Verwaltungsbehörden 20.09.1983 82.540
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Postulat Günter
1146
N
20 septembre 1983
M. Barras, rapporteur: La majorité de la commission s'est opposée à l'introduction de cette disposition transitoire dans la loi.
Nous devons admettre que les ventes aux enchères s'en trouveraient facilitées et que cette disposition favor serait les petits importateurs, en ce sens que celui qui dispose d'un contingent de 3000 tonnes par exemple pourrait renon- cer à participer aux enchères, mais ne subirait pas non plus une réduction de son contingent aux fins de constituer la masse disponible pour les enchères.
La commission a cependant estimé qu'en introduisant dans la loi une telle proposition nous affaiblirions considérable- ment la portée de la révision en cours et, pour cette raison, elle s'est opposée à la modification proposée.
Bundesrat Furgler: Sie haben im Artikel 15 die Grundsätze für das System der Futtermittelkontingentierung beschlos- sen. Sie müssen den Antrag, der Ihnen jetzt unterbreitet wird, anhand der Fakten gewichten: 112 Mitglieder der GGF verfügen über ein Futtermittelkontingent; das kleinste beträgt 35 Tonnen, das grösste 97740 Tonnen. 41 Mitglieder verfügen über ein Kontingent von mehr als 3000 Tonnen; die restlichen 71 Firmen haben weniger als 3000 Tonnen in ihrem Kontingent.
Absatz 1 des Minderheitsantrages, wie er soeben von Herrn Augsburger dargestellt worden ist, bedeutet demnach, dass 71 Firmen während der ersten zwei Versteigerungen keine Kontingentskürzungen über sich ergehen lassen müssen. Sie brauchen auch nicht an den Versteigerungen teilzuneh men. Das hat zur Folge, dass die Auswirkungen der Revision der Futtermittelkontingente mittels Versteigerungen für die Mehrzahl der Kontingentsfirmen um sechs Jahre verscho- ben würden. Dazu kommt - und das muss mitbedacht wer- den -, dass nach Artikel 15 Absatz 6 des Entwurfes den Neubewerbern ein Kontingent von 3000 Tonnen eröffnet wird; für die Hälfte haben sie den durchschnittlichen Erlös aus der nächsten Versteigerung zu bezahlen.
Der Bundesrat hat sich in Würdigung dieser Überlegungen - wie Sie es soeben auch von den Kommissionssprechern hörten - gegen diesen Antrag ausgesprochen, weil er es als nicht billig erachtet, wenn der Grossteil der bisherigen Kon- tingentsinhaber von einer Kontingentskürzung während einer immerhin beachtlichen Frist von sechs Jahren ausge- nommen würde.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Minderheit Für den Antrag der Mehrheit
43 Stimmen 31 Stimmen
Art. 25 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté
Art. 26 Antrag der Kommission Titel Geltungsdauer und Referendum
Abs. 1
Der vorliegende Bundesbeschluss tritt am 1.Januar 1985 in Kraft und dauert bis zum 31. Dezember 1994.
Abs. 2
Der Bundesbeschluss untersteht dem fakultativen Refe- rendum.
Art. 26 Proposition de la commission
Titre Durée de validité et référendum
Al. 1
Le présent arrêté entre en vigueur le 1er janvier 1985 et a effet jusqu'au 31 décembre 1994.
Al. 2 L'arrêté est sujet au référendum facultatif.
