Verwaltungsbehörden 19.09.1983 82.081
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EURATOM. Coopération
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N
19 septembre 1983
Müller-Aargau: Auch ich spreche zu Artikel 25 Absatz 1 und beantrage Ihnen, genauso wie Herr Butty, Festhalten. Ich gehöre zu dieser starken Minderheit von zehn Kommissions- mitgliedern; die Abstimmung in der Kommission ist mit 13 zu 11 Stimmen erfolgt. Ich argumentiere nicht juristisch, wie Herr Butty, sondern eher im Sinne der Volksmeinung.
Wir wollen eine Form von Popularbeschwerde mit dieser neuen unabhängigen Beschwerdeinstanz. Die ganze Vor- lage ist darauf angelegt, dass die Kontrolle durch jedermann in Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe geschieht. Daher ist es für uns selbstverständlich, dass die Entscheide der ersten Instanz, der unabhängigen Beschwerdeinstanz, alle ans Bundesgericht weitergezogen werden können. Die interne Beschwerdeinstanz kann ich nicht als erste offizielle Instanz ansehen.
Mit dieser Differenz bieten wir ein Beispiel für den Gesetzes- perfektionismus, den wir hier im Parlament betreiben. Der Antrag Muheim hat uns in der selbstverständlichen An- nahme verunsichert, dass rekursberechtigt ist, wer nach unserer Vorlage beschwerdelegitimiert ist. Wir nahmen an, dass eine Selektion erfolgt, bevor man zur unabhängigen Beschwerdeinstanz kommt. Folglich sollen auch alle, die bei dieser Instanz Klage erheben, beim Bundesgericht rekurs- berechtigt sein. Nun soll nur noch der Berührte, der ein schutzwürdiges Interesse vorweisen kann, das Urteil über- haupt weiterziehen können.
Ich kann mir nicht recht vorstellen, wie sich das abspielen soll. Ich nenne ein Beispiel: Nach der Reportage über die aargauische Jubiläumsfeier waren 90 Prozent der Aargauer Zuschauer zornig. Nun wird irgendeine aargauische Gesell- schaft Beschwerde erheben. Sie gehört nicht zu den Organi- satoren des Anlasses, aber sie tritt für die grosse Mehrzahl der aargauischen Zuhörer ein, die von dieser Reportage irgendwie betroffen sind. Kann nun dieser Entscheid ans Bundesgericht weiterzogen werden oder nicht? Offensicht- lich nicht, denn eine direkte Berührtheit und ein schutzwür- diges Interesse kann ja nicht nachgewiesen werden. Damit aber werden wir diese Beschwerdeinstanz doch sehr dürftig ausstatten, wenn die übliche Möglichkeit des Rekurses an das Bundesgericht als zweite Instanz nicht möglich ist. Nochmals: die interne Beschwerdeinstanz ist für mich keine erste Instanz.
Bundesrat Schlumpf: Zuerst eine Berichtigung zweier Irrtü- mer Nationalrat Müllers:
Diese unabhängige Beschwerdeinstanz ist natürlich keine interne, sondern eben gerade einen unabhängige Beschwerdeinstanz.
Wenn wir nach dem heutigen Recht Weiterzüge mit Ver- waltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht haben, dann richten sich diese in der überwiegenden Zahl aller Fälle gegen Entscheide, welche im Rahmen einer kantona- len Zuständigkeit, also beispielsweise eines kantonalen Ver- waltungsgerichtes, ergangen sind. Die unabhängige Beschwerdeinstanz ist aber bereits eine nationale Beschwerdeinstitution, mit einem Verwaltungsgericht ver- gleichbar.
Um was geht es? An die unabhängige Beschwerdeinstanz kann im Rahmen von Artikel 14 des Bundesbeschlusses tatsächlich jeder, der die Voraussetzungen erfüllt - ob berührt oder nicht berührt, ob er ein Interesse hat oder nicht - Beschwerde erheben. Sie hat eine Ombudsfunktion, die Funktion einer Klagemauer für jedermann.
