Verwaltungsbehörden 19.09.1983 82.376
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Interpellation Bäumlin
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Sinne haben die erwähnte Fachkommission und das Bun- desamt für Sozialversicherung sich wiederholt geäussert. 4. Nun wird voraussichtlich gegen Ende dieses Jahres nochmals die eidgenössische Betäubungsmittelkommission bzw. die von ihr eingesetzte Arbeitsgruppe sich zur Zweck- mässigkeit des Methadonprogrammes (in Form von Emp- fehlungen) äussern; sie dürfte es damit auch der eidgenössi- sche Fachkommission für allgemeine Leistungen der Kran- kenversicherung ermöglichen, zu einer abschliessenden Stellungnahme zu gelangen. Bliebe dann die Wissenschaft- lichkeit der Methadonkuren für Drogensüchtige weiterhin als therapeutische Massnahme umstritten, so hätte laut der hiervor erwähnten gesetzlichen Bestimmung das EDI einen förmlichen Entscheid zu treffen, ob die umstrittene Mass- nahme von den Krankenkassen als Pflichtleistung zu über- nehmen ist oder nicht.
Landolt: Ich bin von der Antwort des Bundesrates nur teil- weise befriedigt. Nachdem der Bundesrat aber versichert, dass eine Arbeitsgruppe der Eidgenössischen Betäubungs- mittelkommission sich noch dieses Jahr über das Metha- donprogramm äussern wird, verzichte ich darauf, Diskus- sion zu beantragen.
Präsident: Der Interpellant ist teilweise befriedigt.
82.376 Interpellation Bäumlin Pro Juventute. Bundesaufsicht Pro Juventute. Surveillance de la Confédération
Wortlaut der Interpellation vom 18. März 1982
In den letzten Wochen ist die Stiftung Pro Juventute zuneh- mend ins Gerede gekommen. Die Presse berichtet von Vor- fällen, die Zweifel am Management dieser wichtigen Institu- tion aufkommen lassen. Aus Sorge um den guten Ruf der Pro Juventute bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
Über welche jährlichen Einnahmen verfügt die Pro Juventute aus dem Markenverkauf und aus anderen Zuwen- dungen von seiten des Bundes?
Wie wird die Bundesaufsicht über die Verwendung der Spendengelder gewährleistet?
Trifft es zu, dass der Zentralsekretär zugleich Delegierter der Stiftungskommission und damit sein eigener Vorgesetz- ter ist? Was hält der Bundesrat von dieser unüblichen Rege- lung?
Wird das Management der Pro Juventute nicht dadurch ernstlich beeinträchtigt, dass der Zentralsekretär gleichzei- tig eine florierende Anwaltspraxis leitet?
Wie beurteilt der Bundesrat die Personalpolitik der Stif- tung? Trifft es insbesondere zu, dass der Zentralsekretär der Leiterin eines Pro-Juventute-Ferienheimes in St. Moritz gekündigt hat, gegen den Willen ihres direkten Vorgesetzten und zuständigen Departementsleiters und ohne sich je über den Betrieb dieser Aussenstelle direkt ins Bild gesetzt zu haben? Weist der Umstand, dass gegenwärtig zwei Leiterin- nen für dieses Ferienheim angestellt sind, ihre Funktion aber nicht ausüben dürfen, nicht auf einen unsorgfältigen Umgang mit Spendengeldern hin?
Aus welchen Geldern wurden die Betriebszuschüsse der Pro Juventute an das AJZ Zürich bezahlt?
Texte de l'interpellation du 18 mars 1982
Au cours des dernières semaines, il a de plus en plus été question de la fondation Pro Juventute. La presse a évoqué
des affaires qui jettent des doutes sur la bonne gestion de cette importante institution. Soucieux de la bonne réputa- tion de Pro Juventute, je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Quel est le montant annuel des ressources, provenant à la fois de la vente des timbres et de contributions versées par la Confédération, dont dispose Pro Juventute?
Comment la Confédération exerce-t-elle la surveillance sur l'utilisation des dons reçus par la fondation ?
Est-il exact que le secrétaire général est en même temps délégué de la commission de la fondation et de ce fait son propre supérieur? Que pense le Conseil fédéral de ce statut peu commun?
