bereit ist, den Zivildienst auf sich zu nehmen. Insofern besteht demnach eine Wahlmöglichkeit. Aber Hand aufs Herz: Schon heute kann der diensttaugliche Schweizer eine Wahl treffen: entweder leistet er seinen Militärdienst oder er wird mit einer Gefängnisstrafe belegt, die in den meisten Fällen kürzer bemessen ist als die gesamte obligatorische Dienstzeit und die überdies keine körperlichen Strapazen mit sich bringt. So wenig man den heutigen Zustand als freie Wahl bezeichnen mag, so wenig wird man deshalb der Initiative oder dem Gegenvorschlag vorwerfen können, damit werde einer freien Wahl Vorschub geleistet; denn ob von Freiheit und von freier Wahl gesprochen werden kann, wenn man sich zwischen Militärdienst und doppelt so lan- gem gleichwertigem Zivildienst zu entscheiden hat, das überlasse ich Ihrem Urteil.
Einen weiteren wesentlichen Bestandteil des Ihnen von der Mehrheit der Kommission unterbreiteten Gegenvorschlages bildet die präzise Angabe der Dauer des Zivildienstes. Die Kommission erachtet es hier für wichtig, dass die genaue Taxe bereits aus der Verfassung zu erkennen ist. Es ist ja gerade dem vom Parlament 1977 genehmigten und dem Volk unterbreiteten Artikel 18 Absatz 5 BV häufig und von verschiedensten Seiten vorgeworfen worden, dass die Dauer des zivilen Ersatzdienstes ungewiss sei. Katzen im Sack verkaufen sich beim Schweizer Stimmbürger schlecht. Nicht nur er, sondern auch der potentielle Dienstverweigerer soll wissen, welche zeitliche Opfer mit der Wahl des Zivil- dienstes zu erbringen sind. Ebenso soll jedermann aufgrund des Verfassungstextes klar werden, dass die Anforderungen an den Zivildienst denen vergleichbar sein sollen, welche an den Militärdienst gestellt werden.
Wir betrachten es denn auch mit dem Bundesrat als einen ausgesprochenen Mangel des Initiativtextes, dass von einer Gleichwertigkeit der beiden Dienste nirgends die Rede ist. Es ist in diesem Zusammenhang insbesondere im Ständerat verschiedentlich die Befürchtung geäussert worden, der Zivildienst werde zum blossen Lagerleben unter Palmen ausarten. Diesem Einwand muss in geeigneter Form im Text der Verfassungsbestimmung selbst begegnet werden.
Man wird es mir gewiss nicht verübeln, wenn ich mir in diesem Zusammenhang die Bemerkung erlaube, dass das Klischee vom harten, strapaziösen und ausserordentlich gefährlichen Militärdienst, das im Ständerat Urständ gefeiert hat, zuweilen wieder etwas überprüft werden sollte. Gewiss, es gibt wohl in allen Truppengattungen momentane Ein- sätze, die an die Grenze der physischen Belastbarkeit des einzelnen Wehrmannes reichen mögen. Aber es gibt ebenso Momente, wo auch der Vergleich des Militärdienstes mit
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einem Lagerleben durchaus nicht abwegig wäre. Dies wird auch beim Zivildienst nicht anders sein können. Auch hier wird es Bereiche geben, die körperlich mehr abverlangen als andere. Man wird es nie ändern können, dass beispiels- weise der Bürodienst, ob er nun im Militärdienst oder im Zivildienst geleistet wird, regelmässig physisch weniger anspruchsvoll sein wird als zum Beispiel die Überquerung eines Alpenpasses per pedes bei Schneetreiben und mit schweren Lasten. Soviel zu Absatz 1 des Gegenvorschlages. In Absatz 2 soll nach Auffassung der Kommissionsmehrheit einerseits der Bereich des Zivildienstes abgesteckt und andererseits die Kompetenz des Vollzuges und der Aufsicht geregelt werden.
Bekanntlich hat im helvetischen Blätterwald am meisten Staub aufgewirbelt, dass die Kommission den Zivild enst in den Rahmen der Gesamtverteidigung einfügen will, wäh- rend im Vorschlag der ausserparlamentarischen Arbeits- gruppe von Tätigkeiten im Rahmen der allgemeinen Bun- deszwecke, im Antrag Ott von Tätigkeiten im Rahmen der verfassungsmässigen Bundeszwecke die Rede ist.
Obwohl ich hier den Standpunkt der Kommissionsmehrheit zu vertreten habe, möchte ich doch eingangs festhalten, dass die präziseste Formulierung jene im Antrag von Herrn Ott ist; sie stammt denn auch bezeichnenderweise von Herrn Nationalrat Friedrich, der heute dem Justizdeparte- ment vorsteht. Während nun aber die verfassungsmässigen Bundeszwecke schlechterdings alles umfassen, was in der Kompetenz des Bundes liegt, also ein gewaltiges Tätigkeits- feld beinhalten, schränken die beiden anderen Formulierun- gen den Kreis der Möglichkeiten ein. Unklar ist dabei, was man unter den allgemeinen Bundeszwecken zu verstehen hat. Offenbar wollen die Verfasser damit Artikel 2 der Bun- desverfassung ansprechen, gemäss welchem der Bund fol- gende Zwecke hat: die Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen aussen, die Handhabung von Ruhe und Ordnung im Innern, den Schutz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen und die Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt.
Der Begriff der Gesamtverteidigung, der im Gegenvorschlag der Kommissionsmehrheit auftaucht, ist meines Wissens nirgends definiert. Klar ist indessen, dass der Zivilschutz, der koordinierte Sanitäts- und Veterinärdienst, die wirtschaftli- che Kriegsvorsorge, die Nachrichten- und Übermittlungs- dienste, der AC-Schutzdienst, der Wetter- und Lawinen- dienst dazu gehören, Bereiche also, die ebenfalls ein sehr weites Feld von Beschäftigungen eröffnen. Wenn sich die Kommissionsmehrheit zu diesem Begriff der Gesamtvertei- digung entschlossen hat, so nicht einfach deswegen - ich hoffe dies jedenfalls -, um damit den Initianten den Rückzug der Initiative zu verunmöglichen, sondern um erstens gezielt einzuschränken und um zweitens zum Ausdruck zu bringen, dass der Zivildienstleistende etwas tun soll, was auch im Ernstfall der Allgemeinheit von Nutzen sein wird. Mit der Formulierung, dass sich der Zivildienst unter der Aufsicht des Bundes vollziehe, bringt die Kommissionsmehrheit schliesslich zum Ausdruck, dass der Vollzug durchaus nicht in allen Teilen Sache des Bundes bzw. seiner Organe und Beamten sein muss, sondern den Kantonen oder Gemein- den oder auch geeigneten privaten Organisationen - den- ken Sie zum Beispiel an das Rote Kreuz - übertragen wer- den kann, während jedoch der Bund in jedem Falle die Aufsicht über diese Tätigkeit auszuüben hat.
Die Regelung aller weiteren Details soll gemäss Absatz 3 des Gegenvorschlages der Bundesgesetzgebung überlassen bleiben.
Ich hoffe, Ihnen damit zumindest die Beweggründe der Kommissionsmehrheit zur Lancierung eines Gegenvor- schlages einigermassen dargelegt und sodann dieses hüben und drüben bereits vor der heutigen Debatte arg gezauste Kind vorgestellt zu haben. Es ist nun an Ihnen, zu entscheiden, ob Sie diesen zarten, aber nichtsdestotrotz hoffnungsvollen Sprössling adoptieren wollen.
M. Martin, rapporteur: Désigné comme rapporteur de lan- gue française par la commission, je suis aussi, simultané- ment, rapporteur de la minorité de celle-ci.
En effet, lors des délibérations du 26 août dernier, la com- mission, dans tous les votes principaux, s'est divisée en deux parties égales, M. Merz, président, tranchant en faveur de ses idées. Me trouvant dans l'autre moitié, je vous présen- terai, ceci en accord avec la commission, l'autre façon d'aborder ce problème.
Tout d'abord, que veut l'initiative? Il me semble bon de le rappeler. Déposée le 14 décembre 1979 et ayant recueilli 113000 signatures, elle tend à accorder le libre choix entre le service militaire et le service civil, en entraînant la sup- pression de l'obligation générale de servir. Il ne serait plus indispensable d'être en proie à un conflit de conscience pour faire la demande d'accomplir un service de remplace- ment. Cette requête pourrait être présentée par tout citoyen qui y verrait son avantage. La durée prévue pour ce genre de service civil serait une fois et demie celle du service militaire, soit environ 18 mois. Ce service civil s'accomplirait dans le cadre d'institutions publiques et privées, dans le but de construire la paix en écartant les causes d'affrontements violents. En résumé, on peut dire qu'il constitue une variante à l'initiative populaire de Münchenstein, refusée très nette- ment par le peuple le 4 décembre 1977, il y a donc six ans à peine.
Le Conseil fédéral, dans son message, propose au Parle- ment de soumettre l'initiative au peuple sans présenter de contre-projet et de la rejeter.
Le Conseil des Etats, conseil prioritaire, a traité cet objet dans sa séance du 1er mars 1983; par 33 voix contre 6, il a suivi les propositions du Conseil fédéral.
La commission du Conseil national a tenu une première séance le 18 avril 1983. Elle a entendu tout d'abord une délégation des initiants qui ont exposé les raisons pour lesquelles ils ont lancé cette initiative. Ils n'ont pu répondre d'une manière précise comment ils voyaient l'accomplisse ment du service civil, sa forme, son contrôle.
Diverses propositions ont été présentées; elles ont trait soit au libre choix, inadmissible pour une partie de la commis- sion, soit au but poursuivi par l'accomplissement du service civil qui devrait se faire en faveur de la défense générale. Il ressort des premières discussions:
a. Que les propositions faites sont souvent très proches de celles du Conseil fédéral dans le contre-projet à l'initiative de Münchenstein;
b. Qu'il est très difficile, dans le cadre d'une commission, d'élaborer un contre-projet sans avoir un texte préparé;
c. Que les initiants désirent une situation claire et qu'ils préfèrent nettement que le peuple se prononce sur leur proposition, sans contre-projet officiel.
Après les différents votes sur les propositions de modifica- tions, la commission, par 14 voix contre 6, a suivi la proposi- tion du Conseil des Etats. Elle a aussi adopté une motion dite Segmüller, par 17 voix sans opposition, motion dont la teneur est la suivante: «Le Conseil fédéral est invité à réviser le code pénal militaire visant à la décriminalisation de l'ob- jection de conscience authentique. Son but principal est de permettre un internement des véritables objecteurs de cons- cience, pour l'instant condamnés à subir une peine, distinct de celui des prisonniers de droit commun.» Je vous invite à souscrire à cette proposition.
Notre commission pensait avoir terminé son travail d'ana- lyse quand, à la fin du mois de juillet, elle recevait une convocation pour une nouvelle séance. Cette date était retenue sur le seul avis du président, sans consultation, à la demande de trois membres de notre commission qui, dans le cadre d'un groupe de travail, faisaient des propositions pour la présentation d'un contre-projet.
Après moult discussions sur la légitimité de cette convoca- tion et sur la validité de nouvelles décisions - il y avait, lors de cette séance, un absent et 8 commissaires remplacés - la commission décidait d'entrer en matière par un vote de 10 contre 10, le président tranchant dans le sens précité. Les
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propositions d'un contre-projet présentées par le groupe de travail, patronné par les Eglises protestantes, peuvent se résumer comme suit: liberté du choix d'accomplir service militaire ou service civil, trois possibilités de durée, soit le double, soit plus longue, soit enfin plus longue mais du double au maximum, enfin tâches à accomplir en rapport avec les buts généraux de la Confédération.
La commission a discuté d'une manière très approfondie de ces différentes possibilités de combinaisons et de distinc- tions dans les buts poursuivis. Il ressort de cette discussion une impression de grande difficulté quant à l'élaboration d'un texte logique face à des opinions aussi divergentes. Le texte adopté finalement et sur lequel vous devrez vous prononcer a la teneur suivante:
«1. Celui qui ne peut concilier les obligations militaires avec les exigences de sa conscience et qui, pour le prouver, est prêt à accomplir un service civil, est libéré du service mili- taire. Le service civil est deux fois plus long que l'ensemble du service militaire refusé. Il doit exiger un effort personnel équivalant à celui que requiert le service militaire.
