Verwaltungsbehörden 22.09.1983 83.012
20011768Vpb22.09.1983Originalquelle öffnen →
1199
Rüstungsprogramm 1983
Vergehenstatbeständen, die in Artikel 51 geregelt sind, nicht unter die Bestimmungen im Gewässerschutzgesetz gehen. Zudem sollen - wie im Gewässerschutzgesetz - die weniger gravierenden Delikte als Übertretungen und somit mit Haft oder Busse bestraft werden. Das wird in Artikel 51a geregelt. Nun noch eine wichtige Feststellung zum Problem der Regelungsdichte bei den Strafbestimmungen: Im Strafrecht, das wissen Sie, gilt der Grundsatz «Keine Strafe ohne Gesetz». Ich verweise auf Artikel 1 des Strafgesetzbuches. Aus diesem Grund gibt es daher gar keine andere Lösung als eine detaillierte Regelung. Ich möchte mit Nachdruck darauf hinweisen, dass der Detaillierungsgrad der Strafbe- stimmungen ein wesentlicher Gradmesser für die Qualität eines Rechtsstaates ist. Nur wenn Sie genau wissen, was unter Strafe gestellt wird, hat die Strafandrohung ihre prä- ventive Wirkung; nur dann wissen die staatlichen Organe auch genau, wann sie strafrechtlich und strafprozessrecht- lich eingreifen müssen und dürfen. Wir wenden uns - ich spreche hier im Namen der einstimmigen Kommission - entschieden gegen die im Ständerat gefallenen Voten, unsere Fassung sei zu perfektionistisch. Strafbestimmun- gen können nie detailliert genug sein. Ich beantrage Ihnen daher im Namen der Kommission Festhalten.
Noch eine Bemerkung zu Buchstabe d' bei Artikel 51a: Ohne die Einfügung des Buchstabens d1 bei Artikel 51a bliebe das Ablagern von Abfällen auf nicht bewilligten, d.h. sogenann- ten «wilden> Deponien straflos. Es wird jedoch nicht bereits erfasst - das ist wichtig für die spätere Interpretation -, wer eine Bananenschale auf die Strasse wirft. Es geht hier um eigentliche Deponien, die nicht bewilligt sind. Ich lege Wert auf diese Feststellung, nicht, weil Sie das nicht auch selbst hätten nachvollziehen können, sondern für die rechtsan- wendenden Behörden, die später vielleicht einmal zu sol- chen Fragen Stellung zu nehmen haben.
Ich beantrage Ihnen Zustimmung gemäss unseren An- trägen.
Angenommen - Adopté
Art. 56
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
83.012 Rüstungsprogramm 1983 Programme d'armement 1983
Botschaft und Beschlussentwurf vom 16. Februar 1983 (BBI 1, 1113) Message et projet d'arrêté du 16 février 1983 (FF I, 1087)
Antrag der Kommission Eintreten
Antrag Forel Nichteintreten
Proposition de la commission Entrer en matière Proposition Forel Ne pas entrer en matière
Wellauer, Berichterstatter: Mit dem Rüstungsprogramm 1983 beantragt uns der Bundesrat insgesamt 16 Beschaf- fungsvorhaben für 1392 Millionen Franken. Dieses Rüstungsprogramm enthält gegenüber früheren Program- men kein eindeutiges Schwergewicht. Die Beschaffungsvor- haben verteilen sich gleichmässig auf die einzelnen Waffen- gattungen: Infanterie, Mechanisierte und Leichte Truppen, Artillerie, Flieger- und Fliegerabwehrtruppen, Genie und Festungen und Übermittlung.
Bei der Beurteilung eines Rüstungsprogrammes haben wir primär von den Bedürfnissen einer optimalen Landesvertei- digung auszugehen, damit die Armee nicht nur heute, son- dern auch in Zukunft ihren Auftrag erfüllen kann. Als Beur- teilungsgrundlage sind wir deshalb auf ein langfristiges · Planungsinstrument, auf einen Bezugsrahmen für die künf- tige Gestaltung der Armee, das sogenannte Armeeleitbild, angewiesen. Bis anhin galt als Bezugsrahmen das Armee- leitbild 80. Letzten Herbst hat nun das EMD in einem Bericht das neue Armeeleitbild vorgestellt. Wir stehen heute in einer Übergangsphase zu diesem neuen Bezugsrahmen. Ihre Mili- tärkommission musste sich deshalb eingehend mit der zukünftigen Gestaltung der Armee auseinandersetzen. Sie tat dies sehr ausführlich in drei Sitzungen und hat von diesem Bericht des EMD Kenntnis genommen. Sie konnte feststellen, dass an der Konzeption unserer militärischen Landesverteidigung von 1966 und am Bericht des Bundesra- tes über die Sicherheitspolitik von 1973 festgehalten wird. Danach bleibt auch in Zukunft der Auftrag der Armee unver- ändert; die Grundidee der Kampfführung, nämlich die tiefe Staffelung der Kräfte unter möglichst weitgehender Ausnüt- zung des hindernisreichen Geländes, soll beibehalten wer- den. Die Abwehr wird nach wie vor unsere Hauptkampfform bleiben; sie setzt das Zusammenwirken der einzelnen Waf- fensysteme voraus.
C
Mit dem Rüstungsprogramm 1983 werden Beschaffungsvor- haben beantragt, die noch zur Verwirklichung des Armee- leitbildes 80 gehören, zugleich aber auch die Bedürfnisse des zukünftigen Armeeleitbildes abdecken. Dieses baut ja auf dem Bestehenden auf. Es ist nicht etwas grundsätzlich Neues. Die einzelnen Beschaffungsvorhaben waren in Ihrer Militärkommission deshalb unbestritten. Eine Ausnahme bil- dete anfänglich nur die Beschaffung eines neuen Sturmge- wehres. Mit dem Rüstungsprogramm 1983 wird angesichts der wirtschaftlichen Schwierigkeiten ein möglichst hoher Inlandanteil angestrebt. Der Inlandanteil liegt im Gesamt- durchschnitt bei 73 Prozent. Von den rund 1,4 Milliarden sollen Aufträge von rund 1 Milliarde in der Schweiz verge- ben werden. Davon entfallen rund 800 Millionen Franken auf die Privatwirtschaft und 200 Millionen Franken auf die eid- genössischen Rüstungsbetriebe. Mit diesem hohen Inland- anteil können bei der Privatwirtschaft 2000 Arbeitsplätze für eine Zeitdauer von vier bis sechs Jahren sichergestellt wer- den. Vom Rüstungsprogramm 1983 wird eine weit stärkere Beschäftigungswirksamkeit auf die Schweizer Industrie aus- gehen als von seinem unmittelbaren Vorgänger. Von seiner Zusammensetzung her stellt es vor allem eine wertvolle Stütze der Beschäftigung in der schweizerischen Maschi- nenindustrie dar. Die Beschaffungsvorhaben mit 100 Pro- zent Inlandanteil sind die Sturmgewehre, die Munition zum Schützenpanzer, die 12-cm-Minenwerfer für Festungen, die Sprachverschlüsselungszusatzgeräte und Funkstationen sowie die Tarnanzüge. Vorhaben, die zu 100 Prozent im Ausland beschafft werden müssen, sind die Startraketen für das Fliegerabwehrlenkwaffensystem Bloodhound und die neuen Kreislaufgeräte.
