Verwaltungsbehörden 23.06.1983 83.032
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Internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit
aber nicht an die Länderparlamente, sondern sie richten sich an das Ministerkomitee. Es ist das Ministerkomitee, das nachher darüber zu befinden hat. Und erst wenn das Ministerkomitee einer solchen Empfehlung zustimmt oder seinerseits eine Empfehlung herausgibt, dann richtet sich das an die Länder. Es besteht also keine direkte Verbin- dung der Parlamentarischen Versammlung zu unserem Par- lament, sondern es ist Sache des Ministerkomitees, diese Empfehlungen zu erlassen.
Und dann noch ein Zweites: Die Haupttätigkeit des Europa- rates besteht ja darin, Konventionen auszuarbeiten, die den Ländern zur Ratifikation unterbreitet werden. Es gibt über hundert solche Konventionen. Wir haben immerhin fast die Hälfte davon bereits ratifiziert. Wir müssen unsere Landes- gesetzgebung danach ausrichten. Ich möchte also sagen: darin liegt nun eben die Einwirkung des Europarates, dass die von uns ratifizierten Konventionen in unseren Gesetzen berücksichtigt werden. Ich erinnere hier vor allem an das Rechtshilfegesetz, das wir vor kurzer Zeit erlassen haben. Mit Rücksicht auf verschiedene Konventionen haben wir unsere eigene Gesetzgebung entsprechend ausgestaltet, so dass nun diese Konventionen ratifiziert werden können. Auf der heutigen oder auf der morgigen Traktandenliste wird ein Vorstoss von mir stehen, der verlangt, dass nach dem Inkrafttreten des Rechtshilfegesetzes diese Ratifika- tion erfolgen soll. Wir haben unser ZGB bei der fürsorgeri- schen Freiheitsentziehung an die Menschenrechtskonven- tion angepasst. Wir haben so und so viele Gesetze hier nach diesen Konventionen ausgerichtet, und wir hoffen, dass dieser Prozess weitergehe; wir werden in absehbarer Zeit in diesem Rate auch die Frage der Ratifikation der Sozialcharta behandeln, übrigens ein Anliegen, das ich bereits vor mehr als zehn Jahren diesem Rate unterbreitet habe.
Der Einfluss, der von Strassburg kommt, ist nicht so, wie es dargestellt wurde. Ich will damit nicht sagen, dass man nicht noch eine etwas raschere Gangart einschlagen könnte; ich habe im Zusammenhang mit dem Bericht über die nicht ratifizierten Konventionen hier ganz deutlich gesagt, dass der Bundesrat in dieser Beziehung noch akti- ver sein dürfte.
Ich möchte also bitten, in diesem Lichte doch diese Arbeit unserer Delegation in Strassburg und andererseits die Aus- wirkungen, welche diese Arbeit für unser Land hat, etwas sachlich zu beurteilen.
Mme Girard, rapporteur: Après cette dernière intervention, je me permettrai d'être très brève, car en fait M. Muheim a déjà répondu à diverses questions posées. Je l'en remer- cie. La réponse étant en allemand, j'espère que M. Herczog a pu l'entendre et l'apprécier.
Je laisse à M. Herczog la responsabilité de ses critiques, qui me paraissent exagérées. Il a soulevé la question des droits de l'homme en Amérique latine. Il est évident que cette situation est très préoccupante pour nous tous, nous partageons ce souci. Mais je prie M. Herczog d'admettre qu'il est difficile à une assemblée européenne, qui n'a pas un mandat spécifique, d'intervenir sur ce plan-là.
Je remercie M. Renschler de l'examen critique qu'il a fait de ce rapport et pour les observations objectives, positives, et les suggestions qui nous sont faites. Nous en avons d'ail- leurs pris note. Je vous assure, Monsieur Renschler, que la question de la Turquie est également très inquiétante pour nous mais, comme je l'ai dit dans mon introduction, nous avons, pour le moment, choisi une position d'attente; elle ne sera pas indéfinie.
Quant à M. Braunschweig, je lui dirai que nombre de points qu'il a indiqués ont été repris. Ce sont des questions qui ont été posées durant l'année et qui sont maintenant à l'étude au sein de différentes commissions, notamment de la Commission politique. L'Assemblée parlementaire du Conseil de l'Europe accomplit sa tâche comme notre Parle- ment. Le travail effectif se fait en commission, les membres de la délégation sont tous, à des titres divers, répartis dans les différentes commissions. Vous trouverez donc proba-
blement dans le rapport de l'année prochaine des réponses à vos questions.
