Verwaltungsbehörden 07.06.1983 83.353
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bei den Einnahmen, so dass sich der Ausgabenüberschuss dieses Departements im vergangenen Jahr um sage und schreibe 26 Prozent erhöhte, und zwar geht das durch alle Bundesämter hindurch. Zum Beispiel ist das Bundesamt für Verkehr, das gewichtigste, mit einem Ausgabenwachstum von 13,4 Prozent beteiligt, das Bundesamt für Zivilluftfahrt mit 21,5 Prozent, das Bundesamt für Wasserwirtschaft mit 24 Prozent und das Bundesamt für Energiewirtschaft mit 15 Prozent. Die Einnahmen des Departements sanken wegen der Halbierung der Gewinnablieferungen der PTT um 30 Prozent. Trotz dieses Wachstums der Ausgaben ist an der Rechnung nun herzlich wenig auszusetzen, weil alles abgedeckt ist durch Budget und Budgetnachträge. Das heisst also nichts anderes, als dass wir als Parlament die- sem Ausgabenwachstum, sei es der Not gehorchend oder dem eigenen Triebe, zugestimmt haben.
Das Ausgabenwachstum in diesem Departement macht aber auch deutlich, dass wir hier nicht um Eingriffe in die Finanzierungsstruktur bzw. die Ausgabenstruktur herum- kommen. Deshalb bin ich nicht glücklich über das, was man bei den Verkehrsvorlagen auch in zeitlicher Hinsicht macht. Die Stellung, die wir dem öffentlichen Verkehr einräumen wollen, und seine Finanzierung müssen rasch geordnet werden. Desgleichen gehört ernsthaft überprüft, ob der längst den Kinderschuhen entwachsene Luftverkehr weiter- hin Subventionen benötigt.
Mit diesem Bemerkungen bitte ich Sie um Zustimmung zu dieser Rechnung.
M. Chevallaz, conseiller fédéral: Je prends note des remar- ques de M. Belser. Je suis tout à fait incapable de lui expli- quer les raisons des mystères qu'il évoque.
Genehmigt - Approuvé
Gesamtvoranschlag - Budget général Genehmigt - Approuvé
Anhang - Annexe
Bundesamt für Rüstungsbetriebe Office fédéral de la production d'armements
Genehmigt - Approuvé
Eidgenössische Münzstätte - Monnaie fédérale
Genehmigt - Approuvé
Bundesbeschluss - Arrêté fédéral
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de pleine droit
Detailberatung - Discission par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 27 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
83.353 Motion Muheim Finanzordnung - Régime financier
Wortlaut der Motion vom 8. März 1983
Der Bundesrat wird eingeladen, eine Finanzordnung vorzu- legen, welche die Entflechtung von Bund und Kantonen unterstützt, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen indirek- ter und direkter Besteuerung herstellt, die Grenzen der steuerlichen Gesamtbelastung des Bürgers und der Wirt- schaft beachtet und schrittweise in Ergänzung der notwen- digen Sparprogramme zu einem ausgeglichenen Bundes- haushalt führt.
Zu diesem Zweck ist zuhanden des Parlaments und des Volkes eine Verfassungsvorlage zu unterbreiten, worin die nachfolgenden Grundsätze in etwa verwirklicht werden:
Die Warenumsatzsteuer ist aufzuheben, da sie die für die wirtschaftliche Entwicklung dringend notwendige Investi- tionstätigkeit hemmt und zudem die schweizerischen Exportgüter auf den ausländischen Märkten preislich benachteiligt.
Die Wust ist durch eine verwaltungsmässig einfache Umsatzsteuer auf dem Verbrauch von Gütern und Dienstlei- stungen mit minimalem Steuersatz abzulösen.
Ein bestimmter Teil dieser Umsatzsteuer ist zur Siche- rung der Bundesleistungen zugunsten der Sozialversiche rungen zu verankern.
Die direkte Bundessteuer ist in Teilschritten, welche den vollen Ausgleich der kalten Progression mitumfassen, her- abzusetzen und in Etappen in eine reine Finanzausgleichs- steuer überzuführen. Die dadurch im Bundeshaushalt ent- stehenden Ausfälle sind gleichzeitig und ebenfalls schritt- weise durch Anhebung des Steuersatzes der neuen Umsatzsteuer vollumfänglich auszugleichen.
