Verwaltungsbehörden 09.06.1983 82.589
20011689Vpb09.06.1983Originalquelle öffnen →
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Postulat Guntern
nungsgesetzgebung andererseits. Mir bleibt dieser Tag in Erinnerung, weil ich daraus folgendes schliesse: Wenn man das private Eigentum garantiert, wie wir es in diesem Staat wollen, wenn man es sogar als für alle Menschen bedeut- sam gewichtet, auch gesellschaftspolitisch und staatspoli- tisch, dann muss man Mittel und Wege finden, um denjeni- gen, die noch wenig oder nichts haben, den Zugang zu die- sem wichtigen Gut zu erleichtern. Mir scheint, dass diese Komponente auch in diesem Gesetz aufleuchtet: Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz. Es geht also hier um etwas, das durchaus im Interesse der einzelnen Menschen und der staatlichen Gemeinschaft liegt.
Ich möchte zusammenfassend folgendes sagen: Woh- nungsbau nach dem Wohnbau- und Eigentumsförderungs- gesetz wird zum grössten Teil ohne A-fond-perdu-Beiträge gefördert. Damit wird der Finanzlage des Bundes Rechnung getragen, der Bezug zu unserer Finanzpolitik ist klar. Von 1975 bis 1982 konnten immerhin dank dieses Gesetzes Neubau, Erwerb und Erneuerung von mehr als 13 000 Wohnungen gefördert werden. Das ist respektabel, wenn auch nicht alles. Und wurde 1980 noch für etwa 1500 Woh- nungen Bundeshilfe zugesichert, so waren es anno 1981 fast 2300 und anno 1982 knapp 3500. Dazu kommen noch ungefähr 600 Wohnungen, für die Bundesbürgschaft zuge- sichert wurde. Mit anderen Worten: Hinzuzuzählen wären noch die 5000, für die im Wohnungsamt Gesuche hängig sind. Der Bürger hat mit diesem Instrument zu arbeiten gelernt, und ich sichere Regierungsrat Stucki sehr gerne zu, dass wir uns in unserem Amt bemühen werden, den - wie Sie sagten - guten Kontakt mit den kantonalen Regie- rungen weiterzupflegen, noch zu intensivieren, damit das gemeinsame Werk im Interesse der Bürger dieses Staates vollbracht werden kann.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
M. Schaffter, rapporteur: Sous lettre a il s'agit donc de 137 millions au lieu de 180, sous lettre b de 22 au lieu de 43 mil- lions et, sous lettre c de 695 au lieu de 920 millions.
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes
26 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
82.479
Motion des Nationalrates (Meizoz). Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz. Neuer Rahmenkredit Motion du Conseil national (Meizoz). Loi encourageant la construction et l'accession à la propriété de logement. Nouveau crédit de programme
Beschluss des Nationalrates vom 17. Dezember 1982 Décision du Conseil national du 17 décembre 1982
Wortlaut der Motion
Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament den Entwurf zu einem Beschluss für einen zusätzlichen Rahmenkredit zu unterbreiten, der ausreicht, um die Anwendung des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes in den näch- sten Jahren zu sichern.
Texte de la motion
Le Conseil fédéral est invité à soumettre au Parlement un projet d'arrêté ouvrant un crédit de programme supplémen- taire suffisamment important pour assurer l'application de la loi fédérale sur le logement au cours des prochaines années.
Le président: M. Schaffter, rapporteur, nous a déclaré que la commission proposait le classement de cette motion. Il n'y a pas d'opposition.
Abgeschrieben - Classé
82.589 Postulat Guntern Investitionshilfegesetz. Regionalsekretariate Loi sur l'aide en matière d'investissements. Secrétariats régionaux
Wortlaut des Postulates vom 8. Oktober 1982
Mit der Inkraftsetzung des Investitionshilfegesetzes hat der Bund eine aktivere Berggebietspolitik eingeleitet. Die För- derungsmassnahmen des Investitionshilfegesetzes umfas- sen in erster Linie den Bereich Infrastruktur. Um eine effi- zientere Förderungspolitik in die Wege zu leiten, hat der Bund erkannt, dass die Trägerorganisationen ausgebaut werden müssen, und sich bereit erklärt, die Schaffung von Regionalsekretariaten zu unterstützen. Diese Idee hat sich als sehr wirkungsvoll erwiesen. Trotz der Budgetaufstok- kung durch die Gemeinden und die Kantone stehen die Regionalsekretariate vor finanziellen und personellen Pro- blemen, die diese Förderungsinstitution immer mehr in Frage stellen.
