Verwaltungsbehörden 15.03.1983 83.003
20011422Vpb15.03.1983Originalquelle öffnen →
Renforcement de l'économie. Mesures
124
E 15 mars 1983
Siebente Sitzung - Septième séance
Dienstag, 15. März 1983, Nachmittag Mardi 15 mars 1983, après-midi
18.15 h
Vorsitz - Présidence: Herr Weber
Mitteilungen der Kantone und Vereidigung Communications des cantons et prestation de serment
Präsident: Wir setzen Sie in Kenntnis vom Eingang eines Schreibens der Staatskanzlei von Luzern: «Der Regierungs- rat des Kantons Luzern teilt mit, dass Frau Josi Meier, Rechtsanwältin, Luzern, im Urnenverfahren vom 27. Februar 1983 für den Rest der Amtsdauer 1979-1983 als Nachfolge- rin von Herrn Bundesrat Alphons Egli in den Ständerat gewählt wurde.»
Frau Meier Josi wird vereidigt Mme Josi Meier prête serment
Präsident: Frau Meier, ich beglückwünsche Sie zu Ihrer ehrenvollen Wahl als Mitglied des Ständerates, heisse Sie persönlich und im Namen Ihrer Kolleginnen und Kollegen in der Ständekammer als vierte Vertreterin des weiblichen Geschlechtes herzlich willkommen und lade Sie zu loyaler und zielgerichteter Zusammenarbeit freundlich ein, auf dass Ihnen die Arbeit hier im Rate Befriedigung und Erfolg bringe.
Dass wir im kleinen Rat die Frauen gern haben und schät- zen, das mögen Ihnen die Blumen an Ihrem Platz bezeugen.
83.003 Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen Renforcement de l'économie. Mesures
Siehe Seite 104 hiervor - Voir page 104 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 14. März 1983 Décision du Conseil national du 14 mars 1983
Differenzen - Divergences
Hänsenberger, Berichterstatter: Wir kommen zur Differenz- bereinigung. Der Nationalrat hat in einer sehr langen, bis gestern abend dauernden Debatte folgendes beschlossen: Zuerst zum Bundesbeschluss A über zusätzliche Kredite für die Förderung der Beschäftigung:
Der Nationalrat hat allen Änderungen, die vom Ständerat gegenüber der Vorlage des Bundesrates vorgenommen worden sind, zugestimmt. Er hat in Artikel 1 einen zweiten Abschnitt aufgenommen, der ausführt, dass jeweils im Vor- anschlag Stand und Beanspruchung der Kredite gesondert ausgewiesen werden sollen.
Er hat zweitens 1,5 Millionen Franken Kriegsmaterial - für Schneetarndecken - in Artikel 2 und 4 aufgenommen und drittens bei den konzessionierten Transportunternehmun- gen die 3,5 Millionen Franken zusätzlich zur Verlängerung der Autozüge der Furka-Oberalp-Bahn gesprochen.
Viertens hat er bei den Nachtragskrediten in Artikel 4 zu den Hauptstrassen 8 Millionen Franken zur Sanierung des Bahnübergangs in Soyhières aufgenommen und - ebenfalls in Artikel 4 - die Investitionskredite für die Landwirtschaft um 5,15 Millionen Franken auf 8,4 Millionen aufgestockt.
Bei diesen fünf Änderungen zum Bundesbeschluss A hat der Nationalrat also zugestimmt. Sie stehen folglich nicht mehr zur Diskussion, da sich ja gemäss Artikel 16 des Geschäftsverkehrsgesetzes die Differenzbereinigung nur auf bestritten gebliebene Punkte beschränkt und ohne Zustimmung durch die beiden Kommissionen keine ande- ren Punkte aufgenommen werden können.
Dann hat der Nationalrat sechs neue Differenzen geschaf- fen. Drei Differenzen bestehen bloss in Worten, möchte man sagen, nämlich im Ingress und in der Schaffung von zwei neuen Artikeln 7a und 7b. Drei Differenzen bestehen in Zahlen: Beim Verpflichtungskredit in Artikel 2 sind Lärm- schutzmassnahmen bei den Hauptstrassen für 50 Millionen Franken aufgenommen worden; bei den Zusatzkrediten in Artikel 3 ist die Position «Verbesserung der Wohnverhält- nisse in Berggebieten» um 6 Millionen Franken aufgestockt worden, und in Artikel 6 - die letzte Differenz - sind beim Voranschlag der SBB für die Beschaffung des Zugfunkes 5 Millionen Franken eingesetzt und für die Abschreibung des Restbuchwertes der Einheitswagen III 50,6 Millionen Fran- ken zugeschlagen worden. Soviel zum Bundesbeschluss A. Zu den Bundesbeschlüssen B, C, D und E: Hier bestehen keine Differenzen mehr. Der einzige Punkt, wo der Stände- rat vom Bundesrat abwich, steht im Ingress zum Beschluss B. Hier hat sich der Nationalrat dem Ständerat angeschlos- sen.
Die Kommission des Ständerates hat heute nachmittag die Differenzbereinigung vorbereitet. Sie hat zu den beiden materiell bedeutenden Positionen noch Fachleute ange- hört:
Zu den Lärmschutzmassnahmen Herrn Jules Jakob, Direktor des Bundesamtes für Strassenbau.
Zu den Wagenbeschaffungen der SBB Dr. Fritz Bürki, Direktor des Bundesamtes für Verkehr.