Texte de la motion du 8 mars 1983
Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer un régime financier qui favorise la désimbrication des tâches de la Confédéra- tion et des cantons, qui instaure un rapport judicieux entre la taxation directe et indirecte, tout en tenant compte des limites à l'imposition des citoyens et de l'économie, le tout de manière à réaliser progressivement et en complément aux nécessaires programmes d'économies, l'équilibre du budget fédéral.
Dans ce but, le Gouvernement est prié de présenter au Par- lement et au peuple un projet de révision constitutionnelle visant à mettre en œuvre les principes suivants:
L'impôt sur le chiffre d'affaires doit être supprimé car il décourage l'investissement indispensable à l'activité éco- nomique et renchérit les marchandises suisses écoulées sur les marchés étrangers.
L'ICHA doit être remplacé par un impôt de taux minimal sur la consommation de biens et services qui entraîne un minimum de tâches administratives.
Une partie du produit de cet impôt doit être affectée au financement des prestations fédérales au titre des assu- rances sociales.
L'impôt fédéral direct doit être abaissé en plusieurs phases, tout compte tenu de la compensation intégrale de la progression à froid, pour être transformé progressive- ment en un impôt visant uniquement à la péréquation finan- cière. Simultanément, les pertes que subiront de ce fait les finances fédérales seront entièrement compensées, par une augmentation, également progressive, du nouvel impôt prévu plus haut.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Binder, Genoud, Kündig, Meier Hans, Schönenberger (5)
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7 juin 1983
Muheim: Meine Mitunterzeichner und ich hätten kaum eine bessere Plattform wählen können als die Diskussionen von heute morgen um die Finanzperspektiven. Diese haben auf- gezeigt, dass wir Probleme im Finanzbereich des Bundes zu lösen haben, die sich kurzfristig aufdrängen. Meine Motion möchte hier weiterfahren und langfristige Lösungs- probleme aufzeigen. Ich beginne mit einem Zitat von Präsi- dent Dr. Leutwiler, einem Zitat, das er am 22. April 1983 so formuliert hat:
«Die Anforderungen an den Staat nehmen ebenso zu, wie die Bereitschaft zu höheren Steuerleistungen abnimmt. Damit lässt sich aber kein öffentlicher Haushalt in Ordnung bringen.»
Hier will die Motion zuhanden des Bundesrates aufzeigen, dass nebst den kurzfristigen Aufgaben auch langfristige Sanierungsmassnahmen und das Ausrichten auf eine weit- gespannte Zielvorstellung notwendig sind.
Was will die Motion, deren Text Sie ja kennen und die ich nicht im Detail zu kommentieren habe? Die Motion will zunächst ein besseres Steuersystem anstreben, das wirt- schaftlich, staatspolitisch und sozial besser liegt. Damit soll es mithelfen - wenn Sie gestatten, dass ich unterstreiche: mithelfen -, den Finanzhaushalt schrittweise einer ausgegli- chenen Rechnung zuzuführen. Dieses Verfahren - ich habe es schon angetönt mit dem Wort mittelfristig - soll in Teil- stufen erfolgen. Nichts ist nämlich schädlicher als schockähnliche Änderungen. Weder ist unsere Referen- dumsdemokratie dazu fähig noch ist es wirtschafts- und sozialpolitisch verantwortbar, mit schockähnlichen Verän- derungen, Satzerhöhungen