Verwaltungsbehörden 15.06.1983 83.023
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Alkoholverwaltung. Voranschlag 1983/84
Siebente Sitzung - Septième séance
Mittwoch, 15. Juni 1983, Vormittag Mercredi 15 juin 1983, matin 8.00 h Vorsitz - Présidence: Herr Eng
83.014 Doppelbesteuerungsabkommen mit Sri Lanka Double imposition. Convention avec le Sri Lanka
Botschaft und Beschlussentwurf vom 16. Februar 1983 (BBI I, 1168) Message et projet d'arrêté du 16 février 1983 (FF I, 1143)
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Herr Risi-Schwyz unterbreitet namens der Wirtschaftskom- mission folgenden schriftlichen Bericht:
Die Schweiz und Sri Lanka unterzeichneten am 11. Januar dieses Jahres ein Abkommen zur Vermeidung der Doppel- besteuerung auf dem Gebiet der Einkommens- und Vermö- genssteuer. Ein Versuch, schon 1970 zu einem Vertragsab- schluss zu kommen, scheiterte, weil Sri Lanka nach der Paraphierung des Abkommensentwurfes neue Forderun- gen, insbesondere auf dem Gebiet des Informationsaustau- sches, erhob, die von der Schweiz nicht akzeptiert werden konnten. Das vorliegende Abkommen enthält keine Informa- tionsaustauschklausel. Der Anstoss zur Wiederaufnahme der Verhandlungen ging von Sri Lanka aus und muss im Zusammenhang mit der von diesem Land seit einiger Zeit verfolgten Politik, ausländische Investitionen zur Verwirkli- chung wichtiger Entwicklungsprojekte anzuziehen, gese- hen werden.
Das Abkommen bewegt sich im Rahmen der Grundsätze der schweizerischen Doppelbesteuerungspolitik gegenüber den Entwicklungsländern, die in der bundesrätlichen Bot- schaft vom April 1973 zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Trinidad und Tobago enthalten sind und die gegenüber diesen Ländern gewisse Konzessionen erlauben. Im Aufbau und Inhalt folgt das neue Abkommen weitgehend dem OECD-Musterabkommen von 1977, wobei die einzige bemerkenswerte Abweichung darin besteht, dass Vergü- tungen für Dienstleistungen unter gewissen Umständen auch im Quellenstaat besteuert werden können, wobei diese Steuer auf 5 Prozent des Bruttobetrages der Vergü- tungen begrenzt wird.
Die Steuersätze, die im Abkommen dem Quellenstaat für die Besteuerung der Dividenden, Zinsen und Lizenzgebüh- ren zugestanden werden, sind, verglichen mit den Forde- rungen anderer Entwicklungsländer, recht bescheiden. So beträgt die Quellensteuer bei Dividenden bei Streubesitz 15 und bei den wichtigeren Beteiligungen 10 Prozent; bei Zin- sen beträgt sie 10 und bei Zinsen für Bankdarlehen 5 Pro- zent; bei Lizenzgebühren wird schliesslich eine Quellen- steuer von 10 Prozent erhoben. Für die in Sri Lanka verblei- bende Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen, Lizenzgebüh- ren und Dienstleistungsvergütungen gewährt die Schweiz die pauschale Steueranrechnung.
Doppelbesteuerungsabkommen sind immer mit einer Ein- busse an Steuereinnahmen verbunden. Diese dürften für
uns aber nicht gross ins Gewicht fallen, da die bisherigen Investitionen von Sri Lanka in der Schweiz sehr bescheiden waren. Hingegen wird die pauschale Steueranrechnung einige, allerdings mangels geeigneter Unterlagen schwer schätzbare Verluste bringen. Ein Ausgleich wird aber inso- fern wieder hergestellt, indem künftig die aus Sri Lanka stammenden Einkünfte in der Schweiz mit dem Bruttobe- trag besteuert werden können, woraus sich eine allgemeine Erhöhung des steuerbaren Einkommens ergeben wird.
Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise stimmten im Vernehmlassungsverfahren dem Abkommen mit grosser Mehrheit zu.