Die Frage ist, ob wir auch das Bundesgericht in eine solche Funktion hineindrängen wollen. Das ist wohl eindeutig zu verneinen. Artikel 103 OG sagt ganz generell: Das Bundes- gericht soll bei Verwaltungsgerichtsbeschwerden von jenen angerufen werden können, welche ein Interesse haben, wel- che von der Sache berührt sind, aber nicht von jemandem, der überhaupt nicht berührt ist. Es geht nicht um das Gebot der Rechtsgleichheit. Wer nicht in seinen Interessen betrof- fen ist, kann a priori auch nicht in seinen Rechten verletzt werden. Der Bundesrat wendet sich deshalb gegen diese Ausweitung. Es wäre die erstmalige Statuierung einer
«Popular-Verwaltungsgerichtsbeschwerde» - wie es Herr Müller gesagt hat - an das Bundesgericht. Das kennen wir nicht. Wir würden hier einen ausserordentlich gefährlichen Weg beschreiten.
Es geht natürlich nicht nur um die SRG, es geht um jeden Veranstalter, und wir werden in Zukunft ja Dutzende von Veranstaltern haben. Ich werde mich jetzt hüten, so zwi- schen Tür und Angel scherzhafte Bemerkungen an Mitglie- der Ihres Rates zu richten, die, sei es aus sprachlichen, sei es aus anderen Gründen, für Scherze offenbar wenig Ver- ständnis haben.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit im Absatz 1 beizu- stimmen; bei Absatz 2 besteht sowieso keine Meinungsver- schiedenheit.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit 57 Stimmen 69 Stimmen
Art. 25 Abs. 2 Antrag der Kommission Festhalten
Art. 25 Al. 2 Proposition de la commission Maintenir
Angenommen - Adopté An den Ständerat - Au Conseil des Etats
82.081 EURATOM. Zusammenarbeit EURATOM. Coopération
Botschaft und Beschlussentwurf vom 20. Dezember 1982 (BBI 1983 1, 241) Message et projet d'arrêté du 20 décembre 1982 (FF 1983 1, 233)
Beschluss des Ständerates vom 23.Juni 1983 Décision du Conseil des Etats du 23 juin 1983
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil des® Etats
Schnyder-Bern, Berichterstatter: Am 20. März 1979 haben wir der Zusammenarbeit mit der Europäischen Atomge- meinschaft EURATOM auf dem Gebiete der Energiefor- schung über thermonukleare Fusion zugestimmt. Gleichzei- tig haben wir damals einen Verpflichtungskredit von 34 Millionen Franken bewilligt. Heute geht es darum, die bishe- rige erfolgreiche Zusammenarbeit an diesem Projekt bis vorläufig zum Ende dieses Jahres fortzusetzen und dafür einen Zusatzkredit von 9,5 Millionen Franken zu bewilligen. Für die Weiterführung dieses Projektes ist ein anderes Finanzierungsverfahren vorgesehen. Entgegen der bisheri- gen Regelung, wonach die Finanzierung auf mehrjährigen Verpflichtungskrediten beruht, sollen die Beiträge an wis- senschaftliche internationale Organisationen wie EURA- TOM, CERN, ESA und ESO im jährlichen Voranschlag des Bundes bewilligt werden. Diese Lösung hat den Vorteil, dass sie die eidgenössischen Räte künftig von separaten Kredit- vorlagen entlasten wird. In dieser Botschaft wird also ledig- lich ein Zusatzkredit von 9,5 Millionen Franken zum Ver-
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pflichtungskredit 1979 bis 1983, zur Deckung der in diesem Zeitraum anfallenden zusätzlichen Verpflichtungen ver- langt. Er ist zum grössten Teil teuerungsbedingt.
Die Kommission für Wissenschaft und Forschung hat dieses Kreditbegehren am 15.August dieses Jahres an der ETH Lausanne behandelt und bei dieser Gelegenheit einen Teil dieses Kernfusionsforschungsprogrammes am «CRPP (Centre des recherches en physique des plasma)», dem wichtigsten Zentrum der Fusionsforschung in der Schweiz, besichtigt.