usw. in einmal eingespielte Gefüge einzugreifen. Ich denke an einen Zeithorizont von zehn bis zwölf Jahren; das scheint im Moment sehr viel. Wenn Sie aber in diesem Lande unter Berücksichtigung aller Komponenten wirklich eine Änderung eines Systems anstreben wollen und damit Erfolg zu haben wünschen, dann müssen Sie die Sache über eine längere Frist hinweg betrachten und sie in Teilschritten zu erreichen versuchen. Das Wesentliche der Motion im steuerrechtlichen und steuerpolitischen Bereich liegt darin, dass bei den direkten Bundessteuern gewisse Reduktionen ins Auge zu fassen sind. Die direkte Bundessteuer sollte also nach diesem Pro- gramm am Ende der Periode schliesslich eine reine Finanz- ausgleichssteuer darstellen. Auf Stufe der Kantone könnten gewisse Steuersubstrate (Einkommens-, Vermögenswerte, Gesellschaftserträge, Gesellschaftskapitalien) zur Finanzie- rung gewisser Aufgaben steuerlich beansprucht werden, die im Zuge der Aufgabenteilung schrittweise an die Kan- tone fallen werden. Die indirekte Steuer indessen sollte vom Bund zu seinem Hauptpfeiler der Einkommensbeschaffung werden, eine indirekte Steuer also, bei der nicht nur Güter, sondern auch Dienstleistungen miteinzubeziehen wären. All dies müsste schrittweise erfolgen - sozusagen in Form einer kommunizierenden Röhre: während die direkte Bun- dessteuer in einzelnen Teilschritten abzubauen wäre, müss- ten in gleichem Masse auf der indirekten Steuerseite die Einnahmenausfälle des Bundes gedeckt werden. Das ganze System sollte zunächst weder Einnahmen vermindern noch einnahmenvermehrend sein. Parlament und Volk sollte im fortschreitenden Verwirklichen eines solchen Programms die Möglichkeit geboten sein, die auch in Zukunft mit Wahr- scheinlichkeit vorhandenen Defizite doch langsam aufzufül- len.
Damit habe ich deutlich nein gesagt zu allen Arten von Son- dersteuern. Ich glaube, diese «Zwischenübung» mit der Suche nach irgendwelchen Möglichkeiten hat sich als erfolglos erwiesen. Keine politische Richtung hat ihre Ideen durchsetzen können. Damit schliesse ich aber die Schwer- verkehrsabgabe nicht aus, soweit diese eine Abgabe für Nutzung, also eine typische Zweckabgabe und ein · Nutzungsentgelt darstellt.
In der Motion habe ich für die Sozialversicherung einen be- stimmten Prozentsatz auszuscheiden gewünscht. Warum ein solches Vorgehen? Ich kenne zwar die Theorie der Finanzwissenschafter, wonach die Gesamteinnahmen der öffentlichen Hand für die gesamten Ausgaben des Staats-
haushaltes dienen sollen. Nun ist es aber doch so, dass wir heute schon eine Reihe gebundener Einnahmen haben. Ich denke an die Verkehrsabgaben wie auch an Abgaben an der Grenze, die zur Teilfinanzierung agrarischer Ausgaben dienen. Ich frage mich ernsthaft, ob es nicht wert wäre, hier in dieser Richtung einen weiteren Versuch zu wagen. Wir würden damit eine gewisse Absicherung jenes Postens des Staatshaushaltes erreichen, der auf Dauer benötigt wird, um die Sozialversicherungen zu finanzieren. Es wäre aber noch ein zweiter Vorteil damit verbunden: der Bürger - und unsere Steuerpolitik muss doch mit dem Bürger rechnen -, nicht nur der Steuerbürger, sondern auch der Stimmbürger würde die Zusammenhänge der Einnahmenbeschaffung mit der Ausgabendeckung besser erkennen können.
