Verwaltungsbehörden 07.06.1983 83.021
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Gestion du Conseil fédéral
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Bundesrat gewillt ist, meine Überlegungen in Zukunft zu berücksichtigen. Er hat sogar von «prudence» gesprochen; das wäre ja eine hervorragende Tugend auf seiten des Bun- desrates. Dieser «prudence» möchte ich nicht entgegenste- hen. Aus diesem Grunde pflichte ich der Umwandlung bei. Eine politische Chance hätte aber auch darin bestehen kön- nen, unsere beiden Räte zu einer steuerpolitischen Äusse- rung zu bewegen. Damit haben sie eigentlich eine gute Gelegenheit verpasst, die Meinung unserer Kollegen hier und im Nationalrat zu testen. Aber wollen wir mal dem Postulat zustimmen in der bestimmten Meinung und festen Hoffnung, dass der Bundesrat sich bei den nächsten Schrit- ten zum Teil auch von meinen Überlegungen leiten lässt, um die Anregungen der Motion zu verwirklichen.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
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Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundes- gerichts und des Eidgenössischen Versiche- rungsgerichts 1982
Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1982
Bericht des Bundesrates vom 23. Februar 1983, des Bundesgerichts vom 2. Februar 1983, des Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 31. Dezember 1982
Rapport du Conseil fédéral du 23 février 1983, du Tribunal fédéral du 2 février 1983, du Tribunal fédéral des assurances du 31 décembre 1982
Beschlussentwurf siehe Seite 333 des Berichts Projet d'arrêté voir page 333 du rapport
Bezug durch die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, Bern
S'obtiennent auprès de l'Office central des imprimés et du matériel, Berne
Dobler, Berichterstatter: In unserer Demokratie gilt es als selbstverständlich, dass der Bundesrat dem Parlament all- jährlich Rechenschaft über sein Handeln ablegen muss, und es gilt als fast ebenso selbstverständlich, dass er uns dabei eine wohlgeordnete und gut funktionierende Verwal- tung zeigen kann, in der schwerwiegende Mängel eine Aus- nahme darstellen. Beide Selbstverständlichkeiten sind aber nur scheinbar. Zum einen ist die Schweiz das einzige uns bekannte Land, in dem die Regierung einen solchen Rechenschaftsbericht vorzulegen hat. Zum anderen ist die Qualität unserer Verwaltung eine Leistung, die nicht ein für allemal feststeht, sondern immer wieder neu zu erbringen ist. Wenn dabei die Prüfung des Geschäftsberichtes gerade im Plenum unseres Rates eine Routineangelegenheit geworden ist, der in der Regel wenig Beachtung geschenkt wird, so darf sie nicht darüber hingwegtäuschen, dass es hier um ein wichtiges Instrument unserer demokratischen Einrichtung geht, das wir wohl im Rahmen unserer Möglich- keiten als Milizparlamentarier, aber doch mit optimalem Ein- satz anzuwenden verpflichtet sind. Wir verdanken es zu einem guten Teil unseren wohlausgewogenen Institutionen und unserer Wachsamkeit, die mögliche Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und zu korrigieren suchen.
