Verwaltungsbehörden 18.03.1983 82.952
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Interpellation Bircher
Die Messerschmiede werden nach einem Reglement aus dem Jahr 1936 ausgebildet und geprüft, der Fernmelde- und Elektronikapparatemonteur (FEAM) nach einem sol- chen aus dem Jahr 1958. Seither wurde der Transistor erfunden, später die integrierten Schaltungen und dann die Mikroprozessoren! 1958 gab es erst Vakuum- und Gasent- ladungsröhren sowie Relais.
Die Einschränkung der Mobilität durch die Vielzahl der Berufe darf meiner Meinung nach nicht überschätzt wer- den. Andere Leute sehen hier aber den wichtigsten Punkt. Sicher wird die Mobilität, also die Fähigkeit, ohne grosse Umschulung eine andere Tätigkeit auszuüben, durch die Vielzahl der Berufe nicht erleichtert.
Auch im Zusammenhang mit der Bildung darf man von Kosten sprechen. Die Vielzahl an Ausbildungsrichtungen vergrössert die Kosten enorm. Für die über 9000 Lehrab- schlussprüfungen, die jährlich zum Beispiel im Kanton Zürich durchgeführt werden, müssen 4000 Experten aufge- boten werden, denn es ist jeweils in über 200 Berufen zu prüfen. Die Prüflinge aus manchen Splitterberufen werden mit grossem organisatorischem Aufwand in andere Kantone vermittelt. Dies ist nur ein Beispiel. Mindestens ebenso ins Gewicht fällt die Ausstattung der Berufsschulen mit Demonstrationsmaterial für 400 Berufe, die notwendigen Lehrbücher, Weiterbildungskurse für Lehrer, Mehraufwand bei der Registratur und Überwachung im Amt für Berufsbil- dung usw. An der Kunstgewerbeschule Zürich allein wird Unterricht in über 100 verschiedenen Berufen veranstaltet. Weiter ist festzuhalten, dass bis 1986 in allen Berufen (soweit sinnvoll) Einführungskurse stattfinden sollen (BBG Art. 16, BBV Art. 15). Wie kann dies geschehen, wenn nur alle paar Jahre ein Lehrling einen der Splitterberufe erlernt? Für einen sinnvollen Einführungskurs-Betrieb sind doch pro Sprachregion wenigstens acht Lehrlinge im Jahr notwendig. Dem Vernehmen nach beabsichtigt das BIGA, diese Split- terberufe einfach von der Durchführung von Einführungs- kursen zu befreien - was meiner Meinung nach eine starke Benachteiligung der entsprechenden Lehrlinge nach sich zieht.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
Wie alle hochindustrialisierten Staaten verfügt auch die Schweiz über eine sehr arbeitsteilige Wirtschaft. Die berufli- che Spezialisierung widerspiegelt sich in einem Land, das sich zum System der Betriebslehre bekennt, auch in der beruflichen Ausbildung.
Das Gros unserer Lehrtöchter und Lehrlinge wird in Klein- betrieben ausgebildet. Da diese über das ganze Land ver- teilt sind, profitieren auch die abseits der Wirtschaftszen- tren gelegenen Gebiete von ihrem Ausbildungspotential. Es sei in diesem Zusammenhang auf die Antwort des Bundes- rates auf die Motion Carobbio vom 6. Oktober 1982 «Berufli- che Mobilität» verwiesen.
Ende 1982 bestanden für 281 Lehrberufe, die unter das Berufsbildungsgesetz fallen, Ausbildungs- und Prüfungsre- glemente. Es trifft zu, dass die Zahl der anerkannten Lehr- berufe in den letzten Jahren zugenommen hat. Der Bund übt allerdings beim Erlass von Vorschriften für neue Berufe Zurückhaltung. Hingegen sind in den letzten Jahren bei Reglementsrevisionen verschiedentlich die Berufsbezeich- nungen geändert worden. Während einer gewissen Über- gangszeit figurieren in öffentlichen Publikationen die alten und neuen Berufsbezeichnungen, was den falschen Ein- druck erwecken kann, die Zahl der Berufe hätte spürbar zugenommen.
Der Bund sieht davon ab, Berufe, in denen während einiger Zeit keine Lehrlinge ausgebildet wurden, aus dem Berufs- verzeichnis zu streichen; eine solche Massnahme würde von den älteren und bewährten Berufsangehörigen mit Recht nur schwer verstanden. Die Liste der anerkannten Berufe wird deshalb auch in Zukunft anwachsen. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die überwie- gende Mehrheit der Lehrlinge (98 Prozent) auf rund 120 Berufe konzentriert.
Im übrigen sagt die Anzahl Berufsangehöriger und Lehr- linge nichts aus über die Daseinsberechtigung eines Beru- fes: Wir brauchen Berufe, die nie grosse Lehrlingszahlen erreichen werden, deren Angehörige aber an Schlüsselstel- lungen der Produktion und der Dienstleistungen unverzicht- bar sind.
