Verwaltungsbehörden 26.09.1983 <td class="metadataCell">20011769</td>
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Heure des questions1206N 26 septembre 1983 #ST# Fünfte Sitzung - Cinquième séance Montag, 26. September 1983, Nachmittag Lundi 26 septembre 1983, après-midi 14.30 h Vorsitz - Présidence: Herr Eng Fragestunde - Heure des questions Frage 1 : Günter. Sozialtarif für Deutsche in Schweizer Spitälern Tarif social pour les ressortissants allemands soignés dans les hôpitaux suisses Offenbar sind bilaterale Verhandlungen zwischen Deutsch- land und dem Bundesamt für Sozialversicherung recht weit fortgeschritten. Sie haben zum Ziel, dass gegenseitig die Staatsbürger zum Sozialtarif behandelt werden. Der Bun- desrat wird gebeten, Auskunft zu geben, welche Totalbe- träge heute pro Jahr die kranken Schweizer in Deutschland bzw. die kranken Deutschen in der Schweiz für Spitalaufent- halte bezahlen. Besonders interessiert das Verhältnis der Zahlen. Oder anders: Wieviel Geld zahlt nach Abschluss des geplanten Abkommens die Schweiz mehr für deutsche Staatsbürger als im umgekehrten Fall Deutschland für unsere dort erkrankten Bürger? Bundesrat Egli: Es ist richtig, dass zurzeit auf Experten- ebene Gespräche zwischen dem Bundesamt für Sozialversi- cherung und dem deutschen Bundesministerium für Arbeits- und Sozialordnung über ein Zusatzabkommen zum geltenden Sozialversicherungsabkommen geführt werden. Diese Gespräche haben unter anderem auch die soge- nannte Leistungsaushilfe in der Krankenversicherung zum Gegenstand. Ausgangspunkt hierfür ist die Tatsache, dass sowohl die deutsche als auch die schweizerische Kranken- versicherung grundsätzlich nicht verpflichtet sind, für Behandlungen im Ausland aufzukommen. Die Bundesrepu- blik Deutschland hat daher mit praktisch allen westeuro- päischen Staaten - ausser der Schweiz - zum Teil im Rah- men der Europäischen Gemeinschaften, zum Teil auf bilate- ralem Weg Leistungsaushilfeabkommen abgeschlossen und möchte nun auch mit unserem Land eine solche Vereinba- rung treffen. Dabei wird die Leistungsaushilfe nurfür notfall- mässige Behandlungen angestrebt. So hätte eine schweize- rische Krankenversicherungsstelle beispielsweise für eine notfallmässige Spitalbehandlung eines deutschen Kranken- versicherten Vorleistungen im Rahmen des Tarifs für ausser- kantonale Patienten zu erbringen, die ihr dann von der zuständigen deutschen Krankenkasse zurückvergütst wür- den. Eine ähnliche Leistungsaushilfe zwischen der Bundes- republik Deutschland und der Schweiz besteht schon im Bereiche der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Frage bezieht sich aber offenbar auch auf die gegenseitige Bela- stung. Die Belastungen, die aus einem solchen Abkommen den beidseitigen Krankenversicherungen erwachsen wür- den, lassen sich sehr schwer abschätzen. Sie dürften sich jedoch nach deutschen Erfahrungen in engen Grenzen hal- ten. Sicher aber wären - wenn man von den Fremdenver- kehrszahlen ausgeht - die Mehraufwendungen der deut- schen Krankenkassen, die für die Behandlungskosten deut- scher Versicherter in der Schweiz letztlich aufkommen müs- sen, deutlich höher als jene der schweizerischen. Ob im übrigen ein zwischenstaatliches Abkommen im erwähnten Sinne zustande kommt, steht heute noch nicht fest. Beiderseits müssen noch verschiedene Abklärungen getroffen werden. Günter: Gegen das Abkommen an sich ist nichts einzuwen- den. Das Problem liegt darin, zu welchem Tarif diese Behandlung erfolgt. Wenn sie nämlich zum