National Council adopts autobahn fee transitional rules

20011454Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)06.06.1983Other

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The National Council dealt with the remaining differences in the parliamentary initiative on autobahn fees. On the main divergence, it accepted the Council of States' wording for Article 17, replacing the fixed date of 31 December 1990 with a ten-year limit from entry into force. It also rejected the alternative proposal advanced by Müller-Aargau on the related transitional provision. With no further motions remaining, the draft was declared ready for final transmission to the sovereign.

Omnilex-Regeste

Transitional provisions for autobahn charges; acceptance of the Council of States' formulation limiting the levy to ten years from entry into force. The chamber may align with the upper house in order to eliminate divergences and submit the bill for final decision. Where an alternative proposal is opposed to the commission's text, the latter prevails if adopted by the chamber; the legislative vote definitively resolves the remaining divergence (consid. none specified).

Gesamter Gesetzestext

N 6 juin 1983

593

Initiative parlementaire

wie sie nun nach den Anträgen Ihrer Kommisson bereinigt werden.

Darf ich noch kurz zu zwei Punkten eine Erkärung abge- ben? Einmal zu grenzüberschreitenden Problemen: Sie haben wohl der Presse der letzten Tage entnommen, dass sich einmal mehr auch die Minister der EG mit der Frage der Strassenbenützungsabgaben beschäftigt haben. Man hat einer gewissen Beunruhigung in bezug auf unsere schweizerischen Bestrebungen für Güterverkehrsabgaben wie auch für Personenfahrzeugabgaben Ausdruck verlie- hen. Die Vorlage, wie sie jetzt bereinigt wird (Art. 16 Abs. 3 der Übergangsbestimmungen), gibt dem Bundesrat die Kompetenz, abzustufen nach Benützungsdauer und ande- ren Gesichtspunkten. Der Bundesrat wird eine Regelung treffen, welche die Diskriminierung ausländischer Strassen- verkehrsfahrzeuge verhindert. Er wird insbesondere der unterschiedlichen Benützungdauer Rechnung tragen.

Eine zweite Erklärung: Es erübrigt sich aus den dargelegten Gründen, dass der Bundesrat heute zu Modifikationen an der Strassenrechnung Stellung nimmt, weil eine befristete Übergangslösung im vorgeschlagenen Sinn mit pauschalen Angaben eben nicht eine bereinigte Strassen- und insbe- sondere Kategorienrechnung zur Grundlage haben kann. Die Arbeit der Kommission Nydegger ist für uns und für die weiteren Arbeiten wertvoll. In diesen kurz,- mittel- und lang- fristigen Empfehlungen der Kommission Nydegger sind aber verschiedene, unter anderem auch politische Ent- scheide enthalten, welche erst noch zu erarbeiten und zu fällen sein werden. Dieser Parameter für die Gestaltung einer allenfalls modifizierten Strassenrechnung enthält ver- schiedene Faktoren, welche - je nach ihrer Wertung - sehr grosse Auswirkungen haben können. Ich erwähne eine davon: Ob man den Anteil der Kosten der Gemeindestras- sen mit 70 Prozent oder mit 80 Prozent der Gemeindeko- sten (ein Institut an der ETH schlägt 78 Prozent vor, die Kommission Nydegger geht von 70 Prozent aus) in Rech- nung stellt, macht 143 Millionen Franken jährlich aus. Nur dies, um darzulegen, dass nicht einfach von Einzelempfeh- lungen ausgegangen werden darf, um neue Rechnungs- ergebnisse zu erarbeiten.

Eine zweite Überlegung: Der Abschreibungsaufwand wird im Zuge der weiteren Investitionen insgesamt zunehmen. Damit wird mittelfristig die Eigenwirtschaftlichkeit des Strassenverkehrs abnehmen, eben im Hinblick auf den zunehmenden Abschreibungbedarf.

Aus diesen Gründen ersucht Sie der Bundesrat, diesen Hürdenlauf eines Kindes (das Sie, die eidgenössischen Räte, im Jahre 1978 gezeugt und auf den Weg geschickt haben mit Ihren Motionen) abzuschliessen und diese Fra- gen - Schwerverkehrsabgabe, pauschalierte Übergangsre- gelung - dorthin zu schicken, wo sie hingehören, nämlich aus dem Wartsaal der Politik hinaus auf die Strasse, zum Souverän. Der Souverän soll darüber entscheiden.

