Verwaltungsbehörden 24.06.1983 81.459
20011516Vpb24.06.1983Originalquelle öffnen →
Motion Thévoz
973
N
24 juin 1983
Fünfzehnte Sitzung - Quinzième séance
Freitag, 24. Juni 1983, Vormittag Vendredi 24 juin 1983, matin
8.00 h Vorsitz - Présidence: Herr Eng
Präsident: Herr Bundesrat, meine Damen und Herren. Ich wünsche Ihnen einen guten Morgen. Herrn Bundesrat Furg- ler gratuliere ich zu seinem heutigen Geburtstag. (Beifall)
81.459
Motion des Ständerates (Gerber) Zuckerrübenanbau Motion du Conseil des Etats (Gerber) Production de betteraves sucrières
.
81.451 Motion Thévoz. Zuckerrübenproduktion Production de betteraves sucrières
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 968 hiervor - Voir page 968 ci-devant
Biel: Sie werden Verständnis haben, dass im Zeitalter der Nostalgie ein Zuckerrüben- bzw. ein Zuckerbeschluss nicht verabschiedet wird, ohne dass ich auch einiges dazu auszu- führen habe. Herr Bundesrat, ich hätte Ihnen für Ihren Geburtstag ein besseres Geschäft gewünscht als das, was wir nun behandeln.
Zuckerrübenanbau, und was damit zusammenhängt, hat politische, agrarpolitische, ökonomische und finanzpoliti- sche Aspekte.
Zuallererst einiges zu den politischen Aspekten: Für mich ist die Entwicklung der Politik des Inlandzuckeranbaus eines der trübsten Kapitel der schweizerischen Agrarpolitik. Nach der Methode der Salamitaktik hat man Scheibe für Scheibe abgeschnitten, und nun will man so noch weiter machen. Es ist ganz klar; das Ziel ist eindeutig. Am Anfang stand einmal ein Versprechen eines Bundesrates, dass mit der Ausdehnung des Inlandzuckeranbaus der Zucker für den Konsumenten nicht teurer werde. Es ist ganz klar: Wenn wir den Anbau - mit allen anderen Massnahmen, die getroffen werden - wieder ausdehnen, führt das zu einer weiteren Verteuerung.
Man hat auch die Öffentlichkeit getäuscht. Im Zuckerbe- schluss, der zur Gründung der zweiten Zuckerfabrik führte, war ganz genau die Grösse der Fabrik angegeben. Man hat sie aber trotzdem von Anfang an wesentlich grösser gebaut und das dann dazu benützt, um wieder eine Ausdehnung des Zuckerrübenanbaus zu fordern. Bei einer weiteren Revision hat man dann als Neuerung diese Überlieferungs- möglichkeit eingeführt. Man hat zwar die Ablieferungs- menge im Gesetz gehabt, aber zugelassen, dass von Jahr zu Jahr eine bestimmte noch zusätzliche Menge angebaut werden durfte. Bei der nächsten Revision hat man dann die Verluste weggezaubert. Es gibt zwar nach wie vor Verluste, die die Eidgenossenschaft und die Konsumenten decken, 123 - N
aber man hat diese Verluste mit schönen Worten umschrie- ben, so dass nicht mehr von Verlusten der Zuckerfabriken die Rede war. Und nun kommt das letzte Kapitel: wieder eine Ausdehnung des Anbaus.
Politisch ist aber auch, wie hier die Direktinteressierten hemmungslos auftreten. Das muss einmal kritisiert werden. Die Motionen stammen von Verwaltungsratsmitgliedern der Zuckerfabrik Aarberg, die direkt an diesem Geschäft inter- essiert sind. Es widerspricht dem, was Sie bei der Revision zur Parlamentsreform beschlossen haben, dass die Parla- mentarier dort, wo sie direkt betroffen sind, etwas zurück- haltender sein sollten. Es widerspricht dieser Grundhaltung. Auch das möchte ich für einmal festhalten.
Zur agrarpolitischen Seite: Warum ist Zuckerrübenanbau so interessant? Es ist natürlich einer der phantastischsten Preise, die überhaupt bezahlt werden. Nach der kürzlichen Preiserhöhung sind es sogar Fr. 15.50. Der nächsthöchste Preis, der in Europa bezahlt wird, ist jener in der Bundesre- publik, und dieser beträgt nicht einmal ganz 9 Deutsche Mark. Sie können sich ungefähr vorstellen, warum Zucker- rübenanbau so beliebt ist.