Le fait que le secrétaire général de Pro Juventute dirige en même temps un prospère cabinet d'avocat ne compro- met-il pas une gestion sérieuse de la fondation?
Que pense le Conseil fédéral de la politique du personnel menée par la fondation? Est-il exact, notamment, que le secrétaire général a résilié le contrat de la responsable d'une maison de vacances de la fondation à St-Moritz, contre la volonté du supérieur direct et chef de département de l'intéressée, sans jamais s'être penché personnellement sur les problèmes d'exploitation de ce service extérieur ? Le fait qu'actuellement deux collaboratrices de cette maison de vacances sont engagées mais n'ont pas le droit d'exercer leurs fonctions ne révèle-t-il pas une utilisation peu scrupu- leuse des dons reçus par la fondation ?
Sur quels fonds la fondation a-t-elle prélevé les contribu- tions qu'elle a versées au titre de l'exploitation du Centre autonome de jeunes de Zurich ?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Gerwig, Renschler (2)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit: Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
Die Stiftung Pro Juventute steht unter der Aufsicht des Bundes. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) erhält und überprüft als Aufsichtsbehörde regelmässig den jährlichen Tätigkeitsbericht mit Rechnungsablage und Rap- port der stiftungsexternen Kontrollstelle. Der Rechen- schaftsbericht ist jeweils sehr detailliert und gestattet einen guten Überblick über die ausserordentlich vielgestaltigen Aktivitäten dieser grossen Stiftung.
Anlass zu aufsichtsrechtlichen Massnahmen bestanden in all den vergangenen Jahren nicht. Natürlich hatte Pro Juven- tute wie jede andere umfangreiche Institution hin und wie- der besondere Probleme zu lösen, Anpassungen an verän- derte Umstände und Umstellungen vorzunehmen. Sie ver- mochte dies aber aus eigener Kraft zu bewerkstelligen. Die Aufsichtsbehörde wurde jeweils entsprechend orientiert. Dabei ist festzuhalten, dass gemäss bundesgerichtlicher Praxis die Stiftungsaufsicht nur beschränkte Eingriffsmög- lichkeiten kennt, die keineswegs denjenigen eine Vormund- schaftsbehörde gleichgestellt werden können. Die Stiftung ist eine autonome Institution; die behördliche Kontrolle reduziert sich daher auf die grundsätzliche Prüfung der Einhaltung des Stiftungszwecks. In dieser Hinsicht kann vorweggenommen werden, dass aufgrund des vom EDI ein- geholten Berichts über die neuesten Anschuldigungen in der Presse in keinerlei Hinsicht gesagt werden kann, Pro Juventute oder einzelne ihrer Organe handelten zweckwi- drig oder verstiessen sonstwie gegen die statutarischen oder reglementarischen Bestimmungen oder gegen das Ge- setz.
Zu den einzelnen Fragen des Interpellanten:
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ausgerichtet, hingegen für die Erfüllung spezifischer Aufga- ben folgende Beiträge:
für das Ausbildungswerk für junge Auslandschweizer (AJAS) Fr . 149 175 .-
für das Ferienwerk
für Auslandschweizerkinder Fr. 95 275 .-
Jugendschriftenwerk (SJW) Fr. 49520 .---
für die Vermittlung von Praktikanten an arme Bergbauern Fr. 18 000 .-
für Witwen- und Waisenhilfe
Fr. 1 658 000 .-
(laut Bundesgesetz über die Ergänzungs- leistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung)
Auf Initiative des Delegierten der Stiftungskommission wurde seit 1981 die Prüfung der Jahresrechnung durch die Revisuisse wesentlich verschärft. Neben vertiefteren Stich- proben werden zusätzlich ganze Systemprüfungen im Laufe des Jahres durchgeführt. Das Resultat wird dem EDI be- kanntgegeben.
Ebenfalls 1981 wurden innerbetriebliche zusätzliche Siche- rungen eingebaut, die die Geldausgabe erschweren, ndem die Visumspflicht geändert und zusätzliche Budgetsitzun- gen der Geschäftsleitung durchgeführt werden, die der Kon- trollstelle (Revisuisse) den Einblick in die Verausgabung der Spendengelder erleichtert.