Mme Morf a soulevé le problème extrêmement important - comme elle l'a souligné - de la politique culturelle euro- péenne. Ce point est tellement capital que les Communau- tés européennes le reprennent à leur compte. Je noterai que la culture européenne n'est pas seulement l'œuvre des Dix mais également des Vingt et un. Le Conseil de l'Europe a donc un rôle effectif et très précis à jouer.
J'ai essayé d'obtenir des renseignements sur le Conseil de la coopération culturelle et c'est une extension qui est à l'étude de la convention culturelle européenne. Je crois que, dans le courant de ce mois, le groupe de travail ad hoc qui s'occupe de ce problème s'est réuni mais, pour l'ins- tant, nous n'avons pas connaissance des résultats. Un questionnaire a été envoyé aux délégations et le problème est à l'étude. C'est une affaire à suivre et je remercie Mme Morf de l'intérêt qu'elle y porte.
M. Aubert, président de la Confédération: Je ne voulais pas intervenir, car vous êtes, aujourd'hui, saisis d'un rapport de la délégation parlementaire. Il ne m'appartient pas de m'immiscer dans les activités qui restent les vôtres ainsi que celles de la Délégation parlementaire suisse auprès du Conseil de l'Europe.
Toutefois, je ne peux pas tolérer que l'on parle de «tou- risme politique» comme l'a fait M. Herczog. Monsieur Herc- zog, si une fois vous devenez membre de cette délégation, vous verrez qu'elle ne fait pas de tourisme politique. J'ai moi-même été fréquemment à Strasbourg, d'abord comme parlementaire, puis, actuellement, comme membre du Comité des ministres.
Je voudrais dire l'admiration que j'éprouve à l'égard de nos parlementaires suisses de milice, qui font partie de cette délégation et qui consacrent beaucoup de temps à cette activité supplémentaire, très absorbante. En tant que parle- mentaire de milice, c'est vraiment une tâche quasi surhu- maine de se rendre chaque mois à Paris, comme je l'ai fait en son temps dans le cadre de la Commission des ques- tions politiques, ou d'assister très fréquemment à des com- missions ou à d'autres réunions, en plus des commissions ordinaires du Parlement.
En lisant dans ce rapport le nombre d'interventions et de propositions suisses, vous vous rendez compte que la délé- gation de notre pays a été particulièrement active.
Je tiens ici, au nom du Conseil fédéral et en mon nom per- sonnel, comme chef du Département fédéral des affaires étrangères et membre du Comité des ministres du Conseil de l'Europe, à remercier et à féliciter les parlementaires suisses délégués auprès du Conseil de l'Europe. La Suisse a, au Conseil de l'Europe, une excellente réputation qu'elle s'est acquise grâce au travail de ses représentants à l'Assemblée parlementaire.
Präsident: Die Kommission beantragt Ihnen, vom Bericht Kenntnis zu nehmen. Ein anderer Antrag wird nicht gestellt. So beschlossen.
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Internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit. Bericht Coopération scientifique internationale. Rapport
Herr Schnyder-Bern unterbreitet namens der Kommission für Wissenschaft und Forschung des Nationalrates den fol- . genden schriftlichen Bericht:
Coopération scientifique internationale
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N
23 juin 1983
Am 5. Juli 1982 hatte die Kommission für Wissenschaft und Forschung im Rahmen der Vorberatung der Botschaft vom 18. November 1981 über die Produktionsphase der europäi- schen Trägerrakete Ariane beschlossen, ein Seminar über die Beteiligung der Schweiz an der internationalen wissen- schaftlichen Zusammenarbeit allgemein durchzuführen. Am 11. November des gleichen Jahres fanden diese Beratun- gen statt. Der Kommission lag ein gemeinsamer Bericht des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft des Eidgenös sischen Departementes des Innern sowie der Sektion für internationale wissenschaftliche Angelegenheiten und Umweltschutz des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten vor. An der gleichen Sitzung beschloss die Kommission, dem Nationalrat einen Bericht über ihre Schlussfolgerungen vorzulegen. Dieser Bericht wurde an den Sitzungen vom 15. Februar und 26. April 1983 durch ein Postulat ergänzt und zuhanden des Nationalrates einstimmig verabschiedet.
Die Kommission gelangt nach den erwähnten Beratungen zu folgenden Feststellungen:
Die Schweiz als hochindustrialisiertes Land mit langer wissenschaftlicher Tradition ist auf die internationale wis- senschaftliche Zusammenarbeit angewiesen. Grosse For- schungsvorhaben lassen sich nur durch Vereinigung der finanziellen und geistigen Kräfte verschiedener Staaten rea- lisieren. Diese Zusammenarbeit kann die Stabilität fördern und der Erhaltung des Friedens und dem wirtschaftlichen Wohlergehen dienen. Die Schweiz ist zudem am Aufbau und an der Stärkung Europas interessiert.