Die Aufgabe der Geschäftsprüfungskommissionen ist in Artikel 57ter und folgende des Geschäftsverkehrsgesetzes umschrieben. Wenn darin von der Überwachung der Geschäftsführung der Eidgenössischen Verwaltung und der Rechtsprechung die Rede ist, kann damit nur die Oberauf- sicht gemeint sein, die dem Parlament gemäss Bundesver- fassung gesamtheitlich zusteht. Die Direktaufsicht übt, gemäss Artikel 102 Ziffer 15 der Bundesverfassung, der Bundesrat selbst aus. Daher sind die Geschäftsprüfungs-
kommissionen weder fähig noch kompetent, eine dauernde und umfassende Kontrolle der Verwaltung auszuüben. Sie haben gegenüber der Verwaltung weder ein Weisungsrecht, noch ist es ihre Aufgabe, zukunftsgerichtete politische Akzente zu setzen. Zu diesem Zweck stehen dem Parla- ment andere Instrumente zur Verfügung, so insbesondere der Richtlinienbericht oder der Legislaturzwischenbericht. Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission über die durchgeführten Inspektionen enthält nur einen relativ klei- nen Teil der Aktivitäten der Geschäftsprüfungskommission. Wir haben auch dieses Jahr wieder zahlreiche Fragen an die Departemente und die PTT gerichtet und die Antworten mit den Departementsvorstehern und den verantwortlichen Beamten erörtert. Einzelne Schwerpunkte werden von den Sprechern der Kommission zu jedem Departement noch hervorgehoben werden. Ebenso haben wir im vergangenen Jahr in jedem Departement eine ausgewählte Dienststelle besucht und ihre Aufgaben und Funktionsweise geprüft.
Über die wichtigsten dieser Inspektionen orientiert der gedruckte Bericht der Kommission, den Sie erhalten haben. Insgesamt kommen wir auch dieses Jahr zu einem günsti- gen Urteil über unsere Bundesverwaltung. Dem Bundesrat und allen Beamten und Angestellten des Bundes möchten wir daher Dank und Anerkennung für die erbrachte Lei- stung aussprechen.
Gestatten Sie mir, an dieser Stelle noch einige allgemeine Gedanken zur Qualität unserer Verwaltung und zu einem besonderen Mittel, mit dem diese Leistung kontrolliert und gefördert werden kann. Es wird nächstes Jahr zehn Jahre her sein, seit der Bundesrat der Verwaltung ein Führungs- hilfsmittel in die Hand gegeben hat, das auch im Ausland Beachtung findet: die Richtlinien für die Verwaltungsfüh- rung im Bund, das rote Büchlein, erlassen vom Bundesrat am 28. August 1974. Die Geschäftsprüfungskommission wird sich bei den diesjährigen Inspektionen besonders mit der Handhabung dieser Richtlinien befassen. Sie wird daher in einem Jahr näher über die Praxis der Verwaltungsführung orientieren können. Für heute beschränke ich mich auf Hin- weise zu jenem Teil der Richtlinien, die sich nach unserer bisherigen Erfahrung sowohl für die Verwaltung selber als auch für unsere Kontrolle über sie als bedeutsam erwiesen haben.
Der oberste Grundsatz der Geschäftsführung ist im Verwal- tungsorganisationsgesetz festgehalten. Danach sind die Departemente und die ihnen unterstellten Verwaltungsein- heiten nach den Grundsätzen einer rechtmässigen, zweck- mässigen und leistungsfähigen Verwaltung zu organisieren und zu leiten (Art. 44). Diesen Zielen dienen auch die Richt- linien. Sie stellen eine Reihe von Grundprinzipien auf, regeln die strukturellen Voraussetzungen der Führung sowie die Führungstätigkeit selber und ihre Hilfsmittel. Zu den Grund- prinzipien zählt die kooperative Führung. Sie bedeutet kon- sequente Förderung von Initiative und Selbständigkeit der Mitarbeiter, aktive Mitwirkung aller Beteiligten am Füh- rungsprozess und überzeugende Begründung der Zielset- zung und der Entscheidung. Ihre Grenzen ergeben sich vor allem aus dem hierarchischen Aufbau der Verwaltung und der Notwendigkeit einer klaren Regelung der Entschei- dungsverantwortung, aber auch aus der Forderung nach Effizienz der Verwaltung. Jeder Vorgesetzte muss hier das richtige Mass finden.