Nun zu den einzelnen Beschaffungsvorhaben. Ein neues Sturmgewehr: Es gibt kein militärpolitisches Thema, das den Schweizer Wehrmann stärker interessiert als seine per- sonliche Waffe. Das ist auch kein Wunder, denn welches Land rüstet schon einen Zehntel seiner Bevölkerung mit einem automatischen Gewehr aus, und dies schon seit 1957! Ist es da verwunderlich, wenn im Vorfeld der Beratungen Ihrer Militärkommission in Presse und Öffentlichkeit über dieses Beschaffungsvorhaben diskutiert wird? Mit dem beantragten Kredit von 180 Millionen Franken für eine Vor-
Programme d'armement 1983
1200
N
22 septembre 1983
serie des Sturmgewehres 90 leiten wir zudem ein Beschaf- fungsvorhaben ein, das sich bis gegen Ende des Jahres 2000 erstreckt und insgesamt 1,4 Milliarden Franken kosten wird. Ihre Militärkommission hat sich deshalb auch umfas- send über die Beschaffung eines neuen Sturmgewehres orientieren lassen und stimmte - ich nehme das vorweg - nach ausgiebiger Diskussion mit 19 zu 1 Stimmen der Ein- führung eines neuen Sturmgewehres zu. Dies aus folgenden Gründen: Nicht nur der Wehrmann und die Armee brauchen Gewehre; zusätzliche Gewehre in der Grössenordnung von 100 000 Stück werden auch für die Jungschützen und als Leihwaffen für Nichtschiesspflichtige benötigt.
Bis jetzt sind 700 000 Sturmgewehre abgeliefert. 1988 wird der Vorrat an Sturmgewehren erschöpft sein. Der jährliche Bedarf für die Rekruten kann von den folgenden Jahren an aus den vorhandenen Beständen und auch mit zurückgezo- genen und wiederaufgefrischten Leihwaffen nicht mehr gedeckt werden.
Ein Gewehr kann zwei- bis dreimal aufgefrischt werden; nachher wird es zu teuer. Wir stehen heute deshalb vor der Tatsache, entweder das alte Sturmgewehr in weiteren Serien nachzubeschaffen oder ein neues einzuführen. Mit anderen Worten stehen wir heute vor dem Entscheid, unse- rem Soldaten eine Handfeuerwaffe in die Hand zu geben, mit welcher er in der Lage ist, im zukünftigen Gefechtsfeld zu kämpfen. Die Handfeuerwaffe unserer Soldaten ist die letzte Option im Kampf; dieser wird in überbautes Gebiet und in bewaldetes, coupiertes Gelände hineingetragen, und er wird zunehmend zum Nahkampf.
Wir können auf die Einführung eines neuen Sturmgewehres verzichten und unseren Soldaten weiterhin zumuten, das schwerste Gewehr und die schwerste Munition der Welt zu tragen. Dann muss er in den neunziger Jahren - wir hoffen das zwar nicht - mit einer Waffe kämpfen, die von gestern wäre.
Präsident: Wir begrüssen die Parlamentarierdelegation der Volksrepublik China, die auf der Tribüne Platz genommen hat. Wir heissen sie als Gäste unseres Parlamentes willkom- men und wünschen ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Lande. (Starker Beifall)
Wellauer, Berichterstatter: Welches sind nun die Anforde- rungen an ein neues Sturmgewehr? Die Reichweite ist abzu- stimmen auf die Reichweite unserer Hauptpanzerabwehr- waffen der Infanterie, nämlich das Raketenrohr. Heute wird der Kampf auf 400 Meter und darunter geführt. Die ballisti- schen Leistungen müssen mindestens denjenigen des Sturmgewehres 57 entsprechen. Der Kampferfolg in unse- rem Gelände mit einer Armee, die sich zu 42 Prozent aus Infanteristen zusammensetzt, gründet nach wie vor auf dem präzisen Einzelschuss. Er wird auch in Zukunft - unbeein- flusst von jeder möglichen Entwicklung der Waffentechnik - die einzige dauernd gültige Antwort auf alle möglichen Bedrohungen bleiben. Aus diesem Grunde darf das ausser- dienstliche Schiesswesen und die Distanz 300 Meter nicht in Frage gestellt werden. Es ist sogar in diesem Land mit den rund 3000 Schiessplätzen auf eine Distanz von 300 Meter ein Muss.
Die Waffe soll kürzer, leichter und damit handlicher sein. Dies ist nur möglich mit einem Kaliberwechsel. Die Munition des Sturmgewehres 57 ist nach den Anforderungen an die Maschinengewehre des Ersten Weltkrieges aufgebaut und wirkt auf eine Distanz von 6000 Metern noch tödlich. Die Einführung des Sturmgewehres 57 mit der 7,5-mm-Munition entsprach einer Kampfphilosophie der Infanterie, die damals
mit infanteristischen Massenangriffen mit vereinzelten Pan- zern des Gegners rechnete. Die Infanterie wird aber heute, in Schützenpanzern geschützt, möglichst nahe an das Angriffsziel herangeführt. Der Infanteriekampf beginnt heute auf einer kurzen Distanz. Der Kampf auf kurze Distanz bedingt eine bewegliche Kampfführung, eine freihändige Führung der Waffen und ein rasches Schiessen vieler Schüsse. Heute ist es deshalb nicht mehr nötig, eine solch überladene Munition einzusetzen wie die 7,5-mm-Munition. Ein grosser Prozentsatz dieser Energie muss im Lauf, im Patronenlager und im Verschluss in Form von Rückstoss- energie absorbiert und vernichtet werden. Dazu braucht es stark konstruierte Waffen, was zusätzliches Gewicht be- deutet.
