Verwaltungsbehörden 18.03.1983 82.516
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N 18 mars 1983
522
Interpellation Ott
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Declaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Überwiesen - Transmis
82.516 Interpellation Ott Libanonkrieg. Gute Dienste der Schweiz Guerre du Liban. Bons offices de la Suisse
Wortlaut der Interpellation vom 23. September 1982
Ende Juni wandte sich der damalige libanesische Staatsprä- sident Elias Sarkis an den Bundesrat mit dem dringlichen Hilferuf, das Leben der im belagerten Beirut eingeschlosse- nen 600 000 Einwohner zu retten.
Der Bundesrat wird ersucht, über dieses Ereignis zu berich- ten und unter anderem auf die Fragen zu antworten:
Welche Massnahmen sind von seiten der Eidgenossen- schaft unternommen worden?
Welche Schwierigkeiten stellten sich in den Weg, und was konnte nicht unternommen werden?
Welche Folgerungen sind nach Auffassung des Bundes- rates daraus in bezug auf die künftige Praxis der Guten Dienste zu ziehen?
Texte de l'interpellation du 23 septembre 1982
A la fin du mois de juin, le président du Liban, M. Elias Sar- kis, a lancé un appel à l'aide pressant au Conseil fédéral pour sauver la vie des 600 000 habitants encerclés dans Beyrouth assiégée.
Le Conseil fédéral est prié de faire un rapport sur cet évé- nement et de répondre entre autres aux questions suivan- tes:
Quelles démarches la Confédération a-t-elle entreprises?
Quelles difficultés a-t-elle recontrées et quelles ont été les limites de son action?
Quelles conséquences faut-il tirer de cette expérience pour les prochaines missions de bons offices?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Borel, Braun- schweig, Christinat, Eggli, Gloor, Hubacher, Loetscher, Mauch, Merz, Nauer, Reimann, Reiniger, Robbiani, Rubi, Ruffy, Schmid, Weber-Arbon, Zehnder (19)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Seither ist die Lage im Libanon immer noch nicht zur Ruhe gekommen, und Unvorhergesehenes, Tragisches hat sich inzwischen ereignet. Doch bezogen auf die Situation, wie sie um die Jahresmitte bestand, stellt sich für uns, als durch das genannte Ansuchen des Libanon Mitinvolvierte, nach- träglich die Aufgabe, aus dem Vorkommnis die nötigen Leh- ren zu ziehen.
Mit dem Brief des libanesischen Präsidenten war die lange geübte schweizerische Tradition der Guten Dienste ange- sprochen - allerdings nicht nur in der Form, wie wir sie in den letzten Jahrzehnten zu üben gewohnt waren. - Bei der Übergabe des Briefes hat sich der libanesische Botschafter in der Schweiz ausdrücklich auf die Überlieferung der neu- tralen Schweiz und ihre Erfahrung in der Leistung Guter Dienste bezogen. Die Schweiz war also aufgrund ihrer aus- senpolitischen Prinzipien in besonderer Weise angespro- chen, auch wenn ähnliche Hilferufe gleichzeitig an andere Staaten ergingen. (In diesem Zusammenhang wäre es inter- essant zu erfahren, welche anderen Staaten angerufen wur- den und was schweizerischerseits zur Koordination der Bemühungen unternommen werden konnte.)
Auch wenn zweifellos die Grenzen der Aktionsmöglichkei- ten in der damaligen Situation realistisch in Betracht gezo- gen werden müssen, stand es doch in jedem Falle der Schweiz wohl an, angesichts eines solchen Hilferufes das Äusserste, was in ihren Kräften stand, zu versuchen.
Offensichtlich war beim Appell an den Bundesrat nicht nur an eine humanitäre Aktion, sondern an einen eigentlichen politischen Vermittlungsversuch gedacht. Ähnliche Fälle könnten sich in Zukunft wiederholen, und es ist an uns, heute schon die Chancen und Schwierigkeiten genau zu analysieren und daraus Schlüsse für die Zukunft zu ziehen. Die Schweiz ist offenkundig mit der Forderung nach einer ganz neuen Form von Guten Diensten konfrontiert worden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
Mit seinem Schreiben vom 30. Juni 1982 machte der Präsi- dent des Libanon, Elias Sarkis, auf den Ernst der Lage in der Stadt Beirut und auf die bedrohte Existenz von Hun- derttausenden von Zivilpersonen aufmerksam. Dieses Schreiben, ein genereller Appell, war gleichzeitig an eine Reihe weiterer Staatschefs gerichtet worden. Der Bundes- rat hat den Inhalt des Schreibens unverzüglich der schwei- zerischen Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht.
In seiner Antwort erinnerte der Bundesrat einerseits daran, dass sich die Schweiz für jeden nützlichen Beitrag, um den sie von den Konfliktparteien ersucht werden könnte, zur Verfügung halte; er wies andererseits auf die zahlreichen Aktionen hin, die auf humanitärem Gebiet bereits in die Wege geleitet worden waren. Nachdem andere Staaten, gestützt auf ihre besonders engen Beziehungen zu den Ländern des Mittleren Ostens, bereits auf der politischen Ebene eingegriffen hatten, konzentrierte die Schweiz ihre Aktionen auf den humanitären Bereich, so namentlich auf die Forderung, dass die Genfer Konventionen zum Schutz der Kombattanten und der Zivilpersonen respektiert würden und dass das Internationale Komitee vom Roten Kreuz seine Tätigkeit unbehindert ausüben könne. Auf diese Weise hat die Schweiz vor allem auf dem Weg über interna- tionale Organisationen und schweizerische Hilfswerke den Opfern des Libanonkonflikts humanitäre Hilfe in der Höhe von bis jetzt 7 Millionen Franken zukommen lassen. Das Schweizerische Katastrophenhilfskorps ist seinerseits seit dem 18. August im Libanon im Einsatz. Die einzigen Schwierigkeiten, die sich in diesem Zusammenhang erga- ben, sind solche, die bei jeder Aktion in einem Land, das von einer derart schweren Krise geschüttelt wird, auftreten können.
Hinsichtlich der Guten Dienste der Schweiz hat sich der Bundesrat im Laufe der vergangenen Monate in Beantwor- tung verschiedener parlamentarischer Vorstösse mehrmals geäussert (namentlich auf ein Postulat Roy vom 8. Oktober 1981, ein Postulat Ziegler vom 16. Dezember 1981, ein Postulat Ott vom 17. Dezember 1981, ein Postulat Bauer vom 17. Dezember 1981, eine Interpellation Roy vom 9. Juni 1982 sowie auf eine Frage von Nationalrat Roy in der Frage- stunde vom 27. September 1982). Diese sämtlichen Antwor- ten gründeten auf der Tatsache, dass der Bundesrat, getreu seiner konstanten Politik, seine Disponibilität aufrechterhält, um überall dort seine guten Dienste zur Verfügung zu stel- len, wo dies von den Streitparteien gewünscht wird, wo eine solche Tätigkeit angezeigt ist und wo sie zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Friedens einen - noch so beschei- denen - Beitrag leisten kann.
Die Erfahrungen im Libanonkonflikt gestatten dem Bundes- rat nicht, zu Schlüssen zu kommen, die über das bereits Gesagte hinausweisen würden.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
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Interpellation Ott Libanonkrieg. Gute Dienste der Schweiz Interpellation Ott Guerre du Liban. Bons offices de la Suisse
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Jahr
1983
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Band
II
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Frühjahrssession
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Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
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Nationalrat
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Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
82.516
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Numero dell'oggetto
Datum
18.03.1983 - 08:00
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Seite
522-522
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