Verwaltungsbehörden 23.06.1983 83.025
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PTT. Gestion 1982
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In Zusammenhange mit dem Bericht Hayek wurde die SBB-Unternehmungsleitung in einer Art und Weise attak- kiert, die völlig daneben gegangen ist. Man hätte tatsächlich meinen mögen, die Generaldirektion hätte diesen Bericht Hayek - ein sehr wertvolle Arbeit übrigens, eine umfangrei- che auch - entgegengenommen und in ihren Schubladen liegen lassen. Was wurde gemacht? Dieser Bericht Hayek ging im August ein. Er wurde sofort an die Abteilungen gegeben. Bereits am 15. Oktober - innerhalb von eineinhalb Monaten - waren die Stellungnahmen der Abteilungen abzuliefern. Es erfolgte dann die Behandlung in der Gene- raldirektion, am 27. Oktober die Behandlung mit Herrn Hayek selbst, und im Januar hat man Herrn Hayek ersucht, zusammenfassende Berichte zu verfassen. Es kann keine Rede davon sein, dass die Generaldirektion sich dieser kri- tischen, bestellten Vorschläge von Herrn Hayek nicht sofort angenommen hätte. Man kann sich fragen, ob die Informa- tion der Öffentlichkeit in diesem Zusammenhange gerade geschickt war; darüber möchte ich mich nicht äussern.
Wir haben jetzt ein Gutachten von Prof. Rühli. Darüber wird am 5. Juli orientiert. Das Gutachten befasst sich mit den Kompetenzfragen, mit den organisatorischen Abläufen. Wir haben den Taktfahrplan. Auch an diesem Taktfahrplan wol- len wir jetzt nicht - ohne genügende Erfahrungen - bereits grundlegende Änderungen vornehmen. Wir haben die GVK-Botschaft; die ist nicht in weiter Ferne, auf die warten Sie nicht, meine Damen und Herren, die GVK-Botschaft haben Sie. Es liegt nun ausschliesslich an den eidgenössi- schen Räten, sie voranzutreiben, und es liegt auch an den eidgenössischen Räten, was aus diesen Vorschlägen des Bundesrates für eine koordinierte Verkehrspolitik gemacht werden soll. Der Bundesrat hat die Entscheide, die er im Sinne der Konzeption der GVK zu treffen hatte, gefällt, und zwar nicht leichte Entscheide: Fragen, über die man seit Jahren, seit einem Jahrzehnt auch in den Räten, philoso- phierte. Der Bundesrat hat beispielsweise einen wesentli- chen Entscheid zur Frage der Eisenbahnalpentransversalen gefällt, und er hat Prioritäten in bezug auf die NHT festge- legt; zur Ausgestaltung der NHT läuft nun noch ein Ver- nehmlassungsverfahren.
Zu Nationalrat Dirren: Der Ausbau der Strecke Lötsch- berg-Simplon erfolgt koordiniert mit der ganzen Kapazitäts- erweiterung. Wir wollen bis Ende dieses Jahrzehnts im Nord-Süd-Transitverkehr ungefähr zu einer Verdoppelung der heutigen Kapazität (mit etwa 13 Millionen Tonnen Lötschberg- Simplon und Gotthard heute), d. h. auf etwa 26 Millionen, kommen. Die Massnahmen sind am Lötschberg, am Simplon, in Domodossola im Gang. Eine Voraussetzung muss allerdings noch geschaffen werden; dass wir eine derartige Tunnelkapazität auch nutzen können, setzt vor- aus, dass der Zubringer im Norden einer derartigen Bela- stung gewachsen ist, und das ist die Frage des Ausbaues der Strecke Basel-Olten-Bern, also eines Teiles des gesamten NHT-Konzeptes.
Zusammenfassend stelle ich fest: Wir sind in voller Fahrt. Die Entscheidungsgrundlagen kommen laufend auf den Tisch. Sie sind zum Teil bereits da, zum Teil hat man bereits darüber befunden und beschlossen. Aber es wäre eine Illu- sion zu glauben, dass wir nächstes Jahr - bei der Behand- lung dieses Geschäftes - mit Befriedigung erste (zahlen- mässig sichtbare) Erfolge feststellen könnten. Es ist ein Programm, das nicht nur Zielstrebigkeit und Konstanz, also nicht «Hüst und Hott», verlangt, sondern das auch Geduld verlangt.
Ich glaube nicht, dass wir mit unseren SBB in diesem Jahr- zehnt aus den Schwierigkeiten herauskommen werden. Was wir erreichen können, ist eine Reduktion des Ausmas- ses dieser Schwierigkeiten. Entscheidend aber bleibt, dass man das, was man in die Wege geleitet hat (als langfristige, mittelfristige oder auch als Sofortmassnahmen) kontinuier- lich verfolgt, dass man den Expertenvorschlägen Rechnung trägt, soweit das überhaupt denkbar ist, und dass man das Konzept, das bereits beschlossen wurde (Leistungsauf- trag), und das Konzept, das in der GVK enthalten ist und das mit dem Leistungsauftrag übereinstimmt, realisiert. Wir
wollen eine marktgerechte Unternehmenspolitik der SBB erreichen, soweit das ausserhalb des gemeinwirtschaftli- chen Aufgabenbereiches liegt.
Der Bundesrat ist dazu entschlossen. Er wird sich von sei- ner Linie nicht abbringen lassen, es sei denn durch ver- pflichtende Beschlüsse des Parlamentes! An Ihnen liegt es - Sie sind aufgerufen; Herr Vetsch, Herr Ammann-St. Gallen haben daran appelliert -, diese Linie für eine Fahrt in die Zukunft der SBB einzuhalten, welche auch das Versprechen in sich birgt, dass wir aus diesem Tunnel hinauskommen werden.
Bundesbeschluss - Arrêté fédéral
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1-4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1 à 4
Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen An den Ständerat - Au Conseil des Etats
101 Stimmen 1 Stimme
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PTT. Geschäftsbericht 1982 PTT. Gestion 1982
Bericht vom 20. April 1983 Rapport du 20 avril 1983
Beschlussentwurf Seite 45 des Berichtes
Projet d'arrêté page 45 du rapport
Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, Bern
S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoriastrasse 21, Berne
Beschluss des Ständerates vom 8. Juni 1983 Décision du Conseil des Etats du 8 juin 1983
Bericht der Geschäftsprüfungskommission über ihre Abklä- rungen zur Einrichtung einer Bäckerei im Postbetriebszen- trum Zürich-Mülligen
Rapport de la Commission de gestion sur le résultat de son enquête touchant l'installation d'une boulangerie dans le Centre d'exploitation postale de Zurich-Mülligen
Herr Bürer-Walenstadt unterbreitet im Namen der Geschäftsprüfungskommission den folgenden schriftlichen Bericht:
Die PTT-Betriebe bauen in Zürich-Mülligen ein grosses Postbetriebszentrum. An das darin vorgesehene Personal- restaurant und die dazugehörige Küche soll auch eine Bak- kerei angegliedert werden, die ebenso wie das Restaurant vom Verband Schweizerischer Volksdienst (SV) betrieben
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würde. Von dieser Bäckerei aus will der SV die übrigen Per- sonalrestaurants der PTT und der SBB im Raume Zürich, die er selber führt, mit Backwaren versorgen. Die PTT haben dieses Vorhaben, das 1972 vom SV angeregt worden war, 1974 beschlossen und bis heute im Rohbau verwirk- licht. 1982 wurde der Einbau der Bäckerei vom Generaldi- rektorium und vom Verwaltungsrat der PTT nochmals über- prüft und angesichts der bereits geleisteten Vorinvestitio- nen bestätigt. Die geplante Bäckerei ist zwar schon im Jahre 1979 in einer Zeitung erwähnt worden, hat aber erst Anfang 1983 in der Presse und in den eidgenöss schen Räten zu Kritik gegen die befürchtete Konkurrenzierung des privaten Bäckergewerbes geführt. Diese Kritik hat den Verwaltungsrat dazu geführt, zwar am Projekt festzuhalten, den Betrieb der Bäckerei jedoch unter dem privaten Bäk- kergewerbe zur freien Bewerbung auszuschreiben.