Zur finanzpolitischen Seite dieses Programmes: Der Staat soll sich zur Aufgabe machen, seine Ausgabenstruktur verstetigend einzusetzen. Dieser Begriff steht im Gegen- satz zur Politik - zur Theorie möchte ich eher sagen -, wonach der Staat in schlechten Zeiten Nachfrage zu schaf- fen habe, um in guten Zeiten Steuerersparnisse auf die Seite legen zu können. Ich glaube an diese Theorie, nicht aber an die Praxis. Ich glaube, ein Staatswesen tut gut, seine Ausgabenseite als verstetigten Block zu sehen. Noch heute morgen hat der «stellvertretende Finanzminister» dar- gelegt, dass man gewisse Kürzungen jetzt nicht vornehmen soll, weil man die Ausgabenseite nicht einfach radikal defla- tionär herabsetzen soll. Wenn Sie aber die Ausgaben ver- stetigen wollen, weil sie darin volkswirtschaftliche Vorteile erkennen (und ich würde meinen, es sei gut so), dann soll- ten auch die Einnahmen verstetigt erfolgen. Und hier liegt gerade die Crux bei den zwei heutigen Hauptträgern, der Warenumsatzsteuer und der direkten Bundessteuer. Wenn die Zeiten schlecht sind, gehen die Investitionen im Lande zurück; da ist ein innerer Zusammenhang gegeben. Ein Grossteil der Warenumsatzsteuer ist eben eine Steuer auf den Investitionen. Die fehlen aber gerade dann, wenn sie dazu dienen sollte, den Staatsausgabenplafonds zu halten. Bei der direkten Bundessteuer: In guten Zeiten steigen die Einkommen, steigen die Gewinne und steigen damit auch die Steuereinnahmen. Wir haben somit einen gegenläufigen Effekt. Das hat dazu geführt, dass noch vor wenigen Jahren hier in diesem Saal ein Bundesrat erklären konnte: «Wir haben genug Geld in der Staatskasse.» Das war eine Aus- sage im Zusammenhang mit dem Abschluss des Freihan- delsvertrages, als man die Zölle reduziert hat. «Wir haben genug Geld», das war richtig, bezogen auf die damalige Boom-Situation. Und heute erkennen wir doch wesentliche Nachteile. So meine ich: eine Verbesserung dieser Finanz- strukturen wären nötig.
Damit verbunden sind schliesslich auch wirtschaftspoliti- sche Aspekte. Ich meine vor allem, dass es nicht sehr sinn- voll ist, wenn der Staat Investitionen steuerlich belastet, wo doch nach allgemeiner Anschauung die Investitionen die Träger des Wohlstandes und der kommenden wirtschaftli- chen Entwicklung sind.
Noch ein Wort ist zur Konsumbelastung zu sagen. Sie wird sehr oft als unsozial bezeichnet. Diese Meinung teile ich nicht. Wenn wir den Zwangsbedarf von der indirekten Steuer ausnehmen oder ihn nur ganz gering belasten, dann ist eine Konsumsteuer sozial. Sie trifft jene, die sich grosse Ausgaben leisten können, also jene, die Wohlstand im täg- lich anspruchsvollen Konsum zum Ausdruck bringen. Da meine ich, dass sei gerecht und auch sozialpolitisch vertret- bar.
Wenn ich ein solches Programm vorlege, muss ich ein paar Worte zum referendumspolitischen Aspekt anführen. Viele erklären, vor den Wahlen im Herbst sollte das Parlament Dinge nicht breitlegen und dem Volk nicht vorlegen, Dinge, die ja noch in weiter Zukunft liegen. Als ein Demokrat aus Uri habe ich eine ganz andere Auffassung. Ich bin über- zeugt, dass unser Volk von uns wissen will, was wir planen, wie wir die Zukunft finanziell zu bewältigen gedenken. Das Volk will aber keine Hektik. Es will nicht «von einer Zahlen- reihe zur anderen» geworfen werden. Wenn wir ein mittelfri- stiges Programm über zehn bis zwölf Jahre hinweg ins
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Auge fassen - nicht als Konzept, nicht gross aufgebauscht, sondern pragmatisch schrittweise -, dann bin ich über- zeugt, dass das Volk uns und unseren Überlegungen wie- der zuhören wird. Dies vor allem, da es ja jeden einzelnen Teilschritt an der Urne mitbestimmen würde.