Die Evaluation und Truppenversuche haben ergeben, dass das von der SIG entwickelte neue 5,6-mm-Sturmgewehr 90 die gestellten Anforderungen erfüllt. Wenn Ihnen die Militär- kommission die Einführung eines neuen Sturmgewehres beantragt, so tut sie dies aus folgenden Gründen:
Waffe und Munition sind rund 40 Prozent leichter, näm- lich 6 Kilo anstatt 10 Kilo beim Sturmgewehr 57. Durch diese Einsparung an Gewicht wird die physische Beweglichkeit des Kämpfers stark erhöht, dies insbesondere im Kampf, aus Unterständen und in Ortschaften. Das geringe Gewicht wird aber auch eine psychologische Wirkung auf den Wehrmann ausüben. Er kommt damit dem modernen Infanteristen einen Schritt näher und ist befähigt, die an ihn herangetra- genen Hauptaufgaben besser zu erfüllen.
Das Kaliber 5,6 mm erfüllt alle ballistischen Forderungen. Die Präzision auf die Auslegedistanz 400 Meter deckt die Bedürfnisse der Infanterie voll ab. Die Streuungsverhält- nisse auf 300 Meter sind gegenüber dem Kaliber 7,5 mm praktisch gleich. Dank erzielten Verbesserungen und einer besonderen Geschossform ist heute das Kaliber 5,6 mm auch völkerrechtlich nicht mehr in Frage gestellt.
Die neue Waffe kann auch zur Panzerabwehr ausgerüstet werden. Die Neuerung gegenüber dem alten Sturmgewehr besteht darin, dass kein anderes sogenannt weisses Maga- zin und keine besonderen Treibpatronen mehr gebraucht werden, sondern ohne Umstellen mit der gleichen Munition Granaten verschossen werden können. Damit gewinnt der Infanterist in Nahkampfsituationen entscheidende Zeit. Die- ses Mehrzwecksystem hilft zudem, die Ausbildungszeit zu verkürzen oder an Ausbildungszeit einzusparen.
Der Nachbau des alten Sturmgewehres kostet mehr als das neue Sturmgewehr. Der Stückpreis der Grossserie (nicht der jetzt beantragten Vorserie) beträgt 2100 Franken für das alte Gewehr und 1200 Franken für das neue Gewehr. Die Gesamtkosten für Waffen und Munition beziffern sich allerdings auf 1,4 bis 1,6 Milliarden Franken. Die Einführung von 600 000 Gewehren verteilt sich aber auf eine Zeitspanne bis über das Jahr 2000. Damit ergibt sich ein theoretischer mittlerer Jahresaufwand von 100 Millionen Franken ab dem Jahre 1987. Der Ausbauschritt 1984 bis 1987 wird finanziell nicht sehr stark belastet. Die Einführung eines neuen Sturm- gewehres konkurrenziert keine Grossvorhaben wie den neuen Kampfpanzer, die Panzerabwehr auf Stufe Regiment und Panzerabwehr-Helikopter. Beim Sturmgewehrent- scheid geht es nicht darum, eine Waffengattung gegen die andere auszuspielen, sondern es gilt, den besonderen Bedingungen unseres grossen und starken Infanterieheeres Rechnung zu tragen.
Ihre Militärkommission war einhellig der Ansicht, dass, wenn eine neue Handfeuerwaffe für den Wehrmann einge- führt wird, diese und die dazugehörige Munition zu 100 Prozent im Inland beschafft werden soll. Dies könnte über viele Jahre hinaus Arbeitsplätze sicherstellen. Dies ist nun beim Sturmgewehr 90 der Fall.
Bei der Munition ist vorerst nur eine Teilfertigung im Inland möglich. Das Kaliber 5,6 mm ist heute fertig entwickelt, entspricht den völkerrechtlichen Bestimmungen und könnte in die Massenproduktion gehen. Das heutige Problem liegt einzig im Aufbau der Produktionsstätte, insbesondere in der Bereitstellung der entsprechenden Maschinen und Anlagen.
1201
Rüstungsprogramm 1983
Die Munition besteht im Prinzip aus vier Ausgangsmateria- · lien: Hülse, Zündkapsel, Geschoss - diese Teile werden von der Privatwirtschaft bezogen - sowie dem Pulver, das in der Pulverfabrik Wimmis hergestellt wird. Der Zusammenbau der Munition erfolgt in der Munitionsfabrik Thun. Die heute bestehenden Anlagen können für die Produktion der 5,6- mm-Munition nicht verwendet werden, weil über Jahre noch die GP-11-7,5-mm fabriziert werden muss. Das alte Sturmge- wehr bleibt ja in der Armee bis gegen das Jahr 2000 inte- griert, und deshalb ist die Nachfabrikation der 7,5-mm-Muni- tion auch für die nächsten Jahre noch erforderlich.
Es ist deshalb notwendig, in Thun und Wimmis neue Pro- duktionsanlagen zu erstellen. In den Gesamtkosten von 180 Millionen Franken für die Vorserie sind die Kosten für zweckgebundene Maschinen und Einrichtungen für die Munition enthalten.
Der Kredit für die Bauten, welche für die Grossserien ab 1990 notwendig werden, wird mit der Baubotschaft 1985 eingeholt. Für die Herstellung der Vorserie beträgt die Aus- landabhängigkeit in den Jahren 1984 bis 1987 lediglich noch 17 Prozent, nämlich für Pulver und Zündkapseln, und in den Jahren 1986 bis 1989 noch 11 Prozent nur für das Pulver. Ab 1990 wird die Munition zu 100 Prozent im Inland hergestellt werden können.
Noch einige Worte zum Gewehr mit hülsenloser Munition: Im Vorfeld der Kommissionsberatungen wurde sehr viel über diese Neuentwicklung-geschrieben. Ist diese Entwick- lung eine Alternative zum Sturmgewehr 90? Die Spezialisten bezeichnen die Ersparnis von einem Kilo Gewicht als einzi- gen Vorteil dieser Waffe. Auf eine Wirkdistanz von 200 Metern ist kein Unterschied im Ziel festzustellen. Das G-11, wie es von den Konstrukteuren genannt wird, zeigt eine relativ grosse Streuung. Deshalb empfehlen sie, Punktziele mit der Dreischussautomatik anzugehen. Die Gewichtser- sparnis wird damit illusorisch, weil drei Schüsse des G-11 mindestens soviel wiegen wie ein Schuss aus dem neuen Sturmgewehr 90.