Le service civil comprend des activités en rapport avec la défense générale; il s'accomplit sous la surveillance de la Confédération.
La législation règle les dispositions d'application.»
Le vote final sur l'acceptation de ce texte ou le maintien de notre décision du 18 avril donne un résultat nul de 8 contre 8, le président tranchant en faveur du contre-projet. Il res- sort des différentes prises de position que les initiants, si les deux chambres adoptaient le contre-projet que nous exami- nons, ne retireraient pas leur initiative. Ils estiment en effet que les textes proposés sont par trop différents des objectifs poursuivis par leur proposition.
Je ne saurais trop allonger ce rapport mais il me semble nécessaire d'aborder le fond du problème, celui de l'obliga- tion générale de servir définie à l'article 18 de notre constitu- tion fédérale. Accepter cette modification remettrait en cause notre armée de milice dans sa conception fondamen- tale ainsi que d'autres obligations du citoyen, celle de payer les impôts par exemple. Le libre choix porterait un coup fatal aux effectifs de notre armée, et créerait une inégalité de traitement devant la loi, ce qui est contraire à l'article 4 de notre constitution. Pour ces deux points fondamentaux, nous ne pouvons l'accepter. Nous sommes par contre opposés à la solution qui voudrait que la situation actuelle soit maintenue dans un statu quo rigide et inconditionnel. Le gouvernement doit trouver une solution satisfaisante en faveur des véritables objecteurs de conscience pour raisons religieuses ou éthiques. La mise en place d'un service civil, pour cette catégorie de citoyens, doit se faire sans délai, mais en dehors de la pression de l'initiative.
En attendant la mise en place de ce dispositif, il nous paraît utile de favoriser au maximum - je pense surtout à raccour- cir la procédure, l'accès au service militaire non armé. En outre, la motion Segmüller appliquée rapidement permettra de séparer, dans l'accomplissement de leur peine, objec- teurs de conscience et détenus de droit commun.
Pour ces raisons, je vous prie, au nom d'une moitié de la commission, d'appuyer la motion Segmüller et de vous en tenir à la décision du Conseil des Etats.
Frau Segmüller: Bestimmt widerstrebt es uns allen zutiefst, dass jedes Jahr einige hundert junge Männer ins Gefängnis wandern, nicht etwa wegen krimineller Handlungen, son- dern weil sie den Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht glauben vereinbaren zu können. Es ist zu bezweifeln, ob solcherart Verurteilte später zu einem positiven Staatsver- ständnis finden werden. Wir sind es uns als Rechtsstaat, der seine Minderheiten schützt, schuldig, hier Abhilfe zu schaffen.
Bereits in der Vernehmlassung 1975 zur Münchensteiner Initiative hat sich die CVP positiv zur Schaffung eines Zivil- dienstes geäussert. Im Abstimmungskampf um die Mün- chensteiner Initiative ist die CVP als einzige Regierungspar- tei klar zur Vorlage eines Zivildienstes gestanden, der für
diejenigen Erleichterung gebracht hätte, die aus religiösen oder ethischen Gründen die militärische Pflicht mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können. Die CVP hat damit die Ernsthaftigkeit ihres Einsatzes für einen Zivildienst unter Beweis gestellt. Sie alle kennen das Schicksal dieser Vor- lage, die unter Beschuss von den Initianten selber und von links und rechts in der Volksabstimmung keine Chance hatte.
Zur neuen Volksinitiative: Die CVP lehnt (wie Bundesrat und Ständerat) die Volksinitiative für einen echten Zivildienst auf der Grundlage des Tatbeweises vollumfänglich ab. Es muss eigentlich als befremdlich und als Missachtung des Volks- willens erscheinen, wenn wir heute - nur sechs Jahre später - einer Initiative zustimmen sollen, die in ihren Konsequen- zen weit über die 1977 abgelehnte Vorlage hinausgeht. Wenn jedermann, ohne jegliches Prüfungsverfahren, ohne Angabe von Gründen, durch einfache Mitteilung zum Zivil- dienst zugelassen würde, auch wenn dieser anderthalbmal solange dauert, läuft das praktisch auf die freie Wahl hinaus und damit auf die Aufhebung der allgemeinen Wehrpflicht. Absatz 2 des Initiativtextes zeugt zudem von einem eigenar- tigen Friedensverständnis und legt den Umkehrschluss nahe, wer Militärdienst leistet sei gegen die Förderung des Friedens. All jene, welche aus Überzeugung ihre Wehrpflicht zur Friedenssicherung erfüllen, werden sich gegen diese Ansicht wehren.
Gestatten Sie mir hier ein persönliches Wort. Ich bin selber Frau und Mutter von Wehrmännern. Unser Sohn leistet gerade jetzt seinen WK. Lassen Sie mich aus einem Brief zitieren, den ich kürzlich erhalten habe. Eine Frau schreibt: «Ich bin Mutter von zwei Söhnen. Der Jüngste ist nun gegenwärtig in der RS. Beiden ist es nicht leicht gefallen, das Militär. Es ging nicht ohne Überwindung, bestimmt nicht ohne Gewissensnote. Aber «me mues es halt mache›, sagten sie. Letzten Sonntag packte der Jüngste seine Sachen. Um Mitternacht sollte die Überlebenswoche begin- nen. Er sagte zu mir: ‹Schau, wie wenig es eigentlich braucht, um zu überleben.› Dann ging er mit gemischten Gefühlen in die Nacht hinaus, ins Ungewisse. Auch ich als Mutter habe Gewissensnöte, da ich weiss, dass meine Söhne leider Gottes lernen müssen, mit Handgranaten, Sturmgewehr, Minenwerfern usw. umzugehen. Aber von uns Müttern spricht man nicht. Nur die Dienstverweigerer haben Gewissensnöte. Wir sahen am Besuchstag den har- ten, kämpferischen Einsatz unserer Söhne. Beim Mittages- sen zeigten sie sich als ganz normale, junge Menschen, die trotz einer strengen RS das Lachen nicht verlernt haben. Darum sprechen Sie auch einmal von den Gewissensnöten unserer Söhne, die, weil es in der Verfassung verankert ist, Militärdienst leisten.»
Das Problem der Militärdienstverweigerer lässt sich mit Sicherheit nicht mit der Initiative lösen. Trotzdem gilt es, Wege zu suchen. Es ist verdienstvoll, dass sich eine Arbeits- gruppe aus kirchlichen und anderen Kreisen zusammenge- funden hat, um eine annehmbare Alternative auszuarbeiten. Die CVP hat sich intensiv mit den Gegenvorschlägen dieser Arbeitsgruppe und der vorberatenden Kommission ausein- andergesetzt. Diese Gegenvorschläge enthalten bemerkens- werte Verbesserungen. Der Tatbeweis erhält durch die zwei- fache Dauer mehr Gewicht. Wichtig und positiv zu werten ist vor allem die Wiedereinfügung des Begriffs «Gewissen».
Nun haben aber sämtliche Varianten der uns heute vorlie- genden Gegenvorschläge eines gemeinsam: Sie halten am alleinigen Tatbeweis und damit an einer freien Wahl fest. Das ist unannehmbar. Auch bei zweifacher Dauer des Zivil- dienstes ist die Entscheidung zu leicht und zu einfach, wenn keine Rechenschaft über die Motive abgelegt werden muss. Der Staat hat ein Recht darauf, Rechtfertigung zu verlangen, wenn die Bürgerpflicht verweigert werden will.
Die CVP kann nicht Hand zu einer Lösung bieten, die wesentliche Prinzipien preisgibt, auf denen die Schweiz aufgebaut ist: Die bewaffnete Neutralität, die in der allgemei- nen Wehrpflicht ihren Ausdruck findet. Das ist der Haupt- grund, weshalb wir keiner der vorgeschlagenen Lösungen zustimmen können. Der Tatbeweis (auch bei zweifacher
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Dauer) bleibt ganz dem Ermessen des einzelnen überlassen; eine rein subjektive Entscheidung, die der Staat offenbar einfach zur Kenntnis zu nehmen und zu der er nichts zu sagen hat. Die Erwähnung des Gewissens in den Gegenvor- schlägen hilft auch nicht viel weiter, weil diese Erklärung eine rein persönliche wäre, da keine Rechenschaft über die Motive abgelegt werden muss. Wo führt das hin, wenn ein solcher Präzedenzfall zur Regel werden sollte, wenn künftig der Bürger darüber entscheidet, ob und wie er seine Bürger- pflicht erfüllt? Am Beispiel Steuern: Weil Steuergelder auch für die Armee, für die Rüstung verwendet werden, würde es nicht lange dauern, bis jemand sagt, das Bezahlen der Steuern sei wegen der Waffenkäufe mit seinem Gewissen nicht vereinbar, er sei aber bereit, den doppelten Betrag einem Hilfswerk zukommen zu lassen.
Mit dem Tatbeweis allein geht es also nicht. Die Zivildienst- leistung kann nicht wahlweise geschehen; sie muss strikte Ausnahmeregelung bleiben. Die Bereitschaft, einen doppelt so langen Zivildienst zu leisten, ist zwar geeignet, die Ernst- haftigkeit des Begehrens zu unterstreichen. Sie kann aber nicht davon entbinden, dass der Antragsteller seine geltend gemachten Gewissensgründe vor einer eigens dafür geschaffenen Untersuchungskommission auf ihre Glaub- würdigkeit abklopfen lassen muss. Sicher ist eine solche durch den Tatbeweis erleichterte Motivforschung immer noch schwierig genug. Sie ist aber möglich. Schliesslich muss jeder Richter im zivilen Strafprozess die Tatmot ve der von ihm zu Beurteilenden für die Strafzumessung ergrün- den. Wieso sollte dies hier nicht möglich sein?
Zum übrigen Inhalt der Vorschläge: Das Erfordernis der gleichen Anforderungen. Man muss sich dabei bewusst bleiben, dass vermutlich kein Zivildienst, und sei er noch so streng, die Gefährdung und die Unannehmlichkeiten des Militärdienstes wirklich egalisieren kann, es sei denn mit Schikanen. Die zweifache Länge bedeutet also höchstens Annäherung, nicht aber wirkliche Abgeltung der militäri- schen Bedingungen und Gefahren. Um so mehr darf nicht auf den Tatbebweis als alleiniges Kriterium abgestellt wer- den. Ich betone nochmals: Wir betrachten alle Bemühun- gen, in letzter Minute doch noch einen Konsens für einen Gegenvorschlag zu finden, als verdienstvoll. Viele gute Ideen sind in den Vorschlägen enthalten; sie zeigen auch in etwa die Richtung an, in der ein Kompromiss zu suchen ist. Sie verdienen es nicht, in einer Volksabstimmung mit einem doppelten Nein für viele Jahre begraben zu werden. Das aber ist unweigerlich ihr Schicksal, wenn wir jetzt darauf bestehen, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzu- stellen, ohne dass dessen Tragweite und Konsequenzen genau absehbar sind.
Ein Gegenvorschlag, der Chancen hat, die Mehrheit des Parlamentes zu finden und die Hürde der Volksabstimmung zu passieren, muss inhaltlich unweigerlich in Richtung der Münchensteiner Initiative gesucht werden. Ein solcher Gegenvorschlag aber bewegt die Initianten nicht zum Rück- zug. So paradox es tönt: Wem wirklich an der Lösung des Problems Militärdienstverweigerer gelegen ist, der muss hier in diesem Rat nein sagen zu allen Gegenvorschlägen und die Initiative allein zur Volksabstimmung bringen. Ein Volksnein zu einem Gegenvorschlag würde alle darin enthaltenen guten Ideen wieder auf Jahre hinaus blockieren. Das gilt es zu vermeiden.
