Verwaltungsbehörden 24.06.1983 82.532
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Interpellation Müller-Bern
82.532 Interpellation Müller-Bern Betriebsunfälle Accidents professionnels
Wortlaut der Interpellation vom 29. September 1982
Nachdem bis 1976 Betriebsunfälle gemäss SUVA Statistik erfreulicherweise stark abnahmen, ist nun in den letzten Jahren wieder eine wesentliche Zunahme festzustellen. Ich frage den Bundesrat an:
Was sind nach seiner Meinung die Ursachen für diese Zunahme, und wie wirkt sich die Rezession auf diese Ent- wicklung aus?
Sind die Schutzmassnahmen der Schweizer schen Unfallversicherungsanstalt genügend und können sie in der Praxis wirksam überwacht werden?
Wie beurteilt er die Zweckmässigkeit der Einführung von Sicherheitsdelegierten und der Schaffung von paritätisch zusammengesetzten Sicherheitskommissionen, wie sie mit einigem Erfolg im Ausland funktionieren, damit auch die Arbeitnehmer an der Sicherheit im Betrieb mitwirken kön- nen?
Wie stellt sich der Bundesrat zu einer allfälligen wissen- schaftlichen Untersuchung, die durch den Schweizerischen Nationalfonds veranlasst werden könnte, um die Gründe der Zunahme der Arbeitsunfälle abzuklären und Vorschläge zur Verbesserung der gegenwärtigen unbefriedigenden Situation zu machen?
Texte de l'interpellation du 29 septembre 1982
Après une forte et réjouissante diminution des accidents professionnels jusqu'en 1976 (selon les statistiques de la CNA), on a depuis lors constaté une notable recrudes- cence de ceux-ci. Le Conseil fédéral est invité à répondre aux questions suivantes:
A son avis, quelles sont les causes de cette augmenta- tion et quel est le rôle de la récession dans cette évolution?
Les mesures de protection préconisées par la Caisse nationale suisse d'assurance en cas d'accidents sont-elles suffisantes, et est-il possible, en pratique, de contrôler effi- cacement leur application?
Juge-t-il opportun que des délégués à la sécurité soient nommés et que des commissions paritaires, qui fonction- nent déjà avec un certain succès à l'étranger, soient créées pour permettre aux travailleurs de collaborer activement aux mesures de sécurité appliquées dans l'entreprise ?
Que pense-t-il d'une éventuelle étude scientifique qui pourrait être patronnée par le Fonds national, et qui aurait pour but de déterminer les causes de l'augmentation du nombre des accidents professionnels et de présenter des propositions en vue d'améliorer la situation actuelle qui n'est pas satisfaisante?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Bircher, Borel, Bratschi, Braunschweig, Bundi, Chopard, Deneys, Gerwig, Gloor, Hubacher, Jaggi, Lang, Loetscher, Longet, Mauch, Meier Werner, Morel, Muheim, Neukomm, Ott, Reimann, Reiniger, Renschler, Robbiani, Rubi, Uchtenhagen, Vannay, Wagner, Weber-Arbon (30)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Zahlreiche Indizien, die aus der Praxis stammen, weisen darauf hin, dass die Erneuerung des Produktionsapparates, verbunden mit einer wesentlichen Erhöhung des Arbeits-
tempos, eine entscheidende Rolle spielt. Dazu kommt die Auswirkung der Rezession der siebziger Jahre und der jet- zigen Schwierigkeiten.
Man muss sich fragen, ob angesichts der Verschlechte- rung der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer die Schutzmassnahmen der SUVA und ihre Kontrollen noch genügen. Zu der Entwicklung trägt ohne Zweifel der psy- chologische Druck, verursacht durch die Arbeitslosigkeit und das allgemeine Klima der Unsicherheit bei.