Erfolgreiche Führung darf nicht in den Tagesaktualitäten steckenbleiben. Sie erfordert Voraussicht, klare Zielsetzung für die Tätigkeit der Mitarbeiter und Wahrung einer klaren Prioritätenordnung. Diese Planung ist eine der wichtigsten Aufgaben der Vorgesetzten. Sie erfordert viel Zeit und Ein- satz. Gerade unter dem Druck der Personalknappheit ist entscheidend, dass diese scheinbar nicht unmittelbar pro- duktive Führungsarbeit verstärkt wird. Wo der Vorgesetzte zur Entlastung seiner Mitarbeiter vermehrt selber die Sach- bearbeitung übernimmt, läuft er Gefahr, die Führungsarbeit zu vernachlässigen. Diese Tendenz besteht in der Verwal- tung vor allem deshalb, weil die Auswahl der Vorgesetzten oft zu sehr nach fachlichen Qualifikationen erfolgt. Vorge- setzte wie Kandidaten einer Beförderung werden durch die
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Geschäftsbericht des Bundesrates
Ämterklassifikation und durch ein weit verbreitetes Hierar- chiedenken dazu verleitet, die Anerkennung geleisteter Dienste und fachlicher Qualifikationen nur in der Beförde- rung auf Führungsposten zu erblicken. Dadurch werden gute Spezialisten zu schlechten Chefs.
Schwierigkeiten bereitet in der Verwaltung oft der Grund- satz der Wirtschaftlichkeit. Aber auch hier, wo nicht mit Gewinn oder Verlust gerechnet werden kann, muss bei allen Entscheidungen ein optimales Verhältnis von Kosten und Nutzen angestrebt werden.
Eine weitere Seite der Führung wird von den Richtlinien unter den strukturellen Voraussetzungen angesprochen: Die Delegation von Aufgaben an Mitarbeiter zur selbständi- gen Bearbeitung muss generell sein und daher in einer Geschäftsordnung und in den Pflichtenheften der Mitarbei- ter umschrieben werden. Dabei müssen Aufgabe, Mittel und Verantwortung einander entsprechen. Die Verantwor- tung des Vorgesetzten wird dadurch vermindert. Der Vorge- setzte muss sich im Normalfall auf eine angemessene Auf- sicht beschränken.
Die eigentliche Kunst der Führung umfasst die Planung, die Entscheidung, die Anordnung des Vollzugs und die Kon- trolle der Ausführung. Der Vorgesetzte muss sich allen vier Schritten gleichermassen annehmen. Er hat dabei nach den Grundprinzipien der Führung vorzugehen. Wichtig ist, dass er für eine stufengerechte Information sowohl nach unten wie nach oben sorgt. Pannen im Verwaltungsablauf sind oft Informationspannen.
Dies gilt auch für die Information der Öffentlichkeit. Ich erwähne in diesem Zusammenhang lediglich zwei Beispiele: Die sogenannte Indexpanne: die Vertrauenseinbusse in der Öffentlichkeit verstärkte sich wesentlich infolge der verspä- teten Information aus Rücksicht auf die Kommission für Konjunktur- und Sozialstatistik, der abgekürzt die Bezeich- nung KOKOS zukommt. Auch die Hormonaffäre war im wesentlichen eine Informationspanne und weniger ein Ver- sagen der Kontrolle in diesem Bereich.
Zur Ausübung seiner Führungsaufgabe hat der Vorgesetzte folgende Führungsinstrumente zu schaffen und zu benüt- zen: die Geschäftsordnung, die die interne Gliederung umschreibt und die wesentlichen Verfahrensvorschriften und ein Organigramm umfasst, das den Aufbau und die Funktionen klar erkennen lässt, die Pflichtenhefte der unter- stellten Dienststellen und Mitarbeiter, die Programme für bestimmte Arbeitsabläufe, aus denen die Prioritäten der einzelnen Aufgaben und der erforderliche Zeitbedarf ersichtlich sind, die Führungsinstrumente der Gesamtver- waltung wie die Richtlinien der Regierungspolitik, die Finanzpläne und die Bereichspläne, das Budget, die Rech- nung und der Geschäftsbericht.