Aber wer sind nun diese Rübenpflanzer? Ich habe sie ein- mal im Saal hier «die Barone der Landwirtschaft» genannt, und zwar wegen dieses tollen Preises. Es sind nicht nur Bauern, sondern zahlreiche Gutswirtschaften, öffentliche und private Grossbetriebe, die von diesem Preis, den man nach den Kosten eines bäuerlichen Familienbetriebes aus- rechnet, profitieren. Wir haben darunter - um es einmal zu sagen - die Ciba-Geigy mit einem Grossbetrieb. Das ist sicher nicht ein bäuerlicher Betrieb, der diese hohen Rübenpreise nötig hat. Wir haben darunter zahlreiche Straf- anstalten, öffentliche Gutsbetriebe, und wir haben vor allem die Zuckerfabrik Aarberg, die selbst grosse Domänen führt und natürlich Zuckerrüben anbaut. Ich habe bei der letzten Revision des Zuckerbeschlusses im Rat vorgeschlagen, dass man diese Gutswirtschaften vom kostendeckenden Rübenpreis ausnimmt. Interessanterweise war es ausge- rechnet Kollege Thévoz, der diesen Antrag bekämpft hat. Man spricht zwar heute immer davon, man sollte die Preise differenzieren und vor allem an die kleineren Bauernbe- triebe denken. Dort hatte ich einen klaren Antrag gestellt; er ist abgelehnt worden. Leider hat nun der Bundesrat Anfang dieser Woche noch den Rübenpreis - obwohl er kostendeckend ist - wieder erhöht. Ich halte das für ein unerfreuliches Kapitel.
Nun hat man uns hier versprochen, man wolle den Rüben- anbau ausdehnen, und dafür würde man weniger andere Güter produzieren. Lesen Sie die Motion: In der Motion steht nichts davon, dass ein Äquivalent für diese Ausdeh- nung der Anbaufläche zu dienen habe, um entsprechend beispielsweise die Milchproduktion einzuschränken. Im übrigen: Was macht man mit den Rübenschnitzeln und mit dem Rübenkraut? Meines Wissens ist das ein sehr begehr- tes Futter, das natürlich auch wieder verfüttert wird. Ich habe keine Garantie, dass entsprechend andere Produk- tionszweige wirklich eingeschränkt werden.
Zu den ökonomischen und finanziellen Auswirkungen die- ser Ausdehnung: Frau Jaggi hat Ihnen gestern zusammen- gezählt, was alles auf dem Importzucker an Abgaben lastet, was alles dazugekommen ist. Je mehr wir den Inlandanbau ausdehnen, um so mehr müssen wir die verbleibenden Importe belassen, damit wir beispielsweise die teure Lager- haltung zur Sicherstellung der Landesversorgung über- haupt finanzieren können. Das belastet vor allem unsere verarbeitende Industrie, die an sich schon in einem ausser- ordentlich harten Konkurrenzkampf steht. Daran sollte man auch denken.
Nun schlägt der Bundesrat bekanntlich vor, in der Weiter- führung der Sparmassnahmen Beiträge aus allgemeinen Bundesmitteln an die Defizite der Zuckerwirtschaft abzu- bauen. Darüber kann man diskutieren und das den Konsu- menten aufladen. Aber wenn wir gleichzeitig noch in diesem Ausmass den Anbau ausdehnen, dann überspannen wir ganz eindeutig das Tragbare. Ich habe hier grösste Beden- ken.
N
974
Motion Thévoz
Es ist nur eine Motion, die wir behandeln, aber es ist wieder eine dieser Motionen, die Folgen haben wird, ökonomische, aber auch finanzpolitische. Ich habe mich gewehrt, damit man uns nicht vorhalten kann, wir hätten dem Bundesrat wieder einen Vorstoss überwiesen, der Folgen habe. Der Bundesrat weiss, warum er die Vorstosse nur als Postulate und nicht als Motionen übernehmen wollte; der Ständerat hat leider die Motion als Motion überwiesen.
Ich bitte Sie nun, diese Motionen nicht als Motionen zu überweisen.