Es scheint einer Notwendigkeit zu entsprechen, dass die Sicherheitsvorkehren und die Kontrollen durch die SUVA und die Arbeitsinspektoren verstärkt werden müssen, gleich wie die medizinischen Dienste der Unternehmungen. Das neue Unfallversicherungsgesetz gibt die Möglichkeit, hier Fortschritte ohne Verzögerung zu erzielen. Aber ent- scheidend ist, dass die Vorsorge nicht nur für die Arbeit- nehmer, und noch weniger gegen die Arbeitnehmer, son- dern mit den Arbeitnehmern getroffen werden muss. Sie sind ja in erster Linie betroffen, es geht um ihre Arbeitsbe- dingungen und ihre Sicherheit. Deshalb ist es zu bedauern, dass im neuen Gesetz und auch in den Entwürfen für die Verordnungen nirgends die Rede ist von paritätisch zusam- mengesetzten Sicherheitskommissionen, bzw. von Sicher- heitsdelegierten bei kleineren und mittleren Betrieben. Das ist ein schwerwiegender Mangel, der eigentlich unverständ- lich ist, nachdem ähnliche Einrichtungen seit Jahren bestens in verschiedenen Ländern, wie der Bundesrepublik, Frankreich, Belgien und Schweden, funktionieren.
Es scheint wichtig zu sein, die unter Punkt 1 angedeute- ten Auswirkungen der Erhöhung des Arbeitstempos, der Einführung von neuen Technologien in den Betrieben, der Rezession auf die Sicherheit am Arbeitsplatz näher zu untersuchen. Es ist deshalb wünschenswert, diese Proble- matik im Rahmen eines Forschungsprogrammes des Natio- nalfonds abzuklären.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
Zu Frage 1: Ein erster Überblick über die Zahl der von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) behan- delten Berufsunfälle (einschliesslich der Berufskrankheiten) für die Jahre 1976 bis 1981 zeigt tatsächlich eine kontinuier- liche Zunahme. Die Entwicklung des Unfallgeschehens ist grundsätzlich abhängig vom jeweiligen Stand der Technolo- gie und der Arbeitssicherheit, von der jeweiligen Wirt- schaftsstruktur sowie von den Veränderungen in der Be- schäftigung. Es darf davon ausgegangen werden, dass es jedenfalls bisher gelungen ist, die Arbeitssicherheit nach den zu Gebote stehenden technischen, finanziellen und personellen Möglichkeiten auf dem neuesten Stand zu hal- ten. Demgegenüber zeichneten sich in den Jahren 1976 bis 1981, gemessen an der Zahl der geleisteten Arbeitsstun- den, Veränderungen in der Wirtschaftsstruktur ab. So hat zum Beispiel das Bauwesen, das in bezug auf Unfälle ein stark überdurchschnittliches Risiko aufweist, nach der Rezession einen Aufschwung erlebt, während der Anteil der Arbeitsstunden in der Textilindustrie mit unterdurchschnitt- lichem Berufsunfallrisiko rückläufig war. Die Veränderungen in den relativen Gewichten der Branchen haben somit auch Auswirkungen auf die Gesamtzahl der Unfälle und Berufs- krankheiten, und zwar auch dann, wenn der Stand der Arbeitssicherheit innerhalb der Branchen gleich bleibt. Sodann stellt die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden einen Indikator für die Beschäftigung dar und bestimmt, bei nicht wesentlich verändertem Unfallrisiko, die Zahl der auftreten- den Unfälle und Berufskrankheiten. Im Zeitraum 1976 bis 1981 nahm die Zahl der Arbeitsstunden gesamthaft um 205 Millionen Stunden zu.
Um die Entwicklung der Arbeitssicherheit zuverlässig beur- teilen zu können, ist es notwendig, die Veränderungen der Wirtschaftsstruktur und der Beschäftigungslage zu «stan- dardisieren», d. h. es werden für die sechs Jahre in den bei- den genannten Bereichen die durchschnittlichen Verhält- nisse 1976 bis 1981 als stabil angenommen. Dann wird
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ersichtlich, dass zwar gesamthaft gesehen immer noch eine Steigerung der Unfallzahlen feststellbar ist, insbesondere von 1976 auf 1977, jedoch in einem wesentlich geringeren Ausmass. Dies zeigt sich deutlich aus der Tabelle im Anhang. Die vom Interpellanten in seiner Begründung geäusserte Vermutung, dass nach der Rezession der Pro- duktionsapparat erneuert und das Arbeitstempo erhöht wurde, dürfte zutreffen, stieg doch die Produktivität, wie der Index der industriellen Produktion zeigt, von lediglich 140 (1963 = 100) im Jahre 1976 auf Werte zwischen 148 und 160 in den Jahren 1977 bis 1981. Für die kleinere Zahl von Unfällen im Jahre 1976 kann allerdings auch das durch die damalige Rezession geprägte Verhalten der Arbeitnehmer verantwortlich sein. Es zeichnete sich durch grössere Vor- sicht, Bemühen um weniger Absenzen usw. aus, im Bestre- ben, den Arbeitsplatz zu erhalten.
