Verwaltungsbehörden 24.06.1983 82.936
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Interpellation Bühler-Tschappina
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heitswesen und dem Bundesamt für Veterinärwesen die nötige Rechtsgrundlage. Sollte Bromadiolon wider Erwar- ten in bedenklichen Mengen als Rückstand in Lebensmit- teln festgestellt werden, könnten die Ämter vorläufige Wei- sungen für die Verwendung des Mäusegiftes erteilen. Das aufgrund der Verordnung über den Verkehr mit land- wirtschaftlichen Hilfsstoffen für Pflanzenschutzmittel gene- rell geforderte Prüfungsverfahren wurde bis jetzt für die Rodentizide aufgrund einer besonderen Ausnahmebestim- mung in Artikel 8 nicht angewendet. Die Prüfungen beste- hen zur Hauptsache aus Untersuchungen über die Wirk- samkeit für den vorgesehenen Zweck und über allfällige Nebenwirkungen, insbesondere auf die Umwelt. Sowohl Wirksamkeitsprüfungen als auch Untersuchungen über die Nebenwirkungen bieten bei einem Rodentizid gegen unter- irdisch lebende Säugetiere wesentlich mehr Schwierigkei- ten als zum Beispiel bei Insektiziden. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat dennoch beschlossen, die Vorarbeiten für eine Aufhebung der erwähnten Ausnahmeregelung in Angriff zu nehmen. Die Abklärungen über Art und Umfang der Prüfungen, die vor der eventuellen Zulassung eines Rodentizides durchzuführen wären, werden ebenfalls von der genannten Arbeitsgruppe durchgeführt.
Die vorgebrachten Bedenken betreffend die chemische Natur und die Abbauprodukte des eingesetzten Rodentizi- des sind zum Glück unbegründet. Die ökologischen Eigen- schaften der im Wirkstoffmolekül enthaltenen Biphenyl- gruppe können in keiner Weise mit denjenigen der stark akkumulierenden und sehr schwer abbaubaren Pclychlo- rierten Biphenyle (PCB) verglichen werden.
Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bun- desrates nicht befriedigt.
82.936 Interpellation Bühler-Tschappina Landwirtschaftliches Beitragswesen. Administrative Vereinfachung Subventions agricoles. Simplifications administratives
Wortlaut der Interpellation vom 16. Dezember 1982 Die Vereinigung zum Schutze der kleinen und mittleren Bauern hat ein Papier herausgegeben, nach welchem eine administrative Vereinfachung beim landwirtschaftlichen Bei- tragswesen möglich wäre. Der Bundesrat wird ersucht, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:
Texte de l'interpellation du 16 décembre 1982
L'Association de défense des petits et moyens paysans a publié un document selon lequel des simplifications admi- nistratives seraient possibles en matière de subventions agricoles. Le Conseil fédéral est prié de répondre aux ques- tions suivantes concernant le problème soulevé :
Est-il prêt à examiner cette proposition à fond afin de déterminer si la voie indiquée dans le document précité, ou toute autre réglementation similaire, serait appropriée?
Selon ce document, même si une réglementation des denrées fourragères devait un jour se révéler nécessaire, le travail administratif - qui paraissait présenter des difficultés insurmontables - pourrait être réduit de façon telle que ce motif deviendrait caduc. Le Conseil fédéral est-il également de cet avis?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Geissbühler, Hofmann, Nussbaumer, Räz, Rutishauser (5)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
Eine Vereinfachung und Zusammenlegung von Gesuchsfor- mularen für landwirtschaftliche Beiträge ist selbstverständ- lich wünschenswert. In diesem Sinne ist der Vorschlag der Vereinigung zum Schutze der kleinen und mittleren Bauern (VKMB) grundsätzlich zu begrüssen. Die Schweizerische Informatikkonferenz (SIK) hat zur Abklärung der Vereinfa- chung des landwirtschaftlichen Beitragswesens im Jahre 1979 eine Arbeitsgruppe Landwirtschaft eingesetzt, in der die kantonalen Landwirtschaftsämter, die Beratung und der Bund vertreten sind. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, Vor- schläge für eine einfachere und koordinierte Abwicklung agrarpolitischer Massnahmen mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung auszuarbeiten. Die Arbeitsgruppe hat die Ergebnisse der bisherigen Tätigkeit in einem Zwischen- bericht erfasst und den betroffenen Verwaltungsstellen und weiteren Interessenten im August 1982 zur Stellungnahme zugestellt. Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe geht jedoch bedeutend weiter als das Papier des VKMB. Das landwirt- schaftliche Beitragswesen ist, betrachtet man nur die ver- schiedenen terminlich gebundenen Erhebungen (Kosten- beiträge an Viehhalter im Berggebiet 21. April, Sömme- rungsbeiträge im Juli, Flächenbeiträge im September, Zoll- rückerstattung auf Treibstoff bis 15. Februar des folgenden Jahres usw.) sehr komplex.
Das vom VKMB vorgeschlagene Papier bringt in bezug auf die Durchführbarkeit der Futtermittelbewirtschaftung keine neuen Elemente. Die Erfassung des Kraftfutterbedarfes ist vor allem bei den Mastschweinen zu ungenau. Das Einstall- gewicht der Ferkel bzw. Jager sowie der von Betrieb zu Betrieb stark schwankende Futterbedarf je Kilo Zuwachs bleiben unberücksichtigt. Bei der Futtermittelproduktion auf dem eigenen Betrieb wird nur gerade die Futtergetreidepro- duktion erfasst. Die andern auf dem Betrieb produzierten oder aus der Verarbeitung zurückgenommenen Futtermittel wie Rapsschrot, Melasse, Kartoffeln usw. werden nicht erfasst. Eine Erfassung aller Produkte, die in der Tierfütte- rung eingesetzt werden, ist nur mit sehr grossen Schwierig- keiten möglich.
Der im Papier aufgezeigte Weg ist - wie oben ausgeführt - bei der Erfassung der Eigenproduktion und dem Futtermit- telbedarf zu ungenau, um einen Erfolg bei der Lenkung der tierischen Produktion zu erzielen.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
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1983
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Band
III
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Conseil national
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Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
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Geschäftsnummer 82.936
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Numero dell'oggetto
Datum 24.06.1983 - 08:00
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1034-1034
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