Worum geht es? In der Theorie ist bekannt, dass durch die Verschmelzung von zwei leichten Atomkernen, die soge- nannte Kernfusion, grosse Energiemengen freigesetzt wer- den. Um diese Energiequelle ausnützen zu können, muss man die Kerne bei sehr hohen Temperaturen zur Verschmel- zung bringen. Dieser Prozess vollzieht sich dauernd auf der Sonne, wo bei Temperaturen von etwa 100 Millionen Grad Denterium- und Tritiumkerne verschmolzen werden und gewaltige Energien freigeben.
Das gigantische Forschungsprogramm, welches als ambi- tiöses Ziel die wirtschaftliche Nutzung dieser neuen Energiequelle auf unserer Erde zum Ziel hat, ist von zahlrei- chen Staaten der EG, Japan, Russland, den USA und uns getragen. In einer ersten Etappe sollen Systeme erforscht werden, die es erlauben, extreme Bedingungen zu errei- chen, unter denen Fusionsreaktionen, die bedeutende Energiemengen freisetzen, möglich werden. Es geht hier um die Demonstration der wissenschaftlichen Machbarkeit. In einer zweiten Phase wird die Lösung einer grossen Zahl technischer Probleme und die Verbesserung der Leistung der Systeme notwendig sein. Das Ziel besteht darin, einen Demonstrationsreaktor mit sicherem Betrieb zu realisieren. In einer dritten Etappe wird es sich darum handeln, wirt- schaftlich vielversprechende Fusionsreaktoren zu entwik- keln, von denen man heute glaubt, dass sie etwa in 40 bis 50 Jahren in Betrieb gehen könnten, zu einem Zeitpunkt also, wo die Lebensdauer unserer heutigen Kernkraftwerke zu Ende gehen dürfte.
Obwohl wir heute noch in der ersten Phase, derjenigen der Grundlagenforschung, sind, findet bereits eine sehr enge Zusammenarbeit mit unserer Wirtschaft statt. Der Wissen- schaftsrat bemüht sich unablässig um die Zusammenarbeit der Forscher mit der Wirtschaft. Es hat sich dabei gezeigt, dass für den Aus- und Aufbau von Experimentieranlagen zwecks Fusionsforschung Techniken zum Einsatz kommen, in denen die Schweizer Industrie führend ist. Verschieden- ste Laboratorien in der Schweiz wurden bereits in den Dienst dieses Projektes gestellt, vor allem Laboratorien an unseren Hochschulen und an anderen Annexanstalten.
Wir konnten, wie ich bereits erwähnt habe, eines der wich- tigsten, den Tokamak am CRPP der ETH Lausanne, besichti- gen. Dabei konnten wir uns davon überzeugen, dass dank unserer Mitarbeit an diesem internationalen Projekt ein reger Austausch von Forschern stattfindet, der sich auf unsere Forschungstätigkeit ausserordentlich fruchtbar aus- wirkt. Ja, wir dürfen bei diesem Forschungsprojekt füglich von einem Schulbeispiel internationaler Zusammenarbeit sprechen. Wir haben hier Gelegenheit, uns ein Maximum an Mitspracherecht zu sichern, ohne allzu grosse integrations- politische Engagements im politischen Bereich eingehen zu müssen.
Das Hauptgewicht des Gemeinschaftsprogrammes wird in den nächsten Jahren in der Nutzung des JET, eines grossen Tokamak sein, der in England aufgebaut wurde und in diesem Sommer in Betrieb gegangen ist. Mit Hilfe dieser Anlage soll erforscht werden, ob der Punkt erreichbar ist, bei dem die Reaktionen in der Anlage mindestens soviel Energie produzieren wie hineingesteckt wird. Das ist näm- lich eine Voraussetzung, um später eine wirtschaftlich ein- setzbare Anlage bauen zu können. In der jetzigen Experi- mentierphase werden noch Versuche mit Materialien durch- geführt, die keine Radioaktivität aufweisen. Um das gesteckte Ziel jedoch zu erreichen, muss mit radioaktiven Stoffen gearbeitet werden.