Zum Abschluss ein paar staatspolitische Überlegungen. Es ist völlig undenkbar, dass wir, losgelöst von den allgemei- nen staatspolitischen Gedankengängen, Finanzpolitik betreiben. Es wäre daher staatspolitisch wertvoll, wenn den Kantonen Steuersubstrat für ihre direkten Steuern wieder freigegeben, d. h. zurückgegeben würde. Die kantonalen Finanzdirektoren hätten mit ihren Grossräten und mit ihrem Volk um Steuermehrbelastungen zu kämpfen. Eine Referen- dumsdemokratie erfordert «Kampf der führenden Leute» um ihre guten Ideen. Ich meine hier zufügen zu dürfen, dass der Bürger im Kanton auch die Finanzzusammenhänge bes- ser erkennen kann; sie sind einsichtiger. Man kann dem Bürger ebenso gewisse Dinge verständlicher darstellen. Auf Stufe Bund sind die Probleme bereits recht weit weg vom Bürger. Er hat daher den Eindruck, er bezahle hier in eine grosse Tüte, die nach allen Seiten Öffnungen aufweise. Ein anderer staatspolitischer Aspekt: Eine Motion dieser Art kann nur als Ergänzung der gesamtpolitischen Aktivitä- ten verstanden werden, d. h. im Zusammenhang mit Proble- men des Sparens, der rationellen Erbringung staatlicher Leistungen, auch der Fragen, wie man Verluste bei der kal- ten Progression und bei der Taxe occulte wieder ausglei- chen und wie man diese fehlenden Einnahmen sinngemäss auffüllen kann. Ich schliesse mit einem Zitat von Erich A. Kagi aus der «Neuen Zürcher Zeitung»: «Statt leeres Stroh zu dreschen, wäre es an der Zeit, die Erarbeitung eines langfristigen Konzeptes an die Hand zu nehmen. Eine Aufgabe vielleicht für die Regierungsparteien und ihre Frak- tionen?», so fragt Erich A. Kägi. Ich möchte mich dieser Frage anschliessen und meine Begründung mit dem Hin- weis beenden, dass eine solche Motion nicht als Allheilmit- tel verstanden werden kann. Das Manna wird nicht vom Himmel fallen. Eine Steuer, ob dieser oder jener Art, ist und bleibt immer ein Opfer des Bürgers. Ein solches Opfer aber muss ihm abgefordert werden in einem Staat, der sich zum Leistungsstaat entwickelt hat und wo sich die Begehren der Bürger in den Ratssälen lautstark artikulieren. Diese Begeh- ren müssen aber finanziert werden. Ich glaube daher, eine Motion dieser Art könnte mit dazu beitragen.
M. Chevallaz, conseiller fédéral: Il est vrai que le rapport existant entre l'imposition directe et indirecte est déséquili- bré, ces dernières années, à l'avantage des impôts directs. Dans la comparaison internationale, nous pourrions dire que nous sommes à peu près entre le tiers et la moitié de la charge fiscale indirecte alors que nos impôts directs sui- vant les cantons et les communes - je le veux bien - arri- vent souvent à la hauteur, parfois dépassent même la charge fiscale directe de nos voisins. C'est pourquoi, il serait souhaitable de corriger cette évolution par le biais d'un allégement de l'impôt fédéral direct et naturellement d'une compensation de l'autre côté. Nous avions envisagé dans nos projets de 1977 et de 1979, qui ont subi le sort que vous savez avec la TVA, par un impôt indirect économi- quement et rationnellement réparti, un allégement sensible de l'imposition directe.
Le régime financier actuel doit échoir en 1994, les proposi- tions de M. Muheim sont donc tout à fait utiles et oppor- tunes à notre réflexion. La motion part du principe que le produit des impôts indirects doit revenir à la Confédération, celui des impôts directs aux cantons et aux communes. En matière d'impôt sur le chiffre d'affaires, la motion demande l'introduction d'un impôt indirect assurant la neu- tralité concurrentielle et qui soit libéré de la taxe occulte. Cet impôt devrait frapper les biens et les services et sa per- ception être simple. Eu égard aux facteurs limitant l'imposi- tion globale des citoyens de l'économie, il faudrait enfin que les taux en soient le plus bas possible, du moins dans la mesure où ils ne devraient pas être augmentés pour couvrir les pertes de recettes dues à la compensation des effets de
la progression à froid en matière d'impôt direct et de celles qui résulteraient - elles sont importantes - de la transfor- mation de cet impôt en un impôt visant uniquement la péré- quation financière.