Wir ersuchen den Bundesrat, ohne Verzug vorerst ganz konkrete Modelle eines möglichen Zivildienstes auszuarbei- ten, nicht nur, was die Organisationsform betrifft, sondern auch inhaltlich. Erst wenn wir genau wissen, was wir uns darunter vorzustellen haben, ist es möglich, die richtige Formel für einen entsprechenden Verfassungsartikel zu fin- den, der auch im Volk ein Chance hat. Die CVP wird selber eine Arbeitsgruppe damit betrauen, Vorschläge auszuar- beiten.
Zur Motion: Bis eine tragfähige Lösung auf Verfassungs- ebene gefunden wird, mag noch einige Zeit vergehen. Inzwi- schen gilt es, die Möglichkeiten auszuschöpfen, die auf Gesetzesebene gegeben sind. Wir unterstützen daher die Kommissionsmotion. Wir wünschen einen Strafvollzug, der
getrennt ist von demjenigen der Kriminellen und der es dem Dienstverweigerer ermöglicht, eine Leistung zu erbringen. Er soll nicht mehr als Krimineller abgestempelt sein. Er ist ein Aussenseiter, der sich einer bürgerlichen Pflicht entzieht. Es ist dies zwar nur ein kleiner Schritt, doch glau- ben wir, dass er für die Verweigerer aus Gewissensgründen einen echten Fortschritt bringt.
Ich komme zum Schluss. Wir beantragen Ihnen erstens Zustimmung zum Bundesrat und Ständerat und Ablehnung der Volksinitiative, zweitens Nichteintreten und Ablehnen aller Gegenvorschläge, drittens Zustimmung zur Kommis- sionsmotion.
Weber-Schwyz: Die vorliegende Volksinitiative ist unter eigenartigen Vorzeichen gestartet und in der nationalrätli- chen Kommission unter eigenartigen Umständen beraten worden. Das muss hier einleitend festgestellt werden. Diese unvernünftige Initiative wurde bereits 1977 angekündigt, bevor das Schweizervolk und sämtliche Stände die gemäs- sigtere Münchensteiner Vorlage mit eindrücklicher Mehrheit abgelehnt haben. Es war eine Trotzreaktion extremer Kreise. Nach den eindeutigen Beschlüssen des Ständerates hat unsere Kommission das Geschäft im April beraten und Zustimmung zum Ständerat beschlossen. Mitte Juli sodann - in der Ferienzeit - wurde unverhofft zu einer neuen Sit- zung im August eingeladen. Diese Aufgebotsweise wider- sprach in jeder Beziehung unserem Geschäftsreglement, und demzufolge musste ein Drittel der Kommissionsmitglie- der infolge Terminschwierigkeiten ersetzt werden. Beden- ken müssen hier die Folgen dieser Praxis wecken. Künftig könnte jeder Landesverband und jede Vereinigung das Ende der ersten Beratungsrunde in den Kommissionen abwarten, um dann auf ausserparlamentarischem Wege mit neuen Gegenvorschlägen aufzuwarten. Zudem lagen hier keinen neuen Tatbestände oder Erkenntnisse vor.
Ich möchte mich nun vorab mit dem Inhalt und den Auswir- kungen des Volksbegehrens auseinandersetzen. Eine Annahme dieses Textes - und hier gibt es nichts zu deuteln - würde die indirekte Aufhebung der allgemeinen Wehr- pflicht bewirken. Über diese Tatsache kann auch die Belobi- gung des Tatbeweises nicht hinwegtäuschen. So könnte in Zukunft jeder Dienstverweigerer ohne Gewissenserfor- schung, ja ohne einen Entschluss zu fassen, nach Lust und Laune seinen Dienst am Vaterland bestimmen. Dieses Wahl- recht würde unsere Gesamtverteidigung schweizerischer Prägung ganz in Frage stellen.
Auch die Umschreibung des Zivildienstes ist reichlich ver- worren und unklar: «Förderung von Frieden und internatio- naler Solidarität», die Suche nach den Ursachen der Gewalt und menschenwürdiger Lebensverhältnisse sind wohl erstrebenswerte Ziele jeder Gemeinschaft, entsprechen aber niemals unserer verfassungmässigen Wehrpflicht. Hier ist wieder einmal in Erinnerung zu rufen, dass unsere Eidge- nossenschaft seit Anbeginn nur durch ständige Wehrbereit- schaft Unabhängigkeit, Friede und Freiheit sichern konnte. Selbst wenn man die Forderungen des Volksbegehrens ab- lehnt, so ist unbestritten, dass man für bestimmte Katego- rien von Dienstverweigerern nach neuen Lösungen suchen muss. Vorab ist erneut auf die Möglichkeiten des waffenlo- sen Militärdienstes hinzuweisen. Hier ist mit einer etwas beweglicheren Praxis, besonders auch in den Rekruten- schulen, für zweckmässige Lösungen zu sorgen. Wer aus achtenswerten Gründen waffenlosen Dienst leisten will, dem sollen nicht administrative Hindernisse in den Weg gelegt werden. Die Verordnung von 1981 muss verbessert werden. Sodann könnte durch eine Revision des Militärstrafgesetzes für Verweigerer aus religiösen und ethischen Gewissens- gründen ein anderes Verfahren gewählt werden. Diese Leute müssten vor einer kriminellen Bestrafung ausgenom- men sein. Deshalb unterstützt unsere Fraktion die Motion Segmüller, welche eine Abänderung des MStG in der genannten Richtung fordert. Auch bei den nicht rechtzeitig erkannten psychisch Dienstuntauglichen ist ein einfacherer Verfahrensweg notwendig.
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Im folgenden möchte ich kurz unsere Auffassung über eine künftige Ausgestaltung eines Zivildienstes darlegen. Ein sol -. cher Einsatz kann - soll er im erweiterten Sinn des Verfa- sungsmässigen wirklich genügen - nur im Rahmen der Gesamtverteidigung zulässig sein. Es ist wohl zuzugeben, dass Zivilschutz und koordinierter Sanitätsdienst bis heute keine Dienstbereiche für sechs und mehr Monate Dauer anzubieten haben. Darum müssten auf jeden Fall Sonderde- tachemente mit sinnvollen Aufgaben vorgesehen sein. Bei solchen Einsätzen für Bundesaufgaben dürfen aber die Organisationsbedürfnisse für den Mobilmachungsfall nie- mals ausser acht gelassen werden.
Aus den genannten Gründen kann unsere Fraktion den verspäteten Gegenvorschlag ebenfalls nicht unterstützen. Nur schwere Gewissensnot aus religiösen und ethischen Gründen soll die Rechtswohltat des Gesetzes erfahren. Poli- tischen Dienstverweigerern darf unter keinen Umständen eine Vorzugsbehandlung zukommen, hier gibt es auch kei- nen echten Gewissensnotstand. Das sind Beistandsverwei- gerer am eigenen Volk. Wer nicht im Rahmen der Gesamt- verteidigung die menschlichen Grundpflichten - Retten, Pflegen, Helfen - mittragen will, lässt eine sonderbare staatspolitische Haltung erkennen. Irgendwo hat die guteid- genössische Toleranz ihre Grenzen. Nach den letzten Erklä- rungen des Komitees «Zivildienst durch Tatbeweis» wäre heute jeder vernünftige Gegenvorschlag nutzlos und der Gesinnung unseres Volkes zuwiderlaufend.
Im Auftrag der freisinnig-demokratischen Fraktion empfehle ich Ihnen:
Volk und Ständen die Verwerfung der Volksinitiative zu empfehlen;
Verzicht auf einen Gegenvorschlag;
Zustimmung zur Motion auf Revision des MStG.
Bei allem Verständnis und Wohlwollen gegenüber Proble- men und Gemütslagen einzelner Zeitgenossen, dürfen bestimmte Wohlstandsauswüchse nicht ungeachtet bleiben. Wir müssen wieder vermehrt auf das Fundament unserer Unabhängigkeit hinweisen. Eine Aushöhlung der allgemei- nen Wehrpflicht hiesse auf die Möglichkeiten der Friedens- erhaltung und der Absicherung unserer kostbaren Glau- bens- und Gewissensfreiheit verzichten. Cäsar von Arx hat diese Bürgerpflicht in seinem Bundesfeierspiel von 1941 zutreffend und eindrücklich umrissen, als er sagte: «Den schützt die Freiheit nur, der sie auch beschützt».
Ich bitte Sie um Zustimmung zu den Beschlüssen des Stän- derates und um Nichteintreten zu Artikel 1a.
M. Carobbio: Le groupe du Parti du travail, du Parti socia- liste autonome et des organisations progressistes, contrai- rement aux collègues qui m'ont précédé à cette tribune, ne peut pas du tout souscrire à la position du Conseil fédéral et du Conseil des Etats qui nous proposent d'inviter le peuple et les cantons à rejeter purement et simplement l'initiative pour un authentique service civil fondé sur la preuve par l'acte et qui nous proposent aussi de refuser toute discus- sion sur un possible contre-projet acceptable par les initia- teurs. Nous sommes d'avis que le moment est venu pour la Suisse - on a déjà traîné ce problème trop longtemps - à l'instar des autres pays d'Europe qui nous entourent, de résoudre le problème de l'objection de conscience et de reconnaître officiellement le droit au service civil pour tous ceux qui refusent le service militaire armé ou non armé. En effet, en 1983 il n'est plus admissible qu'en Suisse on continue à condamner à la prison des Suisses pour leurs profondes convictions et leurs idées qui les portent à demander un service de rechange au service militaire, dans leur engagement en faveur de la paix et de la fin de la course aux armements et à la violence. Cela indépendamment du fait que l'on soit ou non d'accord avec leurs idées. Je vous rappelle que la constitution suisse garantit à tous les citoyens la liberté de conscience. La limitation de cette liberté, comme dans le cas présent, au nom de l'obligation de faire son service militaire prévue par l'article 18 de cette même constitution et par le moyen de la répression pénale
de cette liberté, décidée par les milieux militaires, directe- ment intéressés, constitue, à notre avis, une violation des droits fondamentaux de l'homme au nombre desquels il y a le droit de concevoir la possibilité de défendre l'indépen- dance et la liberté des hommes et du pays, donc aussi de la Suisse, par d'autres moyens que par le service militaire. Nous ne croyons pas non plus que le droit de choisir entre le service militaire et le service civil, ainsi que l'a soutenu il y a un moment M. Weber-Schwyz, peut être considéré comme une atteinte ou un affaiblissement à la volonté de défense militaire du pays ou peut ouvrir la porte à de grandes difficultés de recrutement. L'expérience des pays qui ont réalisé le service civil est là pour contredire cette crainte. Mais, au-delà de cette question de principe qui, à notre avis, justifie à elle seule l'adoption de l'initiative ou du moins la recherche d'un contre-projet qui, finalement, permettrait de résoudre vraiment le problème et la situation des objecteurs de conscience, nous estimons insuffisants et assez faibles les motifs donnés par le Conseil fédéral dans son message et repris ici par les rapporteurs des deux groupes qui m'ont précédé, pour justifier leur refus de l'initiative ou d'un con- tre-projet. C'est ainsi que, lorsque le Conseil fédéral prétend que l'acceptation de l'initiative introduisant le libre choix entre le service militaire et le service civil n'exigerait plus qu'on soit «en proie à un conflit de conscience pour faire demande d'accomplir le service civil», il oublie que seul un objecteur vraiment motivé, conscient et ayant de profondes convictions peut accepter de faire un service civil une fois et demie plus long que le service militaire. Les autres, il faut bien le rappeler, ont des moyens plus faciles: un certificat médical leur suffit. Il n'est pas juste d'affirmer que n'importe qui pourrait présenter une demande de faire du service civil. Une profonde conviction - je le répète - est indispensable. Le Conseil fédéral juge en outre très dangereux le fait que l'initiative exclut pratiquement tout examen préliminaire per- mettant d'établir le conflit de conscience. Une fois encore, le gouvernement et ceux qui le soutiennent oublient la grande difficulté de réaliser cet examen, de porter ce jugement et celle de distinguer entre les motifs du refus de faire du service militaire, soit motifs religieux, motifs politiques ou autres. La pratique des tribunaux militaires des dernières années le prouve. Le Conseil fédéral oublie encore qu'une des raisons de la faillite de l'initiative de Münchenstein découlait précisément de cette difficulté; du reste, la résolu- tion 337 du Conseil de l'Europe n'établit aucune liste des motifs d'objection. L'acceptation d'un service civil plus long que le service militaire constitue, à notre avis, l'élément déterminant du choix de l'objecteur. Nous considérons comme vraiment inacceptable et même provocatrice l'argu- mentation du message du Conseil fédéral selon laquelle la description des objectifs et les domaines d'activité du ser- vice civil sont «assez vagues» et pourraient s'étendre «jus- qu'à la propagande ou l'agitation contre l'accomplissement des tâches constitutionnelles». Par de telles affirmations, le Conseil fédéral semble méconnaître - je ne sais pas s'il le fait volontairement ou inconsciemment - les idéaux et les profonds motifs qui poussent les gens à choisir la voie de l'objection de conscience. Il semble vouloir nier qu'aujour- d'hui les dangers que la course aux armements font courir à l'humanité, peuvent être une source de graves conflits de conscience et contribuent à favoriser une volonté d'agir différemment de la norme, afin de lutter pour la paix. A mon avis, une telle attitude équivaut à refuser de respecter les idées des autres, peut-être minoritaires, mais pourtant dignes d'être respectées. Le fait est grave.