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 106 Stimmen (Einstimmigkeit)
Abschreibung - Classement 1970 Postulat 10.313 Einfuhr von Futtermitteln (N 23.9.70, Biel) 1980 Motion 80.400 Getreide und Futtermittel, Kontingente (S 1.12.80, Dreyer; N 2.6.81)
Abgeschrieben - Classé
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
82.540 Postulat Günter Arbeitsbeschaffungsprogramm. Optimale Energienutzung und Umweltschutz Programme de relance. Utilisation optimale de l'énergie et protection de l'environnement
Wortlaut des Postulates vom 29. September 1982 Der Bundesrat wird aufgefordert,
1a. Investitionen im Bereich der sparsamen und rationellen Energieverwendung sofort steuerlich zu begünstigen (z. B. Isolationsmassnahmen an Gebäuden, Wärmerückgewin- nungsanlagen, Einrichtungen zum sparsameren Gebrauch von Elektrizität und fossilen Brennstoffen sowie Wärme- Kraft-Koppelungsanlagen);
b. Anreize zur raschen Förderung der Gewinnung und Nut- zung von regenerierbarer und einheimischer Energie zu schaffen mit dem Ziel, die landeseigene Entwicklung auf diesem Gebiet zu fördern und dadurch dauerhafte Arbeits- plätze zu erhalten;
c. koordinierende Gespräche mit den Kantonen zu führen, damit diese flankierende Massnahmen ergreifen mit dem Zweck, private Investitionen zu mobilisieren. Dies betrifft vor allem die extensive Auslegung bestehender Vorschriften und die Vereinfachung von Bewilligungsverfahren;
d. geplante Investitionen zur Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien sowie zur Energieeinsparung beim Bund und seinen Unternehmungen zeitlich vorzuziehen, um dadurch ein zusätzliches beschäftigungswirksames Auf- tragsvolumen auszulösen;
2a. die nötigen Vorbereitungen derart voranzutreiben, dass unmittelbar nach Inkrafttreten des Umweltschutzgesetzes die dort verlangten Massnahmen realisiert werden können. Auf diese Weise sollen die durch das Umweltschutzgesetz richtigerweise ausgelösten Investitionen - zum Schutz des Menschen - zusätzlich einen beschäftigungspolitischen Sinn erhalten.
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b. Zudem sind, wo immer möglich, von der öffentlichen Hand und ihren Anstalten geplante und unmittelbar bevor- stehende beschäftigungswirksame Umweltinvestitionen (Gewässer-, Landschafts-, Lärmschutz) zeitlich vorzuziehen. Zu erwägen sind steuerliche Begünstigungen von Umwelt- schutzinvestitionen, die freiwillig über das gesetzliche Min- destmass hinausgehen.
Texte du postulat du 29 septembre 1982
Le Conseil fédéral est invité
1a. à encourager dès à présent par des dégrèvements d'im- pôt les investissements visant à économiser et à utiliser rationnellement l'énergie (p.ex. isolation thermique des bâti- ments, installations de récupération de la chaleur, disposi- tifs permettant d'économiser l'électricité et les combustibles fossiles, ainsi qu'installations de couplage chaleur/force);
b. à promouvoir la production et l'utilisation d'énergies renouvelables que l'on trouve dans notre pays, dans le but d'encourager en Suisse la recherche et le développement dans ce domaine et de conserver ainsi durablement des places de travail;
c. à se concerter avec les cantons, afin que ceux-ci pren- nent des mesures d'appoint destinées à encourager les investissements privés. Il s'agit avant tout d'interpréter extensivement les prescriptions existantes et de simplifier les procédures d'autorisation;
d. à réaliser plus tôt que prévu les travaux visant à l'utilisa- tion des énergies indigènes et renouvelables ainsi qu'aux économies d'énergie pour les besoins de la Confédération et des entreprises qui en dépendent; cette anticipation se traduirait par des rentrées de commandes supplémentaires dont les effets se feraient sentir sur l'emploi;
2a. à faire activer les travaux préparatoires de telle manière que les mesures imposées par la loi sur l'environnement puissent être réalisées sitôt après l'entrée en vigueur de celle-ci. De cette façon, les investissements provoqués à juste titre par la loi sur l'environnement - dans le but de protéger l'homme - trouveront une justification supplémen- taire dans la création d'emplois.