Wir ersuchen Sie ebenfalls, die Differenzen zu bereinigen und die Vorlage zuhanden des Souveräns zu verabschie- den.

Präsident: Es stehen sich zwei Anträge gegenüber: Der Antrag der Kommission auf Festhalten - d. h. Streichung von Artikel 36quater - und der Antrag von Herrn Müller-Aar- gau. Wir stellen die beiden Anträge einander gegenüber.

Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Müller-Aargau

116 Stimmen 19 Stimmen

Bundesbeschluss B - Arrêté fédéral B Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

An den Ständerat - Au Conseil des Etats

76.221 Parlamentarische Initiative. Autobahngebühren Initiative parlementaire. Péages sur les autoroutes

Siehe Jahrgang 1981, Seite 1286 Voir année 1981, page 1286

Beschluss des Ständerates vom 23. Juni 1982 Décision du Conseil des Etats du 23 juin 1982

Differenzen - Divergences

Art. 17 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 17 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Nebiker, Berichterstatter: Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dem Ständerat zuzustimmen und damit die Differenzen zu bereinigen. Wie Sie der Fahne entnehmen können, schlägt der Ständerat vor, die Übergangsbestim- mungen für Autobahngebühren nicht auf den 31. Dezember 1990 zu befristen, wie wir das vorgeschlagen hatten, son- dern als Frist zehn Jahre seit Inkrafttreten festzusetzen. Damit gewinnen wir etwas mehr Spielraum, bis die GVK greifen wird. Es sind ferner einige kleinere redaktionelle Änderungen vorgesehen.

Damit bestehen keine Differenzen mehr. Ein anderer Antrag ist hier nicht gestellt worden. Die Vorlage der Autobahn- vignette ist somit abstimmungsreif, das Schweizervolk kann endlich dazu Stellung nehmen. Das wünschen sowohl die Befürworter wie die Gegner der Autobahnvignette, die ja in erster Linie eine finanzpolitische Angelegenheit ist. Wie Sie den Haushaltsperspektiven entnehmen können, wäre der Bund auf diese zusätzlichen Einnahmen wirklich angewie- sen.

Ich beantrage Ihnen also, der Kommission zuzustimmen und damit diese Differenz zu bereinigen.

M. Houmard, rapporteur: Nous avons à décider du péage sur les autoroutes; il s'agit également de dispositions tran- sitoires de la constitution. Le Conseil des Etats a apporté quelques précisions. Le chiffre 2, notamment, est biffé et remplacé par le chiffre 4: «La perception de cette rede- vance est limitée à dix ans», alors que la formulation du Conseil national, au chiffre 2, fixait cette limite au 31 décem- bre 1990. Le reste du texte est en principe semblable, mis à part un petit complément qui demande aux cantons de contrôler le respect des prescriptions par tous les véhi- cules. Ce sont là les seules divergences avec le Conseil des Etats.

La commission, à l'unanimité, se rallie à la proposition du Conseil des Etats et vous invite à accepter le projet. En éli- minant les divergences entre le Conseil des Etats et notre conseil, on permettra au citoyen de se prononcer lui-même sur le problème de la vignette autoroutière.

Präsident: Herr Bundesrat Schlumpf verzichtet auf das Wort. Es wird kein anderer Antrag gestellt. Damit haben Sie der Kommission zugestimmt.

Abschreibung - Classement

Präsident: Wir haben noch folgende parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben: Postulat 11.849 Jaeger-Basel. Nationalstrassen. Unterhalts- finanzierung

  1. Juni 1983

N

594

ZGB. Ehewirkungen und Güterrecht

Postulat 77.449 Welter. Besteuerung des Schwerverkehrs Postulat 78.366 Weber. Abgaben im Strassenverkehr

Zustimmung - Adhésion

An den Ständerat - Au Conseil des Etats

79.043 ZGB. Ehewirkungen und Güterrecht Code civil. Effets du mariage et régime matrimonial

Botschaft und Gesetzentwurf vom 11. Juli 1979 (BBI II, 1191) Message et projet de loi du 11 juillet 1979 (FF II, 1179) Beschluss des Ständerates vom 19. März 1981 Décision du Conseil des Etats du 19 mars 1981