Weiter geht die Kontrolle, die von den Bundesinstanzen bezüglich der zur Verfügung gestellten, zweckgebundenen Gelder ausgeübt wird. Insbesondere prüft das Bundesamt für Sozialversicherung regelmässig die gesetzmässige Ver- wendung der über das ELG gewährten Mittel für die Witwen- und Waisenhilfe.
Diese Organisation ist seitens der Stiftungsaufsicht nicht zu bemängeln, da sie die Zusammenarbeit zwischen Zentralse- kretariat und Stiftungskommission fördert und letzterer damit vermehrte direkte Einflussmöglichkeiten gibt als bei strikter Trennung beider Organe. Eine solche Regelung ist übrigens nicht neu; sie ist auch bei einigen anderen grossen Stiftungen anzutreffen. Im übrigen handelt es sich um einen Versuch, der nur bei Bewährung in eine definitive Form gekleidet werden soll.
nen vermehrte Kompetenzen abgetreten. Damit konzentriert sich die Aufgabe des Zentralsekretärs auf die eigentliche Leitungsfunktion, die ihm erlaubt, in beschränktem Masse freiberuflich tätig zu sein. Nach Meinung der Stiftungskom- mission gereicht die Verbindung zur juristischen Praxis und zur Wirtschaft der Stiftung zum Vorteil, jedenfalls scheint sie nicht nachteilige Auswirkungen zu haben.
Am 1. März 1980 erliess die Stiftung ein neues Personalre- glement, das von der Kommission als sehr fortschrittlich bezeichnet wird, indessen im Zusammenhang mit der noch laufenden Reorganisation und Neuerungen wie Einsetzung einer Personalkommission, Mitarbeiterversammlungen, Qualifikationsgesprächen sowie Mitspracherechten in man- cherlei Hinsicht erhöhte Ansprüche an die Mitarbeiter stellt. Da gleichzeitig ein rigoroser Personalstopp herrscht, sehen sich manche Mitarbeiter vor Grenzen der Belastbarkeit gestellt, was eine gewisse Unruhe ausgelöst haben dürfte.
Abschliessend ist festzuhalten, dass keine Anhaltspunkte für Misswirtschaft oder Vergeudung von Spendengeldern bestehen. Im Gegenteil kann festgestellt werden, dass offen- sichtlich grosse Anstrengungen zur Rationalisierung und zur Beseitigung der mehrjährigen Aufwandüberschüsse getroffen werden mit dem Ziel, den zahlreichen Spendern Gewissheit über einen wirtschaftlichen und zweckmässigen Einsatz ihrer Gelder zu geben. Dass dabei den Bedürfnissen der Mitarbeiter, die sich in verdankenswerter Weise unter persönlichen, teilweise auch finanziellen Opfern für die heute mehr denn je benötigte Jugendarbeit einsetzen, ange- messen Rechnung getragen wird, darf seitens aller verant- wortlichen Organe erwartet werden.
Bäumlin: Als ich die schriftliche Antwort des Bundesrates erstmals sah, wollte ich mich als weitgehend befriedigt erklären. Ich sage hier in aller Form, dass ich nicht behaupte, Pro Juventute habe Spendengelder nicht richti- gerweise verwendet. Es gab damals aber einige Pressebe- richte, die die Personalpolitik von Pro Juventute usw. betra- fen, und dazu fand ich in der Antwort eine leise Rüge des Bundesrates.
Aber was ist dann passiert? Durch einen Zufall habe ich herausgefunden, dass hier die Stiftungsaufsicht nicht funk- tioniert: Es ist nämlich so, dass die Antwort des Bundesrates über weite Partien identisch ist mit der Auskunft, die er bei der Stiftung eingeholt hat. Ich äussere mich nicht zur Pro Juventute, sondern erwähne ein allgemeines Problem: Wenn sich die Beaufsichtigten selber beaufsichtigen und sich als in Ordnung erklären, dann stimmt etwas nicht. Über weite Strecken ist die Antwort des Bundesrates also iden- tisch mit dem Schreiben der Stiftung.
Schon vor einigen Jahren kamen einmal Zweifel auf über die Qualität einer bundesrätlichen Antwort in einer Stiftungsan- gelegenheit. Es ging damals um die Stiftung des Ludwig- Institutes (Krebsforschung); ein Parlamentarier hatte den Verdacht ausgesprochen, dass dieses Institut der Steuerhin- terziehung diene. Damals kam auch eine Antwort, die - wie man mir sagte - nicht befriedigt hat.