Aus der Sicht der Truppe fallen folgende Punkte negativ ins Gewicht: Die Visierlinie dieses G-11 ist bedeutend höher als beim Sturmgewehr 90. Die Visierlinie beim G-11 ist der Traggriff. Der Schütze muss sich also stärker exponieren. Bei diesem Gewehr wird keine Hülse ausgeworfen und damit auch keine Wärme abgeführt. Die Gefahr der Selbst- entzündung der Munition wächst. Wir kennen das Muni- tionsverhalten im Langzeiteinsatz nicht. Es wird kaum mög- lich sein, in das kleine Kaliber eine taugliche Leuchtspur einzubauen. Die Leuchtspur als Zielbezeichnung entfällt. Die Kosten dieses Systems sind völlig unbekannt. Wenn auch ein Stückpreis von der Herstellerfirma mündlich genannt wurde, bestätigt wurde dieser Preis gegenüber der GRD nie schriftlich. Es sind ausserdem negative Auswirkun- gen auf das ausserdienstliche Schiesswesen zu befürchten, weil eben diese Präzision nicht genügt. Ob dieses Gewehr G-11 einmal die Truppentauglichkeit erreicht, ist heute noch unbestimmt. Die Entwicklung wird noch einige Jahre dau- ern. Es ist möglich, dass ein Gewehr mit hülsenloser Muni- tion einmal kommen wird. Es ist aber im heutigen Zeitpunkt keine Alternative zum Sturmgewehr 90. Nach all diesen Überlegungen beantragen wir Ihnen, die Beschaffung eines neuen Sturmgewehrs 90 mit dem Rüstungsprogramm 83 einzuleiten.
Die übrigen Beschaffungsvorhaben gaben in Ihrer Kommis- sion zu wenig Bemerkungen Anlass. In der Botschaft wird ausführlich darüber informiert. Wie ich eingangs erwähnt habe, setzt die Abwehr das Zusammenwirken der einzelnen Waffensysteme voraus. Die Infanterie hat primär einen geg- nerischen Stoss in ihren Sperren und Stützpunkten aufzu- halten, den Gegner zu kanalisieren, zu zersplittern und in geeignetem Gelände und zu einem geeigneten Zeitpunkt auf unterster Stufe selber aktiv auf den Gegner einzuwirken. Die Mechanisierten Truppen führen vor, in oder hinter den Infanteriedispositiven Gegenschläge gegen den eingebro- chenen und aufgehaltenen Gegner, um ihn zu zerschlagen. Die Artillerie unterstützt diese beiden Kampftruppen in ihrem Abwehrkampf und sollte in der Lage sein, gegneri-
sche Artillerie und Bereitstellungen möglichst früh und in der Tiefe zu bekämpfen. Die Flieger und Flab schliesslich stellen den Raumschutz sicher und unterstützen den Erd- kampf von Infanterie und Mechanisierten Truppen.
Dieses ganze System verlangt nach gegenseitiger lückenlo- ser Übermittlung von Nachrichten. Hierzu braucht es Über- mittlungstruppen usw.
Die Armee ist ein sehr differenziertes Kampfinstrument, des- sen Teile sorgfältig aufeinander abgestimmt werden müs- sen, wenn eine gute Wirkung des Ganzen erreicht werden soll. Die Rüstung und Ausrüstung der Armee muss deshalb heute und in Zukunft so ausgelegt sein, dass die einzelnen Waffensysteme in der vorgesehenen verbundenen Wirkung den erforderlichen Gesamteffekt erzielen. Die im Rüstungs- programm 83 beantragten Beschaffungen für die einzelnen Waffengattungen entsprechen dieser Zielsetzung.
Mit dem Rüstungsprogramm 83 schliessen wir die Pla- nungsperiode Armeeleitbild 80 ab. Der Vollzug wird sich aber je nach dem zur Verfügung stehenden Finanzrahmen bis gegen Ende der achtziger Jahre erstrecken. Mit den früheren Rüstungsprogrammen konnten die Hauptvorhaben in den Schwergewichtsbereichen Luftverteidigung und Pan- zerabwehr des Armeeleitbildes eingeleitet werden. Ich erin- nere an 2500 Dragon, 400 Panzer 68, 450 Panzerhaubitzen M109, 100 Kampfflugzeuge Tiger, 60 Boden-Luft-Lenkwaf- fen Rapier. Mit dem heutigen Rüstungsprogramm werden die Anstrengungen für die Anpassungen unserer Armee an die Erfordernisse der modernen Kriegsführung fortgesetzt. Mit dem Vollzug aller dieser Beschaffungsvorhaben dürften die materiellen Voraussetzungen zur Erfüllung des strategi- schen Auftrages einen solchen Stand erreicht haben, dass mindestens in den achtziger Jahren potentielle Gegner das Abnützungsvermögen unserer Armee ernsthaft in Rechnung stellen müssen. Ab nächstem Jahr erfolgt der Einstieg in den Ausbauschritt 1984 bis 1987, dessen Bezugsrahmen das neue Armeeleitbild ist und die Planungsperiode bis gegen das Jahr 2000 umfasst. Das Parlament wird Gelegenheit haben, bei den Beratungen über die Legislaturziele im Dezember dieses Jahres zum Armeeleitbild und Ausbau- schritt 1984 bis 1987 mit den drei Hauptvorhaben Panzer zweiter Generation, Leichtpanzer für Panzerabwehr auf Stufe Regiment und Kampfhelikopter Stellung zu nehmen. Die Militärkommission beantragt Ihnen, auf das Rüstungs- programm 1983 einzutreten und dem Kredit von 1392 Millio- nen Franken zuzustimmen.
M. Jeanneret, rapporteur: C'est déjà au mois d'avril que votre commission a siégé en Thurgovie pour examiner le programme d'armement 1983. Au moment où elle a com- mencé ses travaux, l'ambiance extérieure était quelque peu agitée en ce qui concerne le fusil d'assaut, au vu des fuites qui s'étaient produites et de prétendues divergences exis- tant au sein du Département militaire quant à son acquisi- tion. Cela n'a eu aucun effet sur les commissaires qui ont pris leur décision en toute sérénité, convaincus qu'ils ont été, par ailleurs, par la qualité de ce qu'ils ont vu et entendu. L'affaire du fusil d'assaut ayant quelque peu accaparé les esprits, et nous y consacrerons à notre tour l'essentiel de notre rapport tout à l'heure, il convient néanmoins de ne pas oublier les principes qui sont à la base de ce message et les autres armes faisant l'objet du crédit d'engagement. Nous le rappelons brièvement d'abord.
La commission a été unanime quant à l'entrée en matière et unanime, moins une abstention liée au choix du fusil d'as- saut, en ce qui concerne le crédit total de 1392 millions. Elle a, après le Conseil fédéral, considéré que ce programme 1983 était parfaitement justifié sur le plan militaire, financier et économique. Militairement, il s'intègre parfaitement dans les grandes lignes de l'actuel plan directeur. Après l'effort de ces dernières années portant sur l'aviation et la défense antichars, et avant les décisions futures concernant les chars, le char léger antichar et l'hélicoptère, ce message fait une place que la commission a saluée avec satisfaction à l'infanterie et au combat individuel souple et mobile, adapté à notre terrain helvétique.