b. En outre, partout où cela est possible, il faut que les pouvoirs publics et les établissements qui en dépendent exécutent plus tôt que prévu les investissements, projetés ou sur le point d'être réalisés, qui sont destinés à la protec- tion de l'environnement et qui auraient un effet bénéfique sur l'emploi (protection des eaux; du paysage, contre le bruit). On pourrait envisager des dégrèvements d'impôt lors- que des investissements destinés à la protection de l'envi- ronnement vont au-delà du minimum légal.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Alder, Biel, Jaeger, Kloter, Müller-Aargau, Oester, Schalcher, Widmer, Zwygart (9)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
Der Bundesrat hat bei der Ausarbeitung und Bereitstellung der Massnahmen zur Stärkung der schweizerischen Wirt- schaft auch Projekte aus dem Energie- und Umweltschutz- bereich in sinnvoller Weise einbezogen und ist damit Anre- gungen des Postulanten gefolgt. Anderen Begehren wie- derum wird bereits nachgelebt, so beispielsweise der Begünstigung energiesparender Investitionen im Rahmen zahlreicher kantonaler Steuergesetze.
Die vorgesehenen Massnahmen im Energiebereich entspre- chen im übrigen teilweise den Vorstellungen des Bundesra- tes, wie er sie in der Botschaft über Grundsatzfragen der Energiepolitik vom 25. März 1981 dargelegt hat. Der Bundes- rat wird prüfen, ob und gegebenenfalls wie sich diese Vor- stellungen auch nach der Ablehnung des Energieartikels trotzdem realisieren lassen.
Der Bundesrat hat zudem die Absicht, zusammen mit dem
Umweltschutzgesetz die wichtigsten dazugehörenden Ver- ordnungen in Kraft treten zu lassen. Damit sind die Voraus- setzungen gegeben, dass die im Gesetz verlangten Mass- nahmen möglichst bald verwirklicht werden. Insbesondere in den Bereichen Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung wird dies Investitionen auslösen, die sich positiv auf die Beschäftigungslage auswirken. Daneben können aber auch Investitionen im Bereich des baulichen Gewässerschutzes vorgezogen werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Da das Postulat somit weitgehend erfüllt ist bzw. die Begeh- ren in anderem Zusammenhang geprüft werden, beantragen wir dessen Abschreibung.
Günter: In meinem Vorstoss «Arbeitsbeschaffungspro- gramm - optimale Energienutzung und Umweltschutz» habe ich den Bundesrat in Ziffer 1 Litera a aufgefordert, Investitionen im Bereich der sparsamen und rationellen Energieverwendung steuerlich zu begünstigen (z. B. Isola- tionsmassnahmen an Gebäuden, Wärmerückgewinnungs- anlagen, Einrichtungen zum sparsamen Gebrauch von Elek- trizität und fossilen Brennstoffen sowie Wärme-Kraft-Koppe- lungsanlagen.
Der Bundesrat hat in seiner Antwort ausgeführt, dass er bei der Ausarbeitung und Bereitstellung der Massnahmen zur Stärkung der schweizerischen Wirtschaft auch Projekte aus dem Energie- und Umweltschutzbereich einbezogen habe und damit die Anregung des Postulanten erfüllt sei.
Wir erinnern uns daran, dass ein knapper Betrag von rund 30 Millionen Franken - wenn man den Begriff «Energienut- zung» sehr weit fasst - damals mit inbegriffen war. Der Rest von Litera a ist aber in keiner Art und Weise erfüllt, insbeson- dere nicht bezüglich steuerlicher Begünstigung der sparsa- men und rationellen Energieverwendung insbesondere der angegebenen Beispiele.
In Ziffer 1 Litera b habe ich den Bundesrat aufgefordert, Anreize zur raschen Förderung der Gewinnung und Nut- zung von regenerierbarer und einheimischer Energie zu schaffen mit dem Ziel, die landeseigene Entwicklung auf diesem Gebiete zu fördern und dadurch dauerhafte Arbeits- plätze zu erhalten. In diesem Bereich ist überhaupt nichts geschehen.