Dieser kurze Überblick zeigt, wie schwierig es ist, von aus- sen die Qualität der Führung zu beurteilen. Die Geschäfts- prüfungskommission muss sich meist darauf beschränken, dort, wo Fehlleistungen der Verwaltung sichtbar werden, nach Führungsmängeln als möglicher Ursache zu fragen. Am ehesten kontrollierbar sind die Führungsinstrumente und ihre Nutzung durch die Vorgesetzten. Diesem Teil der Richtlinien werden wir daher im laufenden Jahr besondere Aufmerksamkeit schenken.
Für heute möchte ich den Bundesrat und die Verwaltung im Namen der Kommission auffordern, die Anwendung der Richtlinien der Verwaltungsführung in allen Dienstzweigen mit Nachdruck durchzusetzen. Wir sind der Auffassung, dass die Richtlinien ein wertvolles Instrument darstellen, um die Effizienz und Qualität unserer Verwaltung weiterhin hochzuhalten und noch zu verbessern, wo dies nötig ist.
Mit diesen Bemerkungen beantrage ich Ihnen, den Geschäftsbericht des Bundesrates für das Jahr 1982, den Bericht über die Geschäftsführung der PTT-Betriebe und die Berichte der eidgenössischen Gerichte zu genehmigen. Desgleichen beantrage ich Ihnen, vom Bericht der Geschäftsprüfungskommission über die Inspektionen und Aufsichtseingaben im Jahre 1982 Kenntnis zu nehmen.
Detailberatung - Discussion par chapitres Bundeskanzlei - Chancellerie fédérale
Genehmigt - Approuvé
Departement für auswärtige Angelegenheiten Département des affaires étrangères
Matossi, Berichterstatter: Gestern nachmittag, vor Ses- sionsbeginn, fand in diesem Hause eine Koordinationssit- zung statt mit der Finanzdelegation, den Finanzkommissio- nen beider Räte, den Geschäftsprüfungskommissionen, den ständigen Kommissionen für Aussenwirtschaft und auswärtige Angelegenheiten, dem Büro des Ständerates, der Eidgenössischen Finanzkontrolle und der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe. Haupt- thema war die Koordination der parlamentarischen Oberauf- sicht, der generellen Finanzaufsicht und der Erfolgskon- trolle bei Entwicklungshilfeprojekten. Der Impuls für ein ver- mehrtes Engagement unseres Parlamentes zur Frage der Entwicklungshilfe geht von zwei Elementen aus:
Im Rahmen des Bundesgesetzes über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe werden erhebliche finanzielle Mittel - im Durchschnitt mehr als eine halbe Milliarde pro Jahr - aufgewendet.
In der öffentlichen Diskussion taucht immer wieder die Frage nach dem zweckmässigen Einsatz dieser Mittel bzw. einer rigoroseren Erfolgskontrolle auf. Ich erinnere hier an die kritischen Äusserungen von Herrn Ständerat Hefti anlässlich der heutigen Debatte über die Haushaltsperspek- tiven 1984/1987.
Ich möchte in meinen kurzen Ausführungen nicht näher auf die gestrige Konferenz eingehen, sondern einen Bezug zwi- schen dieser Konferenz und dem Geschäftsbericht auf Seite 35 herstellen. Aus diesem Bericht zitiere ich einen ganz wesentlichen Satz. Es heisst dort: «. . . im Dienst einer möglichst rationalen Projektdurchführung stehen die Bemü- hungen der DEH, in Zusammenarbeit mit dem BAWI eigent- liche Länderprogramme für Schwerpunktländer zu entwik- keln. Zu diesem Thema fand ein Seminar statt.» Wir haben von unserer Sektion aus die Protokolle dieses Seminars verlangt und studiert, und ich muss Ihnen sagen, dass wir darin ganz unerwartet einige Perlen gefunden haben. Hauptthema des Seminars war die Erarbeitung von Länder- programmen für eine zusammenhängende und langfristige Ausrichtung der schweizerischen Entwicklungshilfe.