Programme d'armement 1983
1202
N
22 septembre 1983
Quant à la planification financière elle est respectée. Pour l'avenir, ledit programme ne créera aucun préjudice et les autres développements pourront être financés avec l'accord du Parlement en temps utile.
Le dernier point, celui de la part de l'économie suisse dans l'exécution des projets, a retenu l'attention de la commis- sion de façon soutenue. Nous étions sensibles à ce point en avril, nous le sommes plus encore aujourd'hui. Nous saluons l'effort du Conseil fédéral et du groupement de l'armement, selon lesquels près des trois quarts du pro- gramme sera réalisé en Suisse, directement ou en sous- traitance, dans les entreprises privées et dans les fabriques d'armement.
En ce qui concerne les différents postes de l'arrêté, nous relèverons un seul point qui est dans la ligne de l'effort fait pour le fantassin, à savoir la tenue de camouflage. L'arme- ment, le casque, l'habillement, l'équipement du fusilier sont revus régulièrement et avec attention, la commission y accorde une grande importance.
Venons-en maintenant à l'essentiel, à savoir le crédit de 180 millions pour un nouveau fusil. Si l'examen de cette acquisi- tion se faisait dans une atmosphère quelque peu tendue il y a six mois, c'est que ce sujet était alors un de ceux qui ont donné lieu à des fuites dans l'administration fédérale. Nous n'y reviendrons pas, puisque le large débat que nous avons eu dans cette salle, en ce qui concerne l'affaire Novosti, a permis au Parlement de demander à l'avenir au Conseil fédéral de faire preuve d'une vigilance sans faille, face à cette contagion de fuites.
L'autre problème, qui était lié à celui des fuites, était des divergences qui semblaient apparaître au sein des hauts responsables de l'armée quant à la fabrication maintenant d'une nouvelle arme personnelle pour le soldat suisse. La commission a été complètement tranquillisée sur ce point et tous les éléments lui ont été fournis pour lui permettre de se forger une opinion fondée. La procédure de propositions a été parfaitement correcte.
Quels sont maintenant sur le fond, et c'est cela qui nous intéresse vraiment, les motifs pour lesquels la commission vous propose sans réserve de franchir ce pas. Le soldat suisse doit posséder une arme construite dans son pays et dont la conception est revue régulièrement. 1889, 1911, 1931, 1957 telles sont les étapes de remplacement du fusil. 1990 pour l'exécution de la décision que nous allons pren- dre respecte très bien une tradition d'environ 25 ans entre deux modèles. Au moment où notre pays doit plus que jamais trouver un équilibre raisonnable entre la tentation des armements les plus sophistiqués, d'une part, et celle d'autre part d'avoir une armée de simples guérilleros, la construction en série et la mise en service d'un nouveau fusil d'assaut est un acte de principe, fidèle à une politique de dissuasion crédible. C'est l'affermissement de l'actuel plan directeur et un cas d'application très important de notre conception de défense basée sur l'armée de milice et sur une infanterie mobile, souple, allégée et connaissant bien son terrain. Arme plus courte et plus légère, donc plus maniable, ce fusil est un témoignage à l'égard de la per- sonne à respecter qu'est le combattant, qui sera aussi mieux protégé parce que moins exposé à la vue de l'ennemi. En approuvant, après le Conseil fédéral, le choix de cette arme- là, avec ce calibre-là, avec cette munition et sans renvoyer la décision à plus tard, la commission vous propose finalement de faire confiance à l'industrie suisse, capable de répondre régulièrement à l'attente du soldat et aussi de tous ces Suisses qui sont des tireurs et des sportifs. Comme pour le plan de relance - et les commissaires ont été très fermes sur ce point - il conviendra que le Conseil fédéral veille de près à ce que la répartition géographique des commandes du programme d'armement 1983 soit assurée. Ici aussi il con- vient que les régions du pays touchées plus brutalement par la crise économique soient particulièrement l'objet de com- mandes directes ou indirectes.
La commission vous propose donc de voter cet arrêté d'en- trée en matière. Pour ne pas allonger, je dirai que le groupe liberal y souscrit sans réserve.
Alder: Wie bereits die Rüstungsprogramme der letzten Jahre, so steht auch das vorliegende im Zeichen der Ver- wirklichung des Armeeleitbildes 1980. Die Bemühungen des Bundesrates, mit diesem Leitbild, das wir in diesem Rat im Sommer 1976 eingehend diskutiert haben, ernst zu machen, verdienen im Rückblick eine gute Note. Schon damals haben wir nachdrücklich darauf hingewiesen, dass das Leit- bild ohne entsprechende finanzielle Mittel nicht realisiert werden könne und diese deshalb auch bereitgestellt werden müssten. Die mit dem Rüstungsprogramm 1983 angeforder- ten Kredite von rund 1,4 Milliarden Franken, die in den nächsten Jahren wirksam werden sollen, finden denn auch die grundsätzliche Zustimmung der unabhängigen und evangelischen Fraktion.
Die der Militärkommission zur Verfügung gestellten Unterla- gen lassen den Schluss zu, dass die Mittel sinnvoll verwen- det werden und zur Steigerung der Effizienz unserer Waf- fensysteme beitragen. Der Umstand, dass das Programm über weite Strecken auch den Eindruck eines Arbeitsbe- schaffungsprogramms erweckt (rund 75 Prozent der Ausga- ben bleiben im Inland), mag etwas Unmilitärisches in die Vorlage hineingetragen haben, erfüllt uns aber mit Genugtu- ung. Es darf anerkannt werden, dass sich die zuständigen Instanzen Mühe geben, nach Möglichkeit Aufträge und Käufe im Inland zu vergeben. Allerdings - das möchte ich hier unterstreichen - erwarten wir, dass dies nur zu konkur- renzfähigen Preisen und Bedingungen geschieht. Bei der Knappheit der Mittel, die für die Landesverteidigung zur Verfügung stehen, könnten wir uns im Interesse unserer Landesverteidigung deutlich überhöhte Preise nicht leisten. Pièce de résistance der Vorlage - sie hörten es aus den einlässlichen Darlegungen der beiden Kommissionsspre- cher - bildet der Kredit für die Beschaffung einer ersten Tranche des neuen Sturmgewehrs 90. In Anbetracht dessen, dass hier potentiell ein Gesamtaufwand von letztlich sicher über 1,5 Milliarden Franken, wahrscheinlich gegen 2 Milliar- den Franken, wenn man die Teuerung mit einrechnet, ver- teilt auf 15 Jahre, zur Diskussion steht, war und ist eine gründliche Abklärung der Beschaffung geboten.