Die Wissenschaften gedeihen am besten bei einem freien Austausch der Gedanken über die Landesgrenzen hinweg. Die internationale Zusammenarbeit ermöglicht auch Schweizer Forschern Zugang zu neuen Erkenntnissen und modernsten Forschungseinrichtungen. Die schweizerische Industrie profitiert, indem finanzielle Leistungen der Schweiz (Mitgliederbeiträge) häufig aufgrund von Aufträgen wieder ins Land zurückfliessen. Die Wirtschaft zieht aber auch Nutzen aus dem Transfer von Technologie und indu- striellem Know-how. Volkswirtschaftlich gesehen stärkt diese Zusammenarbeit auch die internationale Konkurrenz- fähigkeit unserer Industrie.
Unter dem Druck der knappen finanziellen und personel- len Ressourcen drängt sich eine Konzentration der Mittel über die Landesgrenzen hinweg auf. Ebenso muss im Zuge der Entwicklung zu Vorhaben grösseren Ausmasses («Grossforschung») die private internationale Kooperation durch eine auf staatlicher Ebene unterstützte Beteiligung ergänzt werden.
Nicht unerwähnt sollen aber auch die Probleme bleiben, die eine schweizerische Beteiligung an der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit sich bringt. Die Schweiz hat gegenüber den grösseren Partnerländern einen schweren Stand. Das Verständnis für die Finanzknappheit unseres reichen Landes ist eher gering, die Erwartungen bezüglich qualitativer und quantitativer Lei- stungen hoch. Ein Engagement ist mit festen Verpflichtun- gen verbunden, auf Sonderwünsche wird kaum Rücksicht genommen. Nicht immer können die Modalitäten einer Beteiligung von der Schweiz aus festgelegt werden, mit anderen Worten: Entweder werden die gemeinschaftlich fixierten Bedingungen der Mitarbeit akzeptiert, oder es bleibt nur ein Abseitsstehen.
Die Entscheidmechanismen der Organe internationaler Forschung und Entwicklung sind oft schwerfällig und lang. Die Interessenlage der Mitgliedstaaten ist oft verschieden, und die Beteiligungsbereitschaft ist nicht in allen Ländern gleich hoch, nationales Prestigedenken beeinträchtigt nicht selten eine zweckmässige Verteilung der Rechte und Pflichten unter den verschiedenen Ländern.
Die internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit bewirkt beim Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung Folgekosten, welche die Möglichkeiten zur Finanzierung nationaler Forschungsvor-
haben einschränken, da die mit internationaler Unterstüt- zung geschaffenen Forschungseinrichtungen genutzt wer- den müssen.
Aus diesen Feststellungen leitet die Kommission für Wis- senschaft und Forschung die folgenden Empfehlungen und Forderungen ab:
a. Getreu dem Grundsatz der Beibehaltung der schweizeri- schen Neutralität dürfen aber auch in Zukunft keine militäri- schen Forschungsprojekte unterstützt werden. Entspre- chend muss die schweizerische Beteiligung an Organen und Projekten dauernd überprüft werden. In der konkreten Arbeit sollen die Schweizer Vertreter mit ihrer Meinung nicht zurückhalten, auch wenn unser Land einen vergleichs- weise bescheidenen Anteil leistet. Im besonderen sollen sie versuchen, die Grenzen des Sinnvollen und Machbaren auf- zuzeigen und darüber hinausgehenden Projekten die Unter- stützung versagen.
b. Die Schweiz soll in erster Linie Beiträge an die Grundla- genforschung leisten. Die Beteiligung hat sich nicht auf den naturwissenschaftlichen Bereich zu beschränken. Es ist zu prüfen, ob sich der Bund auch an grenzüberschreitenden sozial- und humanwissenschaftlichen sowie interdisziplinä- ren Vorhaben beteiligen kann (z. B. soziale Auswirkungen moderner Technologien, Verlust von Arbeitsplätzen, Ver- kehr und Transport, Archäologie, Sprachforschung, Gesundheit usw.).
c. Im Falle der Beteiligung am CERN ist darauf einzuwirken, dass bei der Verwirklichung des LEP die Beeinträchtigung der Umwelt auf das Minimum beschränkt und eine Überfor- derung der Elektrizitätsversorgung Genfs vermieden wird.