Jung: Kollega Biel möchte ich sagen, dass ich selbst Rübenpflanzer bin, aber mich sicher nicht zu den Rübenba- ronen zähle, denn mein Betrieb ist und bleibt ein Familien- betrieb, und ich hoffe, dass wir sehr viele Familienbetriebe erhalten können.
Zur Sache möchte ich meinen, dass es sehr kurzsichtig ist, wenn wir auf die heutige Situation abstellen. Es ist so: Wir haben im Moment gesamteuropäisch Überschüsse an Zuk- ker, und wir profitieren in der Schweiz von der Überschuss- produktion in ganz Europa. Zusätzlich wird der Zucker noch verbilligt und so auch auf den Weltmarkt geworfen. Es hat natürlich Konsequenzen, dass wir im Moment sehr billigen Zucker einkaufen können. Es ist nicht immer so und wird nicht immer so bleiben; wir haben unsere Erfahrungen gemacht. Sehr kurzfristig, durch Missernten oder durch politische Wirren, kann sich der Zuckerpreis schlagartig erhöhen, so dass er wesentlich über den Preisstand unse- res Landes steigen wird. Beispielsweise haben wir vor drei Jahren einen höheren europäischen Zuckerpreis gehabt als den in der Schweiz verlangten.
Nun zum Problem Selbstversorgung: Wir in der Landwirt- schaft leiden heute überall an Überkapazitäten, haben Über- produktionen. Trotzdem ist der Selbstversorgungsgrad bei den verschiedenen Gütern sehr tief, beim Zuckerrübenan- bau sind es 40 Prozent. 60 Prozent des Zuckers müssen wir importieren; wir sind aber in der Lage, anbautechnisch den Selbstversorgungsgrad zu heben. Wir sind aber auch in der Lage, ohne weitere Investitionen mit den bestehenden Zuk- kerfabriken grössere Kapazitäten zu verarbeiten und unse- ren Selbstversorgungsgrad somit zu steigern. Betriebswirt- schaftlich möchte ich meinen, dass wir heute mit der Milch- kontingentierung die Produktion der Milch im Griff haben, und wenn wir neue Zuckerrübenanbaukontingente vertei- len, sind diese heute genau geordnet. Wir haben ja die Ver- tragsproduktion. Wir dürfen in der Schweiz keine Hektare anbauen, die nicht garantiert ist, für die nicht ein fertiger Abnahmevertrag vorliegt. Heute werden die Zuckerrüben- kontingente nurmehr an jene Betriebe verteilt, die dement- sprechend die Milchproduktion abbauen, die also Milchkon- tingente abgeben, die nicht einem anderen Betrieb zugute kommen, sondern an der gesamten Menge abgezogen wer- den. Somit können wir die Milchproduktion, die uns sehr viel Verlust bringt, doch etwas eindämmen. Wenn Herr Kol- lega Biel sagt, dass die Schnitzel und das Zuckerrübenkraut sowieso wieder in die Milchproduktion einfliessen, so ist zu bemerken, dass das keine Konsequenzen auf die Produk- tion der Milch hat, da die Milchmenge limitiert ist.
Im Interesse der Landwirte möchte ich Sie bitten, diese Motion zu überweisen. Es ist klar, dass es nicht sinnvoll ist, beim Zucker die Bundeskasse zu belasten, aber ich glaube, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis wir auch diese öffentlichen Lasten auf die Konsumenten überwälzen. Es sind bescheidene Mittel, die den Konsumenten nicht über- mässig belasten, die er ohne weiteres zu übernehmen in der Lage ist, um auf diese Weise einen für den Zucker kostendeckenden Preis zu entrichten.
Ich gratuliere Herrn Bundesrat Furgler zu seinem Geburts- tag und bitte ihn, an diesem Tag ein sehr sinnvolles Geschenk im Interesse unserer Landwirtschaft, auch unse- rer ökologischen Landwirtschaft, zu machen, durch Annahme dieser Motion.
Rutishauser: Wir haben nun viele Argumente gehört für die Erhöhung der Zuckerrübenfläche. Alle Parteien bekennen
sich zu einer Agrarpolitik, in der die bäuerlichen Familienbe- triebe gefördert werden. Wenn es aber dann konkret darum geht, diesen bäuerlichen Familienbetrieben Arbeit und Ver- dienst zu verschaffen, dann sieht alles wieder anders aus mit der Landwirtschaftsfreundlichkeit. Bei einem Lebens- mittel wie Zucker, das wir in absolut einwandfreier Qualität in unserem Lande produzieren können, wird mehr als die Hälfte importiert, und zwar aus Preisgründen.
