Verwaltungsbehörden 24.06.1983 83.410
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Motion Columberg
981
N
24 juin 1983
die Vorbereitung der Totalrevision der Bundesverfassung (November 1979);
Thesen zu den Jugendunruhen 1980 (November 1980);
Stichworte zum Dialog mit der Jugend (Oktober 1981);
Unterstützung der aktiven Jugendarbeit (Juni 1982). Bericht zum Postulat Müller-Marzohl betreffend Jugendlei- terausbildung.
Alle diese Berichte, besonders jene beiden auf dem Hinter- grund der damaligen Jugendunruhen geschriebenen («The- sen» und «Stichworte»), fanden ein beachtliches Echo. Sie behandelten aber alle nur Teilgebiete bzw. analysierten jugendpolitische Einzelaspekte. Was noch fehlt, ist ein umfassender Gesamtüberblick über die Situation der Jugend in der Schweiz.
Die Schwierigkeiten, die sich einer Jugendpolitik auf gesamtschweizerischer Ebene entgegenstellen, sollen den Bundesrat nicht hindern, einige konkrete Vorhaben in die Regierungsrichtlinien der nächsten Legislaturperiode aufzu- nehmen. Wir denken unter anderen insbesondere an fol- gende Punkte, überlassen es aber dem Bundesrat, Prioritä- ten zu setzen oder weitere Vorhaben zu formulieren:
Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Anerken- nung und Unterstützung der Jugendorganisationen.
Einführung eines Bildungsurlaubes oder Sicherstellung des Anspruches auf eine zusätzliche Ferienwoche, um jun- gen Leuten eine aktive Teilnahme in der Jugendarbeit zu ermöglichen.
Förderung von Jugendzentren und von Dokumentations- stellen für Jugendfragen.
Sicherung von Ausbildungsplätzen.
Vorbereitungsarbeiten für eine mittelfristig zu realisie- rende Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters sowie des Mündigkeitsalters.
Verwirklichung einzelner jugendrelevanter Vorschläge aus dem Entwurf für eine Totalrevision der Bundesverfas- sung.
Der Bundesrat sollte vor allem auch alles daran setzen, mit dem Problem der Jugendarbeitslosigkeit fertigzuwerden. Denn Arbeitslosigkeit erschwert jede Jugendpolitik ganz wesentlich. Andererseits ist festzuhalten, dass gerade auch für arbeitslose Jugendliche konkrete Massnahmen der Jugendpolitik unentbehrlich sind.
Schliesslich wäre es sinnvoll, als eine der wichtigsten Rah- menbedingungen der Jugendpolitik, neben einem Kulturar- tikel, die Schaffung eines neuen umfassenden Bildungsarti- kels in der Bundesverfassung vorzubereiten.
Wir empfehlen dem Bundesrat zudem, im Hinblick auf das Jahr der Jugend 1985 einen umfassenden Bericht über die Situation und die Zukunftschancen der jungen Generation zu erstellen. Dieser sollte die Grundlage für eine längerfri- stige Jugendpolitik bilden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
Wie in Text und Begründung des Vorstosses erwähnt, liegt die Zuständigkeit für eine staatliche Jugendpolitik primär bei den Kantonen und Gemeinden. Der Bund kann sich indes der Mitverantwortung in diesem bedeutsamen gesell- schaftspolitischen Aufgabenbereich nicht entziehen. Die Sorge um eine aktive Beteiligung der Jugend an den Geschehnissen in unserer Gemeinschaft trifft auch den Bundesstaat. Entscheidungen, die auf dieser Ebene getrof- fen werden, haben sehr oft weitreichende und langfristige Auswirkungen auf die junge Generation. Der Bundesrat teilt daher die in der Motionsbegründung dargelegte Auffassung von Wesen und Wert einer konkreten Jugendpolitik.
Seit längerer Zeit ist er auch bemüht, Mittel und Wege für eine bedürfnisgerechte und seinen Kompetenzen entspre- chende Jugendpolitik zu finden. Gestützt auf die Abklärun- gen einer Expertengruppe aus dem Jahre 1973 hat er 1978 die Eidgenössische Kommission für Jugendfragen einge- setzt, die als ständiges Beratungsorgan der Bundesbehör-
den die Situation der Jugend in der Schweiz aufmerksam beobachtet, deren Anliegen und Bedürfnisse aufgreift und entsprechende Vorschläge formuliert. Der Bund verfügt damit über ein Organ, das Brücken zwischen den Jugendli- chen und den Behörden schlagen kann und für eine ange- messene Berücksichtigung ihrer Interessen in der Behör- dentätigkeit bemüht ist. Neben diesem grundsätzlichen Bemühen ist der Bundesrat bestrebt, im Rahmen seiner Zuständigkeit auch Einzelmassnahmen, die dieser Zielset- zung entsprechen, zu treffen. Es handelt sich dabei, wie im Vorstoss richtig erwähnt wird, in der Regel um die Schaf- fung geeigneter Rahmenbedingungen. Die zunehmende Bedeutung der Jugendpolitik auf allen Stufen des Gemein- wesens - die Ereignisse in den letzten Jahren haben dies in ungewohnt scharfer Weise deutlich gemacht - rechtfertigt auch ein verstärktes Engagement des Bundes. Der Bundes- rat ist daher bereit, zu prüfen, welche Massnahmen auf Bundesebene diesem Ziel förderlich sind und wird sich dar- über in den Richtlinien der Regierungspolitik in der Legisla- turperiode 1983/1987 näher äussern. Er hat diesen Willen bereits durch die Entgegennahme des Postulates von Herrn Nationalrat Schüle vom 2. Februar 1983 (ausserschulische Jugendarbeit) zum Ausdruck gebracht, das vom Nationalrat am 18. März 1983 überwiesen wurde.