Uns scheint, dass die DEH und das Bundesamt für Aussen- wirtschaft neue und vielversprechende Wege beschreiten. Es sind Wege, die gerade aus der Sicht der parlamentari- schen Oberaufsicht hochinteressant sind, weil damit umfas- sendere Kriterien für die Beurteilung der Sinnfrage im Rah- men der Erfolgskontrolle geschaffen werden, als dies bis heute bei nicht integrierten Projekten möglich war. Ich kann aus Zeitgründen nicht die ganze Seminararbeit kommentie- ren. Die Quintessenz der sektoriellen Diskussionen in die- sem Seminar wurden im erwähnten Bericht jeweils am Schluss eines Abschnittes zusammengefasst. Hier einige wichtige Erkenntnisse:
Die Erfahrung hat gezeigt, dass viele Projekte wohl in Einklang mit den entwicklungspolitischen Erklärungen der Gastlandregierungen standen, dass sie aber infolge unge- nügender Kenntnisse der Umwelt und der besonderen Umstände oft zu ambitiös, zu optimistisch und daher wenig realistisch waren. Diese Erkenntnis führt zur Feststellung, dass Länderprogramme nur als ein Mittel zu verstehen sind, welche der DEH helfen, die Realität in ihren Partnerländern ganzheitlicher - d. h. auf allen Ebenen - zu erfassen.
Die Länderprogramme gestatten eine Zusammenfassung der Kräfte durch einen systematischeren Erfahrungsaus- tausch, durch bessere Koordination unter den verschiede- nen Geldgebern und durch Vernetzung von mehreren Pro- jekten untereinander.
Es gilt, die Realität der Partnerländer von ganz verschie-
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denen Seiten und auf verschiedenen Ebenen zu analysie- ren. Die Hauptschwierigkeit, aber auch die Hauptaufgabe liegt darin, von diesen Analysen zu einem Gesamtbild zu gelangen.
In der Praxis ist die DEH mit den Kriterien für das Ingangsetzen und Betreuen eines Entwicklungsprozesses im sozialen Bereich besser vertraut als mit dem Erfordernis, den Projekten auch klare und quantifizierte Entwicklungs- ziele zu setzen.
Die Entwicklungsprojekte sollten vermehrt neben zen- tralstaatlichen Behörden des Empfängers auch dezentrale oder private Partner beiziehen. Die Zusammenarbeit mit der schweizerischen Privatwirtschaft wird auf der Stufe der Län- derprogrammierung noch zu wenig eingeplant. In diesem Zusammenhang sollte noch geprüft werden, ob die jetzigen gesetzlichen Grundlagen ausreichen.
Die Entwicklung eigentlicher Länderprogramme für Schwer- punktländer ist ein neuer, erfolgversprechender Weg. Er kann unserer Entwicklungshilfe neue Impulse geben und sie von einer mehr ideologisch gefärbten Betrachtungs- weise zu notwendigem Realismus zurückzuführen. Die Bemühungen der DEH sind deshalb sehr zu anerkennen und zu unterstützen, und unsere Geschäftsprüfungskom- mission wird die weiteren Arbeiten in dieser Richtung auf- merksam verfolgen.
Zum Schluss möchte ich Herrn Bundespräsident Pierre Aubert folgende Frage stellen: Wie beurteilt der Bundesrat die bisherigen Erfahrungen der DEH bezüglich Erarbeitung von Länderprogrammen für Schwerpunktländer der schwei- zerischen Entwicklungshilfe?
M. Aubert, président de la Confédération: Je voudrais remercier M. Matossi de nous avoir fait part avec tant de clarté de ses préoccupations. Je dois vous dire que dans le domaine de l'aide publique au développement, qui repré- sente - comme M. Matossi l'a relevé lui-même - environ un demi-milliard de dépenses par année, nous avons, nous aussi, les plus grands soucis quant à la perfectibilité du contrôle et quant à l'efficacité de notre aide, qu'il s'agisse d'aide bilatérale ou qu'il faille recourir également à l'aide multilatérale.