Um das Resultat unserer Kommissionsberatung vorwegzu- nehmen: In allen drei Differenzen, die nur in Worten beste- hen, schlägt die Kommission Zustimmung zum Antrag des Nationalrates vor.
Bei den zahlenmässigen Differenzen hält die Kommission hingegen an den Beschlüssen des Ständerates fest und lehnt die zusätzlichen Anträge des anderen Rates ab, mit Ausnahme der Position Zug, wo man sich dem Nationalrat anschliessen will.
Bundesbeschluss A - Arrêté fédéral A
Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Hänsenberger, Berichterstatter: Die Kommission stimmt dieser Änderung gemäss Nationalrat zu, in der Meinung, . dass der Verweis auf den Konjunkturartikel der Bundesver- fassung im Ingress zu Recht besteht.
Angenommen - Adopté
Art. 2 Abs. 1 Ziff. 313.413.90 Antrag der Kommission Streichen
S
Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen
125
Art. 2 al. 1 ch. 313.413.90 Proposition de la commission
Biffer
Hänsenberger, Berichterstatter: Hier handelt es sich um 50 Millionen Franken, die vom Nationalrat dem Programm bei- gefügt werden. Die Kommission hat die Aufnahme dieser Summe mit 8 zu 0 Stimmen - bei einigen Enthaltungen - abgelehnt.
Es sind dafür verschiedene Gründe anzuführen. Vorab ein formeller Grund: Das Bundesamt für Strassenbau hat bis jetzt nie mit Verpflichtungskrediten gearbeitet, da ihm die nötigen Mittel aus zweckgebundenen Abgaben jeweils durch Zahlungskredite zustanden. Aber dann die wichtige- ren, die materiellen Gründe: Selbstverständlich anerkennt auch die Kommission die Bedeutung von Lärmschutzmass- nahmen und Schallisolationen längs von Hauptstrassen für die betroffenen Anwohner. Nun sind aber die Hauptstras- sen in der eidgenössischen Gesetzgebung ein genau fest- gelegtes Netz von über 2000 Kilometer Länge, nämlich die- jenigen Strassen, die in den Genuss von Bundessubventio- nen kommen. Davon befinden sich nur sehr wenige über- haupt auf Stadtgebiet. Da für diese Hauptstrassen keine Schallschluckprojekte durch die Kantone angemeldet wur- den, sind auch keine Beschäftigungsimpulse innert weniger Monate auslösbar. Neben den fehlenden ausführungsreifen Projekten ist auch auf die Rechtsgrundlage hinzuweisen, die eigentlich erst in Arbeit ist, und zwar in zwei Gesetzes- grundlagen: erstens im Umweltschutzgesetz, das vor der Kommission unseres Rates liegt und von dem ich gehört habe, dass es in der Junisession vor dieses Parlament kom- men soll, und zweitens in der Ausführungsgesetzgebung zu dem Verfassungsartikel über die Treibstoffzölle, wie er Ende Februar vom Schweizervolk und den Ständen ange- nommen worden ist. Diese gesetzlichen Grundlagen für Lärmschutzeinrichtungen sind erst in Beratung.
Die Kommission empfiehlt dem Rat deshalb, diese 50 Millio- nen nicht ins Programm aufzunehmen. Es sind keine sofort . ausführbaren Projekte an Hauptstrassen vorhanden. Man
muss auch begreifen, warum die Kantone hier zurückhal- tend sind und nicht vorprellen wollen. Es besteht die Mög- lichkeit, in der kommenden Gesetzgebung - sei es auf Umweltschutzgesetzboden oder auf dem Boden der Treib- stoffzölle - grössere Beiträge zu erhalten als in der jetzigen Praxis. Diese Möglichkeit wirkt wohl momentan etwas bremsend auf die Kantone.
Ohne Gegenstimme empfiehlt Ihnen die Kommission, dem Antrag des Nationalrates nicht zu folgen.
M. Gassmann: Après avoir entendu les explications de M. Furgler, conseiller fédéral, ainsi que celles des responsa- bles de l'administration, nous avons renoncé en commis- sion à prendre position sur cette question et nous ne ferons pas non plus de proposition concrète devant ce conseil aujourd'hui. Nous souhaitons toutefois que le Conseil fédéral continue de vouer toute son attention à cette question.
Angenommen - Adopté
Art. 3 Ziff. 83.725.90
Antrag der Kommission Festhalten
Art. 3 ch. 83.725.90
Proposition de la commission Maintenir
Hänsenberger, Berichterstatter: In dieser Rubrik geht es um die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet. Der Nationalrat hat den Zusatzkredit 1983, den der Bundes- rat mit 5 Millionen vorsah, auf 11 Millionen erhöht. Es ist nun aber sehr fraglich, ob im Jahr 1983 die kantonalen Stellen
und die Bundesbehörden in der Lage sind, mehr als die vor- gesehenen zusätzlichen 5 Millionen überhaupt beschäfti- gungswirksam einzusetzen. Der Zusatzkredit in Artikel 3 ist auf das Jahr 1983 beschränkt. Er wird Ende 1983 verfallen. Die Kantone haben zwar viele Anmeldungen. Es besteht ein Überhang an Projekten, aber die Ausführungsreife für das Jahr 1983 ist fraglich. Und dieses Programm, das wir hier schaffen, soll ja die Wirtschaft fördern und nicht blosse Überhänge in den Subventionsauszahlungen abbauen. Die Kommission empfiehlt mit 7 zu 4 Stimmen Ablehnung der Erhöhung, also Festhalten am Vorschlag des Bundesrates von 5 Millionen.