In der Begründung der Motion der christlichdemokrati- schen Fraktion ist eine Reihe von Massnahmenvorschlägen aufgelistet, wobei ausdrücklich gesagt wird, es sei dem Bundesrat zu überlassen, Prioritäten zu setzen oder weitere Vorhaben zu formulieren. Diese grundsätzliche Offenheit erleichtert dem Bundesrat die Aufgabe. Da es indes ver- früht ist, sich bereits jetzt auf Einzelheiten festzulegen, schlägt er vor, den Vorstoss in Form eines Postulates ent- gegenzunehmen.
Der Postulatsform angepasst ist auch die in der Begrün- dung einzeln aufgeführte Empfehlung, im Hinblick auf das Jahr der Jugend 1985 einen Bericht über die Situation und die Zukunftschancen der jungen Generation erstellen zu lassen, der als Grundlage für eine längerfristige Jugendpoli- tik dienen soll. Der Bundesrat nimmt diese Anregung gerne entgegen. Wünschenswert wäre eine übersichtliche und leicht lesbare Arbeit. Diese Aufgabe kann der Eidgenössi- schen Kommission für Jugendfragen anvertraut werden, die hierfür die notwendigen Erfahrungen und Voraussetzungen besitzt.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
83.410 Motion Columberg Denkmalpflege. Ausrichtung der Bundesbeiträge Conservation des monuments historiques. Versement des subventions
Wortlaut der Motion vom 17. März 1983
Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament einen Bericht über den Stand der zugesicherten, aber noch nicht ausbezahlten Bundesbeiträge an die Denkmalpflege zu unterbreiten. Gleichzeitig soll er einen Vorschlag machen, wie der Überhang an zugesicherten Beiträgen innert einer angemessenen Zeit abgetragen werden kann.
124 -N
N
982
Motion Leuenberger
Um in Zukunft das Auseinanderhalten von zugesicherten Krediten und verfügbaren Mitteln zu verhindern, ist auch im Bereich der Denkmalpflege das System der Verpflichtungs- kredite einzuführen.
Texte de la motion du 17 mars 1983
Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement un rapport sur l'état des subventions fédérales garanties mais non encore versées au titre de la conservation des monu- ments historiques. En même temps, il est prié de proposer un moyen permettant de résorber dans un délai raisonnable l'excédent des subventions garanties.
Afin d'éviter à l'avenir un trop grand déséquilibre entre les crédits et les moyens à disposition, il convient d'introduire le système des crédits d'engagement également dans le domaine de la conservation des monuments historiques.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Barras, Biderbost Blun- schy, de Chastonay, Feigenwinter, Fischer-Sursee, Frei- Romanshorn, Huggenberger, Humbel, Iten, Jung, Kauf- mann, Keller, Koller Arnold, Kühne, Landolt, Müller-Luzern, Nussbaumer, Röthlin, Rüttimann, Scherer, Segmüller, Spiess, Tochon, Weber Leo, Wilhelm, Ziegler-Solothurn (27)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Beantwortung.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
Bis Anfang Mai 1983 sind auf dem Gebiet der Denkmal- pflege Subventionen im Gesamtbetrag von rund 20,2 Millio- nen Franken zugesichert worden (Zusicherungskredit 1983: 13 Millionen; der Rest von 7,2 Millionen stammt aus frühe- ren Jahren und bezieht sich auf Baudenkmäler, deren umfangreiche Restaurierung sich über mehrere Jahre erstreckt). Diesem Stand der zugesicherten Bundesbei- träge stehen bis Anfang Mai 1983 Zahlungen im Betrag von rund 8 Millionen Franken, die bis Ende Jahr auf 13,05 Millio- nen (Zahlungskredit 1983) erhöht werden, gegenüber, so dass auf Ende 1983 voraussichtlich mit Verpflichtungen von 7,15 Millionen Franken zu rechnen ist. Dieser Verpflich- tungsstand kann als normal bezeichnet werden.