Dank der Arbeitsintensität ist diese Kultur besonders geeig- net für kleinere und mittlere Familienbetriebe. Bei der Ver- teilung der Zuckerrübenflächen können Betriebsstrukturen berücksichtigt werden, wovon bereits jetzt Gebrauch gemacht wurde, und dieses Instrument könnte sicher noch ausgebaut werden. Es ist also nicht nur eine Kultur für die Grossen oder die Zuckerbarone, wie Herr Biel sagt, und die Fabriken, sondern vor allem auch für die bäuerlichen Fami- lienbetriebe. Die Zuckerrübe ist eine sympathische, umwelt- freundliche Kultur. Sie trägt zur Erhaltung der Boden- fruchtbarkeit wesentlich bei. Diese Kultur ist notwendig für die Fruchtfolge zur Ausdehnung des Getreidebaues. Aus- dehnungsmöglichkeiten bestehen ja praktisch nur noch im Getreide-, vor allem im Futtergetreidebau. Aus diesen Fruchtfolgegründen muss auch die Hackfruchtfläche ver- grössert werden. Bei den Kartoffeln ist die Fläche voll aus- geschöpft; so bleibt also praktisch nur noch die Zucker- rübe. Und mit der Ausdehnung des Ackerbaues kann die Milchrechnung entlastet werden.
Ich bitte Sie also: Überweisen Sie diese Motion im Interesse unserer Agrarpolitik zugunsten der bäuerlichen Familienbe- triebe.
Risi-Schwyz, Berichterstatter: Es ist etwas unglücklich, weil die Eintretensvoten gestern bei sehr gelichteten Reihen vorgetragen wurden und die positiven Argumente, die dafür sprechen, nun etwas in der Luft hängen.
Ich möchte doch noch zwei, drei Punkte unterstreichen, die ich gestern schon aufgeführt habe: Wir haben heute den Zuckerbeschluss 1979, der rund 17 000 Hektaren Anbauflä- che beinhaltet. Diese 17 Hektaren sind heute erreicht. Es wäre also nicht möglich, bis 1989 eine Ausdehnung dieser Fläche vorzunehmen.
Der viehwirtschaftliche Sektor kämpft mit Überschusspro- blemen. Wir fordern eine standortgerechte Produktion. Wir möchten Milchkontingente vom Ackerbaugebiet in die Graswirtschaftsgebiete transferieren. Bei der Befolgung einer solchen Zielrichtung müssen wir den Ackerbaugebie- ten noch vorhandene Produktionsmöglichkeiten zugeste- hen. Diese bestehen nun einfach nur im Futtergetreidean- bau, der in der Fruchtfolge Hackfrüchte haben muss. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Ölversorgung, beim Rapsanbau. Dort deckt die Eigenversorgung nur 10 Pro- zent, und beim Zuckerrübenanbau haben wir eben eine Eigenzuckerversorgung von 40 Prozent. Hier nur von Sala- mitaktik zu reden, als ob wir in der Zuckerversorgung fast eine Autarkie in der Schweiz hätten, ist nun doch etwas übertrieben. Es ist zu verständlich, wenn von Konsumen- tenseite der billige Importzucker den Vorzug bekommt. Aber machen Sie einmal die Rückrechnung, was der Produ- zent und der Arbeiter auf diesen Plantagen verdienen. Wir sprechen immer von Entwicklungshilfe; die grösste Ent- wicklungshilfe wäre, wenn wir für diesen Zucker an der Anfangsstufe etwas mehr bezahlen würden, statt quasi als Rückwirkung ein kleines Geschenk an die Entwicklungslän- der in Form einiger Franken zu sprechen.
Ich bitte Sie zu verstehen, dass die Ausdehnung der Acker- fläche für die Entlastung der tierischen Produktion mit allen Mitteln gefördert werden muss. Wenn wir staats- und ord- nungspolitisch sinnvoll Landwirtschaftspolitik betreiben wollen, muss wohl dort produziert werden, wo der Eigenbe- darf unseres Landes eine solche Zusatzproduktion über- haupt noch erlaubt.
Ich bitte Sie, der Mehrheit unserer Wirtschaftskommission zuzustimmen und wie der Ständerat - der mit 24 zu 5 Stim- men dieses Geschäft gutgeheissen hat - diese Motion zu unterstützen.