Monsieur Matossi, vous réclamez un contrôle plus rigou- reux en la matière. A ce propos, je me permets de rappeler la motion déposée par M. Schmid, conseiller aux Etats, que son auteur avait accepté de retirer après que le Conseil fédéral eut pris l'engagement d'assurer une meilleure infor- mation, non seulement de la Commission des affaires étran- gères mais aussi d'autres commissions et des Chambres. Il s'engageait notamment à améliorer l'information concer- nant le détail des projets, et leur aspect financier, et d'en contrôler la gestion. L'on a établi toute une série de docu- ments beaucoup plus circonstanciés concernant l'ensem- ble de nos projets, et je crois, Monsieur Schmid, que nous vous avons donné satisfaction sur ce point-là.
J'ignore si les membres de la Commission des affaires étrangères du Conseil des Etats ont pris connaissance de tous les documents que nous avons mis à leur disposition. Nous avons, quant à nous, respecté notre engagement. En ce qui concerne la rigueur du contrôle, j'ai demandé que le Conseil fédéral se prononce, le 14 juin 1983, sur la levée du secret de fonction des fonctionnaires de la DDA, afin de vous permettre d'exercer un contrôle plus approfondi sur certains de nos projets. Il faut pour cela que nos fonction- naires aient le droit de vous renseigner, même sur ce qui doit normalement rester confidentiel. Il en résultera une plus grande transparence encore et davantage de possibili- tés pour vous, parlementaires, de prendre des renseigne- ments.
Quant à la question plus précise de savoir quelles sont les expériences réalisées jusqu'ici en ce qui concerne l'élabo- ration de programmes par pays, je dirai que notre Direction de la coopération au développement et de l'aide humani- taire internationales a effectivement commencé à préparer des programmes par pays. Faute de moyens suffisants,
nous avons dû concentrer notre aide au développement sur un certain nombre de pays, pour lesquels nous sommes en train établir des programmes qui nous permettent, d'entente avec les pays bénéficiaires et nos autres parte- naires, d'engager nos moyens dans des secteurs où ils auront la plus grande efficacité.
Il convient d'élaborer une stratégie de coopération avec le pays partenaire. Elle doit se baser sur la situation particu- lière de chaque Etat, sur ses besoins spécifiques, sur l'identification des principaux obstacles à telle ou telle forme d'aide. Ce programme doit être réaliste et tenir compte tout à la fois de la structure économique et sociale du pays, des conditions institutionnelles, de la capacité administrative et financière du pays, ainsi que de l'aide apportée par les autres organisations d'entraide publiques ou privées, soit sur le plan bilatéral, soit sur le plan multila- téral. Il s'agit là d'un travail extrêmement long et difficile, qui a été préparé notamment lors d'un séminaire qui a été tenu du 21 au 25 juin 1982 par les coordonateurs de la DDA. Ce sont nos représentants sur place, les gens qui sont sur le front, dans les pays en développement. Ils travaillent dans nos ambassades ou en relation étroite avec elles, ce qui permet une meilleure coordination à la fois sur le plan politi- que, sur le plan économique et sur celui de l'aide au déve- loppement. Nous avons remis à votre commission le rap- port de ce séminaire de coordonateurs, qui apportait des renseignements assez précis sur la façon dont nous allions organiser ces programmes par pays.
Ces programmes sont maintenant en préparation pour quinze pays. L'un d'eux est terminé, c'est celui qui concerne le Bangladesh. Les autres sont en voie d'achève- ment et il est donc encore un peu tôt aujourd'hui pour vous dire qu'elles sont les expériences faites sur la base de ces programmes par pays. Nous espérons pouvoir vous pré- senter d'ici une année un rapport précis sur les quinze pro- grammes auxquels j'ai fait allusion tout à l'heure. Nous poursuivrons en effet nos efforts pour mieux vous informer, au même titre que nous avons répondu avec diligence, je crois, aux questions qui nous avaient été posées par M. Schmid.