Die einstimmige Kommission beantragt, auf die Vorlage ein- zutreten und dem Bundesbeschluss über das Doppelbe- steuerungabkommen mit Sri Lanka zuzustimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 99 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
83.023 Alkoholverwaltung. Voranschlag 1983/84 Régie des alcools. Budget 1983/1984
Botschaft und Beschlussentwurf vom 13. April 1983 Message et projet d'arrêté du 13 avril 1983
Bezug bei der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, Länggassstrasse 31, Bern S'obtiennent auprès de la Régie fédérale des alcools, Länggassstrasse 31, Berne
Herr Kunz unterbreitet namens der Kommission für Gesundheit und Umwelt den folgenden schriftlichen Bericht:
Der Voranschlag der Betriebsrechnung der Alkoholverwal- tung für 1983/84 sieht einen Ertragsüberschuss von 272,8 Millionen Franken vor. Im Geschäftsjahr 1981/82 war ein Überschuss von 280,2 Millionen Franken erzielt worden. Der für 1983/84 budgetierte Ertragsüberschuss liegt somit 7,4 Millionen Franken unter jenem Ergebnis. Bei diesem Vergleich ist zu berücksichtigen, dass im Jahre 1981/82 konjunkturbedingt höhere Einnahmen zu verzeichnen waren. Beim Aufwand wird mit geringeren Kosten für die brennlose Verwertung von Kartoffeln gerechnet (verglichen mit der Rechnung 1981/82).
Für Bauten und Betriebseinrichtungen werden Zahlungs- kredite von 2,514 Millionen Franken beantragt, davon 450 000 Franken Projektierungskredit für die Sanierung und Erweiterung der Bauten der Alkoholverwaltung in Bern. Die- ser Kredit bleibt bis zum Entscheid des Bundesrates in
Régie des alcools. Budget 1983/1984
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N '15 juin 1983
Sachen Dezentralisierung der Bundesverwaltung gesperrt. Die Kommission beantragt einstimmig, auf die Vorlage ein- zutreten und dem Bundesbeschluss zuzustimmen.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule
Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté
Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Alder
Ziff. 384 Kirschen- und Zwetschgenverwertung 00 Kirschenverwertung
Fr. 2 000 000
Art. 1
Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Alder
Ch. 384 Utilisation des cerises et des pruneaux 00 Utilisation des cerises Fr. 2 000 000
Alder: Es sollte eine vornehme Aufgabe der Alkoholverwal- tung sein, die ungebrannte Verwertung der Kirschen zu för- dern. Aus Gründen der Volksgesundheit, aber auch aus all- gemein wirtschaftlichen Erwägungen ist nicht die Produk- tion von Schnaps, sondern der Frischkonsum zu fördern. Nun ist es eine bekannte Tatsache, dass die Kirschenpreise für den Konsumenten in den letzten Jahren spürbar gestie- gen sind. Das hängt zum Teil mit den Produktionskosten zusammen. 70 Prozent der Produktionskosten bei den Kir- schen entfallen auf Handarbeit; 50 Prozent allein entfallen auf die Ernte. Bei den Tafelkirschen kommt diesem Gesichtspunkt natürlich ganz besondere Bedeutung zu. Eine Senkung der Produktionspreise ist hier nicht möglich, soll die Arbeit überhaupt noch einen Sinn haben. Die relativ hohen Konsumentenpreise für die Tafelkirschen haben zusammen mit anderen Faktoren, die ich jetzt im einzelnen nicht erörtern möchte, in den letzten Jahren dazu geführt, dass der Kirschenabsatz rückläufig ist. Im Voranschlag der Alkoholverwaltung wird die Rückläufigkeit des Kirschenab- satzes denn auch festgehalten und daraus der Schluss gezogen, dass für die Förderung der Kirschenverwertung ein Aufwand von bloss 800 000 Franken genüge. Für die brennlose Verwertung der Grossernte 1982 sind demge- genüber laut Angaben im Voranschlag 3 Millionen Franken eingesetzt worden.
Nun wird behauptet, für das kommende Budgetjahr seien wesentlich weniger Mittel erforderlich. Ich lade Sie ein, kommen Sie ins Baselbiet, sehen Sie sich um auf unseren Wiesen, und Sie werden sehen, dass die Kirschenbäume voll behangen sind mit schönen Früchten. Trotz des schlechten Wetters im Mai, zu viel Regen, darf jedenfalls mit einer guten Ernte gerechnet werden, wenn nicht der unberechenbare Hagel noch Schäden anrichtet. In anderen Gegenden (Fricktal, Zug) ist es kaum anders. Das Wetter muss nur einigermassen mitspielen.