Die öffentliche Kritik trifft neben der Konkurrenzierung Pri- vater auch den Projektablauf, das Submissionsverfahren und die geplante Kapazität der Bäckerei. Alle diese Fragen fallen in den Kreis der Oberaufsicht der Geschäftsprüfungs- kommission. Sie hat sich über die Rechtmässigkeit, Zweck- mässigkeit und Wirtschaftlichkeit des Vorgehens der PTT zu äussern. Hingegen ist es nicht ihre Aufgabe, dem politi- schen Urteil der beiden Räte über die Wünschbarkeit der Fertigstellung der Bäckerei vorzugreifen. Der folgende Bericht richtet sich daher in erster Linie an die PTT; in zwei- ter Linie mag er den Ratsmitgliedern als Entscheidungshilfe bei der Behandlung der hängigen Motionen zu diesem Gegenstand dienen. (Der Bericht wurde aufgrund schriftli- cher und mündlicher Auskünfte von Vertretern der PTT, des SV und des Bäcker- und Konditorenmeisterverbandes des Kantons Zürich von einer Arbeitsgruppe der Sektion PTT der Geschäftsprüfungskommission erarbeitet, die aus den Herren Bürer [Vorsitz], Chopard und Wagner bestand.)
2.1 Zum Projektablauf: Der SV plante bereits Ende der sechziger Jahre die Errichtung einer Zentralbäckerei in einem bestehenden Gebäude der SBB. Um die Vorteile eines Neubaus zu nutzen, beantragte er 1972 den PTT, die Bäckerei in das Projekt Mülligen aufzunehmen. In der dama- ligen Wirtschaftslage war es immer schwieriger geworden, Bäckereien zu finden, welche den SV befriedigend beliefern konnten. Der SV hat nach eigenen Angaben mit einzelnen Bäckereien über ihre Liefermöglichkeiten verhandelt, doch sind darüber leider keine schriftlichen Belege vorhanden. Nach Angaben des Bäcker- und Konditorenmeisterverban- des des Kantons Zürich hat der SV jedenfalls mit ihm kei- nen Kontakt aufgenommen.
Die Personalabteilung der Generaldirektion PTT (GD PTT), welche PTT-intern für die Bedürfnisermittlung im Verpfle- gungssektor zuständig ist, stellte auf das vom SV angemel- dete Bedürfnis ab, ohne eigene Abklärungen zu treffen. Jedenfalls sind solche nicht belegt. Man sah damals in den PTT keinen Anlass, das Projekt unter wettbewerbspoliti- schen Gesichtspunkten zu würdigen.
Die Personalabteilung hätte nach Artikel 13 (damals Art. 3) der Einkaufsverordnung das Bedürfnis eingehend abklären müssen (oder doch die Angaben des SV überprüfen sol- len). Stattdessen hat sie sich voll auf die Kenntnisse des SV abgestützt. Es bleibt offen, ob eigene Abklärungen zu jener Zeit zu einem anderen Ergebnis geführt hätten. Bei der rückwirkenden Beurteilung ist jedenfalls zu bedenken, dass zu jener Zeit übersetzte Annahmen zum Wachstum der Wirtschaft, zur Zunahme der Bevölkerung und zur Entwick- lung des Postverkehrs gemacht wurden. Auch stand man unter dem Eindruck des starken Nachfrageüberhanges bei ausgetrocknetem Arbeitsmarkt.
Nach der Genehmigung des Projektes Mülligen durch den Verwaltungsrat der PTT im Jahre 1974 beschäftigte sich die Personalabteilung nicht mehr mit dem Bäckereivorhaben. Erst im Jahre 1982 fanden wieder Kontakte zwischen dem SV und den PTT über die Bedürfnisfrage statt. Es wurde zwar (von seiten des SV) festgestellt, dass sich die Mög- lichkeiten zur Deckung des Bedarfes über das private Bäk-
kergewerbe verbessert hätten, doch liess man sich bei den PTT weniger von dieser veränderten Lage leiten als von der Sorge um die Nutzung der bereits erbrachten Investitionen. Das Finanzinspektorat der PTT (FISP) und die Zentralen betriebswirtschaftlichen Dienste (ZB) haben die Bedürfnis- frage nicht überprüft. Für das FISP lag sie ausserhalb des Aufgabenkreises, und die ZB wurden nur zum Ausführungs- projekt beigezogen. Nach heutiger Regelung sind bereits die Vorprojekte zu grösseren Bauvorhaben den ZB vorzule- gen, die dabei unter anderem auch den Bedürfnisnachweis überprüfen. Hingegen sind die ZB auch heute nicht zustän- dig, einzelne Submissionen zu kontrollieren.
2.2 Zum Submissionsverfahren: Das Vorgehen, das zur Bestellung der Einrichtungen und Anlagen der Bäckerei geführt hat, weist einige Besonderheiten auf:
Ein Pflichtenheft des Benützers, das die Anforderungen des SV an die Bäckerei im einzelnen umschrieben hätte, ist weder vom SV noch von der Personalabteilung der PTT ver- fasst worden. Das Betriebskonzept des SV für die Bäckerei, das nur aus einigen Leitsätzen bestand, liess eine grosse Freiheit für die technische Gestaltung offen:
Betrieb in 5-Tage-Woche während neun Stunden Arbeit pro Tag ohne Nachtarbeit, aber Abgabe von frischen Back- waren durch das Küchenpersonal im 24-Stunden-Betrieb;
daher Tiefkühlung und Wiederaufbereitung durch das Personal der Küche im Zentrum Mülligen;
Einsatz von möglichst wenig Personal, daher hoher Auto- matisierungsgrad;
Angaben zum erwarteten Verbrauch der verschiedenen Backwaren pro Tag in den zu beliefernden Personalrestau- rants.
Diese Anforderungen sind von den PTT übernommen wor- den. In ihrem Auftrag hat der für das Postbetriebszentrum zuständige Architekt eine der möglichen Lieferfirmen mit der Ausarbeitung des technischen Pflichtenheftes betraut. Diese hat einen weitgehend automatisierten Betrieb konzi- piert, der auf die - noch zu hohen - Bedarfszahlen aus dem Jahre 1975 ausgerichtet war. Dabei stellte sie verschiedent- lich auf technische Daten ab, die ihr aus dem eigenen Appa- ratesortiment bekannt waren.