M. Meylan: J'ai écouté ces débats ainsi que la réponse du chef du département avec attention et intérêt. Je voudrais cependant faire observer que ce conseil dévoile une nette discrimination et une hostilité à peine dissimulée contre l'aide au développement. Ainsi, des contrôles sont deman- dés, on procède à ces derniers. La Commission des affaires étrangères reçoit à ce sujet une documentation beaucoup plus fournie que pour n'importe quel autre sujet et cepen- dant, personne n'est encore satisfait. En réalité, on veut réduire cette aide au développement en semant la méfiance à son propos. Je vous prie de lire le rapport de nos collè- gues de la Délégation des finances des Chambres fédérales aux Commissions des finances du Conseil national et du Conseil des Etats. Vous y verrez décrite de manière détail- lée, au chiffre III, 1er, la façon dont l'aide au développement est surveillée financièrement et coordonnée sous la haute surveillance parlementaire. Je vous prie de lire ce texte et de considérer notamment ce que déclarent nos collègues qui ont étudié le sujet:
«Outre les cinq organes parlementaires de contrôle propre- ment dits (Commissions des finances, Délégation des finances, Commissions de gestion) quatre autres commis- sions s'occupent de l'aide au développement, à savoir: les Commissions des affaires étrangères, pour les questions fondamentales touchant à la politique du développement, ainsi que les Commissions du commerce extérieur (CE) et des affaires économiques (CN), pour la politique commer- ciale à l'égard des pays en développement. Étant donné que neuf organes parlementaires s'intéressent à un seul et même domaine de dépenses, on ne saurait les laisser sans coordination.»
On va donc créer un dixième organe qui aura pour tâche de s'occuper de l'aide aux pays en voie de développement. Si dans chaque domaine de l'activité de la Confédération on
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PTT. Geschäftsbericht 1982
exigeait autant de contrôles, non seulement nous devrions être des parlementaires à part entière, mais nous devrions encore siéger le jour et la moitié de la nuit. Il me semble qu'il faudrait cesser de mettre en cause la compétence et l'intégrité de ceux qui s'occupent de l'aide aux pays en voie de développement.
M. Aubert, président de la Confédération: Je remercie M. Meylan d'avoir rappelé qu'il existe neuf organes de contrôle. C'est exact.
Concernant la question posée par M. Matossi, il ne s'agit pas de créer un nouvel organe de contrôle, mais d'amélio- rer la collaboration entre ceux qui existent déjà. En ce qui concerne les programmes par pays, il s'agit surtout de ren- dre plus efficace notre aide publique au développement dans les pays de concentration. Ce travail a été fait notam- ment grâce à nos coordonnateurs qui se sont réunis du 21 au 25 juin à Walkringen et ont élaboré un important rapport dont un exemplaire a été remise aux membres de la com- mission. Je crois que le travail qui a été fait par nos coor- donnateurs peut être utile.
Nous n'avons que trop peu de moyens à disposition, puis- que nous envisageons de ne pas dépasser le 0,26 pour cent du produit national brut avec l'ensemble de notre aide publique au développement. Nous restons l'avant-dernier pays industrialisé membre du Comité d'aide au développe- ment de l'OCDE, et publiquement, inernationalement, nous faisons figure de nation pauvre, alors que vous savez quel est l'état de nos richesses. Devant l'effort considérable que font des pays ayant des finances plus déséquilibrées que les nôtres - la Suède consacre plus de un pourcent de son produit national brut à l'aide publique au développement - nous ne pouvons pas être fiers de l'effort que nous faisons en matière d'aide publique au développement.
Par conséquent, comme nous ne disposons que de peu de moyens, nous devons les utiliser le plus efficacement possi- ble. C'est, je crois, le souci de M. Matossi, c'est aussi le nôtre.