Aus den vorstehenden Ausführungen lassen sich somit fol- gende Schlussfolgerungen ziehen: Die Zahl der ordentli- chen Berufsunfälle und Berufskrankheiten des SUVA- Bestandes stieg von 1976 bis 1981 um 16,7 Prozent. Diese Steigerung erklärt sich rund zur Hälfte (8,5 Prozent) aus Veränderungen in der Beschäftigung und in der Wirt- schaftsstruktur. Die markante Zunahme der Unfälle von 1976 auf 1977 dürfte zur Hauptsache auf die durch den wirt- schaftlichen Aufschwung bedingte Produktivitätssteigerung und auf das veränderte Verhalten der Arbeitnehmer zurück- zuführen sein. Wird wegen der speziellen Verhältnisse wäh- rend der Rezession das Jahr 1976 aus der Betrachtung weggelassen, so ergibt sich von 1977 bis 1981 - gemessen an den standardisierten Zahlen - eine Zunahme der Berufs- unfälle und Berufskrankheiten von gesamthaft 2,8 Prozent oder 0,7 Prozent pro Jahr. Diese Zunahme ist angesichts der grossen Anstrengungen auf dem Gebiet der Arbeitssi- cherheit beunruhigend und kontrastiert mit dem erfreuli- chen Rückgang der Unfälle seit dem Zweiten Weltkrieg bis 1975. Sie sollte die Arbeitgeber dazu bewegen, ihre Bemü- hungen hinsichtlich der Unfallverhütung zu verstärken sowie die Arbeitnehmer vermehrt dazu bewegen, ihre Mitar- beit bei Sicherheitsmassnahmen zu intensivieren. Die SUVA und die Arbeitsinspektorate unternehmen ihrerseits - im Rahmen ihrer Möglichkeiten - alles, um dieser Zunahme Einhalt zu bieten.
Zu Frage 2: Vorab sei darauf hingewiesen, dass gemäss Artikel 65 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Juni 1911 über die Kranken- und Unfallversicherung für die Gewährlei- stung der Arbeitssicherheit in den Betrieben nicht die SUVA, sondern die Betriebsinhaber verantwortlich sind. Die SUVA hat dafür zu sorgen, dass diese ihren Verpflichtungen nachkommen. Demnach bemüht sie sich in bedeutendem Masse um die Belange der Sicherheit in den ihr unterstell- ten Betrieben. So hat sie - als Ergänzung der zwingenden Vorschriften der zurzeit geltenden 24 bundesrätlichen Ver- ordnungen und Verfügungen des Departementes des Innern - nicht weniger als 76 diesbezügliche Richtlinien her- ausgegeben, welche durch Revision periodisch dem neu- esten Stand angepasst werden. Überdies stehen im Hin- blick auf neue Aspekte der Arbeitssicherheit zahlreiche wei- tere Richtlinien in Vorbereitung. In Bereichen, wo zwin- gende Bundesvorschriften oder Richtlinien fehlen, macht die SUVA schliesslich vom Recht auf Erlass von Einzelwei- sungen regen Gebrauch. Bezüglich Anordnung der notwen- digen Massnahmen zur Förderung der Arbeitssicherheit in den der SUVA unterstellten Betrieben sind damit kaum Lük- ken vorhanden.