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So geht es nicht! Das Schweizervolk ist spendefreudig. Zum Glück ist es spendefreudig. Aber es hat ein Anrecht auf eine effiziente Kontrolle. Ich weiss, dass nach ZGB die Kompe- tenz des Bundes bei der Stiftungsaufsicht beschränkt ist. Vielleicht ist sie zu beschränkt. Aber es ist schon störend, wenn man dort, wo man noch etwas tun könnte, verfahrens- mässig so vorgeht, wie ich es vorhin geschildert habe.
Eine letzte Bemerkung: Meine Kritik richtet sich natürlich nicht nur an die Verwaltung. Ich habe mir sagen lassen, dass in der Verwaltung eine Drittel-Arbeitskraft für die Stiftungs- aufsicht eingesetzt ist. Wir aber kommen mit dem Personal- stopp, verweigern der Verwaltung den Personalbestand, den sie braucht, und sind dann soweit, dass eine gar nicht so unwichtige Staatsfunktion wie die Stiftungsaufsicht ein- fach nicht mehr funktionieren kann.
Übrigens, Herr Bundesrat, habe ich diese Kritik Ihrem Amts- vorgänger bereits mündlich vorgetragen, um Sie nicht ein- fach zu überrumpeln. Ich nehme an, Sie hatten schon eine Aktennotiz zu diesem Geschäft.
Bundesrat Egli: Ich kann Ihnen bestätigen, Herr Baumlin: ich hatte schon eine Ahnung! Wir versuchten Ihnen klar zu machen, Herr Bäumlin, dass das Departement des Innern nur eine ganz beschränkte Aufsichtsbefugnis über die pri- vate Institution Pro Juventute hat, wie Sie selbst dargelegt haben, nämlich bloss im Rahmen der Stiftungsaufsicht gemäss ZGB. Wir haben keinerlei Weisungsbefugnis.
Um aber die Zusammenhänge besser zu verstehen, müssen wir in der Geschichte etwas zurückblättern. Ich bedaure, Sie noch etwas hinhalten zu müssen: Als der neue Zentralsekre- tär, Dr. Stauffacher, der Ihnen, Herr Bäumlin, ein Dorn im Auge ist, in die Dienste der Pro Juventute trat, bedurfte diese Organisation einer neuen Struktur; die Reorganisation der Pro Juventute wurde diesem neuen Sekretär ausdrücklich zur Aufgabe gemacht. Inzwischen ist diese Neuorganisation vorgenommen worden. Es hat insbesondere ein beträchtli- cher Personalabbau stattgefunden. Es mag zutreffen, dass Dr. Stauffacher dabei etwas - wollen wir sagen - allzu dezidiert aufgetreten ist; es mag auch zutreffen, dass dabei psychologische Fehler unterlaufen sind. Dies ändert aber nichts daran, das mit Effizenz gearbeitet worden ist.
Einige vielleicht etwas zartfühlende Seelen, die allzu sehr an den bisherigen Gang der Dinge gewohnt waren, mögen sich dabei schockiert gefühlt haben. Ob zu Recht oder zu Unrecht, bleibe dahingestellt. Hingegen war das kein Grund zu einem Loyalitätsbruch, zu dem es gekommen ist. Denn nur mit einem Loyalitätsbruch ist es möglich, dass ein Ange- stellter der Pro Juventute interne Korrespondenz und insbe- sondere den Bericht der Stiftungskommission an unser Departement der Redaktion einer Boulevardzeitung ausge- händigt hat. Die betreffende Zeitung hat dann auch prompt einige Passagen aus diesem Bericht publiziert.
Es ist unbestritten, dass der schriftliche Bericht des Bundes- rates zu Ihrer Interpellation einige Passagen aus dem Bericht der Kommission der Pro Juventute wörtlich wieder- gibt. Der Interpellant übersieht aber, dass dieser Bericht nicht ein Bericht des Sekretärs, sondern ein Bericht der Stiftungskommission ist - der Gesamtkommission -, unter- zeichnet vom Präsidenten der Bankiervereinigung und einem Bundesrichter. Die Gesamtkommission ist die stif- tungsrechtliche Aufsichtsbehörde unmittelbar über dem Se- kretär.