Quant à la neutralité concurrentielle du nouvel impôt sur le chiffre d'affaires, le but visé par la motion correspond à celui de la motion relative à la révision de l'ICHA adoptée à l'issue des débats sur la prorogation du régime financier en 1981. Vous le savez, cette motion a été à l'origine du man- dat d'une commission d'étude présidée par votre ancien collègue M. Albin Heimann qui a examiné les possibilités d'améliorer la neutralité concurrentielle de l'ICHA et d'en simplifier la perception. Le rapport a été publié en avril der- nier, le Conseil fédéral a décidé de le soumettre à consulta- tion. Les milieux consultés seront appelés à donner leur avis non seulement sur les mesures dont la commission recommande l'adoption, mais aussi plus fondamentalement sur l'aménagement futur de l'impôt sur le chiffre d'affaires. La Commission Heimann tient pour réalisable d'éliminer les distorsions concurrentielles de l'ICHA dans le cadre du droit constitutionnel en vigueur.
La présente motion demande, par contre, un changement de système. Si cette motion était acceptée comme telle, elle restreindrait les possibilités d'appréciation que le Conseil fédéral pourrait faire, les possibilités d'améliorer l'imposition du chiffre d'affaires. C'est pourquoi nous sommes d'avis qu'il convient d'attendre que soient parve- nus les résultats de la procédure de consultation relative au rapport Heimann, cela nous permettra de décider des démarches ultérieures en connaissant l'opinion de très larges milieux.
Quant à l'impôt fédéral direct, jusqu'ici - car l'idée a été émise quelquefois - l'autorité fédérale a refusé de le trans- former en un pur impôt de péréquation financière. De même le peuple et les cantons, lorsqu'ils ont été appelés à se pro- noncer sur les projets relatifs aux finances, ont toujours marqué l'avis que l'impôt fédéral direct, tout comme l'impôt sur le chiffre d'affaires doit constituer une source de finan- cement essentielle de la Confédération équilibrant en quel- que sorte sur le plan de la fiscalité économique l'impôt direct.
Le fait de savoir si la Confédération peut à long terme renoncer dans une large mesure ou entièrement aux reve- nus provenant de l'impôt fédéral direct dépend essentielle- ment, vous vous en doutez, de l'aménagement de l'imposi- tion indirecte, en particulier de l'impôt sur le chiffre d'affaires. De plus, la question de la nouvelle répartition des tâches entre la Confédération et les cantons est également importante dans ce contexte. Avant que ces deux domaines aient fait l'objet d'une nouvelle réglementation, il serait, pensons-nous, prématuré de transformer l'impôt fédéral direct en un pur impôt de péréquation financière. Il faudrait y aller très progressivement, c'est d'ailleurs ce que souhaite le motionnaire. On peut aussi se demander si cet impôt qui serait prélevé par la Confédération, dont le pro- duit reviendrait en totalité aux cantons, contribuerait de manière efficace à la «désimbrication» des tâches finan- cières de la Confédération et des cantons ainsi que l'exige la motion.
Mais l'idée en soi est d'un très grand intérêt, elle doit être étudiée avec prudence mais avec attention et cette pru- dence nous incite - le motionnaire le comprendra - à lui demander de bien vouloir transformer sa motion en postu- lat.
Präsident: Ich frage Herrn Muheim an, ob er bereit ist, seine Motion in ein Postulat umwandeln zu lassen.