Der Bundesrat wird daher ersucht, zu prüfen, wie die Betei- ligung des Bundes bei den Regionalsekretariaten angemes- sen erhöht und in ein Langzeitprogramm aufgenommen werden kann.
Texte du postulat du 8 octobre 1982
Avec l'entrée en vigueur de la loi sur l'aide à l'investisse- ment, la Confédération amorce une politique plus active dans les zones de montagne. Les mesures d'encourage- ment prévues par cette loi visent au premier chef l'infra-
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structure. Afin de les rendre plus efficaces, la Confédéra- tion a admis qu'il fallait développer les organisations res- ponsables et s'est déclarée prête à appuyer la création de secrétariats régionaux. Ce projet s'est révélé très judicieux. Cependant, malgré le renflouement du budget par les com- munes et les cantons, les secrétariats se heurtent à des dif- ficultés de financement et de personnel qui mettent leur existence en danger.
Le Conseil fédéral est donc prié d'examiner dans quelle mesure il peut augmenter la part de la Confédération au financement des secrétariats régionaux et l'intégrer dans un programme à long terme. .
Guntern: Ich gehe in meinem Postulat davon aus, dass in der Schweiz seit ungefähr zehn Jahren - sowohl auf kanto- naler als auch auf eidgenössischer Ebene - eine aktive Regionalpolitik betrieben wird. Die Ansätze können heute wegen ihrer kurzen Wirkungsdauer noch nicht voll beurteilt werden. Immerhin ist festzustellen, dass bereits einige erfreuliche Resultate erzielt wurden und der Einsatz der Massnahmen grundsätzlich in die richtige Richtung geht. Erwähnt seien in diesem Zusammenhang: die Errichtung der Zentralstelle für regionale Wirtschaftsförderung im BIGA, die Inkraftsetzung des IHG, des Bundesgesetzes über Investitionshilfe für Berggebiete, die vorläufig wichtig- ste regionalpolitische Massnahme auf Bundesebene, die inzwischen erarbeiteten regionalen Entwicklungskonzepte, die eine Voraussetzung für die Erteilung der Investitionshil- fen sind.
Seit dem 1. März 1975 wurden an 1164 Projekte Darlehen im Betrage von 325 Millionen Franken zugesichert, wobei 151 Millionen Franken bereits ausbezahlt worden sind. Die Gesamtkosten der Projekte sollen sich auf 2005,3 Millionen Franken belaufen.
Als die ersten Konzepte realisiert waren, sahen der Bund, d. h. die Zentralstelle für regionale Wirtschaftsförderung, und die Regionen bald einmal ein, dass diese Konzeptionen über den Vorstand der Regionalplanungsgebiete nicht reali- siert werden konnten. Eine effiziente Förderung der Pro- jekte war dadurch nicht möglich. Die Schaffung von Regio- nalsekretariaten wurde daher, im Einverständnis und mit finanzieller Unterstützung des Bundes, an die Hand genom- men.
Am 8. Oktober 1982 habe ich nun ein Postulat eingereicht, in dem ich die Auffassung vertrete, dass die Regionalsekre- tariate besser unterstützt werden müssen, denn eine erste Bilanz über die Tätigkeit und Wirksamkeit dieser Institution zeigt, dass die Regionalsekretariate bzw. deren Geschäfts- führer «im vielschichtigen Geschehen der regionalen Ent- wicklung eine zentrale Rolle spielen und zur kontinuierli- chen Weiterführung der Massnahmen einen wesentlichen Beitrag leisten».
Seit 1978 subventioniert der Bund im Durchschnitt pro Region einen Betrag von 20 000 Franken mit 72 Prozent, d. h. also mit 14 400 Franken. Die finanzielle Belastung beträgt für den Bund somit etwa 500 000 Franken. Das ist nicht unbedeutend, aber zu wenig, denn trotz dieser Bun- deshilfe stehen die Regionalsekretariate · vor finanziellen und personellen Problemen. Diese wichtige Förderungsin- stitution wird daher in Frage gestellt.