M. Gassmann: Les membres du groupe socialiste vous invitent à vous rallier à la décision du Conseil national. Ils estiment qu'il y a probablement des raisons suffisantes pour inclure dans le programme le crédit proposé, considé- rant que, dans le cadre de la procédure adoptée, les can- tons ont peut-être été un peu pris de vitesse lorsqu'il s'est agi pour eux de formuler des propositions, en particulier en matière de travaux routiers. Nous croyons en effet savoir qu'un certain nombre de projets pourraient s'ajouter à la liste de ceux qu sont déjà en route.
Il nous paraît d'autant plus judicieux de maintenir ce crédit qu'il serait possible par ce moyen de venir en aide en parti- culier à des régions défavorisées.
Je vous invite donc à vous rallier à la décision du Conseil national.
Gadient: Als Nicht-Kommissionsmitglied bin ich um 18 Uhr eingetroffen und habe festgestellt, dass hier nun eine echte Differenz vorliegt. Es ist nicht ganz einfach, noch in letzter Minute in diese Diskussion einzusteigen, aber es scheint mir doch angezeigt, dies zu tun, vor allem, wenn wir uns an die Debatte über die Wohnbausanierung erinnern, die wir in diesem Rate im Jahre 1980 führten. Die grundsätzlichen Bedürfnisse sind damals mit Nachdruck und allseits aner- kannt worden. Es ist damals festgestellt worden, dass noch zahlreiche Wohnungen in näherer Zukunft einer Erneuerung bedürfen. Das System der Gewährung von Beiträgen à fonds perdu - ich möchte hier nicht weiter ausholen - hat sich bewährt. Es ist administrativ einfach und verständlich. Die Wohnbausanierungshilfe ist bald 30 Jahre alt und zählt zu den wichtigsten und wirkungsvollsten Sozialmassnah- men zugunsten des Berggebietes. Das ist in materieller Hinsicht auch in unserer damaligen Debatte unbestritten geblieben. Entscheidend im Zusammenhang mit der Erörte- rung der heutigen Vorlage ist, dass diese Massnahme durchaus von grosser wirtschaftlicher Bedeutung auch für das Handwerk und die Wirtschaft in den Bergtälern ist. Sie wird sich auch auswirken auf die Zulieferer von Apparaten und Maschinen, die für die Wohnbausanierung erforderlich sind. Soviel in materieller Hinsicht.
Formell stellen sich allerdings einige Fragen. Vom Bundes- amt für Wohnungswesen ist offenbar festgestellt worden, dass ein Zusatzkredit von 11 Millionen Franken eine grosse Zahl zusätzlicher Gesuche nötig machen würde und dass eine solche Erhöhung für 1983 allein nicht realisierbar wäre. Die Vorbereitung der Gesuche - Kostenvoranschläge usw. - und die Bereitstellung der zusätzlichen kantonalen Kre- dite wären den Kantonen in diesem Ausmass nicht möglich. Die zusätzlichen 11 Millionen könnten jedoch dann realisiert werden, wenn die Zusicherung bzw. Verpflichtung über das Jahr 1983 hinaus bis mindestens Ende 1984 erstreckt wer- den könnte.
Es bietet sich uns also die Lösung an, dass wir diesem Eng- pass - den wir anerkennen müssen - ausweichen, indem wir unter der Rubrik Zusatzkredite, d. h. bei Artikel 2 unter Rubrik 83.725.90 - Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten und Förderung der Beschäftigung -, diesen Betrag von 11 Millionen entsprechend dem Beschluss des Nationalrates aussetzen.
Es ist mir klar, dass wir damit einen Zusatzkredit, den wir gesprochen haben, auch in einen Verpflichtungskredit umfunktionieren. Das scheint mir jedoch angängig zu sein;
Renforcement de l'économie. Mesures
126
E 15 mars 1983
wenn wir im Grundsatz die Richtigkeit dieser Erhöhung anerkennen und in diesem Punkt die Auffassung des Natio- nalrates teilen, dann müsste es uns auch gestattet sein (wenn wir uns von der besseren Verteilung eine bessere Wirkung versprechen), diese Korrektur in der Gliederung hier vorzunehmen.
Schliesslich könnte auch die Frage aufgeworfen werden, ob im Sinne von Artikel 16 des Geschäftsverkehrsgesetzes die Behandlung in diesem Sinne möglich ist. Das scheint mir gegeben zu sein, heisst es doch in Artikel 16 Absatz 3: «Auf andere Fragen kann» - im Rahmen der Differenzbereini- gung - «nur zurückgekommen werden, wenn dies als Folge der neuen Beschlüsse nötig wird oder wenn die Kommis- sionen beider Räte einen übereinstimmenden Antrag stel- len.» Die Möglichkeit scheint mir hier gegeben zu sein, den zu fassenden Beschluss als Folge des vom Nationalrat abweichenden Beschlusses aufzufassen; zugegeben, das ist eine etwas weitherzige Interpretation, zu der wir als behandelnder Rat aber zuständig sind.
Ich möchte Ihnen also - denn im Grunde genommen stimme ich materiell mit Kollege Gassmann überein - beliebt machen, im Sinne meines Antrages diese Position in Artikel 2 unterzubringen.