Der eigene Beitrag zur internationalen wissenschaftli- chen Zusammenarbeit muss gezielt in die nationale For- schungspolitik eingebaut werden. In der eigenen For- schungspolitik müssen Schwerpunkte gesetzt werden, damit schweizerische Forscherteams auch international mithalten können.
Die nationale Forschungsförderung darf durch die inter- nationale Beteiligung nicht beeinträchtigt werden. Es ist zu prüfen, ob bei den Vorlagen über die Förderung der wissen- schaftlichen Forschung die Bundesbeiträge um die nationa- len Folgekosten internationaler Zusammenarbeit aufge- stockt werden sollen oder ob bei jeder Beteiligung an inter- nationaler wissenschaftlicher Forschung zusätzlich zum Mitgliederbeitrag ein Zusatzkredit für interne schweizeri- sche Zwecke eingebaut werden soll.
Ausgehend von den obigen Feststellungen beantragt die Kommission für Wissenschaft und Forschung dem National- rat, das folgende Postulat zu überweisen:
Postulat der Kommission für Wissenschaft und Forschung Internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit
Der Bundesrat wird eingeladen, den im vorstehenden Bericht formulierten Begehren der Kommission für Wissen- schaft und Forschung in seiner Politik der Beteiligung der Schweiz an der internationalen wissenschaftlichen Zusam- menarbeit Rechnung zu tragen.
Postulat de la commission de la science et de la recherche Coopération scientifique internationale
Le Conseil fédéral est invité à tenir compte, dans la formula- tion de sa politique de participation de la Suisse à la coopé- ration scientifique internationale, des desiderata de la Com- mission de la science et de la recherche, qui sont consi- gnés dans le présent rapport.
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Furkatunnel. Bericht
Präsident: Die Kommission beantragt Ihnen, das Postulat zu überweisen. So beschlossen.
Überwiesen - Transmis
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
Ad 79.053 Furkatunnel. Bericht Tunnel de la Furka. Rapport
Herr Fischer-Weinfelden unterbreitet namens der Kommis- sion den folgenden schriftlichen Bericht:
Am 11. März 1980 hat die Bundesversammlung einen zwei- ten Zusatzkredit für den Bau des Eisenbahn-Basistunnels Oberwald-Realp bewilligt.
In Artikel 3 des Bundesbeschlusses wurde festgelegt, dass das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsde- partement den vorberatenden Kommissionen halbjährlich über den Fortgang der Arbeit und die Verwendung der Kre- dite berichten müsse.
Der Tunnel wurde am 25. Juni 1982 eingeweiht, und am 30. November 1982 lag die Endabrechnung vor. Über die wichtigsten Feststellungen der Kommission gibt der beilie- gende Bericht Auskunft.
Der Auftrag des Departementes ist mit dem Bericht vom 30. November 1982, der auch der Presse zur Verfügung gestellt wurde, erfüllt. Die Kommission beantragt Ihnen, das Geschäft abzuschreiben. Die Beschwerde 78.261 von Ing. A. Coudray, betreffend das Verfahren der parlamentari- schen Abklärung des Furkatunnels, die am 20. Juni 1978 vom Nationalrat erledigt wurde, kann ebenfalls von der Geschäftsliste gestrichen werden, weil sie nur unseren Rat betrifft.
Die Kommission tagte wie folgt:
7./8. August 1980: Besichtigung und Sitzung in Realp und Oberwald (Gespräche mit den Bauleitern und Unterneh- men)
März 1981: Sitzung in Bern
Oktober 1981: Sitzung in Bern
März 1982: Sitzung in Bern
Juni 1982: Besichtigung des Tunnels
Februar 1983: Besichtigung und Sitzung in Oberwald (Gespräche mit Vertretern der Vereinigung der Verkehrs- vereine im Obergoms und des Gemeindeverbandes Goms)
Ausführung der Arbeiten
Das Werk wurde entsprechend dem Projekt, wie es im Bericht der Kommission vom 13. April 1978 dargestellt ist, ausgeführt. Die Länge der beiden Doppelspurstrecken beträgt 774 Meter; das Parlament hat die entsprechenden Mehrkosten beim Zusatzkredit von 1980 berücksichtigt.
Ausserhalb des Projektes «Furka-Basistunnel» muss die Furka-Oberalp-Bahn in nächster Zeit ihre Strecke zwischen Andermatt und Realp und über den Oberalp zusätzlich vor Lawinen schützen. Besonders zwischen Andermatt und Realp sind die Lawinenschutzbauten wichtig, damit der durchgehende Betrieb sichergestellt werden kann. Zwi- schen Andermatt und Hospental ist eine gemeinsame Lawi- nengalerie für die Bahn und die Nationalstrasse N 2 vorge- sehen; der Kostenverteiler muss noch ausgehandelt wer- den.