Für die Zukunft gibt es ein klares Programm. Das EURATOM
entwickelt jeweils ein Fünfjahresprogramm, womit die euro- päische Zusammenarbeit für diesen Zeitraum gesichert ist. Unsere finanzielle Beteiligung wird sich jährlich in der Grös- senordnung von 12 bis 13 Millionen Franken bewegen.
Unsere Kommission ist der Meinung, dass wir bei solch wichtigen Forschungsprogrammen nicht beiseite stehen dürfen, sondern dass vielmehr unsere Forschung auf diese Zusammenarbeit mit EURATOM angewiesen ist. Nur dank dieser Zusammenarbeit können wir überhaupt auf diesem Gebiet sinnvoll weiterforschen.
Mit 17 Stimmen, bei zwei Enthaltungen, beantragt Ihnen die Kommission für Wissenschaft und Forschung, auf die Vor- lage einzutreten und ihr zuzustimmen. Die zwei Enthaltun- gen stützen sich auf grundsätzliche Bedenken betreffend die Zukunft der wirtschaftlichen Nutzung der Fusions- energie.
M. Darbellay, rapporteur: EURATOM, c'est le titre de l'objet que nous présentons maintenant, et le mot atome a ten- dance à prendre aujourd'hui une connotation quelque peu péjorative; c'est pourquoi il me semble bon de rappeler de quoi il s'agit.
Vous savez comme moi que le problème de l'énergie se pose de manière cruciale et que la plupart des sources que nous utilisons sont limitées. Dans les énergies de rechange, c'est l'énergie thermonucléaire qui présente les plus sérieuses garanties, autrement dit l'énergie de fusion. Celle que nous utilisons aujourd'hui dans nos réacteurs provient de la fission d'atomes d'uranium. L'énergie de fusion pro- vient, elle, de la fusion d'atomes d'hydrogène lourd et elle présente des avantages fort appréciables. J'en citerai deux: d'abord le gaz qui provient de cette fusion d'atomes ne présente pas de radioactivité puisqu'il s'agit de l'hélium; ensuite, elle peut être produite en très grande quantité, les matières premières étant pratiquement inépuisables. Vous savez que l'eau contient une partie importante d'eau lourde; c'est de l'eau lourde que l'on extrait les noyaux d'hydrogène lourd pouvant participer à cette réaction de fusion. Les réserves contenues dans la mer sont pratiquement intarissa- bles.
Par contre, le problème de la recherche qui s'y rattache est très difficile. On s'y attaque depuis plusieurs décennies et on pense que cette énergie ne pourra devenir opérationnelle que dans une quarantaine d'années. Il est donc clair qu'un petit pays comme le nôtre ne peut pas s'attaquer seul à un tel problème. C'est pourquoi, se fondant sur le message du 24 mai 1978, les Chambres fédérales ont pris la décision d'adhérer à l'EURATOM. Cette association comprend les dix pays de la Communauté européenne, plus la Suède et la Suisse. Nous sommes intéressés aujourd'hui par la produc- tion de cette énergie plus encore que lorsque nos prédéces- seurs ont pris cette décision en 1979. Il n'y a donc pas lieu de revenir en arrière mais plutôt d'aller de l'avant. C'est d'ailleurs dans ce sens-là que le Conseil fédéral propose qu'à partir de 1983 les crédits nécessaires soient inscrits directement dans le budget ordinaire. Les 9,5 millions que nous vous proposons aujourd'hui sont, par conséquent, un crédit additionnel, puisqu'au moment où les crédits ordi- naires de 34 millions de francs ont été votés, le développe- ment de l'EURATOM ne pouvait être jugé avec précision, l'on a dû prévoir des dépenses supplémentaires auxquelles nous devons participer.