Zumbühl: Ich habe mich schon wiederholt für erhöhte Bei- träge an Wohnbausanierungen im Berggebiet eingesetzt und möchte auch heute nicht schweigen. Warum? Aus dem einfachen Grund, weil ich weiss und davon überzeugt bin, dass diese Massnahme überhaupt keine Zweifel offen lässt. In den Bergkantonen sind Wartelisten festzustellen, ja man kann von einem wahren Schlangestehen sprechen.
Sie alle kennen die drückenden Probleme des Berggebie- tes, die nach wie vor bestehen. Wir kennen sie unter dem Begriff der «Abwanderung». Nicht nur in Zeiten der Hoch- konjunktur, sondern auch in der Rezession ist es dringend notwendig, dass die Leute bleiben, wo sie sind, d. h. auf der angestammten Scholle. Das kann man über die Sanierung der Wohnverhältnisse in den Berggebieten wirksam steu- ern. Was mit dieser Massnahme erreicht werden soll, ist die Beschäftigung des Gewerbes auch im Berggebiet. Auch dort spürt man je länger je mehr ein gewisses Abflauen. Ich glaube, dass gerade mit dieser Massnahme das Kleinge- werbe in Berggebieten etwas befruchtet werden kann. Überhänge abbauen und gleichzeitig die Wirtschaft fördern: Hier scheint mir wirklich kein Widerspruch zu bestehen, und ich möchte Sie bitten, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.
Knüsel: Mit der Massnahme der Wohnbauförderung im Berggebiet ist in den letzten Jahren Grossartiges erreicht worden. Das müssen wir zugeben. Wer heute durch die Berggebiete geht, kann sich davon überzeugen. Der Nach- holbedarf in bezug auf die Sanierung der Wohnverhältnisse in den Berggebieten ist nachgerade ausserordentlich gross. Aus früherer Erfahrung kann ich Ihnen sagen: Wenn wir hier den Betrag erhöhen (ich bin froh um die Überlegun- gen des Herrn Kollegen Gadient), dann bin ich überzeugt, dass nicht bestehende Subventionsüberhänge und Ver- pflichtungen abgebaut werden, sondern dass wir neues Wohnbauvolumen in Berggebieten zur Verfügung stellen. Auf der einen Seite geht es um eine soziale Massnahme, auf der anderen Seite geht es um die Beschäftigung. Für mich habe ich hier eine gewisse Richtschnur in bezug auf den Multiplikatoreffekt, von dem hier gesprochen worden ist: Bei der Wohnbausanierung im Berggebiet beträgt er ungefähr 1 zu 4,5 bis ungefähr 1 zu 5. In den Berggebieten ist sowohl das Bauhaupt- wie das Baunebengewerbe sehr unterschiedlich ausgelastet, je nach der Region, wo die ein- zelnen Gebiete liegen. Wenn wir den Überlegungen des Kollegen Gadient folgen könnten, wäre ich ausserordentlich froh.
M. Genoud: Je puis confirmer qu'il reste encore beaucoup à faire en matière d'amélioration de logements dans les régions de montagne et que cette tâche constitue un volet
important de la politique sociale en faveur des populations de ces régions. Les crédits alloués à cet effet revêtent donc une très grande importance.
Il est tout aussi vrai qu'en raison de leur nature, les travaux exécutés dans ce cadre ont un effet multiplicateur extrême- ment intéressant. Nous n'en devons pas moins considérer la situation financière de la Confédération et nous rappeler que les crédits affectés au financement de ces travaux d'assainissement dans le cadre du budget ordinaire s'élè- vent à environ 13 millions de francs; un supplément de 5 millions représente donc déjà une augmentation impor- tante. Comme ce crédit supplémentaire ne pourra pas être utilisé au-delà du 31 décembre 1983, il est à craindre qu'en raison du temps nécessaire au déroulement des travaux administratifs sur le plan cantonal et de la préparation des projets, il ne soit pas possible d'utiliser les 11 millions de francs supplémentaires que le Conseil national nous pro- pose si généreusement de voter.
Dans mon canton, cette matière dépend de mon départe- ment. Je suis donc à même de mesurer combien il serait difficile d'utiliser un crédit supplémentaire de cette impor- tance. Nous devrons déjà faire un effort sur le plan adminis- tratif pour utiliser les 5 millions supplémentaires proposés par le Conseil fédéral. Bien que nous soyons touchés par la générosité du Conseil national, nous ne pouvons pas nous rallier à sa proposition et nous vous prions d'en rester au montant de 5 millions. Il serait regrettable qu'à la fin de l'année, une partie du crédit que nous aurons voté au titre du soutien à l'emploi et à l'activité économique ne soit pas utilisé.
Hänsenberger, Berichterstatter: Die Kommission hat den Antrag von Herrn Gassmann abgelehnt. Ich glaube, ich brauche der Begründung von Herrn Genoud, der als kanto- naler Kenner dazu gesprochen hat, nicht mehr viel beizufü- gen. Wir hatten die Meinung, es sei den Kantonen nicht möglich, im Rahmen des Jahres 1983 mehr Mittel beschäfti- gungswirksam einzusetzen als diese vom Bundesrat einge- setzten 5 Millionen Franken.
Nun hat aber Herr Gadient einen Vorschlag gemacht, der zwei Fragen aufwirft: Einmal die formelle Frage, ob wir das können, gestützt auf Artikel 16 des Geschäftsverkehrsge- setzes, und dann die Frage: Wie soll man sich dazu stellen, wenn diese 11 Millionen auf drei Jahre verteilt werden?