Die PTT haben dieses Pflichtenheft selber nicht überprüft (anders als bei der Beschaffung von Post- oder Fernmelde- material waren sie dazu in diesem Falle auch kaum in der Lage). Sie haben die Submissionsunterlagen drei ihnen bekannten Firmen (darunter die Erstellerin des Pflichtenhef- tes) zur Einreichung von Offerten zugestellt. Während Strei- chungen oder Änderungen im Text des Leistungsverzeich- nisses nicht gestattet waren, wurden eigene Lösungsva- rianten der Unternehmer und blosse Teilofferten zugelas- sen.
Nur die Firma, die das Pflichtenheft erstellt hatte, reichte in der Folge eine Offerte ein; eine andere Firma bemängelte, das Projekt sei überdimensioniert und zu stark auf die Pro- dukte der betreffenden Konkurrenzfirma bezogen. Sie ver- langte eine neutrale Begutachtung der Submissionsunterla- gen.
Die PTT traten auf diese Forderung ein, vermochten sie jedoch nicht zu erfüllen, da sich die beigezogene Bäckerei- schule für die Begutachtung der Einrichtungen nicht für zuständig erklärte. In Zeitnot geraten, sprachen die PTT schliesslich den Auftrag jener Firma zu, welche die Submis- sion vorbereitet hatte.
Dieses Vorgehen war nach Ansicht der Geschäftsprüfungs- kommission in mehrfacher Hinsicht unzulässig:
Entgegen den Vorschriften des GATT-Abkommens wurde der Auftrag nicht öffentlich (im «Schweizerischen Handelsamtsblatt») ausgeschrieben.
Entgegen der Einkaufsverordnung des Bundes (Art. 5) hat sich die Abteilung Allgemeines Material nicht die nötige Marktübersicht verschafft: Auf Erkundigungen der Geschäftsprüfungskommission haben vier weitere Schwei- zer Unternehmen erklärt, sie wären in der Lage gewesen, die Gesamteinrichtungen anzubieten.
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Diese Mängel im Verhalten der PTT-Organe sind wohl als Ausfluss des Umstandes zu werten, dass diese Organe in einem Bereich tätig werden mussten, der ausserhalb ihres üblichen Aufgabenkreises liegt. In ihrem angestammten Bereich haben sich die beteiligten Stellen der PTT nach den Erfahrungen der Geschäftsprüfungskommission bisher bewährt.
2.3 Zur Kapazität der Einrichtungen und Anlagen: Der zu erwartende Tagesverbrauch an Backwaren wird heute auf weniger als die Hälfte dessen geschätzt, was 1972 ange- nommen worden war. Die Zahlen liegen allerdings etwas über jenen, die vom SV der Presse bekanntgegeben wor- den sind (der Bedarf beläuft sich auf 2700 Kleinbrote, 90 Kilo Brot und 2330 Stück Kleingebäck). Bezogen auf diese Nachfrage ist auch nach dem Betriebskonzept des SV die Kapazität der bestellten Einrichtungen und Anlagen viel zu gross: Der Tagesbedarf für alle Produkte der Bäckerei und der Konditorei kann von den beiden bestellten Öfen in schätzungsweise zwei Stunden gedeckt werden. Gegen- über dieser Backkapazität ist die Leistungsfähigkeit der automatisierten Anlagen für die Vorbereitung der Backwa- ren nochmals um ein Mehrfaches zu gross (z. B. ist der Tagesbedarf an Kleinbroten in einer halben Stunde gebak- ken, während seine Vorbereitung weniger als eine Viertel- stunde benötigt). Die Bäckerei verfügt ferner über grosszü- gige Raumreserven, die durch den Grundriss des Zentrums bedingt sind.
Zum Teil auf Wunsch der Geschäftsprüfungskommission haben die PTT versucht, die bestellten Anlagen nach Mög- lichkeit auf das erforderliche Mass zu redimensionieren. Nach ersten Verhandlungsergebnissen mit der Lieferfirma könnte zum Beispiel auf die automatische Aufbereitungsan- lage für Brötchen (Stundenleistung 8000 Stück) verzichtet und die vollautomatische Gipfelstrasse von einer Stunden- leistung von 5000 Stück auf eine solche von 2000 Stück reduziert werden. Hingegen soll auf Wunsch des SV an der Beschaffung von zwei Backöfen festgehalten werden.
Damit bleibt zurzeit die Überkapazität bei der Backfläche erhalten, während das Verhältnis zur Vorbereitungskapazi- tät verbessert wird.
2.4 Zur Wirtschaftlichkeitsrechnung: In den PTT sind meh- rere Berechnungen der Wirtschaftlichkeit der Bäckerei vor- genommen worden. Unterschiede haben sich dabei vor allem durch die veränderten Bedarfszahlen und durch den Ein- oder Ausschluss der Konditorei ergeben. Nimmt man die Erfahrungszahlen des SV und die kalkulatorischen Kapi- talkosten der PTT (Zins zu 5,5 Prozent und Amortisation innert 15 Jahren) als Grundlage, so wird der Betrieb knapp selbsttragend. Da die PTT dem SV keine Gebäudekosten verrechnen, wird sein Betriebsergebnis noch etwas günsti- ger ausfallen. Die geplante Redimensionierung dürfte die Investitionskosten um etwa 100 000 Franken senken, wird jedoch möglicherweise etwas höhere Personalkosten bedingen.
Der Bäcker- und Konditorenmeisterverband des Kantons Zürich bestreitet, dass die Bäckerei wirtschaftlich betrieben werden könnte. In einer ersten Modellrechnung geht er von leicht höheren Aufwandanteilen am Umsatz aus als der SV; vor allem rechnet er mit einer kürzeren Amortisationszeit und höheren allgemeinen Betriebskosten. Eine zweite Berechnung kommt auf ein Defizit von rund 130 000 Fran- ken jährlich.
Beim Vergleich solcher Berechnungen wird zu beachten sein, dass der SV beim Betrieb der Bäckerei gegenüber einer anderen Bäckerei einige Vorteile nutzen kann, welche seine Betriebsrechnung verbessern (Einsatz von Küchen-
personal und Transportkapazität, geringere übrige Betriebs- kosten). Die Wirtschaftlichkeitsrechnung wird daher für einen privaten Pächter der Bäckerei nicht gleich günstig ausfallen wie für den SV.
2.5 Zur Ausschreibung unter dem Bäckereigewerbe: Der erwähnte Beschluss des Verwaltungsrates der PTT wirft einige Fragen auf. Die voraussichtliche Überkapazität der Bäckereieinrichtungen und die Raumreserve werden einen privaten Unternehmer veranlassen, zur Optimierung seines Betriebsergebnisses den Umsatz nach Möglichkeit über den Bedarf der Personalrestaurants der PTT und-SBB hin- aus zu steigern. Es wird damit das übrige Bäckereigewerbe erheblich mehr konkurrenzieren, als es der SV täte. Wird der Pächter aber vertraglich auf die Belieferung der Perso- nalrestaurants beschränkt, so wird er vollständig von den PTT abhängig werden und auf die Bereitschaft des SV zur Abnahme seiner Produkte und zur Unterstützung durch das Küchenpersonal angewiesen sein. In einem solchen Ver- hältnis lassen sich jedenfalls auf längere Frist Schwierigkei- ten nicht ausschliessen.