Sozialtarif erfolgt, bedeutet das, dass die Schweiz für jeden Patienten pro Tag im Schnitt etwa 100 Franken bezahlen müsste. Meine Anregung zielt eben dahin, dass man das Abkommen so gestaltet, dass Selbstkosten berechnet werden und nicht die Kosten, dieden Sozialversicherten gegenseitig in beiden Ländern berechnet werden. Das macht einen enormen Unterschied, und ich kann Ihnen sagen, unsere touristi- schen Regionen sind äusserst beunruhigt. Sind Sie, Herr Bundesrat, bereit, dafür zu sorgen, dass man hier in der Vorbehandlung auf die Bezahlung der Selbstkosten tendiert und nicht auf die versicherten Kosten, wie sie für unsere Patienten gelten? Bundesrat Egli: Herr Günter, darf ich mich diesbezüglich noch vergewissern, bevor ich Ihnen nur eine annähernde Antwort gebe? - Ich werde Ihnen die entsprechende Ant- wort noch zukommen lassen. Frage 2: Widmer. Transportgebühr Kandersteg-Goppenstein Taxe de transport Kandersteg-Goppenstein Diesen Sommer kam es am Gotthard mehrfach zu Verkehrs- stauungen mit Autokolonnen bis zu 40 Kilometern Länge. Gleichzeitig konnte man praktisch verkehrsfrei über Sim- plon-Lötschberg die Alpen überqueren. Hauptgrund dafür ist die hohe Transportgebühr von 28 Franken für die Strecke Goppenstein-Kandersteg, mit welcher der umweltfreundli- che Autotransport belastet wird. Ich frage deshalb, ist der Bundesrat bereit, auf den nächsten Sommer die Transport- gebühr Kandersteg-Goppenstein durch Beiträge aus dem Benzinzoll auf 10 Franken zu reduzieren? Bundesrat Egli: Sie wissen, dass sich zurzeit die Ausfüh- rungsbestimmungen zum neuen Artikel 36ter betreffend die Verwendung des Benzinzolles in Vernehmlassung befinden. Bevor diese Ausführungsgesetzgebung zum Verfassungsar- tikel über die Neuregelung bei den Treibstoffzöllen von den eidgenössischen Räten durchberaten und in Kraft gesetzt werden kann, dürfen aus den Mitteln desTreibstoffzollertra- ges keine Beträge an den Transport begleiteter Motorfahr- zeuge durch Eisenbahntunnels ausgerichtet werden. Es ist auch nicht möglich, heute schon konkrete Angaben über die allfällige Transportpreisermässigung zu machen. Der Entwurf des Bundesrates zu einem Strassenfinanzierungs- beschluss sieht aber Beiträge zur Ermässigung der Tarife von solchen Autotransporten ausdrücklich vor. Frage 3: Braunschwelg. Waffengesetzgebung Législation sur les armes Der Bundesrat will dem Missbrauch von Waffen, Waffenzu- behör und Munition nicht entgegentreten. Die Schweiz soll «Waffenselbstbedienungsladen» bleiben. Ist es mit der Füh- rungsaufgabe des Bundesrates vereinbar, eine während acht Jahren gefestigte Überzeugung über Nacht zu ändern, wenn es die Vernehmlassungsantworten von Schützenverei- nen und Waffenhändlern verlangen (obwohl zwei Drittel aller Antworten grundsätzlich eine Bundesregelung be- jahen)? Bundesrat Friedrich: Mit einer eidgenössischen Waffenge- setzgebung wollte der Bundesrat den Missbrauch von Waf- fen, Waffenzubehör und Munition wirksam bekämpfen. Die
Heure des questions 1208 N 26 septembre 1983 que cet exercice est activement pratiqué. Toutefois, si cha- que militaire doit être capable de prendre des mesures immédiates en vue de sauver une vie, le diagnostic, à l'ar- mée comme au civil, est l'affaire du seul médecin. En ce qui concerne la recrue de l'école d'infanterie 204 qui a été victime d'un malaise au cours d'une marche de vingt kilomè- tres et qui est malheureusement décédée plus tard à l'hôpi- tal, la troupe s'est comportée correctement. Elle a immédia- tement transporté