Im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Mittel führt die SUVA Kontrollen zur Über- wachung der Arbeitssicherheit durch. Dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entsprechend übt sie ihre Kontrolltä- tigkeit mit Schwergewicht dort aus, wo sie möglich ist und die grösste Wirkung zu erzielen vermag. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten schenkt die SUVA somit den Kontrollen im Bereich der Arbeitssicherheit die erforderliche Aufmerk- samkeit.
Obschon sich die zweite Frage der Interpellation lediglich auf die von der SUVA getroffenen Massnahmen bezieht, gilt
es doch daran zu erinnern, dass ebenfalls die Durchfüh- rungsorgane des Arbeitsgesetzes am System der berufli- chen Unfallverhütung beteiligt sind. Es handelt sich dabei hauptsächlich um die Kantonalen Arbeitsinspektorate, die - im Namen der Eidgenossenschaft - von den Eidgenössi- schen Arbeitsinspektoraten beaufsichtigt werden. Das neue Gesetz über die Unfallversicherung (UVG), welches auf den 1. Januar 1984 in Kraft gesetzt wird, setzt nun eine Koordi- nationskommission ein, die im Bereich der Arbeitssicher- heit eine wegweisende Rolle spielen wird. Diese Kommis- sion wird, in direkter Zusammenarbeit mit allen an der Durchführung und Überwachung der Arbeitssicherheit beteiligten Stellen, die im Hinblick auf die Förderung der Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten not- wendigen Massnahmen treffen können; dabei wird die Koordinationskommission auch das Problem einer Intensi- vierung der Kontrolltätigkeit durch die Durchführungsor- gane des Arbeitsgesetzes und durch die anderen am Voll- zug der Vorschriften über die Arbeitssicherheit beteiligten Organe prüfen, selbstverständlich unter Berücksichtigung der gegebenen finanziellen Möglichkeiten.
Die SUVA steht unter der Oberaufsicht des Bundes, was sich mit der Einführung des UVG nicht ändern wird. Indes- sen wird die Aufsicht des Bundes über die vorerwähnte Koordinationskommission dazukommen (Art. 85, Abs. 5 UVG). Da diese Kommission namentlich die Aufgabe hat, die Tätigkeiten der SUVA mit jenen der Durchführungsor- gane des Arbeitsgesetzes besser zu koordinieren, wird der Bundesrat um so mehr weitergehende Übersicht über alle Tätigkeiten der Organe erhalten, die sich mit der Überwa- chung der Anwendung der Vorschriften über die Arbeitssi- cherheit befassen.
Zu Frage 3: Der Beizug von Sicherheitsfachleuten wird in der Schweiz bereits in verschiedenen Betrieben mit Erfolg praktiziert und nimmt stetig zu. Das Interesse für Ausbil- dungskurse für Sicherheitsfachleute, welche von der SUVA und anderen Institutionen durchgeführt werden, ist dement- sprechend gross, haben doch bereits mehrere hundert Mit- arbeiter aus der schweizerischen Industrie und den gewerblichen Betrieben an solchen Kursen teilgenommen. Im übrigen wird mit Inkrafttreten des UVG der Bundesrat ermächtigt, verbindliche Vorschriften über die Mitwirkung von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssi- cherheit in den Betrieben zu erlassen (Art. 83 Abs. 2 UVG). Die Mitarbeit der Arbeitsärzte und der Sicherheitsfachleute in den Betrieben trägt ebenfalls zur Förderung der Arbeits- sicherheit bei. Diese Spezialisten haben den Arbeitgeber namentlich in Fragen neu zu treffender Massnahmen zu beraten. Es ist geplant, dieses Thema einer eingehenden Prüfung zu unterziehen, damit eine besondere Verordnung über Arbeitsärzte und andere Sicherheitsfachleute geschaf- fen werden kann. Bei der Ausarbeitung des Verordnungs- textes sind vor allem die verschiedenen Betriebskategorien sowie die Ausbildungsmöglichkeiten im Bereiche der Arbeitsmedizin und in jenem der Technik für die Arbeitssi- cherheit zu berücksichtigen.
