Verwaltungsbehörden 08.06.1983 83.007
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Aéroport de Genève
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8 juin 1983
zuschränken, und weniger als ein Anliegen, das mir wirklich ein ehrlich gemeintes Anliegen ist, dass wir unsere Kleinbe- triebe in unserer Schweiz wirklich erhalten wollen.
Bundesrat Schlumpf: Die Ausführungen von Ständerat Hefti bedürfen noch einmal einiger kurzer Feststellungen.
Die postalische Aufgabe sei überschritten worden mit die- ser für Personalrestaurantsbedürfnisse gedachten Einrich- tung. Dann müsste ich sagen: Pater peccavi! Wir haben natürlich seit Jahren in anderen Fällen - und ich habe nie eine Beanstandung gehört - bei Restaurationsbetrieben für bundeseigene Unternehmungen - also SBB oder PTT, sogar hier, in der Nähe an der Taubenhalde - ganz ähnliche Annexeinrichtungen beschlossen. Nicht das Parlament, nicht der Bundesrat, sondern die zuständigen Instanzen haben sich mit dem Projekt beschäftigt. Herr Ständerat Hefti, als hervorragender Jurist: die Geschichte mit der Tuchfabrik wollen wir aus dem Protokoll streichen. Darüber müssen wir uns nicht unterhalten. Das hätte in der Tat mit betriebseigenen Bedürfnissen nichts zu tun.
Zur Bemerkung, die Organisation sei nicht gut oder nicht tauglich, wenn der Departementschef von dieser Geschichte zuerst - im Januar war das - durch einen Pres- seartikel erfahren habe. Bisher habe ich, Ständerat Hefti, von Ihnen insbesondere, aber von vielen anderen Kollegen auch, eigentlich immer gehört, der Bundesrat solle regieren und nicht verwalten. Ich weiss nun nicht, ob das ein termi- nologisches Problem ist. Heisst es Regieren, wenn der Bundesrat oder der Departementschef sich mit derartigen Bauvorhaben im einzelnen, mit den Projekten, beschäftigen müsste? Das wäre ja der Fall, wenn wir in unserer Tätigkeit solche Fragen behandeln müssten.
Abstimmung - Vote
Für die Überweisung der Motion Dagegen
24 Stimmen 8 Stimmen
An den Nationalrat - Au Conseil national
Mitteilung - Communication
Präsident: Bevor ich dem Präsidenten der Verkehrskom- mission, Herrn Peter Gerber, das Wort erteile, möchte ich dem Jubilaren Peter Gerber zum heutigen 60. Geburtstag persönlich und auch in Ihrem Namen die herzlichsten Glückwünsche aussprechen. Bleiben Sie rüstig und froh auch im nächsten Dezennium!
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Flughafen Genf. Bahnanschluss. Zusatzkredit Aéroport de Genève. Raccordement ferroviaire. Crédit supplémentaire
Botschaft und Beschlussentwurf vom 31. Januar 1983 (BBI I, 917) Message et projet d'arrêté du 31 janvier 1983 (FF I, 893)
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Gerber, Berichterstatter: Ich möchte unserem Präsidenten für die netten Glückwünsche recht herzlich danken.