l'homme, qui était sans connaissance, au bivouac de la compagnie. Elle a appelé le médecin de l'école. Pour des raisons que l'enquête établira, celui-ci est arrivé avec quelque retard. Après avoir vu le patient, il a ordonné son transfert à l'hôpital. Dans le second cas évoqué, survenu dans une autre compa- gnie de la même école, une recrue a également eu un malaise au cours d'une marche. La réaction de la troupe a été la même et l'homme pourra prochainement quitter l'hô- pital. Il convient d'ajouter qu'à la sixième semaine de l'école de recrues, après un entraînement progressif, une marche de 20 kilomètres, pour laquelle il est prévu une durée de quatre heures, est un effort qui peut être considéré comme normal pour des jeunes gens en bonne santé. Mme Pitteloud: Si j'ai posé cette question c'est que, en effet, dans le cas de M. Zanella et d'après les informations don- nées par l'armée, au moment décisif de l'accident, aucune personne concernée- cadres et recrues- n'avait jugé que le cas nécessitait une hospitalisation urgente, ce qui a consi- dérablement retardé la prise en charge du soldat en diffi- culté. Je me permets donc de poser au Conseil fédéral une ques- tion subsidiaire: le Conseil fédéral voit-il un lien entre l'aug- mentation constante du nombre des accidents dans l'armée et les affirmations de certains officiers supérieurs selon lesquelles les soldats sont amollis et qu'il faut les endurcir à l'avenir? M. Chevallaz, conseiller fédéral: II est faux de dire - c'est un slogan fréquemment utilisé-que le nombre des acci dents à l'armée est en augmentation. Je répète que, selon les statis- tiques, on enregistre en moyenne une trentaine d'accidents mortels par année, dont près de la moitié sont des accidents de la circulation, qui surviennent souvent lors du retour au foyer ou de la rentrée à la caserne et qui sont souvent le fait de jeunes gens qui conduisent leur voiture avec une vitesse hélas excessive. Le chiffre de trente accidents par année doit être comparé à celui des trois mille accidents mortels qui surviennent dans le pays, dont la moitié à peu près sont des accidents de circulation. Il résulte de cette comparaison que les condi- tions dans lesquelles l'armée doit travailler- de nuit, dans des terrains quelquefois impossibles et avec de la munition - sont difficiles. Le chiffre de trente accidents mortels par année est trop élevé, sans aucun doute, mais leur nombre ne s'accroît pas et il se situe dans la moyenne, si ce n'est au- dessous de la moyenne, des accidents civils. Frage 7: Kühne. Verdeckte Exportbeiträge. Auswirkungen auf die Schweiz Aide indirecte à l'exportation. Incidence sur l'économie suisse Presseberichten zufolge hat Österreich seine Käseexporte in verschiedene Länder mit verdeckten Exportbeiträgen «ge- fördert». Schädigen diese Praktiken die schweizerische Milchwirt- schaft auf ausländischen Märkten ? Wird die starke Zunahme der Käseimporte aus Österreich durch diese «Verkaufsförderung» beeinflusst? Bundesrat Purgier: Die den Presseberichten zugrunde lie- genden Vorkommnisse sollen nach den den Bundesbehör- den zur Verfügung stehenden Informationen schon vor mehreren Jahren geschehen sein. Sie sollen in erster Linie den Export nach Italien betroffen haben. Als Folge davon ist zwischen der EWG und Österreich am 21.Oktober 1981 die Vereinbarung einer abgestimmten Disziplin im gegenseiti- gen Handel mit Käse abgeschlossen worden, welche das bisherige Mindestpreissystem durch eine mengenmässige Beschränkung