Der Beschluss des Verwaltungsrates der PTT schafft somit eine Gefahr für die bestimmungsgemässe Nutzung der Bäk- kerei. Es ist denkbar, dass die PTT in ihrem Gebäude schliesslich eine Bäckerei beherbergen, die die Personalre- staurants von PTT und SBB entweder gar nicht beliefert oder dazu noch andere Kunden betreut.
Der Bäcker- und Konditorenmeisterverband des Kantons Zürich hat sich denn auch mit dieser Lösung nicht einver- standen erklärt.
2.6 Zu den Folgen eines Verzichts: Der für die Bäckerei vorgesehene Teil des Gebäudes ist für die PTT anderweitig nur als Lagerraum nutzbar. Für den Fall, dass die Bäckerei nicht eingerichtet wird, müssen daher einige Vorleistungen abgeschrieben werden.
Bis Ende März 1983 sind folgende Vorleistungen für die Bäckerei erbracht worden:
Rohbau (bleibt grundsätzlich nutzbar) etwa Fr. 310 000 .-
Installationen bauseits etwa Fr. 310 000 .-
(bis zum völligen Ausbau müssten noch etwa 240 000 Franken aufgewendet werden)
Einrichtungen und Anlagen
Bestellsumme etwa Fr. 915 000 .-
davon bereits bezahlt etwa Fr. 275 000 .-
(Die Bestellsumme liesse sich bei der geplanten Redimen- sionierung voraussichtlich noch um etwa 180 000 Franken herabsetzen, was nach Meinung der PTT eine effektive Ein- sparung von etwa 100 000 Franken ermöglichen soll.)
Für Installationen und Anlagen, die eigens für die Nutzung des Bauteiles als Bäckerei bestimmt sind, wurden bisher somit 585 000 Franken ausgegeben. Darin sind allfällige weitere Forderungen der Lieferfirma nicht berücksichtigt.
3.1 Die PTT-Betriebe wollten nie durch eigene Beamte eine Bäckerei betreiben lassen. Hingegen beschlossen sie, ihrem privaten Partner im Verpflegungssektor zur Deckung des Bedarfs der Personalrestaurants der PTT und der SBB im Raume Zürich im geplanten Postbetriebszentrum Zürich-Mülligen neben den üblichen Einrichtungen für Restauration und Küche auch eine Bäckerei zur Verfügung zu stellen.
3.2 Die damalige Wirtschaftslage und die Erwartungen für die künftige Entwicklung haben bei den PTT dazu geführt, dass die Sorge um eine rationelle Lösung für die Bedarfssi- cherung alle anderen Überlegungen verdrängte.
3.3 Das Bäckereiprojekt ist mangels genügender Kontrolle durch die PTT wesentlich grösser geworden als erforder- lich. Die PTT haben die Entwicklung des Projektes nicht genügend begleitet. Dieses wurde daher der wirtschaftli- chen Veränderung nicht oder zu spät angepasst. Ange- sichts der langen Dauer des Projektes hätten die PTT schon vor 1982 den Einbau der Bäckerei nochmals überprüfen sol- len.
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3.4 Der Ablauf des Projektes weist erhebliche Mängel auf. Weder die wenig bestimmten Benützeranforderungen noch das gestützt darauf erstellte technische Pflichtenheft wur- den von den zuständigen Stellen der PTT überprüft. Dass die Submissionsunterlagen von einer interessierten Firma erstellt wurden, schuf die Gefahr einer Verzerrung des Wettbewerbes. Dieser Gefahr wurde nicht mit der nötigen Sorgfalt begegnet. Zudem wurde die Ausschreibung zu stark eingeschränkt.
3.5 Trotz der 1982 intern durchgeführten Überprüfung der Bäckereieinrichtung haben die PTT eine Einrichtung bestellt, die in sich unausgewogen und insgesamt überdi- mensioniert ist.
3.6 Die nun angestrebte Redimensionierung ist jedenfalls nötig und in der Tendenz richtig. Es bleibt Sache der PTT, darzulegen, ob sie genügt, um das Vorhaben auf das zuläs- sige Mass zurückzuführen. Nach dem Gesetzmässigkeits- prinzip haben sich die PTT in ihren Investitionen auf das zu beschränken, was nötig ist, um ihre öffentliche Aufgabe zu erfüllen. Dazu gehört unter Umständen auch, dass die Ver- pflegung des Personals gewährleistet wird. Zumindest im Jahre 1972 konnte die Einrichtung einer Bäckerei als zweckmässiges Mittel hierfür gewertet werden. Die Bäcke- rei muss sich aber - falls sie fertiggestellt wird - jedenfalls einzig nach den Bedürfnissen der Personalrestaurants der PTT (und der SBB) richten.
3.7 Für den Entscheid des Verwaltungsrates, die Bäckerei zu erstellen, sprechen die hohen Kosten, die bereits ange- laufen sind und im Verzichtsfall abgeschrieben werden müssten.
3.8 Gegen den Entscheid sprechen die zusätzlichen Gefah- ren, welche die freie Vergebung unter den privaten Bäckern in verschiedener Hinsicht schafft (höhere Betriebskosten, geringere Versorgungssicherheit, eventuell verstärkte Kon- kurrenz zum übrigen Gewerbe). Vor allem besteht auch Unsicherheit darüber, ob sich jährliche Betriebsverluste ergeben würden.
Die Geschäftsprüfungskommission überweist dem Verwal- tungsrat und der Generaldirektion der PTT folgende Emp- fehlungen:
4.1 Die PTT sollten die finanziellen Folgen des Projektes, insbesondere die zu erwartenden jährlichen Betriebsergeb- nisse, durch einen neutralen betriebswirtschaftlichen Experten abklären lassen.
4.2 Falls der Verwaltungsrat der PTT weiterhin an seinem Beschluss festhält, die Bäckerei zu erstellen, sollte dafür gesorgt werden, dass die Einrichtungen soweit redimensio- niert werden, dass sie nicht mehr als die eigenen Bedürf- nisse der PTT und der SBB im Raume Zürich decken kön- nen.
4.3 Falls die Bäckerei einem privaten Bäcker zum Betrieb übertragen wird, ist dafür zu sorgen, dass er nur die Perso- nalrestaurants der PTT und SBB im Raume Zürich beliefern darf. Abzuklären bleibt, unter welchen Bedingungen der SV zur Abnahme der Ware verpflichtet werden kann.
4.4 Aus den festgestellten Mängeln im Projektablauf und im Submissionsverfahren sind für künftige Projekte die nötigen Schlüsse zu ziehen. Dies gilt für die Beteiligung der Benüt- zerstelle am ganzen Projektablauf, für die sorgfältigere Überprüfung der nach aussen vergebenen Planungsarbei- ten durch die zuständigen Linieninstanzen der PTT und für die Prüfung des Bedürfnisnachweises durch die ZB; ferner auch für einzelne Klärungen im Verhältnis zum SV.
Die Geschäftsprüfungskommission erwartet vom Verwal- tungsrat und von der Generaldirektion der PTT, dass vor Beginn der Sommersession 1983 zu diesem Bericht Stel- lung genommen wird.