Ich erachte schon aus diesen Gründen und unter dem Blickwinkel der Ernteprognosen die für die Kirschenverwer- tung eingesetzten 800 000 Franken als wesentlich zu gering. Hinzu kommt, dass die brennfreie Verwertung, ins- 96 - N
besondere der vermehrte Absatz von Tafelkirschen, aus Gründen der Volksgesundheit nachhaltig gefördert werden sollte. Mit einem Beitrag von beispielsweise 1 Franken pro Kilo zur Verbilligung der Tafelkirschen beim Absatz könnte die brennfreie Verwertung von Kirschen voraussichtlich deutlich gefördert werden. Der Absatz wird zum Zeitpunkt der Haupternte traditionell ohnehin durch preislich günsti- gere andere Früchte, wie beispielsweise importierte Pfirsi- che oder Aprikosen, konkurrenziert. Eine Verbilligung der Konsumentenpreise für Tafelkirschen schafft hier eine Art gleiche, zumindest bessere Marktchancen für diese wert- vollen einheimischen Früchte.
Ich weiss, dass die Alkoholverwaltung schon früher - bei- spielsweise auch im letzten Jahr - über den budgetierten Betrag hinaus Beiträge zur nichtalkoholischen Kirschenver- wertung geleistet hat. Es geht mir aber nicht nur darum, dass man einen Beitrag leistet, sondern, dass einmal im Budget ein vernünftiger Betrag eingesetzt wird, und vor allem, dass man durch die Erhöhung des Beitrages, die ich Ihnen beantrage, zum Ausdruck bringt, dass man einen politischen Akzent setzen möchte. Es ist ein Akzent in dem Sinne, dass die Alkoholverwaltung mehr tut, damit die Kir- schen nicht ins Fass wandern, sondern direkt den Konsu- menten zu noch tragbaren Preisen - tragbar im Vergleich zu den anderen Früchten - angeboten werden können. In diesem Sinne meine ich, dass auch die 2 Millionen Franken, die ich Ihnen beantrage, noch immer sehr bescheiden sind. Man könnte auch höher gehen, aber 2 Millionen sind sicher gerechtfertigt. Ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen.
Nebiker: Wenn schon Kollege Alder einen Antrag zum Kir- schenanbau stellt, dann kann ich natürlich nicht umhin, auch zu sprechen; denn schlussendlich ist ja ein Wahljahr. Aber Spass beiseite - von Kirschen glaube ich doch etwas zu verstehen, als Kirschenproduzent und als Mitinhaber einer Firma, die Kirschen handelt, und ich kann vielleicht zu diesem Problem trotz meiner Unobjektivität etwas beitra- gen.
Der Kirschenanbau hat bekanntlich für die Nordwest- schweiz eine sehr grosse Bedeutung, nicht für den Kanton Basel-Land allein, sondern auch für das solothurnische Schwarzbubenland, für das Fricktal und - falls das die Ber- ner nicht wissen - für einen Teil des Laufentals. In der Nord- westschweiz haben etwa 90 Prozent aller Bauern Kirsch- bäume. Vom reinen Arbeitseinkommen der Landwirte in der Gegend entfallen etwa 10 Prozent auf den Kirschenanbau. Den Bauern in der Nordwestschweiz stehen nicht sehr viele Alternativen zur Verfügung. Es ist nicht eben, das Gebiet ist hügelig, Sie kennen das, und stellt für den Ackerbau eher ein Randgebiet dar. Der Kirschenanbau ist eine sehr wesentliche Einkommensquelle; man ist darauf angewie- sen, dass die Kirschen ihren Absatz finden.
Die Kirschen benötigen zudem einen sehr hohen Handar- beitsaufwand. Das ist eine typische Kultur für kleinere Fami- lienbetriebe, die wir ja erhalten wollen. Auf den Kirschbäu- men sind dann die ganzen Verwandtschaften der jeweiligen Bauern anzutreffen. Das ist eine echte Familientradition.
Nun, die Vermarktung der Kirschen stösst je länger je mehr auf grössere Schwierigkeiten, obschon die gesamte Pro- duktion rückläufig ist. Es wird also nicht immer mehr produ- ziert, sondern im Gegenteil weniger, und trotzdem sind die produzierten Mengen kaum mehr abzusetzen. Hauptsäch- lich die brennlose Kirschenverwertung stösst auf Schwie- rigkeiten. Das hat verschiedene Ursachen. Die Kirsche ist natürlich eine sehr heikle Frucht. Sie muss sehr rasch ver- marktet werden. Man kann sie nicht tagelang herumstehen lassen. Sie ist nur gut, wenn sie frisch ist. Die Kirsche ist aber auch nicht billig. Die Produktionskosten für Kirschen sind hoch. Herr Kollege Alder hat schon darauf hingewie- sen.