Zur formellen Frage: Ich wäre dankbar, wenn erfahrenere Ratskollegen sich das auch noch überlegen würden. Eigentlich handelt es sich um einen Ablehnungsantrag zu Artikel 3, ein Rückkommen auf Artikel 2 und die Aufnahme einer neuen Position in diese Verpflichtungskredite, die dann für drei Jahre wirksam wäre. Die Kommission hat die- sen Antrag hauptsächlich abgelehnt mit der Begründung, wie Herr Genoud das auch gesagt hat, dass es den Kanto- nen und dem Bund nicht möglich wäre, im Jahre 1983 diese Position noch auszunutzen.
Zum Vorschlag von Herrn Gadient hat die Komission nicht Stellung nehmen können. Ich wäre dankbar, wenn sich der Rat mit der formellen Frage noch beschäftigen und dann die Frage des Rückkommens entscheiden würde, d. h. ob im Artikel 2 etwas Neues aufzunehmen sei.
Präsident: Wenn ich mich dazu äussern darf, so möchte ich sagen, dass mir der Antrag von Herrn Gadient im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens möglich scheint; dies auch deshalb, weil der zeitliche Engpass zwischen der Bekanntgabe der Kommissionsbeschlüsse an die Adresse von Herrn Gadient und der Behandlung des Geschäftes hier im Rat es nicht zuliess, die Anträge noch in schriftlicher Form zu unterbreiten. Ich meinte also, dass wir darüber abstimmen sollten, ob dieser Kredit, über dessen Höhe man sich nachher noch unterhalten müsste, in Artikel 2 unterzubringen ist.
Will sich jemand dazu äussern?
Hänsenberger, Berichterstatter: Ich bin nicht Fachmann in Buchhaltung, möchte aber die Frage aufwerfen: Ist es dann
S
127
Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen
nicht gefährlich, das nur in den Verpflichtungskrediten auf- zunehmen? Ist es dann nicht so, dass auch die 5 Millionen, die der Bundesrat für 1983 zur Verfügung stellen wollte, im Jahre 1983 nicht zur Verfügung stehen? Man müsste dann wohl die Position in Artikel 2 noch durch eine verminderte Position bei den Zahlungskrediten in Artikel 4 ergänzen. Ich wäre froh, wenn sich andere, besser begabte Leute dazu äussern würden.
Bundesrat Furgler: Zur Position schlechthin und nachher auch zur juristischen Frage, die Herr Gadient aufwirft: Wir haben bei der Vorbereitung dieses Teils unseres Pro- gramms mit dem Amt für Wohnungsbau sorgfältig abge- klärt, welches die sinnvolle, von den Kantonen auch nutz- bare Summe sei. Ähnlich wie Herr Genoud es jetzt darge- stellt hat, sind wir zu der Ihnen bekannten Summe von 5 Millionen Franken gekommen. Mit diesem Zusatzkredit kön- nen ungefähr 300 Wohnungen zusätzlich saniert werden. In den Kantonen sind pro 1983 auch entsprechende Gesuche vorhanden, so dass der Beschäftigungseffekt, den wir ja anstreben, gesichert erscheint.
Wenn man nun auf 11 Millionen Franken aufstockt, dann wären nach Auffassung unserer Sachbearbeiter ungefähr 600 bis 700 zusätzliche Gesuche nötig, damit diese Summe Verwendung als Zusatz zum Jahreszusicherungskredit 1983 findet. Eine solche Erhöhung scheint uns - auch wenn wir die Generosität, genau wie Herr Ständerat Genoud, für die Zukunft als äusserst erwünscht betrachten - für dieses Jahr nicht realisierbar. Denken Sie an die Vorbereitung der Gesuche: Kostenvoranschläge, Finanzierungsprobleme usw. Wir stehen im März; ich kann das nicht mehr rückgän- gig machen. Es trifft zu - wie Herr Gadient sagte -, dass man bei einer Verlängerung der Realisierungsdauer - also bis und mit 1984 - auch diese gesteigerte Summe ausnut- zen könnte. Da möchte ich nun anschliessen: Wenn das Ihre Absicht ist, weil Sie die Sanierung in den Berggebieten fördern wollen, dann haben Sie ein ganz einfaches Mittel, und das ist die Budgetberatung im nächsten Dezember. Dann können Sie im Budget jede Ihnen gut scheinende, von meinem Amt als realisierbar bezeichnete, von Ihnen über- prüfte Summe sprechen oder nicht sprechen. Mir würde das - und damit komme ich zum zweiten Teil der Frage, der juristischen Frage - wesentlich zweckmässiger scheinen, als diese Umstellung in den Artikel 2 jetzt vorzunehmen. Ich würde mit dem Herrn Ständeratspräsidenten sagen: Bei grosszügiger Interpretation der Differenzbereinigungsmög- lichkeiten und unter dem Vorbehalt, dass der andere Rat das auch übernähme, wäre der Einbau dieser Differenz aus dem Artikel 3 in den Artikel 2 denkbar, mit allen Folgerun- gen, die sich ergäben für die Jahreszusicherungskredite und für die Quoten 1984. Aber gestützt auf das, was ich Ihnen materiell ausführte, erachte ich den Gedanken als sinnvoller, das Mehr - das, was Sie über den von uns bean- tragten 5-Millionen-Kredit hinaus machen möchten - auf das Jahr 1984 vorzuplanen und in der Budgetberatung ein- zubringen.