Ich muss Sie jetzt über ein Geschäft orientieren, das in der Kommission auch einiges Unbehagen provoziert hat. Mit Bundesbeschluss vom 19. Juni 1980 bewilligte das Par- lament einen Verpflichtungskredit von 64 Millionen als Bun-
desbeitrag an einen Gesamtaufwand von 189 Millionen für den Bau des Bahnanschlusses des Flughafens Genf. Das Parlament hatte die verkehrswirtschaftliche Bedeutung des Baus der Flughafenlinie für die Region Genf sowie für die übrige Westschweiz eindeutig bejaht. Die Vorlage wurde zudem aus staatspolitischen Gründen befürwortet. Der Anschluss des Flughafens Zürich-Kloten ans SBB-Netz war damals schon erstellt. Der Wunsch Genfs, den Flughafen Genf-Cointrin ebensogut zu erschliessen wie jenen von Zürich-Kloten, stiess auf Verständnis. Die Finanzierung des Projektes wurde aus Gründen der Gleichbehandlung der Kantone Genf und Zürich gleich geregelt wie beim Bau der Flughafenlinie Zürich-Kloten. Der Anteil des Kantons Genf an den gesamten Investitionskosten beträgt somit 6 Pro- zent, der Anteil des Bundes 34 Prozent, der Anteil der SBB 60 Prozent. Die finanzielle Gleichstellung wurde dem Kan- ton Genf anlässlich der parlamentarischen Beratung der Vorlage über den Bau der Flughafenlinie Zürich-Kloten zugesichert.
Wenn der Aufwand für den Bau der Flughafenlinie Genf sei- nerzeit mit 189 Millionen angegeben wurde, so haben wei- tere Projektierungsarbeiten und die Bauteuerung seit 1978 gezeigt, dass die Gesamtaufwendungen sich voraussicht- lich auf 278 Millionen Franken belaufen werden (Preisstand 1981) und somit den 1978 geschätzten Bauaufwand um 89 Millionen übersteigen werden. 49 Millionen Franken der Mehrkosten werden durch die Teuerung verursacht. 40 Mil- lionen Franken sind technische, und projektbedingte Mehr- kosten und haben folgende Ursachen: Ungenauigkeiten der seinerzeitigen Kostenschätzung: 24 Millionen Franken, beim Projektstand 1978 nicht voraussehbare Arbeiten und Projektänderungen: 16 Millionen Franken. Der Bauvoran- schlag 1978 beruht auf dem Stand eines Vorprojektes. Damals liessen sich vor allem die Hoch- und Tiefbauarbei- ten, die Aufwendungen für Heizungs- und Belüftungsanla- gen sowie für elektrische Einrichtungen nicht mit hinrei- chender Genauigkeit errechnen. Der Mehraufwand von 16 Millionen Franken für nicht voraussehbare Arbeiten und Projektänderungen fällt im Flughafenbahnhof an. Die Bahn- hofhalle wird gegen den Flughof verschoben und um 2 Meter gehoben. Die Perrons werden von 9 auf 10,3 Meter verbreitert. Zudem wird ein zusätzliches Obergeschoss gebaut. Weitere Modifikationen betreffen die Luftregulie- rung sowie den Bau eines Zivilschutzraumes. Für die teue- rungsbedingten Mehrkosten werden die Finanzierungsan- teile von Bund, SBB und Kanton Genf im Ausmass des ursprünglichen Verteilungsschlüssels erhöht.
Für die technisch und projektbedingten Mehrkosten ist ein neuer Verteilungsschlüssel nötig. In Analogie zur Zürcher Flughafenlinie wurde mit den Genfer Behörden ein Kosten- anteil von 6 Prozent oder 2,4 Millionen Franken ausgehan- delt. Die SBB lassen sich nur im Umfang zusätzlicher kom- merzieller Nutzungen belasten, wenn die Flughafenlinie ihre Ertragskraft nicht verschlechtern soll. Die zusätzlichen Nut- zungen ergeben kapitalisiert einen Wert von 5 Millionen Franken. Für den Bund verbleiben Mehrbelastungen von 32,6 Millionen Franken. Diese Summe ist über einen Zusatz- kredit zu bewilligen.