Bürer-Walenstadt, Berichterstatter: Die Sektion PTT der Geschäftsprüfungskommission hat den Geschäftsbericht der PTT im Detail behandelt und sich durch verschiedene
Inspektionen einen vertieften Eindruck über die Geschäfts- führung verschafft. Einen separaten Bericht haben wir Ihnen über die berühmte Anlagebäckerei Mülligen unterbreitet, die heute auch noch zur Sprache kommen wird. Ich brau- che mich jetzt nicht dazu zu äussern.
Das Jahr 1982 war für die PTT noch nicht von der Rezession geprägt. Die Verkehrszunahmen von 3,8 Prozent liegen etwas über den Prognosen. Der Unternehmungsgewinn von 133 Millionen ist im Vergleich zu den Vorjahren aber eher bescheiden. Leider steigt der Aufwand stärker als der Ertrag; dies vor allem wegen der Teuerung und des erhöh- ten Personal- und Sachaufwands.
Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass die PTT gut geführt sind und dass der raschen technischen Entwicklung auf allen Gebieten, die in die Kompetenz der PTT fallen, Rechnung getragen wird. Dabei wird es für die Kontrollor- gane wie die Geschäftsprüfungskommission immer schwie- riger, den Überblick in den neuen Technologien, die in den PTT-Betrieben heute angewandt werden oder in Entwick- lung sind, zu bewahren. Auch die Organisation der PTT mit dem Verwaltungsrat zwischen Parlament und Bundesrat erleichtert die Aufgabe der Kontrolle nicht. Gleichzeitig wer- den die Anforderungen vor allem im technischen und Kom- munikationsbereich an die entsprechenden Organe immer höher. Es wird zurzeit an einigen zukunftsorientierten tech- nischen Grossprojekten intensiv gearbeitet, so zum Bei- spiel am integrierten Fernmeldesystem, an der Telefonratio- nalisierung mit Computer, Automatisierung des Postcheck- verkehrs, Glasfaserinstallationen, Vorbereitung der Breit- bandkommunikation. Im laufenden Jahr soll auch mit dem Betriebsversuch Videotext begonnen werden.
Bei Radio und Fernsehen sind bedeutende Entscheide fäl- lig, die zwar in die Kompetenz des Bundesrates fallen, die aber für die PTT wichtige technische Aufträge zur Folge haben werden. Bei solchen wichtigen Entscheidungen stellt man fest, dass die bestehenden Rechtsgrundlagen ungenü- gend und veraltet sind. Die Technologien der achtziger Jahre lassen sich nicht mit den Rechtsgrundlagen von 1922 in den Griff bekommen!
Die ganze Entwicklung in der Kommunikation hat die PTT deshalb bewogen, ein Kommunikationsleitbild zu schaffen. Wir haben uns zusammen mit der Geschäftsprüfungskom- mission des Ständerates und den entsprechenden Sektio- nen der Finanzkommissionen an einer gemeinsamen Tagung über das Kommunikationsleitbild orientieren lassen (Abkürzung: KOLB).
Das KOLB soll als Entscheidungshilfe für das künftige Pla- nen und Handeln der PTT-Betriebe dienen. Es ist dies eine Art Gesamtkonzeption der Tätigkeit der PTT auf dem Gebiete der Kommunikation und der neuen Technologien. Es scheint uns eine vernünftige Grundlage, um sich über die ständigen Entwicklungen einen besseren Überblick zu verschaffen und eine zielbewusste Unternehmungspolitik betreiben zu können. Das Leitbild umfasst zehn Grund- sätze, die Sie auf Seite 11 des Geschäftsberichtes finden. Unsere Frage, ob eine rechtliche Verbindlichkeit dieses Leitbildes bestehe, wurde eindeutig verneint. Das Leitbild, das durch die Generaldirektion der PTT erarbeitet wurde, ging bis zum Verwaltungsrat der PTT, der ihm zugestimmt hat. «Mitwisser» ist auch das Departement von Herrn Schlumpf, das sich aber nie dazu geäussert hat. Die Mehr- heit der Konsultativkommission der PTT hat das Leitbild als Planungsgrundlage der PTT anerkannt. Eine Gruppe dieser Kommission war damit jedoch ausdrücklich nicht einver- standen, vor allem aus Gründen der Netzverantwortung im Fernmeldebereich, soweit es sich um Ausschliesslichkeits- ansprüche der PTT handelt. Der Grundsatz 10 des Leitbil- des lautet: «Die PTT sind sich bewusst, dass nicht alles, was technisch möglich und wirtschaftlich tragbar, auch gesellschaftlich erwünscht ist, und beurteilen daher die Ent- wicklung im Kommunikationsbereich ganzheitlich.» Man ersieht daraus, dass in diesem ganzen Bereich weitge- spannte Interessen und Umfeldaspekte betroffen werden. Die gesellschaftliche Wünschbarkeit soll mitberücksichtigt werden. Die PTT wollen sich nicht nur auf die Transport-
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funktionen beschränken, sondern auch die gesellschaftspo- litischen Gegebenheiten miteinbeziehen. Dies allerdings, ohne in eigener Kompetenz zu entscheiden. Hier ist klar festzuhalten, dass es nicht Aufgabe der PTT sein kann, die Gesellschaftspolitik festzulegen. Sie sind hierfür nicht zuständig. Die PTT müssen ja der Gesellschaft dienen und nicht umgekehrt. Es ist klar, dass die PTT als öffentliches Unternehmen von der Politik her Direktiven erhalten müs- sen. Sie besitzen für verschiedene Dienste das Monopol. Es darf jedoch nicht soweit gehen, dass, wenn die Post etwas nicht tun will, dies zum vorneherein auch kein ande- rer tun darf. Trotz des Monopols sind die PTT nicht befugt, zu tun und zu lassen, was sie wollen. Der Grundsatz 3 im Leitbild lautet: «Die PTT erbringen ihre Leistungen auf der Basis des gesetzlichen Auftrages.» So könnten sie zum Beispiel über die Einführung von Videotext nicht allein ent- scheiden. Für die Durchführung eines Betriebsversuches, der ja noch in diesem Jahr stattfinden soll, war die Bewilli- gung des EVED notwendig. Das Departement war unter der Bedingung einverstanden, dass der Versuch mit einer Begleituntersuchung über die gesellschaftspolitischen Aspekte gekoppelt wird. Die Frage ist hier natürlich, welche Instanz diese gesellschaftlichen Auswirkungen untersucht. Zeitlich ist der Versuch zu begrenzen.