Zu den einzelnen Fragen äussert sich der Bundesrat wie folgt:
Die Berufswahl ist in der heutigen Zeit zweifelsohne für den Jugendlichen und seine Eltern nicht leicht. Es darf aller- dings nicht übersehen werden, dass keine Generation über soviel Informationsmaterial verfügt wie die heutigen Schul- abgänger. Wer sich in der Flut von Unterlagen schlecht zurechtfindet, erhält auf Wunsch unentgeltliche Hilfe sei- tens der Berufsberatung.
Der Bund ist bestrebt, die Ausbildungsvorschriften dem aktuellen Stand der Entwicklung anzupassen. Neue Regle- mente und Lehrpläne werden so konzipiert, dass Verände- rungen in der Berufswelt in die Ausbildung einfliessen kön- nen, ohne dass eine Gesamtrevision nötig wird.
Untersuchungen jüngerer Zeit haben gezeigt, dass unser Berufsbildungssystem der beruflichen Mobilität nicht abträglich ist und ein späterer Berufs- oder Branchenwech- sel nicht mit einem beruflichen Abstieg verbunden sein muss.
Berufe mit kleinen Lehrlingsbeständen brauchen nicht zwangsläufig höhere Kosten für die öffentliche Hand zu ver- ursachen. Die grössten Investitionen liegen in der Regel beim Ausbildungsplatz im Betrieb und variieren von Beruf zu Beruf sehr stark. Teure Einrichtungen in Berufsschulen und Einführungskurs-Werkstätten, die nur gerade einem Beruf und erst noch mit wenigen Lehrverhältnissen dienen, sind selten. Nach Möglichkeit werden die Lehrpläne ver- wandter Berufe so gestaltet, dass deren Lehrlinge den berufskundlichen Unterricht gemeinsam besuchen können. 5. In den Einführungskursen werden - mindestens zu Beginn der Lehre - Fertigkeiten vermittelt, die häufig Grundlage mehrerer Berufe sind. Eine Einführungskurs- Werkstätte dient somit in der Regel mehreren Berufen. In schwach dotierten Lehrberufen in einem eher isolierten Tätigkeitsbereich stellt sich, nicht zuletzt auch aus finanziel- len Gründen, die Frage der Befreiung vom Einführungs- kurs-Obligatorium gebieterisch.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
82.952 Interpellation Bircher Jugendarbeitslosigkeit und Lehrstellensituation Chômage des jeunes et apprentissages
Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1982 Mit den auf die Jahreswende 1982/83 drastisch gestiege- nen Arbeitslosenzahlen stellt sich die Frage nach den Aus- wirkungen auf den Abschluss von Lehrverträgen sowie nach der Jugendarbeitslosigkeit im allgemeinen. Gemäss Feststellungen von Lehrkräften mit Schülern im letzten Jahr der obligtorischen Schulzeit sind in einzelnen gewerblichen, neuerdings aber auch kaufmännischen Branchengruppen eindeutig Mangelsituationen eingetreten. Mit dem Hinweis auf andere Berufsgruppen ist das Problem nicht gelöst, wird doch auch in anderen Bildungsstufen zu Recht alles Mögliche vorgekehrt, um einem Numerus clausus auszu- weichen.
Interpellation Künzi
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18 mars 1983
Der Bundesrat und das BIGA werden gebeten, auf das Frühjahr 1983 eine möglichst ungeschminkte Übersicht zu geben und dabei die folgenden Fragen zu beantworten:
Wie hoch ist am Gesamttotal der Arbeitslosen der gegenwärtige Anteil der Jugendlichen?
Wie hoch ist die Zahl der Lehrvertragsabschlüsse im Vergleich zum Vorjahr, sind eindeutige Mangelsituationen und Engpässe aufgetreten?
Bestehen bereits in allen Kantonen Lehrstellennach- weise?
Kann der Bund mit den öffentlichen Betrieben, sollte sich die Mangelsituation bei den kaufmännischen und gewerblichen Lehrstellen bestätigen, einen zusätzlichen eigenen Beitrag zur Behebung dieser Situation leisten?
Texte de l'interpellation du 17 décembre 1982
Le nombre de chômeurs, qui a très fortement augmenté à la fin de l'année 1982, soulève le problème des effets de cette situation sur la conclusion de contrats d'apprentis- sage et sur le chômage des jeunes en général. Selon les membres du corps enseignant, il est frappant de constater que les élèves accomplissant leur dernière année de scola- rité obligatoire font défaut dans divers groupes de branches économiques de l'industrie et, même depuis peu, du commerce. La référence à d'autres groupes de profes- sions ne permet pas de résoudre le problème puisque, à d'autres degrés de formation, on s'efforce à juste titre d'éviter le numerus clausus.
Le Conseil fédéral et l'OFIAMT sont priés de donner au printemps 1983 un aperçu aussi véridique que possible de la situation et de répondre aux questions suivantes:
Quelle est la part actuelle des jeunes dans le nombre total des chômeurs?
Quelle est l'importance du nombre de contrats c'appren- tissage conclus par rapport à l'année dernière. A-t-on remarqué des lacunes et des difficultés?
Existe-t-il déjà dans tous les cantons des bureaux de placement pour apprentis?