Die Bildung von paritätisch zusammengesetzten Sicher- . heitskommissionen, wie sie bereits in verschiedenen schweizerischen Betrieben bestehen, ist zu begrüssen. Auch diese Sicherheitskommissionen sind weitgehend geeignet, zur Wahrung und zur Förderung der Arbeits- sicherheit beizutragen, denn die Arbeitnehmer werden sich in diesen Gremien mit den dort gestellten Sicherheitsfragen eingehend auseinandersetzen müssen. Die Tätigkeit sol- cher Kommissionen werden demnach die Arbeitnehmer zu vermehrtem Einsatz für die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten motivieren. Bereits unsere Bot- schaft aus dem Jahr 1976 zum Entwurf des UVG erwähnt die Schaffung von Betriebsausschüssen als eines der Mit- tel, um Arbeitnehmer in Fragen der Arbeitssicherheit zur Mitwirkung heranzuziehen (vgl. Botschaft Seite 75). Aller- dings ist es primär Sache der Betriebe selber und der Sozialpartner, solche Ausschüsse zu bilden. Im übrigen gehört diese Frage in den Zusammenhang einer gesetzli- chen Regelung der betrieblichen Mitbestimmung, mit der
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Interpellation Renschler
sich zurzeit eine vom Eidgenössischen Volkswirtschafts- departement (EVD) eingesetzte Expertenkommission be- fasst.
Zu Frage 4: Wie aus der Beantwortung der vorstehenden Fragen hervorgeht, sind die Ursachen der Zu- bzw. Abnahme der Zahl der Unfälle grösstenteils bekannt. Das- selbe gilt in bezug auf die Massnahmen zur Förderung der Arbeitssicherheit. Hingegen erscheint es durchaus zweck- mässig, die Belange der Arbeitssicherheit und der Arbeits- gestaltung bereits bei der Entwicklung neuer Technologien und Arbeitsverfahren abzuklären. So hat der Schweizeri- sche Nationalfonds im Auftrag des Bundesrates unlängst die Prüfung des Themas «Arbeitswelt: Humanisierung und technologische Entwicklung» veranlasst. Erste eingereichte Projektskizzen befassen sich mit der Arbeitssicherheit, Arbeitsgestaltung und technologischen Entwicklung im Baugewerbe und in den Forstbetrieben. Auf diese Weise können sicherheitstechnische Mängel rechtzeitig, und nicht erst im nachhinein in der Praxis, erkannt und eliminiert wer- den.
Tatsächliche und nach der Beschäftigung sowie der Bran- chenstruktur standardisierte Anzahl der ordentlichen Betriebsunfälle und Berufskrankheiten, 1976 bis 1981:
Ordentliche Betriebsunfälle und Berufskrankheiten
Jahre
Tatsächlich
Nach der Beschäftigung und der Wirtschafts- branche standardisiert
Absolute Zahl
1976 = 100,0
Absolute Zahl
1976 = 100,0
1976
101 181
100,0
101 181
100,0
1977
106 532
105,3
106 439
105,2
1978
107 902
106,6
106 080
104,8
1979
110 470
109,2
107 047
105,8
1980
117 224
115,9
110 284
109,0
1981
118 042
116,7
109 431
108,2
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt.
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Interpellation Renschler Entwicklungszusammenarbeit. Basismedikamente
Coopération au développement. Médicaments de base
Wortlaut der Interpellation vom 7. März 1983
Die Weltgesundheitsorganisation hat eine Liste von lebens- notwendigen Medikamenten für die Entwicklungsländer (sogenannte Basismedikamente) verabschiedet und propa- giert. Diese Liste bezweckt, den Regierungen und dem medizinischen Personal in der Dritten Welt die Auswahl von billigen und wirkungsvollen Medikamenten aus dem unüber- sichtlichen Wirrwarr von Zehntausenden von Pharmapro- dukten zu erleichtern. Eine besondere Hilfe besteht noch darin, dass die Pharmaprodukte unter ihren ursprünglichen Bezeichnungen (sogenannte Generic Names) anstatt mit dem Marktnamen aufgelistet und empfohlen werder ..
Wir fragen den Bundesrat:
a. Ist er bereit, in der WHO und in der kommenden World Health Assembly das Konzept der «Generic Names» zu unterstützen?
b. Ist er bereit, das Konzept der Basismedikamente in der Praxis der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit zu fördern und durchzusetzen?