Anlass zur Besorgnis geben jedoch die rund 900 pendenten Subventionsgesuche (Stand Anfang Mai 1982), die mangels genügenden Zusicherungs- und Zahlungskredits anstehen. Um den Abbau des Gesuchsüberhangs zu beschleunigen, ist bereits mit dem Voranschlag 1982 ein Sonderkredit von 4,75 Millionen Franken und gegen Ende des gleichen Jah- res noch ein Zusatzkredit von 2 Millionen Franken bewilligt worden, womit insgesamt 105 pendente Gesuche zusätz- lich erledigt werden konnten. Im Voranschlag 1983 ist - nebst dem ordentlichen Kredit von 13,05 Millionen Franken - wiederum ein Sonderkredit von 5 Millionen und in der Finanzplanung 1984/1986 ein solcher von insgesamt 13 Mil- lionen für die Schuldentilgung vorgesehen, so dass bis Ende 1986 eine Sanierung der finanziellen Situation der Denkmalpflege erreicht werden sollte.
Bei der Denkmalpflege ist das System der Verpflichtungs- kredite seit 1975 eingeführt.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
83.322 Motion Leuenberger Jugendstrafrecht. Strafregistereintrag Droit pénal des mineurs. Inscription au casier judiciaire
Wortlaut der Motion vom 2. Februar 1983
Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 361 des Strafgesetz- buches so zu ändern, dass Massnahmen und Strafen gegenüber Jugendlichen, die in das Strafregister eingetra- gen werden, von vorneherein als gelöscht behandelt wer- den.
Texte de la motion du 2 février 1983
Le Conseil fédéral est chargé de modifier l'article 361 du code pénal de manière à ce que les mesures prises à l'encontre des mineurs et les peines qui leur sont infligées et qui sont inscrites au casier judiciaire, soient traitées dès le début comme étant radiées.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Bäumlin, Borel, Bratschi, Braunschweig, Christinat, Deneys, Euler, Ganz, Gloor, Hubacher, Jaggi, Lang, Loetscher, Mauch, Meier Werner, Merz, Morf, Müller-Bern, Nauer, Neukomm, Ott, Renschler, Ruffy, Schmid, Stich, Uchtenhagen, Vannay, Wagner, Zehnder (30)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Ziel unseres Jugendstrafrechtes ist die Erziehung, Fürsorge und Sozialisierung der jugendlichen Täter. Dieser Zielset- zung steht der Strafregistereintrag entgegen: Eine Ausbil- dung, eine Lehrstelle oder eine geregelte Arbeit gilt als die wichtigste Sozialisierung und Stabilisierung eines gefährde- ten Jugendlichen. Durch einen Strafregistereintrag wird aber die Möglichkeit, eine Arbeitsstelle zu finden, extrem erschwert. Dies ist besonders auch deshalb der Fall, weil Massnahmen im Jugendstrafrecht nicht mit der begange- nen Tat korrelieren, sondern im Hinblick auf die gesamte Situation des Jugendlichen ergehen. Dem ahnungslosen Dritten, etwa dem potentiellen Arbeitgeber, eröffnet daher der Auszug aus dem Strafregister ein verzerrtes Bild.
Weiter ist verhängnisvoll, dass verschiedene im Gesetz vor- gesehene Massnahmen, allen voran die Erziehungshilfe, von den Jugendanwälten wegen des Strafregistereintrages gemieden werden. Statt dessen werden weniger adäquate und daher auch weniger wirkungsvolle Ersatzlösungen gesucht. So wird indirekt wegen des Strafregistereintrages ein wichtiger Auftrag des Gesetzgebers ausser Kraft gesetzt. An mehreren Tagungen der schweizerischen Verei- nigung für Jugendstrafrechtspflege (wo vorwiegend die Strafverfolgungsbehörde organisiert ist), ist dies deutlich zum Vorschein gekommen, und es wurde durch Untersu- chungen statistisch erhärtet.
Mit der Motion wird nun nicht vorgeschlagen, vom Strafregi- stereintrag abzusehen, sondern dieser soll erfolgen, aber gleichzeitig sei eine Löschung von Amtes wegen vorzuneh- men. Diese Variante bringt der grossen Mehrheit der Jugendlichen, die nicht rückfällig wird, eine Entstigmatisie- rung, trägt aber gleichzeitig den anderen Fällen Rechnung, wo ein späterer Richter den Rückfälligen allumfassend beurteilen kann. Auch die Interessen der Strafverfolgung und der Statistik werden so nicht beeinträchtigt.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
Das Strafregister dient in erster Linie ganz allgemein der Strafrechtspflege; es soll dem Richter die nach Artikel 63 Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB) vorgeschriebene Beurteilung der Persönlichkeit des Angeschuldigten erleichtern. Es dient jedoch nach Artikel 363 StGB auch der
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Columberg Denkmalpflege. Ausrichtung der Bundesbeiträge Motion Columberg Conservation des monuments historiques. Versement des subventions
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Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
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15
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Seduta
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83.410
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Datum 24.06.1983 - 08:00
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