Antrag der Kommission Eintreten

Antrag Schalcher Rückweisung an den Bundesrat

Antrag Blocher Nichteintreten

Proposition de la commission Entrer en matière

Proposition Schalcher Renvoi du projet au Conseil fédéral

Proposition Blocher Ne pas entrer en matière

Gerwig, Berichterstatter: Heute, auf den Tag genau vor 78 Jahren, am 6. Juni 1905, ist in diesem Raum der Nationalrat zusammengetreten, um das damalige Zivilgesetzbuch zu beraten; der 6. Juni 1905 war dem Eintreten dieses für jene Zeit wichtigsten und weitestgreifenden Gesetzeswerkes gewidmet, der Vereinheitlichung des ganzen Zivilrechtes in der Schweiz.

Eugen Huber, der Schöpfer der Vorlage, Präsident auch der Expertenkommission, der 1892, also noch im 19. Jahrhun- dert, den ersten Auftrag zur Ausarbeitung erhalten hatte, liess sich 1902 als freisinniger Vertreter des Berner Mittel- landes extra in den Nationalrat wählen. So war ihm Gele- genheit geboten, dem Rat sein Werk zu erklären und es auch politisch und juristisch zu verteidigen.

Der Ihnen allen bekannte Chronist Fritz Wartenweiler schreibt über diesen denkwürdigen Tag folgendes:

«Wer am 6. Juni 1905 zum ersten Male einer Sitzung des Nationalrates beiwohnte, gewann daraus nicht den Ein- druck der Enttäuschung, den der Neuling so oft erhält, wenn er zuvor noch nie von der Tribüne in den «eidgenössi- schen Lesesaal hinuntergeblickt hat. Wer in Bern jede Gelegenheit benützt, um sich an Ort und Stelle über den Verlauf der landeswichtigen Verhandlungen im Bundeshaus zu orientieren, spürte gleich bei seinem Eintritt: «Heute ist ein besonderer Tag›.»

Jetzt, nach 78 Jahren, ist auch ein besonderer Tag, unge- achtet der sonstigen Hektik der eidgenössischen Politik, der grossen und der kleinen Vorstösse, der Tagesanliegen. Heute beginnt in unserem Rate das neue Eherecht Gestalt anzunehmen. Aber dem Zuschauer auf den Tribünen bietet sich das gewohnte Bild, es spricht auch nicht der Schöpfer der neuen Vorlage zu Ihnen; das komplizierte Geschäft

stört sogar ein wenig angesichts der riesigen Restanzen, die noch bis zu den Wahlen zu erledigen sind. Und den- noch: Das neue Familienrecht ist nicht irgendein Gesetz, eines für einige Jahre, eines, das jederzeit wieder abgeän- dert werden kann; das rechtliche Fundament der Ehe und Familie wird für Generationen bestehen bleiben, so dass auf dem wohl wichtigsten Gebiete der Gesellschaftspolitik wir hier alle eine erhöhte gesetzgeberische Verantwortung tra- gen, und zwar für die neuen wie schon für die bestehenden Ehegemeinschaften.

War es Ende des letzten Jahrhunderts noch ein einziger, Eugen Huber, der das Zivilgesetzbuch von 1911 erarbeitete und bis zum Inkrafttreten begleitete, wenn auch immer in engstem Kontakt mit den Strömungen aller Schichten, so hat jetzt in partnerschaftlicher Arbeit eine Expertenkommis- sion, der Bundesrat, der Ständerat und Ihre Kommission die Grundlagen erarbeitet, über die wir bis zum nächsten Mon- tag entscheiden müssen. Geblieben aber aus vergangener Zeit ist wohl der Aufruf und die Mahnung Eugen Hubers an der Jahresversammlung des Schweizerischen Pressever- eins 1905:

«Es muss ein modernes und entwicklungsfähiges Recht darstellen, die Familie kräftigen, Pflicht vor Willkür setzen, die Schwachen vor den Starken schützen, die wirtschaftli- chen Bedingungen verbessern und der Eigenart unseres Volkes entsprechen.»