Motion Thevoz
975
N
24 juin 1983
Mme Spreng, rapporteur: Je voudrais m'adresser tout spé- cialement à Mme Jaggi et à M. Biel.
Vous êtes inquiets, mais moi je le suis pour le consomma- teur. Je suis inquiète à long terme, lorsque j'ai vu que nos besoins en sucre n'étaient couverts dans notre pays qu'à 40 pour cent. Je me suis souvenue des périodes de guerre pendant lesquelles nous avons connu des difficultés d'approvisionnement en sucre telles que cette denrée nous a fait défaut. Or, ces mêmes difficultés d'approvisionne ment peuvent survenir à n'importe quel moment! A mon avis, cela constitue un argument suffisamment fort pour justifier l'augmentation de la surface de production des bet- teraves sucrières en Suisse.
Néanmoins, il ne faut pas non plus dramatiser: pour une famille, la part du budget-alimentation consacrée à l'achat de sucre est minime. En outre, prétendre qu'il convient de remplacer le sucre par la saccharine est un argument de pays très riche; pour ma part, je ne pense pas qu'il soit valable et je le considère comme fort triste!
On parle de la culture des betteraves sucrières par les grands «barons» du sucre! Or, personnellement, j'ai eu affaire à bon nombre de petits paysans fribourgeois qui m'ont demandé d'agir pour que soit augmentée la culture de la betterave. Tous appartenaient à de petites et à de moyennes entreprises. C'est à eux qu'il faut penser. En l'occurrence, plusieurs d'entre vous nous ont expliqué combien cette culture était favorable pour les entreprises paysannes que nous devons soutenir. Je suis persuadée que la ménagère payera un peu plus cher son sucre si, en toute connaissance de cause, elle sait pouvoir aider ainsi nos paysans.
En conséquence je vous demande, à l'instar du Conseil des Etats, de transmettre sous forme de motions les deux pro- positions qui nous sont soumises.
Bundesrat Furgler: Vorerst möchte ich Ihnen für die freund- lichen Wünsche herzlich danken. Zucker kann ich leider nicht verschenken, wie Herr Jung das wollte, weil Sie ja wis- sen, dass wegen der Folgen zu grossen Zuckergenusses Vorsicht am Platze ist.
In der seinerzeitigen Stellungnahme ging der Bundesrat davon aus, die im Zuckerbeschluss 1979 festgelegte Höchstmenge von 850 000 Tonnen (entsprechend etwa 17 000 Hektaren) werde Ende 1984 vermutlich erreicht. Heute steht fest - und wir haben das in der Kommission deutlich gemacht -, dass diese Menge bereits Ende 1983 erreicht sein wird, so dass sich für den Bundesrat - unab- hängig von diesem parlamentarischen Vorstoss - die Frage stellte, ob man die Fläche für den Anbau etwas ausdehnen solle. Das hat die Stellungnahme meines Vorgängers im Auftrage des Bundesrates anlässlich der Debatte im Stän- derat mitbestimmt; wir empfahlen die Überweisung der Motion Gerber in Postulatsform also nicht, weil wir die Berechtigung einer Ausdehnung der Anbaufläche bestrei- ten wollen, sondern um etwas freier zu sein. Ich darf heute zu drei Punkten Stellung beziehen in Ergänzung zu dem, was die beiden Berichterstatter der Wirtschaftskommission soeben darstellten.
Ich meine, dass es ein agrarpolitisches, ein versorgungspo- litisches und ein finanzpolitisches Element zu gewichten gibt. Beim finanzpolitischen Element ist vom Kommissions- präsidenten zu Recht auch auf den Zusammenhang mit unserer Entwicklungspolitik hingewiesen worden. Zu diesen drei Elementen folgendes.