Quant à l'argumentation qu'un contre-projet ne se justifie pas, parce qu'il y a à peine sept ans qu'on a voté sur l'initiative de Münchenstein, je la trouve inacceptable. Je rappelle un seul exemple: la taxe sur la valeur ajoutée avait été refusée par le peuple, mais une année après on a propose un nouveau projet. Je ne vois pas pourquoi sept ans plus tard on ne peut pas trouver une solution s'appli- quant aux objecteurs de conscience.
Pour toutes ces raisons, nous repoussons la position du Conseil fédéral et nous considérons l'initiative en discussion
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comme acceptable et valable. Et comme nous prenons au sérieux l'affirmation qui est contenue dans le message du Conseil fédéral, selon laquelle la question de l'objection de conscience n'est pas résolue, nous nous prononçons en faveur de cette initiative ou d'une solution de rechange qui reprendrait les exigences de l'initiative et permettrait de résoudre le problème des objecteurs devant le peuple. Ainsi, et contrairement à Mme Segmüller, il est évident que nous pourrions nous déclarer favorables à un contre-projet qui conviendrait seulement aux initiateurs et permettrait d'éviter de soumettre au peuple - et à cet égard, je suis d'accord avec Mme Segmüller - initiative et contre-projet. En effet si l'on soumet au peuple l'initiative et un contre-projet, il est certain que l'une et l'autre seront refusés.
Mais cela dit, je dois clairement affirmer que le contre- projet, selon la version de la majorité de la commission, ne peut constituer pour nous une solution de rechange pour les raisons suivantes: premièrement, il vise pratiquement, en reprenant dans le texte de l'alinéa 1 les termes «avec les exigences de sa conscience», à réintroduire le principe d'une différenciation des divers motifs d'objection, différen- ciation que nous considérons comme irréalisable et inac- ceptable. Deuxièmement parce que la proposition visant à doubler la durée du service civil par rapport au service militaire accompli va au-delà de toutes les exigences accep- tables et même de la norme fixée par le Conseil de l'Europe, qui est d'un tiers de plus au maximum par rapport au service militaire, et qu'elle confère pratiquement au service civil un caractère punitif, ce qui n'est pas du tout justifiable. Les objecteurs de conscience ne doivent pas être punis parce qu'ils ont des idées différentes de celles de la grande majo- rité des citoyens qui préfèrent continuer à servir la patrie dans l'armée suisse.
Troisièmement parce que, en demandant que le service civil comprenne des activités en rapport avec la défense, la majorité de la commission refuse de reconnaître le sens profond du choix des objecteurs et propose une solution qui, sur le plan pratique, ne changerait rien à la situation et risquerait même de créer une nouvelle catégorie d'objec- teurs, les objecteurs au service civil ainsi conçu.
La solution préconisée par la majorité de la commission représente donc pour nous non seulement un compromis insatisfaisant; elle constitue encore une solution dange- reuse qui passe à côté du vrai problème, qui est celui de la reconnaissance du droit à un service civil indépendant de l'armée comme solution de rechange possible.
Pour ces raisons, notre groupe s'opposera à la solution présentée par la majorité de la commission.
Les deux propositions de minorité de nos collègues Ott et Günter ne nous satisfont pas non plus, bien que nous reconnaissions les bonnes intentions de leurs auteurs, qui ont cherché une solution qui puisse trouver grâce devant le peuple. La minorité représentée par M. Ott se rallie en principe à la proposition de la majorité de la commission qui vise à fixer la durée du service civil au double de celle du service militaire que je viens de combattre. Elle cherche en outre à éluder la question de la relation des activités du service civil avec la défense par la formule «en rapport avec les buts constitutionnels de la Confédération». Une telle formule ne répond pas aux vœux des objecteurs, qui vou- draient accomplir un service civil en faveur de la paix.
Quant à la proposition de M. Günter, elle présente certes, par rapport à celle du collègue Ott, l'avantage de reprendre la premier paragraphe de l'initiative et renvoie tout le reste à la loi d'application mais c'est justement ce renvoi qui me paraît discutable parce qu'il ouvre la porte à des solutions qui pourraient, je le répète, introduire des exigences refu- sées, parce que jugées inacceptables, par les objecteurs. Nous doutons sérieusement que l'acceptation de l'une ou l'autre des deux propositions de minorité puisse conduire au retrait de l'initiative ou, ce qui compte finalement, appor- ter une solution satisfaisante et valable au problème de l'objection de conscience. Face à ces doutes, nous préfé- rons nous en tenir à la solution la plus claire, c'est-à-dire à celle qui est proposée par les auteurs de l'initiative, le cas
échéant à une formule très proche de celle-ci. A ce propos, je reconnais que la proposition de notre collègue Zwygart constitue une bonne tentative de résoudre le problème. Reprenant la proposition du groupe des Eglises protes- tantes qui a été discutée avec les auteurs de l'initiative, il propose de ne pas fixer définitivement la durée du service civil à deux ans, mais de le faire seulement pour les dix prochaines années. A notre avis, cette formule, quoique intéressante, diffère encore notablement de l'initiative; elle mériterait d'être étudiée d'une manière plus approfondie. Je pense par exemple à la définition des activités du service civil et surtout à la fixation, dans le texte de l'article constitu- tionnel, de la durée dudit service à une fois et demie celle du service militaire, la solution des deux années étant acceptée pour les dix prochaines années à titre de mesure transitoire. Voilà pourquoi, si l'on veut vraiment trouver un texte auquel une majorité pourrait se rallier, il serait utile de réexaminer à fond le problème sur la base de la proposition de M. Zwy- gart. C'est la raison pour laquelle la proposition de notre collègue Jean-Claude Crevoisier visant au renvoi du projet à la commission devrait être acceptée.
En conclusion, notre groupe se déclare disposé, mais seule- ment à ces conditions, à faire un effort pour trouver une solution permettant au projet de passer le cap de la votation populaire.
Dans le cas contraire, notre groupe se prononcera résolu- ment en faveur de l'initiative et invitera le peuple et les cantons à accepter l'initiative en faveur d'un authentique service civil basé sur la preuve par l'acte.
Günter: Wir haben eine Volksinitiative vor uns, die es ver- dient, dass wir sie möglichst ernsthaft diskutieren. Es ist eine Volksinitiative, die ein Problem anspricht, das seit bald 80 Jahren einer Lösung harrt, eine Initiative, die aber auch in ihren Absätzen 2 und 3 gute Absichten deklariert und gleich- zeitig damit eine offene Flanke gibt, in die die Gegner vorstossen können.
Herr Kollege Weber-Schwyz hat uns ein Beispiel dafür vor- hin gegeben, wie die Gegner die gutgemeinten Absätze 2 und 3 der Initiative, welche den Frieden und die Verhütung des Krieges betreffen, demagogisch ausschlachten können. Die Fraktion des Landesrings und der EVP war mit der Art und Weise, wie der Ständerat das wichtige und schwerwie- gende Problem der Dienstverweigerer leichtfertig behandelt hat, schon im März nicht zufrieden. Sie hat mich daher schon im März beauftragt, einen Gegenvorschlag einzurei- chen. Wir waren aber der Meinung, dass das nicht genügt; darum habe ich bereits im April einen Brief an die Evangeli- schen Landeskirchen und an die Bischofskonferenz geschrieben. In diesem Brief habe ich mir erlaubt, unsere Kirchen darauf aufmerksam zu machen, dass das Problem des Zivildienstes die kirchlichen Kreise etwas angehe und dass sie sich dazu äussern sollten. Es freut uns, dass aus dieser Anregung die Arbeitsgruppe hervorging, welche dazu beigetragen hat, noch in letzter Minute in der Kommission einen Meinungsumschwung herbeizuführen.
Diese Arbeitsgruppe war nicht selbstverständlich. Es ist unseres Wissens das erstemal, dass sich eine Arbeitsgruppe bildete, in der die grossen Landeskirchen, aber auch Parla- mentarier sowie die Initianten und Repräsentanten des EMD vertre- ten waren. Vor allem Herr Direktor Ernst, den ich sonst bei anderer Gelegenheit gerne kritisiere, hat dort grossen Mut durch seine Mitarbeit bewiesen. Auch wenn Herr Bundesrat Chevallaz daraus jetzt nur noch einen Beobachter zu machen beliebt, steht doch fest, dass Herr Ernst dort ganz aktiv mitgearbeitet hat, wie Herr Wildbolz, der jetzt vom EMD nur noch als Privatperson behandelt wird, als die er, weil er ein hoher Militär gewesen war, schon deshalb mit viel Sach- verständnis mitwirken konnte.
Ich danke dem Kommissionspräsidenten, dass er sich geop- fert hat, das unkonventionelle Vorgehen zu wählen, das Ihnen beschrieben wurde. Es ist eben durchaus nicht so, dass diese Arbeitsgruppe irgendein Verband wäre, vielmehr haben sich zum erstenmal alle betroffenen Kreise zusam- mengesetzt, und vor allem ist dabei eine konkrete Lösung
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herausgekommen. Der Vorschlag, der Ihnen unterbreitet wird, ist ein Kompromiss, zu dem alle Beteiligten ja sagen konnten und bei dem alle Beteiligten schmerzhafte Konzes- sionen gemacht haben. Das scheint mir entscheidend zu sein. Jedem hat es weh getan, so weit von seinem Stand- punkt abrücken zu müssen. Damit ist unserer Ansicht nach ein tragfähiger Kompromiss in die Nähe gerückt, ein Kom- promiss, der auch eine Mehrheit im Volk finden kann.
Unsere Fraktion steht klar hinter dem Tatbeweis. Wir glau- ben, dass noch so wortreiche Gespräche mit Psychologen, Tests und Untersuchungskommissionen niemals klar und vor allem niemals menschenwürdig die gute Absicht eines jungen Menschen beweisen können; nur die Tat kann das. Wir stimmen dabei durchaus der Meinung zu, dass ein solcher Ersatzdienst, wie er vorgeschlagen wird, ähnliche körperliche und seelische Anforderungen an diese Leute stellt wie ein Militärdienst. Aber es soll ein Ersatzdienst sein. Für einen jungen Menschen ist unserer Ansicht nach eine eineinhalbfache Dienstzeit eine enorm lange Zeit. Das ist eine halbe Ewigkeit. Wenn sich jemand bereit erklärt, 50 oder 100 Prozent mehr Dienst zu leisten, dann ist es ihm sicher ernst mit seinem Anliegen. Die Zeit der Gewissenser- forschung sollte vorbei sein. Dies möchte ich doch Frau Segmüller sagen. Seit der spanischen Inquisition wissen wir zur Genüge, was bei der Gewissenserforschung heraus- kommt, nämlich nichts Schlaues. Der einzige wirkliche Beweis, der zählt, ist die Tat - das sollte ja auch in der Politik so sein -, nicht das Darum-herum-Gerede. Die Tat entschei- det. So sollten wir es auch hier halten; denn das ist die einzige richtige Art und Weise.