Aufgabe der PTT muss es ja sein, die Möglichkeiten von neuen Systemen aufzuzeigen und gegebenenfalls entspre- chende Versuche durchzuführen. Die technische Entwick- lung führt dazu, dass sich die Grenzen zwischen Datenver- arbeitung, Informationsspeicherung und Nachrichtenver- mittlung zunehmend verwischen. Dies ergibt eine Integra- tion der Dienste, die im Sinne einer bestmöglichen wirt- schaftlichen Ausnutzung der Anlagen auszulegen ist. Es ist somit Aufgabe der PTT, dieser allgemeinen Entwicklung zu folgen. Die Grenzen abzustecken, ist angesichts des rasan- ten technischen Fortschrittes allerdings schwierig. Es stellt sich weiter die Frage, ob und wie man alte Übermittlungs- techniken ablösen kann. Ein grosser Innovationsdruck besteht - im Gegensatz zum Beispiel zu den Kabelanlagen - bei den Satelliten. Angesichts des Wechsels von der Ana- log- zur Digitaltechnik haben sich die PTT zu einem Kom- promiss entschlossen. Für neue Anlagen wird das IFS, das integrierte Fernmeldesystem, entwickelt. Die alten Zentra- len sollen modernisiert werden. Grundsätzlich müssen neue Dienstleistungen gesamtwirtschaftlich beurteilt werden. Sie sollen eine höhere Wertschöpfung im Inland ermöglichen und damit dem volkswirtschaftlichen Wachstum dienen, Arbeitsplätze erhalten und schaffen sowie die Wettbe- werbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft fördern. Sol- che Dienstleistungen sind beispielsweise das IFS, das in Zusammenarbeit mit Privatfirmen entwickelt wurde und in zwei Jahren voll an die Privatwirtschaft übergehen wird, oder auch das Glasfasernetz, das für unsere Industrie sicher auch Möglichkeiten bietet. Der Satellitenrundfunk ist hier eher ein negatives Beispiel.
Im Geschäftsbericht widmen die PTT ein Kapitel der Regio- nalpolitik. Sie halten darin fest, dass sie das ganze Land bis in die abgelegensten Gebiete mit Post- und Fernmeldelei- stungen versorgen. Mit den elektronischen Kommunika- tionsmitteln sind nun aber Möglichkeiten vorhanden, die grossen Zentren zu entlasten, da die moderne Technik zunehmend unabhängig macht von Ort und Zeit. Sie ermög- licht, dezentrale Systeme zu schaffen ohne wirtschaftliche Einbusse. Diese Möglichkeiten sollten zugunsten der benachteiligten Regionen nun voll genutzt werden.
Nach Auffassung der Generaldirektion werden die PTT in den nächsten Jahren härtere Zeiten erleben. Bis heute wur- den die prognostizierten Verkehrszahlen jedoch immer übertroffen. Trotzdem ist es notwendig, dass der Wirt- schaftlichkeit der PTT-Betriebe grösste Beachtung geschenkt wird.
Abschliessend darf ich feststellen, dass trotz der fast unheimlichen Entwicklung im elektronischen Kommunika- tionsbereich die PTT bis heute, «am Ball geblieben> sind. Es bedarf aber auch künftig aller Anstrengung, weiterhin dabei zu sein. Den Überblick zu bewahren und sich nicht in
Nebengeleisen zu verlieren, die technisch sicher faszinie- rend wären, ist das Gebot der Stunde.
Allen Mitarbeitern unseres grössten Staatsbetriebes gehört sicher unser Dank für ihren ständigen und freudigen Ein- satz.
Die Geschäftsprüfungskommission empfiehlt Ihnen, die Geschäftsführung des Bundesrates auf dem Gebiet der Post und des Fernmeldewesens im Jahre 1982 zu genehmi- gen.
Dirren: Der Fehlbetrag bei der Post ist weiter angestiegen, und das Budgetziel ist um 55 Millionen unterschritten. Gemäss Geschäftsbericht ist auch weiterhin mit einer Ver- schlechterung der Finanzlage zu rechnen, obschon die Bundeskasse in den diskutierten Haushaltperspektiven von diesem Regiebetrieb mehr Einnahmen erwartet. Die ver- schiedenen Kostendeckungsgrade sind gesunken, und die Eigenwirtschaftlichkeit ist in Frage gestellt.
Die PTT haben die sich verschlechternde Situation stets durch Änderungen in der Tarifpolitik korrigiert. Vor einem Monat wurde erneut ein solches Paket angezeigt, in dem zum Teil Erhöhungen bis zu 80 Prozent verlangt werden. Es wird zu stark und zuviel auf den Konsumenten dieser Dienstleistungen abgewälzt und in der obersten Verwaltung wahrscheinlich zuwenig nach internen Rationalisierungs- und Sparmassnahmen gesucht bzw. selber danach gelebt. Auch Leitbilder mit richtungweisenden Aussagen zur Ent- wicklung des Unternehmens nützen nichts, wenn nicht im eigenen Bereich, bei jeder geplanten Investition sorgfältige, haushälterische Überlegungen angestellt werden.
In diesem Zusammenhang möchte ich ein Beispiel zitieren, das in den letzten Tagen hinter den Kulissen Gesprächs- stoff geliefert hat. Ich habe mich lange gefragt, ob aufgrund einer solchen Diskussion (eines solchen zu verurteilenden anonymen Schreibens) hier eine Frage gestellt werden soll, und ich bin heute davon überzeugt, dass es hier einer ein- gehenden Abklärung bzw. einer wahren, vollständigen Infor- mation bedarf, sei es zur Rehabilitation der in Zweifel gezo- genen Generaldirektion, sei es zur unmittelbaren Korrektur eventuell möglicher Fehlentscheide oder mindestens, damit solche Vermutungen nicht als Halbwahrheiten im Raum ste- henbleiben.
Es geht um ein Papier, das anscheinend aus der gleichen - wahrscheinlichen PTT- - Küche stammt wie bereits ver- schiedene andere Informationen, wie die Briefmarken und Geburtstagsfeiern, die Grossbäckerei, über die wir heute noch diskutieren, und das unter Umständen als üble Nach- rede oder sogar Kreditschädigung, aber auch als konstante Untergrabung des Vertrauens und der Glaubwürdigkeit der entsprechenden Vorgesetzten oder Mitarbeiter betrachtet werden kann. Die einzige Kopie des erhaltenen anonymen Schreibens werde ich anschliessend Herrn Bundesrat Schlumpf aushändigen.
Ein Generaldirektor soll anscheinend nach Ingolstadt geflogen oder eingeladen worden sein, um daraufhin für die Post teure, luxuriöse Audi Quattro zu kaufen oder zu testen. Wiederum nach dieser anonymen Information ist der Fernmeldedienst nicht eingeladen worden und soll für seine Dienste mit kostengünstigen Renault 4 ausgerüstet wer- den.
Ich möchte mich nicht über eventuelle persönliche oder Geschäftskontakte äussern. Aber im Zusammenhang mit der Beschaffungspolitik, wie sie auf Seite 13 des Geschäfts- berichtes der PTT dargelegt ist, muss eine rationelle Betriebsführung und eine wirtschaftlich günstige Beschaf- fung das oberste Ziel sein. Ich möchte in der Folge nichts gegen die Qualität der hier aufgeführten Fahrzeugtypen gesagt haben. Es stellt sich nun aber die Frage, ob es tat- sächlich ausgezeichnete, teure Audi Quattro im Einsatz der PTT gibt, ob sie notwendig und rationell sind und ob mit einer weiteren Beschaffung zu rechnen ist oder ob allenfalls bereits erfolgte Bestellungen oder Bestellungsversuche rückgängig gemacht werden können.
Zum zweiten möchte ich vom Bundesrat doch eine Erklä- rung über den Beschaffungsmodus; denn in verschiedenen
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PTT. Geschäftsbericht 1982
PTT-Direktionen müssen anscheinend doch unterschiedlich gewichtete Begehren und Ansprüche gestellt werden. Falls dieses Beispiel etwas Wahres an sich hat, ist sofort einzu- schreiten, und es bestätigt sich dann gewissermassen der Zweifel am effizienten Management bei gewissen Departe- mentsdirektionen.