Niemand kann bestreiten, was soeben von landwirtschaftli- cher Seite kundig dargestellt worden ist, dass im Zusam- menhang mit der Fruchtfolge der Ausdehnung des Zucker- rübenanbaues das Wort gesprochen werden muss. Es ist notwendig, in dieser Richtung vorzugehen, wenn wir die Getreidefläche ausdehnen wollen. Auch Herr Biel als land- wirtschaftlicher Fachmann - niemand bestreitet das - wird mir recht geben, wenn ich sage, dass wir hier im Zusam- menhang mit der Fruchtfolge die von Herrn Rutishauser erwähnten Momente vom Bundesrat zu gewichten sind. Ich teile auch die Auffassung der Referenten und von Herrn
Jung, die sagten, dass wegen der bestehenden Milchkon- tingentierung ein Ausweichen in jener Richtung überhaupt nicht befürchtet werden muss. Der Bundesrat hat heute die Menge im Griff. Sollten sich dort Unzulänglichkeiten erge- ben - jetzt losgelöst vom Systemkonflikt an und für sich -, so wird durch die entsprechende Festsetzung der Quantität eine Kontrolloperation jederzeit leicht sein.
Zum ersten Element: Agrarpolitisch gesehen liegt es im Interesse einer diversifizierten Landwirtschaft, wenn Sie die heute nur rund 40 Prozent unserer Eigenversorgung umfas- senden Zuckerrübenanbauflächen etwas vergrössern.
Damit habe ich bereits das zweite Element angesprochen, Versorgungspolitik: In unserem Staat wird der Zwiespalt zwischen Eigenproduktion und konsumentengünstigen Preisen immer vom Parlament, vom Bundesrat ausgetragen und gelöst werden müssen. Im vorliegenden Fall stelle ich Ihnen die Frage: Erachten Sie 40 Prozent Eigenversorgung als genügend? Sie werden mir zur Antwort geben: Heute geht das ohne weiteres. Ich stimme mit Ihnen überein. Aber für eine auch nur etwas kritischere Situation wäre ein erhöhter Eigenversorgungsgrad im Interesse des ganzen Landes durchaus zu bejahen. Hier hat die Wirtschaftskom- mission sehr sorgfältig - in Übereinstimmung mit dem Bun- desrat - diese tatbeständlichen Überlegungen gemacht und entsprechende Konsequenzen gezogen.
Nun zum dritten Element, dem finanzpolitisch-entwick- lungspolitischen: Damit sind Sie mitten im Interessenstreit Produzent - Produzentenpreise - Konsument - Konsumen- tenpreise. Ich möchte den letzteren Streitpunkt vorwegneh- men: Jedermann ist Konsument. Wir haben im Interesse aller Menschen in diesem Staat dafür zu sorgen, dass preis- günstige Ware angeboten wird. Wenn deshalb heute ein Konflikt zwischen Eigenversorgung und Import zu bestehen scheint, dann hat das mit einem Faktor zu tun, der in der Diskussion vielleicht etwas zu kurz gekommen ist, ich meine, mit dem derzeit tiefen Weltmarktpreis.
Ich habe Ihnen vor zwei Wochen - nach der Rückkehr von der UNCTAD-Konferenz - in aller Offenheit gesagt, dass für die Sanierung der Drittweltstaaten höhere Rohstoffpreise von uns Industriestaaten in Kauf genommen werden müs- sen. All diejenigen unter Ihnen, die einer sinnvollen Entwick- lungspolitik das Wort reden, mögen diese Überlegung auch in die Diskussion und in den Entscheid von heute hineintra- gen. Sobald Sie etwas angehobene Weltmarktpreise haben, wird die Differenz zum Inlandpreis viel kleiner, womit sich das Problem entschärft. Das wollte ich hier gleich vorweg- nehmen, damit nicht der Konsument - der vielleicht nicht an diese Zusammenhänge denkt - annimmt, der Bundesrat trage seinen Sorgen keine Rechnung.
Und nun finanzpolitisch: Es steht für den Bundesrat fest, dass er hier den Bürgern einiges zumuten muss; das kann nicht einfach die Bundeskasse übernehmen. Wir gedenken, bei der Revision des Zuckerbeschlusses die von den Welt- marktpreisen abhängigen Negativdifferenzen weitgehend den Konsumenten anzulasten.
Für das laufende Zuckerjahr 1982/83 rechne ich mit einer Negativdifferenz von rund 75 Millionen Franken. Zur Finan- zierung steht aus der Rechnung 1981/82 ein Vortrag von 29 Millionen Franken zur Verfügung. Sodann wird während des Zuckerjahres eine Abgabe von Fr. 16.20 pro 100 Kilogramm Zucker erhoben. Aufgrund der zurzeit noch sehr tiefen Weltmarktpreise wage ich übrigens heute schon zu sagen, dass im Zuckerjahr 1983/84 die maximale Abgabe erhoben werden muss. Das führt zur vollen Bundesleistung von 7,5 Millionen Franken für Vorwegbeitrag und zu einem zusätzli- chen Beitrag von 15 Millionen Franken, zusammen also 22,5 Millionen. Schliesslich steuern die Produzenten ihren Bei- trag in der Höhe von rund 5 Millionen Franken bei (maximal 60 Rappen pro 100 Kilo).