Sie hörten vorher die einlässlichen Darlegungen der beiden Kommissionsreferenten. Sie haben im wesentlichen jene Punkte aufgezeigt, die ich im einzelnen auch aufzeigen wollte, was mir gestattet, meine Ausführungen abzukürzen. Wir haben uns in der Kommission davon überzeugen kön- nen, dass die Abklärungen sorgfältig durchgeführt worden sind. Ich darf daran erinnern, dass wir bereits vor zwei Jahren Gelegenheit hatten, mit allen damals zur Diskussion stehenden Typen und Prototypen zu schiessen. Wir konnten dabei feststellen, dass wir mit der nun zur Beschaffung vorgesehenen Waffe auf Anhieb (Distanz 300 Meter) die besten Resultate erzielt haben, bessere als mit dem Sturm- gewehr 57. Im Rahmen der nachfolgenden EMD-internen Meinungsbildung scheinen dann allerdings zeitweise von einzelnen Waffenchefs Vorbehalte geäussert worden zu sein. Parallel dazu tauchten Pressemeldungen über eine deutsche Erfindung, ein Gewehr mit hülsenloser Munition, auf. Die Kommissionsreferenten haben darauf hingewiesen. Indiskretionen aus dem EMD gaben zusammen mit dem in Deutschland in Entwicklung stehenden Gewehr G-11 den bekannten Rohstoff ab für sensationell aufgemachte Zei- tungsartikel. Dazu sind zwei Bemerkungen fällig.
Die Methode, verwaltungsinterne Unterlagen, die im Sta- dium der Meinungsbildung erstellt wurden, Journalisten zuzuspielen, mag zur Auflagesteigerung gewisser Blätter beitragen, kann von uns aber unter keinen Umständen gebil- ligt werden. Solche Unterlagen sind stets Stückwerk und sollten von verantwortungsbewussten Journalisten mit mehr Vorsicht, als dies geschehen ist, verwendet werden, wenn sie sie überhaupt verwenden wollen.
So sehr wir das unverantwortliche, hinterhältige Vorge- hen der bisher noch immer nicht eruierten Indiskretions- quelle verurteilen, so sehr müssen wir auch unterstreichen, dass es das EMD zum Teil selbst in der Hand hat, derartige Praktiken zumindest weniger attraktiv zu machen. Die Mili-
Rüstungsprogramm 1983
1203
tärkommission hat sich immerhin - ich sagte es bereits - vor zwei Jahren mit dem Projekt ganz konkret befasst. Es wäre nun weiss Gott einfach gewesen, die Kommission perio- disch über den Stand der Weiterbearbeitung, über unter- schiedliche Auffassungen und über die Erwägungen, wel- che dann zum Endentscheid geführt haben, zu informieren. Wenn Sie, Herr Bundesrat Chevallaz, nach dem Pressewir- bel, der entstanden ist, erklären konnten, es habe sich bei den verwendeten Unterlagen um überholte Papiere gehan- delt, dann hätten Sie die entsprechenden Informationen der Kommission sicher auch früher zugänglich machen können. Der Anreiz, sie via Indiskretion publik zu machen, wäre unter diesen Umständen ganz bestimmt wesentlich geringer ge- wesen.
Der Beschaffung eines neuen Gewehrs liegen selbstver- ständlich vorweg waffentechnische Überlegungen zu- grunde. Wir wissen - es haben beide Kommissionsreferen- ten darauf hingewiesen -, dass unsere Armee im Rahmen der waffentechnischen Entwicklung in den letzten 100 Jah- ren in regelmässigen Abständen eine neue Waffe an die Wehrmänner abgegeben hat. Ein Zeitraum von 30, ja 35 Jahren, wie er hier nun zur Diskussion steht, liegt - und das muss man unterstreichen - an der oberen Grenze in der Geschichte unserer Armee. Aus dem Rahmen fällt die Beschaffung ganz sicher nicht.
Handhabung und Treffsicherheit geben nach den uns zur Verfügung stehenden Unterlagen nicht zu Zweifeln Anlass. Entscheidend scheint uns sodann - und hier treffen wir uns wiederum mit den beiden Kommissionsreferenten -, dass das Gewicht der Waffe und im Zusammenhang mit dem Kaliberwechsel auch der Munition verglichen mit dem Sturmgewehr 57 spürbar reduziert werden konnte. Es ist, nicht zuletzt auch aus mehr psychologischen Gesichtspunk- ten, nach unserer Meinung sehr wichtig, dass wir mit dieser Waffe die Beweglichkeit des Wehrmannes im Gelände - etwa im Wald und im Ortskampf oder auch im Gebirge - erhöhen. Nicht das Lastenschleppen, sondern - möge er uns erspart bleiben - der Kampf ist ja schliesslich Aufgabe des Wehrmanns.
Es sind - soviel ich weiss - keine Stimmen zu hören, welche die Qualität der Waffe in Zweifel ziehen. Es wurde jedoch die Frage aufgeworfen, ob wir nicht bereits eine Waffe der nächsten Generation - Stichwort: hülsenlose Munition - beschaffen sollten. Nach den Darlegungen der beiden Kom- missionsreferenten auch hier nur eine Feststellung: Die zur- zeit in Entwicklung stehende Waffe ist noch längst nicht ausgereift. Mangelnde Reserven an Sturmgewehren 57 wür- den uns bei weiterem Abwarten jedoch zwingen, eine neue Grossserie des nachgerade technisch überholten und zu schweren Sturmgewehrs aufzulegen, dies mit Kosten, die nicht unbeträchtlich wären. Vor allem wären unsere Solda- ten gezwungen, noch weit über das Jahr 2000 hinaus mit einer Waffe zu hantieren, die dannzumal Museumswert hätte.
Wir sind daher der Meinung, dass der Antrag des Bundesra- tes vollauf begründet ist. Nachdem er überdies die gegebe- nen finanziellen Möglichkeiten durch Streckung des Beschaffungsprogramms berücksichtigt - ein Gesichts- punkt, den wir immer im Auge behalten müssen -, empfeh- len wir Ihnen in allen Punkten Zustimmung zum Rüstungs- programm 1983 und Ablehnung der Anträge Carobbio und Forel.