Der Geschäftsbericht orientiert uns zudem auf Seite 30 über den bisherigen und neu vorgesehenen Ausbau des Telepacsystems, ein System für schnelle Datenübermitt- lung. Es ist festzustellen, dass gewisse Gebiete, in denen ebenfalls grosse, mittlere und kleine Betriebe vorhanden sind, sich in naher Zukunft nicht an dieses digitale Fernnetz anschliessen können. Wann gedenkt der Bundesrat, die volle Abdeckung dieses Telepacsystems auch für die feh- lenden Regionen zu gewährleisten?
Auf Seite 33 steht: «Eine für Antrag 1983 beschlossene Ermässigung der Abonnementsgebühren hat das Interesse für diese PTT-Dienstleistung beträchtlich gesteigert.» Ist es nun nicht ein Widerspruch, wenn die Gebühr bei der Richt- strahlverbindung für die Übertragung ausländischer Fern- seh- und UKW-Programme gesenkt wird und in den mei- sten anderen Sparten dann wieder die Tarife angehoben werden?
Ich danke für die nun hier klärenden, informativen Antwor- ten.
Graf: Ich habe eine Frage zu den Postbetrieben zu stellen. Seit einigen Jahren werden Zeitschriften der Post vermehrt ungefalzt im Plano-Format übergeben. Die starke Zunahme dieser Sendungen macht es nötig, dass nicht weniger als 6700 Arbeitsplätze der Briefboten mit entsprechend ange- passten Sortiergestellen versehen werden mussten, was bedeutende Kosten verursachte. Wie verhält es sich mit der Tarifierung dieser Plano-Sendungen; sind die Zusatzkosten gedeckt?
Noch zwei Fragen zur Teleinformatik. Der neue automati- sche Fernmeldedienst Datex-300 erlaubt, Daten oder Texte viermal schneller zu übertragen als mit dem Telex. Der Betriebsversuch begann im September 1982 für sechs Monate, ist heute also abgeschlossen. Welche Erfahrungen brachte der Versuch? Wird die Benutzung gegenüber dem bisherigen Telexsystem teurer?
Und noch die dritte Frage: Der seit 1979 laufende Video- text-Pilotversuch soll Ende Jahr durch einen Betriebsver- such abgelöst werden. Nach welchen Kriterien wird dieser Betriebsversuch durchgeführt? Wie verhält es sich mit den rechtlichen Aspekten? Ich denke da insbesondere an den Datenschutz.
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Reichling: Ich benutze die Debatte über den Geschäftsbe- richt der PTT, um an Bundesrat Schlumpf eine Frage zu richten. Zu Beginn dieser Woche machte eine Schlagzeile Furore: «Generaldirektor Guido Nobel: Vizepräsident der Coop!»
Es scheint sich allerdings, mindestens teilweise, um eine Zeitungsente zu handeln. Es ist aber unklar, ob Generaldi- rektor Nobel nicht doch mindestens in einer Regionalge- nossenschaft der Coop ein Verwaltungsratsmandat innehat, möglicherweise aus früherer Zeit, bevor er im Dienste der PTT stand.
Ich möchte Herrn Bundesrat Schlumpf fragen, welche Krite- rien bei unseren staatlichen Unternehmungen, PTT, SBB usw. für die Annahme von Verwaltungsratsmandaten in der privaten Wirtschaft gelten, besonders auch bei Unterneh- mungen, die als Kunde des entsprechenden Staatsbetrie- bes eine sehr bedeutende Rolle spielen. Ich verhehle Ihnen nicht, dass ich die Auffassung habe, man sollte grosse Zurückhaltung üben in bezug auf die Ausübung solcher Mandate.
Bundesrat Schlumpf: Ich danke Nationalrat Bürer für die Orientierung über den Geschäftsbericht, insbesondere auch für die Anerkennung, die er den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgesprochen hat: eine verdiente Anerken- nung. Man darf sagen, dass die 53 000 PTT-Bediensteten,
weit herum verteilt in unserem Lande, als Aussenposten des Bundes quasi - man kann vielleicht sogar sagen als «Botschafter» -, eine augezeichnete, pflichtbewusste Arbeit leisten.
Eine Bemerkung zum Kommunikationsleitbild: Wie National- rat Bürer feststellte, geht es dabei um ein PTT-internes Ori- entierungs- und Planungsinstrument. Departement und Bundesrat haben es zur Kenntnis genommen, und zwar ohne materielle Stellungnahme; es hat also auch für uns nur orientierende, aber keine verbindliche Bedeutung.
Zur Frage von Nationalrat Dirren betreffend Tarifpolitik: Auf Seite 61 des Geschäftsberichtes finden Sie dazu detaillierte Angaben über Kostendeckungsgrade nach Dienstzweigen. Sie sehen, dass Tarifanpassungen unerlässlich sind. Wir haben einige Bereiche, welche einen gewissen Überschuss abliefern, also mehr als eigenwirtschaftlich sind; aber dann haben wir verschiedene Bereiche, in denen die Kostendek- kung völlig ungenügend geworden ist. Die Zielsetzung der Tarifanpassungsvorbereitungen, die jetzt im Gange sind, ist, eine gewisse Angleichung zu erreichen. Eine volle Kostendeckung werden wir, das wissen wir, in diesen Spar- ten nicht erreichen können.
Herr Dirren, erlauben Sie mir, dass ich mit diesem Schrei- ben, das Sie mir freundlicherweise gegeben haben, das mache, was ich mit anonymen Papieren immer mache, näm- lich in den Papierkorb werfen! Es wäre unwürdig für diesen Saal, wenn ich mich zu absenderlosen Papieren äussern würde!
Derjenige bzw. diejenigen, die dieses Papier verfasst haben, gehören zu den miesen Subjekten in diesem Lande. Wenn sie etwas zu beanstanden haben bei den PTT, dann können sie sich - das wissen sie - an mich wenden, und die Sache wird verfolgt. Aber auf diese Weise, mit dieser Aktion «Saubere PTT», beschäftige ich mich nur in einer Rich- tung
Ich will herausbringen, wer das ist. Der oder die Betreffen- den kennen den Tarif! Ich habe ihn bekanntgegeben. Ihre Tätigkeit in den PTT-Diensten wird dann zu Ende sein, wenn wir sie überführen können. Ich kann auf derartige Machen- schaften nicht anders antworten. Erlauben Sie mir deshalb, dass ich zu dieser Frage nicht Stellung nehme.
Nationalrat Dirren, ich werde veranlassen, dass Sie zur Beschaffungspolitik der PTT (in diesem Bereich und in anderen Bereichen der regelmässigen Beschaffung über- haupt) einen schriftlichen Bericht erhalten.
Zu den Fragen von Nationalrat Graf: Nach den Angaben, die ich besitze, sollen die Mehrkosten, welche der Zeitschrif- tenversand - es geht um Zeitschriften, nicht um Zeitungen - im Plano-Format (also ungefalzt) verursacht, abgedeckt sein. Einmal, weil es sich dabei immer um sogenannte schwere Sendungen handelt, für die ohnehin wesentlich höhere Tarife (das Zwölf- oder Dreizehnfache gegenüber den leichteren Sendungen) anzuwenden sind, und dann, weil ein Zuschlag von 4,5 Rappen erhoben werden soll. Man prüft gegenwärtig, ob dieses Plano-Format, das tatsächlich - Nationalrat Graf hat das mit Recht gesagt - zu wesentli- chen Mehrumtrieben, so betreffend Installationen in den Postbüros, führt, so weitergeführt, allenfalls auch auf Zei- tungen ausgedehnt werden könnte. Aber das kommt natür- lich nur in Frage, wenn die entstehenden Mehrkosten auch gedeckt sind.