En participant à l'EURATOM, nous ne faisons pas des verse- ments à sens unique puisque la Suisse est partie prenante, et très largement, au travail qui s'y fait, plus particulièrement par le Centre de recherche pour la physique des plasmas (CRPP) de l'Ecole polytechnique fédérale de Lausanne.
La commission a eu l'occasion de visiter les installations. Nous avons appris qu'il y avait septante-trois postes de travail dans ce centre de recherche, dont une bonne partie financés par l'EURATOM.
L'Institut suisse de recherches nucléaires de Villigen est également intéressé, à un titre moins important, il faut le souligner.
Ecoles polytechniques fédérales. Constructions
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Un des projets marquants, celui qui justifie d'ailleurs l'aug- mentation des dépenses, c'est le projet des grands Toka- maks d'Angleterre, dans le cadre du programme JET auquel nous participons également.
L'arrêté nous propose donc aujourd'hui de voter un complé- ment de 9,5 millions de francs au crédit de 34 millions voté en 1979. Consciente de l'importance de la recherche dans ce domaine, consciente également de la part prépondérante qu'y prend l'Ecole polytechnique fédérale de Lausanne, ainsi que d'autres instituts suisses, la commission vous propose d'adopter cet arrêté.
Präsident: Die folgenden Fraktionen haben die Zustimmung zum Bundesbeschluss erklärt: die freisinnig-demokratische Fraktion, die christlichdemokratische Fraktion, die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei, die unabhängige und evangelische Fraktion und die liberale Fraktion.
Bundesrat Egli: Ich danke den beiden Herren Berichterstat- tern und beantrage Ihnen ebenfalls Zustimmung.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für die Annahme des Beschlussentwurfes
99 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
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Eidgenössische Technische Hochschulen. Bauvorhaben Ecoles polytechniques fédérales. Constructions
Botschaft und Beschlussentwurf vom 26. Januar 1983 (BBI I, 1253) Message et projet d'arrêté du 26 janvier 1983 (FF 1, 1225)
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Schnyder-Bern, Berichterstatter: Mit einer Botschaft vom 26. Januar 1983 unterbreitet uns der Bundesrat ein Kreditbe- gehren im Gesamtbetrag von 286 414 000 Franken zur Erstellung zahlreicher Bauvorhaben an den Eidgenössi- schen Technischen Hochschulen Zürich und Lausanne und ihren Annexanstalten. Davon entfallen 202 651 000 Franken auf die ETH Lausanne, 46 013 000 Franken auf die ETH Zürich, 3 920 000 Franken auf das Eidgenössische Institut für Reaktorforschung in Würenlingen, 11 280 000 Franken auf das Schweizerische Institut für Nuklearforschung in Villigen, 15 630 000 Franken auf die Eidgenössische Anstalt für das forstliche Versuchswesen in Birmensdorf und 6 920 000 Franken auf die Eidgenössische Materialprü- fungsanstalt in Dübendorf.
Noch vor Behandlung dieser Botschaft erhielt die Kommis- sion für Wissenschaft und Forschung einen Brief der Finanzkommission der eidgenössischen Räte mit dem Ersu-
chen, im Rahmen der Anstrengungen zur Sanierung des Finanzhaushaltes des Bundes insbesondere auch im Hoch- schulbereich weitere Einsparungen vorzunehmen, und zwar in der Grössenordnung von durchschnittlich 25 Millionen Franken pro Jahr. Wir wurden aufgefordert, bei den Bauten straffere Prioritäten zu setzen, auf bloss Wünschbares zu verzichten und überall, wo es verantwortet werden könne, nach Vereinfachungen zu suchen. Aufgrund dieser klaren Forderung organisierten wir uns in vier Subkommissionen mit dem Zweck, die einzelnen Bauprojekte an Ort und Stelle sorgfältig zu prüfen und Dringlichkeit, Ausbaustandard und Vereinfachungsmöglichkeiten abzuklären und zu beur- teilen.