M. Gassmann: Je comprends la différence que fait M. Gadient et je constate qu'effectivement, après les expli- cations que vient de nous donner M. Furgler, un montant de 11 millions serait en pratique difficilement utilisable, étant donné que les projets prêts ne permettraient pas de les employer. En conséquence, je suis disposé à retirer cette proposition et à me rallier à celle, éventuelle, de M. Gadient, si l'on estime qu'elle peut encore être intégrée à l'article 2. C'est à lui de décider s'il maintient sa proposition. Je retire donc ma proposition à l'article 3, en faveur de la proposition de M. Gadient.
Präsident: Der Behandlung des Antrages von Herrn Gadient ist nicht opponiert worden. Ich stelle ihn zur Dis- kussion. Herr Gadient möchte diese 11 Millionen in Artikel 2 unter der Rubrik 83.725.90 unterbringen. Nachher müssen wir über die Höhe des Kredites in Artikel 3 entscheiden. Herr Gassmann zieht seinen Antrag zurück.
Schönenberger: Ich sehe nicht ein, weshalb wir nach den Erklärungen von Herrn Bundesrat Furgler noch lange über diese Position sprechen, können wir sie doch ohne weite- res im Dezember bereinigen. Hier wird Kleinkrämerei betrie- ben. Im übrigen ist es meines Erachtens aufgrund von Arti- kel 16 des Geschäftsverkehrsgesetzes absolut unzulässig, diese Position jetzt aus Artikel 3 herauszunehmen und in Artikel 2 unterzubringen. Artikel 16 Absatz 2 lautet ganz klar: «Die weitere Beratung hat sich ausschliesslich auf die Fragen zu beschränken, über welche eine Einigung nicht zustande gekommen ist.» Das heisst, unsere Beratungen haben sich darauf zu beschränken, ob wir die Position in Artikel 3, die hier zur Diskussion steht, mit 5 oder 11 Millio- nen dotieren wollen. Über etwas anderes haben wir nicht zu befinden, denn Absatz 3 lautet klar: «Auf andere Fragen kann nur zurückgekommen werden, wenn dies als Folge der neuen Beschlüsse nötig wird oder wenn die Kommis- sionen beider Räte einen übereinstimmenden Antrag stel- len.»
Beide Voraussetzungen sind nicht gegeben, so dass ich Ihnen beantrage, auf den Antrag Gadient gar nicht einzutre- ten, d. h. ihn abzulehnen.
Präsident: Laut Artikel 16 Absatz 3 GVG kann auf andere Fragen nur zurückgekommen werden, wenn dies als Folge der neuen Beschlüsse nötig wird. Durch den Beschluss des Nationalrates ist heute die Möglichkeit gegeben, den Antrag von Herrn Gadient gelten zu lassen. Das ist meine präsidiale Auffassung. Wir stimmen ab.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag des Präsidenten 19 Stimmen Für den Antrag Schönenberger 16 Stimmen
Präsident: Zur materiellen Behandlung: Herr Gadient schlägt vor, unter Zahlungsrubrik 83.725.90 einen Kredit von 11 Millionen aufzunehmen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag Gadient 20 Stimmen Dagegen 19 Stimmen
Präsident: Herr Gadient, würde das bedeuten, dass Sie nun dem Antrag der Kommission, es bei 5 Millionen zu belas- sen, zustimmen würden?
Gadient: Ich stimme zu.
Hänsenberger, Berichterstatter: Wenn ich richtig verstan- den habe, sind wir jetzt auf den Artikel 2 zurückgekommen und haben dort die Formulierung von Herrn Gadient einge- fügt, unter dieser Nummer seien 11 Millionen in die Ver- pflichtungskredite aufzunehmen. Wir kehren nun zurück zur Weiterberatung des Artikels 3, den wir noch nicht bereinigt haben. Dort müsste nun meines Erachtens die Position 83.725.90 (5 Millionen) überhaupt gestrichen werden.
Gadient: Es ist selbstverständlich, dass diese Position nicht gestrichen werden kann. Hier handelt es sich um den Zusatzkredit, um den es nun ganz konkret geht.
Generali: Ich stelle den Ordnungsantrag, die Sitzung abzu- brechen und diese Sache der Kommission zu unterbreiten. Wir beschliessen sonst etwas, was nicht ständeratswürdig ist.
Präsident: Herr Generali, sind Sie damit einverstanden, nur diesen Punkt zurückzustellen?
Generali: Ich bin damit einverstanden.
Präsident: Wird zu diesem Ordnungsantrag das Wort gewünscht? - Sie haben so beschlossen.
Renforcement de l'économie. Mesures
128
E 15 mars 1983
Art. 6
Antrag der Kommission
870,7 Millionen . .
. . 394,9 Millionen
Art. 6
Proposition de la commission
à 870,7 millions
. à 394,9 millions
Hänsenberger, Berichterstatter: Bei Artikel 6 auf Seite 5 haben wir wieder eine materiell bedeutsame Differenz: Die Kommission hat den Antrag, wie er auf der Fahne als Min- derheitsantrag Bremi gedruckt ist, übernommen und schlägt dem Rat vor, 5 Millionen zusätzlich aufzustocken für die beschleunigte Anschaffung des Zugfunks. Die weiteren 50,6 Millionen Franken, die der Nationalrat hier beifügte, hat die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen abgelehnt.
