Verwaltungsbehörden 24.06.1983 83.409
20011555Vpb24.06.1983Originalquelle öffnen →
N
1008
Postulat Akeret
qu'elle pose et à l'appréciation qu'on peut en faire. Ce rap- port devra paraître dans la Feuille fédérale.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Schattenwirtschaft ist derjenige Teil der Wirtschaft, der durch die offiziellen Statistiken nicht erfasst wird. In Anleh- nung an Prof. Bruno S. Frey (Wie gross ist die Schattenwirt- schaft? in: «Wirtschaft und Recht», Jahrgang 33, Heft 3/4, Seite 143) sind zu unterscheiden:
a. das legale Ausweichen aus der «offiziellen», statistisch erfassten wirtschaftlichen Tätigkeit;
b. an sich legale Aktivitäten, für die jedoch die Steuer hin- terzogen wird;
c. illegale Tätigkeiten, die deshalb auch nicht steuerlich deklariert werden.
Aufgrund vorliegender Schätzungen ist anzunehmen, dass die Schattenwirtschaft heute nicht nur in den Entwicklungs- ländern, sondern auch in den Industrieländern quantitativ bedeutend ist. Eine genauere Kenntnis der Schattenwirt- schaft für die Wirtschafts-, Steuer- und Sozialpolitik ist vor allem deshalb unerlässlich, weil nur auf diesem Wege die wirkliche Jahresleistung der Volkswirtschaft, das wirkliche Sozialprodukt, die wirkliche Arbeitslosigkeit und die wirkli- che Steuerbelastung erfasst werden können.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis
83.409 Postulat Akeret Natur- und Heimatschutz. Arbeitsbeschaffungsmassnahmen
Protection de la nature et sauvegarde du patrimoine national. Mesures de relance
Wortlaut des Postulates vom 17. März 1983
Der Bundesrat wird eingeladen, im Rahmen des zweiten oder eines weiteren Massnahmenpaketes auf dem Gebiete der Arbeitsbeschaffung, das den eidgenössischen Räten zugeleitet wird, auch Vorschläge des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes zu berücksichtigen, die Initiative zu Vorbeugungs- und Sanierungsmassnahmen bei Kantonen und Gemeinden anzuregen und für dieses Impulsprogramm einen Kredit von 10 Millionen Franken bereitzustellen. Dabei wäre zu prüfen, ob nicht ein Teil dieser Massnahmen aus den zweckerweiterten Treibstoffzollzuschlägen finanziert werden könnte und durch die einschlägige Anschlussge- setzgebung realisierbar wäre.
Texte du postulat du 17 mars 1983
Le Conseil fédéral est invité, à l'occasion de la présentation aux Chambres du deuxième train de mesures visant à la création d'emplois ou lors d'une étape ultérieure, à faire également des propositions en vue de la protection de la nature, du paysage et du patrimoine national, à stimuler les initiatives des cantons et des communes ayant pour but de prévenir ou de réparer les atteintes dans ces domaines, et à mettre à disposition au titre d'un programme d'impulsion en la matière un crédit de 10 millions de francs. Ce faisant, il conviendrait d'examiner la possibilité de financer une partie de ce programme à partir des droits sur les carburants dont l'affectation vient d'être élargie et d'inscrire dans la législa-
tion qui sera fondée sur le nouvel article constitutionnel des dispositions propres à assurer la réalisation de cette partie.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bac- ciarini, Basler, Bundi, Ganz, Günter, Hofmann, Kaufmann, Keller, Kopp, Longet, Loretan, Merz, Morf, Muheim, Müller- Luzern, Müller-Aargau, Nussbaumer, Oester, Ogi, Petit- pierre, Schalcher, Schmid, Zwygart (24)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Auf dem Gebiete des Natur- und Landschaftsschutzes besteht ein grosser Nachholbedarf. Für zahlreiche Einzel- massnahmen, die dem Natur- und Heimatschutz, dem Umwelt- und Gewässerschutz, der Geotechnik und Boden- kunde dienen würden, fehlen die Mittel oder die Planungs- grundlagen. Die Schweizerische Stiftung für Landschafts- schutz hat 1976 einen ganzen Katalog von praktischen Vor- schlägen zur Berücksichtigung des Umwelt- und Land- schaftsschutzes im Rahmen der Konjunkturbelebung und Arbeitsbeschaffung erstellt. Der Katalog hat gezeigt, wie mit dem Mittel der Arbeitsbeschaffung der grosse Nachhol- bedarf auf diesem Gebiet gemindert und in bleibende Werte übergeführt werden kann. Er bezieht sich auf die Grundla- genbeschaffung, planerische Vorarbeiten, Ausarbeitung von Projekten, Sofortmassnahmen auf dem Felde, Realisie- rung von Projekten und Vorschläge für verwandte und an sich selbständige Bereiche wie Berglandwirtschaft, Forst- wirtschaft, Gewässererhaltung, Rad-, Fuss- und Wander- wege.