Wenn Sie das nicht glauben, dann lade ich Sie ein, ins Baselbiet zu kommen und Kirschen zu pflücken. Dann kön- nen Sie sehen, auf welchen Stundenlohn Sie beim Kir- schenpflücken etwa kommen.
Also, die Kirschen sind einfach teuer, wenn die Produk-
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Alkoholverwaltung. Voranschlag 1983/84
tionskosten tatsächlich gedeckt werden sollen, und sie haben das Unglück, dass sie im Sommer auf dem Markt auf billige Importfrüchte stossen. Wenn natürlich die Pfirsiche zu Fr. 1.50 pro Kilogramm verkauft werden, dann ist es der Hausfrau nicht zu verargen, dass sie Pfirsiche kauft und nicht Kirschen, die vielleicht Fr. 3.50 oder 4 Franken kosten. Das ist ihr nicht zu verargen. Das entspricht unserer liberali- sierten Einfuhr. Das führte dazu, dass die Kirsche in vielen Gebieten zur Luxusfrucht wurde, und das ist eigentlich schade, weil sie eine gesunde einheimische Frucht ist.
Die Alkoholverwaltung hat jetzt schon eine ganze Re he von Massnahmen getroffen, um den Kirschenabsatz zu fördern. Das muss durchaus anerkannt werden. Die Alkoholverwal- tung hat auch immer jene Mittel eingesetzt, die tatsächlich notwendig waren, d. h. mehr, als effektiv budgetiert war. Sie hilft bei der Werbung, sie unterstützt die Kirschenlieferun- gen in die Gebirgsgegenden mit Gebirgsaktionen. Sie lei- stet Exportbeiträge für Konservenkirschen und für Tafelkir- schen. Auf letzteres hinzuweisen ist besonders interessant: Die Kirsche konnte vor ein paar Jahren noch kostendek- kend exportiert werden; heute ist das nicht mehr möglich, weil die EG einen Schutzzoll von etwa 20 Rappen für den Kirschenexport in den EG-Raum erhebt; zudem wird für Konservenkirschen des EG-Raums ein Fabrikationsbeitrag von 85 Rappen bezahlt. All diese Hindernisse müssen heute beim Export von Kirschen überwunden werden, und das kann man natürlich nicht alles dem Produzenten aufladen, sondern da sind die Beihilfen der Alkoholverwaltung unbe- dingt notwendig.
Wir hatten bis jetzt immer diese 800 000 Franken im Bud- get. Letztes Jahr beispielsweise hat die Alkoholverwaltung bis gegen 3 Millionen Franken aufgewendet. Mit dem Antrag Alder würde also nicht einfach mehr Geld ausgege- ben, sondern das Budget würde gerechter. Es würde wahr- scheinlich eher dem effektiven Aufwand entsprechen. Zudem - wenn Sie dem Antrag Alder zustimmen - bekun- det das Parlament eine gewisse Sympathie für diese inländi- sche, sehr gute Frucht, indem es sagt: es ist richtig, wir stehen dazu, dass die Kirsche entsprechend gefördert wird, und es wäre nicht allein Sache der Alkoholverwaltung. Gerade bei der Vermarktung im Inland - wie das Herr Alder gesagt hat - wäre noch mehr zu tun, indem nicht nur Kir- schen günstig exportiert werden können, sondern auch auf dem Inlandmarkt entsprechende Massnahmen noch zusätz- lich getroffen werden könnten. Aber das kostet Geld. Das wäre aber auch zu verantworten, denn schlussendlich bezieht die Alkoholverwaltung von der gleichen Frucht über die Alkoholsteuer etwa 25 Millionen Franken pro Jahr. Da sind also 2 Millionen Franken Ausgaben bei 25 Millionen Einnahmen durchaus vernünftig. Es ist ja die Aufgabe der Alkoholverwaltung, die brennlose Kirschenverwertung zu fördern.
Ich bitte Sie also, im Interesse der Nordwestschweiz, die- sem Antrag Alder zuzustimmen.