Ziffer 1 Litera c fordert den Bundesrat auf, koordinierende Gespräche zu führen, damit auch in den Kantonen ähnliche Massnahmen ausgelöst würden. Der Bundesrat verweist in seiner Antwort darauf, dass es einige Kantone mit Energie- gesetzen gibt. Erstens sind diese Kantone so zahlreich noch gar nicht. Es sind nur in vielen Kantonen solche Gesetze geplant. Zweitens ist der Appell an die Investitionsförderung nirgends mitberücksichtigt. Es handelt sich meistens um reine Energiespargesetze.
Es geht heute aber darum, dass wir unsere Wirtschaft nicht einfach nur am Laufen erhalten, damit alle Arbeit haben, selbst wenn die Arbeit sinnlos ist, sondern es geht darum, Arbeit zu schaffen, die auch langfristig und volkswirtschaft- lich wirklich sinnvoll ist.
In einem dritten Punkt habe ich verlangt, dass bestehende Vorschriften extensiv ausgelegt werden und das Bewilli- gungsverfahren vereinfacht wird - immer in diesem Bereich der sparsamen und rationellen Energieverwendung. Ich muss feststellen, dass heute das Gegenteil geschieht. Die Vorschriften werden nicht extensiv ausgelegt, um die Leute steuerlich zu begünstigen, sondern restriktiv. Wenn Sie die Entwicklung in den Kantonen beachten, stellen Sie fest, dass vielerorts Finanzprobleme bestehen. Es ist nicht so, dass die Leute, die im Energiesektor investieren, steuerlich begünstigt werden, sondern es ist im Gegenteil so, dass dort, wo solche Vorschriften bestehen, sie ständig einge- engt werden; und zwar werden sie eingeengt bezüglich der Objekte: Es ist also immer weniger möglich, etwas als energiesparend in der Steuererklärung zu deklarieren. Andererseits werden die Prozentsätze, die man dann wirk- lich abziehen kann, ebenfalls laufend herabgesetzt. (So
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geschehen z. B. im Kanton Bern.) Auch hier hat der Bundes- rat nicht getan, was im Postulat verlangt wird und was der Zeit entsprechen würde.
Die geplanten Investitionen zur Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energie sowie zur Energieeinsparung beim Bund sollten gemäss Postulat zeitlich vorgezogen werden. Wir haben bei der Debatte um die Wirtschaftsförderung gesehen, dass dieser Punkt nicht erfüllt werden kann, weil einfach kaum etwas vorzuziehen ist. Die Planung ist auf diesem Gebiete so mager, dass einfach gar nichts da ist, was ausführungsreif wäre, so dass man es vorziehen könnte.
Aber daraus, glaube ich, dürfte man kaum den Schluss ziehen, das Postulat sei abzuschreiben. Daraus sollte man viel eher die Schlussfolgerung ziehen, dass etwas mehr getan werden sollte in puncto Planung auf diesem Gebiete. Der Bundesrat hat die Absicht, entnehme ich der Antwort weiter, die wichtigsten Verordnungen mit dem Umwelt- schutzgesetz in Kraft zu setzen. Das ist lobenswert. Ich darf aber daran erinnern, dass derselbe Bundesrat bzw. sein Vertreter sich vor einem Monat in der Kommission, die das Umweltschutzgesetz beraten hat, erfolgreich dagegen gewehrt hat, dass er verpflichtet werden sollte, für Ölheizun- gen und Kehrichtverbrennungsanlagen eine regelmässige Kontrolle einzuführen. Wir sind dort bei der unverbindlichen Kann-Formulierung verblieben, anstatt den Bundesrat rich- tig zu verpflichten; natürlich werden wir morgen Gelegen- heit haben, diesen Fehler beim Umweltschutzgesetz zu kor- rigieren. Immerhin darf festgestellt werden, dass der Bun- desrat offenbar nicht so eifrig daran ist, auf diesem Gebiete zu wirken. Ich frage mich, wie sich das mit seiner Haltung zusammenreimt, wenn er sonst feststellt, dass das Waldster- ben im Gange ist, und man grosse Sätze überall in den Zeitungen schreibt; es wird viel Papier beschrieben, am Mikrophon ertönen schöne Worte, am Fernsehen gibt es schöne Auftritte über Waldsterben und Umweltschutz, und wenn es dann zur Tat kommt, sollen Vorstösse, die das nun wirklich bewirken wollen, einfach als erledigt abgeschrieben werden. Die Nagelprobe ist also hier meiner Ansicht nach nicht bestanden worden. Der Bundesrat wimmelt meinen Vorstoss mit nichtssagenden Worten ab, wenn es darum geht, dass man ihn auf Taten festnageln will.