Die unversehrte Natur- und Kulturlandschaft ist für unser Land eine unentbehrliche ökologische, kulturelle und öko- nomische Ressource. Um so mehr müsste es erstaunen, wenn in einem Arbeitsbeschaffungsprogramm des Bundes keine einzige Position für den umfassenden Landschafts- schutz (Natur- und Heimatschutz) vorgesehen würde, zumal im Bereich Natur- und Heimatschutz zahlreiche arbeitsintensive und zudem wertschöpfende Massnahmen und Tätigkeiten durch Bundesbeiträge sofort ausgelöst werden und auch regionalwirtschaftlich positive Effekte zei- tigen könnten.
Eine 1982 vorgenommene Schätzung seitens der Arbeits- gemeinschaft der kantonalen Beauftragten für Landschafts- schutz hat für den Bereich des Natur- und Heimatschutzes einen jährlichen Finanzbedarf des Bundes von 25 bis 30 Mil- lionen Franken ergeben. Diesem Betrag stehen heute jähr- lich verfügbare Mittel von etwa 7 Millionen Franken gegen- über. Aus diesem Missverhältnis heraus haben sich bei den zuständigen Bundesorganen ausführungsreife Subven- tionsgesuche im Betrage von etlichen Millionen Franken angestaut, welche nicht weiter behandelt werden konnten. Viele andere Projekte sind bei den Kantonen hängig und dem Bund - in Kenntnis der beschränkt vorhandenen bzw. verfügbaren Geldmittel - noch nicht weitergeleitet worden. Im Bereich des Biotop- und Artenschutzes müssten zum Beispiel viele Grundlagen vordringlich erarbeitet werden: so über bundesrechtlich geschützte Arten wie alle Amphibien und Fledermäuse sowie viele Vogelarten, welche zugleich gute Bioindikatoren sind; über schützenswerte und gefähr- dete Biotope wie die Moore und andere Nassstandorte sowie die Trockenrasen und die Ufervegetation. Parallel dazu sind Pflege-, Unterhalts-, Sanierungs- und Wiederin- standstellungsarbeiten für dieselben Biotope vordringlich an die Hand zu nehmen. Alle diese Massnahmen erhalten einen höheren Stellenwert durch die bereits eingetretenen Verluste (es sei auf die verschiedenen «Roten Listen» gefährdeter Arten hingewiesen) und durch das für die Schweiz am 1. Juni 1982 in Kraft getretene Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Kon- vention vom 19. September 1979). Zu denken wäre auch an die Kulturlanderhaltung durch Bekämpfung der Vergan- dung, Wiederanlegung von Rebkulturen und Obstanlagen (Erhaltung und Wiederanbau des Hochstammes).
Im Bereich des Heimatschutzes hat das ISOS-Inventar des Bundes, das sämtliche Ortsbilder von nationaler, regionaler
Postulat Hubacher
1009
N
24 juin 1983
und lokaler Bedeutung erfasst, viele schützenswerte Objekte vor allem im ländlichen Raum aufgedeckt, deren Erhaltung nur durch eine entsprechende Sanierung und Pflege der einzelnen Gebäudeelemente möglich ist. Hier ist der Nachholbedarf besonders gross, und viele konkrete Projekte liegen vor oder können von den Kantonen sofort eingefordert werden. Als Beispiele seien neben vielen ande- ren die zwei Ortsbilder von Ardez und Vogorno erwähnt, welche anlässlich des Internationalen Heimatschutzjahres 1975 als Muster und Modelle von Renovationen an die Hand genommen wurden, deren Fertigstellung aber bei weitem noch nicht gesichert ist.
Für die Durchführung ist an ein Subventionsprogramm zu denken, das in Form von Beiträgen gezielte Impulse auslöst und allen föderativen Stufen wie auch privaten Körperschaf- ten, die sich auf den genannten Gebieten betätigen, zugute kommt. Ein einfaches Anmelde- und Entscheidungsverfah- ren soll den Zugang dazu verschaffen, wobei vorab auf bestehenden Organisationen aufzubauen ist. Zu berück- sichtigende Objekte und Institutionen, Kosten und Koordi- nation müssten noch sorgfältig untersucht werden.
Die zahlreichen gezielten, sofort ausführbaren kleineren Projekte könnten auch einen Beitrag an die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit - 5000 Jugendliche, d. h. 27 Pro- zent aller Arbeitslosen, sind heute (März 1983) ohne sinn- volle Beschäftigung - leisten. Zu verweisen ist auch auf den erfolgreichen Einsatz von Winterthurer Arbeitslosen bei der Sturmholzaufbereitung im Katastrophengebiet von Andel- fingen.