Wyss: Unsere Fraktion hatte anlässlich der Besprechung des Rüstungsprogramms 1982 bemängelt, dass immer noch ein Teil des Armeeleitbildes 80 nicht erfüllt sei. Mit dem Rüstungsprogramm 1983 sind nun endlich die meisten auf- geschobenen Begehren erfüllt worden, und zwar haben beinahe alle Waffengattungen ihre wesentlichen Anschaf- fungen unterbringen können.
In der nationalrätlichen Militärkommission hat es zu den wohlfundierten Anträgen des Bundesrates praktisch keine Einwände gegeben. Die Rüstungsbotschaft ist denn auch mit 19 zu 0 Stimmen angenommen worden. Grössere Dis- kussionen entstanden, wie Sie vom Kommissionspräsiden-
ten bereits gehört haben, bei den Vorschlägen zur Anschaf- fung eines neuen Sturmgewehres. Ohne den Details vorgrei- fen zu wollen, die in der Debatte von Mitgliedern unserer Fraktion noch aufgenommen werden, möchte ich unsere grundsätzliche Haltung zu diesem Teil der Botschaft be- kanntgeben.
Der Entscheid des Bundesrates, ein neues Sturmgewehr anzuschaffen, wurde wie kaum ein anderes Projekt der letzten Jahre von Lobbyisten rund um das deutsche Gewehr mit hülsenloser Munition sowie mit gezielten Indiskretionen aus dem EMD in Frage gestellt. Breitangelegte Untersu- chungen haben ergeben, dass das G-11 nicht beschaffungs- reif ist und die Einführung bei uns nicht in Frage kommt, abgesehen davon, dass wir aus grundsätzlichen Überlegun- gen die Handfeuerwaffe unserer Soldaten doch nicht im Ausland zu entwickeln brauchen. Das können wir wirklich noch selbst tun. Die Indiskretion aus dem EMD, dass die Waffenchefs fast aller Waffengattungen gegen eine Beschaffung des neuen Sturmgewehres seien, erwies sich bei näherer Untersuchung als Teilinformation. Die Waffen- chefs hatten aufgrund ihrer Wünsche für neue Beschaffun- gen zu entscheiden, in welche Prioritätsordnung ein neues Sturmgewehr gehöre; deshalb stuften diese logischerweise, weil die heutige Waffe sicher gut ist, aufgrund der Finanzun- terlagen, die sie zur Verfügung hatten, es nicht in der ersten Priorität ein. Erst eine Gesamtevaluation hat dann ergeben, dass aufgrund weiterer Aspekte, auf die ich zurückkomme, eine Anschaffung richtig ist.
Grundsätzlich ist dazu zu bemerken, dass unsere Verwal- tungsinstanzen ihre Stellungnahmen in grosser Freiheit und Selbständigkeit erarbeiten können und sollen. Deshalb ist es selbstverständlich, dass es innerhalb einer Verwaltung ver- schiedene Meinungen geben kann und soll, wie das überall in der Privatindustrie auch der Fall ist. Dass dann beispiels- weise ein Waffenchef der Infanterie der Dringlichkeit der Panzerabwehr auf Regimentsstufe aufgrund der finanziellen Mittel höhere Priorität als der Beschaffung eines Sturmge- wehres zuwies, war aus seiner Sicht verständlich. Der Bun- desrat hat aber bei seinem Entscheid einen übergeordneten Gesichtspunkt zu berücksichtigen; er hat diesen Entscheid auch gefällt, und der Generalstabschef hat später aufgrund der Prioritäten, die er eben aufgrund der finanziellen Situa- tion der Zukunft, auch anders sehen konnte, der Beschaf- fung zugestimmt.
Ich möchte Herrn Bundesrat Chevallaz bitten, zu den Gerüchten, die um das neue Sturmgewehr entstanden sind, im besonderen zu den finanziellen Aspekten und den neuen Gerüchten im Zusammenhang mit dem Panzerentscheid, Stellung zu nehmen; denn es ist klar, dass ohne Finanzen solche wichtigen Beschaffungen nicht möglich sind. Die Unsicherheit, die durch den obenerwähnten Lobbyismus und die Indiskretionen entstanden ist, konnte in der Militär- kommission durch fundierte Referate aller Instanzen ausge- räumt werden.
Unsere Fraktion nimmt zu dieser Beschaffung deshalb wie folgt Stellung:
Unsere Wehrmänner, insbesondere unsere Infanteristen, die immerhin etwa 40 Prozent des Bestandes der Armee ausmachen, müssen als Einzelkämpfer eine handliche, ein- fach zu handhabende und leichte Waffe haben. Das Sturm- gewehr 57 wiegt zusammen mit 120 Schuss Munition 10 Kilo; das neue Sturmgewehr in der gleichen Konfigura- tion 6 Kilo.
Alle ausländischen Armeen haben kleinere Kaliber und handlichere Handfeuerwaffen als wir. Das heisst: Unsere möglichen Gegner sind individuell beweglicher, abgesehen von den leichteren Ausrüstungsgegenständen, die sie sonst noch haben.
In den Jahren 1889, 1911, 1931 und 1957 hat unsere Armee neue Handfeuerwaffen beschafft. Man hat also immer periodisch eine Weiterentwicklung miterlebt. Ausser- gewöhnlich ist eine Neuanschaffung innerhalb einer sol- chen Zeitspanne deshalb nicht. Neu ist nur die Änderung des Kalibers.
Programme d'armement 1983
1204
N
22 septembre 1983
Entscheidend für das neue Sturmgewehr ist unter ande- rem, dass mit grosser Präzision auf 300 Meter geschossen werden kann, womit auch das ausserdienstliche Schiesswe- sen nicht gefährdet ist.
Unsere Vertreter in der Militärkommission haben der Beschaffung unter zwei Bedingungen zugestimmt. Ich bitte den Bundesrat, dies formell hier noch zu bestätigen.
Gesichtspunkt: Im Gegensatz zur Vorlage in der Militär- kommission sollte das Sturmgewehr 57 den Wehrmännern, die es heute besitzen, belassen werden. Ich glaube, das ist ein psychologischer Gewinn, und ich hoffe, dass der Bun- desrat aufgrund neuerer Studien, die gemacht worden sind, diese Zustimmung öffentlich geben kann.
Gesichtspunkt: Die Frage der Munition, die ja heute auch schon behandelt worden ist, scheint uns sehr wichtig. Wir meinen, dass sie so rasch als möglich in der Schweiz herge- stellt werden sollte. Auch diese Zielsicherung scheint für uns wichtig für die Zustimmung zu diesem Projekt.