In einem weiteren Punkt habe ich den Bundesrat aufgefor- dert, geplante und unmittelbar bevorstehende beschäfti- gungswirksame Umweltinvestitionen vorzuziehen und vor allem steuerliche Begünstigungen für solche Investitionen, die freiwillig über das gesetzliche Mindestmass hinausge- hen, vorzusehen. Wir haben nämlich im Umweltschutzge- setz vorgesehen, dass man auch über das gesetzlich vorge- sehene Mass hinausgehen kann. Aber das hat nur einen Sinn, wenn wir von Staates wegen diesem willigen Bürger auch etwas helfen, sonst nützt der Gesetzesparagraph über- haupt nichts, und es bleiben wieder einmal nichts als leere Worte, die hier gesprochen werden. Was ich will, ist, dass Arbeitsplätze geschaffen werden, indem die Energie besser genutzt wird, indem wir die Energien unseres Landes för- dern und indem wir einen aktiven Beitrag leisten zum Umweltschutz. Ich weiss es - Sie wissen es auch -, riesen- hafte Investitionen werden hier bald nötig sein, wenn wir nicht wollen, dass alle Wälder kaputt gehen. Aber die Wälder sind ja nur ein Zeichen, das uns momentan erschreckt. Ich hoffe, dass dieses Erschrecken dann auch nach den Wahlen noch etwas anhält.
Und was tut nun der Bundesrat? Er hat diese Massnahmen - sagt er - zur Stärkung der Wirtschaft mit einbezogen: Ich weiss nicht, was das konkret heissen soll. Jedenfalls viel Konkretes ist es nicht, weil die dazu nötige Finanzierung nicht vorgesehen ist. Er prüft, ob meine Vorstellungen nach der Ablehnung des Energieartikels sich realisieren lassen: Ich frage mich, wie lange er noch prüfen will - bis wohl alle Wälder kaputt sind. Er betrachtet das Postulat als weitge- hend erfüllt: Ich meine, das ist nun wirklich einfach lachhaft, Herr Bundesrat! Entschuldigung, wir sind uns vom Bundes- rat an ernsthaftere Antworten gewöhnt. Einfach zu sagen, im Bereich Umweltschutz habe der Bundesrat die An iegen des Postulanten erfüllt, ist von mir aus gesehen richtigge-
hend grotesk. Die Antwort, die der Bundesrat hier gibt, ist so nichtssagend, dass man begreift, dass sie vor dem August geschrieben wurde, als man halt eben noch nicht so viel vom Waldsterben in unseren Zeitungen gelesen hat. Kurz, ich möchte dem Bundesrat raten, seine Antwort zurückzu- ziehen und das Postulat anzunehmen. In der heutigen Situa- tion ist diese Stellungnahme nicht mehr zu verantworten, wenn der Bundesrat glaubwürdig bleiben will. Ich danke Ihnen fürs Zuhören.
Bundesrat Furgler: Ich habe schon viele «freundliche» Worte gehört, und ich nehme an, dass Herr Dr. Günter sich heute morgen in einer wenig beneidenswerten Gemütslage befindet; denn der Bundesrat pflegt Vorstösse der Parla- mentarier so ernst zu nehmen, dass er darauf nicht lach- hafte, groteske Antworten abgibt, sondern dass er versucht, auf sie einzugehen.