Muheim: Es gibt verschiedene Umwandlungen von Motio- nen in Postulate, zum Beispiel solche, bei denen man von vornherein spürt, dass es nur darum geht, ein Geschäft vom Tisch zu wischen, um es in die tiefen Schubladen des hohen Bundesrates zu versenken. Hier und heute hatte ich, als ich ganz optimistisch und wohlwollend die Ausführun- gen von Herrn Chevallaz anhörte, den Eindruck, dass der
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Bundesrat gewillt ist, meine Überlegungen in Zukunft zu berücksichtigen. Er hat sogar von «prudence» gesprochen; das wäre ja eine hervorragende Tugend auf seiten des Bun- desrates. Dieser «prudence» möchte ich nicht entgegenste- hen. Aus diesem Grunde pflichte ich der Umwandlung bei. Eine politische Chance hätte aber auch darin bestehen kön- nen, unsere beiden Räte zu einer steuerpolitischen Äusse- rung zu bewegen. Damit haben sie eigentlich eine gute Gelegenheit verpasst, die Meinung unserer Kollegen hier und im Nationalrat zu testen. Aber wollen wir mal dem Postulat zustimmen in der bestimmten Meinung und festen Hoffnung, dass der Bundesrat sich bei den nächsten Schrit- ten zum Teil auch von meinen Überlegungen leiten lässt, um die Anregungen der Motion zu verwirklichen.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
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Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundes- gerichts und des Eidgenössischen Versiche- rungsgerichts 1982
Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1982
Bericht des Bundesrates vom 23. Februar 1983, des Bundesgerichts vom 2. Februar 1983, des Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 31. Dezember 1982
Rapport du Conseil fédéral du 23 février 1983, du Tribunal fédéral du 2 février 1983, du Tribunal fédéral des assurances du 31 décembre 1982
Beschlussentwurf siehe Seite 333 des Berichts Projet d'arrêté voir page 333 du rapport
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S'obtiennent auprès de l'Office central des imprimés et du matériel, Berne
Dobler, Berichterstatter: In unserer Demokratie gilt es als selbstverständlich, dass der Bundesrat dem Parlament all- jährlich Rechenschaft über sein Handeln ablegen muss, und es gilt als fast ebenso selbstverständlich, dass er uns dabei eine wohlgeordnete und gut funktionierende Verwal- tung zeigen kann, in der schwerwiegende Mängel eine Aus- nahme darstellen. Beide Selbstverständlichkeiten sind aber nur scheinbar. Zum einen ist die Schweiz das einzige uns bekannte Land, in dem die Regierung einen solchen Rechenschaftsbericht vorzulegen hat. Zum anderen ist die Qualität unserer Verwaltung eine Leistung, die nicht ein für allemal feststeht, sondern immer wieder neu zu erbringen ist. Wenn dabei die Prüfung des Geschäftsberichtes gerade im Plenum unseres Rates eine Routineangelegenheit geworden ist, der in der Regel wenig Beachtung geschenkt wird, so darf sie nicht darüber hingwegtäuschen, dass es hier um ein wichtiges Instrument unserer demokratischen Einrichtung geht, das wir wohl im Rahmen unserer Möglich- keiten als Milizparlamentarier, aber doch mit optimalem Ein- satz anzuwenden verpflichtet sind. Wir verdanken es zu einem guten Teil unseren wohlausgewogenen Institutionen und unserer Wachsamkeit, die mögliche Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und zu korrigieren suchen.
Die Aufgabe der Geschäftsprüfungskommissionen ist in Artikel 57ter und folgende des Geschäftsverkehrsgesetzes umschrieben. Wenn darin von der Überwachung der Geschäftsführung der Eidgenössischen Verwaltung und der Rechtsprechung die Rede ist, kann damit nur die Oberauf- sicht gemeint sein, die dem Parlament gemäss Bundesver- fassung gesamtheitlich zusteht. Die Direktaufsicht übt, gemäss Artikel 102 Ziffer 15 der Bundesverfassung, der Bundesrat selbst aus. Daher sind die Geschäftsprüfungs-
kommissionen weder fähig noch kompetent, eine dauernde und umfassende Kontrolle der Verwaltung auszuüben. Sie haben gegenüber der Verwaltung weder ein Weisungsrecht, noch ist es ihre Aufgabe, zukunftsgerichtete politische Akzente zu setzen. Zu diesem Zweck stehen dem Parla- ment andere Instrumente zur Verfügung, so insbesondere der Richtlinienbericht oder der Legislaturzwischenbericht. Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission über die durchgeführten Inspektionen enthält nur einen relativ klei- nen Teil der Aktivitäten der Geschäftsprüfungskommission. Wir haben auch dieses Jahr wieder zahlreiche Fragen an die Departemente und die PTT gerichtet und die Antworten mit den Departementsvorstehern und den verantwortlichen Beamten erörtert. Einzelne Schwerpunkte werden von den Sprechern der Kommission zu jedem Departement noch hervorgehoben werden. Ebenso haben wir im vergangenen Jahr in jedem Departement eine ausgewählte Dienststelle besucht und ihre Aufgaben und Funktionsweise geprüft.