ersetzte. Das an den kürzlichen Pressebe- richten neue war weniger die Tatsache der verdeckten Sub- ventionen an sich, als die Art ihrer Finanzierung sowie gewisse Nebenumstände. Nach Auskunft der Käseunion hat das Niveau der Schweize- rischen Käseexporte unter den erwähnten österreichischen Praktiken nicht gelitten. Vor einigen Jahren ist durch den Zoll eine Voruntersuchung wegen Verdachtes verdeckter Zahlungen beim Export von österreichischem Käse nach der Schweiz durchgeführt worden, doch konnten solche nicht nachgewiesen werden. Unsere Käseeinfuhren aus Öster- reich sind in der Periode 1978 bis 1981 um 19 Prozent gesunken; erst anno 1982 bis und mit Juni 1983 nahmen sie wieder zu, zum Teil zu Lasten der Einfuhren aus der EWG. In den Monaten Juli und August dieses Jahres sind die Einfuh- ren aus Österreich markant zurückgegangen. Das Bundes- amt für AussenWirtschaft überwacht die Einfuhrpreise für Käse und steht hinsichtlich der Einhaltung der in den soge- nannten Käseabkommen mit Österreich vereinbarten Ein- fuhrpreise mit den österreichischen Behörden in engem Kontakt. Es hat die erwähnten Presseberichte zum Anlass genommen, die österreichischen Stellen darauf anzuspre- chen, ob auch Exporte nach der Schweiz in diese jetzt zum Vorschein gekommene Angelegenheit verwickelt seien. Nach dem gegenwärtigen Stand der eingeleiteten Untersu- chungen scheint das nicht der Fall zu sein; doch wird man vorerst das Ergebnis der nun eingeleiteten Untersuchung abzuwarten haben, bis endgültige Klarheit geschaffen wer- den kann. Das Bundesamt für Aussenwirtschaft verfolgt darum den Verlauf der Untersuchung aufmerksam. Frage 8: Eppenberger-Nesslau. Rinderseuche IBR-IPV Epizootie IBR-IPV Welche Erfahrungen haben wir mit der vom Bund verlang- ten Ausmerzung der «Buchstabenseuche» (IBR-IPV) ge- macht? Ist es nicht so, dass sanierte Rindviehbestände schon wieder verseucht sind und die Ausmerzung und die damit verbun- denen Kontrollen den Bauern unnötige Kosten und Umtriebe verursachen ? Ist es auf die Dauer richtig, dass der Bund den Kantonen die Ausmerzung vorschreibt und sich gleichzeitig an den Kosten (Sparprogramm 1980) nicht mehr beteiligt? Bundesrat Furgler: Frau Eppenberger kann ich antworten, dass die Erwartungen sich bis heute erfüllt haben, wurden doch Anfang September nur noch 1380 Bestände mit Rea- genten gemeldet. Dies entspricht rund 1,6 Prozent der Rind- viehbestände in der Schweiz. Weitere Angaben über die günstige Entwicklung der Seuchenlage finden Sie in der vor kurzem veröffentlichten Antwort des Bundesrates auf die Motion Tochon betreffend Rinderseuche IBR-IPV und die Bundesbeiträge. Wir verfügen über keine Angaben über die Zahl der Fälle von sanierten Betrieben, die erneut verseucht worden sind, da die Kantone dies nicht gesondert melden. Einige wenige Fälle von Reinfektionen, die darauf zurückge- hen, dass Bekämpfungsvorschriften missachtet worden sind, sind uns bekannt. Die vorgeschriebenen periodischen Kontrollen zur Überwachung der Seuchenlage werden unseres Wissens durch die Kantone bezahlt. Da in der Regel die Milch untersucht wird und die Proben bei der Einliefe- rung der Milch erhoben werden, verursachen diese Untersu- chungen den Landwirten kaum Umtriebe.