Vielleicht darf ich Ihnen aber als Vorbemerkung etwas sagen, das ich nach langer parlamentarischer und Regie- rungserfahrung je länger je mehr verspüre: Da wird eine Riesenreihe von Forderungen an den Bundesrat herangetra- gen, erst noch in Postulatsform, ohne nähere Begründung: da wird um eine schriftliche Antwort des Bundesrates gebe- ten, die nach Ihrer eigenen Reglementierung knapp gefasst sein soll; dann wird, wie Sie es sich soeben erlaubt haben, all das, was der Bundesrat sonst tut - er hat ja nicht nur auf Ihr Postulat gewartet -, total disqualifiziert - und nachher erst, post festum, wird das Postulat begründet. Dem Gespräch zwischen Parlament und Bundesrat ist dies kei- neswegs förderlich. Ich würde Ihnen in aller Höflichkeit beliebt machen, diese Systemfrage einmal zu überdenken. Es wäre für ein fruchtbares Gespräch ausserordentlich nütz- lich, wenn ich von den wertvollen Ideen, die in Ihrer Kritik sicher auch enthalten sind, früher Kenntnis erhielte, um dann gestützt auf Ihr Votum im Kreis der Sieben nachzu- denken.
In Ihren Ausführungen tun Sie so, als ob Sie das Regie- rungsprogramm erfunden hätten. Wir pflegen tatsächlich mit den Kantonen auch ohne Ihr Postulat dauernd Kontakte - und die hier anwesenden Herren Regierungsräte werden bestätigen, dass wir dies in völlig unverkrampfter Weise tun, auch in jenen Bereichen, um deren Verwirklichung Sie uns ersuchen. Wir waren der Meinung, es sei ein Akt intellektuel- ler Ehrlichkeit, Ihnen zu sagen, dass man das Postulat abschreiben könne, da diese Gespräche weitergehen müs- sen und die Investitionen im Bereich der sparsamen und rationellen Energieverwendung - vor allem in den Kantonen - steuerlich begünstigt werden können. Weil wir in unserem föderalistischen Staatssystem nicht nach Lust und Laune über die Kantone verfügen können - was auch wieder nichts mit lachhaft und grotesk zu tun hat -, haben wir selbstver- ständlich den Kantonen empfohlen, ihre diesbezüglichen Steuergesetze in dieser Richtung auszubauen. Was die Anreize zur raschen Förderung der Gewinnung und Nut- zung von regenerierbarer einheimischer Energie anbelangt - das hören Sie durch den zuständigen Departementschef, Herrn Schlumpf, bei jeder Debatte über die Energiepolitik -, haben wir es als wenig sinnvoll erachtet, ein Postulat geson- dert aufrechtzuerhalten, das Forderungen in die gleiche Richtung einbringt. Es handelt sich ja um Forderungen, über die Sie im Zusammenhang mit energiepolitischen Vor- lagen jederzeit in eigener Kompetenz entscheiden können. Über die koordinierenden Gespräche mit den Kantonen habe ich mich bereits geäussert. Ich darf hier klipp und klar feststellen, dass wir - ganz im Sinne Ihres Postulates ~ die nötigen Vorbereitungen treffen, um sofort bei Inkrafttreten des Umweltschutzgesetzes die dort verlangten Massnah- men realisieren zu können. Damit begründen wir unseren Antrag, Ihr Postulat abzuschreiben, und keineswegs etwa, weil dessen Stossrichtung nicht sinnvoll wäre. Ich bin mit Ihnen der Meinung, dass solche Massnahmen vorbereitet werden müssen, genau gleich wie auch im Falle der Umwelt- investitionen bei Gewässern, Landschaft, Lärmschutz und anderem mehr.