Nussbaumer: Wer vom Bund mehr verlangt, der soll sich auch nach neuen Einnahmen umsehen. Ich unterstütze den Antrag Alder und möchte noch auf folgendes hinweisen: Unter Ziffer 21 der Botschaft zum Voranschlag he sst es, die Einfuhr gebrannter Wasser gehe bei nachlassender Konjunktur erheblich zurück. Wer die Entwicklung der Ein- fuhren in den letzten zehn Jahren verfolgte, könnte zum Schluss kommen, der Konsum an gebrannten Wassern sta- gniere und pendle sich bei 11 Millionen Litern pro Jahr ein. Die Einschätzungen der im Reisendenverkehr eingeführten Alkoholmengen sind viel zu niedrig. Gerade in Grenzregio- nen wie der Nordwestschweiz reisen heute die Leute - im Gegensatz zu früher - mehrmals jährlich ins Ausland und kehren meistens mit der Maximalmenge von 1 Liter Alkohol über 25 Volumenprozent und 2 Liter Wein oder Alkoholika
unter 25 Volumenprozent heim. Es gibt sogar Reiseagentu- ren, die ihre Teilnehmer durch entsprechende «Auftankstel- len» für Alkoholeinkauf vor der Grenze führen.
Ich frage Sie, Herr Bundesrat, an, was Sie zu unternehmen gedenken, um die Freigrenzen der Einfuhr im Reisenden-
verkehr wenigstens den Zolltoleranzen der umliegenden Länder, Frankreich, Deutschland und Italien, anzupassen. Dort ist es erlaubt, nur entweder 1 Liter Spirituosen über 22 Prozent oder 2 Liter Wein mit über die Grenze zu nehmen. Die nordischen Länder haben sogar tiefere Toleranzen im Reisendenverkehr; dort dürfen nur 0,7 Liter hochprozenti- gen Alkohols in den Reisetaschen zollfrei über die Grenze mitgenommen werden. Dieser legalen zollfreien Spirituo- seneinfuhr ist der Riegel zu schieben. Vor allem die Kir- schenvermarktung stagniert, gerade auch aus diesen Grün- den. Vor der Kirschenernte 1983, die höher als erwartet ausfallen wird, sind die Brennereilager noch mit Kirschen- maische aus dem Vorjahr angefüllt. Die Kirschenproduzen- ten sehen mit grossen Sorgen der neuen Ernte entgegen. Sie erwarten von der Alkoholverwaltung (mit der sie in einem sehr guten Einvernehmen stehen, dafür möchte ich danken), dass alles daran gesetzt wird, die Kirschen alko- holfrei zu verwerten.
Seitdem die EG dazu übergegangen ist, den Kirschenex- port bis zu 80 Pfennig pro Kilo zu subventionieren, bereitet die Verwertung der Kirschen in unserem Land grösste Schwierigkeiten. Am sinnvollsten ist die Verwertung der Kir- schenernte in früh einsetzenden Gebirgsaktionen für Täler ohne eigenen Kirschenanbau.
Der Alkoholverwaltung gebührt Lob und Anerkennung für diese im Interesse der Volksgesundheit liegende Aktion. Es wäre wünschenswert, wenn sich die Grossverteiler der Ver- marktung dieser leicht verderblichen Früchte noch besser als bisher annähmen. Die Erhaltung des einheimischen Kir- schenanbaus liegt im Interesse der Volksgesundheit und der Vorsorge für Zeiten gestörter Einfuhr. Wenn die Alko- holverwaltung einen möglichst hohen Anteil der Kirschen als Tafel- und Konservenkirschen verwerten will, dann braucht sie voraussichtlich mehr Mittel. Diese Mittel sind aber sehr gut eingesetzt. Müssten nämlich die Kirschenpro- duzenten auf eine andere landwirtschaftliche Produktion umsteigen, wären wahrscheinlich die Aufwendungen für die Marktabräumung grösser.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, dem Antrag Alder zuzu- stimmen.
Kunz, Berichterstatter: Es ist eigentlich traurig, feststellen zu müssen, dass in unserem Lande grosse Ernten uns grosse Sorgen bereiten. Das ist jetzt aber bei der Kirschen- ernte, die sich als grosse Ernte abzeichnet, der Fall. Ich bin den Herren Alder, Nebiker und Nussbaumer dankbar, dass sie versuchen, Wege aufzuzeigen, wie diese grosse und segensreiche Kirschenernte besser verwertet werden könnte.