Programme d'armement 1983 1210 N 26 septembre 1983 Ordonnance 1, en y incorporant les dispositions parues deux mois plus tôt dans la FO des PTT. Comment se fait-il dans ces conditions qu'un porte-parole du DFTE ait déclaré le 12 septembre 1983 que l'administra- tion ignorait tout des taxes de régale fixées notamment pour les radios locales autorisées le 20 juin 1983 par le Conseil fédéral à faire un essai au sens de l'OER? Pourquoi le Conseil fédéral n'a-t-il pas accordé la publicité habituelle à la révision opérée le 17 août 1983 d'une ordonnance qui reste l'acte législatif le plus important dans le domaine de la radiodiffusion puisqu'il régit toutes les concessions pour la diffusion de programmes radio-TV? Quelles administrations et organisations le Conseil fédéral, respectivement le DFTCE, a-t-il consultées avant de procéder à la révision de l'Ordonnance 1 ? Bundesrat Schlumpt: Es trifft zu - Frau Jaggi macht das zu Recht geltend -, dass im Zusammenhang mit der Modifika- tion der Regalgebühren und Taxen Informationspannen und Ungeschicklichkeiten vorgekommen sind. Daraus haben sich auch Schwierigkeiten, wie sie in den letzten Tagen und Wochen diskutiert wurden, ergeben. Für die Revision der bundesrätlichen Verordnung, das ist die oberste Gesetzgebungsstufe in diesem Zusammenhang, und unserer departementalen Verfügung wurden die übli- chen verwaltungsinternen Mitberichtsverfahren durchge- führt. Diese beiden Erlasse - bundesrätliche Verordnung und départementale Verfügung - sind aufeinander abge- stimmt. Nun ist aber wegen der Gesamtregelung - es gibt eben noch die Stufe PTT mit ihren eigenen Erlassen - eine Diskussion über die Gestaltung und insbesondere die Höhe der Regalgebühr entstanden. Darüber haben wir die Gesprä- che mit den Betroffenen, d.h. den Empfängern solcher Versuchsbewilligungen, aufgenommen. Die Überprüfung dieser Fragen ist im Gange. Ich hoffe, dass wir zu einer akzeptablen Lösung gelangen werden. #ST# 83.012 Rüstungsprogramm 1983 Programme d'armement 1983 Fortsetzung - Suite Siehe Seite 1199 hiervor - Voir page 1199 ci-devant Iten: Die CVP-Fraktion wird auf das Rüstungsprogramm 1983 eintreten und den Anträgen der Militärkomm ssion zustimmen. Es scheint uns, das Programm erfülle zwei wesentliche verteidigungspolitische Prinzipien. Es lässt eine ausgewo- gene Verbesserung empfindlicher Lücken in unserer militä- rischen Bewaffnung erwarten und liegt zudem im Rahmen des Armeeleitbildes der achtziger Jahre, teilweise sogar in der Stossrichtung der Ausbauschritte der neunziger Jahre. Die nähere Überprüfung einiger ausgewählter Details der Vorlage hat unsere Zustimmung verstärkt. 1. Wir sind überzeugt, dass das Feuerleitsystem Fargo für unsere Artillerie nicht nur notwendig und zweckmässig, sondern auch das modernste System überhaupt in allen uns bekannten Armeen ist. Positiv vermerken wir auch die zuge- sicherte Eigenschaft dieses Systems, wonach es im Zuge einer zu erwartenden technischen Weiterentwicklung ele- mentweise aufdatiert werden kann. Die technische Überalte- rung wird somit aller Voraussicht nach schrittweise hinaus- geschoben werden können. 2. Im Bereich der Flugwaffe macht sich in zunehmendem Masse die Überalterung unserer Flugzeuge bemerkbar. Es erscheint uns richtig, diesem Prozess nicht einfach zuzuse- hen und die neue Flugzeugbeschaffung abzuwarten. Auch wenn unsere Flugwaffe die teilweise technische Unterlegen- heit gegenüber möglichen Flugkampfgegnern weitgehend wettmachen kann durch den sehr hohen Ausbildungsstan- dard unserer Piloten und die optimale Anpassung an unser schwieriges Fluggelände, befürworten wir eine laufende Verbesserung des vorhandenen Flugmaterials. Hierzu zäh- len wir das zur Beschaffung vorgeschlagene Landeradar und das sogenannte Freund-Feind-Erkennungsgerät IFF, ein Gerät, das notabene auch in den politischen Höhenflü- gen in Wahlkämpfen oftmals von Nutzen sein könnte! 