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Motion Jaggi
Ich möchte zusammenfassend sagen: Wie immer Sie entscheiden, ob dieses Postulat aufrecht erhalten bleibt oder nicht, das ist für mich keine «cause célèbre». Aber ich durfte hier, nachdem ich Ihnen aufmerksam zugehört habe, nicht den Eindruck bestehen lassen, als ob wir fürwahr vollständige Ignoranten seien im Bereich all dessen, was mit Umweltschutz, Lärmbekämpfung usw. zu tun hat. Wir haben die Abgasvorschriften in Kraft gesetzt, ohne Ihr Postulat abzuwarten, und wir werden auch weiterhin im Sinne unse- rer Verpflichtung vernünftig zu handeln versuchen. Dies in aller Freundlichkeit an Ihre Adresse.
Günter: Herr Bundesrat, meine Gemütslage ist tatsächlich etwas erschüttert. Allerdings bin ich erschüttert, dass eben nicht mehr geschieht im Umweltschutz. Ich wollte Ihnen nicht persönlich an den Karren fahren. Aber ich muss Ihnen sagen, Herr Bundesrat, dass ich die Ideen dieses Postulates bei der Wirtschaftsförderungsdebatte begründet habe. Ich möchte das doch immerhin hier festhalten. Ein Postulat sollte erst dann abgeschrieben werden, wenn die Forderun- gen darin erfüllt sind und nicht, wenn die Regierung eine Erklärung abgibt, dass sie dann möglicherweise in dieser Richtung zu prüfen gedenkt und dass sie Sympathie für das Anliegen empfindet. Ich glaube, das Postulat darf erst abge- schrieben werden, wenn der Grossteil der Arbeit erledigt ist. In diesem Sinne halte ich es für richtig, wenn es aufrecht erhalten wird. Ich glaube nicht, dass unser Volk in der heutigen Situation verstehen würde - jetzt wo doch die Umweltsituation so bedrohlich geworden ist - wenn man einen solchen Vorstoss als quasi erledigt abschreiben würde, auch wenn ich durchaus glauben möchte, dass sich die Regierung - wie ich hoffe - des Ernstes der Lage bewusst ist.
Abstimmung - Vote Für den Antrag des Bundesrates Für den Antrag Günter
63 Stimmen 35 Stimmen
83.350 Motion Jaggi Pflichten der Arbeitslosen. Erleichterung Obligations des chômeurs. Allégement
Wortlaut der Motion vom 8. März 1983
Der Bundesrat unternimmt die geeigneten Schritte, um bei den zuständigen kantonalen Behörden und bei den Arbeits- losenkassen zu erwirken, dass sie den Arbeitslosen Ver- ständnis entgegenbringen und ihre Pflichten, namentlich was das Stempeln und die Suche nach zumutbarer Arbeit betrifft, erleichtern.
Texte de la motion du 8 mars 1983
Le Conseil fédéral prend toutes mesures utiles pour inciter les autorités cantonales compétentes et les caisses d'assu- rance-chômage à faire preuve de compréhension à l'égard des chômeurs et à alléger leurs obligations, notamment en matière de timbrage et de recherche d'un emploi conve- nable.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Ammann-Saint- Gall, Baechtold, Bäumlin, Bircher, Borel, Braunschweig, Brélaz, Bundi, Carobbio, Christinat, Crevoisier, Dafflon, Dar- bellay, Delamuraz, Deneys, Eggli, Euler, Forel, Gerwig, Girard, Gloor, Hubacher, Jelmini, Lang, Leuenberger, Loetscher, Longet, Magnin, Mauch, Meizoz, Morf, Muheim, Müller-Berne, Neukomm, Petitpierre, Pini, Reimann, Riesen- Fribourg, Robbiani, Roy, Ruffy, Schmid, Teuscher, Uchten- hagen, Vannay, Weber-Arbon (47)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Par voie de circulaires de l'OFIAMT, aux offices cantonaux du travail et aux caisses d'assurance-chômage reconnues, diverses facilités administratives ont pu être accordées aux chômeurs, comme par exemple l'allégement du contrôle durant les vacances horlogères et en fin d'année ou certains assouplissements concernant l'obligation d'apporter la preuve d'efforts personnels en vue de trouver un nouvel emploi. Vu la persistance et l'extension du chômage, il convient de poursuivre dans la direction d'une application plus souple du régime d'assurance-chômage.