In diesem Sinne ersuche ich den Bundesrat, sich auch des Landschaftsschutzes und der Erhaltung unseres nationalen Patrimoniums anzunehmen und die vorhandenen Vor- schläge und Projekte in die Arbeitsbeschaffungs- und For- schungsprogramme des Bundes einzubauen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Überwiesen - Transmis
83.301 Postulat Hubacher Berufliches Bildungswesen. Förderung Formation professionnelle. Encouragement
Wortlaut des Postulates vom 31. Januar 1983
Das Verhältnis zwischen Berufsschülern und Hochschulstu- denten in der Schweiz ist 4 zu 1, das Verhältnis der Bundes- ausgaben dafür im umgekehrten Verhältnis 1 zu 3. In den letzten 20 Jahren sind die Bundesausgaben für die Hoch- schulen gegenüber denen für das berufliche Bildungswe- sen um das Dreifache angestiegen. Das führt dann dazu, dass zum Beispiel das Schweizerische Institut für Berufspä- dagogik (SIBP) im 11. Jahr nach seiner Gründung noch immer einen erheblichen Personalunterbestand hat. Die bei der Gründung geplanten 20 Stellen fielen dem Personal- stopp zum Opfer, so dass das SIBP 1983 erst 13,5 Stellen besetzen kann. Gewisse gesetzliche Aufgaben - Dokumen- tation, Forschung, Unterricht in Informatik und anderes mehr - können überhaupt nicht, andere zum Teil nur man- gelhaft gelöst werden.
Der Bundesrat wird ersucht, zu prüfen und zu berichten,
wie die Bundesleistungen für das berufliche Bildungswe- sen im Interesse der Betroffenen und der Konkurrenzfähig- keit der Wirtschaft angepasst werden können;
wie für das SIBP wenigstens der 1972 geplante Personal- bestand realisiert werden soll.
Texte du postulat du 31 janvier 1983
Le rapport entre les étudiants des écoles professionnelles et ceux des hautes écoles en Suisse est de 4 à 1, alors que la proportion des dépenses fédérales correspondantes est de 1 à 3. Ces 20 dernières années, l'augmentation des dépenses en faveur des hautes écoles a été trois fois plus rapide que celle afférente aux établissements de formation professionnelle. En conséquence, on constate entre autres choses que l'institut suisse de pédagogie pour la formation professionnelle manque toujours sérieusement de person- nel, onze ans après sa fondation. Les 20 postes prévus à ce moment ont été sacrifiés par le blocage du personnel, de sorte qu'en 1983 l'institut ne dispose que de 13 postes et demi. Certaines tâches (documentation, recherche, ensei- gnement de l'informatique, p. ex.) ne peuvent être accom- plies, tandis que d'autres ne le sont qu'en partie.
Le Conseil fédéral est prié d'étudier et de préciser:
comment les subsides fédéraux pour la formation profes- sionnelle pourraient être adaptés pour satisfaire les besoins des intéressés et assurer la compétitivité de l'économie;
comment l'institut pourra à tout le moins engager l'effec- tif du personnel qui avait été prévu en 1972.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Borel, Braunschweig, Christinat, Deneys, Eggenberg-Thun, Gloor, Jaggi, Loet- scher, Mauch, Meier Werner, Nauer, Neukomm, Ott, Van- nay, Wagner, Zehnder, Ziegler-Genf (17)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Zahlen geben das Missverhältnis zwischen den Bundesaus- gaben für die Hochschulen und das berufliche Bildungswe- sen am besten wieder. Dabei sollen die Hochschulausga- ben keineswegs kritisiert oder der Anschein erweckt wer- den, sie seien zu reduzieren.
Aufwendungen des Bundes für berufliches Bildungswesen und Hochschulen (in Mio. Franken):
1960 1970 1980 Steigerung 1960 bis 1980 in Prozenten
Berufliches Bildungswesen 30
84
255
Hochschulen
27
330
740
Verhältnis Berufsschüler/Hochschulstudenten = 4 zu 1
Investitionen des Bundes für die beiden ETH 1971 bis 1981 und neugeschaffene Stellen an beiden Lehranstalten 1960 bis 1976:
Investitionen
neue Stellen
ETH Zürich.
750 Mio.
EPUL Lausanne
420 Mio.
Total
1170 Mio.
Im Vergleich zu diesen (nötigen) Aufwendungen wird zum Beispiel das Schweizerische Institut für Berufspädagogik (SIBP) wesentlich bescheidener dotiert. 1983 sind 13,5 Stel- len realisiert - bei der Gründung 1972 waren 20 geplant -, das führt zu einem Missverhältnis zwischen haupt- und nebenamtlichen Lehrkräften von 1 zu 16.
Leistungen des SIBP 1972 bis 1982:
Erteilte eidgenössische Diplome für hauptamtliche Berufs- schullehrer: über 500;
Anzahl Einführungs- und Fortbildungskurse für amtierende Lehrer: über 600 (mit über 16 000 Teilnehmern);
Ausbildung von nebenamtlichen Lehrern: über 2500.
Wenn der Bund beim beruflichen Bildungswesen zu sparen beginnt und das neue Berufsbildungsgesetz eher restriktiv statt extensiv anwendet, sind das Abstriche an den
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Akeret Natur- und Heimatschutz. Arbeitsbeschaffungsmassnahmen Postulat Akeret Protection de la nature et sauvegarde du patrimoine national. Mesures de relance
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1983
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
83.409
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 24.06.1983 - 08:00
Date
Data
Seite
1008-1009
Page
Pagina
Ref. No
20 011 555
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.