Texte de l'interpellation du 7 mars 1983
L'Organisation mondiale de la santé a approuvé et diffusé une liste de médicaments d'importance vitale intéressant les pays en développement (médicaments de base). L'éta- blissement de cette liste a pour but de simplifier aux gou- vernements et au personnel médical des pays du tiers monde le choix de remèdes bon marché et efficaces, parmi les dizaines de milliers de produits pharmaceutiques et le tohu-bohu que cela représente.
Le fait que lesdits produits pharmaceutiques sont réperto- riés et recommandés sous leur désignation d'origine (Generic Names) en lieu et place des noms en usage sur le marché, constitue une aide supplémentaire bienvenue.
Nous demandons au Conseil fédéral:
a. Est-il prêt à donner son appui au concept de «Generic Names» au sein de l'OMS et lors de la prochaine Assem- blée mondiale de la santé (World Health Assembly)?
b. Est-il disposé à promouvoir le concept de médicaments de base dans la pratique de la coopération suisse au déve- loppement, voire à l'imposer?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Borel, Gloor, Jaggi, Leuenberger, Loetscher, Longet, Mei- zoz, Ruffy, Vannay (10)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Entwicklungsländer werden mit einer grossen Vielfalt an Medikamenten überschwemmt. In Mexiko soll es beispiels- weise Zehntausende von verschiedenen Medikamenten auf dem Markt geben. Nicht nur die Vielfalt, sondern oft auch die hohen Preise der Pharmazeutika führen zu einer starken finanziellen Belastung der Länder in der Dritten Welt. Obwohl Entwicklungsländer bis zu 50 Prozent ihrer öffentli- chen Mittel im Gesundheitswesen für Medikamente verwen- den, können die Bedürfnisse der gesamten Bevölkerung nicht gedeckt werden. Insbesondere in ländlichen Gegen- den fehlt es häufig an den notwendigsten Arzneimitteln. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) will dieses schwerwie- gende gesundheitspolitische Problem in der Weise einer Lösung nahe bringen, dass die kostspielige Vielfalt durch eine kostensparende Standardisierung des Angebotes an Medikamenten ersetzt wird. Dadurch lässt sich mit dem gleichen finanziellen Aufwand eine umfassendere Versor- gung der Bevölkerung gewährleisten. Die WHO stellte eine Liste mit rund 200 lebensnotwendigen Basismedikamenten zusammen. 90 Prozent dieser Arzneimittel sind schon so lange auf dem Markt, dass sie keinen Patenten mehr unter- liegen. Sie können also kostengünstig produziert und zu bil- ligen Preisen abgegeben werden. Dass die Bestrebungen der WHO den kommerziellen Interessen der transnationalen Pharmakonzerne kurzfristig zuwiderlaufen, liegt auf der Hand. Doch diese Interessen müssen angesichts der gesundheitspolitischen Bedürfnisse der Entwicklungsländer in den Hintergrund treten. Aus diesem Grunde gebe ich der Erwartung Ausdruck, dass der Bundesrat die beiden gestellten Fragen positiv beantwortet.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
Zu Frage a: Die Weltgesundheitsorganisation hat schon im Jahre 1977 eine nach Indikationen gegliederte Modelliste von etwa 300 Basismedikamenten veröffentlicht. In dieser Liste werden die Medikamente mit den international aner- kannten Kurzbezeichnungen der Wirkstoffe («Generic Names») bezeichnet. Die Liste hat empfehlenden Charakter und soll den Entwicklungsländern dienen, um mit einem beschränkten Medikamentensortiment möglichst preisgün- stig die wichtigsten Krankheiten behandeln zu können. Dabei ist es wichtig, dass die Qualität der empfohlenen Heil- mittel gewährleistet ist und dass die medizinischen Beson-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Müller-Bern Betriebsunfälle Interpellation Müller-Bern Accidents professionnels
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Dans
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1983
Année
Anno
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III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
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82.532
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Datum 24.06.1983 - 08:00
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