An diesem Aufruf haben wir auch die neue Vorlage zu mes- sen, und ich bin mit der Kommission überzeugt, dass wir Lösungen gefunden haben, welche auf dem Boden des sitt- lichen und rechtlichen Fundamentes Hubers aufbauen, im Wissen aber, dass sich seit 1911 die ganze Gesellschaft gewandelt hat, dass neue partnerschaftliche Vorstellungen über die Regelung unseres Zusammenlebens die patriar- chalischen und autoritären abgelöst haben und dass dieser Wandel auch Wirkungen auf unsere Rechtsordnung haben muss, damit das Recht und das Gesetz nicht toter Buch- stabe sind, sondern lebendige Kräfte ausstrahlen.

Äusserer Ausdruck der Bemühungen unserer Kommission, differenziert und intensiv zu überprüfen, sind etwa die 25 Tage, die wir für die 139 Artikel aufgewendet haben; für den Ernst unserer Arbeit sprechen auch die 1473 Seiten Protokoll, welche sehr genau unsere Auseinandersetzun gen und Kompromisse wiedergeben.

Ich erwähne dies, weil gerade diese Kommission einzeln und gesamthaft gespürt hat, dass hier etwa keine trockene Finanzvorlage zur Debatte stand, sondern eine Gesetzge- bung, bei der es um das Lebendigste geht, das es über- haupt gibt, um das Zusammenleben von Menschen in die- sem Lande. Jede und jeder von uns ist persönlich geprägt durch seine Ehe, weiss, was eine Ehe ist, weiss es anders als der andere, oft besser, oft bewusster und fröhlicher, oft länger oder kürzer, oft resignierter oder geschädigter durch traurige und schwere Erfahrungen. Niemand aber in der Kommission war unbetroffen durch seine persönlichen Erlebnisse, die ihn beeinflussen und beeinflusst haben, auch für die abstrakte Gesetzesarbeit.

Dieses Ineinanderspielen von Persönlichem und Allgemein- gültigem hat die Arbeiten der Kommission ebenso beein- flusst wie etwa die Tatsache, dass Frauen, unabhängig ihrer parteipolitischen Schattierung, die Ehe und Familie anders spüren, erleben und leben als Männer, jüngere Menschen wieder anders als ältere. Allen Mitgliedern war der Wunsch gemeinsam, Familie und Ehe nicht durch Gesetze einzu- engen, sondern Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ermöglichen, dass Ehegatten ihre eigene Ehe so leben kön- nen, wie sie es für richtig erachten.

Grundfalsch ist in diesem Zusammenhang die oft gehörte Kritik, dass nicht einzusehen sei, warum ausgerechnet Ehe und Familie neue und so zahlreiche Gesetzesartikel benöti- gen, warum der Staat überhaupt die Freiheit der Ehe- gemeinschaft juristisch beschränke. Diese neuen Rahmen- bedingungen, über die Sie zu befinden haben, beschränken die Ehe nicht, machen aus ihr kein juristisches Gebilde, sie nehmen nur den Wandel der Gesellschaft der letzten

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Parlamentarische Initiative. Autobahngebühren Initiative parlementaire. Péages sur les autoroutes

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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1983

Année

Anno

Band

III

Volume

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Session

Sommersession

Session

Session d'été

Sessione

Sessione estiva

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

01

Séance

Seduta

Geschäftsnummer

76.221

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum

06.06.1983 - 15:30

Date

Data

Seite

593-594

Page

Pagina

Ref. No

20 011 454

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Schlagwörter

autobahn feestransitional rulesparliamentary initiativelegislative divergencevotecommission proposal

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether to accept the Council of States' version of Article 17 on the transitional period for autobahn fees.

Extrahierter Entscheid

The National Council accepted the Council of States' version, which limited the levy to ten years from entry into force.

Extrahierte Begründung

The commission unanimously favored the Council of States' wording, granting more flexibility until the road-traffic charges regime would apply.

Kernrechtsfrage

Whether to retain the alternative proposal on Article 36quater instead of the commission's proposal.

Extrahierter Entscheid

The commission proposal prevailed over the Müller-Aargau proposal by 116 votes to 19.

Extrahierte Begründung

The chamber followed the commission and thereby cleared the remaining divergence for submission to the sovereign.

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