S'il devait se confirmer que les places d'apprentissage font défaut dans l'industrie et le commerce, la Confédéra- tion pourrait-elle remédier à cette situation en offrant des postes supplémentaires dans des entreprises publiques?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
Bereits 1975 setzte der Direktor des Bundesamtes für Indu- strie, Gewerbe und Arbeit (BIGA) eine Arbeitsgruppe «Jugendliche und Arbeitsmarkt» ein. Ihr gehören Vertreter der Sozialpartner, eidgenössischer, kantonaler und kommu- naler Fachinstanzen sowie von Lehre und Forschung an. Zentrales Anliegen der Arbeitsgruppe waren von Anfang an die Verhütung von Jugendarbeitslosigkeit und Massnahmen zur Sicherstellung eines ausreichenden Ausbildungsange- botes.
An ihrer Sitzung vom 16. November 1982 liess sich die Arbeitsgruppe aufgrund von Trendmeldungen über die aktuelle Lehrstellensituation informieren. Die Lagebeurtei- lung fiel überwiegend positiv aus. Ein gewisser Nachfrage- überhang wurde im Büro- und Bankenbereich signalisiert. Ferner bestand für Lehrstellen in Berufen der Elektronik, des Kunsthandwerks sowie vereinzelt der Holzverarbeitung und des Gartenbaus ein überdurchschnittliches Interesse. Umgekehrt wurden in der Mehrzahl der Berufe offene Lehr- stellen gemeldet.
Das BIGA verfolgt laufend die Lehrstellensituation und wird beim Vorliegen neuer und breit abgestützter Ergebnisse Bundesrat und Öffentlichkeit informieren.
Zu den aufgeworfenen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:
Ende Januar 1983 waren 7523 Jugendliche - darunter werden Personen unter 25 Jahren verstanden - arbeitslos. Ihr Anteil am Total der Ganzarbeitslosen betrug 27,0 Pro- zent.
Die Zahl der auf Frühjahr 1983 abgeschlossenen Lehr- verträge bzw. zugesicherten Lehrstellen ist im jetzigen Zeit- punkt nicht bekannt. Die zur Verfügung stehenden Trend- meldungen lassen nicht den Schluss zu, dass sich die Lehr- stellensituation gegenüber dem Vorjahr verschlechtert hat. Dies ist durchaus verständlich, werden doch in aller Regel Ausbildungsplätze nicht kurzfristig geschaffen bzw. aufge- hoben.
Etwa ein Drittel der Kantone unterhält vorübergehend oder dauernd Lehrstellennachweise. Daneben verfügen aber auch die lokalen und regionalen Berufsberatungsstel- len über Adressenmaterial von Ausbildungsbetrieben in ihrem Einzugsgebiet.
Schon Anfang 1977 hat der Bund Massnahmen ergriffen, um selbst einen Beitrag zur Verbesserung der Lehrstellen- situation zu leisten, die damals angesichts der geburten- starken Jahrgänge von Schulaustretenden eher angespann- ter war als heute. Das Angebot der Lehrstellen konnte bei den Bundesbetrieben (einschliesslich PTT und SBB) und den verschiedenen Verwaltungszweigen innert fünf Jahren um rund 2500 oder 65 Prozent erhöht werden. Eine ins Gewicht fallende weitere Aufstockung ist gegenwärtig nicht möglich.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
82.579 Interpellation Künzi Überangebot von Schnellzügen Trains directs. Offre excédentaire
Wortlaut der Interpellation vom 7. Oktober 1982 Angesichts der anhaltend prekären Finanzlage der SBB und der Tatsache, dass seit der Einführung des Taktfahrplans in gewissen Zugskategorien von einem Überangebot gespro- chen werden kann, stellen sich die folgenden Fragen:
Wie wird die Benutzung der mit dem Taktfahrplan zusätz- lich angebotenen Verkehrsleistungen analysiert?
Kann ein Unterschied zwischen der Wirtschaftlichkeit von Intercity-Zügen und jener von Schnellzügen festgestellt werden?
Besteht eine Möglichkeit, dass zur Erfüllung des Lei- stungsauftrags der Schnellzugsfahrplan dort, wo er ausser- halb der Randgebiete ein allfälliges Überangebot aufweist, schon vor dem Fahrplanwechsel 1985, der Nachfrage ent- sprechend, reduziert wird?
Texte de l'interpellation du 7 octobre 1982
Étant donné la situation financière des CFF, qui reste pré- caire, ainsi que le fait qu'on peut, depuis l'introduction de l'horaire cadencé, parler d'une offre excédentaire dans cer- taines catégories de trains, les questions suivantes se posent:
Comment évalue-t-on le taux d'utilisation des presta- tions de transport supplémentaires offertes depuis l'intro- duction de l'horaire cadencé ?
Constate-t-on. une différence entre la rentabilité des trains intercit et celle des trains directs?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Bircher Jugendarbeitslosigkeit und Lehrstellensituation Interpellation Bircher Chômage des jeunes et apprentissages
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1983
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.952
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
18.03.1983 - 08:00
Date
Data
Seite
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