Abschliessend möchten wir festhalten, dass es während der ganzen Diskussion um das Sturmgewehr von grösster Bedeutung ist, dass unsere Wehrmänner erfahren, dass - unabhängig von grossen, notwendigen und technisch kom- plizierten neuen Waffensystemen - an ihn selbst gedacht wird. An ihn als Einzelkämpfer, an den, der dann im Schüt- zengraben liegen muss, an ihn als Einzelkämpfer, der sich behaupten muss in letzter Instanz, wenn Sie so woller. Es ist wohl richtig, dass seine persönliche Waffe die bestmögliche ist, die wir im Augenblick haben, und dass wir sie deshalb so schnell als möglich beschaffen sollten.
Unsere Fraktion stimmt, wie Sie sicher bemerkt haben, diesem Programm zu.
Graf: Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei stimmt dem vorliegenden Rüstungsprogramm 1983 zu. Sie tut dies weder einstimmig noch grossmehrheitlich. Vielmehr haben sich bei der fraktionsinternen Abstimmung eine grosse Anzahl Mitglieder der Stimme enthalten; für die SVP doch eher ein ungewohntes Bild bei Militaria. Das grundsätzliche Ja der SVP ist mit einem mindestens ebenso gewichtigen Aber belastet. Ich werde deshalb in meinem Votum nicht weiter auf die unbestrittenen Teile dieses Rüstungspro- gramms eingehen, sondern nochmals mit aller Deutlichkeit jene Vorbehalte anmelden, die in einer sehr intensiven Dis- kussion in der Fraktion geäussert wurden.
Ich mache Bemerkungen zu drei Punkten.
sein wird. Aber wenn dereinst der Schweizer Soldat sein neues Sturmgewehr in den Händen hält, das sich vom alten wesentlich nur dadurch unterscheidet, dass es leichter ist, dafür aber weniger weit reicht, werden die Wehrmänner ausländischer Truppen vermutlich bereits mit einem noch leichteren Gewehr schiessen, welches zum Beispiel hülsen- lose Munition verschiesst, treffsicherer ist und im Einsatz unkomplizierter, einfacher und robuster.
Die Schweizerische Volkspartei votiert damit sicher nicht für die Beschaffung einer Waffe im Ausland. Für die SVP stellt sich heute nicht die Frage, ob die Schweizer Armee ein schweizerisches oder ein ausländisches Produkt beschaffen soll. Vielmehr hat der Vorsteher des EMD aus der ganzen Sache eine Entscheidung zwischen dem Sturmgewehr 90 und dem G-11 von Heckler & Koch konstruiert. Für die SVP steht heute eine Beschaffung des G-11 überhaupt nicht zur Diskussion. Wenn unser Land ein neues Sturmgewehr braucht, dann muss es aus der Schweiz stammen oder hier zumindest in Lizenz gefertigt werden.
Erlauben Sie hier eine rein persönliche Ansicht: Ich emp- finde es als ausserordentlich störend und stossend, dass unsere Munitionsfabriken nicht in der Lage waren, die Muni- tion für das neue Sturmgewehr selber herzustellen, sondern dass wir für eine in Neuhausen hergestellte Waffe die Muni- tion für insgesamt etwa eine halbe Milliarde bis 1990 aus Deutschland beziehen müssen. Diese missliche Situation ist einmal mehr auf eine schlechte Koordination in der Planung zurückzuführen. War es tatsächlich unmöglich, in derselben Zeit, in der man ein hochtechnisiertes automatisches Gewehr zu entwickeln vermochte, nicht auch die dazu nötige Munition zu schaffen? Das ist keine Ehrenmeldung, nicht einmal eine Anerkennungskarte für die Verantwortli- chen.
Nach unserer Auffassung wäre es sowohl militärisch wie finanziell vertretbar gewesen, das Sturmgewehr 57 noch eine Zeitlang weiterzuproduzieren, um damit den kosten- sparenden Sprung zur übernächsten Waffengeneration zu ermöglichen. Diese Alternative wurde zwar vom EMD in Betracht gezogen, aber schon relativ früh verworfen. Der bedeutsame Vorentscheid für die neue Waffe ist im EMD mit einem Beschluss bereits am 18. Mai 1981 gefällt worden, als man eine im Kriegsmaterialbudget von 1982 vorgesehene Tranche von 29 000 Sturmgewehren 57 kurzerhand strich. Dieser Entscheid von 1981, auf die Produktion von 29 000 alten Sturmgewehren zu verzichten, war nicht nur voreilig, sondern kurzsichtig, oder aber er wurde ganz bewusst gefasst, weil man sich damit von seiten des EMD in Sach- zwänge hineinmanövrierte, aus denen es jetzt praktisch kein Zurück mehr gibt. Engpässe als Folge dieser Streichung treten bereits auf. Man behilft sich damit, dass man bei der Truppe und bei Wehrmännern sogenannte Auskämm- aktionen macht und damit die Bedarfslücke überbrückt. Wir fragen darum den Vorsteher des Militärdepartementes, Herrn Bundesrat Chevallaz, in aller Form an, ob er hier verbindliche Antworten geben kann. Reichen die angefor- derten 15 000 Sturmgewehre alter Marke bis zur Ausliefe- rung der ersten Grossserie an die Truppe aus? Wenn nein, wird dann das EMD dem Parlament in den nächsten drei bis vier Jahren einen weiteren zusätzlichen Beschaffungskredit für eine zweite Vorserie unterbreiten? Oder wird man eine allfällige Überbrückungsserie im Kriegsmaterialbudget ver- stecken?
1205
Rüstungsprogramm 1983
Die SVP-Fraktion wird dem vorliegenden Rüstungspro- gramm zustimmen. Sie tut das weder mit grosser Begeiste- rung noch mit einem besonders guten Gewissen. Und ich halte fest, dass unsere Fraktion und unsere Partei zu jedem Zeitpunkt ihre Bedenken geäussert hat. Sollte sich dereinst - die Verantwortlichen werden dann längst von der politi- schen Bühne abgetreten sein - erweisen, dass Beschaffun- gen wie diejenigen des Sturmgewehrs 90 und der Saurer- Lastwagen finanzielle Mittel binden, die später bei einem für die Dissuasionswirkung unserer Armee entscheidenden Hauptvorhaben fehlen, dann werden der heutige Vorsteher des EMD und auch der Generalstabschef dafür die Verant- wortung tragen. Das muss hier mit allem Nachdruck festge- halten werden.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen Eintreten auf die Vor- lage und Zustimmung gemäss dem Antrag der Militärkom- mission.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 12.00 Uhr La séance est levée à 12 h 00
152 - N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Rüstungsprogramm 1983 Programme d'armement 1983
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1983
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.012
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
22.09.1983 - 08:00
Date
Data
Seite
1199-1205
Page
Pagina
Ref. No
20 011 768
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.