Der Bundesrat ist der Meinung, dass eine langfristige Neu- ordnung vorbereitet werden sollte mit dem Ziel, den Bund im Bereich der Zuckerwirtschaft finanziell wirksam und dau- erhaft zu entlasten, d. h., die von Ihnen jetzt in der Motion bzw. im Postulat gewünschten Änderungen des Zuckerbe- schlusses 1979 auch zu einer finanziellen Entlastung des
N
976
Motion Vannay
Bundes zu machen. Dies scheint mir die Schlussfolgerung aus den aufgeworfenen agrar-, versorgungs- und finanzpoli- tischen Gesichtspunkten zu sein.
Sobald Sie in dieser Gesamtschau an das Problem heran- treten - wage ich zu behaupten -, ist eine Lösung bei gutem Willen aller Beteiligten möglich.
Ich darf Herrn Biel sagen: Wir werden in keiner Weise irgend jemanden irreführen. Ich habe Ihnen heute die Kar- ten ganz offen auf den Tisch gelegt. Es gibt hier nichts zu verbergen. Ich wage zu behaupten, dass Sie nicht Schaden leiden, indem beispielsweise auch in Strafanstalten Zucker- rüben angebaut werden. Wer bezahlt denn die Strafanstal- ten? Auch wieder wir alle zusammen als Steuerzahler. Wenn also aus irgendeinem Titel auch dort ein Betrag unter «Einkommen» einfliesst, dann ist das keine Schädigung irgendwelcher Bürger, sondern dann dient das dem glei- chen Interesse einer gesunden, sauberen Wirtschaft. Das sind die Überlegungen des Bundesrates. In dieser Richtung werden wir den Zuckerbeschluss 1979 einer Revi- sion unterziehen und Ihnen Bericht und Antrag stellen.
Präsident: Ich schlage Ihnen vor, für die beiden Motionen - weil sie den gleichen materiellen Gehalt haben - eine ein- zige Abstimmung durchzuführen. Sie sind damit einverstan- den.
Der Bundesrat und Frau Jaggi beantragen Umwandlung in ein Postulat: der Ständerat und die Kommission beantragen Überweisung als Motion.
Abstimmung - Vote Für die Überweisung als Motionen Für die Überweisung als Postulate
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
97 Stimmen 41 Stimmen
Mitteilung - Communication
Präsident: Gestatten Sie mir, eine verdiente Würdigung vor- zunehmen: Auf Ende dieser Session tritt ein allseitig bekannter und geschätzter Journalist in den Ruhestand. Herr Dr. Hans Zwicky arbeitet seit dem Jahre 1966 im Parla- mentsgebäude als Bundeshausredaktor der «NZZ». Seine Kommentare über die Session der eidgenössischen Räte gehörten beinahe zur Pflichtlektüre eines Parlamentariers. Ich darf in meinem, aber sicher auch in Ihrem Namen Herrn Zwicky für seine seriöse und langjährige Arbeit danken. Wir hoffen, dass ihm die Befreiung von der Pflicht zur regelmäs- sigen Berichterstattung die Möglichkeit gibt, seinen Interes- sen uneingeschränkt nachzugehen. Wir wünschen Herrn Dr. Zwicky für die Zukunft viel Befriedigung und Erfüllung. (Beifall)
Nun behandeln wir die persönlichen Vorstösse nach der separaten Liste, die Ihnen ausgeteilt worden ist.
83.328 Motion Vannay .
Krankenkassen. Bundesbeiträge Subventions aux caisses-maladie
Wortlaut der Motion vom 3. Februar 1983
Die finanzielle Lage der Krankenkassen hat sich in den letz- ten Jahren ständig verschlechtert. Am 20. Juni 1980 verab- schiedete die Bundesversammlung einen Bundesbe- schluss, der bestimmte Bundesleistungen herabsetzte; die- ser Beschluss wurde Ende 1982 verlängert. Seit diese Massnahmen beschlossen wurden, hat sich die Finanzlage des Bundes um weniges gebessert, und zwar namentlich wegen der unvorhergesehenen Einnahmen, die 1981 und 1982 zum Vorschein kamen.