Unserer Ansicht nach geht es heute darum, eine Lösung zu finden, damit junge Leute nicht mehr ins Gefängnis müssen, sondern sich sinnvoll für unser Land einsetzen. Die vorge- schlagene Lösung ist sinnvoll, weil eine Kriminalisierung unmenschlich ist. Sie ist aber auch volkswirtschaftlich sinn- voll. Das Gefängnis kostet uns einen Haufen Geld, wohinge- gen ein Zivildienst sinnvolle Produkte für unser Volk produ- zieren wird, abgesehen davon, dass das Gefängnis die jun- gen Leute womöglich verdirbt, so dass sie dann ihr Leben lang der Gesellschaft eine Last sein werden. Wir sollten ihnen unbedingt eine Möglichkeit des sinnvollen Wirkens geben.
Welches sind nun die Hauptargumente, die gegen den Zivil- dienst vorgebracht werden? Es sind zwei.
Das erste Argument: Jeder Schweizer ist wehrpflichtig. So steht es in unserer Verfassung. Aber ich frage Sie: Wird diese Verfassung wirklich so eingehalten, wie es da steht? Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Armee einen Viertel der jungen Schweizer nicht nimmt. Eben dieser Tage konnten Sie in einer grossen schweizerischen Tageszeitung die Geschichte eines jungen Mannes lesen, der 2,13 Meter gross ist, im übrigen ist er völlig normal. Die Schweizer Armee nimmt ihn nicht, trotz unserer vielzitierten Verfas- sung. Warum? Man hat keine Kleider, es käme zu teuer zu stehen, war als Argumentation zu lesen; wie wenn das ein Argument wäre, einen Verfassungsgrundsatz zu brechen! Wer also den körperlichen Normalmassen nicht entspricht, der wird nicht genommen. Vor Ihnen steht ebenfalls ein Schweizer, der die körperlichen Normalmasse nicht erfüllt hat. Ich habe als 18jähriger verzweifelt darum gekämpft, zum Teil mit Erfolg, in die Armee aufgenommen zu werden, weil sie mich wegen einer frühkindlichen Kinderlähmung nicht haben wollten. Das hat mich hart getroffen, einen amtlichen Stempel zu bekommen, minderwertig zu sein, nur weil man die 100 Meter nicht ganz so schnell rennen kann wie die anderen oder ein bisschen hinkt beim Gehen. Wenn wir das Problem einmal von dieser Seite ansehen, gibt es etwa zehnmal mehr Schweizer - schätze ich -, die gerne in die Armee gehen möchten und trotz der Verfassung, der allgemeinen Wehrpflicht, nicht gehen dürfen. Daneben gibt es jenen Zehntel der Schweizer, die nicht gehen wollen, aber gehen müssen, weil man sagt: Die Verfassung befiehlt es. Ich möchte Sie fragen: Wo bleibt hier der Rechtsgrund- satz der gleichen Rechte für alle?
Ich wüsste gerne, wie man die Zurückweisung dieses 2,13
Meter langen jungen Mannes juristisch begründete, falls dieser mit einer Verfassungsklage vor Bundesgericht gehen würde.
Natürlich gibt es Faulpelze, die nicht in die Armee gehen wollen, das ist mir auch klar. Aber ich kann Ihnen sagen: die meisten davon werden sich heute auf dem blauen Weg, also mit einem medizinischen Zeugnis, ohne weiteres freima- chen können. Ich möchte einfach Ihre Aufmerksamkeit dar- auf lenken, dass das Problem zwei Seiten hat, und anregen, das Problem jener Schweizer, die in die Armee gehen möch- ten, aber von der Armee nicht aufgenommen werden, ebenso seriös und intensiv zu studieren wie jetzt das Dienst- verweigererproblem. Beide Probleme hängen eng zusam- men. In der Verfassung steht nämlich nicht, «jeder dienst- taugliche Schweizer ist wehrpflichtig», sondern es steht, «jeder Schweizer ist wehrpflichtig».
Das zweite Argument, das vorgebracht wird, hängt mit den eben dargelegten Ausführungen zusammen. Es werden Bestandesprobleme der Armee angeführt. Man hat offen- sichtlich Angst - das hat auch im Votum von Herrn Weber schon durchgeschimmert -, dass alle jungen Leute der Armee davonlaufen, wenn man eine sogenannt freie Wahl hat. Das spricht natürlich nicht gerade für das Selbstbe- wusstsein unserer Generalität. Abgesehen davon bin ich überzeugt, dass die meisten jungen Leute einsehen, dass es eine Armee braucht und dass man gehen muss, auch wenn es den meisten wahrscheinlich stinkt; aber der gute Wille gegenüber der Schweizer Armee ist grösser, als man viel- leicht meint. Auf der anderen Seite ist der Tatbeweis gegen- über den Drückebergern - um die geht es uns ja - die einzig wirksame Massnahme. Das ist das einzige, was wirklich wirkt. Überall dort, wo nur gesprochen wird, wird sich derje- nige, der gebildet ist und weiss, was man sagen muss, immer besser herausreden können als derjenige, der das weniger gut kann. Der Tatbeweis ist eine äusserst wirksame Bremse, und zwar auch mit anderthalbfacher Dauer, aber von mir aus mit der zweifachen Dauer der Dienstzeit. Er ist daher das einzig Richtige.
Jetzt komme ich noch auf das Problem der Wehrbereitschaft zu sprechen, das Herr Weber angezogen hat, welche durch den zivilen Ersatzdienst geschwächt werden soll. Hier möchte ich auf Gideon und die Amalekiter hinweisen. Sie erinnern sich vielleicht, dass in biblischen Zeiten Gideon seine Leute gegen das zahlenmässig viel stärkere Heer der Amalekiter führen musste. Vor der Schlacht tranken die Israeliten noch aus einem Bach. Gott befahl dann Gideon, alle jene aus dem ohnehin schon schwachen Heer kurzer- hand nach Hause zu schicken, die mit der Hand Wasser geschöpft hatten und nicht einfach auf dem Bauch liegend Wasser soffen. Die Armee wurde noch viel kleiner, aber es war eine Armee von wirklich einsatzfreudigen, überzeugten Leuten, und sie besiegten die grosse Übermacht. Der Hinter- grund dieser biblischen Geschichte trifft durchaus heute noch zu: Es ist wichtig für unsere Armee, dass wir über- zeugte Leute in ihren Reihen haben. Militärisch gesehen nützt uns ein eingefleischter Dienstverweigerer in der Armee überhaupt nichts. Es wirkt nämlich nur demotivierend auf die Moral der Truppe, wenn sie die Gewissensnöte dieses Mannes mitansehen muss.
In diesem Sinne ist die Lösung des Dienstverweigererpro- blems nicht nur für die Dienstverweigerer wichtig. Es ist auch militärisch wichtig, dass diese Frage nun endlich sau- ber gelöst wird. Wir sollten nicht mehr zusätzlich Gefängnis- zellen füllen, sondern dahin wirken, dass diese Leute posi- tive Arbeiten leisten, die vor allem den Randgruppen in unserem Land, den Behinderten, den Schwachen, zugute kommen. Dann haben sie nämlich auch einen Beitrag zur Verteidigungsbereitschaft geleistet, einen Beitrag, der viel grösser ist, als wenn diese Leute in der Armee sind und unsere Leute demotivieren oder aber im Gefängnis geistig verkommen.
Unsere Fraktion freut sich, dass ihre Tätigkeit der letzten Monate, und vor allem auch ihre ausserparlamentarische Tätigkeit, dazu geführt hat, dass die Diskussion jetzt noch einmal voll aufgenommen werden kann, auch wenn die
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Fülle der Gegenvorschläge gross ist. Wir freuen uns, dass es gelungen ist, die starren Fronten etwas aufzuweichen, und wir hoffen dringend, dass bei unseren Beratungen eine Lösung herauskommt, die für uns alle akzeptabel ist, die für eine Mehrheit des Schweizervolkes akzeptabel ist und die es den Initianten gestattet, wenn auch eventuell unter Schmer- zen, ihre Initiative zurückzuziehen.
Ott: Alle sagen - auch die Sprecher der grossen Mehrheit des Ständerates, auch die Sprecher, die sich hier gegen Initiative und Gegenvorschlag aussprechen, auch unsere Herren Bundesräte, soweit sie sich haben vernehmen lassen -, das Problem der Dienstverweigerer aus Gewissensgrün- den in unserem Land sei ein ernstes Problem und müsse endlich eine Lösung finden. Ich habe noch nie jemand hier im Hause sagen gehört, das sei kein wichtiges Problem. Man kann aber nicht immer sagen, man wolle ein Problem lösen, und gleichzeitig einfach eine Lösungsmöglichkeit nach der anderen beerdigen. Es gibt nämlich in dieser Sache nicht unbeschränkt viele Optionen. Es gibt eine ganz beschränkte Anzahl von denkbaren Lösungen. Eine davon war das ungeteilte Gewissen (erste Fassung der München- steiner Initiative). Dies hat das Parlament nicht gewollt; es taucht aber übrigens jetzt wieder in der einstimmig ange- nommenen Motion von Frau Segmüller auf: da haben wir das ungeteilte Gewissen, ohne «religiöse und ethische Gründe».
Eine andere Option ist die des Tatbeweises. Wenn man eine Lösungsmöglichkeit nach der anderen bachab schickt, bleibt am Schluss keine mehr übrig, um das Problem zu lösen. Eben darum haben wir versucht, die jetzige Gelegen- heit nicht einfach ungenutzt verstreichen zu lassen, sondern einen akzeptablen Gegenvorschlag auszuarbeiten, zusam- men mit den Initianten. Es war, wie Sie gehört haben, eine sehr heterogene Verhandlungsgruppe von Initianten und Parlamentariern, auch Leuten vom Militär. Und wir haben wirklich hart verhandelt; mancher musste in einzelnen Punkten über seinen Schatten springen, und wir haben um einen Kompromiss gerungen. Den Kirchen unseres Landes - insbesondere dem Schweizerischen Evangelischen Kir- chenbund - sei von dieser Stelle gedankt für die guten Dienste, die sie für das Zustandekommen dieser Verhand- lungen geleistet haben. Sie haben sich stark gemacht dafür, dass eine Lösung gefunden wird. Wenn es auch nicht die beste ist, so doch die zweitbeste oder die drittbeste, aber wenigstens keine Nullösung. Ich hoffe übrigens sehr, dass in dieser Debatte nicht noch antiklerikale Töne auftauchen, die Kirchen hätten sich nicht einzumischen. Wenn es um die Milch geht, schaltet sich der Bauernverband auch ein. Wenn es jetzt um das Gewissen geht, haben die Kirchen vielleicht auch das Recht, sich aktiv um ein politisches Problem zu kümmern ...
Wir haben uns so sehr um einen Kompromiss bemüht, weil wir das Gefühl hatten, dass in dieser Situation noch etwas erreichbar ist, dass die Standpunkte nicht zwangsläufig unvereinbar sind. Wir haben uns bemüht, indem wir ver- suchten und die geistige Anstrengung nicht scheuten, uns ins Denken des anderen einzufühlen. Schon die Initianten dieser Initiative, die rückzugsberechtigten Sprecher des Komitees, mit denen wir verhandelt haben, sind ja selber keine Dienstverweigerer - sie haben ihren Militärdienst geleistet -, aber sie versuchen, sich in die wohl auch ihnen fremde Mentalität der Dienstverweigerer aus Gewissens- gründen einzufühlen. Das sind keine Extremisten, sondern Bürger, die versuchen, die Denkart andersdenkender Bür- ger so gut es geht zu verstehen. Wir unsererseits, Vertreter aus dem Parlament und Vertreter des Militärs, die wir über- zeugt sind von der Maxime der bewaffneten Neutralität und von unserem Milizsystem mit der allgemeinen Wehrpflicht, die wir gewissermassen Treuhänder dieser Prinzipien sind, wir haben versucht, uns in diesen Denkprozess der Initian- ten einzufühlen. Ohne diese Anstrengung des Sich-Einfüh- lens in den Standpunkt, die Motive und die Voraussetzun gen eines andersdenkenden Bürgers kann in diesem, unse-
rem Lande und in dieser Demokratie nichts erreicht werden, nichts!