3. Auch der Aufwand von gut 60 Millionen Franken für die Verbesserung der allgemeinen Ausrüstung erscheint uns als gute Investition. Das Kreislaufgerät 84 bringt vermehrte Sicherheit des Wehrmannes in seiner rettenden und schüt- zenden Arbeit in militärischen Untertagsanlagen. Es ist nur bedauerlich, dass sich hierfür nicht ein vergleichbar taugli- ches Schweizer Produkt finden liess. Persönlich danke ich dem Bundesrat für die endlich beschlossene Beschaffung von Tarnanzügen für jene Wehrmänner, die sich immer noch zur Arbeit und zu Übungen im unwürdigen «tenue bleue» präsentieren müssen. Nicht nur eine gute Waffe, sondern auch ein anständiges Kleid gehört zur Ausstattung eines Soldaten. 4. Die Beschaffung des neuen Sturmgewehres haben wir einer besonderen Überprüfung unterzogen, und zwar nicht weil die in der Vorlage hierfür beantragten 180 Millionen Franken im Verhältnis zum gesamten Betrag von rund 1,4 Milliarden besonders viel wären, sondern weil wir durch diesen Beschluss finanzielle Mittel binden, und zwar für eine Dauer von über zehn Jahren. Unsere Überprüfung umfasste drei Gesichtspunkte: a. Tauglichkeit, b. Varianten, c. Beschaffungspriorität. Zur Tauglichkeit: Es ist in der ganzen Diskussion nie ernst- haft bestritten worden, dass das Sturmgewehr 90 sehr wohl miliztruppentauglich ist. Es ist beweglich, rasch, leicht und verfügt über eine wirksame Feuerkraft. Zu den Varianten: Echte Entscheidungsvarianten liegen nicht vor, weder das im Vorevaluationsverfahren ausge- schiedene Modell der Eidgenössischen Waffenfabrik Bern noch das während einer gewissen Zeit in der Presse in Erinnerung gerufene bundesdeutsche Produkt G-11. Wir sagen dies ganz dezidiert: Für uns ist das deutsche G-11 weder technisch zurzeit diskutabel noch aus psychologi- schen und grundsätzlichen Erwägungen überhaupt in Betracht zu ziehen. Schon der Gedanke, wir könnten unse- ren Schweizer Soldaten statt eines eigenen ein ausländi- sches Gewehr als persönliche Waffe in die Hände und nach Hause geben, ist für uns geradezu abwegig. Die einzige für uns erkennbare Variante wäre eine Neuauflage des alten, d.h. bestehenden Sturmgewehres 57. Diese Feststellung führt uns abschliessend zur Frage nach der Beschaffungspriorität. Wir sind nicht bereit, wesentliche Eingriffe in die vom Bundesrat vorgelegten Prioritätenlisten der nächsten Ausbauschritte ohne Not vornehmen zu las- sen. So wie wir die Dinge hier sehen, ist die beantragte Beschaffung des Sturmgewehres kein Eingriff in die Priori- tätenordnung, sondern vielmehr im Grunde genommen ein typischer Sachzwang. Was hatte denn der Bundesrat zur Auswahl? Entweder das alte Sturmgewehr neu fabrizieren zu lassen (der rein zahlenmässige Beschaffungsbedarf ist ja unbestritten) oder aus der Not eine Tugend zu machen und bei dieser Gelegenheit ein neues, besseres und leichteres, auch kürzeres und langfristig wohl auch billigeres Gewehr zu beschaffen. Die Schuld, dass diese eigentlich einfache Erkenntnis auch bei uns da und dort so lange nicht gedäm- mert hat, kann sich das EMD in seiner Buchhaltung selber eintragen. Hätte das EMD seine Karten - auch die schlech- ten - früher und offener, d.h. direkt an uns und nicht über die Presse, auf den Tisch gelegt, wäre ihm einiges erspart geblieben, jedenfalls jene nicht besonders behutsam geführte Aussprache in unserer Militärkommission zur
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