Instituée à des fins de contrôle, l'obligation de timbrer est éprouvée comme une humiliante nécessité par les chô- meurs; il conviendrait de réduire au minimum la fréquence du «timbrage» obligatoire, et cela non seulement à l'occa- sion des vacances horlogères, ou des fêtes de fin d'année, mais de façon permanente. Déjà, dans le canton de Neuchâ- tel par exemple, les chômeurs doivent en règle générale se présenter une fois par semaine seulement à l'office du travail de leur lieu de domicile. L'OFIAMT devrait inciter les autorités compétentes des autres cantons touchés par la crise à prendre une mesure analogue.
Par ailleurs, les chômeurs et les travailleurs menacés de perdre leur emploi sont tenus d'entreprendre tout ce que l'on peut exiger d'eux pour (re)trouver un emploi. Ils doivent faire la preuve de leurs efforts en ce sens, au moins une fois par mois. Cette obligation peut donner lieu, notamment dans les régions les plus menacées ou chez les travailleurs âgés de plus de 50 à 55 ans, à une vaine collecte d'attesta- tions auprès d'employeurs qui se prêtent de moins de moins volontiers à ce sinistre rituel. L'OFIAMT, qui a déjà fait appel au bon sens et à la compréhension des autorités chargées de l'application de l'article 23, 2ª alinéa, de la loi sur l'assu- rance-chômage, devrait les autoriser à lever l'obligation d'apporter la preuve d'efforts pour la recherche d'emploi, pour les travailleurs âgés tout au moins. Il est évident que les bénéficiaires d'une telle mesure d'assouplissement n'en vont pas moins poursuivre leurs tentatives.de se réinsérer dans la vie professionnelle - car personne ne cherche à être au chômage dans une société où le fait de ne pas avoir d'emploi passe pour dévalorisant. Mais ces tentatives ne seront plus liées à la nécessité de fournir un certain nombre d'attestations plus ou moins fictives.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
Comme le relève l'auteur de la motion, l'Office fédéral de l'industrie, des arts et métiers et du travail (OFIAMT), compé- tent pour l'application de l'assurance-chômage, a déjà donné certaines instructions aux offices cantonaux du tra- vail et aux caisses de chômage par voie de circulaires, instructions visant à alléger les obligations des chômeurs, notamment dans le domaine du contrôle et de la preuve de recherche personnelle d'emploi. Or, la motion exige du Conseil fédéral qu'il fasse des démarches propres à permet- tre aux autorités cantonales compétentes et aux caisses d'accorder encore plus d'allégements dans ces domaines. Le Conseil fédéral est pleinement conscient de la situation difficile dans laquelle se trouvent de nombreux chômeurs vivant dans des régions particulièrement touchées par le chômage et surtout de la charge psychique que leur condi- tion entraîne. De plus, il va sans dire que les chômeurs ne doivent pas être soumis à des mesures de contrôle tracas- sières. Cela correspond également à la pratique de l'OFIAMT en sa qualité d'autorité de surveillance. Toujours est-il que certains contrôles sont nécessaires pour permet- tre une bonne application de l'assurance-chômage - comme d'ailleurs de toute autre assurance sociale. Les travailleurs et les employeurs qui, par le versement de leurs cotisations, financent l'assurance-chômage s'attendent, à juste titre, à ce que l'on utilise correctement ces ressources financières et à ce que l'on évite de verser indûment des indemnités. Il convient de trouver un compromis raisonna- ble entre ces deux buts: avoir, d'une part, le plus d'égards
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Rat
Nationalrat
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Consiglio
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Sitzung
02
Séance
Seduta
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Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
20.09.1983 - 08:00
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Data
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