Unsere Einigungsbemühungen waren nicht erfolglos. Es dürfte übrigens einmalig oder doch selten sein in unserem System, dass sich Parlamentsvertreter und Vertreter einer Volksinitiative - die immerhin mandatiert sind von mehr als 100 000 Unterzeichnern - gemeinsam um die Formulierung einer akzeptablen Konsenslösung bemühen. Eine Volksin- itiative und die Erarbeitung eines Gegenvorschlages sind ja bei uns Denkprozesse. Es wäre sicher nicht richtig, wenn man den Initianten sagen wollte, sie müssten stur beim Text ihrer Initiative bleiben und könnten nicht auch ein paar Schritte tun bei diesem Denkprozess. Auf der anderen Seite - auf unserer Seite sozusagen - sagte in dem wohl klügsten und differenziertesten Votum, das in dieser Sache öffentlich abgegeben wurde, der frühere Ausbildungschef unserer Armee, Herr Korpskommandant Wildbolz, in seinem Inter- view in der «Basler Zeitung» am 1. August dieses Jahres: «Das Problem der Militärdienstverweigerung hat die Öffent- lichkeit, das Parlament und auch die Armee nun so lange beschäftigt, dass wir endlich zu einer Lösung kommen müs- sen. Diese alte Pendenz belastet nicht nur die direkt Betrof- fenen, sondern auch die Landesverteidigung und die Armee. Wir dürfen davon ausgehen, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung und die zuständigen Behörden die Auffassung vertreten, dass der Status quo unbefriedigend ist. Wir müs- sen aber auch einsehen, dass es keine vollkommene Lösung gibt. Es muss darum gehen, die beste unter den schlechten Lösungen zu finden, und dies ist nur mit allseitigen Konzes- sionen möglich.»
Die Einigungsbestrebungen sind nicht erfolglos geblieben. Heute liegt eine Formulierung vor, von der die Initianten öffentlich und verbindlich erklärt haben, dass sie die Initia- tive zu ihren Gunsten zurückziehen würden. Es ist die For- mulierung, die aus den erwähnten privaten Verhandlungen hervorgegangen ist, und die Ihnen Herr Kollege Otto Zwy- gart als Antrag unterbreitet; er war nicht Mitglied der Kom- mission. Dies ist die Formulierung, die Ihnen auch die sozial- demokratische Fraktion empfiehlt. Wenn wir dem zustim- men, dann haben wir eine Einigungslösung. Ob sie auch beim Volk Gnade fände, ist fraglich, aber man müsste es versuchen! Denn wir müssen uns klar machen: Bei allem, was irgendwie mit der Landesverteidigung zusammenhängt, ist in unserem Volk die Diskussion immer noch aufs äusser- ste emotional belastet. Und wenn überhaupt irgend etwas Chancen hat, in einer von vorneherein so kontroversen Frage wie der Dienstverweigerung durchzukommen, dann ist es wohl eine Einigungslösung, um die man von beiden Seiten ernstlich gerungen hat.
Wenn nach einer von Volk und Ständen abgelehnten Tatbe- weisinitiative der Bundesrat seinerseits - wie Herr Bundes- rat Chevallaz das in Aussicht gestellt hat - nun selber rasch einen neuen Anlauf zu einer Lösung des Problems unter- nähme, dann würde er vermutlich doch nicht die gleiche Durchschlagskraft haben, wie wir - das Parlament -, wenn wir jetzt zwischen unterschiedlich denkenden Eidgenossen, zwischen Parlament und Initianten, trotz aller Schwierigkei- ten doch noch zu einer nach beiden Seiten hin vertretbaren Einigung uns durchringen. Durch das Ereignis einer sol- chen Einigung würde sozusagen ein Sog nach beiden Rich- tungen entstehen. Die Frage ist nur: Ist das, was Herr Otto Zwygart vorschlägt, wirklich vertretbar?
Bevor ich dazu noch etwas sage, möchte ich feststellen, dass ich meinen eigenen Minderheitsantrag, wie er auf der Fahne steht, vorläufig nicht zurückziehe. Warum, werde ich Ihnen in der Detailberatung bei der Begründung noch sagen; er ist für mich gewissermassen ein Eventualantrag und unterscheidet sich ohnehin nicht wesentlich vom Antrag Zwygart, dem ich, zusammen mit meiner Fraktion, primär den Vorzug gebe.
Doch eine Sachfrage möchte ich nun noch behandeln; alles andere hat der Kommissionspräsident gründlich erläutert. Aus Zeitgründen muss ich es mir leider versagen, über die Frage der ethisch-religiösen Gewissensgründe etwas zu sagen. Das ist eine Lösung, die immer unbefriedigend sein
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wird. Wir haben an der Motion der Kommission gesehen, dass man da auf diese Differenzierung - mit Recht übrigens - verzichtet hat.
Nun zum Problem des Tatbeweises: Das ist ja in dieser Debatte der gewichtigste kontroverse Punkt. Der Tatbeweis ist nichts anderes als ein Ermittlungsverfahren. Grundsätz- lich gilt die Maxime der bewaffneten Neutralität. Grundsätz- lich gilt das militärische Milizsystem und das damit unlöslich verbundene Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht für Män- ner. Eine Ausnahme kann nur für den zugestanden werden, der subjektiv zwingende Gewissensgründe hat. Dieser Aus- nahmefall wird - davon bin ich überzeugt - selten sein, aber er verdient Achtung, die Achtung, die wir dem in einer wichtigen Frage Andersdenkenden in diesem Lande entge- genzubringen gewohnt sind. Wir wollen diesen Aussenseiter - wurde gesagt - nicht kriminalisieren, wir wollen ihn nicht einfach strafen.
So sagt es auch die einstimmig von der Kommission gutge- heissene Motion!
Die Frage ist jetzt nur: Wie ermittelt man denn den, der echte und zwingende Gewissensgründe hat? Kann man das auf dem Wege einer Gewissensinquisition durch ein Gericht oder eine Kommission wirklich zuverlässig herausfinden? Ich möchte Sie einladen, die folgenden Überlegungen nach- zuvollziehen: Wenn einer bloss eine Abneigung hat gegen das Militär, gegen die militärische Disziplin, sich nicht ein- und unterordnen kann und will und sich dann einredet - in der Psychologie nennt man das eine Rationalisierung -, er sei ein Pazifist, und am Schluss selber daran glaubt und dann durch gewandtes Reden eine Kommission von der Ernsthaftigkeit seiner Anschauung zu überzeugen vermag, so soll man meines Erachtens seine Argumente respektieren und ernst nehmen, aber er selber verdient deswegen noch keine Sonderbehandlung. Wenn dagegen einer hinsteht und sagt: «Ich kann nicht anders, das ist meine Überzeugung, ich kann sie euch nicht beweisen, aber ich bin bereit, für meine Überzeugung ein mehreres zu tun, einen Dienst von gleichem Einsatz, gleicher Anstrengung, aber von bis zu doppelter Länge», ich meine, wenn ein Mann das sagt und es dann auch tut, dann darf man vermuten, dass es ihm ernst ist, dass er keine egoistischen Motive hat und dass er wirklich nicht anders kann. Das ist die Idee des Tatbeweises. Ich gebe zu, dieser Beweis ist auch nicht absolut sicher, aber es ist der sicherste, den wir haben.
Ich habe mir schliesslich noch überlegt, ob man Herrn Crevoisier folgen und das Geschäft zurückweisen sollte, jetzt wo eine Eingung doch eigentlich möglich sein sollte. Ich möchte davon doch abraten. An die Kommission zurück- zuweisen hat heute keinen Sinn. Diese Kommission wird nicht mehr weiter kommen als sie gekommen ist. Wenn schon, dann müsste man mit einem entsprechenden Auftrag an den Bundesrat zurückweisen. Ich sehe jetzt von einem solchen Antrag ab. Tatsächlich wäre ja nach allen diesen Diskussionen der Bundesrat wohl auf dem Sprung, mit einer eigenen Initiative vorzustossen, aber ich gehe davon aus, dass das Parlament selber heute in der Lage ist, eine kon- struktive Lösung vorzuschlagen.
Ich bitte Sie deshalb namens meiner Fraktion um Unterstüt- zung des Antrages von Herrn Zwygart.
Geissbühler: Nun begebe ich mich auch ins Feld der Kritik von Kollege Ott. Ich komme nämlich namens der SVP- Fraktion, um Ablehnung der Volksinitiative zu beantragen, aber auch, um Nichteintreten auf den Gegenvorschlag der verschiedenen Varianten zu beantragen; gleichzeitig unter- stützt die SVP-Fraktion jedoch die Motion der Kommission. Lassen Sie mich zu drei Problemkreisen einige Bemerkun- gen machen;
zur Ablehnung der Initiative,
zum Verzicht auf einen Gegenvorschlag,
zur Frage: Wie weiter?
Zum ersten Punkt: Ablehnung der Initiative. Zu diesem Punkt kann ich mich kurz fassen. Ich verzichte darauf, Ihnen die ganze Argumentation der bundesrätlichen Botschaft
nochmals aufzuzeigen. Die Fraktion kann sich den darin enthaltenen Gründen, welche für eine Ablehnung der Initia- tive sprechen, anschliessen. In der Bundesverfassung ist das Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht von Anbeginn an verankert gewesen. Die Schweizerische Volkspartei - das dürfte hinreichend bekannt sein - steht auch heute noch hinter diesem Grundsatz. Wir können das mit unseren ethi- schen und christlichen Grundwerten vereinbaren, weil unser Land eine reine Verteidigungsarmee besitzt.
Wir glauben nicht, dass wir einen sinnvollen Beitrag zum Frieden leisten können, wenn wir als neutraler Kleinstaat nun auf unsere Verteidigung verzichten oder diese durchlö- chern. Darum können wir auch nicht zustimmen, wenn die Zivildienstinitiative am Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht in der Bundesverfassung Abstriche vornehmen will. Dieser zentrale Ablehnungsgrund trifft übrigens für alle vorliegen- den Varianten des Gegenvorschlages zu. Auch hier wird das Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht durchlöchert, aber das wäre in unseren Augen allein noch nicht ausreichend, um den Gegenvorschlag abzulehnen.
Ich kann Ihnen sagen, dass wir in der Fraktion eingehend diskutiert und dabei den Vorschlag der Kommissionsmehr- heit nicht ohne Sympathie beurteilt haben. Wir kamen aber schliesslich - und das ist nun der zweite Punkt - dennoch zu einem Verzicht auf einen Gegenvorschlag. Für die SVP waren zwei Gründe massgebend, Ihnen gemäss meinem Antrag den Verzicht auf einen Gegenvorschlag zu emp- fehlen.
Zum ersten gibt es den abstimmungspolitischen Grund. Die Initianten haben mit aller Deutlichkeit durchblicken lassen, dass für sie der vorliegende Gegenvorschlag der Kommis- sionsmehrheit keine taugliche Alternative darstellt. Sie wer- den deshalb von der Rückzugsmöglichkeit ihrer Initiative keinen Gebrauch machen. In der Volksabstimmung würden sich somit Initiative und Gegenvorschlag mit dem bekann- ten abstimmungstechnischen Unzulänglichkeiten gegen- überstehen. Ein Doppelnein ist mit grosser Wahrscheinlich- keit vorauszusehen. Der Initiative, welche weiter geht als die Vorlage von 1977, ist die Ablehnung meines Erachtens sicher. Das müssten eigentlich heute auch die Initianten bei einer realistischen Beurteilung einsehen. Der Gegenvor- schlag dürfte damit an der unheiligen Allianz einer kumulier- ten Gegnerschaft aus unterschiedlichen Lagern scheitern: nämlich am Nein jener, denen er zu wenig weit geht und welche Ja für die Initiative stimmen, aber auch am Nein jener, die am Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht festhalten wollen und darum beide Vorlagen ablehnen. Mit diesem Doppelnein wird ein Scherbenhaufen entstehen, welcher es auf Jahre hinaus verunmöglichen wird, eine sicher notwen- dige Lösung des Dienstverweigererproblems an die Hand zu nehmen.