Über die wichtigsten dieser Inspektionen orientiert der gedruckte Bericht der Kommission, den Sie erhalten haben. Insgesamt kommen wir auch dieses Jahr zu einem günsti- gen Urteil über unsere Bundesverwaltung. Dem Bundesrat und allen Beamten und Angestellten des Bundes möchten wir daher Dank und Anerkennung für die erbrachte Lei- stung aussprechen.
Gestatten Sie mir, an dieser Stelle noch einige allgemeine Gedanken zur Qualität unserer Verwaltung und zu einem besonderen Mittel, mit dem diese Leistung kontrolliert und gefördert werden kann. Es wird nächstes Jahr zehn Jahre her sein, seit der Bundesrat der Verwaltung ein Führungs- hilfsmittel in die Hand gegeben hat, das auch im Ausland Beachtung findet: die Richtlinien für die Verwaltungsfüh- rung im Bund, das rote Büchlein, erlassen vom Bundesrat am 28. August 1974. Die Geschäftsprüfungskommission wird sich bei den diesjährigen Inspektionen besonders mit der Handhabung dieser Richtlinien befassen. Sie wird daher in einem Jahr näher über die Praxis der Verwaltungsführung orientieren können. Für heute beschränke ich mich auf Hin- weise zu jenem Teil der Richtlinien, die sich nach unserer bisherigen Erfahrung sowohl für die Verwaltung selber als auch für unsere Kontrolle über sie als bedeutsam erwiesen haben.
Der oberste Grundsatz der Geschäftsführung ist im Verwal- tungsorganisationsgesetz festgehalten. Danach sind die Departemente und die ihnen unterstellten Verwaltungsein- heiten nach den Grundsätzen einer rechtmässigen, zweck- mässigen und leistungsfähigen Verwaltung zu organisieren und zu leiten (Art. 44). Diesen Zielen dienen auch die Richt- linien. Sie stellen eine Reihe von Grundprinzipien auf, regeln die strukturellen Voraussetzungen der Führung sowie die Führungstätigkeit selber und ihre Hilfsmittel. Zu den Grund- prinzipien zählt die kooperative Führung. Sie bedeutet kon- sequente Förderung von Initiative und Selbständigkeit der Mitarbeiter, aktive Mitwirkung aller Beteiligten am Füh- rungsprozess und überzeugende Begründung der Zielset- zung und der Entscheidung. Ihre Grenzen ergeben sich vor allem aus dem hierarchischen Aufbau der Verwaltung und der Notwendigkeit einer klaren Regelung der Entschei- dungsverantwortung, aber auch aus der Forderung nach Effizienz der Verwaltung. Jeder Vorgesetzte muss hier das richtige Mass finden.
Erfolgreiche Führung darf nicht in den Tagesaktualitäten steckenbleiben. Sie erfordert Voraussicht, klare Zielsetzung für die Tätigkeit der Mitarbeiter und Wahrung einer klaren Prioritätenordnung. Diese Planung ist eine der wichtigsten Aufgaben der Vorgesetzten. Sie erfordert viel Zeit und Ein- satz. Gerade unter dem Druck der Personalknappheit ist entscheidend, dass diese scheinbar nicht unmittelbar pro- duktive Führungsarbeit verstärkt wird. Wo der Vorgesetzte zur Entlastung seiner Mitarbeiter vermehrt selber die Sach- bearbeitung übernimmt, läuft er Gefahr, die Führungsarbeit zu vernachlässigen. Diese Tendenz besteht in der Verwal- tung vor allem deshalb, weil die Auswahl der Vorgesetzten oft zu sehr nach fachlichen Qualifikationen erfolgt. Vorge- setzte wie Kandidaten einer Beförderung werden durch die
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1983
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Anno
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III
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Sommersession
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Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
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02
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Seduta
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83.353
Numéro d'objet
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Datum 07.06.1983 - 08:00
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