Die Vorlage hat in Ihrer Kommission zum Teil heftige Kritik ausgelöst. Der generelle Vorwurf, dass die ursprüngliche Botschaft ungenau ausgearbeitet sei, ist begründet. Die technisch und projektbedingten Mehrkosten hat das EVED zu verantworten. Es teilte mit Brief vom 9. Oktober 1978 dem Verwaltungsrat der SBB mit, dass der Bundesrat den Bau der Flughafenlinie Genf gutheisse, gleichzeitig erteilte es den Auftrag, innert kürzester Frist, jedoch vor Ende 1978 die für die Ausarbeitung der Vorlage an die eidgenössi- schen Räte erforderlichen Unterlagen zu beschaffen. Es gehe vor allem darum, einfache und möglichst wirtschaftli- che Lösungen darzulegen. Im Moment müssten sie nicht allen betrieblichen Gesichtspunkten genügen. Hauptziel sei, die voraussichtlichen Baukosten möglichst niedrig zu hal- ten. Aufgrund dieses Auftrages legten die SBB einen Kostenvoranschlag von 189 Millionen Franken vor. Dieser Betrag wurde in die Botschaft vom 10. Dezember 1979 auf-
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Flughafen Genf. Kontrollturm. Zusatzkredit
genommen, wobei erklärt wurde, dass es sich um eine Kostenschätzung handle. Eine genaue Berechnung der Kosten sei beim derzeitigen Projektstand nicht möglich. Ihre Kommission hat trotz dieser unerfreulichen Feststellun- gen aus staatspolitischen Überlegungen, vor allem der Romandie gegenüber, dem Zusatzkredit zugestimmt und empfiehlt Ihnen einstimmig Annahme des Bundesbeschlus- ses über einen Zusatzkredit für die Finanzierung des Bahn- anschlusses des Flughafens Genf.
Mme Bauer: Je voudrais rappeler qu'au sein de la commis- sion plusieurs de nos collègues ont souligné, pour les déplorer, le dépassement des coûts et l'imprécision de l'évaluation des dépenses engendrées par le raccordement ferroviaire Cornavin-Cointrin. Ce dépassement de 89 mil- lions - le président vient de le rappeler - peut être décom- posé ainsi: 49 millions imputables à la hausse des prix et 40 millions résultant des exigences techniques et de modifica- tions de projets faites sur la base d'expériences effectuées à Kloten. C'est beaucoup, certes, et je partage ces préoc- cupations. C'est donc l'occasion de rappeler que le rôle du Parlement est précisément de contrôler le bien-fondé d'un dépassement de cette importance.
Pourtant, je voudrais évoquer ici quelques faits inhérents à la région genevoise qui peuvent expliquer, en partie au moins, cette augmentation. Tout d'abord, à l'époque où les Chambres ont voté le crédit d'engagement de 64 millions sur les 189 millions que devait coûter le raccordement, on ne connaissait pas encore de manière exacte ni les projets de l'extension de l'aérogare, ni le tracé de la bretelle menant au Palais des Expositions, ni enfin le tracé de l'auto- route de contournement. Les membres de la commission qui se sont déplacés à Genève ont pu constater sur place, de visu, les bouleversements que cet enchevêtrement, cette imbrication de voies tant routières que ferroviaires apporte dans cette région. L'exiguïté de territoire genevois rend certes plus complexe un tel aménagement.
Ensuite, les conditions géotechniques se sont révélées plus complexes que prévu. Enfin, l'abri exigé pour la protection civile et diverses installations de télécommunications ont été ajoutés. Il ne fait pas de doute que les adjonctions sont de nature à expliquer l'augmentation du montant des inves- tissements.
Je voudrais remercier mes collègues d'accepter de voter aujourd'hui cette nouvelle subvention, comme l'ont fait les membres de la commission. A plusieurs reprises, il faut insister sur ce fait, le Grand Conseil de Genève a voté cré- dits et résolutions afin que cet ouvrage, enfin, soit réalisé et il faut souligner que la participation du canton de Genève aux investissements est extrêmement importante. L'achè- vement du raccordement Cointrin-Cornavin ne peut pas être différé et je souhaite vivement que nous puissions doter l'aéroport de Genève d'installations modernes, adap- tées aux besoins, qui seules lui permettron d'être compéti- tif.