Zweiter Grund für eine Ablehnung des Gegenvorschlags: Das Ergebnis der Abstimmung soll eindeutig interpretiert werden können. Bei einer Doppelabstimmung werden näm- lich die Initianten behaupten, die Lösung des Zivildienstpro- blems sei nur gescheitert, weil man unfairerweise ihrer Initiative einen Gegenvorschlag gegenübergestellt habe und deshalb wahrscheinlich schon im gleichen Jahr wieder mit einer neuen Initiative Unterschriften sammeln. Vernünfti- gere Kreise wiederum werden sich bei der Interpretation des Doppelneins eher zurückhalten und darauf verweisen, dass nun die Stimmbürger innert weniger als zehn Jahren bereits zum zweiten Male nein gesagt haben. Schickt man nun aber die Initiative allein ins Rennen, dann gibt es am Abstim- mungsresultat sicher nichts mehr zu deuten. Das Volk hat" dann eine Lösung des Dienstverweigererproblems auf der Grundlage des Tatbeweises und in der weiterreichenden Form des vorliegenden Initiativvorschlages abgelehnt. Ob sie damit für immer abgelehnt ist, das kann man sich fragen. Wir von der Schweizerischen Volkspartei glauben, dass dies nicht der Fall sein muss. Wir sind überzeugt, dass eine klare Ablehnung der vorliegenden Zivildienstinitiative auf Grund- lage des Tatbeweises auch tabula rasa machen wird für einen anderen Weg bzw. für eine neue Lösung.
Und hier kommen wir zum nächsten Punkt, zur Frage, «Wie
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weiter?» Was ich nun sage, bezieht sich auf die Dienstver- weigerer aus ethischen und religiösen Gründen. Ich bin der Auffassung, dass es bei einer Lösung des Problems nicht darum gehen darf, jenen Leuten eine Brücke zu bauen, die aus politischen Gründen verweigern, also jenen, die diesen Staat ablehnen, ihn bekämpfen und darum konsequenter- weise auch keinen Dienst in seiner Armee leisten würden. Und es kann nach meiner Meinung nicht darum gehen, den sogenannten Drückebergern entgegenzukommen. Beide Gruppierungen sollen die Konsequenzen ihrer im Grunde genommen freien Wahl tragen. Für sie besteht der Tatbe- weis für die Dienstverweigerung eben im Gefängnis.
Aus der Statistik des Militärdepartementes kann man entnehmen, dass jährlich zwischen 200 und 300 junge Men- schen aus schwerer Gewissensnot lieber ins Gefängnis wan- dern als in die Rekrutenschule einzurücken und Militär- dienst zu leisten. 1981 waren es 271 Fälle. Diese Leute haben aufgrund ihres Gewissens nicht einmal die Wahlfrei- heit, denn das Gewissen - im ursprünglichen Sinne verstan- den - ist ja die letzte und übergeordnete ethische Instanz in jedem Menschen, die ihm im täglichen Lebens sagt, was er zu tun und was er zu lassen hat.
Viele unter Ihnen sind vielleicht als Volksvertreter schon einmal mit einem dieser erschütternden Einzelschicksale konfrontiert worden. Viele kennen vielleicht einen Fall aus der nächsten Nachbarschaft oder sogar aus der Verwandt- schaft. Am Einzelfall, an einem bekannten jungen Burschen aus der eigenen Umgebung kann man ermessen, was für ein Problem die Dienstverweigerung aus ethischen und religiö- sen Gründen darstellen kann. Man kann ein Fragezeichen setzen hinter manchen jener 271 Fälle aus dem Jahre 1981. Aber die Mehrzahl dieser Leute zerbricht an ihrer eigenen Gradlinigkeit. Sie zerbrechen daran, dass sie sich nicht leichtfertig über ihre selbst erarbeiteten und errungenen Überzeugungen hinwegsetzen können.
Ich bin der Ansicht, dass gerade solchen Leuten gegenüber die rechtlichen Grundlagen und die ganze Mechanik des Militärstrafrechtes nicht angemessen sind. Darum unter- stützt unsere Fraktion zum ersten die Motion, denn darin ist der Bundesrat ersucht, das Militärstrafgesetz im Rahmen der geltenden Verfassungsgrundlage so zu revidieren, dass echte Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen im Strafmass und im Vollzug nicht mehr Straffälligen gleichge- stellt werden. Es ist für mich persönlich schwierig zu verste- hen, wieso man Dienstverweigerer und Kriminelle ins glei- che Gefängnis wirft. Schliesslich wird einer kriminell aus Charakterschwäche; Dienstverweigerer wird man aber aus Charakterstärke. Und darum verlangt unsere Fraktion zum zweiten, dass das Eidgenössische Militärdepartement - sollte die Volksinitiative allein zur Abstimmung gelangen und abgelehnt werden - einen neuen und detaillierten Lösungsvorschlag für einen Zivildienst ausarbeitet.
Dabei kämen nach unserer Ansicht folgende Grundsätze zur Beachtung:
Das Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht soll die Regel bleiben und beibehalten werden.
Ein Zivildienst ist jenen Dienstverweigerern vorzubehal- ten, welche die Erfüllung der Militärpflicht nicht mit ihrem Glauben oder mit ihrem Gewissen vereinbaren können.
Der Zivildienst muss in seinen Anforderungen den psy- chischen und physischen Belastungen des Militärdienstes gleichwertig sein und mindestens gleich lange dauern.
Der Zivildienst muss im Rahmen der allgemeinen Bun- deszwecke oder aber im Rahmen der Gesamtverteidigung und grundsätzlich im Landesinnern geleistet werder.
Der Ersatzdienst hat in geführten Gruppen und in zeitlich klar definierten Abschnitten zu erfolgen.
Sie werden in diesen Punkten keine grosse Abweichung zu den Anliegen der Münchensteiner Initiative finden. Und die angeführten Kriterien decken sich mit den damaligen Vor- stellungen des Departementes über die Ausgestaltung eines zivilen Ersatzdienstes. Es stellt sich also die Frage, ob es
tatsächlich - wie in der Botschaft behauptet wird - zu früh eine neue Auflage dieser Lösung ist.
Erlauben Sie mir dazu folgende Schlussbemerkung: Wenn heute ein junger Mensch aus schwerer Gewissensnot ver- weigert und dafür lieber ins Gefängnis wandert, dann durch- bricht er bereits heute für seinen individuellen Fall das Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht. Genauer gesagt: Bereits heute hat jeder die freie Wahl zwischen Gefängnis und Armee. Allerdings stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, die Dienstverweigerer aus Gewissensgründen ins Gefängnis zu stecken und schliesslich auszumustern, obwohl sie bereit wären, im Rahmen einer zivilen Organisation einen gleich- wertigen Ersatzdienst zu leisten, einen Ersatzdienst, welcher unserem Land mehr bringt als ein zusätzlicher Insasse in unseren Strafanstalten!
Ich fasse zusammen: Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen die Ablehnung der Volksinitiative. Sie beantragt Ihnen Nichtein- treten auf einen Gegenvorschlag, um damit eine klare Aus- gangslage zu schaffen und die Möglichkeit zu einer unbela- steten Lösung des Problems der Dienstverweigerer aus Gewissensgründen zu bieten. Aus diesem Grunde beantragt Ihnen meine Fraktion auch Zustimmung zur Motion der nationalrätlichen Kommission.
M. Jeanneret: Le groupe libéral, comme il en a fait la proposition par écrit, ainsi que d'autres groupes, vous invite à suivre le Conseil fédéral et le Conseil des Etats, donc à rejeter l'initiative sans contre-projet. Il soutiendra au surplus la motion de la commission.
Toute la série d'idées, d'intentions et de propositions pré- sentées, depuis six mois devant la commission du Conseil national, sont finalement des épisodes depuis la décision claire du Conseil des Etats. Notre groupe a toujours été sensible aux problèmes posés; il a toujours souhaité qu'une solution soit trouvée face à des objecteurs sérieux, corrects et qui ne contestent pas notre système social lui-même. Mais ici nous avons une initiative qui pose le libre choix - on l'a rappelé - comme un principe constitutionnel auquel nous ne saurions souscrire. Ici comme ailleurs, l'Etat doit veiller à ce que tous les citoyens soient traités de manière égale. L'on ne peut choisir de faire son service militaire ou non comme l'on choisirait son menu au restaurant selon ses goûts ou son appétit du jour!
Au surplus, une telle manière d'empoigner la question ne résoudrait aucunement le problème de l'objection de cons- cience; c'est une question de conception de la défense nationale basée chez nous sur la conscription obligatoire et sur l'armée de milice. Que l'on demande au peuple et aux cantons s'ils veulent modifier fondamentalement les prin- cipes sur lesquels repose notre politique de sécurité, alors la question serait justement posée et, selon la réponse, la loi organiserait les différentes composantes de la défense générale. Nous saluons les efforts de certains, de trouver un compromis entre l'initiative et l'ancienne formule dite de Münchenstein. Malheureusement, ils ne parlent pas tous le même langage. Au moment où, en commission, on a pro- posé que le service civil comprenne «des activités en rap- port avec la défense générale», placés alors au pied du mur, plusieurs ne se sont pas ralliés, ce qui montre qu'ils contes- tent la notion même de défense. Le débat devient alors inutile, et seul le rejet pur et simple sans contre-projet s'impose.
Les libéraux voient avec le Conseil fédéral trois ouvertures possibles. La première, mais elle n'est pas encore mûre, dans le cadre de la défense générale à laquelle on a fait allusion. Quand celle-ci se sera encore mieux structurée et développée, nous n'excluons pas que des formules de rem- placement puissent être trouvées un jour et nous invitons le Conseil fédéral à les étudier sérieusement. D'ailleurs notre congrès de samedi à Bâle, dans le cadre de la défense nationale, a vu un groupe de travail se pencher particulière- ment sur la notion de service civil et de service de remplace- ment; ce groupe, présidé par M. André Gautier, vice-prési- dent du Conseil national, a fait une proposition précise dans le cadre d'une protection civile qui, elle, pourrait être consi-
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dérée comme une sous-solution dans le cadre de la défense générale. Il n'y aurait évidemment pas libre choix, mais cette solution devra encore être étudiée.
La deuxième ouverture est l'ordonnance sur le service mili- taire non armé, qui est une excellente institution. Nous souhaitons qu'elle soit utilisée le plus largement possible et dans toutes ses conséquences - nous invitons même là le Conseil fédéral à lui donner les plus grandes possibilités d'application.
Enfin nous soutenons en plénum la motion déposée à la commission par Mme Segmüller qui, entre-temps, est deve- nue dans un excellent esprit la motion de la commission. Nous croyons qu'à travers le code pénal militaire nous pouvons donner directement à l'administration, et indirecte- ment au juge, des possibilités de mieux saisir la personnalité différente de tel ou tel objecteur. Nous souhaitons que le Conseil fédéral puisse faire là une étude approfondie.
Pour conclure nous dirons ceci: la Suisse doit toujours prêter attention aux problèmes de minorité qui se posent à elle, mais une infime minorité ne doit pas être l'objet de préoccupations si incessantes qu'on en oublie l'écrasante majorité. Or celle-ci, ce sont ces milliers de jeunes gens qui chaque année, et au moment même où nous parlons, font leur école de recrues, avec plus ou moins d'enthousiasme, mais sans objecter et qui ensuite font des cours de répéti- tion pour être prêts à défendre leur pays. C'est à eux d'abord pour une fois que nous voulons penser.
M. Crevoisier: Je ne sais plus quel juge intègre déclarait: «Je préfère libérer un coupable plutôt que de courir le risque de condamner un innocent.»
Il semble bien que dans ce Parlement beaucoup soient d'un avis diamétralement opposé. Ils préfèrent punir plusieurs innocents de peur de voir un «coupable» échapper à leur justice. Et lorsque je parle en l'occurrence d'un «coupable», il s'agirait d'un citoyen qui préférerait accomplir un service civil en faveur de la paix, plutôt que le service militaire; un service civil d'une durée plus longue que le service militaire, étrange coupable vous en conviendrez!