Der Ständerat hat sich bereits in der Debatte der ersten Sessionswoche mit der Anschaffung von 50 Einheitswagen IV für die SBB befasst und hat einen entsprechenden Antrag von Herrn Belser mit 18 zu 9 Stimmen abgelehnt. Im Nationalrat ist dieser Antrag in der Form gestellt worden, dass nun der Restbuchwert von 50,6 Millionen Franken der Einheitswagen III zulasten dieses Wirtschaftsförderungs- programmes abzuschreiben sei. Damit würde den SBB ermöglicht, 50 Einheitswagen IV anzuschaffen. Die Kommis- sion ist vom Direktor des Bundesamtes für Verkehr orien- tiert worden, dass ein solcher Auftrag erst in zwei Jahren ausgeführt werden könnte, da bis dahin die Waggonindu- strie mit einem 100-Wagen-Auftrag der SBB beschäftigt sei. In zwei Jahren könnte dann eine eventuell entstehende Lücke zwischen diesen Aufträgen und denjenigen für die S-Bahn vermieden werden.
Die Kommission war mehrheitlich der Meinung, dass in das vorliegende Programm kein Auftrag aufzunehmen sei, der erst in zwei Jahren ausgeführt werden kann: Die hier im Rat früher geäusserten Bedenken, eine nötige Verkleinerung der Produktionsanlagen der Schweizerischen Waggonindu- strie würde gefährlich verzögert, sind in der Kommission erneut laut geworden. Die Annahme im Nationalrat mit 85 zu 78 Stimmen fiel auch nicht gerade eindrücklich aus.
In Ihrer Kommission erwuchs der Zurverfügungstellung von 5 Millionen Franken für die beschleunigte Anschaffung des Zugfunkes dagegen keine Opposition. Das wird rasch beschäftigungswirksam und erleichtert - das darf man hier auch sagen - den Dienst des SBB-Personals.
Ich schlage Ihnen deshalb im Namen der Kommissions- mehrheit vor, die Position in Artikel 6 auf 870,7 Millionen Franken respektive 394,9 Millionen Franken zu erhöhen. Die Kommission empfiehlt diesen Antrag mit dem Zugfunk (aber ohne die 50,6 Millionen Franken) zur Annahme.
Belser: Ich beantrage Ihnen, dem Beschluss des National- rates zu folgen. Er deckt sich, was diese Waggonbeschaf- fung anbetrifft, mit meinem damaligen Antrag in unserem Rat. Man kann in bezug auf Beschäftigungsprogramme unterschiedlicher Auffassung sein, aber bei ihrer Ausgestal- tung sollte man nicht von einigen grundsätzlichen Überle- gungen abgehen. Man hat immer gesagt, dass dieses Beschäftigungsprogramm speziell auf die Uhrenregionen sowie auf die Metall- und Maschinenindustrie ausgerichtet sei. Die Zukunftsaussichten sind in diesen Bereichen trotz des «Morgenrots», das einige Leute sehen, nicht gut.
Man redet viel von Strukturbereinigung: Auch der Kommis- sionspräsident hat angeführt, dass es bei der Waggonindu- strie in erster Linie darum gehe. Ich möchte dazu folgendes sagen: Der heutige Entscheid - ob wir diese Waggons beschaffen oder die SBB beauftragen wollen, diese Wag- gons zu beschaffen - wird kurz- und mittelfristig beschäfti- gungswirksam. Er ist einzig und allein eine Frage der Orga- nisation, wie man diese Beschäftigungen abwickelt. In die- sem Bereich sind ja nicht viele Auftraggeber. Die Zusatzbe- schaffungen bringen eine dringend gewünschte und benö-
tigte Kontinuität in der Auslastung dieser Industrie. Diese ist wichtig, damit die eingeleiteten Anpassungen, Redimen- sionierungen - wie es so schön heisst -, ohne abrupten Personalabbau weitergehen können. Vor anderthalb Jahren wurden Entlassungen vorgenommen. Es wird heute in die- ser Industrie kurz gearbeitet. Man sieht also nicht erst jetzt, dass die Beschäftigung «ein wenig abflaut», wie das vorher beim anderen Kredit ausgeführt wurde; sie ist bereits recht reduziert. Auch die vorzeitige Pensionierung wurde zwangsweise bereits vorweggenommen. Der heute schon massiv reduzierte Produktionsapparat muss mit einigen Anpassungen erhalten werden!
Die Industrie weiss aus ihrem engen Kontakt mit den SBB, dass bei der Beschaffung der Wagen für die S-Bahn Verzö- gerungen eintreten. Aus diesem Grund ist ihr besonders gedient, wenn sie etwas länger beschäftigt ist und diese Kontinuität erhalten werden kann.
Ich bitte Sie auch aufgrund einer gewissen Solidarität mit besonders betroffenen Regionen, diesem Antrag zuzustim- men.
Kündig: In diesem Programm versuchen wir, Wirtschaftsför- derungsmassnahmen auszulösen, die kurzfristig wirksam sein sollen. Wir versuchen also, Aufträge zu erteilen in Bereichen, wo es an solchen mangelt.