Es lag daher in der Natur der Sache, dass der Bundesrat sich vorerst einmal bei der Behörde, die dem Sekretär unmittel- bar vorgesetzt ist, nach dem Stand der Dinge erkundigte. Dieses Recht konnten Sie uns nicht nehmen. Sie haben aber übersehen - es kommt vielleicht auch in unserem schriftli- chen Bericht zu wenig zum Ausdruck -, dass dieser Bericht der Stiftungskommission nicht die einzige Quelle unserer Erkenntnis und unseres Wissens ist. Es liegen uns noch zahlreiche andere Unterlagen vor.
Erstens einmal legt uns die Stiftung Pro Juventute jedes Jahr den Jahresbericht samt einer sehr detaillierten Jahres- rechnung vor. Diese Jahresrechnung steht Ihnen, Herr Inter- pellant, zur Einsichtnahme zur Verfügung. Sie wird Jahr für
Jahr von einer anerkannten, aussenstehenden Treuhand- stelle revidiert. Deren Revisionsberichte stehen uns zur Ver- fügung. Ich habe sie selbst eingesehen und festgestellt, dass der Revisor keine Beanstandungen anzubringen hatte. Auch diese Revisionsberichte stehen Ihnen zur Verfügung.
Ferner wurden uns Betriebsanalysen, unter anderem eine von dem Ihnen ebenfalls aus anderer Quelle bekannten Prof. Rühle, zugestellt. Auch diese Betriebsanalysen haben wir eingesehen es konnte daraus nichts eruiert werden, was gravierend gegen die Pro Juventute sprechen würde. Aus- serdem wurden von meinem Sekretariat zahlreiche Gesprä- che mit internen Kennern geführt, so dass wir uns weitere Gewissheit verschafften über die Vorgänge innerhalb der Pro Juventute.
Soweit Bundesgelder seitens der Pro Juventute verwendet werden, findet eine zusätzliche Kontrolle durch unser Bun- desamt für Sozialversicherung statt. Wir haben also auch über diesen Weg Einsicht in die Tätigkeit. Ich glaube, dass all diese Unterlagen uns hinreichende Gewissheit boten, dass die Vorwürfe, wie sie an die Adresse des Zentralsekre- tariates der Pro Juventute erhoben worden sind, ungerecht- fertigt sind, auch wenn vielleicht dem Herrn Zentralsekretär der Rat eines suvaviter in modo gegeben werden könnte, auf ein vielleicht etwas weniger forsches Auftreten.
Es verbleibt noch die Frage der Herkunft der Gelder, welche für das Autonome Jugendzentrum verwendet worden sind. Auch diese Frage haben Sie aufgeworfen, Herr Bäumlin. Anhand der Jahresrechnung konnten wir uns überzeugen, das diese Gelder - es sind insgesamt 381471.70 Franken - samt und sonders aus privaten Spenden, die zu diesem Zwecke geleistet worden sind, herrühren. Es müsste schon eine Verfälschung der Rechnungsbelege und der Buchhal- tung stattgefunden haben, wenn wir uns hier irren sollten, aber das wird füglich niemand ernstlich behaupten wollen. Damit glaube ich, Herr Bäumlin, Ihnen dargetan zu haben, dass nicht allein dieser Bericht der Kommission uns die Gewissheit gab, dass es bei Pro Juventute mit rechten Dingen zugeht, sondern auch zahlreiche andere Quellen, die wir konsultiert haben. Jedenfalls sind wir gewiss, dass dort effizient und sparsam gearbeitet wird und dass die Gelder im Sinne des Stiftungszweckes verwendet werden.
Präsident: Der Interpellant kann erklären, ob er von der Antwort des Bundesrates befriedigt sei.
Bäumlin: Ich bin teilweise befriedigt. Vor allem stelle ich fest, dass die Gelder nicht rechtswidrig verwendet worden sind. Meine Bedenken betreffend das Verfahren und die Wirksamkeit der Stiftungsaufsicht sind dagegen nicht be- hoben.
Schluss der Sitzung um 19.40 Uhr La séance est levée à 19 h 40
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19.09.1983 - 15:30
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