Einmal ist festzuhalten, dass trotz der Budgetaufstockung durch die Gemeinden und die Kantone eine den Qualifika- tionen entsprechende Entlohnung nicht möglich ist. Die Anstellungen erfolgen daher halbtags oder stundenweise. Die Rekrutierung wird so schwierig. Die Regionalsekretäre sind dann vielfach auch sozial nicht abgesichert. Dabei ist das Tätigkeitsfeld eines Regionalsekretärs viel umfassender und komplexer, als vielfach angenommen wird. Er hat regio- nale Planungsarbeiten zu begleiten und zu koordinieren. Er hat die Realisation von Massnahmen an die Hand zu neh- men. Er muss private Partner suchen, um die Entwicklungs- ziele zu realisieren. Er berät potentielle Investoren. Er sucht neue Finanzierungsquellen usw. Zudem setzt seine Tätig- keit Fachwissen voraus. Solches Personal kann nicht mit 20 000 Franken entlöhnt werden.
Die Regionsgemeinden, denen die Investitionshilfe zugute kommen soll, besitzen dieses Geld nicht. Daher bin ich der Auffassung, dass die finanzielle Beteiligung des Bundes bei den Regionssekretariaten angemessen erhöht und in ein Langzeitprogramm aufgenommen werden muss. Dabei soll- ten die vom Bund im Durchschnitt anerkannten Kosten von 20 000 Franken auf 50 000 Franken erhöht werden. Dies ergäbe beim bisherigen Subventionssatz von 72 Prozent eine zusätzliche Belastung von rund 1 Million Franken.
Dieses finanzielle Mehrengagement sollte im Sinne einer effizienteren Wirtschaftsförderung in den Bergregionen tragbar sein, dies um so mehr, als die finanziellen Leistun- gen des Bundes für die Ausarbeitung der regionalen Ent- wicklungskonzepte dahinfallen, da sie grösstenteils abge- schlossen sind.
Ich bitte den Bundesrat, das Postulat anzunehmen.
Bundesrat Furgler: Die regionalen Sekretariate werden gestützt auf Artikel 14 Absatz 2 des Investitionshilfegeset- zes gefördert. Von verschiedener Seite und insbesondere auch in einer Studie über die Rolle der regionalen Sekreta- riate im Entwicklungsprozess ist ihre grosse Bedeutung klar bestätigt worden, wie sie soeben Herr Ständerat Gun- tern seinerseits unterstrichen hat.
Im Vernehmlassungsbericht zu den Massnahmen zur Stär- kung der mittel- und langfristigen Anpassungsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft wurde ebenfalls, wenn auch nur kurz, auf die Bedeutung der regionalen Sekretariate hinge- wiesen und die Absicht erklärt, die Unterstützung der Sekretariate weiterzuführen, ja zu verstärken. Obwohl keine grundsätzliche Änderung vorgeschlagen wurde, haben sich 24 Stellungnahmen mit diesem Problem der regionalen Sekretariate befasst, was auch ein Indiz ist für die Puls- nahme; die Leute, die da schrieben, haben den Eindruck, es handle sich hier um ein bedeutsames Instrument. In 18 Fäl- len von diesen 24 wurde die erklärte Absicht bekundet, die Unterstützung unter allen Umständen weiterzuführen; man möge sie verstärken, lautete die Schlussfolgerung. Drei der Stellungnahmen erklärten, man habe nichts gegen die Sekretariate, meinen aber, dass ein Ausbau nicht nötig sei, und drei Stellungnahmen lehnten die Unterstützung der regionalen Sekretariate ab. Neun Stellungnahmen beurtei- len Artikel 14 Absatz 2 des Investitionshilfegesetzes als eine etwas schmale Basis für die Weiterführung und Ver- stärkung der regionalen Sekretariate. Sie fordern deshalb bei der Vorlage der Massnahmen zur Stärkung der Wirt- schaft eine Ausweitung dieser rechtlichen Basis.
Ich schliesse daraus, dass bei der jetzt im Gang befindli- chen Ausarbeitung der Botschaft an die eidgenössischen Räte zum Programmpaket II (Stärkung der Wirtschaft) die vom Postulanten angesprochenen Probleme ausdiskutiert, ausgelotet und in Anträge umgemünzt werden sollen.
Wir werden uns mit all diesen Überlegungen beschäftigen, weshalb ich mich im Namen des Bundesrates bereit erkläre, das Postulat anzunehmen.
Überwiesen - Transmis
Schluss der Sitzung um 8.45 Uhr La séance est levée à 8 h 45
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Guntern Investitionshilfegesetz. Regionalsekretariate Postulat Guntern Loi sur l'aide en matière d'investissements. Secrétariats régionaux
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1983
Anno
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Sommersession
Session
Session d'été
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Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.589
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Numero dell'oggetto
Datum 09.06.1983 - 08:00
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Data
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