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Zur Frage Datex: Es ist so, dass der laufende Versuch - es haben rund 50 Benützer teilgenommen - in diesem Frühjahr hätte enden sollen. Nach einer Meinungsumfrage bei diesen Benutzern wird nun eine Verlängerung um rund ein Jahr vorgesehen, weil die Erfahrungen damit nicht abschlies- send beurteilt werden können.
Zum Videotext-Betriebsversuch: Im Herbst soll der Pilotver- such, der jetzt durchgeführt wurde, durch einen eigentli- chen Betriebsversuch tatsächlich ersetzt werden. Man will das Bedürfnis abklären nach derartigen Leistungen, in der Wirtschaft wie auch in der Bevölkerung. Dann will man auch die Auswirkungen abklären, die eine derartige Medienein- richtung auf andere Medien hat, insbesondere auf die Presse, und man will Entscheidungsgrundlagen für die
Motion Oehler
919
N 23 juin 1983
Zukunft gewinnen. Die rechtlichen Aspekte, die damit im Zusammenhang stehen, werden gegenwärtig von einer Arbeitsgruppe interdepartemental abgeklärt.
Zur Frage von Nationalrat Reichling: Ich habe auch gelesen, dass Generaldirektor Nobel Vizepräsident bei der Coop geworden sei. Ich habe mich danach erkundigt: Man hat mir gesagt, das beruhe auf einem Irrtum; es handle sich nur um ein Vizepräsidium für eine Tagung der Coop (also als Tagungsvizepräsident). Dagegen ist nichts einzuwenden. Die zweite Frage, ob Herr Nobel noch ein Verwaltungsrats- mandat von früher her habe, muss ich abklären.
Zur dritten Frage, wie es mit derartigen Mandaten bei PTT und SBB stehe, kann ich Ihnen sagen: Es gelten die glei- chen rechtlichen Grundlagen und die gleiche Praxis wie überhaupt für die Bundesbediensteten. Prinzipiell können sie mit Bewilligung der vorgelagerten Stelle, also ein Gene- raldirektor beispielsweise mit Bewilligung des Departemen- tes oder Bundesrates, derartige Mandate ausüben, soweit das zu ihrer Amtstätigkeit gehört. Wir haben Vertreter in verschiedenen Unternehmungen, Swissair und vielen ande- ren. Das sind amtliche Vertretungen, eigentlich des Bundes. Bei PTT und SBB geht das nach gleichen Regeln wie bei der Bundesverwaltung überhaupt.
Ich bin Ihnen für Zustimmung zum Geschäftsbericht und dann auch zur Rechnung dankbar.
Bundesbeschluss - Arrêté fédéral
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes
90 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
83.311 Motion des Ständerates (Kündig) Grossbäckerei der PTT Motion du Conseil des Etats (Kündig) Boulangerie industrielle des PTT
Wortlaut der Motion vom 31. Januar 1983
Der Bundesrat wird ersucht, die notwendigen Schritte ein- zuleiten, damit der Entscheid der PTT, im projektierten Postbetriebszentrum Zürich-Mülligen eine betriebseigene Grossbäckerei einzurichten, rückgängig gemacht wird.
Texte de la motion du 31 janvier 1983
Le Conseil fédéral est chargé d'entreprendre les démar- ches nécessaires afin que les PTT reviennent sur leur déci- sion d'installer une boulangerie industrielle pour leur propre usage dans le centre postal d'exploitation que l'on projette de construire à Zurich-Mülligen.
83.313 Motion Früh Grossbäckerei der PTT Boulangerie industrielle des PTT
Wortlaut der Motion vom 1. Februar 1983
Der Bundesrat wird ersucht, die notwendigen Schritte ein- zuleiten, damit der Entscheid der PTT, im projektierten Postbetriebszentrum Zürich-Mülligen eine betriebseigene Grossbäckerei einzurichten, rückgängig gemacht wird.
Texte de la motion du 1er février 1983
Le Conseil fédéral est chargé d'entreprendre les démar- ches nécessaires afin que les PTT reviennent sur leur déci- sion d'installer une boulangerie industrielle pour leur propre usage dans le centre postal d'exploitation que l'on projette de construire à Zurich-Mülligen.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Alder, Ammann-Bern, Aregger, Auer, Biel, Blocher, Bremi, Bürer-Walenstadt, de Capitani, Coutau, Duboule, Eppenberger-Nesslau, Fischer- Bern, Flubacher, Frei-Romanshorn, Frey-Neuchâtel, Füeg, Graf, Jost, Kopp, Landolt, Linder, Loretan, Massy, Meier Kaspar, Müller-Balsthal, Nef, Oehen, Oehler, Ribi, Schärli, Schüle, Spreng, Steinegger, Stucky, Vetsch, Villiger, Weber-Schwyz, Weber Monika, Widmer, Wyss (41)
83.305 Motion Oehler Grossbäckerei der PTT Boulangerie industrielle des PTT
Wortlaut der Motion vom 31. Januar 1983
Im Rahmen der Verwirklichung des neuen Postbetriebszen- trums im Grossraum Zürich ist auch die Erstellung einer grossen Bäckerei geplant. Diese Bäckerei soll nicht nur die eigene Betriebskantine mit Backwaren und anderen ein- schlägigen Artikeln versorgen, sondern weitere Kantinen ausserhalb des angeführten Postbetriebszentrums versor- gen. Der Bundesrat wird beauftragt, den Bau dieser Gross- bäckerei einzustellen und für die hiefür vorgesehenen Räumlichkeiten und Gerätschaften eine andere Verwen- dung suchen zu lassen.
Wie erklärt sich der Bundesrat darüber hinaus,
dass die PTT eine Bäckerei mit grössten Kapazitäten erstellen und hiefür PTT-Mittel für betriebs- und artfremde Zwecke eingesetzt werden?
dass auf diese Weise eine ungehörige Konkurrenz des einschlägigen Gewerbes mit öffentlichen Mitteln eingeführt wird?
dass die zuständigen und verantwortlichen PTT-Organe derart mit den eigenen Mitteln umgehen?
dass nicht einmal ein ordentliches Konkurrenzverfahren durchgeführt und eine Ausschreibung gemacht wurde, die diese Begriffsbestimmung verdient?
dass kein zuständiges und anerkanntes Organ der ein- schlägigen Fachverbände zur Konsultation herbeigezogen wurde, als die Kritik aus der Branche sich verstärkte?
dass die Bauarbeiten für die Mammutbäckerei nicht ein- gestellt wurden, als die Fehlplanung und der Gigantismus bekannt wurden?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
PTT. Geschäftsbericht 1982
PTT. Gestion 1982
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1983
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.025
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
23.06.1983 - 08:00
Date
Data
Seite
913-919
Page
Pagina
Ref. No
20 011 492
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