Wie uns heute Herr Direktor Bürki glaubhaft nachweisen konnte, ist die Situation in diesem Industriebereich so, dass dieser Normalauftrag von 100 Waggons die Beschäftigung für die nächsten zwei Jahre sicherstellen wird. Ob in zwei Jahren der Anschlussauftrag für die S-Bahn kommen wird, ist heute noch nicht genau abzuschätzen. Es wird aber eine Studie über die Kapazität dieser Unternehmungen gesamt- haft, auch im Interesse der Erhaltung der Produktion für die Zukunft, zurzeit angestellt. Nachdem wir feststellen können, dass die heute laufenden Aufträge für die nächsten zwei Jahre eine Deckung beinhalten, wäre es nicht richtig, wenn wir diese im jetzigen Zeitpunkt mit 50 Waggons zusätzlich aufstockten. Vielmehr wird es Aufgabe der Budgetberatung des nächsten Jahres sein, im Zusammenhang mit der Tätig- keit, der Auslastung der SBB usw. zu prüfen, ob ein Zusatz- auftrag vorgezogen oder beschleunigt erteilt werden soll. Ich möchte Ihnen deshalb unter Hinweis auf die Zielvorstel- lungen dieser Vorlage - nämlich Steigerung der Beschäfti- gung in der Wirtschaft und damit Stärkung der Wirtschaft - empfehlen, den Antrag von Herrn Belser abzulehnen und den Zugfunk von 5 Millionen Franken, wie er von der Kom- mission vorgeschlagen wird, aufzunehmen, wobei man sich auch dort die Frage des Zeitpunktes stellen könnte.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Belser
25 Stimmen 8 Stimmen
Art. 7a, 7b Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Hänsenberger, Berichterstatter: Bei den beiden letzten Differenzen, nämlich Aufnahme der beiden neuen Artikel, schlägt die Kommission Zustimmung im Sinne des National- rates vor.
In Artikel 7a wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass die vorgezogenen Ausgaben in den kommenden Budgets zu Entlastungen führen sollen, wenn die Beschäftigungs- lage dies zulässt.
Artikel 7b beschränkt die Dauer der Verpflichtungskredite auf die Jahre bis 1985 und verpflichtet den Bundesrat, über die beschäftigungsmässigen Auswirkungen zu berichten. Hoffen wir, dass diese Berichte positiv sein können.
Ich schlage Ihnen vor, den beiden Anträgen des National- rates zuzustimmen.
Angenommen - Adopté
129
Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen
Präsident: Damit wären mit Ausnahme von Artikel 3 alle Differenzen bereinigt.
Möchte jemand, dass wir auf einen Artikel zurückkommen? Das ist nicht der Fall. Wir werden morgen als erstes Geschäft diesen Artikel 3 noch bereinigen.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 19.15 Uhr La séance est levée à 19 h 15
Achte Sitzung - Huitième séance
Mittwoch, 16. März 1983, Vormittag Mercredi 16 mars 1983, matin 8.30 h
Vorsitz - Présidence: Herr Weber
83.003 Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen Renforcement de l'économie. Mesures.
Fortsetzung - Suite Siehe Seite 124 hiervor - Voir page 124 ci-devant
Differenzen - Divergences
Art. 2 Ziff. 83.725.90
Antrag der Kommission Streichen
Art. 2 ch. 83.725.90 Proposition de la commission Biffer
Hänsenberger, Berichterstatter: Die Kommission hat auf Wunsch des Rates zum einzigen noch unerledigten Punkt in den Wirtschaftsförderungsmassnahmen Stellung genom- men und schlägt dem Rat drei Beschlüsse vor: Erstens Rückkommen auf Artikel 2, das heisst auf die Einfügung, die gestern von unserem Rat mit 20 zu 19 Stimmen beschlossen worden ist; zweitens, wenn das Rückkommen beliebt ist, dass wir unseren gestrigen Beschluss wieder aufheben, und drittens, dass wir dann zur Bereinigung in Artikel 3 schreiten und dort am ursprünglichen Antrag der Kommission festhalten, der dahin geht, für die Verbesse- rung der Wohnverhältnisse in Berggebieten 5 Millionen Franken einzusetzen.
Ich darf vielleicht hier für alle drei Beschlüsse eine kurze Begründung geben, was es mir dann erübrigen dürfte, nachher noch im einzelnen Stellung zu nehmen: Das rasche Vorgehen bei der Beratung dieser Vorlage hat Nachteile gezeitigt. Die etwas aus dem Stegreif heraus vorgebrachte Verschiebung eines Kredites von Artikel 3 in Artikel 2 löst die vorhandenen Probleme nicht; die Anpassung müsste vielmehr noch in anderen Artikeln gesucht und in Einklang mit den Buchhaltungsgrundsätzen der Finanzverwaltung gebracht werden. Auch in der Kommission sind keine Zwei- fel an der Berechtigung des Einsatzes vermehrter Mittel für die Wohnbauförderung in Berggebieten laut geworden. Immerhin möchten wir an den effektiven, vom Bundesrat aufgezeigten Möglichkeiten der Kantone und der Bundes- behörden für das Jahr 1983 festhalten. Diese Möglichkeiten bewegen sich in einer Grössenordnung von 5 Millionen Franken, wie der Antrag des Bundesrates und der Kommis- sion lautet. Hingegen wird man davon Kenntnis nehmen müssen, dass in späteren Budgets Anträge für weitere Mit- tel auf diesem Gebiet gestellt werden sollen, und ich glaube, dass der Ständerat Verständnis aufbringen wird, wenn bei den dannzumaligen Budgetberatungen die 13,5 Millionen Franken, die im Finanzplan vorgesehen sind, noch etwas erhöht werden.
Ich beantrage dem Rat Zustimmung zu den Beschlüssen der Kommission.
17 - S
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Stärkung der Wirtschaft. Massnahmen Renforcement de l'économie. Mesures
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1983
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 83.003
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
15.03.1983 - 18:15
Date
Data
Seite
124-129
Page
Pagina
Ref. No
20 011 422
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.