De plus, quelques-uns de nos collègues font référence à la proximité de la votation négative de 1977 sur l'initiative dite de Münchenstein et jugent indécent de revenir cette année sur un sujet semblable. Est-ce que ce ne sont pas les représentants des mêmes milieux politiques qui nous ont infligé par exemple, coup sur coup, deux votations sur la TVA pourtant catégoriquement refusée par le peuple?
Nous ne contestons pas que la politique étrangère de la Suisse soit pacifique ni que l'armée ait pour but de préserver la paix par le jeu de la dissuasion. Ce qui nous étonne, c'est de voir des responsables politiques, de l'Est d'ailleurs comme de l'Ouest, rejeter l'idée même d'un service civil pour ceux qui ne peuvent en conscience défendre la paix par les armes. Le service civil serait ainsi, selon eux, dans son essence même, hostile à la paix et à l'existence de l'Etat. Il est vrai que les questions liées à l'objection de conscience ne se laissent pas résoudre aisément. Néanmoins, si nous acceptons de prendre le recul nécessaire face aux catégo- ries étroitement politiques, pour en revenir aux dimensions essentiellement morales du problème, il est certain que nous pouvons trouver des solutions adéquates.
D'aucuns regrettent certainement - et M. Jeanneret vient de le faire - que l'on parle tant de cette infime minorité que constituent les objecteurs de conscience. Mais ne voient-ils pas que le peuple souhaite un règlement définitif de cette question ? Le sondage publié, en juillet dernier, par la firme Publitest pour indicatif qu'il soit, confirme qu'une nette majorité de nos concitoyens est favorable à l'introduction d'un service civil. De plus, le tapage entretenu autour d'une déclaration de cent quatre-vingt-sept officiers, partisans de l'initiative pour un authentique service civil, montre égale- ment, et mieux que la déclaration elle-même, que la ques- tion est devenue brûlante. Ces indices doivent nous inciter à ne pas repousser une fois encore le problème mais nous pousser au contraire à tenter de le résoudre sans délai. Malheureusement, après avoir entendu les porte-parole de
trois des quatre partis gouvernementaux, on doit bien cons- tater que la majorité de notre Parlement semble vouloir conserver la distance entre le pays légal et le pays réel.
Nous sommes redevables au comité d'initiative pour un authentique service civil, basé sur la preuve par l'acte, d'avoir permis que nous puissions sortir de l'impasse de 1977. Il n'est plus besoin de démontrer que les formes du service civil définies par le Parlement à cette époque n'au- raient pu résoudre valablement le problème de l'objection de conscience. Le peuple l'avait senti et le rejet du 4 décem- bre 1977 ne doit pas seulement être compris comme le refus de la solution proposée mais devrait être aussi entendu comme l'injonction à remettre l'ouvrage sur le métier.
Rappelons que le comité d'initiative s'est constitué malgré les fortes résistances des organisations d'objecteurs et des mouvements traditionnellement pacifistes, dont le soutien s'est manifesté beaucoup plus tard seulement. En définis- sant le principe dit de la preuve par l'acte, les initiateurs ont fait œuvre de pionniers dans la recherche d'un compromis véritable, en essayant de respecter les points de vue de tous les partenaires concernés, à un moment où personne - et même pas les premiers intéressés - n'étaient prêts à les soutenir effectivement dans leurs efforts.
Aujourd'hui, alors que la résolution du problème est inévita- ble, vu d'abord l'augmentation du nombre des objecteurs de conscience, vu aussi les inquiétudes légitimes exprimées pour la cause de la paix par une partie croissante de notre population, vu, finalement, le retard désormais inadmissible que la législation suisse a pris en ce domaine en regard du droit international, le comité d'initiative a réussi à créer l'occasion d'effacer l'erreur de jugement de 1977. Il l'a fait d'abord en nous soumettant une proposition dont on peut discuter rationnellement, à partir de laquelle nous pouvons faire œuvre de législateur. Il l'a fait encore en aiguisant la sensibilité populaire sur ce thème, suscitant par là un climat favorable à une nouvelle proposition qui tranche non plus sur la forme mais sur le fond.
Je ne m'étendrai pas ici sur les attaques diverses dont les objecteurs de conscience font encore l'objet. On dit qu'ils seraient paresseux par nature. Mais est-ce bien raisonna- ble? Pourrait-on admettre par analogie le raisonnement selon lequel notre armée serait composée exclusivement de sadiques parce que quelques - disons par euphémisme - «malappris», ont été surpris lors d'exercices militaires à tirer sur des cibles par trop fantasmatiques. Certains prétendent que les objecteurs désirent éviter les dures exigences du service militaire au profit du «dolce farniente» de vacances sportives ou, au mieux, sociales.
Monsieur le Conseiller fédéral, la loi vous oblige certes à sévir mais ayez, que diable, un peu d'élégance à l'égard de ceux que vous punissez! Beaucoup d'entre eux sont naïfs, sans doute, mais un défaut de jeunesse ne doit pas dissimu- ler leur bonne volonté intrinsèque; manipulés par une puis- sance étrangère? La plupart d'entre eux sont trop allergi- ques au politique pour se prêter, même à leur insu, à de si grossières manœuvres.
Mais qui sont-il? Que demandent-ils? Il convient ici de procéder à l'une ou à l'autre distinction. S'il est un droit qu'en démocratie l'on ne saurait contester, c'est bien celui de l'individu qui refuse d'attenter à la vie de son semblable. En fait, le droit pénal le lui interdit, sauf cas de légitime défense. La défense collective de la nation, en des circons- tances extrêmes, peut en revanche exiger de lui qu'il tue. Mais osera-t-on, en conscience, condamner celui qui ne peut s'y résoudre ? Il y aura toujours - et c'est un bien - des citoyens qui refuseront de risquer de prendre la vie d'autrui fût-ce au péril de la leur, tout en acceptant de servir la nation pour sa défense. Dans ce cas, le service militaire sans arme peut constituer une solution correcte et digne. Mais il y aura également toujours - et je ne vois pas en quoi cela serait un mal pour la démocratie et l'humanité - des citoyens, aux yeux desquels ce refus de risquer de prendre la vie d'autrui s'étend à la défense de la nation, en tant que cette défense implique la mort possible de l'adversaire plutôt que, confor- mément à l'idéal non violent, sa conversion.
Service civil. Initiative populaire
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N
26 septembre 1983
Cette attitude n'est pas toujours comprise. Soit. Souvent certes, elle offre sa souffrance à la violence dont les rela- tions internationales sont coutumières. Que l'on ne puisse imposer à un peuple une telle attitude et le laisser désarmé devant l'agression, nous l'admettons. Mais qu'il faille alors jeter en prison ceux qui, au nom de cet idéal non violent, même imparfaitement vécu parfois, refusent d'être intégrés à cette défense générale, alors là nous devons dire non. C'est faire peu de cas de la conscience humaine, de la vie humaine tout court que de condamner celui qui prend sur lui de désarmer pacifiquement le premier et qui p us est, unilatéralement, alors que l'on verse par ailleurs tant de larmes de crocodile sur l'échec de négociations qui devraient conduire à un désarmement multilatéral et pro- gressif.
C'est bien pour cela que l'objection de conscience n'est pas tant un acte antimilitariste qu'un engagement contre la guerre, ou mieux pour la paix. Elle est un engagement sous une forme certes particulière, parfois dénoncée par l'his- toire comme inappropriée mais toujours hautement respec- table. En outre, elle est un engagement parmi d'autres. Le soldat et l'officier qui combattent loyalement pour préserver les leurs du pire, désirent ardemment la paix, eux aussi. Il ne nous est jamais venu à l'idée de les considérer comme des «flemmards» de la conscience ou des cuistres de la droiture envers la communauté. Voilà les raisons qui font que la prison pour les objecteurs de conscience est une pratique qui insulte la raison et qui jette le discrédit sur l'armée elle- même.
Voilà pourquoi il nous appartient de trouver une solution véritable. La trouver, ce n'est pas capituler devant une minorité insignifiante et, par là, prendre le risque de subver- tir, comme on veut le faire dire, les bases de la communauté confédérale. C'est plus simplement et modestement rendre justice à une attitude morale et à une position honnête. Mais si l'un ou l'autre d'entre vous peut m'expliquer en quoi la prison reste indispensable - car c'est là une question que l'on ne peut éviter - je me rendrai volontiers à ses raisons, si celles-ci sont pertinentes. Mais alors que l'on ne vienne pas invoquer l'ordre juridique ou institutionnel. Souvenons- nous que c'est la réponse que certains gouvernements nous apportent toujours lorsque nous posons la question des droits de l'homme. Ainsi, pour prendre un exemple, les dissidents des pays de l'Est ne sont pas incarcérés parce qu'ils sont des dissidents mais parce que leur attitude con- trevient à l'ordre légal. Or, sur cette question spécifique, quelle différence de nature y a-t-il avec la situation de nos «dissidents de conscience» ? D'où vient donc, à propos du traitement qui leur est infligé, la légitimité - et je dis bien la légitimité - de notre ordre légal? C'est ainsi que je conclue- rai en soutenant l'initiative pour un authentique service civil basé sur la preuve par l'acte. Bien sûr, elle n'apporte pas une solution parfaite mais elle a le mérite de proposer une solution praticable et respectueuse des intérêts de chacun, ceux des particuliers comme ceux de la collectivité.
Si cette démarche devait échouer maintenant, ce serait historiquement bien plus qu'une erreur de jugement, ce serait un véritable déni de justice. Les Eglises ne s'y sont point trompées. Elles ont cherché à formuler une proposi- tion à même de favoriser un large consensus. Si la précipita- tion de la fin de l'été n'avait pas bloqué le rapprochement esquissé par la multiplication de propositions qui révèlent d'abord les difficultés d'un dialogue, je suis certain que l'on serait parvenu à une solution satisfaisante. Il ne faut pas que la précipitation gâche une œuvre importante et de longue haleine dont nous sentons qu'elle pourrait bientôt être mise sous toit. Donnons-nous encore un peu de temps. Accep- tons d'entrer en matière sur un contre-projet mais ren- voyons le dossier à la commission avec mandat, pour elle, d'élaborer rapidement une proposition qui permette au comité d'initiative de retirer son texte, et avec la certitude d'un service rendu à toute la collectivité.
Cher Monsieur Ott, si je pouvais être sûr de voir la grâce descendre sur ce Parlement et le rendre capable aujourd'hui d'accepter la proposition de M. Zwygart, je retirerais immé-
diatement ma proposition. Mais c'est parce que je ne crois pas à un tel miracle que je la maintiens. Cet accord est possible. Ceux qui, ici, voteront contre l'initiative doivent savoir qu'ils ne feront ainsi que repousser le problème, de quelques années au mieux, à la condition encore que le peuple, bien sûr, ne les désavoue pas en votation par lassi- tude surtout devant l'incapacité des Chambres fédérales à régler cette question. Le comité d'initiative a manifesté sa bonne volonté. Il nous a montré aussi ses capacités de dialogue et d'analyse en acceptant de discuter un contre- projet sérieux. Sa volonté de servir est attestée aussi par les multiples chantiers de service civil auxquels ses militants s'adonnent parallèlement à leur engagement civique. Ce n'est en effet pas demain que nous verrons les partisans d'une limitation encore accrue de l'immigration des travail- leurs étrangers, dont nous avons toujours besoin, s'engager bénévolement, en signe de bonne volonté, à laver la vais- selle sale de nos hôpitaux. Soyez sûrs que le peuple, si ce n'est aujourd'hui, en tous les cas demain, sera sensible aux preuves par l'acte d'ores et déjà administrées par ceux qui refusent l'humiliation et l'inutilité de la prison pour les objecteurs.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 19.30 Uhr La séance est levée à 19 h 30
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Dans
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Jahr
1983
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.058
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
26.09.1983 - 14:30
Date
Data
Seite
1221-1234
Page
Pagina
Ref. No
20 011 771
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