Genehmigt - Approuvé
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Mitteilung - Communication
Präsident: Herr Cavelty hat als Folge seines im März erlitte- nen Unfalles einen Rückschlag erlitten und hat im Moment mit Komplikationen zu kämpfen. Wir grüssen unseren Kolle- gen von hier aus und wünschen ihm baldige und volle Genesung.
Schluss der Sitzung um 11.35 Uhr La séance est levée à 11 h 35
Dritte Sitzung - Troisième séance
Mittwoch, 8. Juni 1983, Vormittag Mercredi 8 juin 1983, matin 8.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Weber
83.025 PTT. Geschäftsbericht 1982 PTT. Gestion 1982
Bericht vom 20. April 1983 Rapport du 20 avril 1983 Beschlussentwurf Seite 45 des Berichts Projet d'arrêté page 45 du rapport
Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoriastrasse 21, Berne
Knüsel, Berichterstatter: Ihre Kommission hat sich zu ver- schiedenen Malen mit Zukunftsfragen der PTT sowohl im geschäftlichen wie im technologischen Bereich befasst. Sie hat sich aber auch auftragsgemäss intensiv mit dem Geschäftsbericht für das verflossene Jahr auseinanderge- setzt. Im Auftrag Ihrer Kommission erlaube ich mir, in kürze drei Fragen zu erörtern. Es sind dies erstens die Geschäfts- entwicklung, zweitens die regionalpolitischen Überlegungen und drittens Personalprobleme.
Die Geschäftsentwicklung: Die gesamte Verkehrszunahme der PTT bezifferte sich im letzten Jahr auf 3,8 Prozent. Bei den Postdiensten lag diese Zunahme bei 3 Prozent, bei den Fernmeldediensten dagegen bei 4,5 Prozent. Unter den Erwartungen entwickelte sich die Reisepost trotz vermehr- ten Dienstleistungen infolge Einführung des Taktfahrplanes. Der Unternehmungsgewinn schmolz infolge eines erhöhten Sach- und Personalaufwandes auf 133 Millionen Franken. Vom ausgewiesenen Gewinn sollen 100 Millionen Franken in die Bundeskasse und 33 Millionen der offenen Reserve zugeführt werden.
Die regionalpolitischen Überlegungen: Die PTT haben sich zum Ziel gesetzt, das ganze Land bis in die abgelegensten Gebiete mit Post- und Fernmeldeleistungen zu versorgen. Mit diesen seinerzeitigen Absichtserklärungen stehen sie im regionalpolitischen Spannungsfeld. Die Kosten je Lei- stungseinheit sind zum Beispiel im Berggebiet um ein Viel- faches höher, als es dem Landesdurchschnitt entspricht. Damit leisten die PTT einen beachtlichen Ausgleich zwi- schen starken und schwachen Regionen. Da die PTT in allen Gegenden unseres Landes präsent sind, sind sie auch in der Lage, gerade in diesen Rand- und Bergregionen qua- lifizierte und attraktive Arbeitsplätze anbieten zu können. Sie verschaffen damit vielen Einheimischen eine sichere Existenz. Es kommt dazu, dass viele Jugendliche aus die- sen Regionen durch die PTT eine solide und zukunftsorien- tierte Grundausbildung in den verschiedensten Berufen erhalten können, und das erst noch in der Nähe, am Arbeitsplatz selbst.
Personalfragen: Ihre Kommission hat sich anlässlich der letzten Sitzung eingehend mit diesem Fragenkomplex befasst. Im Jahresdurchschnitt beschäftigten die PTT im vergangenen Jahr 54 373 Personen. Gegenüber dem Vor- jahr betrug der Zuwachs 1389 Personen oder 2,6 Prozent. In diesem Bestand sind Aushilfen, Ablösungen und Lern- personal eingeschlossen. Ihre Kommission nahm davon Kenntnis, dass der schwierigen Personalsituation der PTT
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts 1982 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal federal et du Tribunal federal des assurances 1982
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Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1983
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
83.021
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 07.06.1983 - 08:00
Date
Data
Seite
193-196
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Pagina
Ref. No
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