Wenn man dem Antrag Alder zustimmt, hat das nicht nur die Konsequenz, dass der Budgetposten auf Seite 10 von 800 000 Franken auf 2 Millionen erhöht wird, sondern auch die Konsequenz, dass im Bundesbeschluss in Artikel 1 die Positionen entsprechend angepasst werden, d. h., der Betriebsaufwand beträgt dann nicht mehr 125 300 000 Fran- ken, sondern 126 500 000 Franken, und der Ertragsüber- schuss würde sich dementsprechend vermindern.
Der Posten Verwertung, 800 000 Franken, für die Kirschen- ernte ist eine Schätzung. Wenn die Ernte klein ist, wird auch der Verwertungsposten klein, und wenn die Ernte gross ist, wird auch der Verwertungsposten entsprechend höher. Seit 1975, also in den letzten neun Jahren, war dieser Verwer- tungsposten für die Kirschenernte nur einmal über 1 Million hinaus angewachsen und einmal, im Jahre 1982, über 2 Mil- lionen hinaus. Sonst war er immer, mit Ausnahme des Jah- res 1979, wesentlich unter diesen 800 000 Franken, und im Jahre 1979 entsprach er ziemlich genau 800 000 Franken. Es ist also nicht so, dass dieser Posten nun konstant über 2 Millionen anwachsen würde, sondern er steht in Relation zur Grösse der Ernte.
Wenn man budgetiert, kann man nicht sagen, ob die Ernte gross oder klein wird. Deshalb ist es die Politik der Verwal- tung und auch der Kommission, einen Durchschnittsposten anzunehmen. Wenn dann das Budget im Rat behandelt wird, ist man erntenäher und kann natürlich besser feststel-
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len, ob die Ernte gross oder klein wird. Das ist nicht nur bei den Kirschen, das ist auch beim Kernobst, bei den Kartof- feln usw. der Fall. Trotzdem hat man bis jetzt an diesen Durchschnittszahlen festgehalten, allerdings in Kenntnis, dass bei grossen Ernten der Posten Verwertung dann eben höher als budgetiert wird.
Wenn man jetzt den Posten von 800 000 Franken auf 2 Mil- lionen erhöhen will - wir haben diese Frage in der Kommis- sion nicht behandelt -, weil man sieht, dass die Ernte sehr gross und damit die Verwertung schwieriger wird, habe ich persönlich nichts dagegen einzuwenden. Das scheint mir richtig zu sein, und ich könnte einem derartigen Antrag ohne weiteres zustimmen. Ich bin allerdings nicht der Auf- fassung, dass mit dieser Erhöhung des Postens eine Ände- rung der Politik der Alkoholverwaltung eingeleitet werden sollte, dass man also generell die Verwertungsbeiträge erhöhen sollte, unabhängig von der Quantität. Das mag eine Differenz zu Herrn Alder sein, aber ich bin der Meinung, dass die Aktionen, die die Alkoholverwaltung bis jetzt zur Verwertung der Kirschenernte durchführt, gut sind und nicht intensiviert werden müssen. Die Gebirgsaktionen, die Exportaktionen, die Propagandamassnahmen sind an sich gut, so dass ich nicht glaube, dass eine Änderung der quali- tativen Politik durchgeführt werden sollte. Aber wenn man nur quantitativ ändern will, weil man sieht, dass die Ernte entsprechend höher wird, habe ich dagegen nichts einzu- wenden und kann mich dem Antrag Alder anschliessen.
M. Tochon, rapporteur: M. Alder nous propose au point 384, page 10 du budget 1983/1984 de la Régie fédérale des alcools, d'introduire une somme de 2 millions de francs pour l'utilisation des cerises, c'est-à-dire leur mise en valeur, au lieu des 800 000 proposés. Devons-nous accep- ter sans autre cette proposition? Ne peut-on craindre de créer un précédent et que demain chacun vienne demander un crédit pour les pommes, les poires et autres, d'autant plus que la somme budgétisée est toujours appelée à varier selon les récoltes de l'année. Simple exemple: en 1981, 17 000 francs ont été dépensés pour la mise en valeur des cerises et, en 1982, 2 694 000 francs.
Cependant, le Conseil fédéral ne semblant pas vouloir s'opposer à cette proposition d'adjonction de 2 millions et ne voulant pas être responsable d'un échec éventuel de MM. Alder ou Nebiker, voire de M. Nussbaumer cet automne (nous sommes en année électorale), nous vous prions d'accepter cette proposition qui ne change rien sur le plan pratique mais qui nous obligera à changer les chif- fres qui sont à l'article 1er de l'arrêté fédéral du budget de la Régie.