Unter diesen Umständen laden wir den Bundesrat ein, die Krankenkassen vom Bundesbeschluss über die lineare Kür- zung von Bundessubventionen auszunehmen, indem er von seinen Befugnissen nach Artikel 3 des Bundesbeschlusses Gebrauch macht.
Texte de la motion du 3 février 1983
La situation financière des caisses-maladie n'a cessé de s'empirer au cours de ces dernières années. Le 20 juin 1980, l'Assemblée fédérale a adopté l'arrêté fédéral rédui- sant certaines prestations de la Confédération; arrêté pro- longé à la fin 1982. Depuis l'adoption de ces mesures, la situation financière de la Confédération s'est quelque peu améliorée en raison, notamment, de recettes non prévues, découvertes en 1981 et 1982.
Dans ces conditions, le Conseil fédéral est invité à sous- traire les subventions fédérales aux caisses-maladie de la liste de celles soumises à l'arrêté fédéral précité, en faisant ainsi usage des facultés accordées au Conseil fédéral par l'article 3 de l'arrêté portant sur la réduction linéaire des subventions fédérales.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Bircher, Borel, Braunschweig, Bundi, Christinat, Deneys, Eggenberg- Thoune, Eggli, Euler, Gloor, Hubacher, Lang, Leuenberger, Loetscher, Mauch, Meier Werner, Meizoz, Merz, Morel, Morf, Muheim, Müller-Berne, Neukomm, Ott, Reimann, Ren- schler, Riesen-Fribourg, Robbiani, Rubi, Ruffy, Uchtenha- gen, Wagner, Weber-Arbon, Zehnder (35)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
En ce début d'année, la plupart des assurés aux caisses- maladie ont vu leurs cotisations augmenter, à tel point que de nombreuses familles et de nombreux rentiers AVS/AI doivent y consacrer plus de 10 pour cent de leur revenu mensuel.
Cette situation devient intolérable pour les intéressés qui, à défaut d'un financement solidaire de la santé publique, sont de plus en plus lourdement taxés. Bien que connaissant l'impasse dans laquelle se trouvent aujourd'hui nombre de caisses-maladie, et les répercussions prévisibles pour les familles et les assurés modestes, une majorité de députés a accepté de réduire en décembre 1982 l'aide fédérale à l'assurance-maladie, et cela par souci des finances fédé- rales.
A ce jour, l'état des finances a été amélioré sensiblement par les recettes supplémentaires encaissées et non pré- vues en 1982, puisque pour la deuxième année consécutive c'est approximativement 1 milliard de francs qui sont ainsi tombés dans les caisse fédérales.
De plus l'Etat fédéral prend des mesures pour soutenir l'économie, l'emploi et relancer la consommation intérieure. Cette consommation intérieure ne pouvant être rétablie si- non augmentée, que si le pouvoir d'achat des travailleurs suit la même courbe, il conviendrait donc essentiellement de garantir en priorité le pouvoir d'achat des salariés et des rentiers, par exemple, par la pleine compensation du ren- chérissement ou le blocage des charges, en particulier celles provoquées par l'assurance-maladie.
Dans ces conditions, il me semble opportun et nécessaire de rétablir l'aide fédérale aux caisses-maladie et je demande au Conseil fédéral d'user de ses compétences en ce domaine, et de jouer le rôle qu'on est en droit d'attendre de nos autorités dans une situation grave - même si le fond du problème ne sera pas résolu pour autant.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
Nous concédons à l'auteur de la motion que la situation financière des caisses-maladie s'est dégradée au cours de ces dernières années. Il convient toutefois de tenir compte de l'évolution des finances fédérales, qui continue d'être défavorable. C'est dès lors aussi sous l'angle des efforts faits en vue d'équilibrer le budget fédéral qu'il faut voir la reconduction de la réduction linéaire de 5 pour cent des
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Ständerates (Gerber) Zuckerrübenanbau Motion du Conseil des Etats (Gerber) Production de betteraves sucrières
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1983
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
81.459
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 24.06.1983 - 08:00
Date
Data
Seite
973-976
Page
Pagina
Ref. No
20 011 516
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.