Bundesrat Schlumpf: Nach Meinung des Bundesrates ist dieser Bahnanschluss im Flughafen Genf verkehrspolitisch und energiepolitisch richtig. Er ist auch regionalpolitisch geboten, im Hinblick auf die Berücksichtigung der Roman- die. Für die Kostensteigerungen haben - wie Präsident Ger- ber, ich danke ihm für seine einlässliche und sachliche Ori- entierung, zu Recht dargelegt hat - auch die politischen Instanzen einen Teil Verantwortung zu übernehmen. Die Gesamtkosten werden sich immer noch recht günstig stel- len. Genf wird auf 278 Millionen Franken kommen, mit die- sen Erhöhungen; bei der Flughafenlinie Zürich haben wir in der Endabrechnung 319 Millionen Franken.
Die Bundesbeteiligung ist deshalb bei Genf etwas höher, weil bei Zürich die SBB-Partizipation aus Gründen des kom- merziellen Interesses höher war. Insgesamt geht es aber nach diesen Kostensteigerungen, die ja zu einem guten Teil auch teuerungsbedingt sind, um eine sehr sinnvolle Anlage. Ich bin Ihnen für Eintreten und Zustimmung dankbar.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1-4 Titre et préambule, art. 1-4
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 30 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
83.008 Flughafen Genf. Kontrollturm. Zusatzkredit Aéroport de Genève. Tour de contrôle. Crédit additionnel
Botschaft und Beschlussentwurf vom 31. Januar 1983 (BBI I, 897) Message et projet d'arrêté du 31 janvier 1983 (FF I, 877)
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Gerber, Berichterstatter: Gestützt auf die Botschaft vom 4. Juli 1979 haben die eidgenössischen Räte mit Bundesbe- schluss vom 12. März 1980 einen Objektkredit von 12,3 Mil- lionen Franken für den Bau eines Kontrollturms für die Flug- sicherungsdienste auf dem Flughafen Genf bewilligt. Die Bauarbeiten verliefen bis Frühjahr 1982 planmässig. Entge- gen dem ursprünglich angemeldeten Raumprogramm kam dann die Regionaldirektion der Flugsicherungsdienste Genf der Radio Schweiz AG zum Schluss, dass nicht genügend Apparateräume vorgesehen seien, weil die Entwicklung auf dem Gebiet der Flugsicherung und die Übernahme der Kontrolle der Graspiste mehr technische Geräte erforder- ten, als bei der Erarbeitung der Pflichtenhefte und der Bot- schaft in den Jahren 1977 und 1978 ersichtlich waren. Ent- sprechende Projektänderungen und die seit der Aufstellung des Kostenvoranschlages aufgelaufene Teuerung verursa- chen Mehrkosten von 1,94 Millionen Franken; für zusätzli- ches Mobiliar werden 60 000 Franken benötigt, so dass ein Zusatzkredit von 2 Millionen Franken beansprucht wird. Anfang Februar 1983 hat der Bundesrat, nach Absprache mit der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte, das Amt für Bundesbauten des EDI ermächtigt, weitere Kredite vorzeitig freizugeben, um die Arbeiten am Bauwerk fortset- zen zu können. Das Amt für Bundesbauten überwacht die Ausführung der Bauarbeiten. Bauherr ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt. Der neue Kontrollturm des Flughafens Genf dient der örtlichen Flugsicherung. Nach Artikel 3 Absatz 3 des Luftfahrtgesetzes werden dafür Gebühren erhoben. Sie sollen die Betriebs- und Kapitalkosten decken. Im vorlie- genden Fall werden sich die Gebühren als Folge des Zusatzkredites um 160 000 Franken erhöhen.
Ihre Kommission beantragt Ihnen Eintreten auf den Bundes- beschluss und Genehmigung in globo.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
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Flughafen Genf. Bahnanschluss. Zusatzkredit Aéroport de Genève. Raccordement ferroviaire. Crédit supplémentaire
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Jahr
1983
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.007
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
08.06.1983 - 08:00
Date
Data
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