Pour répondre avec plus de précision à M. Nussbaumer, nous savons qu'actuellement, au sujet des importations d'alcools aux frontières, des discussions sont en cours entre le Département des finances, les douanes, ainsi qu'avec la Régie des alcools, pour savoir s'il faut diminuer de 25 pour cent les possibilités d'importation, ceci d'ailleurs sur la demande, semble-t-il, des commerçants en spiri- tueux. Nous savons que ces discussions sont difficiles puisque, sur le plan européen, nous avons tendance à une libéralisation des échanges internationaux. Je crois que c'est une affaire à suivre mais qui sort du domaine de nos débats d'aujourd'hui.
Bundesrat Ritschard: Ich habe dem, was die Herren Kom- missionsreferenten gesagt haben, eigentlich nichts beizufü- gen. Die Alkoholverwaltung kann ja die Ernte nie genau schätzen, wenn sie ihren Voranschlag macht. Aber sie muss für die brennlose Verwertung sorgen. Dieses Jahr bestehen besondere Gründe dafür, weil wir noch ziemlich grosse Lager an Kirschwasser haben. Bis jetzt wurden, unbekümmert um den Budgetbetrag, die notwendigen Aus- gaben formlos getätigt. Herr Kunz hat die Zahlen genannt. Letztes Jahr hatten wir auch 800 000 Franken im Budget. Die Verwertung kostete 2,7 Millionen Franken. Das erscheint dann einfach in der Rechnung. Ob man 800 000 Franken oder 2 Millionen Franken einsetzt, ändert an der
Aktivität der Alkoholverwaltung nichts. Wir haben aber nichts dagegen, wenn Sie 2 Millionen Franken vorsehen. Es kann auch weniger sein.
Ich möchte Herrn Nussbaumer sagen, dass ich seinen Ein- wand für sehr berechtigt halte. 1976 - mein Kollege Cheval- laz hatte damals diese Einsicht auch - wurde der freie Import auf einen halben Liter reduziert. Gegen diese Mass- nahme erhob sich nicht nur Widerstand, sondern fast ein Aufstand, wie Sie sich vielleicht noch erinnern. Nach einem Vierteljahr musste man diese Massnahme wieder aufheben. Aber wir wollen uns damit nicht zufrieden geben. Wir haben die Grenzorgane schon vor ziemlich langer Zeit beauftragt, eine Erhebung über den Schnapsimport durchzuführen, und hoffen, die Resultate noch in diesem oder im nächsten Monat zu erhalten. Wir werden nachher die entsprechenden Massnahmen beantragen und zählen dann auch auf die Unterstützung in unserem Volk. Tatsächlich wird heute ja sehr viel Schnaps und Likör importiert. Sie können also sicher sein, dass dieses Problem weiterbehandelt wird.
Abstimmung - Vote Für den Antrag Alder Dagegen
57 Stimmen 14 Stimmen
Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 120 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
83.024 Bekämpfung des Alkoholismus. Berichte der Kantone (1980/81) Lutte contre l'alcoolisme. Rapports des cantons (1980/1981)
Bericht des Bundesrates vom 14. März 1983 (BBI 1, 1494) Rapport du Conseil fédéral du 14 mars 1983 (FF I, 1472)
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht
Proposition de la commission Prendre acte du rapport
Herr Kunz unterbreitet namens der Kommission für Ge- sundheit und Umwelt folgenden schriftlichen Bericht:
Artikel 15 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfas- sung bestimmt, dass die Kantone vom Reinertrag der Aiko- holverwaltung der Geschäftsjahre 1980/81 bis 1984/85 nur den Alkoholzehntel, d. h. 5 Prozent, erhalten. Diese Einnah- men hat jeder Kanton zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen des Alkoholismus zu verwenden.
Artikel 45 des Alkoholgesetzes vom 21. Juni 1932 verpflich- tet die Kantone, jährlich über die vorgenommene Verteilung des Alkoholzehntels Bericht zu erstatten. Im Berichtsjahr 1980/81 sind alle Kantone ihrer verfassungsmässigen Pflicht nachgekommen und haben mindestens ihren Anteil
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Alkoholverwaltung. Voranschlag 1983/84 Régie des alcools. Budget 1983/1984
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15.06.1983 - 08:00
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