Östlich von Realp soll für die Bahn ein 404 Meter langer Tunnel im Tagbau erstellt werden; die Kosten betragen rund 5,4 Millionen Franken. Die Finanzierung ist noch nicht zuge- sichert. Dieser Tunnel kommt auch dem Strassenverkehr
zugute, denn die Autos würden in Andermatt verladen, wenn die Strasse nach Realp gesperrt ist.
Die Kommission befürwortet den Bau dieser Anlagen, weil sonst der Furka-Basistunnel seinen Zweck als wintersi- chere Verbindung nicht ganz erfüllen kann. Die Prioritäten bei den Lawinenverbauungen sind entsprechend festzule- gen.
3.1 Bewilligte Kredite (Mio. Franken)
Bund Kantone Wallis, Uri, Graubünden
1971
70
4
1976
80,4
4,6
1980
96,492
5,508
246,892
14,108
261 Mio. Fr.
davon 36 Mio. Fr. Teuerung 1972-1976
225 Mio. Fr. ohne Teuerung seit 1972
Der Bundesrat wurde 1976 und 1980 ermächtigt, die Zusatzkredite um den Bundesanteil an den ab 1. April 1976 ausgewiesenen teuerungsbedingten Mehrkosten zu erhö- hen.
Die Endkosten des Werks betragen 318 512 541 Franken, davon sind 93 822 236 Franken Teuerung ab 1972. Auf Preisstand 1972 beträgt die Endsumme 224 690 305 Fran- ken. Der Bundesrat hat am 25. Mai 1983 den Kredit um 54 420 864 Franken erhöht. Die Kantone Wallis, Uri und Graubünden müssen noch ihren Restanteil von insgesamt rund 3 Millionen Franken an die Teuerung übernehmen. Die bewilligten Kredite reichen also aus.
3.2 Verwendung der Kredite: Die Kredite wurden für den Bau des Basistunnels, die Bahnhöfe Oberwald und Realp und die Zufahrten von diesen Bahnhöfen zum Haupttunnel verwendet.
Die Autoverladezüge wurden vom Bund und den Kantonen Wallis, Uri und Graubünden separat finanziert. Der Bund übernahm 75 Prozent der Kosten zu Lasten des Rahmen- kredits zur Förderung konzessionierter Transportunterneh- men.
Die bewilligten Kredite reichen aus unter der Vorausset- zung, dass die Furka-Oberalp-Bahn nicht zur Bezahlung einer Entschädigung an Herrn Coudray verurteilt wird. Herr Coudray verlangt von der Furka-Oberalp-Bahn eine Ent- schädigung in der Höhe von 5,156 Millionen Franken für Vertragsauflösungen. Die Bahn hat Gegenklage erhoben und verlangt ihrerseits von Herrn Coudray 3,307 Millionen Franken.
3.3 Teuerungsberechnung: Die Kommission liess sich ein- gehend über die Teuerung orientieren. Sie kam aufgrund der ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen zur Überzeu- gung, dass die Teuerung richtig berechnet wurde. Das Bun- desamt für Strassenbau kam zu gleichen Schlussfolgerun- gen. In seinem Schreiben vom 18. Mai 1983 hält es fest:
«Zu Vergleichszwecken haben wir die summarisch ausge- wiesenen Teuerungsbeträge der einzelnen Kostenträger aufgrund der im Nationalstrassenbau geltenden Bestim- mungen sowie der objektbezogenen durchschnittlichen Teuerungssätze der Jahre 1972 bis 1982 (Richtwerte ASB) geprüft. Das Ergebnis unserer überschlägigen Berechnun- gen stimmt mit einer unwesentlichen Abweichung (0,14 Prozent gegenüber dem von Ihnen berücksichtigten Teue- rungssatz überein.»
Auffallend ist die hohe Teuerung bei den bahntechnischen Anlagen (67,8 Prozent). Diese wurden erst 1982 gebaut und sind sehr arbeitsintensiv. Die Teuerung der letzten Jahre hat sich besonders stark ausgewirkt. Die Autoverladezüge wurden schon früher, im Jahre 1977, bestellt und 1980 abgeliefert. Die Preise waren dank dieser frühzeitigen Bestellung relativ günstig (50 Prozent des heutigen Preises bei den Verladewagen).
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Internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit. Bericht Coopération scientifique internationale. Rapport
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1983
Année
Anno
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III
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Sommersession
Session
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Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.032
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Numero dell'oggetto
Datum
23.06.1983 - 08:00
Date
Data
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