Ich darf jetzt schon vorwegnehmen, dass wir uns bei allen Projekten davon überzeugen lassen mussten, dass die Dringlichkeit aufgrund der prekären Raumverhältnisse, der erneuerungsbedürftigen Einrichtungen, der vorliegenden Studenten- und Assistentenzahlen und vertraglicher Abma- chungen über Ausbautermine gegeben war. Überall hatte man bereits wesentliche Abstriche bezüglich dem Wünsch- baren und dem strikt Notwendigen gemacht. Der Ausbau- standard dürfte überall mit «bescheiden zweckmässig» umschrieben werden. Im übrigen schlossen wir uns der grundsätzlichen Auffassung des Bundesrates an, dass in Zeiten der Rezession gerade auf dem Gebiete der Bildung und Forschung zusätzliche Anstrengungen erforderlich sind. Dieser Auffassung sind auch alle umliegenden Staaten, indem sie gerade im Bildungs- und Forschungsbereich ver- suchen, der Jugendarbeitslosigkeit so zu begegnen, dass sie möglichst viel Studienplätze anbieten und die Forschung beauftragen, durch zusätzliche Anstrengungen mitzuhelfen, neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Nun zu den einzelnen Projekten: ETH Lausanne, zweite Etappe der Verlegung nach Ecublens. Ich muss Sie daran erinnern, dass wir 1972 beschlossen haben, die EPUL im Zeitraum von 25 Jahren nach Ecublens zu verlegen. Diesen Beschlüssen entsprechend wurde das Neubauprogramm etappiert; wir sind es dem Kanton Waadt schuldig, diese Verträge einzuhalten, damit er über die freiwerdenden Bau- ten verfügen kann.
Ausserdem muss ich Ihnen mitteilen, dass die Prognose bezüglich Zuwachs der Studentenzahlen übertroffen wurde und sich von daher keine Verzögerung der Erstellung der geplanten Neubauten rechtfertigt - im Gegenteil.
In dieser zweiten Phase des Neubaues der ETH Lausanne sollen die Abteilung für Elektronik, weitere dringend benö- tigte Unterrichtsräume, die definitive Heizzentrale und die dazugehörige Infrastruktur erstellt werden. Bei einer einge- henden Besichtigung der bisher erstellten Neubauten und dem Studium des vorgesehenen Bauprojektes für die zweite Etappe konnten wir uns davon überzeugen, dass zahlreiche negative Erfahrungen der ersten Etappe voll berücksichtigt wurden und Eingang in die Neuplanung gefunden haben. Die Bautengruppe hat das Projekt ebenfalls eingehend stu- diert und kommt zum Schluss, dass die Bauten rationell und sparsam geplant wurden, den notwendigsten Bedürfnissen entsprechen und namentlich den geforderten Postulaten der Einfachheit und der Zweckmässigkeit genügen. Speziell zu erwähnen ist, dass wir die Heizzentrale im Betrage von 15 Millionen Franken in diesem Frühjahr im Rahmen des Wirt- schaftsmassnahmenpaketes I vorgezogen haben. Dieser Betrag ist deshalb im vorliegenden Bundesbeschluss in Abzug zu bringen.
Was die Lösung der Transportfrage der Studenten aus dem Stadtzentrum Lausanne nach Ecublens betrifft, sind die Studien noch nicht abgeschlossen. Diese Frage richtet sich übrigens nicht primär an den Bund. Man rechnet damit, dass Mitte der neunziger Jahre 10 000 bis 12 000 Studenten in der Gegend von Ecublens und Dorigny (ETH und Uni Lausanne) studieren werden. Durch die Erstellung von Stu- dentenheimen wird versucht, die Studenten wenigstens teil- weise in der Nähe der Schulen anzusiedeln, um das Trans- portproblem zu lösen. Ob diese Unterkünfte tatsächlich für den vorgesehenen Zweck verwendet werden, ist zweifelhaft. Erfahrungsgemäss lieben es die Studenten nicht, in einer
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Nationalrat
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Consiglio
Consiglio nazionale
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